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    Wie ich meine Steuergewinne ins nächste Jahr verschiebe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.10.11 18:15:15 von
    neuester Beitrag 07.10.11 00:46:31 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 06.10.11 18:15:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich kaufe mir gleichzeitig Dax-Futures long und short, diejenigen mit Verlusten verkaufe ich am 29.Dezember und kaufe sie sofort wieder zurück. Dann verkauf ich die longs und shorts gleichzeitig am 2.Januar. So muss ich nächstes Jahr nicht wieder bei Null Euro Steuergewinn anfangen und kann Verluste in der Anfangszeit des neuen Jahres sofort wieder steurlich verrechen.

      superdaytrader
      Avatar
      schrieb am 06.10.11 18:33:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Stichwort: Gestaltungsmissbrauch
      Avatar
      schrieb am 06.10.11 18:48:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wieso nicht über einen Broker handeln der die Steuer nicht direkt abzieht? So zahlt man immer erst im Jahr darauf.
      Avatar
      schrieb am 06.10.11 19:42:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von superdaytrader: Ich kaufe mir gleichzeitig Dax-Futures long und short, diejenigen mit Verlusten verkaufe ich am 29.Dezember und kaufe sie sofort wieder zurück. Dann verkauf ich die longs und shorts gleichzeitig am 2.Januar. So muss ich nächstes Jahr nicht wieder bei Null Euro Steuergewinn anfangen und kann Verluste in der Anfangszeit des neuen Jahres sofort wieder steurlich verrechen.

      superdaytrader


      Es müsste doch heissen:
      Ich kaufe mir gleichzeitig Dax-Futures long und short, diejenigen mit Gewinnen verkaufe ich am 29.Dezember und kaufe sie sofort wieder zurück. Dann verkauf ich die longs und shorts gleichzeitig am 2.Januar. So muss ich nächstes Jahr nicht wieder bei Null Euro Steuergewinn anfangen und kann Verluste in der Anfangszeit des neuen Jahres sofort wieder steurlich verrechen.
      Avatar
      schrieb am 06.10.11 20:02:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      Es müsste doch heissen:
      Nein, er möchte doch die Gewinne ins nächste Jahr schieben (um im Frühjahr auftretende Verluste verrechnen zu können).

      Wo nun aber der Sinn liegen soll, weiß ich auch nicht. Wenn Verlusten keine Gewinne gegenüberstehen, dann warten sie halt, wo ist das Problem?
      Und vor allem, rechnet sich das mit den Kosten die man durch eine solche Aktion hat? Short gehen ist ja beispielsweise nicht umsonst.

      Vielleicht sollte er erst einmal aufklären, in welcher Größenordnung seine Gewinne und Verluste so liegen. Und wie hoch sein persönlicher Steuersatz ist.

      Zum Gewinne vortragen gibt es auch noch einige andere Möglichkeiten (etwa den Stückzinstrick via Aktienanleihen mit sehr hohem Kupon).

      MfG Stefan
      1 Antwort

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      schrieb am 06.10.11 22:48:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.180.510 von reckoner am 06.10.11 20:02:11Gibt es nicht die Abgeltungssteuer? Ich zahle 25% egal wie viel ich gewinne.
      Avatar
      schrieb am 07.10.11 00:46:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo carmignac,

      Gibt es nicht die Abgeltungssteuer? Ich zahle 25% egal wie viel ich gewinne.
      Du vielleicht, das trifft aber nicht auf jeden zu (Stichwort: Günstigerprüfung). Etwa Kinder oder auch viele Rentner haben ein so niedriges bzw. sogar gar kein Haupteinkommen, sodass auch die Steuer auf die Kapitalerträge niedriger wird.

      Außerdem ist es ja schon ein Vorteil, die Steuer erst später abführen zu müssen. Wer beispielsweise sein Depot im Ausland hat (also erstmal ohne Abgeltungsteuerabzug kassiert), der gewinnt dadurch ein ganzes Jahr, in dem er mit dem Geld arbeiten kann (quasi eine Steuerstundung, man könnte auch Staatskredit sagen;-).
      Aber darauf wollte der Fragesteller wohl nicht hinaus, er sprach ja ausdrücklich von Verrechnung der Steuern, und dazu müssen auch Steuern abgeführt werden.

      MfG Stefan


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