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    In 10 Schritten schweizerische Quellensteuer am Beispiel von Novartis zurückfordern (Seite 15)

    eröffnet am 13.10.11 16:39:33 von
    neuester Beitrag 31.07.22 17:36:58 von
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      Avatar
      schrieb am 04.05.16 16:47:58
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.288.543 von comdzz am 27.04.16 14:29:06Ich habe jetzt direkt in Zürich angefragt und die Antwort lautet:

      Für die Fälligkeiten des Jahres 2013 haben Sie die Möglichkeit, den Rückerstattungsantrag, bestätigt vom Wohnsitzfinanzamt, bis spätestens 31.12.2016 (bei der Eidg. Steuerverwaltung) einzureichen.

      Also kann ich jetzt für die Jahre 2016, 2014, 2015 und 2016 die Rückerstattung beantragen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.16 14:29:06
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.153.372 von baj am 09.04.16 10:38:36Hallo,
      auf der Suche nach einer Hilfe bei Erstattung von Quellensteuer bin ich auf diese Beiträge gestoßen.
      Nun meine Frage zu der 3 Jahresfrist.
      Kann ich noch dieses Jahr Quellensteuer auf Dividenden von Nestle aus dem Jahr 2013 zurück bekommen?
      Frist beginnt am Ende des Zahljahres, also Jahr 1 2014, Jahr 2 2015, Jahr 3 2016?

      Danke für die Anleitung
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.16 10:38:36
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.151.697 von pegru am 08.04.16 20:33:46So ist es, pegru, so ist es. Ausserdem ist die Vorgehensweise im Falle der Rückholung von zu viel gezahlter Quellensteuer im Ausland (hier CH) relativ trivial und benötigt keinen Steuerberater (Kosten, Zeit), Dank auch der von Steve hier eingestellten Informationen.
      Gruss
      baj
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.04.16 20:33:46
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.149.114 von jambam1 am 08.04.16 15:41:30Steuerberatungskosten für die ESt sind doch, wenn ich mich nicht irre, nicht abzugsfähig.
      Dem Grunde nach wären es Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Wegen der Abgeltungssteuer sind aber dort keine Werbungskosten abzugsfähig.
      Und so wie früher abziehbar als Sonderausgaben sind Steuerberatungskosten seit 2006 auch nicht mehr.
      cu
      pegru
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.04.16 15:41:30
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.149.018 von baj am 08.04.16 15:30:40Ja, ich weiss, das ist hier kein akuter Fall.

      Insofern wollte ich auch niemanden mit meiner Meinung belasten.

      Andererseits kann man doch einfach zum Steuerberater gehen und die Kosten dafür sogar noch absetzen.

      Das machen wir jedenfalls so.

      Beste Grüsse
      jam
      5 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 08.04.16 15:30:40
      Beitrag Nr. 85 ()
      jambam,

      falsches Forum für diesen Beitrag - wobei ich dem Inhalt weitestgehend zustimme. Aber, in diesem Forum geht es nicht um Panama oder um Steuerhinterziehung oder die Infragestellung von Steuern. Es geht ganz einfach darum, das Steuern nicht doppelt erhoben werden, wie im Falle von Dividenden aus Aktien Schweizer Firmen: 35% Steuern Schweiz zuzüglich Kapitalertragsteuer plus Soli D-Land. Das führt dann zu einer Besteuerung von ca 50% - während vergleichbare Erträge in D-Land mit "nur" 27,x% besteuert werden. Alles klar? Schönen Tag noch,

      baj
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.04.16 15:08:12
      Beitrag Nr. 84 ()
      Ich wunder mich immer wieder, warum so viel Aufhebens um die Steuer etc. gemacht wird.

      Erstens kann man froh sein, wenn überhaupt welche anfällt.

      Und zweitens ist der Zeitaufwand, wie man am besten so wenig wie möglich an den Staat zahlt, so hoch, dass es sich kaum lohnen dürfte.

      Die Hanseln, die in Panama ein paar Millionen verstecken, können auch nur 2 Schnitzel am Tag essen.

      Das ist aber bloss die erweiterte Version von: Steuern vermeiden, wo es geht !

      Der Staat macht sicher nicht alles richtig, aber ohne Geld geht gar nichts.
      Avatar
      schrieb am 08.04.16 15:00:19
      Beitrag Nr. 83 ()
      Hallo Steve

      Erst einmal vielen Dank für die Dokumentation und Anleitung zur Rückerstattung von Schweizer Quellensteuer auf Dividendenerträge. Dieser Beitrag ist sehr hilfreich!!!

      Eine Frage zur Seite 2 des Antrags und zur Bestätigung des Finanzamtes in D-Land. Ist die mittlere Spalte vom hiesigen (D) Finanzamt auszufüllen oder ist diese reserviert für die CH? Nur um ganz sicherzugehen.

      Danke und Gruss
      baj
      Avatar
      schrieb am 18.03.16 22:37:14
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.004.837 von sy5643 am 17.03.16 18:27:02Hallo sy5643,

      danke für Deine Rückmeldung.
      Leider hat jede Bank ihre Vor- und Nachteile. Auch die DiBa hat ihre Nachteile.
      Auf Quellensteuer und Dividenden nehmen leider die wenigsten Testberichte über Banken in den Kapital- und Börsenmagazinen Rücksicht. Da hilft nur AGBs und Konditionen lesen........bzw. hier im Forum nachfragen :-)

      Viel Spaß beim Dividende kassieren und der nächsten Steuerrückforderung. Mit der Anleitung von Steveguied geht echt nichts schief.

      Gruß
      Michael
      Avatar
      schrieb am 17.03.16 18:27:02
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.997.970 von Nimbus2004 am 16.03.16 23:23:39Hallo Nimbus,
      danke für deine Antwort. Habe bei Onvista nachgefragt und inzwischen auch eine Antwort. Es werden drei Vouchers ausgestellt, also fallen 60 Euro Kosten an.
      Da ich nur eine recht überschaubare Position an Nestle-Aktien halte, würde ich am Ende mit Plus Minus Null da rausgehen. Daher werde ich die Aktien auch zur Diba transferieren. Schade eigentlich, weil ich sonst mit Onvista sehr zufrieden bin...
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