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    In 10 Schritten schweizerische Quellensteuer am Beispiel von Novartis zurückfordern (Seite 14)

    eröffnet am 13.10.11 16:39:33 von
    neuester Beitrag 31.07.22 17:36:58 von
    Beiträge: 230
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      schrieb am 26.10.16 12:46:57
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.498.412 von Leipzig2011 am 18.10.16 13:18:16Ich begrüße dich hier im Board als neues Mitglied und heiße dich willkommen. Du wirst merken einige alte Hasen (wie ich) sind hier sehr vorsichtig was neue User angeht. Nicht selten sind es welche, die hier in irgendeiner Form schon mal waren und womöglich gesperrt wurden. Es gibt auch Leute die ein enormes Geltungsbedürfnis haben oder ein Ego so groß wie die Antarktis. Ich unterstelle dir nichts, ich erkläre nur, warum ich neuen Mitgliedern, die über noch keine Historie verfügen generell skeptischer gegenüber eingestellt bin.

      So, nun ich danke dir nun für den Hinweis mit den 5 Euro Gebühren bei der Umrechnung. Ich hatte es auf das Girokonto der DiBa geleitet und hier fielen nie Umrechnungsgebühren an. Mein Vater hatte es bei der HypoVereinsbank und da entstanden sehr wohl Gebühren.

      Kann man bei Maxblue ein Unterkonto in Fremdwährung führen und es auf dieses Konto gehen lassen. Ich würde dann probieren eine CHF Überweisung auf die DiBa vorzunehmen um den Gebühren zu entgehen. Oder man sammelt es an auf dem CHF konto und kauft irgendwann schweizer Aktien nach. Ja ich bin ein Pfennigfuchser in solchen Dingen ich gebe es zu.

      Ist die Oberfläche vom Online Banking der Deutschen Bank oder eine eigene von maxblue? In meinem näheren Umfeld hat oder hatte jemand ein Konto bei maxblue. Er meinte ich soll mir das mit denen nicht antun. Man bekommt unglaublich viel Werbepost, also jede Woche was. Desweiteren wäre der Kundenservice sehr schlecht. Du bist ja schon etwas weiter.

      Dann hast du nächstes Jahr die Erstattung und kannst berichten? Oder schon diesese Jahr?
      Ich kann nämlich erst übernächstes Jahr darüber berichten. Habe dieses Jahr keine schweizer Dividende mehr. Wie bist du aufmerksam geworden, dass es diese Erstattungsmöglichkeit gibt? Gibt es das auch für andere Länder ähnlich günstig, wie beispielsweise Dänemark? Ich halte keine Novo Nordisk aber ich kenne etliche.

      Ist die Bedienung intuitiv?

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 18.10.16 13:18:16
      Beitrag Nr. 99 ()
      Hallo zusammen,

      ich bin neu hier - dies ist mein erster Beitrag.

      Zunächst vielen Dank für die hier gegebenen Hinweise !
      Ein Grund für mich, letztes Jahr zu maxblue zu wechseln, war (neben der Depotwechselprämie) auch, dass sich die Dt. Bank um die Quellensteuer-Erstattung diverser Länder kümmert.

      Auch ich erhielt auf Nachfrage den Hinweis, dass die schweizer Quellensteuer zeitnah nach Ablauf des laufenden Jahres zurückgefordert werden wird - ich bin ja mal gespannt, wann ich das Geld dann auf dem Konto habe.

      Zu den Gebühren habe ich bislang nur herausfinden können, dass bei einer SEPA-Zahlung in CHF bis zu einem Gegenwert von € 2.500,-- € 5,50 Gebühren anfallen (lt. Presiverzeichnis der DB, Abschnitt B, Punkt 2.3). Ich halte euch hier auf dem Laufenden !

      Ein zweiter Punkt:
      Da ich früher mal ein FW-Konto bei der Consorsbank hatte, weiß ich, dass seinerzeit dort die Gutschriften zwar ohne Gebühren gutgeschrieben wurden, jedoch bei einer späteren Konvertierung die genannten € 19,95 trotzdem anfielen. Hier hätte ich nur die Idee, dass Consorsbank-Kunden ihre Quellensteuer selbst in der Schweiz einfordern, die Gutschrift dann jedoch auf ein Konto leiten sollten, wo weniger als die € 19,95 in Rechnung gestellt werden.

      Viele Grüße,
      Gerd
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.10.16 19:28:21
      Beitrag Nr. 98 ()
      Ab 10 Euro Erstattung aus CH ist ein kostenloses Erstattungsverfahren über maxblue ( DB) möglich.

      Gruß
      Steve!

      P.s.: Hier der Antworttext. Ich hatte auch noch gefragt bezüglich einer Eintragung im schweizer Aktienregister.

      Sehr geehrter Herr Steveguied,

      vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.10.2016.

      Sofern Sie uns eine Vollmacht zur Durchführung von Steuererstattungen und Vorabbefreiungen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Vollmacht) einreichen, nehmen wir den Rückerstattungsprozess für Sie vor.

      Dies bedeutet, dass wir den jeweiligen Rückerstattungsantrag zwecks Wohnsitzbestätigung an Ihr Wohnsitzfinanzamt senden. Wenn uns dieser Antrag seitens des Finanzamtes wieder vorliegt, reichen wir diesen bei der schweizerischen Finanzbehörde ein. Ab diesem Moment dauert eine Erstattung in der Regel zwischen 6-12 Monate.

      Bei der Schweiz handelt es sich um einen gebührenfreien Markt, so dass für Sie aktuell keine fremden Spesen in Rechnung gestellt werden. Allerdings muss bezüglich der Rückerstattung ausländischer Quellensteuer grundsätzlich eine Mindesterstattungsgrenze von 10 Euro vorliegen, damit wir tätig werden.

      Im Zusammenhang mit der Rückerstattung ausländischer Quellensteuer bitten wir Sie zudem zu beachten, dass der Rückerstattungsprozess, die Abwicklung und auch etwaige Kosten von Quellenstaat zu Quellenstaat sehr unterschiedlich sind.

      Weitere Informationen hierzu können Sie unserem Merkblatt für den inländischen Steuerzahler entnehmen, welches für Sie zum Download unter

      www.deutsche-bank.de/merkblatt-steuerzahler

      bereitsteht.

      Die DBA-Vollmacht finden Sie unter folgendem Link:

      www.maxblue.de/kontakt-service/formulare.html?t=3630

      Bezüglich Ihres Wunsches nach Eintragungen in das Aktienregister teilen wir Ihnen folgendes mit:

      Für die von Ihnen genannten Gattungen kann eine Eintragung vorgenommen werden.

      Anders als bei deutschen Namensaktien, wo der Kunde mit Erwerb bei der inländischen Gesellschaften sofort eingetragen wird, geschieht dies bei Schweizer Gattungen nur auf Kundenwunsch mittels Eintragungsgesuch. Pro Gattung wird dabei ein vollständiges Eintragungsgesuch benötigt.

      Hierzu müssen Sie den Eintragungsgesuch bei uns formlos anfordern. Nachdem wir Ihnen den Eintragungsgesuch zugesandt habe, reichen Sie diesen ausgefüllt in der nächstgelegenen Deutsche Bank Filiale ein. Hierbei bitten Sie die Kollegen in der Filiale, Ihren Eintragungsgesuch mit zwei Unterschriften und dem Filialstempel zu versehen. Die Kollegen in der Filiale sollen Ihre Eintragungsgesuche dann an folgende Adresse senden:

      DB Investment Services GmbH
      Operations / Transaction Services
      Settlement Operations - Confirmations & Registered Shares
      Postkorb 44A03B
      Wilhelm-Fay-Straße 31-37
      65936 Frankfurt am Main
      Germany

      Wenn weitere Schweizer Namensaktien dazugekauft werden und in dem jeweiligen Aktienregister die Eintragung auf den aktuellen Bestand gewünscht wird, ist ein erneutes Eintragungsgesuch mit dem dazugekauften Bestand erforderlich.

      Bitten beachten Sie, dass die Stücke, sofern sie nicht auf der Lagerstelle CSFB Zürich liegen, umgelegt werden müssen, um die Eintragung vornehmen zu können. Bezüglich etwaig anfallender Kosten verweisen wir auf unser aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis.

      Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und würden uns sehr freuen, Sie künftig als Kunden begrüßen zu dürfen.

      _____________________________________________________________________________

      Also ich schau ob und inwieweit es per Videokonferenz möglich ist das Konto zu eröffnen und dann wär ich evtl. morgen schon dabei. Eine Ode an maxblue. Ich werde 3 Depots zusammenlegen.
      Avatar
      schrieb am 06.10.16 14:46:11
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.419.131 von happymuck am 06.10.16 09:54:11E- Mail ging gestern nachmittag raus mit entsprechender Fragestellung.

      Vielleicht machen die auch sowas für Dänemark?

      Happymuck, Dänemark machst du ? Dann wende ich mich an dich , falls sich da mal was ergeben sollte in Zukunft und ich nen dänischen wert kaufe.

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 06.10.16 09:54:11
      Beitrag Nr. 96 ()
      Frag doch mal nach, ob die Quellensteuererstattung automatisch und kostenlos durchgeführt wird.
      Ich bekomme von Consors zu jeder schweiz.Div.-Zahlung automatisch und kostenlos den Voucher, muss aber selbst für die Erstattung sorgen.
      Beim s-broker muss ich den Voucher erst anfordern, dann noch bezahlen und für die Erstattung sorgen.
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 05.10.16 14:15:52
      Beitrag Nr. 95 ()
      Womöglich braucht man diesen tax voucher und das ganze Prozedere nicht

      Ich habe die Deutsche Bank Tochter Maxblue angeschrieben, weil sie bieten eine Depot Wechselaktion an und wollte etwas wissen bezüglich schweizer Aktien. Eintragung im Aktienregister um auf die Hauptversammlung gehen zu können?
      Wie sieht es mit einem Tax Voucher aus, Wird er kostenfrei angeboten? Kriegt man ihn überhaupt?

      Die Antwort hat mich verblüfft:

      Grundsätzlich müssen Sie als Kunde nicht von sich aus tätig werden, um einen Schweizer Tax Voucher zu erhalten. Die Deutsche Bank erstellt am Anfang des Folgejahres für alle im abgelaufenen Jahr angefallen Erträgnisse die Anträge. Dieses Vorgehen rührt aus einer Sondervereinbarung mit den Schweizer Behörden her.

      Wenn Sie uns eine Erlaubnis (Vollmacht) erteilen in Ihrem Namen die Anträge zu stellen, erhalten Sie keinen Voucher, sondern die Bank stellt automatisch den Antrag.
      Nur wenn Sie uns keine Erlaubnis (Vollmacht) erteilen, erhalten Sie den Schweizer Tax-Voucher am Beginn des jeweiligen Folgejahres.


      Es sieht so aus, als ob eine Verrechnung der schweizer Quellensteuer automatisch erfolgt, sobald man eine Vollmacht maxblue/DB gegeben hat. Das schon nach 1 Jahr und nicht nach 3 Jahren wie bei dem normalen Prozedere. Ein Depot bei Maxblue ist ganz sicher nicht teurer als bei anderen Discountbrokern.

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 22:21:21
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.622.783 von Proficamper am 15.06.16 16:47:21Ich denke nicht, dass diese Gebühren bald wegfallen werden. Ich vermute eher, dass die Onvista-Bank durch solche recht hohen Zusatzgebühren die relativ günstigen Orderkosten finanzieren will.
      Ich bin mit meinen Schweizer Aktien inzwischen zur Diba gegangen. Auch da gab es den Tax Voucher kostenfrei.
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 17:23:17
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.622.783 von Proficamper am 15.06.16 16:47:21Bei Dividenden-Zahlungen von BB Biotec wurde bisher keine Quellensteuer abgerechnet.
      Bei CortalConsors gibt es zu jeder schweizer Div.-Zahlung mit 35% Quellenst.-Abzug mit der Abrechnung automatisch den kostenlosen Tax-Voucher dazu !
      Beim S-broker kostet der z.B. nach Anforderung noch 10 € !
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 16:47:21
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.004.837 von sy5643 am 17.03.16 18:27:02Ich spiele mit dem Gedanken BB Biotech Aktien zu kaufen und bin ebenfalls bei der OnVista Bank.
      Die 20€ pro Tax Voucher finde ich für Kleinanleger auch echt heftig. Hilft hier wirklich nur der Wechsel zu einer anderen Bank oder meint ihr es ist wahrscheinlich, dass die Gebühr in den nächsten Jahren wegfallen wird?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.05.16 16:50:02
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.344.465 von comdzz am 04.05.16 16:47:58natürlich 2013,2014,2015 und 2016
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