VCI Venture Capital und Immobilien AG (Finger Weg aus meiner Sicht) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.10.11 07:51:18 von
neuester Beitrag 09.03.21 13:55:36 von
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Was soll man davon halten Reich "kauft" ein
Ich frage mich wer hat den die Aktien der VCI AG ich lasse von dem Wert die Finger.....
Mir tuen die Aktionäre der GSC Portfolio leid bei dem neuen "Aktionär"
----------------------------------------------------------------------
GSC Portfolio AG
Düsseldorf
ISIN DE000A0TGJT6
WKN A0TGJT
Mitteilung gemäß § 20 AktG
Die VCI Venture Capital und Immobilien AG, Heidenheim hat der GSC Portfolio AG, Düsseldorf mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 AktG direkt bzw. indirekt mehr als der vierte Teil der Aktien der GSC Portfolio AG, Düsseldorf gehört.
Düsseldorf, 06.10.2011
GSC Portfolio AG
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 12.10.2011
Ich frage mich wer hat den die Aktien der VCI AG ich lasse von dem Wert die Finger.....
Mir tuen die Aktionäre der GSC Portfolio leid bei dem neuen "Aktionär"
----------------------------------------------------------------------
GSC Portfolio AG
Düsseldorf
ISIN DE000A0TGJT6
WKN A0TGJT
Mitteilung gemäß § 20 AktG
Die VCI Venture Capital und Immobilien AG, Heidenheim hat der GSC Portfolio AG, Düsseldorf mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 AktG direkt bzw. indirekt mehr als der vierte Teil der Aktien der GSC Portfolio AG, Düsseldorf gehört.
Düsseldorf, 06.10.2011
GSC Portfolio AG
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 12.10.2011
Mal schauen wie es weitergeht auch mit der Beteiligung an der GSC Portfolio AG..................
VCI Venture Capital und Immobilien AG
Heidenheim
WKN A0JCYF
ISIN DE000A0JCYF4
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 15.12.2011
im Gasthaus Weißes Rössle,
Zanger Str. 1, in 89551 Königsbronn
um 09.00 Uhr
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2006 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2006.
Tagesordnungspunkt 2:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2007 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007.
Tagesordnungspunkt 3:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2008 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2008.
Tagesordnungspunkt 4:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2009 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009.
Tagesordnungspunkt 5:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2010 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010.
Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2006 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 7:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2007 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 8:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 9:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 10:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 11:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2006 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 12:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 13:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 14:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 15:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 16:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
Die Aufsichtsratsmitglieder verzichten auf eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2006.
Tagesordnungspunkt 17:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
Die Aufsichtsratsmitglieder verzichten auf eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2007.
Tagesordnungspunkt 18:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
Die Aufsichtsratsmitglieder verzichten auf eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2008.
Tagesordnungspunkt 19:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
Die Aufsichtsratsmitglieder verzichten auf eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2009.
Tagesordnungspunkt 20:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
Die Aufsichtsratsmitglieder verzichten auf eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2010.
Tagesordnungspunkt 21:
Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Schluss der Hauptversammlung am 15.12.2011. Zum gleichen Zeitpunkt beginnt eine neue Amtsperiode.
Sie dauert bis zum Schluss der fünften auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung – also bis zum Jahr 2016.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Aktionärsvertreter für die neue Amtsperiode in den Aufsichtsrat zu wählen:
1. Herrn Wolfgang Erhard Reich, Heidenheim, RA, StB, WP in der Kanzlei Reich
2. Frau Dorothea Reich, Heidenheim, Dipl.-Kauffrau, Bankkauffrau, Rentnerin
3. Herrn Hans-Jochen Grüninger, Bankfachwirt, Gerstetten, Vorstand der SPV Edelmetalle AG und der Klosterbrauerei Königsbronn AG
Tagesordnungspunkt 22:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Der Beschlussvorschlag regelt die Möglichkeiten der Gesellschaft zum Erwerb der eigenen Aktien und für ihre anschließende Verwendung. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
a) Die Gesellschaft wird bis zum 31.12.2013 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse (Freiverkehr), wenn und soweit Aktien der Gesellschaft dort gehandelt werden (2) oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (im Folgenden "Erwerbsangebot").
aa) Erfolgt der Erwerb über die Börse (Freiverkehr), darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie der Gesellschaft den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an der Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels, um nicht mehr als zehn Prozent überschreiten und um nicht mehr als zwanzig Prozent unterschreiten (ohne Erwerbsnebenkosten).
bb) Erfolgt der Erwerb über ein Erwerbsangebot, kann die Gesellschaft entweder einen Kaufpreis oder eine Kaufpreisspanne festlegen, zu dem/der sie bereit ist, die Aktien zu erwerben. Die Kaufpreiszahlung kann statt in bar auch gegen Beteiligungen der Aquileia Immobilien AG erfolgen.
Sofern das Erwerbsangebot überzeichnet ist, soll die Annahme grundsätzlich im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Jedoch ist eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 250 Stück zulässig.
Die Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen ausgeübt werden.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der zu a) erteilten Ermächtigung und/oder aufgrund vorangegangener Hauptversammlungsermächtigungen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben werden bzw. wurden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats mittels Bezugsrechts der Aktionäre zu veräußern.
Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals, über deren Anteil am Grundkapital sowie über den Gegenwert der Aktien jeweils unterrichten.
Heidenheim, im November 2011
Der Vorstand
VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
www.vci-ag.de
info@vci-ag.de
quelle ebundesanzeiger vom 08.11.2011
Heidenheim
WKN A0JCYF
ISIN DE000A0JCYF4
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 15.12.2011
im Gasthaus Weißes Rössle,
Zanger Str. 1, in 89551 Königsbronn
um 09.00 Uhr
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2006 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2006.
Tagesordnungspunkt 2:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2007 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007.
Tagesordnungspunkt 3:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2008 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2008.
Tagesordnungspunkt 4:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2009 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009.
Tagesordnungspunkt 5:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2010 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010.
Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2006 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 7:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2007 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 8:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 9:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 10:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 11:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2006 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 12:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 13:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 14:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 15:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 16:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
Die Aufsichtsratsmitglieder verzichten auf eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2006.
Tagesordnungspunkt 17:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
Die Aufsichtsratsmitglieder verzichten auf eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2007.
Tagesordnungspunkt 18:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
Die Aufsichtsratsmitglieder verzichten auf eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2008.
Tagesordnungspunkt 19:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
Die Aufsichtsratsmitglieder verzichten auf eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2009.
Tagesordnungspunkt 20:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
Die Aufsichtsratsmitglieder verzichten auf eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2010.
Tagesordnungspunkt 21:
Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Schluss der Hauptversammlung am 15.12.2011. Zum gleichen Zeitpunkt beginnt eine neue Amtsperiode.
Sie dauert bis zum Schluss der fünften auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung – also bis zum Jahr 2016.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Aktionärsvertreter für die neue Amtsperiode in den Aufsichtsrat zu wählen:
1. Herrn Wolfgang Erhard Reich, Heidenheim, RA, StB, WP in der Kanzlei Reich
2. Frau Dorothea Reich, Heidenheim, Dipl.-Kauffrau, Bankkauffrau, Rentnerin
3. Herrn Hans-Jochen Grüninger, Bankfachwirt, Gerstetten, Vorstand der SPV Edelmetalle AG und der Klosterbrauerei Königsbronn AG
Tagesordnungspunkt 22:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Der Beschlussvorschlag regelt die Möglichkeiten der Gesellschaft zum Erwerb der eigenen Aktien und für ihre anschließende Verwendung. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
a) Die Gesellschaft wird bis zum 31.12.2013 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse (Freiverkehr), wenn und soweit Aktien der Gesellschaft dort gehandelt werden (2) oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (im Folgenden "Erwerbsangebot").
aa) Erfolgt der Erwerb über die Börse (Freiverkehr), darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie der Gesellschaft den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an der Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels, um nicht mehr als zehn Prozent überschreiten und um nicht mehr als zwanzig Prozent unterschreiten (ohne Erwerbsnebenkosten).
bb) Erfolgt der Erwerb über ein Erwerbsangebot, kann die Gesellschaft entweder einen Kaufpreis oder eine Kaufpreisspanne festlegen, zu dem/der sie bereit ist, die Aktien zu erwerben. Die Kaufpreiszahlung kann statt in bar auch gegen Beteiligungen der Aquileia Immobilien AG erfolgen.
Sofern das Erwerbsangebot überzeichnet ist, soll die Annahme grundsätzlich im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Jedoch ist eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 250 Stück zulässig.
Die Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen ausgeübt werden.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der zu a) erteilten Ermächtigung und/oder aufgrund vorangegangener Hauptversammlungsermächtigungen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben werden bzw. wurden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats mittels Bezugsrechts der Aktionäre zu veräußern.
Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals, über deren Anteil am Grundkapital sowie über den Gegenwert der Aktien jeweils unterrichten.
Heidenheim, im November 2011
Der Vorstand
VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
www.vci-ag.de
info@vci-ag.de
quelle ebundesanzeiger vom 08.11.2011
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.319.089 von emmas76 am 08.11.11 15:17:57War wer bei dieser HV ?
Wenn ja würde etwaszu der Beteiligung an der GSC Portfolio AG gesagt ?
Danke
Wenn ja würde etwaszu der Beteiligung an der GSC Portfolio AG gesagt ?
Danke
Scheint wohl auch keinen GSC-Bericht zugeben............
Da war wohl jemand auf der HV und will jetzt 5000 Stücke haben. Der Kurs hat sich seit letzter Woche verdreifacht....
Nix neues beim Reich....
Still hier....
Hat denn irgendjemand, der anfangs über AHAG gekauft hat, sein Geld oder Teile davon wieder erhalten? Und was macht man überhaupt noch mit den Dingern, an der Börse scheinen sie ja gar nicht mehr gehandelt zu werden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.782.441 von bluemax65 am 07.04.14 21:24:01Die liegen halt im Depot rum ;-)
Beteiligungen im Baltikum AG
Rostock
WKN 520420
ISIN: DE0005204200
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 6 AktG
Die VCI Venture Capital und Immobilien AG, Heidenheim an der Brenz, hat uns gemäß § 20 Abs. 1,3 und 6 AktG mitgeteilt, dass die VCI Venture Capital und Immobilien AG mittelbar und unmittelbar eine Beteiligung an der Beteiligungen im Baltikum AG von mehr als dem vierten Teil hält.
Rostock, den 22.05.2014
Der Vorstand
Quelle www.bundesanzeiger vom 28.05.2014
Rostock
WKN 520420
ISIN: DE0005204200
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 6 AktG
Die VCI Venture Capital und Immobilien AG, Heidenheim an der Brenz, hat uns gemäß § 20 Abs. 1,3 und 6 AktG mitgeteilt, dass die VCI Venture Capital und Immobilien AG mittelbar und unmittelbar eine Beteiligung an der Beteiligungen im Baltikum AG von mehr als dem vierten Teil hält.
Rostock, den 22.05.2014
Der Vorstand
Quelle www.bundesanzeiger vom 28.05.2014
Hier sollte auch mal ne Hauptversammlung kommen....
wo kann man den so eine Perle kaufen ?
Nett HV wohl auch ne Absage siehe homepage....
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.249.309 von tonisoprano am 05.12.15 21:47:55Einfach alle Hauptversammlungen absagen und beharrlich gegen Aktiengesetz zu verstossen duerfte die Probleme von Herrn Reich und seinen willigen Helfern nicht gerade verringern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.252.270 von Zwangsliquidator2 am 06.12.15 21:52:22Warten wir ab was passiert ich bestelle weiter meine HV Karten....
VCI Venture Capital und Immobilien AG
Heidenheim
WKN A0JCYF
ISIN DE000A0JCYF4
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 01.03.2016, um 09:00 Uhr,
in der
Notarkanzlei Dr. Christian Winkler und Jochen Stelzer,
Augsburger Straße 10, 89231 Neu-Ulm
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Tagesordnung
TOP 1
Beschlussfassung über die Änderung und Neufassung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in § 1, § 7, § 22, § 23, § 24, § 26, § 27, § 28 zu ändern und § 1, § 7, § 22,
§ 23, § 24, § 26, § 27 und § 28 wie folgt neu zu fassen:
1)
§ 1 der Satzung „Firma“ wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„Die Firma der Gesellschaft lautet: Reich Beteiligungen AG“
2)
§ 7 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 7 Aktien
Die Aktien lauten auf den Inhaber.“
Die Form der Aktien und der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Das Gleiche gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. Über mehrere Aktien kann eine Urkunde ausgestellt werden (Sammelurkunde). Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen.
3)
§ 22 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 22 Einberufung & Anmeldung
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand, in den gesetzlichen oder in der Satzung vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung durch Bekanntmachung elektronisch im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz keine kürzere Frist zulässt (Einberufungsfrist). Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist. Der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht dazuzurechnen.
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; diese Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen.“
4)
§ 23 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 23 Teilnahme und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen; die Anmeldung kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, wenn dies in der Einladung bestimmt wird. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder einer sonstigen in der Einberufung bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Vorstand ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung.“
5)
§ 24 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 24 Leitung der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet, im Falle seiner Verhinderung durch dessen Stellvertreter. Wenn sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrats als auch sein Stellvertreter verhindert sind, wird der Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung gewählt. Die Wahl wird vom Vorstand durchgeführt. Der Vorsitzende bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ablauf der Hauptversammlung, insbesondere Art, Form und Reihenfolge der Abstimmung.“
6)
§ 26 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt gefasst:
„Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt.“
7)
§ 27 der Satzung wird aufgehoben
8)
§ 28 der Satzung wird zu § 27
Kontakt:
VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321/60968190
Heidenheim, im Dezember 2015
Der Vorstand
quelle bundesanzeiger vom 28.12.2015
Heidenheim
WKN A0JCYF
ISIN DE000A0JCYF4
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 01.03.2016, um 09:00 Uhr,
in der
Notarkanzlei Dr. Christian Winkler und Jochen Stelzer,
Augsburger Straße 10, 89231 Neu-Ulm
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Tagesordnung
TOP 1
Beschlussfassung über die Änderung und Neufassung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in § 1, § 7, § 22, § 23, § 24, § 26, § 27, § 28 zu ändern und § 1, § 7, § 22,
§ 23, § 24, § 26, § 27 und § 28 wie folgt neu zu fassen:
1)
§ 1 der Satzung „Firma“ wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„Die Firma der Gesellschaft lautet: Reich Beteiligungen AG“
2)
§ 7 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 7 Aktien
Die Aktien lauten auf den Inhaber.“
Die Form der Aktien und der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Das Gleiche gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. Über mehrere Aktien kann eine Urkunde ausgestellt werden (Sammelurkunde). Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen.
3)
§ 22 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 22 Einberufung & Anmeldung
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand, in den gesetzlichen oder in der Satzung vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung durch Bekanntmachung elektronisch im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz keine kürzere Frist zulässt (Einberufungsfrist). Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist. Der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht dazuzurechnen.
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; diese Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen.“
4)
§ 23 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 23 Teilnahme und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen; die Anmeldung kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, wenn dies in der Einladung bestimmt wird. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder einer sonstigen in der Einberufung bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Vorstand ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung.“
5)
§ 24 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 24 Leitung der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet, im Falle seiner Verhinderung durch dessen Stellvertreter. Wenn sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrats als auch sein Stellvertreter verhindert sind, wird der Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung gewählt. Die Wahl wird vom Vorstand durchgeführt. Der Vorsitzende bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ablauf der Hauptversammlung, insbesondere Art, Form und Reihenfolge der Abstimmung.“
6)
§ 26 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt gefasst:
„Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt.“
7)
§ 27 der Satzung wird aufgehoben
8)
§ 28 der Satzung wird zu § 27
Kontakt:
VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321/60968190
Heidenheim, im Dezember 2015
Der Vorstand
quelle bundesanzeiger vom 28.12.2015
Geht war am 1.3 hin ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.792.115 von Huusmeister am 20.02.16 07:09:21Wohl keine wirkliche Überraschung, dass die ao. HV wohl kurzfristig abgesagt worden ist.
Mal sehen, wie lange Herr Reich als rechtskräftig vorbestrafter Krimineller, der nach Gesetz eigentlich kein Vorstandsamt bekleiden darf, sein Unwesen treibt.
Wie Jahresabschlüsse sind den Aktionären seit Jahren nicht mehr vorgelegt worden...
Gesetzeswidrige Zustände, gegen die sich geschädigte Aktionäre nun wohl mit gut Recht wehren....
Mal sehen, wie lange Herr Reich als rechtskräftig vorbestrafter Krimineller, der nach Gesetz eigentlich kein Vorstandsamt bekleiden darf, sein Unwesen treibt.
Wie Jahresabschlüsse sind den Aktionären seit Jahren nicht mehr vorgelegt worden...
Gesetzeswidrige Zustände, gegen die sich geschädigte Aktionäre nun wohl mit gut Recht wehren....
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.568.377 von tonisoprano am 24.01.16 21:27:12Nun ist ja Frau Aniko Köpf im Vorstand. Wäre ja mal an der Zeit, dass hier eine Hauptversammlung kommt. Die letzte liegt nun schon rund ein halbes Jahrzehnt zurück.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.642.934 von Zwangsliquidator2 am 17.06.16 22:46:58
Wo bleibt die Hauptversammlung und die Vorlage der Jahresabschlüsse für die vergangenen Jahre.....???
Oder will Frau Köpf als neu berufener Vorstand den Weg des systematischen Gesetzesbruches ihres wegen einer Vielzahl an kriminellen Handlungen rechtskräftig vorbestraften Amtsvorgängers Herrn W.W. Reich fortsetzen???
Was sagt das Registerregricht in Ulm??? Man ist da ja nun über die offenkundigen Misstände und Gesetzesmissachtungen im Firmengeflecht Reich ja bestens informiert.
Wo bleibt die Hauptversammlung und die Vorlage der Jahresabschlüsse für die vergangenen Jahre.....???
Oder will Frau Köpf als neu berufener Vorstand den Weg des systematischen Gesetzesbruches ihres wegen einer Vielzahl an kriminellen Handlungen rechtskräftig vorbestraften Amtsvorgängers Herrn W.W. Reich fortsetzen???
Was sagt das Registerregricht in Ulm??? Man ist da ja nun über die offenkundigen Misstände und Gesetzesmissachtungen im Firmengeflecht Reich ja bestens informiert.
was soll man sagen, Reich und seine "Bande" ist doch das beste Beispiel von der Bananenrepublik Deutschland in Sachen Anlegerschutz. Seit Jahren treiben die ihr Unwesen, aber man lässt sie letztendlich gewähren. Es ist schockierend, dass die Damen und Herren nicht härter sanktioniert werden. Aber vielleicht bricht ihnen die Karwendelbahn das Genick, mit der Politik sollte man sich nicht anlegen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.784.686 von mondstein81 am 07.07.16 12:10:42Nun, die Mühlen der Justiz mahlen eben langsam. Da haben es im generellen Gesetzesbrecher und Kriminelle eben zunächst leicht.
Ist wer am Donnerstag bei der HV und kann berichten
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.307.234 von Huusmeister am 19.09.16 21:23:51GSC Research wird wohl kommen.
schöner HV-Bericht
http://www.gsc-research.de/gsc/research/hv_berichte/detailan…Und wieder frage ich mich, warum interessierte Aktionäre die HV nicht schon längst selber einberufen und abgehalten haben.
Es müssen nur jeweils einige Stücke sein um mir die Teilnahmen an den Hauptversammlungen zu ermöglichen.
Besonders suche ich Anteile folgender Unternehmen:
Private Equity Fonds I AG & Co. KGaA i.L., 89518 Heidenheim
KK Immobilien Fonds I AG & Co. KGaA, 89518 Heidenheim
KK Immobilien Fonds II AG & Co. KGaA, 89518 Heidenheim
SPV AG & Co. KGaA, Gerstetten
Aurum Sachwerte AG, 89518 Heidenheim
Zieh-Hausbrauerei AG, 89518 Heidenheim
Bitte melden!
MfG
Besonders suche ich Anteile folgender Unternehmen:
Private Equity Fonds I AG & Co. KGaA i.L., 89518 Heidenheim
KK Immobilien Fonds I AG & Co. KGaA, 89518 Heidenheim
KK Immobilien Fonds II AG & Co. KGaA, 89518 Heidenheim
SPV AG & Co. KGaA, Gerstetten
Aurum Sachwerte AG, 89518 Heidenheim
Zieh-Hausbrauerei AG, 89518 Heidenheim
Bitte melden!
MfG
Wann haben wir endlich eine HV
Wie ist hier eigentlich der Aufsichtsrat besetzt........???
Kommt Frau Anniko Köpf ihren Pflichten nach?
Kommt Frau Anniko Köpf ihren Pflichten nach?
Was für ein Disaster!
If there is a Reich as master, you´ll get disaster faster (altes Börsianersprichwort)
Lesen bildet
Anleger und Mittenwald kämpfen gegen Heidenheimer Familie R.
http://www.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/anleger-und-…
Anleger und Mittenwald kämpfen gegen Heidenheimer Familie R.
http://www.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/anleger-und-…
Ist jemand morgen bei der HV ?
Neues aus Heidenheim
VCI Venture Capital und Immobilien AG
Heidenheim an der Brenz
WKN A0JCYF
ISIN DE000A0JCYF4
Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG
Die VCI Venture Capital und Immobilien AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass Herr Stephan Brintzinger, Obere Loh Straße 9/1, 78078 Niedereschach, Herr Joachim Traut, Schübelstraße 10, 8700 Küsnacht / Schweiz und Frau Caterina Steeg, Schwanenhof 3, 97070 Würzburg gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04.09.2017 zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Neuwahl von 2 Aufsichtsratsmitgliedern) Anfechtungsklage (§ 246 AktG) beziehungsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG erhoben haben.
Die Klage ist beim Landgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 31 O 49/17 KfH anhängig.
Heidenheim, im Oktober 2017
VCI Venture Capital und Immobilien AG
Der Vorstand
quelle Bundesanzeiger vom 24.10.2017
VCI Venture Capital und Immobilien AG
Heidenheim an der Brenz
WKN A0JCYF
ISIN DE000A0JCYF4
Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG
Die VCI Venture Capital und Immobilien AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass Herr Stephan Brintzinger, Obere Loh Straße 9/1, 78078 Niedereschach, Herr Joachim Traut, Schübelstraße 10, 8700 Küsnacht / Schweiz und Frau Caterina Steeg, Schwanenhof 3, 97070 Würzburg gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04.09.2017 zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Neuwahl von 2 Aufsichtsratsmitgliedern) Anfechtungsklage (§ 246 AktG) beziehungsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG erhoben haben.
Die Klage ist beim Landgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 31 O 49/17 KfH anhängig.
Heidenheim, im Oktober 2017
VCI Venture Capital und Immobilien AG
Der Vorstand
quelle Bundesanzeiger vom 24.10.2017
Auch noch so eine "Perle" aus dem Hause Reich, wo noch einiges an juristischer Aufarbeitung anstehen sollte. Jahresabschlüsse sind ja hier seit Jahren nicht veröffentlicht worden.
Was ist eigentlich aus der Klage zu der Hauptversammlung vom 04.09.2017 geworden ?
Die Klage liegt ja beim LG Stuttgart 31 0 49/17KfH
Muss wenn es zu einen Urteil kommt dies Veröffentlich werden ?
Die Klage liegt ja beim LG Stuttgart 31 0 49/17KfH
Muss wenn es zu einen Urteil kommt dies Veröffentlich werden ?
Oje..... keine Jahresabschlüsse, keine Hauptversammlungen!!!
Dürfte für Wolfi noch ein böses Ende nehmen
Dürfte für Wolfi noch ein böses Ende nehmen
Na, was gibt es Neues hier?
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.609.698 von Hanspeterdergrosse am 04.09.18 12:51:31Na, wie geht es hier weiter?
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.038.993 von Hanspeterdergrosse am 24.10.18 10:20:53Bei dieser Gesellschaft aus dem Hause "Reich" war in der vergangenen Woche nach vielen Jahren mal eine Hauptversammlung in Berlin. War jemand da und kann berichten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.455.545 von wf00757575 am 17.12.18 17:37:02Der lustige "Wolfi" Reich scheint sich schon nicht mal mehr die Mühe zu geben, sich den Anschein gesetzeskonformen Handels zu geben.
Anders ist die dokumentierte groteske, fortlaufende öffentlich dokumentierte Gesetzesmissachtung nicht zu werten.
Und seine vulgären äusfallenden Äusserungen gegen Mitgesellschafter lassen vermuten, dass es um seinen mentalen Zustand nicht gut bestellt ist. Echt beängstigend.
Anders ist die dokumentierte groteske, fortlaufende öffentlich dokumentierte Gesetzesmissachtung nicht zu werten.
Und seine vulgären äusfallenden Äusserungen gegen Mitgesellschafter lassen vermuten, dass es um seinen mentalen Zustand nicht gut bestellt ist. Echt beängstigend.
Heidenheimer Unternehmensgruppe um Wolfgang Wilhelm Reich nun neue Wege
https://boerse.ard.de/boersenwissen/anlegerschutz/reich-im-p…
https://boerse.ard.de/boersenwissen/anlegerschutz/reich-im-p…
Quelle: Bundesanzeiger 25.01.2019
VCI Venture Capital und Immobilien AGHeidenheim an der Brenz
WKN: A0JCYF
ISIN: DE000A0JCYF4
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Montag, den 11.03.2019, um 16:00 Uhr,
NH München Messe,
Eggenfeldener Straße 100,
81929 München,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 15:45 Uhr.
Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 Aktiengesetz des Aktionärs Wolfgang Wilhelm Reich vom 15.01.2019. Der in dem Einberufungsverlangen enthaltene Tagesordnungspunkt ist Gegenstand dieser Einberufung. Ein Beschlussvorschlag der Verwaltung zu dem Tagesordnungspunkt ist gesetzlich nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3 Satz 3 Alt. 2 Aktiengesetz). Gemäß § 19 Satz 5 der Satzung ist der Vorstand jedoch verpflichtet, zu jedem Tagesordnungspunkt, über den die Hauptversammlung beschließen soll, einen Abstimmungsvorschlag zu unterbreiten.
Tagesordnung
TOP 1
Beschlussfassung über die Aufhebung der Satzung in § 19 Satz 5, § 26 Satz 2 und § 27 Satz 1, 2, 3 und 4
Herr Wolfgang Wilhelm Reich schlägt vor zu beschließen:
1.
§ 19 Satz 5, § 26 Satz 2 und § 27 Satz 1, 2, 3 und 4 der Satzung werden aufgehoben
Gemäß § 19 Satz 5 der Satzung ist der Vorstand verpflichtet, zu jedem Tagesordnungspunkt, über den die Hauptversammlung beschließen soll, einen Abstimmungsvorschlag zu unterbreiten.
Der Vorstand schlägt zu TOP 1 vor zu beschließen:
1.
§ 19 Satz 5, § 26 Satz 2 und § 27 Satz 1, 2, 3 und 4 der Satzung werden aufgehoben
Unverbindliche Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 23 (1) der Satzung lautet wie folgt:
„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden die Aktionäre zugelassen, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Der Samstag gilt nicht als Werktag.“
Die Adresse lautet:
VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321 34269190
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321 34269190
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge Anfragen etc. werden im Internet unter
www.vci-ag.de
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die VCI Venture Capital und Immobilien AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die VCI Venture Capital und Immobilien AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der VCI Venture Capital und Immobilien AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der VCI Venture Capital und Immobilien AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der VCI Venture Capital und Immobilien AG.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der VCI Venture Capital und Immobilien AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:
VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Heidenheim, im Januar 2019
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.711.499 von straßenköter am 25.01.19 15:09:21
Neues Jahr, neue Runde..
Bin schon mal gespannt auf die Gesamtzahl der Hauptversammlungen auf die es das lustige Reich-Imperium in diesem Jahr bringen wird.
Neues Jahr, neue Runde..
Bin schon mal gespannt auf die Gesamtzahl der Hauptversammlungen auf die es das lustige Reich-Imperium in diesem Jahr bringen wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.717.067 von Hanspeterdergrosse am 26.01.19 12:48:05Besucht jemand die Hauptversammlung?
Einfach vorzeitig ohne Beschlussfassung abzubrechen, ist für den lustigen Wolfi hier nicht zielführend.
Einfach vorzeitig ohne Beschlussfassung abzubrechen, ist für den lustigen Wolfi hier nicht zielführend.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.988.925 von Hanspeterdergrosse am 28.02.19 18:45:19Na, wer geht hin kommende Woche?
Tagungsort ist ja von der Autobahn aus bestens zu erreichen.
Tagungsort ist ja von der Autobahn aus bestens zu erreichen.
Wenn die Ankündigung stimmt, dann wird GSC Reseach für eine Berichterstattung vor Ort sein.
Ein besonderes Interesse wird sicher Frau Aniko Köpf gelten, die ja als Vorstandsfrau ist, und jüngst bei anderen von ihr geführten Unternehmen mit ihren pikanten Verwicklungen in das Heidenheimer Rotlicht-Bordell-Milieu für Furore und Gesprächsstoff gesorgt hat.
Wird mal vermutlich wieder eine unterhaltsame Veranstaltung.
Ein besonderes Interesse wird sicher Frau Aniko Köpf gelten, die ja als Vorstandsfrau ist, und jüngst bei anderen von ihr geführten Unternehmen mit ihren pikanten Verwicklungen in das Heidenheimer Rotlicht-Bordell-Milieu für Furore und Gesprächsstoff gesorgt hat.
Wird mal vermutlich wieder eine unterhaltsame Veranstaltung.
Leider ist ja die Hauptversammlung abgesagt worden......
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.108.988 von Huusmeister am 15.03.19 11:08:30Ja, ja die Aniko. Will sie sich zu der Rotlicht-Geschichte nicht äussern?
Die Absage der aoHv ist auch mal wieder so ein lustiges Beispiel für dias sonderbare Treiben des lustigen Wolfi.
Die Anberaumung erfolgte doch explizit auf Betreiben Reichs. Dann bläst man die Veranstaltung wieder ab. Jerzt sitzt man auf den Kosten und erntet noch Hohn und Spott in der Öffentlichkeit. Wolfi schiesst Eigentore in Serie.
Die Anberaumung erfolgte doch explizit auf Betreiben Reichs. Dann bläst man die Veranstaltung wieder ab. Jerzt sitzt man auf den Kosten und erntet noch Hohn und Spott in der Öffentlichkeit. Wolfi schiesst Eigentore in Serie.
Noch so eine "Perle" aus dem Hause Reich, bei der demnächst die Hauptversammlung fällig wird.
Wird sicher unterhaltsam.
Wird sicher unterhaltsam.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.799.261 von Hanspeterdergrosse am 13.06.19 15:38:24Immer noch nix......????
Na, muss das Registergericht erst wieder Zwangsgelder androhen???
Na, muss das Registergericht erst wieder Zwangsgelder androhen???
Müssen wohl wieder Gerichte bemüht werden, um den Vorstand an seine gesetzlichen Pflichten zu erinnern? Nur gut, dass dss zuständige Gericht die gesetzesrenitenten Problemfälle zu Genüge kennt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.189.203 von Hanspeterdergrosse am 06.08.19 19:43:14Mann oh Mann, mit welchen Werten Du Dich beschäftigst, aus meiner Sicht schade um die Zeit. Um 2000 habe ich mal bei Valora gutes Geld verdient, danach nichts zu holen. Wünsche Dir dennoch Erfolg und Freude am Markt.
Immer noch nix. Von dieser Aktien-Perle aus dem Hause Reich muss ich mir wohl auch mal eine Handvoll Aktien zulegen.
Kommt hier auch mal eine Hauptversammlung??
Auch ist Frau Aniko Köpf als Vorstandsfrau in Verantwortung, die dieses Jahr ja eher in tragischer Weise durch ihre peinlichen Heidenheimer Bordellaktivitäten grössere Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat.
Die Frau muss man sich merken.
Sehr unterhaltsam (nicht nur für Heidenheimer), die Frau.
Auch ist Frau Aniko Köpf als Vorstandsfrau in Verantwortung, die dieses Jahr ja eher in tragischer Weise durch ihre peinlichen Heidenheimer Bordellaktivitäten grössere Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat.
Die Frau muss man sich merken.
Sehr unterhaltsam (nicht nur für Heidenheimer), die Frau.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.719.821 von Hanspeterdergrosse am 18.10.19 16:11:53
Und immer noch keine Hauptversammlung. Jahresabschluss???
Wird wohl wieder ein Fall für das Gericht in Ulm.
Und immer noch keine Hauptversammlung. Jahresabschluss???
Wird wohl wieder ein Fall für das Gericht in Ulm.
Nun, wo bleibt die ordentliche Hauptversammlung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.320.928 von Hanspeterdergrosse am 08.01.20 23:08:14Der lustige Wolfi ist nun auch bei dieser Klitsche wieder Vorstand.
Amtsgericht Ulm Aktenzeichen: HRB 661533 Bekannt gemacht am: 02.01.2020 11:37 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
02.01.2020
HRB 661533: VCI Venture Capital und Immobilien AG, Heidenheim an der Brenz, Panoramaweg 18, 89518 Heidenheim an der Brenz. Bestellt als Vorstand: Reich, Wolfgang Wilhelm, Heidenheim an der Brenz, *02.08.1979, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Köpf, Aniko, Herbrechtingen, *25.06.1977.
Amtsgericht Ulm Aktenzeichen: HRB 661533 Bekannt gemacht am: 02.01.2020 11:37 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
02.01.2020
HRB 661533: VCI Venture Capital und Immobilien AG, Heidenheim an der Brenz, Panoramaweg 18, 89518 Heidenheim an der Brenz. Bestellt als Vorstand: Reich, Wolfgang Wilhelm, Heidenheim an der Brenz, *02.08.1979, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Köpf, Aniko, Herbrechtingen, *25.06.1977.
Na, keine Hauptversammlung?? Mehr als überfällig.
Na, müssen erst Zwangsandrohungen von seiten des zuständigen Registergerichts erfolgen?
Da ist ja unser lustiger Wolfi einschlägig vorbelastet und wohl bekannt.
Ich muss mir von dieser Aktien-Perle aus dem Hause Reich auch nochmal ein paar Stück zulegen.
Da ist ja unser lustiger Wolfi einschlägig vorbelastet und wohl bekannt.
Ich muss mir von dieser Aktien-Perle aus dem Hause Reich auch nochmal ein paar Stück zulegen.
Dann einer freundlichen Board-Bekanntschaft bin ich nun auch hier bei dieser Heidenheimer-Reich-Bude Aktionär. In hömophatischer Menge natürlich.
Und weiter warten warten auf die überfällige Jahreszahlen und ordentliche Hauptversammlung.
Wolfi ist mit seinem Verhalten mal wieder ordentlich auf Abwegen.
Und weiter warten warten auf die überfällige Jahreszahlen und ordentliche Hauptversammlung.
Wolfi ist mit seinem Verhalten mal wieder ordentlich auf Abwegen.
Immer noch nix???
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.961.500 von Hanspeterdergrosse am 11.03.20 13:25:43
Verzinst mit 10%
Gruß
Wandelanleihe
Doch VCI CAPITAL Bezugsrechte über KK Immobilien -10% Wandelanleihe LZ. 31.12.2025Verzinst mit 10%
Gruß
Mir auch gerade in den Briefkasten geflattert
Wolfi scheint ernsthafte Geldsorgen zu haben.
Wolfi scheint ernsthafte Geldsorgen zu haben.
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