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    Auslländische Quellensteuer & andere Ärgernisse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.09.11 00:08:04 von
    neuester Beitrag 28.04.12 23:43:23 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.169.109
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      Avatar
      schrieb am 19.09.11 00:08:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dividenzahlungen zählen eigentlich zu den erfreulichen Ereignissen für jeden Anleger.:laugh:
      Eingetrübt wird die Situation, wenn wie am Beispiel der Ausschüttung für das US-Vehikel der Aktie des russischen Gas-Weltmarktführes: nämlich dem ADR auf Gazprom, nicht nur 15 % Quellensteuer vorweg abgezogen werden :keks:, sondern noch fremde Gebühren den Ausschüttungsbetrag mit ca 10% erheblich schmälern :eek:
      Da uns die steuerliche Behandlung durch die pauschale Abgeltungsteuer schon reicht, müssen wir eigentlich etwas tun, um zumindest die ausländische Quellensteuer zurück zu erhalten.
      Wer erklärt mir das beste Vorgehen, um diese Minderungsbeträge zurück zu erhalten?
      Außerdem erbitte ich Information über die Höhe der oben genannten "fremden Spesen".
      Recht herzlichen dank im Vorab
      Tratsch
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.09.11 08:50:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.103.599 von Tratsch am 19.09.11 00:08:04Die Quellensteuer von 15% wird grundsätzlich nicht erstattet. Sie wird aber - soweit die Freibeträge überschritten sind - grundsätzlich auf die Abgeltungsteuer angerechnet. Im Ergebnis sollte daher neben den Gebühren 15% QuSt, 10% AbgSt und darauf Soli belastet werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.09.11 09:21:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo!

      Du sprichst 2 Probleme an.

      Bei ADR oder GDRgibt es gebühren von der Depositbank die die Origanalasktien hinterlegt hat.
      Diese schwankt von 2 bis 4 us-cent pro Stück, unabhängig von der Ausschüttungshöhe.
      Vor 2 oder 3 Jahren wurden zB die Originale von Tatnft gesplittet, die Depotbank splittete detto, ist ja logisch Dies bedeitete eine Vervielfachung der Auszahlungsgebühren.

      Bei der Quellensteuer selbst muß man über die zuständige Finanz einreichen. Die stellt fest ob ordnungsgemäß versteuert wurde und reicht dann an die ausländische Finanz weiter.

      Für mich als ÖSI dauert die Rückerstattung von Deutschland oder Swiss so 6 Monate, Italy von 3-7 Jahren !!!, von Korea habs ich versucht, nach 6 Jahren noch nichts, werde demnächst einmal Spanien, Frankreich Canada und Indonesien versuchen.

      der

      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 19.09.11 13:32:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.103.939 von Taxadvisor am 19.09.11 08:50:36Die Quellensteuer von 15% wird grundsätzlich nicht erstattet.

      Viele Länder erstatten zumindest teilweise die Quellensteuer. Das muß mit entsprechenden Formularen bei den Finanzministerien der betreffenden Länder beantragt werden. Notwendig ist dabei eine Adreßbestätigung des zuständigen Finanzamtes. Einige Banken üernehmen diesen Service (die DBK ohne zusätzliche Kosten), nachdem sie dafür bevollmächtigt wurden.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.09.11 14:46:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.105.300 von Escapee am 19.09.11 13:32:32Die DBA mit fast allen Ländern sehen vor, dass bei Dividenden eine QuSt von 15% im Land des Zahlers verbleibt. Nur der darüber hinausgehende Teil wird/kann erstattet werden. Ausnahmen gelten nur für Spanien, wo bis TEUR 1,5 Dividende p.a. die komplette QuSt erstattet wird. Wenn also nur 15% einbehalten wurden, kann i.d.R. nix erstattet werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 19.09.11 21:45:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.105.662 von Taxadvisor am 19.09.11 14:46:01Danke für die Antworten
      ich nahm an, dass wegen des DBA mit den USA man den Differenzbetrag (10 %) zur automatisch eingezogenen 25 %igen Abgeltungssteuer vom Fiskus in Deutschland, wenn man dort steuerpflichtig ist, zurückfordern kann und mir zudem auch noch der Anteil aus dem parallel mit eingezogene Soli zusteht.
      Gruß Tratsch
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.09.11 23:03:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.107.988 von Tratsch am 19.09.11 21:45:35Was wurde denn nun insgesamt einbehalten?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 07.01.12 08:28:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mit den USA gibt es doch in Sachen Quellensteuer keine Probleme. Der Normalsatz ist 30% und der reduzierte 15%. Den reduzierten Satz erhält man, wenn man der Bank das Formular unterschreibt, das man kein US-Staatsbürger ist. Eine gute Bank regelt das von sich aus, ohne Aufforderung !
      Avatar
      schrieb am 07.01.12 18:19:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zählen Direktbanken zu den guten Banken in dieser Hinsicht.
      Bitte Erahrungen melden
      Tratsch
      Avatar
      schrieb am 09.01.12 15:50:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Auf alle Fälle, besonders im Wertpapiergeschäft klare Vorteile ! mfg.
      Avatar
      schrieb am 18.03.12 12:25:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Neue Steur-Serie bei Börse-Online!

      Informativer Artikel zur Quellensteuer in der Ausgabe 12/12 (15. bis 22.3.2012)

      Eine umfängliche Information um die Quellensteuer anderer Staat biete das Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) wo man mitden Stichworten Steuern International" und "Ausländische Quellensteuer" weiter kommt.

      Tratsch
      Avatar
      schrieb am 29.03.12 09:31:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wegen Änderung der Steuersätze wurden sämtliche Div.-Abrechnungen für das Jahr 2011 betreffend Schweiz und Östereich storniert.
      Wer weiß näheres ?
      Avatar
      schrieb am 29.03.12 11:38:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Der Fall ist erledigt. Die codi hat bei sämtlichen Div.-Abrechnungen die Steuer vergessen, die 35% für die Schweiz als auch die 25% in D.
      Unglaublich, aber wahr. Der Traum dauerte ein Jahr !
      mfg.
      Avatar
      schrieb am 01.04.12 11:23:08
      Beitrag Nr. 14 ()
      Fragen über Fragen :
      Der Fall: Habe 20 Syngenta Aktien im D-Depot
      Syngenta zahlte 7 CHF = 140 CHF Kurs 1,2954 € = 108,07 €
      108,07 € erhielt ich 2011 auf mein Konto, brutto wie netto,
      ohne 35% Steuer Schweiz und ohne Abgeltungsteuer !
      Jetzt wurde diese Gutschrift wegen Änderung der Steuersätze
      zur Kapitalertragsteuer bzw. Körperschaftssteuer storniert.
      Heute die Neuabrechnung:
      Die Gutschrift lautet nun über 96,67 €
      Ausländische Dividende 108,07 €
      angerechn.ausl.Quellensteuer 16,21 €
      Kapitalertragsteuer ./. 10,81 €
      Soli ./. 0,59 €
      = 96,67 €
      Wer kann mir diese Abrechnung erklären ?
      Avatar
      schrieb am 28.04.12 23:43:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.103.599 von Tratsch am 19.09.11 00:08:04Zum Thema Quellensteuer:
      hätte da einen guten Artikel vom Stuttgarter Aktienbrief, aber ich kann ihn nicht reinkopieren hier und zum abschreiben bin ich zu faul.
      Also schönes WE.


      Karlos


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