NV-Bescheinigung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.10.11 10:51:12 von
neuester Beitrag 16.10.11 18:13:07 von
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Meine Bescheinigung läuft dieses Jahr ab und muss neu beantragt werden.
Zur Sicherheit hatte immer jedes Jahr meine Daten in ein Steuerprogramm eingegeben und festgestellt, daß noch viel Luft ist.
Ich war gestern deshalb beim Finanzamt. Dort verlangt man die Einhaltung der 16008€ unter Abzug der Freibeträge.
Da wird es wieder mehr als eng.
Das würde ja heißen, daß ich ggf. Die NV nicht wieder bekomme, aber trotzdem keine Steuern bezahle.
die ziehen ja nichtmal mehr die Sozialkosten ab.
Wo ist die Lösung, oder wie verhält man sich?
Gruß
skorpions
Zur Sicherheit hatte immer jedes Jahr meine Daten in ein Steuerprogramm eingegeben und festgestellt, daß noch viel Luft ist.
Ich war gestern deshalb beim Finanzamt. Dort verlangt man die Einhaltung der 16008€ unter Abzug der Freibeträge.
Da wird es wieder mehr als eng.
Das würde ja heißen, daß ich ggf. Die NV nicht wieder bekomme, aber trotzdem keine Steuern bezahle.
die ziehen ja nichtmal mehr die Sozialkosten ab.
Wo ist die Lösung, oder wie verhält man sich?
Gruß
skorpions
Mit solchen Sachen geht man am besten zum Steuerberater.
Hallo,
Im Zweifel bekommt man halt keine NV, und muss eine Steuererklärung machen, wo ist das Problem?
So viele Steuern können das doch auch nicht sein, Lohnsteuern z.B. eigentlich gar nicht.
Übrigens passen die beiden Aussagen "noch viel Luft" und "mehr als eng" irgendwie nicht zusammen.
MfG Stefan
Dort verlangt man die Einhaltung der 16008€ unter Abzug der Freibeträge.So ist das nun mal. Wenn das Einkommen nah an der Grenze liegt, möchte das Finanzamt schon selber überprüfen, ob der Grundfreibetrag nun wirklich noch unterschritten wurde.
Da wird es wieder mehr als eng.
Im Zweifel bekommt man halt keine NV, und muss eine Steuererklärung machen, wo ist das Problem?
So viele Steuern können das doch auch nicht sein, Lohnsteuern z.B. eigentlich gar nicht.
Übrigens passen die beiden Aussagen "noch viel Luft" und "mehr als eng" irgendwie nicht zusammen.
Mit solchen Sachen geht man am besten zum Steuerberater.Ja klar, für jemanden der voraussichtlich Null Steuern zahlen muss und daher allenfalls den Nachteil hat, dem Staat für ca. ein Jahr die Steuern zu leihen, ist das auch sehr wirtschaftlich.
MfG Stefan
Zitat von reckoner:Alles auf naß und keine Steuern zahlen ist natürlich wirtschaftlicher, da hast du Recht.Mit solchen Sachen geht man am besten zum Steuerberater.Ja klar, für jemanden der voraussichtlich Null Steuern zahlen muss und daher allenfalls den Nachteil hat, dem Staat für ca. ein Jahr die Steuern zu leihen, ist das auch sehr wirtschaftlich.
Wir sind Rentenempfänger und halten uns deshalb keinen Steuerberater.
wir haben hauptsächlich Altanlagen nach altem recht.
Lt. Steuerprogramm ist da aber noch deutlich Luft für Neuanlagen
Es gibt ja z.B. den Altersentlastungsbetrag, der bei der NV-Bescheinigung nicht berücksichtigt wird.
gibt es da eine Lösung oder ist das einfach ein riesiges Polster für das Finanzamt.
Oder bin ich hier nicht an optimaler Stelle, weil es ja hier offensichtlich meist um größere Beträge geht
wir haben hauptsächlich Altanlagen nach altem recht.
Lt. Steuerprogramm ist da aber noch deutlich Luft für Neuanlagen
Es gibt ja z.B. den Altersentlastungsbetrag, der bei der NV-Bescheinigung nicht berücksichtigt wird.
gibt es da eine Lösung oder ist das einfach ein riesiges Polster für das Finanzamt.
Oder bin ich hier nicht an optimaler Stelle, weil es ja hier offensichtlich meist um größere Beträge geht
skorpions,
was hältst du von folgendem Verfahren: In dem NV-Antrag bleibst du mit deinen Angaben unter € 16.008,- . Gerade Dividenden und auch Zinsen stehen in der Zukunft nicht fest. Du mußt sie schätzen und kannst sie auch sehr vorsichtig schätzen. Strafen für Fehleinschätzung gibt es nicht.
Nach dem Jahr 2012 bringst du deine Steuersoftware für 2012 zum Einsatz. Ergibt sich eine Steuerzahlung, machst du eine Steuererklärung und gibst die NV-Bescheinigung zurück. Ergibt sich keine Steuer, machst du nichts. Nach 2013 und 2014 das selbe Verfahren.
So ersparst du dir und dem Finanzamt Arbeit.
was hältst du von folgendem Verfahren: In dem NV-Antrag bleibst du mit deinen Angaben unter € 16.008,- . Gerade Dividenden und auch Zinsen stehen in der Zukunft nicht fest. Du mußt sie schätzen und kannst sie auch sehr vorsichtig schätzen. Strafen für Fehleinschätzung gibt es nicht.
Nach dem Jahr 2012 bringst du deine Steuersoftware für 2012 zum Einsatz. Ergibt sich eine Steuerzahlung, machst du eine Steuererklärung und gibst die NV-Bescheinigung zurück. Ergibt sich keine Steuer, machst du nichts. Nach 2013 und 2014 das selbe Verfahren.
So ersparst du dir und dem Finanzamt Arbeit.
danke alzwo,
so werde ich es wohl machen.
Es ist zwar verwunderlich,daß zwishen Nv und Wirklichkeit so ein großer Unterschied ist, aber jeder andere Weg bringt nur unnötigen Stress.
Gruß
skorpions
so werde ich es wohl machen.
Es ist zwar verwunderlich,daß zwishen Nv und Wirklichkeit so ein großer Unterschied ist, aber jeder andere Weg bringt nur unnötigen Stress.
Gruß
skorpions
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