Immobilienverkauf innerhalb der Spekufrist - Was passiert mit den Abschreibungen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.09.11 16:46:12 von
neuester Beitrag 18.09.11 20:21:07 von
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Mal eine Frage, was passiert mit den Abschreibungn wenn ich eine Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist verkaufe? Die Immobilie wurde mit Gewinn verkauft, muss ich die bisher abgezogenen Abschreibungen auf den Veräußerungsgewinn draufschlagen?
Berechnung des zu versteuernden Gewinn: Verkaufspreis - Buchwert
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.101.308 von profiteuse am 17.09.11 18:25:56Berechnung des zu versteuernden Gewinn: Verkaufspreis - Buchwert
Das ist ja das abendteurlichste was ich je gehört habe. Der Gewinn berechnet sich aus Verkaufspreis minus Einkaufspreis. Das ist soweit klar. Die Frage ist was mit dem bisherigen Abschreibungen passiert.
Aber ein Steuerberater ist da wohl besser als w-o
Das ist ja das abendteurlichste was ich je gehört habe. Der Gewinn berechnet sich aus Verkaufspreis minus Einkaufspreis. Das ist soweit klar. Die Frage ist was mit dem bisherigen Abschreibungen passiert.
Aber ein Steuerberater ist da wohl besser als w-o
Deine Art ist arrogant genug, um von den darauf stehenden W-O Hilfsbereiten die gewünschte Hilfestellung zu erhalten.
Vielleicht versuchst Du es mal damit, den Beitrag von profiteuse zu lesen und zu verstehen.
Vielleicht versuchst Du es mal damit, den Beitrag von profiteuse zu lesen und zu verstehen.
Sorry und vielen Dank trotzdem, ich kläre das mit dem Steuerberater...
Zitat von Silberpfeil1: Deine Art ist arrogant genug, um von den darauf stehenden W-O Hilfsbereiten die gewünschte Hilfestellung zu erhalten.
Vielleicht versuchst Du es mal damit, den Beitrag von profiteuse zu lesen und zu verstehen.
@Silberpfeil1
Du müsstest erstmal seine täglichen postings im q-cells-thread lesen, dann weisst Du bescheid
Zitat von suuperbua:Zitat von Silberpfeil1: Deine Art ist arrogant genug, um von den darauf stehenden W-O Hilfsbereiten die gewünschte Hilfestellung zu erhalten.
Vielleicht versuchst Du es mal damit, den Beitrag von profiteuse zu lesen und zu verstehen.
@Silberpfeil1
Du müsstest erstmal seine täglichen postings im q-cells-thread lesen, dann weisst Du bescheid
Ist ja grundsätzlich gut, daß Du Deinem Freund zur Seite stehst. Aber was hat das mit seiner herablassenden Antwort auf die zutreffende Information von profiteuse zu tun?
Da jedem mal eine Entgleisung unterlaufen kann: Wenn Push Daddy genau schreibt, was er an profiteuses Antwort nicht versteht, dann können wir darauf eingehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.101.817 von Silberpfeil1 am 18.09.11 02:40:05Wie gesagt meine Reaktion war völlig überzogen, sorry dafür.
Meine Frage bezog sich auf folgendes Problem ( fiktives Beispiel ):
Einkauf Immobilie 2005 für 100.000 €
Dann Abschreibung von 2 % / Jahr = 2000 €
Verkauf im Jahre 2010 für 150.000 €
Gewinn sind also 50.000 €
Von 2005 bis 2010 wurden aber noch insgesamt 10.000 € ( 2% / 2000€ im Jahr ) abgeschrieben, was passiert jetzt mit diesen 10.000 €. Die müssten ja jetzt auf die 50.000 aufaddiert werden?!
Meine Frage bezog sich auf folgendes Problem ( fiktives Beispiel ):
Einkauf Immobilie 2005 für 100.000 €
Dann Abschreibung von 2 % / Jahr = 2000 €
Verkauf im Jahre 2010 für 150.000 €
Gewinn sind also 50.000 €
Von 2005 bis 2010 wurden aber noch insgesamt 10.000 € ( 2% / 2000€ im Jahr ) abgeschrieben, was passiert jetzt mit diesen 10.000 €. Die müssten ja jetzt auf die 50.000 aufaddiert werden?!
Hallo PD,
da wäre eine Google-Suche schnell erfolgreich gewesen:
Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13477.xhtm…
So wird der Veräußerungsgewinn ermittelt
So wird das Veräußerungsergebnis - ein Gewinn oder Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften - berechnet (§ 23 Abs. 3 EStG):
Veräußerungserlös
./. Anschaffungskosten (inkl. Nebenkosten)
./. nachträgliche Herstellungskosten für Neubau
./. Werbungskosten im Zusammenhang mit der Veräußerung
= Gewinn/Verlust aus der Veräußerung
./. Anteil für den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilienteil
+ evtl. in Anspruch genommene Abschreibungen
= steuerlicher Veräußerungsgewinn/-verlust
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlustes rechnet das Finanzamt für Immobilien, die mit Kaufvertrag nach dem 31.7.1995 angeschafft oder nach dem 31.12.1998 fertiggestellt wurden, die bei anderen Einkunftsarten beanspruchten Abschreibungen gewinnerhöhend hinzu (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG) - ausgenommen die AfA bei Arbeitszimmern, deren Kosten überhaupt nicht oder nur bis € 1.250 absetzbar waren.
Rene
da wäre eine Google-Suche schnell erfolgreich gewesen:
Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13477.xhtm…
So wird der Veräußerungsgewinn ermittelt
So wird das Veräußerungsergebnis - ein Gewinn oder Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften - berechnet (§ 23 Abs. 3 EStG):
Veräußerungserlös
./. Anschaffungskosten (inkl. Nebenkosten)
./. nachträgliche Herstellungskosten für Neubau
./. Werbungskosten im Zusammenhang mit der Veräußerung
= Gewinn/Verlust aus der Veräußerung
./. Anteil für den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilienteil
+ evtl. in Anspruch genommene Abschreibungen
= steuerlicher Veräußerungsgewinn/-verlust
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlustes rechnet das Finanzamt für Immobilien, die mit Kaufvertrag nach dem 31.7.1995 angeschafft oder nach dem 31.12.1998 fertiggestellt wurden, die bei anderen Einkunftsarten beanspruchten Abschreibungen gewinnerhöhend hinzu (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG) - ausgenommen die AfA bei Arbeitszimmern, deren Kosten überhaupt nicht oder nur bis € 1.250 absetzbar waren.
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.102.326 von ReneBanker am 18.09.11 13:31:31Vielen Dank, so habe ich das auch gefunden und verstanden...
Zitat von Silberpfeil1:Zitat von suuperbua: ...
@Silberpfeil1
Du müsstest erstmal seine täglichen postings im q-cells-thread lesen, dann weisst Du bescheid
Ist ja grundsätzlich gut, daß Du Deinem Freund zur Seite stehst. Aber was hat das mit seiner herablassenden Antwort auf die zutreffende Information von profiteuse zu tun?
Da jedem mal eine Entgleisung unterlaufen kann: Wenn Push Daddy genau schreibt, was er an profiteuses Antwort nicht versteht, dann können wir darauf eingehen.
---Du hast mein posting VÖLLIG FALSCH verstanden---
es sollte eigentlich pro DICH sein--
mit den postings von Push Daddy meinte ich eigentlich seine herablassenden und immer wiederkehrenden basher postings im q-cells thread
und: Push Daddy ist alles andere als "mein freund"
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.102.330 von Push Daddy am 18.09.11 13:34:25Ob Du Verkaufspreis Minus Einkaufspreis zzgl. Abschreibungen rechnest oder Verkaufspreis Minus Buchwert ist mathematisch (zumindest so vereinfachend wie hier im Forum) das Gleiche.....
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.102.566 von Taxadvisor am 18.09.11 15:29:14Genau da bin ich durcheinandergekommen da ich ja für mich keinen Buchwert für meine Immobilien habe.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.102.419 von suuperbua am 18.09.11 14:17:52Verstehe. Ich kenne die Q-Cells-Diskussion nicht. Das Überfliegen der jüngsten Beiträge zeichnete da ein anderes Bild.
Eine ausgesprochene Entschuldigung ist aber anzuerkennen.
ReneBanker und Taxadvisor haben zwischenzeitlich ja schon geantwortet.
Wichtig bei Renes Antwort ist noch (ergänzend), daß Abschreibungen (in bestimmten Fällen) auch dann als in Anspruch genommen gelten können, wenn sie sich steuerlich nicht steuermindernd auswirken konnten, weil bspw. die durch die Abschreibung bewirkte Einkommensminderung innerhalb des ohnehin steuerfrei gestellten Grundfreibetrags verläuft.
Eine ausgesprochene Entschuldigung ist aber anzuerkennen.
ReneBanker und Taxadvisor haben zwischenzeitlich ja schon geantwortet.
Wichtig bei Renes Antwort ist noch (ergänzend), daß Abschreibungen (in bestimmten Fällen) auch dann als in Anspruch genommen gelten können, wenn sie sich steuerlich nicht steuermindernd auswirken konnten, weil bspw. die durch die Abschreibung bewirkte Einkommensminderung innerhalb des ohnehin steuerfrei gestellten Grundfreibetrags verläuft.
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