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    Griechenland Spekulation - 500 Beiträge pro Seite (Seite 7)

    eröffnet am 29.09.11 21:07:06 von
    neuester Beitrag 21.07.16 14:16:52 von
    Beiträge: 3.208
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      schrieb am 24.11.12 17:27:39
      Beitrag Nr. 3.001 ()
      Zitat von big_mac: Aldy,
      ob sich der Rückkauf rechnet hängt von den Kosten der Finanzierung ab.
      Du rechnest ganz (fahr)lässig mit 0, und das ist es ganz sicher nicht.

      Lies noch mal nach - ich rechne mit 2,5% Finanzierungskosten!

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 24.11.12 18:05:25
      Beitrag Nr. 3.002 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.859.155 von big_mac am 24.11.12 16:31:26"Aber die Neubonds sind sowieso nicht das Problem, die kosten ja fast nix."

      Das ist eben so eine Sache mit der Logik.

      Wieviel ist "fast nix" ?
      und wer soll den Griechen dieses "fast nix" für wieviel Zinsen denn leihen, zusätzlich zu dem Geld, das den Griechen heute schon für die Ankurbelung der Wirtschaft fehlt (und das sind nicht nur die lächerlichen bereits beschlossenen Hilf-Sümmchen).

      "Die Schulden beim Staatssektor sind der teure Teil."
      Und da wird's dann vollends seltsam. Dieselbe Mannschaft, die sich an dem "teuren Teil" festkrallt und noch nicht einmal bereit ist, die "Windfall-Kurs- und Zinsgewinne" an GR weiter zu reichen, soll nun noch einmal mindestens 15"€ (wenns zu mehr als 2% Zinsen, wie die Neubonds ist, wird's sowieso ein Nullsummenspiel) draufpacken, damit GR wenigstens einen nennenswerten Teil der Summe vom Markt nehmen kann ?

      Rechnet doch mal aus der Sicht der Betroffenen (ein Tip: das sind nicht die Griechen).

      Nun, beim so glorreich gescheiterten Altanleihen-Zock stand ich bereits argumentativ und demzufolge auch bilanziell auf der richtigen Seite. Wir werden sehen, ob das diesmal anders ist.
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      Avatar
      schrieb am 25.11.12 09:57:28
      Beitrag Nr. 3.003 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.859.287 von Cocodrillo am 24.11.12 18:05:25Aldy,
      mit 2,5% gibts kein frisches Geld, da zahlen zuviele der Geber zuviel dazu.

      Cocodrillo,
      fast nix = ein paar Jahre 1,8mrd im Jahr, gegen Ende der Laufzeit dann um die 4. Für ein Land, dass allein schon 8 mrd fürs Militär ausgibt ist das nichts.
      Wobei ich deiner Prognose zustimme - Rückkauf kommt nicht.
      Wahrscheinlicher ist, dass der Staatssektor die Zinsen senkt und die Laufzeiten streckt. Das geht beim Wähler am leichtesten durch.
      Avatar
      schrieb am 25.11.12 13:13:13
      Beitrag Nr. 3.004 ()
      Zitat von big_mac: Aldy,
      mit 2,5% gibts kein frisches Geld, da zahlen zuviele der Geber zuviel dazu.
      ...
      Wahrscheinlicher ist, dass der Staatssektor die Zinsen senkt und die Laufzeiten streckt...

      Ja was denn nun?
      Wenn man Zinsen senkt und Laufzeiten streckt zahlen auch viele Geber drauf.

      Zitat aus WSJ vom 05. Oktober:

      "Wenn die Gläubiger des Landes die Zinsen für ihre Kredite auf 1 Prozent senken von gegenwärtig durchschnittlich etwa 4 Prozent, könnten die Kreditgeber das Profil der Schuldenlast ändern und trotzdem weiterhin Geld verdienen", sagte IIF-Chefvolkswirt Philip Suttle.

      Dagegen sind meine kalkulierten 2,5% recht moderat.

      Nochmal kurz und knapp:

      Bei 30 Mrd Nominal Rückkauf zu 40% bei 2,5% Refinanzierungszins wäre Griechenland auf einen Schlag 18 Mrd Tilgung los und spart sich 5,7 Mrd Zinsen in den nächsten 10 Jahren - macht zusammen 23,7 Mrd !
      Das ganze gerechnet mit 60% Rückkaufkurs und 2,5% Zins ergibt 12 Mrd weniger Tilgung und 4,2 Mrd weniger Zinsen, zusammen 16,2 Mrd.
      Selbst bei 60% Rückkaufkurs rechnet sich das.

      Das ist ein no-brainer - daß man solange darüber diskutieren muß ist schlicht ein Witz, aber typisch für die europäische Malaise!

      Aldy
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      Avatar
      schrieb am 25.11.12 16:21:22
      Beitrag Nr. 3.005 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.860.023 von Aldy am 25.11.12 13:13:13No-Brainer? :laugh:

      1) Von wem will denn Griechenland Anleihen in Höhe von 30 Milliarden Euro zurückkaufen?

      Das wäre die Hälfte aller griechischen Staatsanleihen, die sich noch in privater Hand befinden.

      http://online.wsj.com/article/SB1000142412788732435200457813…

      "The proposed buyback would allow some investors saddled with Greek bonds to exit. The Greek government-bond market is particularly small and infrequently traded, making it difficult for investors stuck with these bonds to sell them without causing sharp price swings."

      Ein stolzes und ambitioniertes Vorhaben in einem sehr kleinen Markt.
      Dagegen wird die Kursrally von letzter Woche gar nichts sein.

      http://online.wsj.com/article/SB1000142412788732435200457813…

      "One other drawback of the buyback is that a large proportion of the outstanding bonds is held by Greek banks, which would likely need more government help if they were to take more losses"

      Nicht zu vergessen, daß selbst wenn griechische Banken sich am Buyback beteiligen sollten (was wiederum nur durch Zusagen von politischer Seite und EZB) passieren dürfte, diese dann wieder staatliche Hilfen beanspruchen müssten. Da würde ich gerne mal sehen, was der Buyback dann noch unter dem Strich bringt.

      2) Der Großteil der griechischen Schulden liegt in öffentlicher Hand und nicht in privater.

      Das Problem für Griechenland ist, daß die Schulden in Form von EFSF/ESM/IWF Krediten in der nächsten Dekade FÄLLIG werden.
      Die Schulden in privater Hand (mit Ausnahme der zu vernachlässigenden Bonds nach internationalem Recht wie z.B. den Greek Swiss Law Bond) werden dagegen frühestens ab 2023 fällig und sind aktuell gerade mal mit 2% verzinst.

      -> durch den Anleihenrückkauf wird zwar nominal der Schuldenstand gesenkt, aber die Schuldenstruktur ändert sich insoweit, daß die Summe für den Rückkauf der Anleihen auch wesentlich früher fällig werden wird.
      Und erschwerend kommt hinzu, daß die Schulden dann fast völlig in öffentlicher Hand liegen und der Anteil sich somit noch erhöht.
      Folge wird sein, daß auch die Rückkaufsumme vom Schuldenschnitt (für die öffentlichen Geldgeber) betroffen sein wird.

      Aus meiner Sicht ist deshalb dieses Rückkaufprogramm bei Leibe kein No-Brainer sondern nur ein weiterer Ausdruck wirtschaftlicher Inkompetenz der Politiker wie Schäuble und Co.
      Es wird versucht den Bürger vor der Bundestagswahl 2013 weiter für dumm zu verkaufen und dafür soll weiteres Geld (hier für den Anleiherückkauf) verbrannt werden.
      Denn dass der Schuldenschnitt nach der Bundestagswahl kommt, weiß doch jeder, der sich nur ein wenig mit der Materie beschäftigt.
      Das Perverse ist, daß er durch den Anleiherückkauf noch wahrscheinlicher wird und die Steuerzahler noch mehr kosten wird.
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      schrieb am 25.11.12 17:26:51
      Beitrag Nr. 3.006 ()
      Zitat von Aldy:
      Zitat von big_mac: Aldy,
      mit 2,5% gibts kein frisches Geld, da zahlen zuviele der Geber zuviel dazu.
      ...
      Wahrscheinlicher ist, dass der Staatssektor die Zinsen senkt und die Laufzeiten streckt...

      Ja was denn nun?
      Wenn man Zinsen senkt und Laufzeiten streckt zahlen auch viele Geber drauf.

      Zitat aus WSJ vom 05. Oktober:

      "Wenn die Gläubiger des Landes die Zinsen für ihre Kredite auf 1 Prozent senken von gegenwärtig durchschnittlich etwa 4 Prozent, könnten die Kreditgeber das Profil der Schuldenlast ändern und trotzdem weiterhin Geld verdienen", sagte IIF-Chefvolkswirt Philip Suttle.

      Dagegen sind meine kalkulierten 2,5% recht moderat.

      Nochmal kurz und knapp:

      Bei 30 Mrd Nominal Rückkauf zu 40% bei 2,5% Refinanzierungszins wäre Griechenland auf einen Schlag 18 Mrd Tilgung los und spart sich 5,7 Mrd Zinsen in den nächsten 10 Jahren - macht zusammen 23,7 Mrd !
      Das ganze gerechnet mit 60% Rückkaufkurs und 2,5% Zins ergibt 12 Mrd weniger Tilgung und 4,2 Mrd weniger Zinsen, zusammen 16,2 Mrd.
      Selbst bei 60% Rückkaufkurs rechnet sich das.

      Das ist ein no-brainer - daß man solange darüber diskutieren muß ist schlicht ein Witz, aber typisch für die europäische Malaise!

      Aldy
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      Avatar
      schrieb am 25.11.12 18:19:35
      Beitrag Nr. 3.007 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.860.361 von Zeitblom am 25.11.12 17:26:51http://www.aktiencheck.de/analysen/Artikel-ROUNDUP_Griechisc…
      Avatar
      schrieb am 25.11.12 19:18:04
      Beitrag Nr. 3.008 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.860.253 von IndexBroker am 25.11.12 16:21:22interessant ist, dass der rückkauf im prinzip ja schon vor einem jahr diskutiert wurde.
      hätte griechenland damals die 207 (?) mrd zu 25% zurückgekauft, dann wäre das ganz längst geschwätzt. aber die deutschen wollten ja die ezb und sich selbst schützen.
      der betrug damals hat viel kaputt gemacht
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      Avatar
      schrieb am 25.11.12 20:01:18
      Beitrag Nr. 3.009 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.860.518 von janlove25 am 25.11.12 19:18:04Das zeigt doch nur, daß dieses Mittel sehr fragwürdig ist.
      Wenn schon hätte es damals größere Chancen auf Erfolg gehabt als jetzt, da der Anteil der Bonds bei privaten Investoren an der Gesamtschuld Griechenlands höher war und insgesamt der Markt dafür nicht so klein wie jetzt.
      Ein Ziel des PSIs war es ja auch gerade den Zeitpunkt der Fälligkeit in ferne Zukunft (nach 2023) zu verschieben und die Zinslast stark zu senken.
      Die jetzigen 10 Milliarden für den Rückkauf wird die Troika (und vor allem der IWF) bestimmt nicht zum St.Nimmerleinstag fällig stellen.
      Es geht tatsächlich nur darum bis zur nächsten Bundestagswahl "durchzuhalten".

      Auch wenn der deutsche Steuerzahler ein paar Milliarden dafür berappen muss. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.11.12 11:54:05
      Beitrag Nr. 3.010 ()
      Über einen möglichen Schuldenschnitt oder einen Rückkauf griechischer Staatsanleihen:

      http://www.nzz.ch/finanzen/uebersicht/boersen_und_maerkte/di…
      Avatar
      schrieb am 26.11.12 14:18:14
      Beitrag Nr. 3.011 ()
      "Das ist ein no-brainer "

      soll das etwa die Bezeichnung für den sein, der sich das Rückkaufprogramm ausgedacht hat ?
      Avatar
      schrieb am 26.11.12 17:12:06
      Beitrag Nr. 3.012 ()
      Zitat von Cocodrillo: "Das ist ein no-brainer "

      soll das etwa die Bezeichnung für den sein, der sich das Rückkaufprogramm ausgedacht hat ?

      Eher für diejenigen politisch Laienschauspieler, die darüber groß schwadronieren - und sich dann darüber beklagen, daß die pösen, pösen Hedgefonds mal wieder schneller waren. :laugh:

      Aldy
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      Avatar
      schrieb am 26.11.12 18:51:13
      Beitrag Nr. 3.013 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.862.805 von Aldy am 26.11.12 17:12:06es ist schon interessant, wenn eine Zeitung wie die Süddeutsche, deren Finanzjournalisten in der Vergangenheit bereits durch erstaunlichen Mangel an Sachkenntnis ausgezeichnet haben, sich darüber ausläßt, daß ein Vorhaben wie das Rückkaufprogramm nicht stillschweigend umgesetzt wurde.
      Irgendwie ist denen, die sich so äußern wohl völlig unbekannt, daß Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Haushalte der Mitgliedsländer von deren Parlamenten gebilligt werden müssen. Daß bei der riesigen Anzahl Eingeweihter und dem Abstimmungsbedarf lange vor einer eventuellen Umsetzung öffentlich darüber diskutiert wird, ist unvermeidbar (und auch richtig so).
      SO gesehen dürfte auch klar sein, daß derartige Vorschläge reiner Unfug sind.

      Aber vielleicht steckt ja doch ein richtig großer Gedanke dahinter und die wahre Absicht ist, möglichst viele Hedgefonds gegen die Wand fahren zu lassen. Wer weiß, es ist ja bald Weihnachten.
      Avatar
      schrieb am 30.11.12 18:04:14
      Beitrag Nr. 3.014 ()
      Gröpper aus Hamburg will nach Rechtsgutachten aus Berlin (Postdamm ?) nun in DE nach dem BIT klagen...

      Weis da jemand was genaueres? Wann gehts wo los?
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      Avatar
      schrieb am 03.12.12 20:31:45
      Beitrag Nr. 3.015 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.880.855 von ACundDC am 30.11.12 18:04:14wie mittlerweile jeder weiß wird tatsächlich rückgekauft.
      Hier das Anbot:
      http://www.pdma.gr/attachments/article/248/Press%20Release%2…
      Avatar
      schrieb am 03.12.12 21:21:33
      Beitrag Nr. 3.016 ()
      Mich interessier zweierlei:

      1. Wie wird das Angebot fristgerecht zugestellt. Beim Zwangsumtauschangebot habe ichs trotz täglicher Abfangung des Postbotens auch erst nach Terminschluß erhalten.

      2. Wie wird berücksichtigt, daß Kleinstanleger durch die wilde Zerstückelung nebenkostenmäßig nicht benachteiligt werden. Werden die Bankgebühren vom Staat GR übernommen.

      Das Angebot wird wohl jeder nach Abcheckung der Nebenkostenlage annehmen zumal er damit wohl auch seine weiteren Klagemöglichkeiten nicht einschränkt (oder sehe ich das falsch) ?
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      Avatar
      schrieb am 03.12.12 21:46:22
      Beitrag Nr. 3.017 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.887.189 von finanzvoyeur am 03.12.12 21:21:33Warum sollte ich oder sonst jemand das Angebot annehmen???
      Avatar
      schrieb am 03.12.12 22:30:50
      Beitrag Nr. 3.018 ()
      Zitat von finanzvoyeur: Mich interessier zweierlei:
      Das Angebot wird wohl jeder nach Abcheckung der Nebenkostenlage annehmen zumal er damit wohl auch seine weiteren Klagemöglichkeiten nicht einschränkt (oder sehe ich das falsch) ?


      Siehst Du falsch :rolleyes:

      Die Griechen sollen mir am 24.02. pünktlich Zinsen zahlen, die Zero-Nullkupon-EFSF-Dinger können sie sich in den Allerwertesten schieben.
      Für 35% verkaufen, soweit kommt´s noch!

      Wenn die erste Zinszahlung gelaufen ist stehen die Kurse eh woanders, nur nicht verrückt machen lassen.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 04.12.12 07:04:24
      Beitrag Nr. 3.019 ()
      Zitat von ACundDC: Warum sollte ich oder sonst jemand das Angebot annehmen???


      ich werde annehmen, wenn es überhaupt rechtzeitig funktioniert.
      vor einem jahr um die 20-25% gekauft.
      jetzt mit gewinn raus. ist ok.

      zehn jahr griechenland für 12% (?) Rendite??? das ist mir ein zu hohes risiko
      Avatar
      schrieb am 04.12.12 09:04:07
      Beitrag Nr. 3.020 ()
      "...... zumal er damit wohl auch seine weiteren Klagemöglichkeiten nicht einschränkt (oder sehe ich das falsch) ? "

      nur dieser Teil ist richtig.
      Avatar
      schrieb am 04.12.12 09:44:07
      Beitrag Nr. 3.021 ()
      Die Klagen gegen Griechenland sind sehr erfolgsversprechend, schließlich kann der EuGH gar nicht anders... Die Staaten Portugal, Irland und Spanien spielen ja ebenfalls mit dem Gedanken selbiges zu tun!
      Avatar
      schrieb am 04.12.12 10:43:42
      Beitrag Nr. 3.022 ()
      Zitat von ACundDC: Warum sollte ich oder sonst jemand das Angebot annehmen???

      weil 30-38 nicht so wahnsinnig schlecht ist.
      Die Alternative ist, ein totes Pferd zu reiten.
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      Avatar
      schrieb am 04.12.12 18:13:43
      Beitrag Nr. 3.023 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.888.271 von big_mac am 04.12.12 10:43:42Dumm nur, dass es sich um kein Angebot handelt, sondern um eine Einladung zur Abgabe von Angeboten im festgelegten Preibereich, die sich nur an Besitzer richtet, die mindestens 1000 Euro Nominalwert des jeweiligen Wertpapiers im Depot haben. Die meisten abgezockten Kleinanleger können also auf diesem Weg ihre Transaktionsgebühren nicht loswerden, weil sie gar nicht teilnehmen können. Für diejenigen, die teilnehmen können, gilt dass Griechenland den Zuschlag nach eigenem Gutdünken durchführen kann - inkl. Ablehnung des Angebots oder nur teilweise Rückkauf.

      Kurz, dieses vermeintliche "Angebot" ist nur eine Fortsetzung der vorherigen griechischen PSI-Verarsche, ganz im gleichen Stil wie die vorherige "freiwillige Beteiligung".
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.12.12 19:04:50
      Beitrag Nr. 3.024 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.890.234 von clray am 04.12.12 18:13:43Wer hat schon <1k im Depot ?
      Vielleicht ein paar Zocker, die im März nicht kapiert haben, wann ausgezockt ist - aber sonst ?
      Ich hatte den Märzbond übrigens auch, aber nach der damaligen Einladung war sonnenklar, dass die fette Lady gesungen hat.
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      Avatar
      schrieb am 04.12.12 19:09:21
      Beitrag Nr. 3.025 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.890.463 von big_mac am 04.12.12 19:04:50p.s.: warum nicht einfach am Markt verkaufen, die Stückzinsen kassieren, und das Debakel beenden, statt das Forum ewig mit Irrelevantem voll zu müllen ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.12.12 20:59:20
      Beitrag Nr. 3.026 ()
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.12.12 21:03:27
      Beitrag Nr. 3.027 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.890.879 von ACundDC am 04.12.12 20:59:20Elliott hat den Weg gefunden.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.12.12 09:48:39
      Beitrag Nr. 3.028 ()
      ..... weiteres Geld zu verbrennen.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.12.12 15:18:43
      Beitrag Nr. 3.029 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.890.891 von big_mac am 04.12.12 21:03:27Schiedsgerichtsverfahren

      Erfreuliche Nachrichten gibt es derweil bezüglich des geplanten
      Schiedsgerichtsverfahrens gegen Griechenland zu berichten. Wir sind mittlerweile
      mit einer renommierten international tätigen Kanzlei in Gesprächen über das
      Schiedsverfahren und stehen kurz vor der Fertigstellung des Klagemodells. Wir
      erwarten hier spätestens bis Ende Januar 2013 eine endgültige Entscheidung.
      Nachdem zuvor die von uns angesprochenen Kanzleien zwar hohe
      Erfolgsaussichten gesehen haben, aber aufgrund interner Richtlinien das Mandat
      nicht annehmen durften, da europäische Kollegen der Kanzleien für die Gegenseite
      (EFSF, Banken) aktiv waren, konnten wir in den letzten Tagen deutliche
      Fortschritte in der Angelegenheit verzeichnen.
      Wir betrachten eine Klage vor dem Schiedsgericht als sehr interessant, da wir dieser
      sehr hohe Erfolgsaussichten zubilligen. Für die Betroffenen ist hierbei wichtig zu
      wissen: Es ist nicht möglich, an der Schiedsgerichtsklage teilzunehmen, wenn Sie
      gleichzeitig ein juristisches Verfahren gegen Griechenland vor einem ordentlichem
      Gericht anstrengen!
      Sollten Sie noch Fragen zu unseren aktuellen Newsletter oder generell zur
      Griechenlandproblematik haben, können Sie uns gerne per E-Mail unter
      info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 2020846-0 erreichen.
      München, 4.12.2012
      Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
      Hinweis: Die SdK und an der Erstellung des Newsletters beteiligte Personen halten
      Anleihen Griechenlands!
      Avatar
      schrieb am 06.12.12 19:29:04
      Beitrag Nr. 3.030 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.896.683 von Cocodrillo am 06.12.12 09:48:39Elliott Associates haben die Gewohnheit, meist zu gewinnen und bezahlt zu werden.
      Das zweite ist die Kunst. Und mit dem New Yorker Urteil wird auch Argentinien nichts überbleiben als zu zahlen. Denn ohne Dollars macht das Leben keinen Spass.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.12.12 19:51:33
      Beitrag Nr. 3.031 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.899.703 von big_mac am 06.12.12 19:29:04p.s.: ich bin seit heute wieder draussen.
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      Avatar
      schrieb am 06.12.12 21:28:30
      Beitrag Nr. 3.032 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.899.847 von big_mac am 06.12.12 19:51:33Wenn das mal nicht ein Fehler ist... :D
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.12.12 21:43:23
      Beitrag Nr. 3.033 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.900.200 von ACundDC am 06.12.12 21:28:30Ein Fehler kann immer nur das sein, was man hat :rolleyes:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.12.12 09:16:41
      Beitrag Nr. 3.034 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.899.703 von big_mac am 06.12.12 19:29:04Witzbold, bezahlen wird der Auftraggeber (und das ist nicht der Schuldner).
      Die meisten "Gewinner" warten heute noch auf ihr Geld.
      Avatar
      schrieb am 07.12.12 10:23:14
      Beitrag Nr. 3.035 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.900.250 von big_mac am 06.12.12 21:43:23Wenn das mal nicht ein Fehler war.:lick:

      Ich ging nicht so lange zur Schule... :D
      Avatar
      schrieb am 07.12.12 22:11:42
      Beitrag Nr. 3.036 ()
      Zitat von Cocodrillo: Witzbold, bezahlen wird der Auftraggeber (und das ist nicht der Schuldner).
      Die meisten "Gewinner" warten heute noch auf ihr Geld.


      Dir ist wohl der Inhalt des New Yorker Urteils nicht bekannt.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.12.12 22:15:02
      Beitrag Nr. 3.037 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.904.860 von big_mac am 07.12.12 22:11:42um dir langes Suchen zu ersparen: Elliot hat nicht einfach gewonnen (das wäre wertlos), sondern sie haben ein Urteil, dass die Zahlstelle für die alten Bonds anteilig gleich auszahlen muss wie für die neuen.
      Avatar
      schrieb am 08.12.12 13:24:05
      Beitrag Nr. 3.038 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.904.860 von big_mac am 07.12.12 22:11:42Dir ist wohl nicht bekannt, daß die Argentinier mit derartigen Aktionen seit Jahrzehnten überzogen wurden, ohne daß bisher nennenswertes passiert wäre. Oder wieso laufen immer noch so viele Geschädigte mit leeren Händen und langen Gesichtern hinter den Gauchos her ?

      Auch hier wird mal wieder eine tote Omma fotografiert.

      Die einzigen, die an diesem Spiel verdienen, sind Juristen und Wirtschaftsdetekteien.
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      schrieb am 08.12.12 15:01:51
      Beitrag Nr. 3.039 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.905.881 von Cocodrillo am 08.12.12 13:24:05das in new york hat eine andere qualität.
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      schrieb am 08.12.12 15:14:32
      Beitrag Nr. 3.040 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.906.022 von Kaufangebot am 08.12.12 15:01:51Mit einem ICSID Urteil können die Kläger ebenfalls in New York pfänden lassen... das Urteil gilt ja schließlich weltweit! :D
      Avatar
      schrieb am 08.12.12 15:55:55
      Beitrag Nr. 3.041 ()
      Zitat von Kaufangebot: das in new york hat eine andere qualität.


      so ist es. Argentinien hat so ziemlich jeden Prozess verloren und trotzdem nichts bezahlt mangels Pfändungsmöglichkeit, aber das hier ist eine andere Qualität.
      Hier können Zahlungen für die Neubonds bei der Zahlstelle in New York gepfändet werden. Entweder die Gauchos zahlen, oder es gibt einen neuen Default - sag ja, das ist nicht einfachh ein Urteil dass der Schuldner schuldet, sowas gibts zum Saufüttern.
      Avatar
      schrieb am 08.12.12 18:24:24
      Beitrag Nr. 3.042 ()
      und dann wäre da noch die etwas andere Qualität:
      "Argentina saved from a ‘technical default’; court case continues February 27

      A US appeals court on Wednesday granted an emergency stay order that gives Argentina more time to argue against making a 1.33 billion dollars payment to investors who rejected two debt restructurings in the nation's 2002 sovereign debt default."

      Nicht daß ich es Euch nicht wünschen würde.
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      schrieb am 12.12.12 11:28:04
      Beitrag Nr. 3.043 ()
      Avatar
      schrieb am 12.12.12 12:06:54
      Beitrag Nr. 3.044 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.906.383 von Cocodrillo am 08.12.12 18:24:24Das ist eine kleine Verzögerung, sonst wäre noch im Dezember für Argentinien Game Over gewesen.
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      schrieb am 12.12.12 12:18:10
      Beitrag Nr. 3.045 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.919.167 von big_mac am 12.12.12 12:06:54ja richtig, eine kleine Verzögerung. Irgendwie erinnert mich das an
      Punxsutawney.
      Avatar
      schrieb am 12.12.12 15:16:09
      Beitrag Nr. 3.046 ()
      das erinnert mich an zeit geben für eine aussergerichtliche einigung, nachdem eine der parteien die gelbe karte gezeigt bekommen hat.
      Avatar
      schrieb am 18.12.12 23:01:17
      Beitrag Nr. 3.047 ()
      Standard & Poor ’s stuft Griechenland kräftig hoch

      http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/…

      Da freuen sich meine Bonds :lick:

      Aldy
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      Avatar
      schrieb am 19.12.12 16:25:03
      Beitrag Nr. 3.048 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.942.203 von Aldy am 18.12.12 23:01:17Jou, der erste Bond über 50%.
      Avatar
      schrieb am 20.12.12 10:00:16
      Beitrag Nr. 3.049 ()
      hier zeigen sich nun die Schwächen synthetischer Indexzertifikate. Seit etwa 3 Monaten performen die nämlich rund 10% schwächer als der Athener Leitindex, der mit dem höchsten Spread bringts sogar auf etwa 20%.

      na immerhin kann man die Bonds dafür ja als Ausgleich einsetzen.
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 09:39:59
      Beitrag Nr. 3.050 ()
      Avatar
      schrieb am 12.01.13 14:32:02
      Beitrag Nr. 3.051 ()
      Österreichische Bond-Gläubiger verklagen Griechenland

      http://www.format.at/articles/1302/941/350110/oesterreichisc…

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 18.01.13 18:38:15
      Beitrag Nr. 3.052 ()
      Die Neubonds fliegen weiter gen Norden.

      Ich denke bei 60-70% sollte Schluß sein. Das ist im Bereich von 7% Rendite. Das hielte ich für fair.
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      Avatar
      schrieb am 18.01.13 21:46:30
      Beitrag Nr. 3.053 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.038.869 von seniortrader am 18.01.13 18:38:15Ich denke mal daß wir bis zum Zinstermin am 24.02. am langen Ende bei 50% liegen werden. :rolleyes:

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 24.01.13 12:28:56
      Beitrag Nr. 3.054 ()
      In Athen ist es nun soweit: Gerichtstermin der Anfechtungs- / Verfassungsklage 01.02.2013 anberaumt... Danach gehts bei Abweisung zum EuGH.



      Ich nehme noch Wetten entgegen! :D
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      Avatar
      schrieb am 25.01.13 23:17:38
      Beitrag Nr. 3.055 ()
      Bei der biw AG (flatex) wurden und werden keine Verwahrbücher geführt... Darüber hinaus wurden und werden vorsätzlich und systematisch, zur Täuschung des Depotinhabers, überhaupt keine Wertpapierrechnungen im Depotauszug / Einkaufsabrechnung erstellt! Hier erfolgt nur eine rechtswidrige Ausweisung als Wertpapierabrechnung mit Clearstrem als angeblichen Verwahrungsort!

      Dieser o.g. Sachverhalt wurde mir schriftlich von der Bafin bestätigt... von daher sind für betroffenen Depotinhaber Strafanzeigen und nachfolgende Schadensersatzklagen zu empfehlen!
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      Avatar
      schrieb am 26.01.13 08:33:41
      Beitrag Nr. 3.056 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.067.304 von ACundDC am 25.01.13 23:17:38Depotgesetz...§ 14 Verwahrungsbuch


      (1) Der Verwahrer ist verpflichtet, ein Handelsbuch zu führen, in das jeder Hinterleger und Art, Nennbetrag oder Stückzahl, Nummern oder sonstige Bezeichnungsmerkmale der für ihn verwahrten Wertpapiere einzutragen sind. Wenn sich die Nummern oder sonstigen Bezeichnungsmerkmale aus Verzeichnissen ergeben, die neben dem Verwahrungsbuch geführt werden, genügt insoweit die Bezugnahme auf diese Verzeichnisse.
      (2) Die Eintragung eines Wertpapiers kann unterbleiben, wenn seine Verwahrung beendet ist, bevor die Eintragung bei ordnungsmäßigem Geschäftsgang erfolgen konnte.
      (3) Die Vorschriften über die Führung eines Verwahrungsbuchs gelten sinngemäß auch für die Sammelverwahrung.
      (4) Vertraut der Verwahrer die Wertpapiere einem Dritten an, so hat er den Ort der Niederlassung des Dritten im Verwahrungsbuch anzugeben. Ergibt sich der Name des Dritten nicht aus der sonstigen Buchführung, aus Verzeichnissen, die neben dem Verwahrungsbuch geführt werden, oder aus dem Schriftwechsel, so ist auch der Name des Dritten im Verwahrungsbuch anzugeben. Ist der Verwahrer zur Sammelverwahrung nach § 5 Abs. 1 Satz 2, zur Tauschverwahrung, zur Verpfändung oder zur Verfügung über das Eigentum ermächtigt, so hat er auch dies in dem Verwahrungsbuch ersichtlich zu machen.
      (5) Teilt ein Verwahrer dem Drittverwahrer mit, daß er nicht Eigentümer der von ihm dem Drittverwahrer anvertrauten Wertpapiere ist (§ 4 Abs. 3), so hat der Drittverwahrer dies bei der Eintragung im Verwahrungsbuch kenntlich zu machen.
      Avatar
      schrieb am 28.01.13 08:56:04
      Beitrag Nr. 3.057 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.058.470 von ACundDC am 24.01.13 12:28:56Vertagung in Athen
      Gestern wurde vom greicheschen Verwaltungsgerichtshof bekanntgegeben, dass der Fall des haircauts der Staatsanleihen, der am 1.2.2013 verhandelt werden sollte,. vertagt wird. Das Gericht teilte offiziel den Vertagungstermin nicht mit. Die Richterin Frau Koulentianou hat mir gesagt, dass der naechste Termin anscheinend mitte Maerz sein wird.


      Wie kann das bloß angehen... Soviel zur unabhängigen Justiz in Europa! :D
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      Avatar
      schrieb am 28.01.13 10:10:24
      Beitrag Nr. 3.058 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.071.126 von ACundDC am 28.01.13 08:56:04Welche mündlichen Verhandlungen haben in Europa schon begonnen?

      Die Klage in Kiel wurde schon zum 2. Mal vertagt, ebenso die Klage aus Mailand gegen die EZB vorm EuGH... Wie kann das bloß angehen, die feinen Beamtenrichter sind scheinbar alle Merkels Schoßhunde. :D

      3 Tage vor Verhandlungsbeginn den Termin unbefristet zu verschieben, das sagt wahrlich viel aus!!! Diese Griechen... können nur tricksen und verarschen.

      Wir haben wohl nur die Möglichkeit vorm ICSID in Washington zu klagen...
      Das dauert 6 Monate bis zum Urteil, ohne wenn und aber! Zudem ist das Gericht politisch unabhängig.
      Avatar
      schrieb am 28.01.13 18:57:44
      Beitrag Nr. 3.059 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.071.126 von ACundDC am 28.01.13 08:56:04Ist das der Grund?

      Die Bundesregierung will der Auszahlung der nächsten Tranche aus dem zweiten Hilfspaket an Griechenland im November zustimmen. Sie beharrt aber darauf, dass die 31,5 Milliarden Euro auf ein Sperrkonto fließen, das die Europäer kontrollieren, erfuhr das Handelsblatt aus Regierungskreisen. Dieses Konstrukt soll garantieren, dass Griechenland vorrangig seinen Schuldendienst leistet und erst danach Mittel für seinen Haushalt nutzen kann. „Wenn das Geld nicht reicht, muss Griechenland sehen, wie es zu Geld kommt, oder eben mehr sparen“, hieß es weiter.
      Avatar
      schrieb am 31.01.13 18:31:50
      Beitrag Nr. 3.060 ()
      "Zudem ist das Gericht politisch unabhängig. "

      Unabhängig ? ein Gericht, egal wo auf der Welt ?

      daß ich nicht lache.
      Avatar
      schrieb am 31.01.13 23:26:17
      Beitrag Nr. 3.061 ()
      flatex erstellt depotauszüge zum 31.01.2013. soll da was repariert werden?

      Clearstream Lux.
      WPR-Verwahrung
      Griechenland
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      Avatar
      schrieb am 01.02.13 12:52:25
      Beitrag Nr. 3.062 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.090.225 von Kaufangebot am 31.01.13 23:26:17Na klar, die Bafin hat bei denen eine Sonderprüfung, aufgrund von Falschbeurkundung (Urkundenfälschung), durchgeführt...

      Überprüft eure Abrechnungen!!! Da ist einiges im argen...
      Avatar
      schrieb am 01.02.13 14:01:52
      Beitrag Nr. 3.063 ()
      das ist nicht in ordnung. ich kapier aber immer noch nicht wie mir hierbei ein schaden enstanden ist.

      möglicherweise wurde der schaden mir der ausstellung der depotauszüge korrigiert.
      Avatar
      schrieb am 01.02.13 14:02:20
      Beitrag Nr. 3.064 ()
      ein in € bewertbarer schaden.
      Avatar
      schrieb am 03.02.13 11:05:43
      Beitrag Nr. 3.065 ()
      Durch die vorsätzlichen Fehlangaben der Flatex werden dem Depotinhaber falsche "Sicherheitenposition" vorgegaukelt.... Sowas nennt man arglistige Täuschung!

      Im übrigen hat die BIW AG (Flatex), entgegen der Weisungen der Depotinhaber, den GriechenCAC zugestimmt! Und hierbei seine Treuhandpflichten, aus den verschwiegenen Wertpapierrechnungen, wiederum vorsätzlich missachtet...
      Avatar
      schrieb am 13.02.13 06:32:46
      Beitrag Nr. 3.066 ()
      Bei der DIBA gibst auch Probleme! Überprüft eure Auszüge..

      Auszug:
      Ich habe bei der Ing-Diba dasselbe Besteuerungsproblem. Die Stückzinsen sind erstens in den Umtauschkurs mit eingerechnet worden und dann noch ein zweites Mal extra draufgeschlagen worden. Ein drittes Mal darf ich die Stückzinsen dann im Juni versteuern, weil der EFSF-Bonds nicht mit einem Einstandskurs von 100, sondern von 95,3644 % eingebucht worden ist.

      Ich habe letzte Woche lange und mühsam mit einem sehr freundlichen Herrn vom Beschwerdemanagement telefoniert, der meine Argumentation dann auch halbwegs nachvollziehen konnte. Die Entscheidung über ein Storno trifft jedoch eine Fachabteilung, und die hat -- laut Auskunft von heute -- bisher keinen Fehler erkennen können.

      Mein Ansprechpartner hat jedoch auch gesagt, daß es bisher bei der Diba außer meiner Anfrage keine weiteren Beschwerden wegen doppelt besteuerter Stückzinsen gegeben habe!
      Avatar
      schrieb am 14.02.13 10:25:32
      Beitrag Nr. 3.067 ()
      Volkswirte sehen kurz- oder mittelfristig einen weiteren Schuldenschnitt für Griechenland für unvermeidbar. Des weitern wird auch spekuliert, dass nach den Bundestagswahlen im September, dies auch von den Politikern an die Bevölkerung kommuniziert wird. Für mich stellt sich die Frage was bedeutet das für uns Anleihenbesitzer?

      1. Werden wir ein weiteres mal "beschnitten" oder nur die Staaten bzw. EZB?
      2. Was bedeutet, dies nun für den Wert unserer Anleihen insbesondere nach der Wahl, wenn vielleicht etwas ehrlicher über unserer "Garantien" gesprochen wird?
      3. Glaubt Ihr die zahlen zumindest die Zinsen, welche nun am 24.02. bzw. am darauf folgenden Werktag fällig werden? Ich hoffe ja, aber ich habe auch die Anleihe aus den letzten Jahr im Hinterkopf die "Fällig wurde"-
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.02.13 19:41:54
      Beitrag Nr. 3.068 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.139.615 von PayMyGreekBondBack am 14.02.13 10:25:321. Werden wir ein weiteres mal "beschnitten" oder nur die Staaten bzw. EZB?

      --> bei dieser Diskussion geht es in Wirklichkeit nur um die "Staaten bzw. EZB", da die Anleihen in privater Hand mittlerweile unbedeutend sind und bei der Senkung des griechischen Defizit kaum mehr helfen. Weiterhin müssten nach einem Cut der Privaten die griechischen Banken wieder rekapitalisiert werden und das ist definitiv nicht mehr machbar...


      2. Was bedeutet, dies nun für den Wert unserer Anleihen insbesondere nach der Wahl, wenn vielleicht etwas ehrlicher über unserer "Garantien" gesprochen wird?

      --> nach der Bundestagswahl kommt es zu einem Cut der Anleihen in EZB-/Staatshand und damit wird die griechische Staatsverschuldung erstmals auf ein überschaubares Maß gesenkt werden. Die Ratingagenturen werden sofort danach Griechenland um mehrere Stufen hochsetzen. D.h. "unsere" Anleihen werden deutlich sprunghaft steigen auf größer 80%


      3. Glaubt Ihr die zahlen zumindest die Zinsen, welche nun am 24.02. bzw. am darauf folgenden Werktag fällig werden?


      --> Es wird zum Stichtag zu 100% gezahlt - da nehme ich jede Wette an!!!


      daher der Plan: GR-Anleihen long!


      :D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 14.02.13 21:06:50
      Beitrag Nr. 3.069 ()
      D.h. "unsere" Anleihen werden deutlich sprunghaft steigen auf größer 80%

      Das ist aber sehr optimistisch. Die Rendite wäre dann im Mittel bei etwa 5%.
      Deutlich niedriger als Spanien oder Portugal, vergleichbar mit Italien.
      Avatar
      schrieb am 14.02.13 22:32:58
      Beitrag Nr. 3.070 ()
      Zitat von am-ph:
      D.h. "unsere" Anleihen werden deutlich sprunghaft steigen auf größer 80%

      Das ist aber sehr optimistisch. Die Rendite wäre dann im Mittel bei etwa 5%.
      Deutlich niedriger als Spanien oder Portugal, vergleichbar mit Italien.


      Bingo, so rechne ich die Rendite auch - und Verschuldung und Defizit wären dann auch unter Spanien, Portugal und Italien...
      Avatar
      schrieb am 15.02.13 16:44:44
      Beitrag Nr. 3.071 ()
      Avatar
      schrieb am 19.02.13 11:31:18
      Beitrag Nr. 3.072 ()
      Zitat von gujo: 1. Werden wir ein weiteres mal "beschnitten" oder nur die Staaten bzw. EZB?

      --> bei dieser Diskussion geht es in Wirklichkeit nur um die "Staaten bzw. EZB", da die Anleihen in privater Hand mittlerweile unbedeutend sind und bei der Senkung des griechischen Defizit kaum mehr helfen. Weiterhin müssten nach einem Cut der Privaten die griechischen Banken wieder rekapitalisiert werden und das ist definitiv nicht mehr machbar...


      Ich denke, dass Du recht hast, allerdings bin ich noch nicht ganz überzeugt, denn wenn die einen Haircut machen, warum sollten die die kleinen oder die normalen Anleihen ausnehmen, selbst wenn das Volumen gering ist?

      Auf der anderen Seite, könnte der Haircut doch ohne "unseren Beitrag" ablaufen, denn soweit ich mich erinnere, waren die Anleihen in EZB Händen mit anderen ISINs versehen worden, diese müssten dann nur noch von der EZB weitergegeben werden an EFST etc. Bei den Krediten der EU-Länder sind dies keine Anleihen sondern direkte Kredite, daher würde selbst hier der Schnitt nicht über unsere Anleihengattungen gehen.

      Wie auch immer ich dieses drehe und wende und auch wenn die Logik dies nahelegt, ich bin erst dann überzeugt, wenn der Schnitt durchgeführt worden ist und wir keinen Beitrag leisten müssten. Da habe ich zu viel Willkür erlebt im letzten Jahr.
      Avatar
      schrieb am 23.02.13 12:23:34
      Beitrag Nr. 3.073 ()
      Ich darf meinen lieben Leidesgenossen die frohe Botschaft überbringen, dass ich in meinen Konto schon die griechischen Zinsen vorgemerkt sind zur Einbuchung am Montag.

      Ich hoffe das dies auch einen Effekt auf den Kurse hat und die Kurse somit steigen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.13 10:27:30
      Beitrag Nr. 3.074 ()
      New York: So etwas hatten die Richter am New York Berufungsgericht wohl auch noch nicht gehört: Da steht ein Anwalt vor ihnen und sagt, egal was sie entscheiden, sein Mandant werde nicht gehorchen. Der Mandant ist die argentinische Regierung. :D Diese ist von zwei Hedgefonds verklagt worden, die alte Staatsschulden eintreiben wollen. Der Ausgang des Verfahrens könnte das Schicksal des ganzen Landes beeinflussen...

      Argentinien kann nun bald gar keine Anleihen, außerhalb ihres Hoheitsgebietes, mehr bedienen!!!

      Mit einem ICSID Urteil (BIT), welches weltweit gültig ist, können wir auch in den USA vollstrecken lassen... was besseres gibts nicht!!!
      Avatar
      schrieb am 02.03.13 20:28:34
      Beitrag Nr. 3.075 ()
      Zitat von ACundDC: New York:
      Mit einem ICSID Urteil (BIT), welches weltweit gültig ist, können wir auch in den USA vollstrecken lassen... was besseres gibts nicht!!!

      Argentinien ist gerade dabei, jegliche internationale Rechtsnormen und Verträge zu ignorieren. Man wählt die Isolation, um ja nichts zahlen zu müssen.
      Das ICSID wird derzeit von Klagen gegen Argentinien förmlich überschwemmt, der bekannteste Fall ist die Klage der spanischen Ölfirma Repsol, die allein über 10Mrd Dollar Entschädigung für die Enteignung fordert.

      Kurzum: ob die italienischen Bondholder je ihr Geld wiedersehen werden ist unwahrscheinlich, da weltweit Leute mit Pfändungstiteln auf die Gelegenheit warten. Argentinien hat fertig und ist zu wirtschaftlicher Inzucht verdammt.
      Früher hat man solche Fälle mit Kanonenbooten gelöst - die Option sehe ich aber nicht.

      Argentinien wird einen hohen Preis für sein Verhalten zahlen, keine Frage - den Bondholdern wird das aber nichts bringen.

      Zur ICSID-Klage gegen Griechenland:

      Der ABACLAT-Fall hat allein an reinen Prozesskosten gut 1,7Mio $ gekostet, da sind die Anwaltsgebühren, Gutachten, Spesen etc. noch nicht drin.
      Ich schätze mal daß die Gesamtkosten bei min. 3,5-4Mio $ liegen, verteilt auf anfänglich 160.000, später dann 60.000 Kläger.

      Die SdK hat derzeit rund 1.300 Anleger zusammen mit rund 32 Mio EUR Klagesumme, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
      Wenn sich davon dann letztendlich 1.000 an der Klage beteiligen würden ginge es um rund 25Mio EUR nominale Klagesumme.
      Dagegen stünden dann Klagekosten in der Größenordnung der ABACLAT Summe, also rund 3-4 Millionen. Macht dann pro Kläger 3-4.000 EUR im Schnitt.
      Das ist viel und es steht zu befürchten, daß viele dann zurückziehen!
      Deswegen hat die SdK ja auch, nachdem das Gutachten fertig war, bei institutionellen Investoren um Klagebeteiligung angefragt. Das Ergebnis dieser Anfrage steht noch aus...

      Fazit: die Finanzierung einer ICSID-Klage ist alles andere als gesichert, das Risiko darf ein gewisses Maß nicht überschreiten.
      Denn ob nach erfolgreicher Klage letztendlich dann auch Geld fließt (und wieviel) steht auf einem anderen Blatt.

      Das ist leider die Realität, seit die Kanonenboote und die Kavallerie als ultima ratio nicht mehr zur Verfügung stehen.:rolleyes:

      Aldy
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.03.13 21:00:01
      Beitrag Nr. 3.076 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.207.464 von Aldy am 02.03.13 20:28:34Dann klag du man schön in DE und lass dir vorweg die Gesamtkosten für 2 Instanzen aufzeigen... da wirst du schnell sehen wie billig das ICSID ist!!!

      Darüber hinaus ist das ICSID Urteil weltweit gültig und entsprechend pfändbar. Die Prozesskosten trägt der Verlierer...

      Ich glaube zudem nicht das Gr. wie Arg. enden will und kann (EU Mitgliedschaft).

      Abgesehen davon gibt es bereits erste Zusagen von Großinvestoren... das Gesamtvolumen wird bei Beteiligung aller Großinvestoren bei gut 100 Mill. liegen. Die Prozesskosten werden bei gut 1 Million liegen (Siehe Italien Klage gegen Arg.) Mal hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen...

      Aber sicher, jeder wie er will... :D
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      Avatar
      schrieb am 02.03.13 21:06:34
      Beitrag Nr. 3.077 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.207.464 von Aldy am 02.03.13 20:28:34Deswegen hat die SdK ja auch, nachdem das Gutachten fertig war, bei institutionellen Investoren um Klagebeteiligung angefragt. Das Ergebnis dieser Anfrage steht noch aus...

      Das ist Unsinn, die Großinvestoren haben das BIT Gutachten schließlich im vorwege überwiegend beauftragt und bezahlt... das kommt nicht alles von der SdK!
      Avatar
      schrieb am 07.03.13 14:22:23
      Beitrag Nr. 3.078 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.207.523 von ACundDC am 02.03.13 21:00:01Ich muss mich korrigieren... Die Prozesskosten der Italiener vs. Argentinien lagen bei 2 Mille bis zum Urteil des ICSID Gerichtes. :rolleyes:

      Wir werden aber wohl ca. 100 Mille Nennwert zusammenbekommen... dann wird wieder billig! :D

      Von Klagen in der Eu werde ich bis dahin absehen, unabhängige staatliche Gerichte gibt es nicht: das sind ja nicht umsonst Beamte die vom Staat befördert wurden und werden...
      Avatar
      schrieb am 07.03.13 15:54:57
      Beitrag Nr. 3.079 ()
      .... soviel zu meinen posts #3034 ff.
      Avatar
      schrieb am 10.03.13 11:32:44
      Beitrag Nr. 3.080 ()
      Zitat von ACundDC: Ich muss mich korrigieren... Die Prozesskosten der Italiener vs. Argentinien lagen bei 2 Mille bis zum Urteil des ICSID Gerichtes.

      Dazu ein interessanter, gut recherchierter Artikel heute in der WamS:

      Welt am Sonntag 10.03.13
      Keine Kohle aus Athen
      Vor einem Jahr wurden Tausende Griechenland-Anleger zwangsenteignet. Viele zogen vor Gericht. Doch es drohen jahrzehntelange Prozesse
      Von Frank Stocker

      ...

      So betreut die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger (SdK) rund 1300 Anleger, die zusammen 138 Millionen Euro in griechische Anleihen investiert hatten. Bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sind es rund 1000 Investoren, die ein Volumen von 50 Millionen Euro repräsentieren.
      ...
      Das Problem hierbei ist jedoch, dass ein Verfahren vor dem internationalen Schiedsgericht zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington teuer ist. "Mindestens vier Millionen Euro müssen wir bis Mitte des Jahres sammeln, um diesen Weg gehen zu können", sagt Bauer. Denn jeder Prozesstag dort kostet rund 30.000 Dollar:rolleyes: Wenn das Geld zusammenkommt, sieht er jedoch gute Chancen, in Washington recht zu bekommen. Aber selbst dann wird es noch Jahre dauern. "Zehn Jahre sollten Anleger mindestens einkalkulieren."

      ...

      Aldy
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      schrieb am 10.03.13 14:42:26
      Beitrag Nr. 3.081 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.234.562 von Aldy am 10.03.13 11:32:44Wieso soll das nun doppelt so teuer sein als bein den Italienern vers. Argt.???

      Das kann ich nicht nachvollziehen... fragt man mal bei Bauer nach...
      Avatar
      schrieb am 10.03.13 17:45:20
      Beitrag Nr. 3.082 ()
      Zitat von ACundDC: Wieso soll das nun doppelt so teuer sein als bein den Italienern vers. Argt.???

      Muß es ja nicht werden, aber es kann - eine ausreichend hohe Sicherheitsmarge ist somit einzukalkulieren. Denn nichts wäre bescheidener als auf halber Strecke wg. Geldmangel liegenzubleiben.

      Hier das Memorandum on Fees and Expenses of ICSID Arbitrators:
      https://icsid.worldbank.org/ICSID/FrontServlet?requestType=I…

      Der Fall dürfte komplizierter werden als der ABACLAT-ARGY-Fall, da hier neben dem lokalen griechischen Recht auch noch EU-Recht tangiert ist.

      Andererseits war der ABACLAT-Fall natürlich ein Türöffner hinsichtlich Zulässigkeit von Sammelklagen, somit muß gegen die Griechen diesbezüglich kein Neuland beschritten werden und man kann auf diesem Schiedsfall aufbauen.

      Aldy
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      schrieb am 10.03.13 19:02:33
      Beitrag Nr. 3.083 ()
      Weder das lokale griechische Recht noch das EU Recht ist beim ICSID von belang (siehe Umbrella-Vertragsabschirmung). Hier geht es nur um die BITs Griechenland (Meistbegünstigungsklauseln) und um die ursprünglichen Vertragsbedingungen der Anleihen!

      Die Griechen und die EU können daher Gesetze erlassen wie sie lustig sind... das ist ja gerade der Sinn bezüglich Umbrella.
      Avatar
      schrieb am 10.03.13 23:07:32
      Beitrag Nr. 3.084 ()
      Was ist eigentlich aus Albert_Camus´ Petition an das EU-Parlament geworden (siehe Beitrag Nr. 2910)? :rolleyes:

      Angenommen wurde die Petition, zulässig war sie auch - dann verlieren sich leider die Spuren.

      Mich würde mal interessieren wo man die angenommenen EU-Petitionen online einsehen kann - und wo man nachschauen kann was daraus geworden ist.
      Gefunden habe ich selbst nämlich nichts und bin nur im Kreis verwiesen worden.

      Aldy
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      schrieb am 13.03.13 11:11:22
      Beitrag Nr. 3.085 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.235.221 von Aldy am 10.03.13 17:45:20Die Sdk will tatsächlich 4 Mille einsammeln...

      Das wäre das doppelte als bei den Italienern / Argentinien.


      Dazu brauchen wir wohl mind. 100 Mille Nennwert Klagesumme, dies entspricht einer Beteiligung von 2/3 der Sdk Mitglieder. Da bin ich mal gespannt...
      Avatar
      schrieb am 14.03.13 13:54:47
      Beitrag Nr. 3.086 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.235.724 von Aldy am 10.03.13 23:07:32... über die Petition ist in der Sache noch nicht entschieden worden. Seit dem Schreiben über die Zulässigkeit habe ich nichts mehr bekommen.

      Die Vorsitzende des Petitionsausschusses hatte mir aber in dem genannten Schreiben mitgeteilt, dass der Ausschuss - nachdem die Petition zulässig ist - nunmehr die Kommission um Stellungnahme gebeten hat. Ich gehe davon aus, dass diese Stellungnahme noch nicht vorliegt bzw. sie vorliegt und der Ausschuss darüber berät. Genaueres weiß ich aber nicht. Ich wollte noch etwas abwarten, bis ich nachfrage.

      Zur Veröffentlichung der Petition gehe ich davon aus, dass sie ggf. erst online veröffentlicht wird, wenn über sie auch entschieden ist.
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      schrieb am 14.03.13 16:01:56
      Beitrag Nr. 3.087 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.251.976 von albert_camus am 14.03.13 13:54:47Frag doch mal nach, ist immerhin schon ne ganze Zeit hin...:confused:
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      schrieb am 21.03.13 13:05:21
      Beitrag Nr. 3.088 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.252.680 von ACundDC am 14.03.13 16:01:56Dein Wunsch sei mir Befehl :)!

      Soeben folgendes Schreiben per Fax abgesandt:




      Sehr geehrte Frau Mazzoni,
      sehr geehrte Damen und Herren,

      da ich seit dem 07.09.2012 keine Nachricht zu meiner o.g. Petition von Ihnen erhalten habe, möchte ich mich bei Ihnen nach dem aktuellen Sachstand erkundigen, zumal die Enteignung von uns Anleihegläubigern Griechenlands bereits über ein Jahr zurückliegt.

      Die aktuelle Situation in Zypern belegt zudem, dass die Enteignung privater Kleinanleger im Falle Griechenlands kein Einzelfall der Troika und damit auch der Kommission und der EZB gewesen ist, sondern jetzt in anderer Form zum Nachteil der privaten Bankkunden in Zypern wiederholt werden soll. Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass es im Falle Griechenlands keine Verschonung von uns Kleinanlegern gegeben hat, wie sie im Falle Zyperns zumindest derzeit immerhin diskutiert wird (Guthaben unter 20.000,00 € oder 100.000,00 € sollen ausgenommen werden).

      Da sich die Troika durch den fehlenden Aufschrei im Falle Griechenlands offensichtlich in Ihrer Arbeit bestärkt fühlt, ist es meines Erachtens höchste Zeit, dass dem Einhalt geboten wird, um die europäische Idee und unsere gemeinsamen Werte und Rechtstraditionen nicht endgültig zu zerstören. Für ein eindeutiges Zeichen des Europäischen Parlamentes wird es höchste Zeit. Eine Aussage wie die folgende des ehemaligen Vorsitzenden der Euro-Gruppe Junker ist mit meinem Verständnis von gewachsener europäischer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – und hoffentlich auch Ihrem – nicht zu vereinbaren: "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ (zitiert von Dirk Koch: Die Brüsseler Republik. Der SPIEGEL 52/1999 vom 27. Dezember 1999, S. 136).

      Zuletzt erlaube ich mir nochmals darauf hinzuweisen, dass die Enteignung im Falle Griechenlands auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hat, weil einzelne Anleihegläubiger – insbesondere die EZB – ausgenommen worden sind. Außerdem kann das Europäische Parlament nicht mit zweierlei Maß messen, wenn es Enteignungen anderer Staaten verurteilt (Fall YPF, http://www.europarl.europa.eu/news/de/pressroom/content/2012… und die rechtswidrigen Enteignungen innerhalb Europas weiter duldet.

      Mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 28.03.13 11:30:49
      Beitrag Nr. 3.089 ()
      Griechische Anleihen scheinen wieder günstiger zu werden,
      ob jetzt ein guter Zeitpunkt ist um wieder einzusteigen?
      Avatar
      schrieb am 04.04.13 12:32:40
      Beitrag Nr. 3.090 ()
      Avatar
      schrieb am 06.04.13 22:32:06
      Beitrag Nr. 3.091 ()
      Zitat von matjung: Griechische Anleihen scheinen wieder günstiger zu werden,
      ob jetzt ein guter Zeitpunkt ist um wieder einzusteigen?

      Super Zeitpunkt. Kauf, Junge.
      Avatar
      schrieb am 03.05.13 11:14:11
      Beitrag Nr. 3.092 ()
      Sehr geehrtes AGA-Mitglied,

      an dieser Stelle möchten wir Sie über den aktuellen Stand hinsichtlich der Klagverfahren gegen den Staat Griechenland informieren.

      Wir können hinsichtlich der Zustellung der bereits für institutionelle Anleger eingereichten Klagen zwischenzeitlich einen Erfolg vermelden. Trotz scheinbar bestehender Bemühungen, die Zustellung der von uns bereits eingereichten Klagen in Griechenland zu verzögern, konnten wir beim Landgericht Kiel erwirken, dass mittlerweile die Zustellung auf diplomatischem Weg verfügt wurde. Hierdurch erhöht sich auch der Druck auf der politischen Ebene, geschädigte Anleger in ihrem juristischen Vorgehen gegen den griechischen Staat zu unterstützen.
      Avatar
      schrieb am 07.05.13 18:39:52
      Beitrag Nr. 3.093 ()
      schon über ein Jahr her.....aber immer wieder bedenkenswert: Europäische Investitionsbank ebenso wie die EZB vom Schuldenschnitt via freiwilliger CAC ausgenommen!!!
      Avatar
      schrieb am 09.05.13 08:10:01
      Beitrag Nr. 3.094 ()
      Avatar
      schrieb am 10.05.13 01:04:03
      Beitrag Nr. 3.095 ()
      Slovak bank sues Greece over 2012 bond swap

      http://www.ekathimerini.com/4dcgi/_w_articles_wsite2_1_09/05…
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      Avatar
      schrieb am 10.05.13 09:53:12
      Beitrag Nr. 3.096 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.602.503 von Kaufangebot am 10.05.13 01:04:03Laufende ICSID Klage gegen Griechenland!!! Siehe auch Meistbegünstigungsklauseln in den BITs...


      http://www.thedaily.sk/postova-banka-files-lawsuit-against-g…
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      Avatar
      schrieb am 10.05.13 12:28:21
      Beitrag Nr. 3.097 ()
      Zitat von Kaufangebot: Slovak bank sues Greece over 2012 bond swap

      http://www.ekathimerini.com/4dcgi/_w_articles_wsite2_1_09/05…

      Das ist eine sehr gute Nachricht!:look:
      Jetzt geht es also auch vor dem ICSID gegen Griechenland zur Sache.

      Wir haben derzeit also 3 erfolgversprechende Klagefronten: vor dem obersten Verwaltungsgericht in Griechenland mit internationaler Klagebeteiligung, vor diversen deutschen Landgerichten (die Anzahl der LG-Klagen wird noch deutlich zunehmen) und nun auch vor dem ICSID.

      Ich wünsche den griechischen Enteignern viel Spaß :p

      Aldy
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      Avatar
      schrieb am 10.05.13 14:02:49
      Beitrag Nr. 3.098 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.603.595 von ACundDC am 10.05.13 09:53:12Erste Klage gegen Griechenland, durch Slowaken

      07.05.2013 PZ Redaktion, Foto: PZ – Poštová banka
      Die Slowakische Postbank „Poštová Banka“ und ihr Aktionär, die Gesellschaft Istrokapital SE, reichten beim internationalen Schiedsgericht eine Klage gegen Griechenland ein. Diese thematisiert den Zwangsumtausch griechischer Staatsanleihen, zu dem es im März vorigen Jahres kam.
      Die Klage gegen Griechenland wurde beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) eingereicht und laut vorliegenden Informationen handelt es sich bislang um die erste derartige Klage gegen Griechenland.
      "Griechenland hat Maßnahmen beschlossen, durch die es zur Verletzung internationaler Vereinbarungen kam. Dadurch verloren wir den Wert unserer Investition. Es ist unsere Pflicht unsere Investitionen zu schützen und für unsere Rechte zu kämpfen“, sagte den slowakischen Medien Marek Tarda, der Präsident der Postbank.
      Er bezieht sich dabei auf ein griechisches Gesetz, das einseitig und rückwirkend die Emissionsbedingungen der Anleihen änderte. Kein anderes Land nahm im Zusammenhang mit der Restrukturalisierung der eigenen Schulden solche Maßnahmen an.
      Die Postbank und die Gesellschaft Istrokapital SE behaupten, dass diese Vorgehensweise eine Verletzung der Verpflichtungen seitens Griechenlands darstellt, die sich aus den gültigen bilateralen Investitionsvereinbarungen ergeben, die Griechenland mit der Slowakei und mit Zypern abschloss. Diese Vereinbarungen garantieren einen gerechten und gleichen Umgang für alle Investoren.

      http://pressburger.eu/de/artikel/erste-klage-gegen-griechenl…
      Avatar
      schrieb am 19.05.13 10:37:27
      Beitrag Nr. 3.099 ()
      Avatar
      schrieb am 22.05.13 10:14:10
      Beitrag Nr. 3.100 ()
      Avatar
      schrieb am 23.05.13 11:33:17
      Beitrag Nr. 3.101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.605.029 von Aldy am 10.05.13 12:28:21Die ICSID Klage in DE wird wohl nichts...:keks:
      Die Institutionellen wollen lieber ihr eigenes Sübchen Kochen. Wirklich schade, hätte die besten Erfolgschancen gehabt!
      Avatar
      schrieb am 29.05.13 12:35:40
      Beitrag Nr. 3.102 ()
      (Rechtssache T-79/13)


      http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2… DE:PDF


      Steht da mehr über Griechenland in den Amtsblättern der EU ???
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.05.13 14:11:13
      Beitrag Nr. 3.103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.738.651 von ACundDC am 29.05.13 12:35:40Anträge
      Die Kläger (Italien) beantragen:
      — die vorliegende Klage für zulässig zu erklären,
      — nachdem die Haftung der Europäischen Zentralbank (EZB) im Sinne von Art. 340 AEUV festgestellt und bewertet worden ist, die Beklagte zum Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von mindestens 12 504 614,98 Euro zu verurteilen beziehungsweise zu jedem anderen Betrag, der als recht und billig erachtet wird, vorbehaltlich der genaueren Bestimmung im Laufe des Verfahrens, sowie zur Zahlung der gesetzlichen und der Verzugszinsen auf den Betrag ab der Fälligkeit bis zur Zahlung;
      — strikt hilfsweise, nachdem die Haftung der EZB im Sinne von Art. 340 AEUV festgestellt und bewertet worden ist, die Beklagte zum Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von mindestens 3 668 020,39 Euro zu verurteilen beziehungsweise zu jedem anderen Betrag, der als recht und billig erachtet wird, vorbehaltlich der genaueren Bestimmung im Laufe des Verfahrens, sowie zur Zahlung der gesetzlichen und der Verzugszinsen auf den Betrag ab der Fälligkeit bis zur Zahlung;DE 6.4.2013 Amtsblatt der Europäischen Union C 101/27
      — hilfsweise, nachdem die Haftung der EZB im Sinne von Art. 340 AEUV festgestellt und bewertet worden ist, die Beklagte zum Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von mindestens 2 667 651,19 Euro zu verurteilen beziehungsweise zu jedem anderen Betrag, der als recht und billig erachtet wird, vorbehaltlich der genaueren Bestimmung im Laufe des Verfahrens, sowie zur Zahlung der gesetzlichen und der Verzugszinsen auf den Betrag ab der Fälligkeit bis zur Zahlung;
      — weiter hilfsweise die EZB zum Ersatz des aus ihrem rechtmäßigen oder schuldlosen Verhalten entstandenen Schadens in Höhe des Betrages zu verurteilen, der als recht und billig erachtet wird,
      — der EZB die Kosten aufzuerlegen.

      Klagegründe und wesentliche Argumente:

      Die Kläger im vorliegenden Verfahren machen die außervertragliche Haftung der Beklagten für die Modalitäten ihres Einschreitens bei der Umschuldung des Defizits der griechischen Staatsschuld geltend und machen geltend, die EZB hafte aus Art. 340 Abs. 3 AEUV, da alle Voraussetzungen für die Begründung der Haftung vorlägen, und zwar die Rechtswidrigkeit des von den Klägern gerügten Verhaltens der EZB, das Vorliegen eines tatsächlichen Schadens und ein Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem Verhalten dieses Organs.
      Insoweit wird hervorgehoben, dass die Beklagte
      — insgeheim am 15. Februar 2012 eine Vereinbarung über die Umwandlung der Schulden mit der Hellenischen Republik geschlossen habe;
      — davon abgesehen oder sich geweigert habe, an der dem griechischen Staat auferlegten Umschuldung der griechischen Staatsschuld teilzunehmen, um die zweite Hilfstranche der Troika zu erhalten, und dabei in einem Interessenkonflikt gewesen sei, da die EZB Teil der Troika sei;
      — den Beschluss vom 5. März 2012 erlassen habe, der die Notenbankfähigkeit der griechischen Anleihen als Sicherheiten, auch wenn sie keine Bonität gehabt hätten, von einem Rückkaufplan abhängig gemacht habe, der nur den nationalen Zentralbanken (NZBen) gewährt worden sei.
      Zur Stützung ihrer Klage argumentieren die Kläger nämlich, dass die Verhaltensweisen der Beklagten eine negative und direkte kausale Auswirkung auf die Rechtspositionen der Kläger gehabt hätten, die die Erhöhung des Umfangs des Haircuts für Privatleute, die Nachrangigkeit des Kredits und die Herabstufung der Privatinvestoren auf die Kategorie von „Junior“-Gläubigern hätten hinnehmen müssen.
      Dieses Verhalten stelle eine offenkundige Verletzung höherrangiger Vorschriften dar, die dem Schutz des Einzelnen dienten, vor allem der Grundsätze der Gleichbehandlung der Gläubiger, der Nichtdiskriminierung und Gleichheit, der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes und des Schutzes der berechtigten Erwartungen der Inhaber von Anleihen sowie der Rechtssicherheit.
      Hilfsweise, falls das angerufene Gericht das Verhalten der EZB nicht als rechtswidrig einstufen sollte, machen die Kläger jedenfalls das Vorliegen zumindest der objektiven Haftung der EZB oder ohne Verschulden oder aus einer jedenfalls rechtmäßigen Handlung geltend, da die hier gerügten Verhaltensweisen der EZB einen anormalen und besonderen Schaden verursacht hätten, auch im Licht der Grundrechte, wie sie durch die Charta von Nizza ab Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon in deren Art. 17 (Eigentumsrecht), Art. 21 (Nichtdiskriminierung), Art. 38 (Verbraucherschutz) und Art. 41 (Recht auf eine gute Verwaltung) geschützt würden.
      Avatar
      schrieb am 07.06.13 12:30:33
      Beitrag Nr. 3.104 ()
      Bankenklagen

      Bein den Wertrechten der Wertpapierabrechnungen der Banken gibt es verschiedene Eigentumsbegriffe.
      Der Depotinhaber ist aber beschrieben als wirtschaftlicher Eigentümer und Ihm obliegt damit die alleinige Vefügungsgewalt der in de WR betroffenen Staatsanleihen!!!

      Dies scheinen die Banken und Clearstream bei der Freigabe an die Bank of Greece, wieder besseren Wissens, übersehen zu haben... :D

      Dieses Vorgehen geht mit mit hoher Wahrscheinlichkeit noch an die Staatsanwaltschaften, soviel lässt sich jetzt schon absehen...
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      Avatar
      schrieb am 20.06.13 01:23:40
      Beitrag Nr. 3.105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.806.209 von ACundDC am 07.06.13 12:30:33http://www.ecb.int/ecb/legal/pdf/en_con_2012_8_f_sign.pdf


      :D:D:D
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.06.13 01:36:22
      Beitrag Nr. 3.106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.882.815 von ACundDC am 20.06.13 01:23:40Es wird noch besser...

      http://www.ecb.int/ecb/legal/pdf/en_con_2012_3_f_sign.pdf

      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 24.06.13 07:20:12
      Beitrag Nr. 3.107 ()
      „Freiwilliger Schuldenschnitt” ist das Börsen-Unwort 2012

      Von GoingPublic Redaktion


      „Freiwilliger Schuldenschnitt" ist das Börsen-Unwort 2012, aufgrund der äußerst fragwürdigen Vorgänge im Zuge der Rettung Griechenlands. Quelle: panthermedia
      Bereits zum zwölften Mal haben Düsseldorfer Makler, Analysten und Wertpapierhändler das Börsen-Unwort des Jahres gewählt – diesjähriger Gewinner: „Freiwilliger Schuldenschnitt”.

      Im Zuge der Staatschuldenkrise und der Rettungsaktionen für Griechenland kam es im letzten Jahr zu dem als „freiwillig” bezeichneten Schuldenschnitt – eine Farce. Denn in Wahrheit kam diese Maßnahme eher einer aufoktroyierten Enteignung der Privatanleger gleich. Diese waren von den Verhandlungen ausgeschlossen und wurden schließlich zum Forderungsverzicht gezwungen. Die Folge ist ein massiver Vertrauensverlust von Anlegern und Investoren in Staaten und Rechtsstaatlichkeit.

      Das Börsen-Unwort des Jahres wird seit 2001 von der Börse Düsseldorf ermittelt. Die bisherige Börsen-Unwörter waren:

      2011: „Euro-Gipfel“
      2010: „Euro-Rettungsschirm“ ·
      2009: „Bad Bank“ ·
      2008: „Leerverkauf“ ·
      2007: „Subprime“ ·
      2006: „Börsen-Guru“ ·
      2005: „Heuschrecken“ ·
      2004: „Seitwärtsbewegung“ ·
      2003: „Bester Preis“ ·
      2002: „Enronitis“ ·
      2001: „Gewinnwarnung“
      Avatar
      schrieb am 24.06.13 20:54:53
      Beitrag Nr. 3.108 ()
      Sehr geehrte Freunde und Kollegen,


      Wir heute in Greiechenland Feiertag (Pfingsten).
      Gerade habe ich im Internet eine Nachricht gelesen, dass der Staatsgerichtshof das Urteil ueber den PSI gefaellt hat.

      Der Bericht stammt aus dem grichischen Presseagentur (so was wie die dpa).
      Der Bericht beruft sich auf Informationen aus dem Gericht, wonach in den (geheimen) Beratungen der Richter die Mehrheit sich dafuer ausgesprochen hat, den Schuldenschnitt als verfassungsmaessig zu charakterisieren, da das (sog.) oeffentliche Wohl ueberwiegt.
      Es ist nicht offiziell, aber das Gericht muss morgen Stellung nehmen.

      http://www.naftemporiki.gr/story/668119

      http://www.ethnos.gr/article.asp?catid=22770&subid=2&pubid=6…

      http://www.express.gr/news/finance/717745oz_20130624717745.p…

      Ich finde es unglaublich. Das Gericht muss morgen Stellung nehmen.
      Aus einer Quelle im Staatsgerichtshof hatte ich die Information, dass das Urteil in Bezug auf die deutschen Klaeger (wegen dt-gr. InvSchAbk) differenziert sein wird.
      Auch ein Jourmalist hatte mir letzte Woche angedeutet, dass den deutschen Klaegern, im Gegensatz zu griechischen Klaegern, Recht gegeben wird.

      Es ist unerhoert.
      Entweder will das Gericht die Reaktionen der Oeffentlichkeit sehen, oder der ausscheidende praesident, bzw. dessen Nachfolger wollen der Regierung Gehorsam beweisen.
      Morgen wird es beim Gericht laute Schreie geben.
      Das ist pure Barbarei.

      Der stellv. Staatsminister hatte vor einige Wochen gegenueber privaten PSI Geschaedigten gesagt, dass das Gericht nie den PSI Klage stattgeben wuerden.
      Dieser Machtausdruck scheint sich zu bestaetigen.

      Herzliche Gruesse
      Anwalt aus Athen


      Die Links müsst Ihr wohl googeln...
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.06.13 18:40:52
      Beitrag Nr. 3.109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.912.371 von ACundDC am 24.06.13 20:54:53Hallo liebe Freunde und Kollegen,

      Sie verstehen, dass ich aesserst beunruhigt bin.
      Ich bin heute vormittag zum Staatsgerichtshof gegangen.
      Der Praesifent war nicht.
      Ich habe den Berichterstatter getroffen (Herrn P.).
      Er hat demenntiert, dass die Beratungen abgeschlossen sind und dass das Urteil bereits gefaellt wurde.
      Er hat allerdings eingeraeumt, dass sich die Mehrheit der Richter fuer die Verfassungsmaessigkeit des PSI Gesetzes ausspricht. Morgen soll noch eine Beratung stattfinden.
      Auf meine Bitte hin, dass das Gericht ein oeffentliches Dementi abgeben muss, hat mir der Richter gesagt, dass das Gericht keine Pressestelle habe und dass es nicht jeden Bericht kommentieren bzw. dementieren koenne.
      Der Richter hat mich um Vertraulichkeit gebeten.

      Am Mittag (gegen 13:00 Uhr) ist eine Delegation von Vertretern der griechischen privaten Anleiheninhabern zum Praesidenten des Gerichts gegangen.
      Der Praesident, Herr Menoudakos soll ihnen gesagt haben (!!!!!!!), dass das Urteil horizontal fuer alle Klaeger negativ sein werde (!!!!!).
      Es waere wichtig,so der Praesident, dass die Begruendung des Urteils nicht den privatrechtlichen Klagen auf Entschaedigung entgegenstehen werde (was fuer eine Grosszuegigkeit).

      Der Vorsitzende der Anleiheninhaber (Herr Marinopoulos) hat mich angerufen und es mir mitgeteilt und mich darum gebeten, den Anwaltsverein zu mobilisieren.
      Ich habe bereits mit dem Praesidenten des Anwaltsvereins gesprochen und ihm um eine Pressereklaerung gebeten (Verletzung des Geheimhaltungspflicht der Beratungen etc., Missachtung des Eigentumsschutzes, etc).
      Ich warte nun auf seine Reaktion .

      Fuer mich ist die Sache sehr ernshaft und blamierend fuer die Justiz.
      Es ist eindeutig, dass die Justiz als die lange Hand der Regierung handelt.

      Es haengt sehr viel davon ab, welche Begruendung das Urteil haben wird.

      Wir sollen darauf gefasst sein die Beschwerde zum EGMR in Strassburg vorzubereiten.

      Auch eine zivilrechtliche Klage in Griechenland ist denkbar.

      Mit freundlichen Gruessen
      Stefanos Furtunidis
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      Avatar
      schrieb am 25.06.13 19:25:04
      Beitrag Nr. 3.110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.919.557 von ACundDC am 25.06.13 18:40:52"Es waere wichtig,so der Praesident, dass die Begruendung des Urteils nicht den privatrechtlichen Klagen auf Entschaedigung entgegenstehen werde..."


      Damit meint er auch die Klagen in DE... sollten wir, wenn es denn so kommt, den Klagen in DE anfügen!!


      Achja, diese Griechen... :D
      Avatar
      schrieb am 27.06.13 12:26:58
      Beitrag Nr. 3.111 ()
      Zitat von ACundDC: Die ICSID Klage in DE wird wohl nichts...:keks:
      Die Institutionellen wollen lieber ihr eigenes Sübchen Kochen. Wirklich schade, hätte die besten Erfolgschancen gehabt!


      Die Sdk ist, zwecks Sammelklage, weiter auf der Suche nach geschädigten Anlegern ... vielleicht kennt Ihr ja noch jemanden.:D

      Ein paar Großinvestoren wollen lieber selbst klagen... schade. Aber vielleicht kriegen wir die Nummer ja doch noch zum laufen!
      Avatar
      schrieb am 27.06.13 16:29:06
      Beitrag Nr. 3.112 ()
      http://www.extremnews.com/nachrichten/weltgeschehen/7fca13c7…

      Deutschlands große Fondsgesellschaften bereiten sich nach einem Schuldenschnitt für Griechenland auf Anlegerklagen vor. "Ich rechne mit Prozessen", sagte Johannes Müller, Chefvolkswirt der Deutsche-Bank-Tochter DWS, im Gespräch mit "Handelsblatt-Online". Der griechische Staat verhandelt im Moment mit großen privaten Gläubigern über einen Schuldenschnitt für griechische Anleihen. Grundsätzlich soll eine Beteiligung daran freiwillig sein. Kleinanleger sind nicht in die Verhandlungen einbezogen. Eine Einigung wäre für sie insofern nicht bindend.
      ....

      Laufen da entsprechende Klagen gegen Fonds???

      Weis da jemand was drüber...
      Avatar
      schrieb am 28.06.13 06:37:46
      Beitrag Nr. 3.113 ()
      Zitat von ACundDC: Bankenklagen

      Bein den Wertrechten der Wertpapierabrechnungen der Banken gibt es verschiedene Eigentumsbegriffe.
      Der Depotinhaber ist aber beschrieben als wirtschaftlicher Eigentümer und Ihm obliegt damit die alleinige Vefügungsgewalt der in de WR betroffenen Staatsanleihen!!!

      Dies scheinen die Banken und Clearstream bei der Freigabe an die Bank of Greece, wieder besseren Wissens, übersehen zu haben... :D

      Dieses Vorgehen geht mit mit hoher Wahrscheinlichkeit noch an die Staatsanwaltschaften, soviel lässt sich jetzt schon absehen...


      http://rolfsgriechenlandblog.blogspot.de/2012/12/sehr-intere…
      Avatar
      schrieb am 01.07.13 14:51:17
      Beitrag Nr. 3.114 ()
      Mir ist mehrfach angetragen worden, dass Griechenland Clearstream, für dessen vorzüglichen Mitarbeit bei der Freigabe der Wertrechte an die Bank off Greece, vor dem Swap ein rückwirkender Schadensersatz vertraglich eingeräumt wurde!!!

      Die Sdk meint dazu, das Clearstream als Treuhänder unserer WR, uns dazu keine Auskunft geben muss...

      Wenn die Stellungnahme hier nun jemand versteht, kann er es mit ja mal erklären!

      Also ich sehe damit, bei Bestand solcher Verträge, den Beweis der vorsätzlichen Untreue vorliegen. Aber, dass soll wohl keiner wissen...
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      Avatar
      schrieb am 02.07.13 05:20:02
      Beitrag Nr. 3.115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.960.043 von ACundDC am 01.07.13 14:51:17Lesenswert...
      http://rolfssparkassenblog.blogspot.de/2012/10/clearstream-w…
      Avatar
      schrieb am 02.07.13 08:54:28
      Beitrag Nr. 3.116 ()
      Zitat von ACundDC: Lesenswert...
      http://rolfssparkassenblog.blogspot.de/2012/10/clearstream-w…


      Der Verfasser dieses Artikels ??? :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.07.13 09:16:55
      Beitrag Nr. 3.117 ()
      Zitat von ACundDC:
      Zitat von ACundDC: Lesenswert...
      http://rolfssparkassenblog.blogspot.de/2012/10/clearstream-w…?showComment=1372734782004#c3576117672267149465" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://rolfssparkassenblog.blogspot.de/2012/10/clearstream-w…?showComment=1372734782004#c3576117672267149465


      Der Verfasser dieses Artikels ??? :confused:


      So gehts besser: :kiss:

      http://rolfssparkassenblog.blogspot.de/2012/10/clearstream-w…
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      Avatar
      schrieb am 03.07.13 10:55:28
      Beitrag Nr. 3.118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.964.321 von ACundDC am 02.07.13 09:16:55Art. 6 EGBGB
      Artikel 6
      Öffentliche Ordnung (ordre public).

      "Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist."

      Mit Ausnahme der rechtswidrig durchgeführten Staatspleite Argentiniens - bei der übrigens alle Klagen von Kleinanlegern erfolgreich waren - gab es in der jüngeren Geschichte ausschließlich rechtmäßige Umschuldungen aufgrund gültiger, in den Anleihebedingungen vorhandenen, CACs. ( Ukraine, Moldawien, Uruguay, Belize )
      Nachträglich kann auch ein Souverän nicht Anleihebedingungen ändern, er kann jedoch per Dekret ( Gesetz ) versuchen sich selbst zu entschulden, aber nur auf seinem Staatsgebiet, falls sein eigenes Verfassungsgericht nicht interveniert.
      ( wird aber auch nicht funktionieren, da sich GR nie für zahlungsunfähig erklart hat, was aber Vorraussetzung für eine Staatsinsolvenz mit anschließender Umschuldung gewesen wäre . )

      Infolge Art. 6 EGBGB und diverser anderer europäischer und deutscher Grundrechte sowie bestehender BITs ist das griechische Gesetz 4050/2012 ( CACs ) für uns nicht gültig da rechtswidrig.

      Und jetzt zu den Banken:
      1. Sie wussten, dass eine ordentliche legale Umschuldung nur mit gültigen VORHANDENEN CACs durchgeführt werden konnte.
      oder durch
      2. einen rechtmäßigen legislativen Akt der auch für Ausländer bindend ist.
      Davon kann bei Enteignung keine Rede mehr sein. Möglich gewesen wäre in diesem Zusammenhang z.b. nur eine überschaubare zeitliche Verlängerung der Laufzeit ( 3-5 Jahre ), evtl. auch eine Reduzierung des Zinssatzes; niemals aber ein Verfall der Forderung als solcher oder eine Laufzeitverlängerung um ca. 20 Jahre.

      Clearstream wird für die Bösgläubigkeit seiner Organe haften und somit auch die Depotbanken.

      Dass nach Verbrauchergrundsätzen hier in der BRD geklagt werden kann, wurde von mir - vor 3 Monaten - hier hervorgehoben.

      CBL wird in der BRD verklagt werden.

      Wer es genauer wissen will, einfach nachlesen:
      Szodruch: Staateninsolvenz und private Gläubiger
      BWV Berliner Wissenschaftsverlag


      Ist der Autor des Artikels etwa verstorben... :confused:

      Ich setze hiermit eine Belohnung von 1 € aus, aber nur lebend... :D
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 09:46:44
      Beitrag Nr. 3.119 ()
      Aus der NZZ von heute:

      Christof Leisinger, Athen


      Griechenland gilt als kranker Mann Europas. Glaubte man den Krisenberichten der vergangenen Jahre, so wäre die Infrastruktur marode, das Land versänke im Chaos, und es hätte kaum eine Chance, sich zu erholen. Wenn man nach Griechenland fährt, ist die Dramatik der Lage auf den ersten Blick kaum zu erkennen, obwohl selbst die Europäische Kommission mit dem sechsten Rezessionsjahr in Folge rechnet. Die Welt sieht beim Anflug auf den Athener Flughafen Eleftherios Venizelos von oben zunächst geordnet aus. Auf vielen Bergrücken drehen sich die Rotoren moderner Windmühlenparks und der Flughafen selbst ist modern, sauber, hell, übersichtlich und auf der Höhe der Zeit. Die U- und S-Bahnlinien, die ihn an das Umland anbinden, sind relativ neu, und die Züge sind pünktlich und in Schuss. Von der parallel laufenden Autobahn neueren Datums schallt der Lärm regen Betriebs herüber.

      Surreale Investitionsruinen

      Auf dem Weg in die Innenstadt Athens ändert sich der Eindruck leicht. Die U-Bahn-Komposition wird von Wachpersonal begleitet, und an jeder Haltestelle mahnt die Bandansage, auf sich selbst und auf die eigene Habe aufzupassen. Ob es wohl Gründe dafür gibt? Bald auch wird der Reisende auf gigantische Werbetafeln aufmerksam, die in regelmässigen Abständen entlang der Bahnlinie und der Autobahn stehen. Da sie nicht mehr genutzt werden, wirken sie in der kargen Landschaft wie plastische Kunstwerke surrealistischen Stils. Bald wird erkennbar, dass es sich um Investitionsruinen des Griechenland-Abenteuers eines Schweizer Werbeunternehmens handelt, obwohl der Zahn der Zeit schon kräftig an ihnen genagt hat. Die Firma ist an der eigenen strategischen Kühnheit und an der griechischen Wirtschafts- und Finanzkrise gescheitert, da diese den Werbemarkt stark in Mitleidenschaft gezogen hat.

      Das Zentrum Athens selbst wirkt belebt. Am Wochenende strömen viele Touristen aus den Schächten der U-Bahn-Station am bekannten, zentral gelegenen Syntagma-Platz vor dem Parlamentsgebäude. Unter der Woche kommen die Pendler dazu. Der Verkehr auf den querenden Hauptverkehrsstrassen ist beachtlich. Vor allem in den Abendstunden jedoch wird offensichtlich, dass sich viele der scheinbar im Überfluss vorhandenen gelben Taxis um das vergleichsweise geringe Interesse weniger potenzieller Kunden balgen. Auf der Fahrt in einen Aussenbezirk der Stadt behauptet ein echauffierter Taxichauffeur deftig über die griechische Politik lamentierend, der Verkehr sei schwach, die Erlöse seien wegen der Krise und wegen der Liberalisierung des Marktes um 70% eingebrochen, die Belastung durch Steuern und Abgaben habe stark zugenommen, und er wisse inzwischen nicht mehr, wie er seine Familie über Wasser halten solle. Der Sohn und die Tochter hätten gerade ihre Ausbildungen abgeschlossen, fänden nun aber keine Jobs.

      Auch Journalisten berichten vom Dilemma zwischen drastisch gesunkenen Werbeerlösen der Verlage, unsicheren Arbeitsplätzen, fallenden Löhnen und zunehmenden fiskalischen Lasten. Selbst an den Angestellten einer an sich gutgehenden privaten Vermögensverwaltung ging der Kelch nicht vorbei. Im Gegensatz zu Mitarbeitern in vergleichbaren Sparten der Banken hätten auch sie deutliche Einbussen hinnehmen müssen, sagt Manos Giakoumis, Leiter der Research-Abteilung von Euroxx Securities. Er habe aufgrund seiner Tätigkeit im Finanzbereich zwar an der Entwicklung der Kurse und der Spreads an den Finanzmärkten schon während der Entstehung der Krise sehen können, dass sich etwas Ungewöhnliches anbahne. Was das aber in Wirklichkeit bedeute, sei vielen – auch ihm – erst bei der ersten Lohnkürzung klargeworden.

      Nach und nach setze sich nun die Erkenntnis durch, dass sich Griechenland vor den turbulenten Tagen der Krise in einer Art «Wahrnehmungsblase» befunden habe. Die Gehalts- und Rentenentwicklung sei vor allem im öffentlichen Sektor viel zu weit von dem entfernt gewesen, was sich das Land wirtschaftlich habe leisten können. Die von der Regierung inzwischen vorgenommenen Korrekturen hätten in den vergangenen Monaten vor allem deswegen zu Protesten geführt, weil sie schlecht kommuniziert worden seien, sagt er weiter. Sein Blick in die Zukunft ist unentschieden bis bange. Denn er macht einen dramatischen Wettlauf zwischen dem Risiko sozialer Unruhen und dem möglichen Erfolg der fiskalpolitischen Konsolidierung aus. Sobald eine Seite die Oberhand erlange, entziehe sie der anderen automatisch die Existenzgrundlage, denkt er.

      Wahrnehmungsblase geplatzt

      Griechenlands Finanzminister Giannis Stournaras dagegen verkörpert den Optimismus in Person. Er gibt sich sicher, dass die von ihm angestossenen Reformen der griechischen Wirtschaftsstruktur erfolgreich sein werden und dass sie das Land im Laufe der Zeit in einen modernen, wettbewerbsfähigen Staat mit beachtlichen Wachstumsmöglichkeiten verwandeln können. Natürlich stelle sich ein Teil der Gesellschaft gegen die Massnahmen. Die Bauern und die Seeleute etwa gingen auf die Barrikaden, und sogar die Richter hätten das erste Mal in der Geschichte gestreikt und damit gegen die Verfassung verstossen, sagt er. Aber die Regierung müsse und werde hart bleiben, weil angesichts der Finanzlage einfach nichts mehr anderes übrig bleibe. Möglicherweise hat er damit Recht. Denn inzwischen hat in Teilen der Bevölkerung ein Bewusstseinswandel hin zu einer «neuen Realität» stattgefunden. Er führt dazu, dass Streiks für die Protestierenden kontraproduktiv werden können, weil sie rasch auf allgemeinen Missmut stossen. Auch die Opposition spürt das Phänomen. So können redegewandte und belesene Persönlichkeiten wie der Athener Wirtschaftsprofessor Euclid Tsakalotos von der Syriza-Partei zwar ausgiebig und etwas abgehoben über die angeblich notwendige Modernisierung althergebrachter Wirtschaftsmodelle und über keynesianische Stimulierungsmassnahmen philosophieren. Ob sie damit nach dem Erfolg der jüngsten Protestwahl auch in Zukunft auf positive Resonanz stossen werden, ist jedoch angesichts bröckelnder Umfragewerte unklar.

      Stournaras dagegen bleibt zuversichtlich. Obwohl das Fenster seines Büros über dem latent spannungsgeladenen Syntagma-Platz vom Einschuss eines Projektils gezeichnet ist und obwohl er postalisch ein Projektil aus Kreta als Drohung zugeschickt bekam, ist er fest entschlossen, Staatsunternehmen zu privatisieren und bisher geschlossene Märkte und Berufe zu öffnen. Die Tatsache, dass potenzielle Besucher die Akropolis am späten Sonntagnachmittag nicht besichtigen konnten, hält er für beispielhaft. Griechenland sei bis vor wenigen Jahren die letzte Volkswirtschaft sowjetischen Stils in Europa gewesen, sagt er. Das bedeute jedoch im positiven Sinne, dass alleine durch die Einführung einer freien Marktwirtschaft und die Abschaffung des klientelistischen Staates riesige Potenziale erschlossen werden könnten. Grundsätzlich habe Griechenland gewisse Wettbewerbsvorteile im Primärsektor. Allerdings seien dynamische Unternehmer nötig, um die zum Teil exzellenten Produkte international richtig vermarkten zu können. Die staatlichen Kooperativen seien ein Misserfolg gewesen. Weitere Wachstumschancen sieht er in der Touristik, im Gesundheitssektor, in einigen Nischen des verarbeitenden Gewerbes, in der Seefahrt und schliesslich auch im Rohstoffbereich. Griechenland verfüge über Bodenschätze, die bisher nicht ausgebeutet worden seien. Das Land könne das ändern und eine Industrie um sie herum auf- und ausbauen.

      Zuversicht im Tourismus

      Die Tourismusunternehmen selbst fürchten, die griechische Wirtschaft werde kurzfristig von Ungewissheiten belastet, die mit der Implementierung der beschlossenen Wirtschafts- und Steuerreformen zusammenhängen. Die Lage sehe zwar besser aus als noch vor sechs Monaten, aber das Land sei noch nicht aus dem Gröbsten heraus, sagt Verbandspräsident Andreas Andreadis. Sollte es der Regierung jedoch gelingen, die Dynamik bei der Schaffung solider juristischer Grundlagen und bei der Verbesserung der Effizienz verschiedener Ministerien zu halten, sei eine gewisse Zuversicht für die Zukunft angebracht, vor allem in der Tourismusbranche. Schliesslich habe sich das Image Griechenlands in den vergangenen Monaten erholt, und die Sorge über einen möglichen Austritt aus dem Euro sei beinahe verschwunden. Ablesen lasse sich das an den Frühbuchungen, erklärt er weiter. Aus beinahe allen Regionen seien zweistellige Wachstumsraten beim Buchungseingang zu beobachten – vor allem aus Deutschland, Grossbritannien und Russland. Der Verband Sete rechnet für 2013 mit der Ankunft von 17 Millionen Gästen aus dem Ausland, nach 16 Millionen im vergangenen Jahr, und die Erlöse könnten um 10% zunehmen. Die Tourismusindustrie soll der griechischen Wirtschaft im laufenden Jahr rund 34 Mrd. € oder etwa 17% des Bruttoinlandprodukts einbringen.

      Künftige Wachstumsmaschine

      Der erwartete Zuwachs sei nicht im Budget des Finanzministeriums enthalten, erklärt Andreadis weiter. Er betrachtet seine Branche als «Wachstumsmaschine» des Landes und gleichzeitig als die «am tiefsten hängende Frucht, die sich ernten lasse», um für Fortschritte zu sorgen und um Arbeitsplätze zu schaffen. Der Unternehmensberater McKinsey geht sogar davon aus, dass der Tourismus Griechenland im Jahr 2020 rund 50 Mrd. € zu Preisen des Jahres 2010 einbringen wird. Strategisch stelle sich allerdings die Frage, wie sich der Wachstumsprozess beschleunigen lasse. Dazu biete sich auf der einen Seite die Vereinfachung der Steuergesetzgebung an, um das Investitionsklima zu fördern. Die Mehrwertsteuer in griechischen Restaurants sei in der Vergangenheit auf 23% erhöht worden. Dies ist das höchste Niveau in Europa – abgesehen von Ungarn. In konkurrierenden Staaten lägen die Sätze deutlich tiefer. Wichtig sei auch die Rekapitalisierung der griechischen Banken, um die Finanzierung der Industrie sicherzustellen. Auf der anderen Seite jedoch sei die Entwicklung der Nachfrage entscheidend. Aus diesem Grund stehe der Verband kurz vor der Gründung einer privatwirtschaftlich organisierten Marketingagentur. Sie soll das Image Griechenlands neu und positiv prägen und auf allen Kanälen verkaufsfördernd wirken. Griechenland liege geopolitisch hervorragend, um die künftige Nachfrage aus Asien sowie aus Mittel- und Osteuropa befriedigen zu können. Ausländische Fonds seien längst auf der Suche nach günstigen Investitionsgelegenheiten in der griechischen Tourismusindustrie und lokale Ansprechpartner seien entsprechend gefragt, ergänzt der Verbandspräsident.

      Gleichzeitig warnt er vor zu viel Euphorie. Niemand spreche über einen weiteren Schuldenschnitt in Griechenland, der unumgänglich sei. Er verweist zudem auf psychologische Phänomene. So müsse sich die griechische Mentalität ändern. Das jedoch brauche Zeit und sei nur Schritt für Schritt möglich. Der Schock der vergangenen Jahre habe zwar vielen die Lage des Landes bewusst gemacht, aber nicht allen. Eine Deflation um knapp 25% könne nie gerecht sein. So sei kaum zu verwundern, dass sich jene «die alten Zustände» zurückwünschten, die unschuldig unter Druck geraten seien und die zum Beispiel ihre Pensionen verloren hätten. Faktisch finde «ein Krieg» zwischen Reformern und jenen statt, die in «die alten Zeiten» zurückkehren wollten.

      Positive Perspektive gesucht

      Das sei zwar eine Illusion, aber manche Politiker dienten sich diesen Gruppen an und versuchten, sie davon zu überzeugen, dass so etwas möglich sei, erklärt Andreadis mit Blick auf die verschiedenen politischen Strömungen im Land. Letztlich jedoch wollten die Griechen mehrheitlich im Euro bleiben, und sie verstünden, dass ein Wandel nötig sei. Aus diesem Grund hätten «die Populisten» keine Chance auf Erfolg, wenn die Sparmassnahmen etwas aufgeweicht würden. Vor allem auch die jungen Leute wollten die Perspektive haben, in einem besseren Land leben zu können, ergänzt er.

      Das sieht Athanasios Kelemis von der deutsch-griechischen Industrie- und Handelskammer ähnlich. Wenn man nichts tue auf der Seite der Investitionen, der wirtschaftlichen Entwicklung und der Steigerung der Kaufkraft, bestehe die Gefahr, dass die Leute auf die Strasse gingen und zum Ausdruck brächten, dass es so wie bisher nicht weitergehen könne. Die Zeit, die bleibe, um Reformerfolge zu erzielen und um die Stimmung in der Bevölkerung nicht kippen zu lassen, sei knapp. Er hofft auf eine bessere wirtschaftliche Phase im Sommer und auf den erfolgreichen Abschluss der Refinanzierung der griechischen Banken. Es komme nicht nur auf die Umleitung von Liquidität in die Realwirtschaft an, sondern vor allem auch auf die psychologische Stimmung, die erzeugt werde und die wichtig sei, damit der volkswirtschaftliche «Turnaround» möglich sei. Grundlegende Strukturreformen fänden immer im Kopf statt, sagt Kelemis. Dafür habe Griechenland bisher kaum Zeit gehabt.

      Risiko Koalitionsregierung

      Optimistisch stimmt ihn, dass sehr grosse Infrastrukturprojekte, etwa im Strassen- und Hafenbau, bald wieder in Angriff genommen werden sollen und dass staatliche Unternehmen in absehbarer Zeit privatisiert werden könnten. Immerhin habe die Verwaltung schon länger daran gearbeitet, um saubere juristische Grundlagen zu schaffen, welche in der Vergangenheit gefehlt hätten. Defizite sieht er dagegen beim Abbau der Bürokratie. Sie sorge für verzerrte Strukturen und belaste die griechische Wirtschaft mit Kosten in Höhe von etwa 9 Mrd. €. Politisch sieht er ein grundlegendes Risiko darin, dass Griechenland keine Erfahrung mit Koalitionsregierungen hat. Man sei es bisher nicht gewohnt gewesen, politische Kompromisse zu schliessen, da sie mit Gesichtsverlust verbunden gewesen seien, so Kelemis. Immerhin gingen die drei führenden Kräfte der griechischen Regierung, Antonis Samaras, Evangelos Venizelos und Fotis Kouvelis, bisher vernünftig miteinander um. Wenn auch die parteipolitische Basis auf Dauer mitspiele, könne Griechenland nach der Überwindung eines steinigen Wegs der Reformen in ein paar Jahren zu einem der wettbewerbsfähigsten Länder Europas werden und ein traumhaftes Umfeld für Investitionen bieten, sagt Kelemis.

      Vorläufig konkurrieren reformerische und rückwärts gewandte Strömungen intensiv um politisches Oberwasser.
      Avatar
      schrieb am 04.08.13 20:03:07
      Beitrag Nr. 3.120 ()
      Ob es nicht in naher Zukunft bei den Newbonds auch wieder einen Tender (analog Dezember 2012) geben könnte.....?
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 08:42:58
      Beitrag Nr. 3.121 ()
      Zitat von ikbneu: Ob es nicht in naher Zukunft bei den Newbonds auch wieder einen Tender (analog Dezember 2012) geben könnte.....?


      Warum?
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 21:20:09
      Beitrag Nr. 3.122 ()
      ...um die Schulden zu reduzieren?

      Tilge 1 EUR Schulden mit einem Einsatz von 40-60 cts....
      Avatar
      schrieb am 18.08.13 12:54:28
      Beitrag Nr. 3.123 ()
      in Fra und BER werden seit 2 Monaten die nicht umgeschuldeten YEN Bonds notiert.
      Bsp:JP530000CR76
      Von der Rendite her sind diese nicht interessant. Koennte mir jedoch vorstellen, das bei einigen schlechten Nachrichten sich das schnell aendern koennte.
      Habe diese deshalb mal auf meine Watchlist gesetzt.
      Avatar
      schrieb am 18.08.13 18:44:30
      Beitrag Nr. 3.124 ()
      Zitat von tofu1: in Fra und BER werden seit 2 Monaten die nicht umgeschuldeten YEN Bonds notiert.
      Bsp:JP530000CR76
      Von der Rendite her sind diese nicht interessant. Koennte mir jedoch vorstellen, das bei einigen schlechten Nachrichten sich das schnell aendern koennte.
      Habe diese deshalb mal auf meine Watchlist gesetzt.

      Interessant, danke für den Tip!
      Haben aber alle eine eingebaute Kindersicherung.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 19.08.13 14:19:46
      Beitrag Nr. 3.125 ()
      hi aldy,

      die notieren aber in YEN.
      Das heisst, Kindersicherung von 100.000 Yen, sind 768 eur ungefähr.
      Avatar
      schrieb am 26.09.13 09:35:08
      Beitrag Nr. 3.126 ()
      Avatar
      schrieb am 28.09.13 19:19:33
      Beitrag Nr. 3.127 ()
      deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/28/bundesregierung-behindert-klagen-privater-anleger-gegen-griechenland/
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.09.13 23:48:00
      Beitrag Nr. 3.128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.534.023 von ACundDC am 28.09.13 19:19:33http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/28/bundes…
      Avatar
      schrieb am 29.09.13 12:46:30
      Beitrag Nr. 3.129 ()
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 10:51:18
      Beitrag Nr. 3.130 ()
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 10:22:33
      Beitrag Nr. 3.131 ()
      Nach seinem Besuch in Berlin verlangt Samaras einen zweiten Schuldenschnitt. Ich befürchte,dass Merkel sich diesem zweiten Schuldenschnitt nicht wird entziehen können.
      Avatar
      schrieb am 01.01.14 16:42:41
      Beitrag Nr. 3.132 ()
      Avatar
      schrieb am 04.01.14 12:59:16
      Beitrag Nr. 3.133 ()
      Avatar
      schrieb am 05.01.14 19:19:06
      Beitrag Nr. 3.134 ()
      Urteil: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document…


      Die DSW - Klagen werden abgewiesen!

      soviel zu unserer Justiz :laugh:

      Klagen können somit nur noch vorm ICSID in Washington nach dem BIT erfolgsversprechend geführt werden!
      Soviel ist nun schon mal klar... :)
      Avatar
      schrieb am 05.01.14 22:12:54
      Beitrag Nr. 3.135 ()
      Mal zur Urteilsbegründung:

      Die Verfassungsklagen in Griechenland werden abgewiesen, weil Gr. nach eigenen Angaben ja schließlich nur privatrechtlich gehandelt hat...

      Die Klagen in DE werden abgewiesen, weil Gr. nach eigenen Angaben ja schließlich hoheitlich gehandelt hat und damit Immunität genießt...

      Praktisch, oder?

      Und unsere Beamten-Justiz macht dabei auch noch bereitwillig mit!
      Was für eine Verarschung... und für solche Leute bezahlen wir auch noch Steuern!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.01.14 23:24:52
      Beitrag Nr. 3.136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.161.185 von ACundDC am 05.01.14 22:12:54Die feine EU Kommission war natürlich auch der Ansicht, dass Griechenland rein privatrechtlich gehandelt hat... sonst hätten die ja auch Eingreifen müssen! :D
      Avatar
      schrieb am 05.01.14 23:55:56
      Beitrag Nr. 3.137 ()
      Wie sagte doch Charles de Gaulle: "Wir haben eine Schlacht verloren, aber nicht den Krieg!"

      Es gibt noch ein Rückspiel...:rolleyes:

      Aldy
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 08:59:47
      Beitrag Nr. 3.138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.161.385 von Aldy am 05.01.14 23:55:56Das Urteil ist rechtskräftig.

      Die nachfolgenden Gerichte werden sich nun darauf berufen...
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 18:42:59
      Beitrag Nr. 3.139 ()
      Die Preise der gekackten Neubonds haben anscheint wieder fahrt aufgenommen. :lick:

      Das sind bestimmt keine Privatanleger :D

      Irgendwas läuft da bezüglich Immissionen neuer Bonds...
      Fragt sich nur, wer den Mist nachher kaufen soll/will? Anscheinend läuft das sodann über die Banken zur EZB (Einlagensicherung Tier 1).
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 23:24:18
      Beitrag Nr. 3.140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.175.631 von ACundDC am 07.01.14 18:42:59Schön mit anzusehen wenn die Bonds langsam reif werden.
      Von der 18er habe ich auch noch einen Karton voll rumliegen :lick:
      Bleibt aber erstmal noch unter Verschluß.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 08.01.14 20:35:40
      Beitrag Nr. 3.141 ()
      Die Griechen sind wohl der Meinung, das die EZB für ihre neuen Bonds bürgt und die noch vorhandenen staatlichen Gläubiger einen Schuldenschnitt ihrer griechischen Anleihen akzeptieren. Es wird Zeit, das mal jemand den Griechen erklärt, das Griechenland seine Schulden selbst zurückzahlen muss oder das sie aus dem Euro Verbund austreten sollen. Und nicht noch die nächsten 20 Jahre auf Kosten anderer leben, wie in den vergangenen 20 Jahren. Austritt aus dem Euro und zurück zur Drachme ist inzwischen kein Problem mehr für die EU. Also warum sich weiter von den Griechen erpressen lassen ?
      Avatar
      schrieb am 09.01.14 10:16:38
      Beitrag Nr. 3.142 ()
      Zitat von ACundDC: Die Preise der gekackten Neubonds haben anscheint wieder fahrt aufgenommen. :lick:

      Das sind bestimmt keine Privatanleger... :D

      Irgendwas läuft da bezüglich Immissionen neuer Bonds...
      Fragt sich nur, wer den Mist nachher kaufen soll/will? Anscheinend läuft das sodann über die Banken zur EZB (Einlagensicherung Tier 1).


      Da haben wirs ja.:

      http://www.ekathimerini.com/4dcgi/_w_articles_wsite2_1_03/01…
      Avatar
      schrieb am 21.01.14 12:54:38
      Beitrag Nr. 3.143 ()
      Trotz mehrer Nachfragen beim EU Parlament, zur entsprechenden Gr. Petition, gibt es keine Antworten mehr...

      Einfach Totschweigen ist ja auch ne Lösung. Den fällt wohl nichts verlogenes mehr ein... :D
      Avatar
      schrieb am 12.02.14 17:39:47
      Beitrag Nr. 3.144 ()
      Avatar
      schrieb am 08.03.14 14:37:14
      Beitrag Nr. 3.145 ()
      http://www.riw-online.de/detail/-/specific/Unzulaessigkeit-d…

      Diese Rechtsprechung sollte man tunlichst vor Klageeinreichung in DE beachten...(-
      Avatar
      schrieb am 07.04.14 21:02:12
      Beitrag Nr. 3.146 ()
      Die Klageeinreichungen waren wohl bisher erfolglos, oder ?
      Avatar
      schrieb am 07.04.14 21:39:28
      Beitrag Nr. 3.147 ()
      Zitat von aradieschen: Die Klageeinreichungen waren wohl bisher erfolglos, oder ?


      wahrscheinlich...aber du hiockst ja bei den Staatsanleihen auf einen haufen Gewinn oder?

      also meine Staatsanleihen die ich bei ca. 32 % gekauft habe sind jetzt mittlerwiele im schnitt ca 70 % wert.... :laugh:

      ich finde das ist ok.
      Avatar
      schrieb am 29.04.14 09:22:47
      Beitrag Nr. 3.148 ()
      Zitat von aradieschen: Die Klageeinreichungen waren wohl bisher erfolglos, oder ?


      Die SdK und wohl auch die DSW Klagen werden allesamt abgewiesen!!!
      Vorgeblich wegen Unzuständigkeit deutscher Gerichte :D:D:D


      Ohne das ICSID wird das definitiv nichts... das dürfte nun wohl klar sein!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.04.14 12:32:32
      Beitrag Nr. 3.149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.890.710 von ACundDC am 29.04.14 09:22:47Newsletter 18
      Weitere Urteile deutscher Gerichte in Sachen griechische Staatsanleihen


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      mit diesem weiteren Newsletter möchten wir Sie heute über den aktuellen Stand der von der SdK initiierten Klagen vor den deutschen Gerichten informieren.
      Gerichte beurteilen Klagen ablehnend
      Wie wir bereits in unseren letzten Newslettern berichtet haben, haben wir mit geschädigten Anlegern, die über eine Rechtschutzversicherung verfügen, „Muster-klageverfahren“ vor deutschen Gerichten eingeleitet. Zwischenzeitlich liegen nun drei Urteile der Landgerichte Bochum, Frankfurt a.M. und München vor. Leider teilen diese Landgerichte unsere Rechtsauffassung nicht. Die Klagen wurden daher abgewiesen.
      Sämtlichen drei Urteilen ist gemein, dass eine Abweisung der Klage bereits als unzulässig erfolgt. Eine Prüfung in der Sache (Begründetheit der Klage) wird daher nicht vorgenommen. Dies ist vorliegend der Fallkonstellation geschuldet: verklagt ein deutscher Kläger vor den deutschen Gerichten einen anderen Staat, so liegt die Frage der Zuständigkeit deutscher Gerichte auf der Hand. Auffallend ist, dass die Landgerichte im Ergebnis zwar alle zu einer Unzulässigkeit der jeweiligen Klage kommen, dies aber zum Teil recht unterschiedlich begründen.
      Die vorliegenden Urteile befassen sich, im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit der Klagen, im Wesentlichen mit Fragen (a) des Bestehens einer deutschen Ge-richtsbarkeit sowie (b) der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte.
      Bestehen einer deutschen Gerichtsbarkeit – Staatsimmunität?
      Zwei der Landgerichte erachten die Klage bereits mangels Bestehens einer deut-schen Gerichtsbarkeit für unzulässig. Dies begründen sie mit einer Immunität der Hellenischen Republik (Griechenland), die als Staat nicht der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates – hier: der Bundesrepublik Deutschland – unterliege. Rechtlicher Hintergrund hierzu ist der folgende: nach der Rechtsprechung des Bundesverfas-sungsgerichts1 besteht, ausgehend von dem Prinzip der souveränen
      1 Hier und im Folgenden: BVerfG vom 06.12.2006 - 2 BvM 9/03 – www.bverfg.de, Rn. 36, mit weiteren Nachweisen. Das LG Frankfurt bezieht sich in seinen Entscheidungsgründen auf dieses Urteil.

      Gleichheit von Staaten das Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander Gericht sitzen. Hieraus folgt der – im Übrigen auch völkerrechtlich anerkannte – Grundsatz, dass ein Staat nicht fremdstaatlicher nationaler Gerichtsbarkeit unterworfen ist (Staatsimmunität). Wie das Bundesverfassungsgericht aber weiter ausführt, hat aufgrund eines zunehmenden kommerziellen Auftretens von Staaten ein Wandel von einem absoluten, zu einem relativen Recht der allgemeinen Staatenimmunität statt gefunden. Es gebe keine allgemeine Regel des Völkerrechts, dass ein Staat Immunität auch für (beispielsweise kommerzielles und somit) nicht-hoheitliches Handeln genieße. Zu unterscheiden sind folglich Handlungen des Staates als Hoheitsträger (acta iure imperii) und Handlungen des Staates bei welcher sich dieser auf die Ebene der Privaten begibt (acta iure gestiones). Die Landgerichte Bochum und München gehen insoweit davon aus, dass die Handlungen der Helleni-schen Republik, welche zur Zwangsumbuchung der Staatsanleihen führten, hoheit-licher Natur seien. Demnach sei die Klage abzuweisen.
      Dies halten wir, mit den von uns beauftragten Rechtsanwälten, für nicht überzeu-gend und sind der Auffassung, dass sich die Hellenische Republik nicht auf ihre Staatsimmunität berufen kann. Unserer Meinung nach handelte sie im vorliegenden Fall nicht-hoheitlich.
      Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte?
      Allein das LG Frankfurt verneinte – im konkreten vorliegenden Fall – eine Staatsimmunität der Hellenischen Republik und prüfte somit weiter seine internati-onale Zuständigkeit. Diese ist auch eine Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage und regelt, ob und in welchem Land ein Kläger eine Person verklagen kann. Diese Fragen sind im Raum der Europäischen Union in der EuGVVO (Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000) geregelt, welche hier anwendbar ist. Die EuGVVO regelt in Bezug auf den vorliegenden Sachverhalt, dass Personen grundsätzlich nicht vor den Gerichten eines anderen Mitgliedsstaates verklagt werden können. Ausnahmsweise kann eine Person aber in einem anderen Mit-gliedsstaat verklagt werden, wenn eine unerlaubte Handlung den Gegenstand des Verfahrens bildet – zuständig ist dann das Gericht des Ortes an dem das schädigen-de Ereignis eingetreten ist.
      Für den vorliegenden Fall – in Deutschland ansässige Kläger erheben Klage gegen die Hellenische Republik – ist also entscheidend, ob eine unerlaubte Handlung vorliegt und wo der Eintritt des schädigenden Ereignisses angenommen wird – in Deutschland oder in Griechenland. Es ergeben sich hier verschiedene komplexe und zu einem großen Teil in diesem Zusammenhang noch nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfragen. Nach Auffassung des LG Frankfurt waren die Voraussetzun-gen für seine internationale Zuständigkeit nicht erfüllt, so dass sich das Gericht als unzuständig ansah und die Klage abwies.

      Diese Rechtsauffassung teilen weder wir, noch die von uns beauftragen Rechtsan-wälte. Nach unserer Meinung ist eine Zuständigkeit deutscher Gerichte sehr wohl zu begründen.
      SdK prüft Rechtsmittel und wird Sie auf dem Laufenden halten
      Wir prüfen daher zurzeit mit unseren Rechtsanwälten die Einlegung von Rechtsmit-teln gegen die Urteile der Landgerichte. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
      Dazu sei aber nochmals erwähnt, dass die vorliegenden Rechtsfragen komplex sind und zum Teil juristisches Neuland betreten wird. Ob letztendlich die möglichen Berufungsinstanzen unserer Rechtsauffassung folgen werden, ist daher nicht gesichert. Wir meinen jedenfalls, dass Erfolgschancen bestehen und halten es auch für unsere Aufgabe als Anlegerschutzgemeinschaft die Interessen unserer Mitglie-der stark zu vertreten hier nicht frühzeitig die Waffen zu strecken.
      Unseren Mitgliedern hätten wir an dieser Stelle gerne die oben erwähnten Urteile zur Verfügung gestellt. Leider ist uns dies nicht möglich, da die von uns beauftragte Rechtsanwaltskanzlei eine solche Veröffentlichung der Urteile nicht wünscht.
      Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie immer gerne unter info@sdk.org oder 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

      München, den 28. April 2014
      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

      Hinweis: Die SdK und an der Erstellung des Newsletters beteiligte Personen halten Anleihen Griechenlands!
      Avatar
      schrieb am 17.05.14 09:37:58
      Beitrag Nr. 3.150 ()
      LONDON / FRANKFURT, 16. Mai
      (Reuters). Die Athener Börse hat ihre
      Talfahrt am Freitag fortgesetzt. Der
      Leitindex verlor knapp 3 Prozent und
      notierte mit 1092,45 Punkten auf dem
      niedrigsten Stand seit Anfang Oktober
      2013. Der Kurs der zehnjährigen
      Staatsanleihen gab nach seinem vierprozentigen
      Minus am Vortag um ein
      weiteres Prozent nach. Im Gegenzug
      stieg die Rendite auf ein Zweimonatshoch
      von 6,975 Prozent. Die Anleihekurse
      litten Börsianern zufolge vor allem
      unter den Überlegungen der Regierung,
      ausländische Anleger zu besteuern,
      die in den Jahren 2012 und 2013
      griechische Staatspapiere hielten. Das
      sei eindeutig der Versuch, einen Teil
      der Gewinne einzustreichen, die Hedgefonds
      mit griechischen Anleihen gemacht
      hatten, sagte ein Fondsmanager.
      Die große Frage sei aber, wie Griechenland
      diese Gewinne bestimmen
      und das Geld eintreiben wolle. Einige
      Händler und Analysten verwiesen zudem
      auf die Europawahlen. Die erwarteten
      Stimmengewinne euroskeptischer
      Parteien könnten den Rückhalt
      der Regierungskoalition schmälern.

      FAZ Print 17.5.2014
      Avatar
      schrieb am 27.05.14 20:58:00
      Beitrag Nr. 3.151 ()
      ich habe meine Mini Griechenlandanleihen jetzt verkauft. Unverschämte und unberechenbare Schuldner möchte ich nicht mehr unterstützen. Die machen m.E. zukünftig noch einen Schuldenschnitt, um möglichst wenig zurückzahlen zu müssen. Ausgenommen sind dann natürlich und wieder die EU Zentralbanken, die vorab in andere Titel tauschen können und dafür gut Wetter machen. Die Klagen gegen den Zwangsumtausch laufen bisher anscheinend ins Leere und motivieren Griechenland das gleiche noch einmal durchzuziehen. Die Zeit der Zinssenkungen ist m.E. bald vorbei und dann sinkt der Kurs von Schrottanleihen wie Griechenland, wenn nicht die EU reichlich griechenlandanleihen vom Markt nimmt. Da gehe ich besser jetzt in Gold. Ist niedrig und über Jahrhunderte war es ein "guter Schuldner".
      Avatar
      schrieb am 10.06.14 22:52:27
      Beitrag Nr. 3.152 ()
      http://www.focus.de/finanzen/news/staatsverschuldung/unterst…

      Schon jetzt zeichnet sich laut IWF ab, dass Griechenland die Zusage nicht einhalten kann, seine Verschuldung von Spitzenwert von 174 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung in diesem Jahr Schritt um Schritt auf 117 Prozent im Jahr 2022 abzubauen. So drohten schon 2015 und 2016 weitere Finanzlücken gegenüber den Planwerten von einem und einem dreiviertel Prozent.

      >> Warum dem Schuldner noch Geld leihen ??? Soll er doch aus dem Euro aussteigen und danach die Schulden in Drachmen mit seinen Landleuten diskutieren. Mein Motto "Kein EU Geld mehr an die Griechen" <<
      Avatar
      schrieb am 20.06.14 00:15:24
      Beitrag Nr. 3.153 ()
      Habe mir so ziemlich alles in den beiden Griechenlandforen hier durchgelesen.

      Wenn man das hier auf w:o ließt dann bekommt man den Eindruck es handelt sich um eine Auseinadersetzung von D und GR. Beziehungsweise deutsche Sparer ( auch vertreten durch SdK und DSW) gegenüber GR.

      Was mich mal interessiert ist ob es denn nicht auch in anderen Ländern S<hritte gegen Griechenland gibt haben die auch ihre Interessensvertretungen (oder sind die Ausländer auch alle beim SdK).

      Bei der Argentinienanleihe sind z.B. die Italien (neben der USA) eine gewichtige Gläubigergruppe.

      Hier sieht das wirklich so aus als wäre es eine deutsch-griechische Angelegenheit.

      Wäre sehr informativ wie hier Franzosen, Engländer usw. agieren und wie weit die Gerichte sich dort dann zuständig fühlen.
      Avatar
      schrieb am 31.07.14 15:42:37
      Beitrag Nr. 3.154 ()
      gleiche Frage stelle ich mir auch. In Italien sind sicher Klagen eingebracht worden, dazu habe ich paar Texte gefunden, aber irgendwelche Ergebnisse? ich finde nichts.
      Avatar
      schrieb am 21.08.14 20:28:02
      Beitrag Nr. 3.155 ()
      LG Frankfurt a.M., Urteil vom 31.03.2014 - 2-19 O 301/12
      Normenketten:
      Art. 5 Nr. 3 EuGVVO
      § 24 DepotG
      § 20 Abs. 2 GVG
      Art. 1 anwendbaren EuGVVO
      Rechtsgebiete:
      Sonstiges Bürgerliches Recht, Wertpapier-, Bank-, Börsen-, Währungsrecht
      Details
      Landgericht Frankfurt am Main
      Aktenzeichen: 2-19 O 301/12
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 12:09:21
      Beitrag Nr. 3.156 ()
      Newsletter 19
      Abweisende Urteile / Weiteres Vorgehen
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      wir möchten Sie heute über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Klagen gegen
      Griechenland in Bezug auf die in 2012 erfolgte Zwangsumschuldung griechischer
      Staatsanleihen informieren.
      Klagen in Deutschland gegen Griechenland
      Ein Großteil der in ganz Deutschland eingereichten Klagen gegen Griechenland
      wurde mittlerweile von den Gerichten in erster Instanz abgewiesen. Gegen einige
      dieser Urteile wurde fristgemäß Rechtsmittel eingelegt, so dass es nun in den
      kommenden Monaten zu ersten Verhandlungen vor den jeweiligen
      Oberlandesgerichten kommen wird. Zwischen September und Dezember sind
      Verhandlungstermine an den Oberlandesgerichten in Frankfurt, München,
      Schleswig und Hamm bereits terminiert. Wir werden Sie über die Ergebnisse der
      einzelnen Termine informieren. Aufgrund der zum Teil aus unserer Sicht sehr
      fehlerhaften Urteile der Landesgerichte ist es schwer, eine Einschätzung in Bezug
      auf die erwartete Einordnung der Sachlage durch die Oberlandesgerichte zu geben.
      Wir sind jedoch generell der Überzeugung, dass ein nachvollziehbares und gut
      begründetes Urteil nur zu unseren Gunsten ausfallen könnte.
      Klagen in Griechenland
      Die Klage der SdK gegen Griechenland vor dem Athener Staatsgerichtshof wurde
      mittlerweile ebenfalls abgewiesen. Die Urteilsbegründung liegt uns bisher jedoch
      noch nicht in der deutschen Übersetzung vor. Sobald uns dieses in der deutschen
      Version vorliegt, werden wir diese auf unserer Internetseite veröffentlichen. Die
      SdK wird gegen das Urteil vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
      (EGMR) ziehen. Aus unserer Sicht enthält das Urteil laut Auskunft unsere
      griechischen Anwalts einige Schwachpunkte, die es gilt, durch den EGMR prüfen
      zu lassen. Wir werden Ihnen die Beschwerdeschrift, sobald uns diese vorliegt,
      ebenfalls online zugänglich machen.

      Klagen auf Grundlage des BIT
      Wir befinden uns weiterhin in Gesprächen mit einer Anwaltskanzlei, die für einen
      Mandanten eine Klage vor dem internationalen Schiedsgerichtshof auf Grundlage
      eines bilateralen Investitionsschutzabkommens (hier: Zypern/Griechenland)
      eingereicht hat. Da, wie bereits in vorhergehenden Rundschreiben erwähnt,
      deutsche Investoren nicht wie Investoren aus anderen Ländern, direkt aus dem
      Deutsch-Griechischem-BIT Klage erheben können, gestaltet sich die Sachlage für
      deutsche Investoren jedoch relativ komplex, da die Bundesregierung bereits ein
      Tätigwerden für die deutschen Investoren abgelehnt hat. Wir werden diesen
      Klageweg jedoch weiter verfolgen, auch wenn aufgrund der Komplexität und der zu
      erwartenden Kosten dieser Weg nicht unsere präferierte Vorgehensweise darstellt.
      Wir raten derweil weiterhin zur Geduld. Aktuell sind die Ansprüche aus unserer
      Sicht nicht von der Verjährung bedroht. Diese verjähren nach Einschätzung unserer
      Anwälte zum 31.12.2015. Daher sollte man zunächst abwarten, wie die laufenden
      Verfahren entschieden werden. Sobald sich ein Klageweg abzeichnet, den wir für
      alle Betroffenen, also auch diejenigen für sinnvoll halten, die über keine
      Rechtsschutzversicherung verfügen, werden wir Ihnen dies umgehend mitteilen.
      Aufgrund zahlreicher Anfragen von Betroffenen möchten wir an dieser Stelle
      klarstellen, dass wir keinen Klageweg in den USA sehen. Aufgrund des Urteils im
      Fall der Klagen US-amerikanischer Hedgefonds gegen die Republik Argentinien,
      wurden uns diese Frage, ob man nicht auch in den USA klagen könnte, des Öfteren
      gestellt. Beide Fälle sind aus unserer Sicht nicht vergleichbar, da die betreffenden
      Anleihen nach US-Recht begeben waren, und die Anleihen Griechenlands nach
      griechischem Recht emittiert wurden. Ferner hat keiner der betroffenen
      Anleiheinhaber von uns seinen Sitz in den USA, so dass wir keinen Grund erkennen
      könnte, warum sich hier ein US-Gericht für in dieser Sache zuständig sehen könnte.
      Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter info@sdk.org oder 089 / 2020846-0
      zur Verfügung.
      München, den 26. August 2014
      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
      Hinweis: Die SdK hält Anleihen Greichenlands!
      Avatar
      schrieb am 13.09.14 17:38:53
      Beitrag Nr. 3.157 ()
      Interessantes Urteil des OGH in Felix Austria:

      http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumen…

      Zitat:
      "3.2. Soweit die Kläger demgegenüber Erfüllung der Emissionsbedingungen bzw Schadenersatz wegen deren Nichterfüllung fordern, hat die Klage eine im Kern vertragliche Grundlage. Der Staat tritt hier auf dem Markt wie jeder andere Kreditnehmer auf. Insofern kann die inländische Gerichtsbarkeit nicht aus dem Grund der Immunität des beklagten Staates verneint werden; die Kapitalaufnahme durch die Emission von Staatsanleihen ist nach einhelliger Lehre als Iure-gestionis-Aktivität zu qualifizieren ...; Staaten als Emittenten von Anleihen können sich bei Klagen von Gläubigern nicht auf staatliche Immunität berufen .... In Bezug auf diese Anspruchsgrundlage sind die Entscheidungen der Vorinstanzen daher zu beheben, und dem Erstgericht ist die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufzutragen.":rolleyes:

      Aldy
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.01.15 10:49:54
      Beitrag Nr. 3.158 ()
      Kann damit jemand etwas anfangen? 21 Euro wären nur ein dreizigstel des momentanen Börsenwertes.


      WKN ISIN Wertpapierbezeichnung Anzahl
      A1G1UB GR0128011682 GRIECHENLAND 12-24 2 1020,00

      den Aktionären der Gesellschaft wird folgendes freiwilliges
      Barabfindungsangebot unterbreitet:
      Rückkaufpreis : 21,000 EUR
      Bezugsfrist : 14.01.2015 - 19.01.2015
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.01.15 21:08:56
      Beitrag Nr. 3.159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.782.201 von marvikev am 15.01.15 10:49:54Das ist bei mir in die Tonne gewandert! ;)
      Ich verkaufe doch nicht für diesen Kurs.
      Ab 80% werde ich schwach......sonst bleibt das schön liegen.

      Im Nachhinein hätte ich letztes Jahr Anfang April verkaufen müssen.....und jetzt zurückkaufen bzw. vor einigen Wochen. Aber hätte hätte....
      Avatar
      schrieb am 22.01.15 21:54:10
      Beitrag Nr. 3.160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.774.100 von Aldy am 13.09.14 17:38:53
      WER WEI? MEHR DARÜBER??????
      Zitat von Aldy: Interessantes Urteil des OGH in Felix Austria:

      http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumen…

      Zitat:
      "3.2. Soweit die Kläger demgegenüber Erfüllung der Emissionsbedingungen bzw Schadenersatz wegen deren Nichterfüllung fordern, hat die Klage eine im Kern vertragliche Grundlage. Der Staat tritt hier auf dem Markt wie jeder andere Kreditnehmer auf. Insofern kann die inländische Gerichtsbarkeit nicht aus dem Grund der Immunität des beklagten Staates verneint werden; die Kapitalaufnahme durch die Emission von Staatsanleihen ist nach einhelliger Lehre als Iure-gestionis-Aktivität zu qualifizieren ...; Staaten als Emittenten von Anleihen können sich bei Klagen von Gläubigern nicht auf staatliche Immunität berufen .... In Bezug auf diese Anspruchsgrundlage sind die Entscheidungen der Vorinstanzen daher zu beheben, und dem Erstgericht ist die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufzutragen.":rolleyes:

      Aldy
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.15 17:16:06
      Beitrag Nr. 3.161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.857.774 von ACundDC am 22.01.15 21:54:10Scheint so als hätten die sich außergerichtlich geeinigt... Infos sind von den beteiligten Anwälten nicht zu bekommen!
      Avatar
      schrieb am 26.01.15 13:46:15
      Beitrag Nr. 3.162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.774.100 von Aldy am 13.09.14 17:38:53
      Zitat von Aldy: Interessantes Urteil des OGH in Felix Austria:

      http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumen…

      Zitat:
      "3.2. Soweit die Kläger demgegenüber Erfüllung der Emissionsbedingungen bzw Schadenersatz wegen deren Nichterfüllung fordern, hat die Klage eine im Kern vertragliche Grundlage. Der Staat tritt hier auf dem Markt wie jeder andere Kreditnehmer auf. Insofern kann die inländische Gerichtsbarkeit nicht aus dem Grund der Immunität des beklagten Staates verneint werden; die Kapitalaufnahme durch die Emission von Staatsanleihen ist nach einhelliger Lehre als Iure-gestionis-Aktivität zu qualifizieren ...; Staaten als Emittenten von Anleihen können sich bei Klagen von Gläubigern nicht auf staatliche Immunität berufen .... In Bezug auf diese Anspruchsgrundlage sind die Entscheidungen der Vorinstanzen daher zu beheben, und dem Erstgericht ist die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufzutragen.":rolleyes:

      Aldy



      Laut Aussage der SDK ist jene an dieser erfolgreichen Klage "drangewesen", wusste aber nichts von dem Urteil... Wie ist das möglich???

      Da die Klage sich nach Völker- und EU Recht handelt, liegen dieselben Rechtsgrundlagen vor wie in DE! Überdies besteht somit auch eine Ungleichbehandlung ect.!
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.02.15 21:44:49
      Beitrag Nr. 3.163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.885.116 von ACundDC am 26.01.15 13:46:15
      Griechenlandklagen erfolgreich!!!
      In Österreich sind die Klagen gegen den ZwangsCAC höchstrichterlich erfolgreich und rechtskräftig entschieden worden! In der Urteilsbegründung wird auf EU- und Völkerrecht verwiesen!

      Für weitere INFO könnt Ihr bei der Sdk nachfragen, jene haben die Urteile vorliegen...

      Dies ist für die laufenden DE Klagen vorm BGH von entscheidender Bedeutung (Ungleichbehandlung innerhalb der EU).
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.02.15 19:10:02
      Beitrag Nr. 3.164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.044.560 von ACundDC am 11.02.15 21:44:49
      BGH zu Staatsanleihen / Aktuell!!!
      Nr. 024/2015 vom 24.02.2015
      Bundesgerichtshof bejaht Zahlungsverpflichtung der Republik Argentinien gegenüber privaten Gläubigern aus den von ihr begebenen Staatsanleihen

      Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in zwei weiteren Verfahren damit beschäftigt, ob die Republik Argentinien die Erfüllung von Zahlungsansprüchen privater Gläubiger aus von ihr begebenen Inhaberschuldverschreibungen unter Berufung auf den von ihr wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand oder wegen der mit der Mehrheit der Gläubiger freiwillig zustande gekommenen Umschuldung verweigern kann. Der Bundesgerichtshof hat dies verneint.
      In den beiden Verfahren macht der jeweilige Kläger Ansprüche aus Inhaberschuldverschreibungen geltend, die von dem beklagten Staat im Jahr 1997 (Sache XI ZR 193/14) bzw. im Jahr 1996 (Sache XI ZR 47/14) ausgegeben wurden. Der Kläger in der Sache XI ZR 193/14 begehrt die Rückzahlung des Nominalbetrags des von ihm erworbenen Miteigentumsanteils an den Ende Oktober 2009 fällig gewordenen Schuldverschreibungen nebst den am 30. Oktober 2008 und 30. Oktober 2009 fällig gewordenen Zinsen. Der Kläger in der Sache XI ZR 47/14 begehrt die Zahlung der aus den Schuldverschreibungen am 13. November 2005 fällig gewordenen Zinsen für das Jahr 2005 nebst einem nach seiner Behauptung wegen der Nichtzahlung dieser Zinsen entgangenen Gewinn.
      Die Beklagte sieht sich seit 1999 mit erheblichen volkswirtschaftlichen Problemen konfrontiert, die sich zumindest zeitweise bis zu einer Finanzkrise des Staates ausgeweitet hatten. Mit Gesetz Nr. 25.561 über den öffentlichen Notstand und die Reform des Wechselkurssystems vom 6. Januar 2002 wurde der "öffentliche Notstand auf sozialem, wirtschaftlichem, administrativem, finanziellem und währungspolitischem Gebiet" erklärt. Auf der Grundlage der daraufhin erlassenen Verordnung 256/2002 vom 6. Februar 2002 zur Umstrukturierung der Verbindlichkeiten und Schuldenzahlungen der argentinischen Regierung wurde der Auslandsschuldendienst durch die Beklagte ausgesetzt, um ihn neu zu ordnen. Das Gesetz über den öffentlichen Notstand wurde immer wieder - zuletzt ein weiteres Mal bis zum 31. Dezember 2015 - verlängert. Aufgrund dessen fielen auch die beiden Kläger mit den von ihnen nunmehr im Klagewege geltend gemachten Ansprüchen aus.
      Das Amtsgericht hat den beiden Klagen im Wesentlichen stattgegeben. Das Landgericht hat die dagegen gerichteten Berufungen der Beklagten vollständig (Sache XI ZR 193/14) bzw. ganz überwiegend (Sache XI ZR 47/14) zurückgewiesen. Es hat dabei unter anderem die Ansicht der Beklagten abgelehnt, dass einem Schuldnerstaat, der sich in einer Finanzkrise befunden und mit einer Mehrheit seiner Gläubiger eine Umstrukturierung seiner Schulden vereinbart habe, ein völkerrechtlich begründetes Leistungsverweigerungsrecht gegenüber sogenannten Holdout-Gläubigern auch dann zukommen solle, wenn die Bedingungen der zugrunde liegenden Schuldverschreibung entsprechende (Umschuldungs-)Klauseln ("Collective Action Clauses") nicht enthalten haben. Mit der vom Landgericht jeweils zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihre Klagabweisungsbegehren weiter.
      Die Revisionen der Beklagten hatten keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass keine allgemeine Regel des Völkerrechts feststellbar ist, die einen Staat gegenüber Privatpersonen berechtigt, die Erfüllung fälliger privatrechtlicher Zahlungsansprüche unter Berufung auf den wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand oder wegen einer mit der Mehrheit der Gläubiger freiwillig zustande gekommenen Umschuldung zeitweise zu verweigern. Dabei hat der Bundesgerichtshof an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeknüpft, das bereits im Jahr 2007 - auf mehrere Vorlagen des Amtsgerichts Frankfurt am Main - im Zusammenhang mit anderen Staatsanleihen der Beklagten festgestellt hatte, dass das Völkerrecht weder ein einheitliches noch ein kodifiziertes Konkursrecht der Staaten kennt (BVerfGE 118, 124). Diese Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts haben nach wie vor Gültigkeit. Entgegen der Auffassung der Revision hat sich insbesondere nicht als Folge der Weltfinanzmarktkrise in den Jahren 2008 und 2009 und der sogenannten Euro-Rettungsmaßnahmen für Griechenland und Zypern eine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG mit dem Inhalt herausgebildet, dass sich sämtliche privaten Gläubiger eines Staates im Falle eines wirtschaftlichen und finanziellen Staatsnotstands an einer Umstrukturierung der Schulden beteiligen müssen und dem notleidend gewordenen Staat bis zu einer entsprechenden Vereinbarung ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich fälliger Zahlungsansprüche aus Privatrechtsverhältnissen zusteht. Denn in der Sache besagt dieser Ansatz nichts anderes, als dass dadurch das völkergewohnheitsrechtliche Institut des Notstands für den Sonderfall der Zahlungsunfähigkeit in Voraussetzungen und Rechtsfolgen konkretisiert wird. Im Kern beinhaltet er damit die Behauptung eines von der Staatengemeinschaft anerkannten Insolvenzrechts der Staaten. Ein solches besteht indes unzweifelhaft nicht, so dass es auch einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 i.V.m. Art. 25 GG nicht bedurfte.
      Urteile vom 24. Februar 2015
      XI ZR 47/14
      Amtsgericht Frankfurt am Main – Urteil vom 9. April 2013 – 30 C 2877/11
      Landgericht Frankfurt am Main – Urteil vom 13. Januar 2014 – 24 S 95/13
      und
      XI ZR 193/14
      Amtsgericht Frankfurt am Main – Urteil vom 2. Juli 2013 – 30 C 128/13
      Landgericht Frankfurt am Main – Urteil vom 21. März 2014 – 24 S 139/13
      Karlsruhe, den 24. Februar 2015
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      Avatar
      schrieb am 31.03.15 19:17:14
      Beitrag Nr. 3.165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.885.116 von ACundDC am 26.01.15 13:46:15
      Zitat von ACundDC:
      Zitat von Aldy: Interessantes Urteil des OGH in Felix Austria:

      http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumen…

      Zitat:
      "3.2. Soweit die Kläger demgegenüber Erfüllung der Emissionsbedingungen bzw Schadenersatz wegen deren Nichterfüllung fordern, hat die Klage eine im Kern vertragliche Grundlage. Der Staat tritt hier auf dem Markt wie jeder andere Kreditnehmer auf. Insofern kann die inländische Gerichtsbarkeit nicht aus dem Grund der Immunität des beklagten Staates verneint werden; die Kapitalaufnahme durch die Emission von Staatsanleihen ist nach einhelliger Lehre als Iure-gestionis-Aktivität zu qualifizieren ...; Staaten als Emittenten von Anleihen können sich bei Klagen von Gläubigern nicht auf staatliche Immunität berufen .... In Bezug auf diese Anspruchsgrundlage sind die Entscheidungen der Vorinstanzen daher zu beheben, und dem Erstgericht ist die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufzutragen.":rolleyes:

      Aldy



      Laut Aussage der SDK ist jene an dieser erfolgreichen Klage "drangewesen", wusste aber nichts von dem Urteil... Wie ist das möglich???

      Da die Klage sich nach Völker- und EU Recht handelt, liegen dieselben Rechtsgrundlagen vor wie in DE! Überdies besteht somit auch eine Ungleichbehandlung ect.!



      Da haben wirs ja:
      http://www.b-law.at/news/detail/detail/griechenland-anleihen…
      Avatar
      schrieb am 11.06.15 13:00:40
      Beitrag Nr. 3.166 ()
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 12:00:11
      Beitrag Nr. 3.167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.955.490 von marvikev am 11.06.15 13:00:40Newsletter 23
      Positive EuGH-Entscheidung
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      mit diesem Newsletter möchten wir Ihnen im Verfahren der griechischen Staatsanleihen
      die nachfolgenden Informationen geben.
      Überblick über die Entscheidung
      Der EuGH hat entschieden, dass Klagen deutscher Griechenland-Anleger Ziviloder
      Handelssachen im Sinne Zustellungs-Verordnung sind. Dies entschied er im
      Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens mit Urteil vom 11. Juni 2015.
      In dem Verfahren hatten verschiedene Kläger vor deutschen Gerichten gegen die,
      ohne ihre Zustimmung erfolgte, Ausbuchung ihrer griechischen Staatsanleihen
      geklagt. Die mit den Klagen befassten deutschen Gerichte, hatten dem EuGH die
      Frage vorgelegt, ob die Klagen an Griechenland zuzustellen seien.
      Hintergrund der Entscheidung des EuGH ist die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007,
      hier als Zustellungs-Verordnung bezeichnet. Diese regelt unter anderen, wie Zivilund
      Handelssachen innerhalb der europäischen Union zuzustellen sind. Nur auf
      Klagen, die Zivil- oder Handelssachen sind, ist die Zustellungs-Verordnung anwendbar.
      Der EuGH entschied, dass es sich bei den Klagen der Anleger um Ziviloder
      Handelssache im Sinne der Verordnung handelt. Dies begründete er damit,
      dass nicht festzustellen sei, dass die finanziellen Bedingungen der Anleihe einseitig
      durch Griechenland vorgenommen wurden. Im Rahmen der Umschuldung wurde
      ein griechisches Gesetz erlassen. Wie der EuGH argumentiert, sei nicht offenkundig,
      dass dieses zur unmittelbaren und sofortigen Änderung der Situation geführt
      habe. Erst die Mehrheitsentscheidung der Anleihegläubiger habe dies so verursacht.
      Einen Abdruck des Urteils, dem Sie weitere Einzelheiten entnehmen können, stellen
      wir unseren betroffenen Mitgliedern gerne zur Verfügung. Um zu dem Dokument
      zu gelangen, folgen Sie bitte dem Link http://sdk.org/griechenland/, und melden
      sich rechts oben auf unserer Internetseite mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem
      Nachnamen an. Sie finden das Dokument ebenfalls in der Rubrik Newsletter
      Griechenland am Ende.
      Einschätzung der SdK
      Wie Sie der fachlichen Diskussion und nicht zuletzt auch unseren vorangegangenen
      Newslettern entnehmen können, besteht eine umfangreiche Diskussion über die
      Frage, ob die maßgeblichen Handlungen der Hellenischen Republik hoheitlicher
      Natur waren. Dies hat entscheidenden Einfluss auf die Frage vor welchen Gerichten
      zu klagen ist. Mit dem nun vorliegenden Urteil liegt nach unserer Auffassung ein
      erfreuliches Ergebnis vor. Geklärt ist somit, nach unserem Verständnis, dass
      vergleichbare Klagen vor deutschen Gerichten zugestellt werden müssen. Es ist also
      möglich, in Deutschland Klage zu erheben. Darüber hinaus dürfte dieses Urteil auch
      für die übrigen Verfahrensfragen von Bedeutung sein. Zwar ist streng genommen
      Inhalt der Entscheidung nur, wie der Begriff „Zivil- oder Handelssache“ nach der
      Zustellungs-Verordnung auszulegen ist; es ist also mit dem Urteil noch nicht
      entschieden, ob eine Klage erfolgreich sein wird. Wir halten es aber für realistisch,
      dass dieses Urteil auch über die Zustellungs-Frage hinaus eine Wirkung haben wird.




      München, 16. Juni 2015
      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
      Hinweis: Die SdK hält Anleihen Griechenlands!
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.07.15 09:50:23
      Beitrag Nr. 3.168 ()
      Der neue Finanzminister wir es richten.....

      Der Satz von Euklid besagt, dass es unendlich viele Primzahlen gibt. Dieser Satz geht auf den griechischen Finanzminister Euklid zurück, der um 2015 n. Chr. in Athen lebte. In seinem Werk Die Elemente schrieb er: „Es gibt mehr doofe Deutsche als jede vorgelegte Anzahl von griechischen Schulden“ (Buch IX, Proposition 20).
      Avatar
      schrieb am 28.10.15 18:36:23
      Beitrag Nr. 3.169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.000.109 von ACundDC am 18.06.15 12:00:11
      BGH Klagen
      ich hab heute bei gröpper meine Bonds von 220.000 € Nominal für 238€ klar für den BGH Prozeß gemacht...
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.10.15 19:46:26
      Beitrag Nr. 3.170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.954.553 von ACundDC am 28.10.15 18:36:23
      Zitat von ACundDC: ich hab heute bei gröpper meine Bonds von 220.000 € Nominal für 238€ klar für den BGH Prozeß gemacht...


      Das funktioniert über eine außergerichtliches Güteverfahren, womit die Verjährung aufgehoben wird! Nach Abschluss dieses Verfahrens beträgt die Verjährung 6 Monate zur Klageeinreichung!

      Bis die Griechen dieses Verfahren (wahrscheinlich) ablehnen rechne ich mit ca. 2 - 3 Monaten...

      Ein kostspieliges EU Mahnverfahren ist nicht nötig!!! :D
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.10.15 19:53:38
      Beitrag Nr. 3.171 ()
      Kannst du uns bitte Details hierzu einstellen?

      War auch betroffen...

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 29.10.15 08:56:47
      Beitrag Nr. 3.172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.955.297 von ACundDC am 28.10.15 19:46:26
      Zitat von ACundDC:
      Zitat von ACundDC: ich hab heute bei gröpper/Hamburg meine Bonds von 220.000 € Nominal für 238€ klar für den BGH Prozeß gemacht...


      Das funktioniert über eine außergerichtliches Güteverfahren, womit die Verjährung aufgehoben wird! Nach Abschluss dieses Verfahrens beträgt die Verjährung 6 Monate zur Klageeinreichung!

      Bis die Griechen dieses Verfahren (wahrscheinlich) ablehnen, rechne ich mit ca. 2 - 3 Monaten...

      Ein kostspieliges EU Mahnverfahren ist nicht nötig!!! :D


      Beispiel: http://www.franz-ritter.de/index.php?id=8
      Könnt Ihr auch selbst machen...:kiss:
      Avatar
      schrieb am 05.11.15 22:24:02
      Beitrag Nr. 3.173 ()
      Die drohende Staatspleite bei Griechenland ist in aller Munde. Was passiert eigentlich in einem solchen Fall mit den griechischen Staatsanleihen, die sich in der Hand von Privatanlegern befinden?

      Richtungsweisend sind da zwei Urteile deutscher Gerichte. Zum einen gibt es die Entscheidung des BVerfG vom 08.05.2007, Aktenzeichen 2 BvM 1-5/03. In diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht auf diverse Vorlagen des Amtsgerichts Frankfurt damals zur Frage, ob Argentinien seine Staatsschulden zahlen muss, also Zins und Tilgungsleistung auf Staatsanleihen gegenüber Privatanlegern erbringen muss, in seinem Leitsatz erklärt, es gäbe keine allgemeine Regel des Völkerrechts, nach der ein Staat gegenüber Privatpersonen berechtigt sei, die Erfüllung fälliger privatrechtlicher Zahlungsansprüche unter Berufung auf den wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand zu verweigern. Das BVerfG stellte damit fest, dass ein Staat für seine Anleihen einstehen muss und sich eben gerade nicht gegenüber seinen Gläubigern wirksam für Zahlungsunfähig erklären kann.

      Danach wirkt ein „Staatsbankrott“ nicht gegenüber Privatanlegern.

      Mit deutlichem Blick auf die Griechenlandkrise hat am 24.02.2015, Aktenzeichen XI ZR 47/14 der BGH erklärt, es gäbe weder nach Völkerrecht, noch nach sonstigen internationalen Gepflogenheiten, nicht nach nationalen Regelungen und auch nicht aus Gewohnheitsrecht heraus so etwas wie einen „Staatsbankrott“. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass sich der Staat Argentinien geweigert hatte, auf seine ausstehenden Anleihen Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen mit der Begründung, 75% aller Gläubiger der betroffenen Inhaberschuldverschreibung hätten einem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt und damit auf ihre Ansprüche im Wesentlichen verzichtet. Damit habe Argentinien, so die Argumentation, ein Leistungsverweigerungsrecht, denn eine Minderheit (die klagenden Privatanleger) dürfe sich nicht auf Kosten der Mehrheit (die 75% Schuldtitelinhaber, die dem Moratorium zugestimmt haben) einen Sondervorteil sichern.

      Dieser Argumentation hat der BGH – mit deutlichen Worten zur gegenwärtigen Griechenlandkrise – eine klare Abfuhr erteilt und den Anlegern einen Anspruch auf Zins- und Tilgungsleistungen zugesprochen.

      Der BGH begründet dies damit, dass es keine allgemeine Regel im Völkerrecht gebe, in der ein kodifiziertes Konkursrecht der Staaten festgeschrieben werde. Auch handele es sich bei den Anleihen und deren Bedingungen nicht um Völkerrecht, sondern um Privatrecht. Für diesen Bereich habe sich – trotz Griechenland und Zypern – bislang keine allgemeine Regel herausgebildet, dass sich sämtliche privaten Gläubiger eines Staates im Falle eines wirtschaftlichen und finanziellen Staatsnotstandes an einer Umstrukturierung der Schulden beteiligen müssen. Auch stünde in einem solchen Fall einem Staat kein Leistungsverweigerungsrecht betreffend fälliger Zahlungsansprüche aus Privatrechtsverhältnissen zu. Dies entspreche im Übrigen auch, so der BGH in den Urteilsgründen zu Rn 23 ff, der einschlägigen Rechtsprechung der internationalen Gerichte, der nationalen Gerichte und der überwiegenden Meinung im völkerrechtlichen Schrifttum.

      Etwas süffisant merkt der BGH in Rn 9 der Entscheidungsgründe zu Griechenland an „Der Fall Griechenland sei erkennbar kein Beleg für eine gefestigte völkerrechtliche Praxis“ des Staatsbankrotts mit dem Recht auch gegenüber Privatgläubigern die Rückzahlung der Schulden verweigern zu können.

      Der BGH hat in dieser aktuellen Entscheidung mehrfach auf den „Fall Griechenland“ Bezug genommen und ein Leistungsverweigerungsrecht des Schuldnerstaates beim „Staatsbankrott“ betreffend Zahlungen gegenüber Privatanlegern klar verneint. Inhaber von griechischen Staatsanleihen dürfte dies auf den ersten Blick freuen, vorausgesetzt, der BGH bleibt bei seiner klaren Linie.

      Doch Vorsicht: Der BGH hat – so klar und eindeutig diese Entscheidung auf den ersten Blick auch klingen mag – ein Besonderheit für die Staaten der EU betont. Diese haben seit dem 01.01.2013 im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), dort Art. 12 Absatz 3 dieses Vertrages, vereinbart, dass für Europäische Staatanleihen sogenannte Umschuldungsklauseln (CAC, Collective Action Clauses) vereinbart werden können.

      Mit einer solchen Umschuldungsklausel können die Anleiheschuldner bei mehrheitlicher Zustimmung der Gläubiger ihre Zins- und Tilgungszahlungen aussetzten, einstellen und ein umfassendes Schuldenbereinigungsprogramm fahren bis hin zum weitestgehenden Verzicht der Gläubiger auf ihre ursprünglichen Ansprüche. Staatsanleihen von Mitgliedsstaaten der EU, die nach dem 01.01.2013 begeben worden sind, dürften in jedem Fall eine solche Regelung enthalten. Sind solche CAC-Regelungen in den Anleihebedingungen, die ihrerseits allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, enthalten, so kann sich jedenfalls dann ein Staat wirksam darauf berufen und im Falle des Staatsbankrotts die Zahlung auf die Anleihen verweigern, wenn diese CAC-Klauseln wirksam einbezogen sind.

      Fazit

      Es bleibt also spannend bei den Griechenlandanleihen, jedenfalls bei denen, die solche CAC-Klauseln enthalten. Anleger sollten daher schon einmal rein vorsorglich prüfen, ob die von ihnen gehaltenen Anleihen eine solche Klausel enthalten.
      Avatar
      schrieb am 09.11.15 10:24:04
      Beitrag Nr. 3.174 ()
      Liebe Mitstreiter,

      ich habe folgende Beitrag in den DSW Mitteilungen gelesen und Frage mich, ob man hier aktiv werden soll vor Jahresende um seine Ansprüche zu wahren?

      Wäre sehr verbunden über eventuelle Hinweise:

      Griechenland: Für Anleihegläubiger
      tickt die Verjährungsuhr
      Es ist schon fast wieder in Vergessenheit geraten, dass im
      Jahr 2012 griechische Staatsanleihen umgeschuldet wurden
      – zumindest soweit sie im Besitz von Privatinvestoren
      waren.
      Damals sprach die DSW von „Zwangsumtausch“, der zu einer
      teilweisen Enteignung der Anleger geführt hat, und gründete
      die Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen (AGA),
      um zusammen mit der Kieler Rechtsanwaltskanzlei Causa-
      Concilio unter der Leitung des DSW-Landesgeschäftsführers
      Dirk Unrau eine Klagemöglichkeit für Privatanleger zu entwickeln.
      Und in der Tat: Mehr als 1.000 Betroffene haben
      sich der Arbeitsgemeinschaft seither angeschlossen. Weitere
      Anleihegläubiger kommen regelmäßig hinzu. Doch langsam
      wird es für die bisher abwartenden Anleger Zeit aktiv zu
      werden, denn: „Zum 31. Dezember 2015 droht die Verjährung
      von Schadenersatzansprüchen, die sich aus deutschem
      Recht ergeben. Wer das verhindern möchte, muss sich nun
      sputen“, so DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer.
      Zur Erinnerung: Im Kern soll mit den Klagen der 2012 durchgeführte
      sogenannte „freiwillige Zwangsumtausch“ rückgängig
      gemacht werden, der Besitzer griechischer Staatsanleihen
      bis zu 90 Prozent ihres Geldes gekostet hat. Die privaten Gläubiger
      mussten im Rahmen des Schuldenschnitts auf 53,5 Prozent
      des Nennwertes der von ihnen gezeichneten Staatsanleihen
      komplett verzichten. Für die restlichen 46,5 Prozent
      erhielten sie eine Vielzahl neuer Staatsanleihen, Schuldscheine
      sowie einen Besserungsschein. Eine Chance auf Mitsprache
      oder Gegenwehr hatten sie bei dem Procedere nicht.
      „Wirtschaftlich war das für die Anleger äußerst nachteilig, da
      insbesondere die neuen Staatsanleihen eine Laufzeit von
      zehn bis 30 Jahren haben. Darüber hinaus sind auch die Zinsen
      sowie die übrigen Bedingungen für die Anleger im Wesentlichen
      unakzeptabel“, sagt DSW-Landesgeschäftsführer
      Dirk Unrau.
      Die DSW bietet betroffenen Bond-Besitzern, die sich registrieren
      lassen, weiterhin eine kostenlose Überprüfung an, ob eine
      Zuordnung zu einer bereits bestehenden Klagegemeinschaft
      möglich ist und zu welcher Kostenentlastung (in der ersten Instanz)
      dies auf der Klägerseite führen würde.
      Das Klagemodell basiert im Wesentlichen auf zwei Säulen:
      Dem sogenannten Gerichtsstand des Verbrauchers, der es
      – vereinfacht ausgedrückt – EU-weit ermöglicht, dass Verbraucher
      (und dazu gehören auch Wertpapierbesitzer) den
      Vertragspartner an ihrem Wohnsitz verklagen können.
      „Hier hat der Europäische Gerichtshof in einem unter anderem
      von uns geführten Verfahren mit Urteil vom 11. Juni
      2015 bereits entschieden, dass der von uns gewählte Weg
      der richtige ist“, erläutert Hechtfischer.
      Insofern operiert die DSW-Arbeitsgemeinschaft auf sicherem
      Rechts-Terrain. Die zweite Säule ist der Umstand, dass
      wegen des identischen Grundsachverhalts eine Bündelung
      von mehreren Klagen in Klagegemeinschaften beim jeweils
      zuständigen Landgericht möglich ist. Daraus ergibt sich die
      angesprochene Kostenentlastung.
      Die Prüfung der Frage, ob und wenn ja, welche Klagegemeinschaft
      betroffenen Bondbesitzern noch offen steht,
      erfolgt ohne weitere Kosten. Nur eines sollten Anleger im
      Blick haben: „Wer jetzt nicht aktiv wird und die Verjährung
      hemmt, der verliert mit dem Beginn des nächsten Jahres
      alle ihm nach deutschem Recht zustehenden Ansprüche“,
      warnt Hechtfischer. Betroffene Anleger erhalten weitere
      Informationen unter kontakt@dsw-info.de oder telefonisch
      unter 0211-6697-02.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.12.15 10:50:43
      Beitrag Nr. 3.175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.039.195 von PayMyGreekBondBack am 09.11.15 10:24:04Am 2.12.2015 veröffentlichte MISTRAL-Media AG ein Kaufangebot über mögliche Nachbesserungsrechte aus den Anleihen.
      Mistral wird gegen Griechenland klagen.
      Hier ein Auszug aus den Regelungen:

      Der Kaufpreis für alle etwaigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit den damaligen Wertpapieren, die Gegenstand dieses Angebots sind, beträgt 0,01% des jeweils eingereichten Nennbetrages der Anleihen (entsprechend 0,10 Euro je 1.000 Euro Nennbetrag der Anleihen), mindestens jedoch 0,10 Euro je angebrochenem Nennbetrag von 1.000 Euro, auf deren Basis Ansprüche an die MISTRAL Media nach diesem Angebot veräußert werden (der „Kaufpreis“). Dieser Kaufpreis ist sofort fällig.
      Darüber hinaus gewährt die MISTRAL Media den Anleihe-Inhabern, die dieses Angebot angenommen haben und ihre Ansprüche an die MISTRAL Media veräußert haben, zuzüglich zu dem Kaufpreis eine Nachbesserung (im Folgenden die„Nachbesserung“) in Höhe von 40% des folgenden Betrages, der sich wie folgt berechnet: Geldbetrag, zu dem die Republik Griechenland oder andere Prozessgegner auf die Ansprüche aus einer der obigen Anleihen an die MISTRAL Media AG rechtskräftig verurteilt wurden oder ein Vergleich abgeschlossen wird abzüglich etwaiger Beschaffungskosten für Zug-um-Zug oder sonstige Leistungen, die die MISTRAL Media AG im Rahmen eines Urteils oder Vergleichs aufwenden muss. So ist es denkbar, dass die MISTRAL Media im Erfolgsfall Schadensersatz nur erhält, wenn sie im Gegenzug die zwangsweise eingebuchten Wertpapiere an die beklagte(n) Partei(en) überträgt.
      Die Nachbesserung ist zur Zahlung fällig mit Zahlungspflicht der Prozessgegner gemäß rechtskräftigem Urteil oder wirksamen Vergleich.
      Die Zahlung des Kaufpreises und der Nachbesserung erfolgt ausschließlich auf ein von dem das Angebot annehmenden damaligen Anleihe-Inhaber bezeichneten Konto mit schuldbefreiender Wirkung für die MISTRAL Media.
      Etwaige Prozess- und Gerichtskosten werden vollständig von der MISTRAL Media getragen. Die MISTRAL Media trägt damit die gesamten Kosten einer gerichtlichen Geltendmachung und damit das Risiko der Durchsetzung der Ansprüche.
      Der Anspruch auf den Kaufpreis und der Anspruch auf die Nachbesserung ist jeweils nur mit Zustimmung der MISTRAL Media abtretbar.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.12.15 19:09:14
      Beitrag Nr. 3.176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.278.748 von gutdrauf9 am 10.12.15 10:50:43
      Ich hab nun das Güteverfahren eingeleitet... Aber vielleicht was für euch!
      Newsletter 28
      Angebot der Mistral Media AG
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      wie Ihnen vielleicht bereits bekannt, wurde von der Mistral Media AG an die damaligen
      Anleihegläubiger von griechischen Staatsanleihen ein Angebot unterbreitet.
      Welche Anleihen betrifft das Angebot
      Das Angebot betrifft die Anleihen mit den folgenden ISIN bzw. WKN:
      ISIN GR0110021236 / WKN A0T6US
      ISIN GR0114020457 / WKN A0LN5U
      ISIN GR0114021463 / WKN A0TS58
      ISIN GR0114023485 / WKN A1AS0K
      ISIN GR0118012609 / WKN A1AVSQ
      ISIN GR0124021552 / WKN 724072
      ISIN GR0124024580 / WKN A0ABV1
      ISIN GR0124028623 / WKN A0GL2Y
      ISIN GR0124029639 / WKN A0G4X8
      ISIN GR0124030645 / WKN A0TVAF
      ISIN GR0124031650 / WKN A0T7KR
      ISIN GR0124032666 / WKN A1AUMV
      ISIN GR0128001584 / WKN 248017
      ISIN GR0128002590 / WKN 276701
      ISIN GR0133001140 / WKN 451111
      ISIN GR0133002155 / WKN 855100
      ISIN GR0133003161 / WKN A0NWR0
      ISIN GR0138002689 / WKN A0LMFU
      ISIN GR0338001531 / WKN 842378
      ISIN GR0338002547 / WKN A0NRT9
      ISIN GR0124018525 / WKN 830275
      ISIN GR0114022479 / WKN A0T56A
      ISIN GR0124025595 / WKN A0GXRG
      ISIN GR0124026601 / WKN A0DY4P
      ISIN GR0124027617 / WKN A0G236
      ISIN GR0133004177 / WKN A1APQ5
      ISIN GR0138001673 / WKN A0DZVX
      ISIN GR0528002315 / WKN A0D01R
      ISIN GR0514020172 / WKN A1AR68
      Was sind die Konditionen des Angebots
      Die Mistral bietet den Anleihegläubigern an, die ihnen etwaig zustehenden (Schadensersatz-)Ansprüche
      gegen Zahlung des Kaufpreises sowie einer Nachbesserung
      zu erwerben.
      Von der Abtretung dieser Ansprüche sind insbesondere mögliche Ansprüche aufgrund
      des Schuldenschnitts erfasst, mit welchen Sie geltend machen können – je
      nach rechtlicher Ausgestaltung – wieder in „den alten Zustand“ vor dem Schuldenschnitt
      zu kommen. Solche Ansprüche würden Sie also an die Mistral abgeben und
      können diese nicht mehr verfolgen. Diese Ansprüche verjähren nach unserer Auffassung
      zum Jahresende 2015.
      Als Kaufpreis bietet die Mistral 0,01 % des jeweils eingereichten Nennbetrages der
      Anleihen, mindestens jedoch 0,10 Euro je angebrochenen Nennbetrag von 1.000 Euro. Als zusätzliche Nachbesserung erhalten Sie 40 % des Geldbetrags, welcher
      sich ergibt aus
      - dem durch Klage oder Vergleich gewonnenen Geldbetrag
      - abzüglich bestimmter Beschaffungskosten für Zug-um-Zug oder sonstige Leistungen,
      die die Mistral im Rahmen eines Urteils oder Vergleichs aufwenden
      muss.
      Die Mistral weist daraufhin, dass möglich ist, dass sie im Erfolgsfalls nur dann
      Schadensersatz erhält, wenn sie im Gegenzug die zwangsweise eingebuchten Wertpapiere
      an die beklagte(n) Partei(en) überträgt. Dies betrifft, nach Verständnis der
      SdK, die oben angesprochenen Zug-um-Zug-Leistungen, welche also vorsehen
      können, dass die Mistral nur Schadensersatz Zug-um-Zug gegen Übergabe von Anleihen
      erhält.
      Etwaige Prozess- und Gerichtskosten werden vollständig von der Mistral getragen.
      Einschätzung der SdK
      Der SdK ist eine Einschätzung des Angebots nicht möglich. Der Kaufpreis in Höhe
      von 0,01 % ist unseres Erachtens verschwindend gering und damit in der Bewertung
      des Angebots fast vernachlässigbar. Anleihegläubiger welche nicht vorhaben,
      bis zur Verjährung zu diesem Jahresende 2015 gegen den Schuldenschnitt vorzugehen,
      würden damit eine (geringe) Zahlung erhalten. Inwieweit es realistisch ist, dass
      die rechtlichen Bemühungen der Mistral erfolgreich sind und wie wahrscheinlich
      der Erhalt der oben genannte Nachbesserung ist, kann die SdK nicht einschätzen.
      Dies hängt vom Ausgang der Klagen gegen Griechenland ab, über welche in Zukunft
      die höchsten Gerichte entscheiden werden.
      Die SdK kann das Vorgehen der Mistral nicht bewerten, da diese auf Nachfrage
      keine weitergehenden Auskünfte zum geplanten gerichtlichen Vorgehen erteilt hat.
      Für diejenigen, die selbst keine Klage anstrengen wollen, könnte dieses Angebot
      aus Sicht der SdK unter Umständen jedoch interessant sein.
      Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne unter info@sdk.org oder unter
      089 / 2020846-0 zur Verfügung.
      München, den 10. Dezember 2015
      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
      Hinweis: Die SdK hält Anleihen Griechenlands!
      Avatar
      schrieb am 10.12.15 19:09:29
      Beitrag Nr. 3.177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.278.748 von gutdrauf9 am 10.12.15 10:50:43
      Ich hab nun das Güteverfahren eingeleitet... Aber vielleicht was für euch!
      Newsletter 28
      Angebot der Mistral Media AG
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      wie Ihnen vielleicht bereits bekannt, wurde von der Mistral Media AG an die damaligen
      Anleihegläubiger von griechischen Staatsanleihen ein Angebot unterbreitet.
      Welche Anleihen betrifft das Angebot
      Das Angebot betrifft die Anleihen mit den folgenden ISIN bzw. WKN:
      ISIN GR0110021236 / WKN A0T6US
      ISIN GR0114020457 / WKN A0LN5U
      ISIN GR0114021463 / WKN A0TS58
      ISIN GR0114023485 / WKN A1AS0K
      ISIN GR0118012609 / WKN A1AVSQ
      ISIN GR0124021552 / WKN 724072
      ISIN GR0124024580 / WKN A0ABV1
      ISIN GR0124028623 / WKN A0GL2Y
      ISIN GR0124029639 / WKN A0G4X8
      ISIN GR0124030645 / WKN A0TVAF
      ISIN GR0124031650 / WKN A0T7KR
      ISIN GR0124032666 / WKN A1AUMV
      ISIN GR0128001584 / WKN 248017
      ISIN GR0128002590 / WKN 276701
      ISIN GR0133001140 / WKN 451111
      ISIN GR0133002155 / WKN 855100
      ISIN GR0133003161 / WKN A0NWR0
      ISIN GR0138002689 / WKN A0LMFU
      ISIN GR0338001531 / WKN 842378
      ISIN GR0338002547 / WKN A0NRT9
      ISIN GR0124018525 / WKN 830275
      ISIN GR0114022479 / WKN A0T56A
      ISIN GR0124025595 / WKN A0GXRG
      ISIN GR0124026601 / WKN A0DY4P
      ISIN GR0124027617 / WKN A0G236
      ISIN GR0133004177 / WKN A1APQ5
      ISIN GR0138001673 / WKN A0DZVX
      ISIN GR0528002315 / WKN A0D01R
      ISIN GR0514020172 / WKN A1AR68
      Was sind die Konditionen des Angebots
      Die Mistral bietet den Anleihegläubigern an, die ihnen etwaig zustehenden (Schadensersatz-)Ansprüche
      gegen Zahlung des Kaufpreises sowie einer Nachbesserung
      zu erwerben.
      Von der Abtretung dieser Ansprüche sind insbesondere mögliche Ansprüche aufgrund
      des Schuldenschnitts erfasst, mit welchen Sie geltend machen können – je
      nach rechtlicher Ausgestaltung – wieder in „den alten Zustand“ vor dem Schuldenschnitt
      zu kommen. Solche Ansprüche würden Sie also an die Mistral abgeben und
      können diese nicht mehr verfolgen. Diese Ansprüche verjähren nach unserer Auffassung
      zum Jahresende 2015.
      Als Kaufpreis bietet die Mistral 0,01 % des jeweils eingereichten Nennbetrages der
      Anleihen, mindestens jedoch 0,10 Euro je angebrochenen Nennbetrag von 1.000 Euro. Als zusätzliche Nachbesserung erhalten Sie 40 % des Geldbetrags, welcher
      sich ergibt aus
      - dem durch Klage oder Vergleich gewonnenen Geldbetrag
      - abzüglich bestimmter Beschaffungskosten für Zug-um-Zug oder sonstige Leistungen,
      die die Mistral im Rahmen eines Urteils oder Vergleichs aufwenden
      muss.
      Die Mistral weist daraufhin, dass möglich ist, dass sie im Erfolgsfalls nur dann
      Schadensersatz erhält, wenn sie im Gegenzug die zwangsweise eingebuchten Wertpapiere
      an die beklagte(n) Partei(en) überträgt. Dies betrifft, nach Verständnis der
      SdK, die oben angesprochenen Zug-um-Zug-Leistungen, welche also vorsehen
      können, dass die Mistral nur Schadensersatz Zug-um-Zug gegen Übergabe von Anleihen
      erhält.
      Etwaige Prozess- und Gerichtskosten werden vollständig von der Mistral getragen.
      Einschätzung der SdK
      Der SdK ist eine Einschätzung des Angebots nicht möglich. Der Kaufpreis in Höhe
      von 0,01 % ist unseres Erachtens verschwindend gering und damit in der Bewertung
      des Angebots fast vernachlässigbar. Anleihegläubiger welche nicht vorhaben,
      bis zur Verjährung zu diesem Jahresende 2015 gegen den Schuldenschnitt vorzugehen,
      würden damit eine (geringe) Zahlung erhalten. Inwieweit es realistisch ist, dass
      die rechtlichen Bemühungen der Mistral erfolgreich sind und wie wahrscheinlich
      der Erhalt der oben genannte Nachbesserung ist, kann die SdK nicht einschätzen.
      Dies hängt vom Ausgang der Klagen gegen Griechenland ab, über welche in Zukunft
      die höchsten Gerichte entscheiden werden.
      Die SdK kann das Vorgehen der Mistral nicht bewerten, da diese auf Nachfrage
      keine weitergehenden Auskünfte zum geplanten gerichtlichen Vorgehen erteilt hat.
      Für diejenigen, die selbst keine Klage anstrengen wollen, könnte dieses Angebot
      aus Sicht der SdK unter Umständen jedoch interessant sein.
      Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne unter info@sdk.org oder unter
      089 / 2020846-0 zur Verfügung.
      München, den 10. Dezember 2015
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      Hinweis: Die SdK hält Anleihen Griechenlands!
      Avatar
      schrieb am 10.12.15 19:09:42
      Beitrag Nr. 3.178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.278.748 von gutdrauf9 am 10.12.15 10:50:43
      Ich hab nun das Güteverfahren eingeleitet... Aber vielleicht was für euch!
      Newsletter 28
      Angebot der Mistral Media AG
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      wie Ihnen vielleicht bereits bekannt, wurde von der Mistral Media AG an die damaligen
      Anleihegläubiger von griechischen Staatsanleihen ein Angebot unterbreitet.
      Welche Anleihen betrifft das Angebot
      Das Angebot betrifft die Anleihen mit den folgenden ISIN bzw. WKN:
      ISIN GR0110021236 / WKN A0T6US
      ISIN GR0114020457 / WKN A0LN5U
      ISIN GR0114021463 / WKN A0TS58
      ISIN GR0114023485 / WKN A1AS0K
      ISIN GR0118012609 / WKN A1AVSQ
      ISIN GR0124021552 / WKN 724072
      ISIN GR0124024580 / WKN A0ABV1
      ISIN GR0124028623 / WKN A0GL2Y
      ISIN GR0124029639 / WKN A0G4X8
      ISIN GR0124030645 / WKN A0TVAF
      ISIN GR0124031650 / WKN A0T7KR
      ISIN GR0124032666 / WKN A1AUMV
      ISIN GR0128001584 / WKN 248017
      ISIN GR0128002590 / WKN 276701
      ISIN GR0133001140 / WKN 451111
      ISIN GR0133002155 / WKN 855100
      ISIN GR0133003161 / WKN A0NWR0
      ISIN GR0138002689 / WKN A0LMFU
      ISIN GR0338001531 / WKN 842378
      ISIN GR0338002547 / WKN A0NRT9
      ISIN GR0124018525 / WKN 830275
      ISIN GR0114022479 / WKN A0T56A
      ISIN GR0124025595 / WKN A0GXRG
      ISIN GR0124026601 / WKN A0DY4P
      ISIN GR0124027617 / WKN A0G236
      ISIN GR0133004177 / WKN A1APQ5
      ISIN GR0138001673 / WKN A0DZVX
      ISIN GR0528002315 / WKN A0D01R
      ISIN GR0514020172 / WKN A1AR68
      Was sind die Konditionen des Angebots
      Die Mistral bietet den Anleihegläubigern an, die ihnen etwaig zustehenden (Schadensersatz-)Ansprüche
      gegen Zahlung des Kaufpreises sowie einer Nachbesserung
      zu erwerben.
      Von der Abtretung dieser Ansprüche sind insbesondere mögliche Ansprüche aufgrund
      des Schuldenschnitts erfasst, mit welchen Sie geltend machen können – je
      nach rechtlicher Ausgestaltung – wieder in „den alten Zustand“ vor dem Schuldenschnitt
      zu kommen. Solche Ansprüche würden Sie also an die Mistral abgeben und
      können diese nicht mehr verfolgen. Diese Ansprüche verjähren nach unserer Auffassung
      zum Jahresende 2015.
      Als Kaufpreis bietet die Mistral 0,01 % des jeweils eingereichten Nennbetrages der
      Anleihen, mindestens jedoch 0,10 Euro je angebrochenen Nennbetrag von 1.000 Euro. Als zusätzliche Nachbesserung erhalten Sie 40 % des Geldbetrags, welcher
      sich ergibt aus
      - dem durch Klage oder Vergleich gewonnenen Geldbetrag
      - abzüglich bestimmter Beschaffungskosten für Zug-um-Zug oder sonstige Leistungen,
      die die Mistral im Rahmen eines Urteils oder Vergleichs aufwenden
      muss.
      Die Mistral weist daraufhin, dass möglich ist, dass sie im Erfolgsfalls nur dann
      Schadensersatz erhält, wenn sie im Gegenzug die zwangsweise eingebuchten Wertpapiere
      an die beklagte(n) Partei(en) überträgt. Dies betrifft, nach Verständnis der
      SdK, die oben angesprochenen Zug-um-Zug-Leistungen, welche also vorsehen
      können, dass die Mistral nur Schadensersatz Zug-um-Zug gegen Übergabe von Anleihen
      erhält.
      Etwaige Prozess- und Gerichtskosten werden vollständig von der Mistral getragen.
      Einschätzung der SdK
      Der SdK ist eine Einschätzung des Angebots nicht möglich. Der Kaufpreis in Höhe
      von 0,01 % ist unseres Erachtens verschwindend gering und damit in der Bewertung
      des Angebots fast vernachlässigbar. Anleihegläubiger welche nicht vorhaben,
      bis zur Verjährung zu diesem Jahresende 2015 gegen den Schuldenschnitt vorzugehen,
      würden damit eine (geringe) Zahlung erhalten. Inwieweit es realistisch ist, dass
      die rechtlichen Bemühungen der Mistral erfolgreich sind und wie wahrscheinlich
      der Erhalt der oben genannte Nachbesserung ist, kann die SdK nicht einschätzen.
      Dies hängt vom Ausgang der Klagen gegen Griechenland ab, über welche in Zukunft
      die höchsten Gerichte entscheiden werden.
      Die SdK kann das Vorgehen der Mistral nicht bewerten, da diese auf Nachfrage
      keine weitergehenden Auskünfte zum geplanten gerichtlichen Vorgehen erteilt hat.
      Für diejenigen, die selbst keine Klage anstrengen wollen, könnte dieses Angebot
      aus Sicht der SdK unter Umständen jedoch interessant sein.
      Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne unter info@sdk.org oder unter
      089 / 2020846-0 zur Verfügung.
      München, den 10. Dezember 2015
      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
      Hinweis: Die SdK hält Anleihen Griechenlands!
      Avatar
      schrieb am 10.12.15 22:34:58
      Beitrag Nr. 3.179 ()
      Steckt da der Frank Scheuert dahinter? Dann Vorsicht.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.12.15 22:35:33
      Beitrag Nr. 3.180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.283.032 von Kaufangebot am 10.12.15 22:34:58Frank Scheunert
      Avatar
      schrieb am 10.12.15 23:55:00
      Beitrag Nr. 3.181 ()
      Die Mistral Media AG hängt irgendwie mit der Deutschen Balaton zusammen.
      Man war 2011 mal insolvent und von der Börse hat man sich auch zurückgezogen.

      Intransparenter Laden.

      Meine Meinung: ab in den Papierkorb.
      Ist Zeitverschwendung, sich damit zu beschäftigen. :rolleyes:

      Aldy
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.12.15 11:24:20
      Beitrag Nr. 3.182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.278.748 von gutdrauf9 am 10.12.15 10:50:43
      Dieses Angebot gilt nicht wann die Anteile damals mit dem Zwangsumtausch schon verkauft habe, oder . . . ?

      ich frage nur.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.12.15 14:37:41
      Beitrag Nr. 3.183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.295.140 von mhauserj am 13.12.15 11:24:20dieses Angebot gilt für alle, die vom Zwangsumtausch betroffen wurden.
      Wenn also kurz vor dem Zwangsumtausch verkauft wurde, gilt es nicht,
      wenn erst nach dem Zwangsumtausch alle oder einige der neuen Anleihen verkauft wurden, gilt es schon.
      Aber bitte beachten: Die Frist zur Anmeldung läuft bald ab !
      Avatar
      schrieb am 01.02.16 18:37:53
      Beitrag Nr. 3.184 ()
      Datum: 08.03.2016

      Die Kläger machen gegen die Hellenische Republik Ansprüche wegen Nichterfüllung von Besitz- und Eigentumsansprüchen im Zusammenhang mit der Entnahme griechischer Schuldverschreibungen bzw. Staatsanleihen aus ihren Wertpapierdepots geltend. Die Kläger hatten in den Jahren 2010 und 2011 über eine deutsche Bank von der Beklagten emittierte Schuldverschreibungen erworben. Im Zuge der Restrukturierung ihres Staatshaushalts verabschiedete das Parlament der Beklagten am 23. Februar 2012 ein Gesetz, wonach Anleger zwangsweise in eine Umschuldung der Staatsanleihen einbezogen werden konnten. Voraussetzung für die Einbeziehung war, dass bei einer Abstimmung der direkt am Girosystem mit der griechischen Zentralbank teilnehmenden Anleihegläubiger eine qualifizierte Mehrheit für eine Umschuldung im Wege eines Umtauschs der Staatsanleihen in neue Anleihen mit einem um 53,5 % verringerten Nennwert erreicht wurde. Der Ministerrat stellte später das Zustandekommen des für einen solchen Umtausch erforderlichen Quorums fest. Ein Ministerratsbeschluss zur Allgemeinverbindlichkeit der Entscheidungen der Gläubigerversammlungen zu den Anleihen erging im März 2012. Danach wurden die vom Umtausch betroffenen alten Anleihen eingezogen und durch um 53,5 % abgewertete Titel anderer Stückelung und Laufzeit ersetzt.

      Beide Vorinstanzen haben die Klage als unzulässig angesehen, weil ihr der Grundsatz der Staatenimmunität entgegenstehe und sich eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte auch nicht aus Artikel 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22.12.2000 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) ergebe. Mit der vom Oberlandesgericht zugelassenen Revision verfolgen die Kläger ihren Schadensersatzanspruch weiter. Der Rechtsstreit wirft die Frage der Staatenimmunität und der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatzklagen wegen des Umtauschs der betroffenen Anleihen auf. Es ist das Pilotverfahren für eine Reihe gleichartiger Verfahren, in welchem zunächst die Zulässigkeit solcher Klagen bei deutschen Gerichten geklärt werden soll.

      Beim VI. Zivilsenat sind auch Parallelverfahren anhängig, in denen deutsche Gerichte die Zulässigkeit der Klagen bejaht und demgemäß auch zur Begründetheit der Klagen entschieden haben. Über diese Klagen wird der VI. Zivilsenat verhandeln, nachdem im Verfahren VI ZR 516/14 über die Zulässigkeit solcher Verfahren grundsätzlich entschieden worden ist. Falls die Klagen als zulässig angesehen werden, soll zur Begründetheit der Klagen noch im Jahr 2016 eine Grundsatzentscheidung ergehen.

      Vorinstanzen:

      LG Frankfurt am Main - Entscheidung vom 6. Februar 2014 - 21 O 332/12
      OLG Frankfurt am Main - Entscheidung vom 18. September 2014 - 16 U 41/14
      Avatar
      schrieb am 03.02.16 18:02:59
      Beitrag Nr. 3.185 ()
      Argentinien bezahlt Italiener, welche vorm ICID gegen die Umschuldung geklagt hatten!

      http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/fruehaufsteher/ticker-…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.02.16 13:21:17
      Beitrag Nr. 3.186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.650.068 von ACundDC am 03.02.16 18:02:59Und was hat das mit Griechenland zu tun? Rätsel?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.02.16 17:59:16
      Beitrag Nr. 3.187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.696.151 von leone2 am 09.02.16 13:21:17Ich weis es auch nicht.... :confused:

      Argentinien einigt sich derweil mit allen Gläubigern! Warum wohl ...:keks:
      Avatar
      schrieb am 10.02.16 23:32:48
      Beitrag Nr. 3.188 ()
      Avatar
      schrieb am 25.02.16 10:47:06
      Beitrag Nr. 3.189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.283.296 von Aldy am 10.12.15 23:55:00
      Griechenlandanleihe - Mistral
      die Mistral Media hat zwar die Unterlagen einbehalten, sich aber nicht mehr gemeldet, auch auf email Anfrage oder übers Telefon bekomme ich keine Antwort. Wie soll das denn weitergehen?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.02.16 20:59:41
      Beitrag Nr. 3.190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.833.200 von moosy am 25.02.16 10:47:06Mir kam das gleich so komisch vor...

      Ihr könnt sodann aber die Balaton - Truppe auf Schadensersatz verklagen! Is ja auch nich schlecht...
      Avatar
      schrieb am 03.03.16 06:08:01
      Beitrag Nr. 3.191 ()
      Der Dr. Max Otte wundert sich, in was für einen Schrott die Deutschen ihr Geld versenken!
      Avatar
      schrieb am 05.03.16 10:21:08
      Beitrag Nr. 3.192 ()
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.03.16 10:26:34
      Beitrag Nr. 3.193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.909.705 von ACundDC am 05.03.16 10:21:08
      Schadenersatz für Griechenland-Anleger????
      Schadenersatz für Griechenland-Anleger? (07.03.2016 finanzen.net)

      Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt am Dienstag (9.00 Uhr) die Weichen für den Umgang mit Schadenersatzklagen deutscher Anleger aus der Griechenland-Krise.

      Athen hatte Anfang 2012 seine Schuldenlast durch einen Schuldenschnitt verringert. Für die privaten Gläubiger bedeutete das den Tausch ihrer Anleihen gegen Papiere, die nur noch etwa die Hälfte wert waren. Etliche deutsche Betroffene haben auf Entschädigung geklagt.

      Der BGH hat aber zunächst einmal zu klären, ob deutsche Gerichte für Forderungen gegen den griechischen Staat überhaupt zuständig sind. Die Vorinstanzen haben das mal so, mal so gesehen. Sollten die Karlsruher Richter die Klagen für zulässig erklären, wollen sie im Laufe des Jahres in einem Grundsatzurteil entscheiden, ob sich daraus auch Ansprüche ergeben. Eine Entscheidung in dem Pilotverfahren zur Zuständigkeit ist noch am Dienstag möglich (Az. VI ZR 516/14)./sem/DP/das

      KARLSRUHE (dpa-AFX)
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      schrieb am 08.03.16 12:31:56
      Beitrag Nr. 3.194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.928.053 von moosy am 08.03.16 10:26:34KarlsruheGriechenland-Anleger dürfen wohl nicht darauf hoffen, Schadenersatz für den Wertverlust ihrer Anleihen vor deutschen Gerichten einklagen zu können. In einem Pilotverfahren am Bundesgerichtshof (BGH) zur Zuständigkeit zeichnete sich am Dienstag ab, dass die Karlsruher Richter den Athener Schuldenschnitt von Anfang 2012 tendenziell als hoheitlichen Akt bewerten. Damit gälte der Grundsatz der Staatenimmunität, wonach Hoheitsakte eines Staates nicht von den Gerichten eines anderen überprüft werden dürfen. Das Urteil wurde für den Nachmittag angekündigt (Az.: VI ZR 516/14).


      Dann geht das ja wohl wieder zum EuGH, der die Staatimmunität eindeutig abgelehnt hatte!
      Avatar
      schrieb am 08.03.16 14:41:36
      Beitrag Nr. 3.195 ()
      München, 08.03.2016 – Aus dem in Frankfurt am Main geführten Wertpapierdepot des Klägers wurden im Frühjahr 2012 griechische Schuldverschreibungen herausgenommen und andere Papiere mit einem um 53,5% verminderten Nominalbetrag eingebucht. Nachdem sich Griechenland weigerte, die ursprünglichen Papiere zurückzugeben, wurde Klage in Frankfurt am Main eingereicht. Die Instanzgerichte hatten die Klage mit unterschiedlichen Begründungen abgewiesen.


      Der griechische Staat behauptete vor allem, der Schuldenschnitt sei in Ausübung staatlicher Macht erfolgt und könne deshalb nicht vor Gerichten außerhalb Griechenlands angegriffen werden. Der BGH ließ in der mündlichen Verhandlung jetzt erkennen, dass er dieser Argumentation wohl folgen wird. Es geht um die grundsätzliche Unterscheidung zwischen hoheitlicher Tätigkeit und fiskalischer Tätigkeit. Hoheitliche Maßnahmen können in einem anderen Land nicht überprüft werden, weil dem der so genannte Grundsatz der Staatenimmunität entgegen steht. Zivilrechtliche Maßnahmen können dagegen auch vor Gerichten eines anderen Landes angegriffen werden. Staaten handeln zwar zivilrechtlich, wenn sie Schulden aufnehmen. Die Frage ist jedoch, ob das auch dann gilt, wenn sie ein Gesetz erlassen, aufgrund dessen eine Mehrheitsentscheidung zu einem Schuldenschnitt ergeht. Davon geht Griechenland aus. Nachdem der Umschuldung im Jahr 2012 das griechische Gesetz 4050/12 und ein Ministererlass zugrunde lag, sei, so der beklagte Staat, von hoheitlichem Handeln auszugehen.


      Soweit der BGH dem folgt, könnte er allerdings für weitere Verwerfungen sorgen. Denn damit stellt er sich ausdrücklich gegen die Auffassung der europäischen Kommission, die bei hoheitlichem Handeln einen Verstoß gegen europäische Verträge (Art. 124 AEUV) annimmt. Das hatte die Kommission bereits im vergangenen Jahr in einem vor dem EuGH geführten Parallelverfahren schriftlich festgehalten.


      „Wenn sie konsequent ist, bleibt der Europäischen Kommission als Hüterin der Verträge dann nichts anderes übrig, als gegen Griechenland vorzugehen.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Braun vertritt den Kläger in dem Pilotverfahren.


      Er hält die Annahme hoheitlichen Handelns ebenfalls für staatsrechtlich verfehlt. Denn der Staat habe seinen Staatshaushalt durch das Steuer- und Abgabenmonopol in Ordnung zu bringen. „Wenn der BGH nun einen Freibrief dafür erteilt, dass der Staatshaushalt darüber hinaus auch mit Hilfe des staatlichen Gewaltmonopols saniert werden darf, haben wir ein weit über den einzelnen Fall hinaus reichendes, staatsrechtliches Problem. Pikant ist außerdem, dass der EuGH letztes Jahr die Offenkundigkeit hoheitlichen Handelns verneint hat. Die Annahme eines gewissermaßen verdeckten hoheitlichen Handelns zur Sanierung des Staatshaushalts ist sachlich nicht mehr kommentierbar. Ich denke, auch Zivilrechtler täten manchmal gut daran, ihre Begründung auch im Gesamtkontext des Rechtssystems zu betrachten.“


      Es bleibt abzuwarten, ob die Europäische Kommission die Entscheidung des BGH zum Anlass nimmt und ihre bereits geäußerte Rechtsauffassung zur Verletzung des Art. 124 AEUV gegenüber Griechenland durchsetzt. Für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Institutionen wäre das ein nicht zu unterschätzender Schritt.
      Avatar
      schrieb am 09.03.16 18:09:38
      Beitrag Nr. 3.196 ()
      [b][bDie Österreicher werden vollständig ausbezahlt!!!
      [/b][/b]
      http://lesen.lexisnexis.at/news/staatsanleihen-klage-gegen-s…
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      schrieb am 09.03.16 18:34:17
      Beitrag Nr. 3.197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.942.405 von ACundDC am 09.03.16 18:09:38Wie ist diese Diskriminierung eigentlich mit Europarecht vereinbar??? Soweit ich weiß, gibt es dort explizite Rechtsvorschriften...
      Das zuständige Gericht dafür ist in Straßburg (Menschenrechte).
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      Avatar
      schrieb am 09.03.16 22:08:01
      Beitrag Nr. 3.198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.942.660 von ACundDC am 09.03.16 18:34:17Das Völker- und EU- Recht kann bei den Ösis ja nicht anders sein als bei uns...
      Überdies besteht eine Privilegierung Österreichischer Investoren durch die Republiken a) Griechenland und b) Österreich im Kontext des Völkerrechtes und europarechtlicher Verträge.
      Avatar
      schrieb am 10.03.16 19:50:53
      Beitrag Nr. 3.199 ()
      Avatar
      schrieb am 10.03.16 22:08:33
      Beitrag Nr. 3.200 ()
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      schrieb am 11.03.16 20:41:18
      Beitrag Nr. 3.201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.955.035 von ACundDC am 10.03.16 22:08:33
      Klagezulässigkeit in Straßburg (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR))
      Es gibt bezüglich der Klagezulässigkeit in Straßburg, zumindest bei der Sdk, die Ansicht dass der nationale Rechtsweg immer wieder von vorn bestritten werden muss. Das ist natürlich Unsinn!
      Der nationale Rechtsweg ist mit dem Urteil des BGH nun beendet: d.h. weitere Klagen in Deutschland sind damit in dieser Causa unzulässig!
      Es sei denn, es wird nun von den BGH - Klägern gegen das BGH - Urteil Verfassungsbeschwerde in DE eingelegt... dies bleibt die nächsten Wochen abzuwarten.
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      Avatar
      schrieb am 12.03.16 12:01:13
      Beitrag Nr. 3.202 ()
      Griechenland-Anleihen oder Gold? Was ist sicherer?
      Avatar
      schrieb am 21.03.16 22:13:09
      Beitrag Nr. 3.203 ()
      Gegen das BGH - Urteil wird nun, nach meinen Infos, Verfassungsbeschwerde eingelegt...:D
      Avatar
      schrieb am 16.04.16 19:13:46
      Beitrag Nr. 3.204 ()
      Scheinheiligkeit der EU
      Die Europäische Kommission wurde von der Rechtsanwaltskanzlei CLLB aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland einzuleiten. Hintergrund ist die Umschuldung im Frühjahr 2012. Im Raum steht ein Verstoß gegen Art. 124 AEUV.

      München, 13.04.2016 – Mit Urteil vom 8.3.2016 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass der Staat Griechenland im Jahr 2012 hoheitliche Vorrechte zur Sanierung seines Staatshaushalts in Anspruch genommen hat (BGH, Urt. v. 8.03.2016, Az.: VI ZR 516/14). Das bedeutet, der Staat Griechenland sanierte seinen Staatshaushalt nicht nur mit Hilfe des Steuer- und Abgabenmonopols sowie der Aufnahme von Krediten. Griechenland bediente sich vielmehr zusätzlich auch des normalerweise nur für die Erfüllung ganz bestimmter öffentlicher Aufgaben (z.B. Polizei, etc.) vorgesehenen, staatlichen Gewaltmonopols.

      Die Europäische Kommission ist seit 2013 der Ansicht, dass eine solche Inanspruchnahme hoheitlicher Vorrechte durch Staaten auf den Finanzmärkten gegen Art. 124 AEUV verstößt. Dies hat sie in einem Vorabentscheidungsverfahren, bei dem es ebenfalls um die Causa Griechenland ging (C-226-13 u.a.), schriftsätzlich ausgeführt und zu den Akten gegeben. Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang zwar die Ansicht vertreten, dass der Staat Griechenland im Jahr 2012 seinen Staatshaushalt nicht mit Hilfe hoheitlicher Maßnahmen saniert hat. Aus diesem Grund bestand nach Maßgabe der vorläufigen Rechtseinschätzung der Europäischen Kommission bisher kein Anlass, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland einzuleiten.

      Das hat sich jetzt mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs geändert. Im Interesse der Einheit der Rechtsordnung und aus Respekt vor dem Gewaltenteilungsprinzip erwartet die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte von der Europäischen Kommission, dass sie ihre vorläufige Rechtsmeinung anpasst und die Rechtsauffassung des höchsten deutschen Gerichts als zutreffend anerkennt.

      „Konsequenterweise muss die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland anstrengen.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Nach eigenen Angaben hat die Kanzlei die Europäische Kommission heute entsprechend aufgefordert.

      „Ein Vertragsverletzungsverfahren könnte mit zwei denkbaren Begründungen abgelehnt werden: Entweder die Europäische Kommission ändert ihre ursprüngliche Einschätzung zu Art. 124 AEUV oder sie disqualifiziert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als für sie nicht verbindlich.“ so Braun.

      In beiden Fällen würde das Vertrauen in die Europäischen Rechtsordnungen nicht gefördert.

      Pressekontakt: Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB
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      Avatar
      schrieb am 16.04.16 19:20:49
      Beitrag Nr. 3.205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.204.672 von ACundDC am 16.04.16 19:13:46
      Dem geht wohl auch langsam ein Licht auf...
      Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - Der Präsident des Europaparlaments, Martin Schulz (SPD), warnt davor, die Gefahren für die EU durch die europafeindlichen Bewegungen in den Mitgliedstaaten zu unterschätzen. "Wir sind in Europa seit geraumer Zeit auf einer abschüssigen Bahn. Das Vertrauen vieler Menschen in Institutionen insgesamt, egal ob national oder europäisch, ist verloren gegangen", sagt Schulz in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Dienstagsausgabe). :D
      Avatar
      schrieb am 28.05.16 08:40:26
      Beitrag Nr. 3.206 ()
      Urlaub in Griechenland wird teurer. Wohin weichen die Touristen aus?
      Avatar
      schrieb am 09.07.16 21:25:26
      Beitrag Nr. 3.207 ()
      Das OLG Schleswig (Holstein) hat erneut Revision wegen Vertragsverletzung und den daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen zum BGH zugelassen!
      Avatar
      schrieb am 21.07.16 14:16:52
      Beitrag Nr. 3.208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.963.462 von ACundDC am 11.03.16 20:41:18Straßburg (dpa) - Privatanleger aus Griechenland sind mit einer Klage gegen den Schuldenschnitt vor dem Menschenrechtsgericht in Straßburg gescheitert. Das Ziel, den griechischen Staat vor der Pleite zu bewahren, rechtfertige den Eingriff in die Eigentumsfreiheit, entschieden die Richter am Donnerstag.

      Die Investition in Staatsanleihen sei zudem niemals risikofrei. (Beschwerde-Nr.: 63066/14, 64297/14, 66106/14)

      Geklagt hatten über 6000 Griechen, die Staatsanleihen im Wert von 10 000 bis 1,5 Millionen Euro innehatten. Mit dem Schuldenschnitt wurden ihre Anleihen gegen Papiere getauscht, die nur etwa halb so viel wert waren. Griechenland wollte damit Anfang 2012 seine Schulden verringern.

      Der Schuldenschnitt war damals Teil des zweiten Hilfspakets, das die Euro-Partner für Griechenland vereinbart hatten. Das Krisenland wird schon seit 2010 mit milliardenschweren Hilfskrediten vor der Staatspleite bewahrt; mittlerweile läuft bereits das dritte Hilfsprogramm.

      In Deutschland laufen nach Angaben eines Anwalts, der mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zusammenarbeitet, noch Klagen von 280 Privatanlegern. Im März hatte der Bundesgerichtshof erste Verfahren abgewiesen: Das Athener Gesetz zum Schuldenschnitt dürfe von deutschen Gerichten nicht überprüft werden (Az.: VI ZR 516/14). Nach Einschätzung des Anwalts steht aber weder diese noch die Straßburger Entscheidung den laufenden Klagen entgegen, da die Argumentation eine andere ist.
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