Mündelsichere Geldanlagen ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.10.11 17:53:50 von
neuester Beitrag 13.10.11 18:51:40 von
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Im Rahmen einer Nachlassverwaltung sollen Gelder angelegt werden.
Welche möglichst ertragreiche Geldanlage gilt als mündelsicher ??
Sparbuch ??
Tagesgeld ??
Staatsanleihen??
Aktien , Indexfonds, Anleihen ??
Gold ??
Bundesschatzbriefe ??
Für jede sinnvolle Antwort dankbar.
Quando
Welche möglichst ertragreiche Geldanlage gilt als mündelsicher ??
Sparbuch ??
Tagesgeld ??
Staatsanleihen??
Aktien , Indexfonds, Anleihen ??
Gold ??
Bundesschatzbriefe ??
Für jede sinnvolle Antwort dankbar.
Quando
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.203.921 von Quando am 12.10.11 17:53:50Hallo Quando,
grundsätzlich werden alle Bankeinlagen (Sparbuch, Festgeld, Geldmarktkonto, Sparbriefe, etc.) mündelsicher sein - zumindest bis zu einer Grösse von 100 TEUR (=gesetzlicher Einlagenschutz). Anlagen wie Bundesschatzbriefe oder DEUTSCHE Staatsanleihen fallen sicher auch darunter.
Daneben können auch fast alle anderen Formen zur Anlage von Mündelgelder in Frage kommen ... allerdings hängt das dann in jedem Einzelfall vom Amtsrichter ab, ob der Deine Anlage genehmigt oder nicht ...
Bei einem grossen Vermögen kann auch ein kleiner Teil in Aktien(-fonds) angelegt werden, bei einem kleinen Vermögen eher nicht.
Rene
grundsätzlich werden alle Bankeinlagen (Sparbuch, Festgeld, Geldmarktkonto, Sparbriefe, etc.) mündelsicher sein - zumindest bis zu einer Grösse von 100 TEUR (=gesetzlicher Einlagenschutz). Anlagen wie Bundesschatzbriefe oder DEUTSCHE Staatsanleihen fallen sicher auch darunter.
Daneben können auch fast alle anderen Formen zur Anlage von Mündelgelder in Frage kommen ... allerdings hängt das dann in jedem Einzelfall vom Amtsrichter ab, ob der Deine Anlage genehmigt oder nicht ...
Bei einem grossen Vermögen kann auch ein kleiner Teil in Aktien(-fonds) angelegt werden, bei einem kleinen Vermögen eher nicht.
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.203.921 von Quando am 12.10.11 17:53:50Wenn du zum Nachlasspfleger bestellt worden sein solltest, gibt es einige Rechtsvorschriften (BGB), die du zwingend beachten musst.
Bezüglich der Anlage verweise ich auf § 1807 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/1807.html
Anlagen sind regelmäßig vom Gericht zu genehmigen - macht der/die Rechtspfleger/in.
Eine nicht so ganz einfache Materie, wenn man in diesem Bereich bisher keine Kenntnisse hat.
Bezüglich der Anlage verweise ich auf § 1807 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/1807.html
Anlagen sind regelmäßig vom Gericht zu genehmigen - macht der/die Rechtspfleger/in.
Eine nicht so ganz einfache Materie, wenn man in diesem Bereich bisher keine Kenntnisse hat.
Rene und fuzzy-logic,
danke für eure hilfreichen Hinweise.
Bin kein Nachlaßpfleger sondern Teil einer Erbengemeinschaft, der
SPK und Anwalt "helfen" will etwas bessere Konditionen als
0,2 % zu finden.
Quando
danke für eure hilfreichen Hinweise.
Bin kein Nachlaßpfleger sondern Teil einer Erbengemeinschaft, der
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