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In 10 Schritten schweizerische Quellensteuer am Beispiel von Novartis zurückfordern (Seite 23)

eröffnet am 13.10.11 16:39:33 von
neuester Beitrag 31.07.22 17:36:58 von


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    03.04.12 00:48:22
    Beitrag Nr. 10 ()
    Danke für den wichtigen Hinweis.

    Es lohnt sich also auch aus diesem Grunde die Anträge nicht in jedem Jahr einzureichen, sondern zu sammeln.
    Avatar
    02.04.12 20:42:55
    Beitrag Nr. 9 ()
    Antwort auf Beitrag Nr.: 42.208.851 von Steveguied am 13.10.11 16:39:33Eine tolle Anleitung, super Arbeit Steve!

    Anmerken möchte ich lediglich noch kurz persönliche Erfahrungen:

    Bearbeitungszeit: Knapp 8 Monate nachdem der Antrag gestellt wurde erhielt ich schriftlich Nachricht über die Rückerstattung; zeitgleich erfolgte auch die Gutschrift auf dem Konto.

    Kosten: In der Rückerstattungsmitteilung sind keine Angaben zu Kosten enthalten. Allerdings wurden an mich CHF 10,00 (vermutlich Bearbeitungsgebühr) weniger überwiesen als in der Erstattungsmitteilung angegeben. Für die Gutschrift auf dem Konto der Überweisung aus der Schweiz wurden darüber hinaus EUR 12,50 für Spesen in Abzug gebracht.

    Viele Grüße,
    Croc8
    1 Antwort
    Avatar
    15.10.11 18:09:50
    Beitrag Nr. 8 ()
    Hallo!

    Hab geschwind in Eurem Doppelbesteuerungsabkommen nachgeschau.

    Ist in §7 Ziffer 1 detto so geregelt. Die weiteren Ziffern definieren meiner Meinung nach nur die Ausnahmen.

    der

    Dividendenabstauber
    Avatar
    15.10.11 14:21:26
    Beitrag Nr. 7 ()
    Antwort auf Beitrag Nr.: 42.213.899 von Dividendenabstauber am 14.10.11 15:57:36Puh, da muss ich dann passen. Es klingt zwar sehr spannend aber ob dies in Deutschland steuerrechtlich ähnlich gehandhabt ist - wüsste nichtmal welche Anlaufstelle ich nehmen sollte. Dann sagen mir die von dir genannten Werte, du hast ja grob umrissen was die machen, leider auch so gar nichts. Ich bleib dann doch in meinen bekannten Gefilden. Trotzdem Danke für deine Hinweise. Ich merke es mir mal im Hinterkopf :)

    mfg
    Steve!
    Avatar
    14.10.11 15:57:36
    Beitrag Nr. 6 ()
    Antwort auf Beitrag Nr.: 42.208.851 von Steveguied am 13.10.11 16:39:33
    Möche Dir noch einen Leckerbissen in dierer Richtung servieren.

    Da ich mich über die Italiener so wegen das Rückerstattungtempo ärgerte,hab ich die Snam Rete verkauft. Wollte in der Gasverteilung und Speicherung bleiben und bin an der NYSE reichlich fündig geworden und hab mich für ETE entschieden.
    Da kam zur ersten Quartalszahlung die nächste Überraschung. Es wurden satte 35% US-Steuer verrechne statt der üblichen 15%. Nach längere Recherge folgendes Ergebnis.
    ETE ist keine AG in unserem Sinn sondern eine LIMITED PARTNERSCHIP. Dies ist eine KG in unserem Sinn und die 35% Steuer sind US-Einkommenssteuer, keine Kapitalertragssteuer, absolut nicht refundierbar. Nach dem Studium des Doppelbesteuerungsbkommen ist darin eindeutig geregelt, dass dann bei mir in Ösiland keine weitere Steuer ZULÄSSIG ist. Steht dezitiert drinnen. Habe dann auch bei Canada nachgeschaut,genau der GLEICHE Passus.
    Nach weiterem Nachbohren an der NYSE sind mir sofort an die 50 Limited Partnerships aufgefallen.
    Interessant ist noch, dass auf den Homepages dieser Firmen nie von Dividenden geredet wird, sondern der Gewinn wird distributed.

    Ich nehme mal an, da mußt aber selber schauen, dass bei Euch in Germanien das ebenso geregelt ist.

    Selbst überlege ich mehr in diese Firmen zu investieren. Wegen unsere neuen Wertzuwachssteuer auf Aktien werd ich mal klären ob diese bei den KG's auch anfällt, meiner Meinung so wie es im Gesetzestext steht, NEIN.

    der

    Dividendenabstauber
    2 Antworten
    Avatar
    14.10.11 15:32:48
    Beitrag Nr. 5 ()
    Hallo!

    Die 5 Formulare muß man halt anders sehen. Als Ösi kann ich bei Swiss nicht einreichen, die Übermittlung macht unsere Finanz. Man bekommt aus Swiss nur den Endbescheid.

    von den 5 Formularen
    1x für mich, abgestempelt dass abgegeben, Finanz verteilt 4x weiter!!
    1x Heimatfinanz, die kontrolliert ob versteuert, zum persönlichen Steuerakt
    1x Bleibt im Auslands-Steueramt welches an Swiss 2 weitere sendet
    1x kommen anscheinend in Swiss in deren Akten.

    Ja das Fünfte ist ein ganz besonderes. Swiss-Finanz nimmt es nach der Bestätigung und sendet es mir zurück. Da ich Name und Adresse ausgefüllt habe und das Sichtfester an der richtigen Stelle am Kuvert ist, scheint dort Name und Adresse aus, der Steuerbeamte ist dadurch produktiver. So denkt halt Swiss!!

    der

    Dividendenabstauber
    Avatar
    14.10.11 13:37:52
    Beitrag Nr. 4 ()
    Hallo Dividendenabstauber,

    >Das original zugesandte Formular der Swiss ist 5 fach.
    Bei uns ist es 3-fach. Einmal für dich - einmal fürs Finanzamt und einmal für die Eidgenossen. Wobei der vom Finanzamt sich nicht dafür interessierte.

    > Sollte es nicht der Erstantrag sein, dann bitte noch rechts oben die Dossier Nr. einsetzen. Wird beim Erstbescheid vergeben, ist dann
    > DEINE Steuernummer in der Swiss.


    Dem kann ich nur zustimmen. Die Schweizer schicken dir aber nach dem es das erste mal ausgefüllt wurde, entsprechende Unterlagen zu und erklären wie der Folgeantrag abzugeben ist.

    > Geld kommt wirklich pünktlich nach ca 6 Monaten.
    Also beim ersten mal bei mir war es nach ca. 14 Tagen da!!!!. Vielleicht hatte ich auch einen günstigen Zeitpunkt, ausserhalb der Dividendensaison erwischt. Dieses Jahr dauerte es zwischen 2-3 Monaten. Der deutsche Fiskus braucht für die Steuererklärung jedenfalls länger.

    Bei Italien probiere ich es erst gar nicht. Aber ich finde es cool, dass du dich davon nicht einschüchtern lässt.
    __________________________________________________________________________

    @lalin1972
    Ich bin bis jetzt überrascht, dass in Deutschland noch in keiner (jedenfalls mir bekannten) Zeitschrift erklärt wurde, wie diese Formulare auszufüllen sind. Wo man mal genau abbildet und an einem konkreten Beispiel zeigt wie das geht. Keine Stiftung Finanztest oder Euro oder Financial Times Deutschland. Es gibt immer wieder darüber Artikel, die kaum zwei Seiten fassen, wo rund um das Prozedere berichtet wird. Aber das mal für gängige Nachbarländer konkret zu erklären ist komplette Fehlanzeige. In der Schweiz ist auf der dritten Seite eine Ausfüllhilfe die das recht anschaulich erklärt. Darauf habe ich in den letzten Jahren hier im Novartis Thread auch immer wieder hingewiesen allerdings hatte ich den Eindruck es scheiterte dennoch am Ausfüllen. Jetzt habe ich es mal step by step erklärt und wer es jetzt immer noch nicht verstanden hat, dem kann wohl wirklich nicht geholfen werden.

    mfg
    Steve!
    Avatar
    14.10.11 08:13:40
    Beitrag Nr. 3 ()
    Hallo!

    Da ich das als Ösi das schon viele Jahre mache, einige Bemerkungen dazu.

    Das original zugesandte Formular der Swiss ist 5 fach.

    Sollte es nicht der Erstantrag sein, dann bitte noch rechts oben die Dossier Nr. einsetzen. Wird beim Erstbescheid vergeben, ist dann DEINE Steuernummer in der Swiss.

    Für uns Ösi entfällt da noch einiges. Ich kann nicht direkt mit der Swiss-Finanz korespondieren, ich gebe es einfach an meinem Heimatfinanzamt in Wien ab. Das war es. Die Finanz prüft intern ob ordentlich versteuert wurde und leitet es selbst an die Swiss-Finanz weiter.

    Geld kommt wirklich pünktlich nach ca 6 Monaten.
    Ihr Germanen seit da detto sehr ordentlich und einfach.

    Bei Ländern wie zB Italien gibt es da aber wesentliche Unterschiede. Die Einreichfrist ist da 18 Monate ab Ausschüttung(Swiss 3 Jahre), naja, Geld aufs Konto nach 3 bis 5 Jahre, alles schon erlebt. Zusätzlich habens noch in einem Brief in ITALIENISCH angefragt genaue Anschrift der Bank ( IBAN und BIC zuwenig) aber auch nach den Geburtsdaten von mir.

    der

    Dividendenabstauber
    Avatar
    13.10.11 23:29:55
    Beitrag Nr. 2 ()
    Danke, hervorragender Beitrag.

    Als Anregung:
    Vielleicht könnte das Procedere der Rückforderung bei anderen Ländern in ähnlich vorbildlicher Weise hier gepostet werden.
    Avatar
    13.10.11 16:39:33
    Beitrag Nr. 1 ()
    Rückerstattung "schweizerischer" Quellensteuer am Beispiele von Novartis.

    1. Erstmal 3 Jahre die Dividende kassieren. ( Man will ja das Formular nicht zu oft ausfüllen)

    2. Auf die Seite vom steuerlichen Info-Center gehen http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au… Dann den Link mit dem Formular 85 Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen anklicken.

    3. Wir erhalten ein PDF von der Seite http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…

    4. Das PDF hat uns auf die Seite verwiesen http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen… Alternativ kann das Formular 85 auch per Postweg bei den Eidgenossen bestellt werden (wie dem PDF zu entnehmen ist). Auch wenn man einen speziellen Reader, den Snapform Viewer, herunterladen muss ( kann man ja nachher wieder deinstallieren) würde ich diesen Weg präferieren.

    5. Wir sind nun auf der Seite der Eidgenossen http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen… angelangt. Der Snapform Viewer ist bereits installiert. Hier klicken wir nun den Link für das Formular 85 an: http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen…

    6. Wir füllen nun das Formular aus. Meine Basisannahme beruht auf 250 Aktien und es handelt sich um eine natürliche Person ( also Ottonormalanleger)

    erste Seite:
    zweite Seite:

    7. Der Antrag ist in zwei Ausfertigungen ordnungsgemäß ausgefüllt beim Wohnsitzfinanzamt mit allen Belegen abzugeben. Auf dem Ende der Seite zwei heißt es nämlich Bestätigung des Wohnfinanzamtes Stempel und Unterschrift. Das eine Exemplar behält das Finanzamt und das andere geht an die Eidgenossen.
    eigene Erfahrung:
    Nach etwas "Motzelei" des Finanzbeamten. Ich mache sowas direkt, hatte ich ihn soweit, dass er sein OK gab. Er meinte ich bräuchte erst eine Wohnsitzbestätigung von der Einwohnermeldebehörde, dass ich wirklich hier stets gemeldet sei.. Auf meinen Einwand dass ich in den letzten 3 Jahren immer sehr artig hier meine Steuerklärung abgegeben habe und daher auch meinen Sitz immer hier haben musste, wurde er kooperativ. Ihn hat der Rest dann auch gar nicht mehr interessiert. Er gab jedenfalls sein notwenigen Stempel und Unterschrift.


    8. Der Antrag ist entsprechend mit Ort Datum und Unterschrift versehen zu unterschreiben.

    9. Alle Unterlagen gilt es entsprechend mitzuschicken. Achtung diese erhält man nicht mehr von der Schweiz zurück. Ich habe hier die Dividendenabrechnungen + entsprechender Kaufquittungen eingereicht. Achtung:Die Schweizer wollen seit ein paar Jahren auch ein sogenanntes Tax Voucher sehen. Bei der ING-DiBa erhält man sowas derzeit kostenlos. Man muss allerdings anrufen und es anfordern.

    10. Die Unterlagen sind einzureichen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Eigerstraße 65, 3003 Bern, Schweiz


    mfg
    Steve!
    P.s.: Es kann passieren dass bei der Erstattung aus der Schweiz heraus Gebühren anfallen (wohl bis zu 5 Euro). Das Geld erhält man nach 14 Tagen bis zu 6 Monaten (habe ich mir sagen lassen) später in seinen Händen.
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