Bankhaus Main AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.10.11 14:25:22 von
neuester Beitrag 19.10.11 09:28:17 von
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Bankhaus Main AG
Frankfurt am Main
ISIN: DE000A0KD0H3 WKN: A0KD0H
ISIN: DE0007312449 WKN: 731244
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, 23. November 2011, um 15:00 Uhr
im Hilton Frankfurt Hotel, Veranstaltungsraum Central Park,
Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel, sowie des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Bankhaus Main AG, Goetheplatz 4, 60311 Frankfurt am Main, ab dem 1. November 2011: Schillerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, und im Internet unter der Adresse www.bankhaus-main.com eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugestellt. Zudem liegen sie am Tag der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen aus.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 wie folgt festzulegen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Vergütung in Höhe von 4.000,00 Euro zzgl. der darauf eventuell anfallenden Umsatzsteuer und der Abzugsteuer nach § 50 a EStG.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers sowie des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.
6. Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsratsmitglieds
Herr Dirk Pfeil hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates der Bankhaus Main AG zum 31. Dezember 2010 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Bankhaus Main AG aus sechs Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Allan Dennis Cooper, Finanzberater, Zürich, Schweiz, in den Aufsichtsrat der Bankhaus Main AG zu wählen, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden.
7. Beschlussfassung über die Schaffung des genehmigten Kapitals I und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
In § 4 der Satzung (Grundkapital und Aktien) wird folgender Absatz (4) neu eingefügt:
„(4) Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 22. November 2016 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach durch Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 400.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 400.000 neuen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung aller Mitglieder des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen und die Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung aller Mitglieder des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.“
Die Schaffung des Genehmigten Kapitals I wird wie folgt begründet:
Um sich in der Privatbankenlandschaft erfolgreich positionieren zu können, hat die Bankhaus Main AG ihr Dienstleistungsspektrum sukzessive erweitert. Dies ging mit beachtlichen Investitionen in die Bankinfrastruktur einher. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass in 2012 weitere Investitionen in die IT-Infrastruktur der Bankhaus Main AG erforderlich sein werden.
Auch durch die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im September 2010 veröffentlichten Empfehlungen, bekannt als Basel III, die das Finanzsystem durch Erhöhung der Mindesteigenkapitalanforderungen und die Einführung von Kapitalpuffern nachhaltig stabilisieren sollen, bringen für die Bankhaus Main AG Implikationen mit sich.
Aus diesen Gründen halten es der Vorstand und der Aufsichtsrat für sinnvoll, die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft zu stärken.
Die Vorzugsaktionäre werden gebeten, durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem Beschluss der Hauptversammlung und zu der Änderung des § 4 Absatzes (4) der Satzung zu erteilen.
8. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 3 AktG
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung – zuletzt durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2010 – ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft sowohl gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG als auch zum Zwecke des Wertpapierhandels gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG zu erwerben.
Der Bestand an eigenen Aktien betrug zum 31. Dezember 2010 92.152 eigene Inhaber-Vorzugsaktien (gegenüber 92.277 eigenen Inhaber-Vorzugsaktien zum 31. Dezember 2009). Auf diese Aktien entfällt ein Anteil am Grundkapital von Euro 92.152,00, dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 2,97% (31. Dezember 2009: 2,98%). Der Gegenwert der 92.152 erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2010 737.676,76 Euro. Die Geschäfte in eigenen Aktien im Jahr 2010 dienten dem Wertpapierhandel.
Grundkapital und Aktien zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 3.100.000,00 Euro und ist eingeteilt in 3.100.000 nennwertlose Inhaberaktien, davon 2.480.000 Stückaktien (Stammaktien) und 620.000 Vorzugsaktien. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 92.523 eigene Aktien (Vorzugsaktien ohne Stimmrecht).
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechtes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am 3. Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Fällt der 3. Tag vor dem Tag der Hauptversammlung auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz der Gesellschaft staatlich anerkannten gesetzlichen Feiertag, so müssen Anmeldung und Nachweis spätestens am vorhergehenden Werktag zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Anmeldungen müssen spätestens bis zum 18. November 2011, 24:00 Uhr in Textform (§ 126 b BGB) bei nachstehender Anmeldestelle eingehen:
Bankhaus Main AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Kirchstraße 35
73033 Göppingen
Telefax: +49 (0) 7161 / 96 93 17
Die Aktionäre können sich außerdem in Textform bei der Gesellschaft unter der Faxnummer: +49 (0) 69 / 59 76 76 9112 oder per E-Mail: ir@bankhaus-main.com anmelden. Die Anmeldungen werden an die Anmeldestelle weitergeleitet.
Unabhängig von der Art der Anmeldung muss jeder Aktionär den von dem depotführendem Institut erstellten Nachweis in Textform (§ 126 b BGB) erbringen, dass er am 02. November 2011, 0:00 Uhr Aktionär der Gesellschaft war. Die Nachweise sind in jedem Falle von dem Aktionär spätestens bis zum 18. November 2011, 24:00 Uhr an die oben genannte Anmeldestelle zu übermitteln.
Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht oder sonstige Rechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden können. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht kein Schriftformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind an folgende Anschrift:
Bankhaus Main AG
Investor Relations
Goetheplatz 4
60311 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 / 59 76 76 9112,
ab dem 1. November 2011:
Bankhaus Main AG
Investor Relations
Schillerstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 / 59 76 76 9112
oder per E-Mail an: ir@bankhaus-main.com zu richten. Ordnungsgemäße Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter dieser Adresse eingegangen sind, werden unverzüglich gemäß § 126 bzw. § 127 AktG unter der Internetadresse www.bankhaus-main.com zugänglich gemacht.
Einsichtnahme in Unterlagen
Ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Einladung im elektronischen Bundesanzeiger liegen alle für diese Hauptversammlung relevanten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Goetheplatz 4, 60311 Frankfurt am Main, ab dem 1. November: Bankhaus Main AG, Schillerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift vorgenannter Unterlagen erteilt. Zudem werden sie am Tag der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen ausliegen.
Frankfurt am Main, im Oktober 2011
Bankhaus Main AG
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an Bankhaus Main AG, Investor Relations, Goetheplatz 4, 60311 Frankfurt am Main, ab dem 1. November: Bankhaus Main AG, Investor Relations, Schillerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, Telefax: +49 (0) 69 / 59 76 76 9112, E-Mail: ir@bankhaus-main.com
quelle ebundesanzeiger vom 17.10.2011
Frankfurt am Main
ISIN: DE000A0KD0H3 WKN: A0KD0H
ISIN: DE0007312449 WKN: 731244
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, 23. November 2011, um 15:00 Uhr
im Hilton Frankfurt Hotel, Veranstaltungsraum Central Park,
Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel, sowie des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Bankhaus Main AG, Goetheplatz 4, 60311 Frankfurt am Main, ab dem 1. November 2011: Schillerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, und im Internet unter der Adresse www.bankhaus-main.com eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugestellt. Zudem liegen sie am Tag der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen aus.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 wie folgt festzulegen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Vergütung in Höhe von 4.000,00 Euro zzgl. der darauf eventuell anfallenden Umsatzsteuer und der Abzugsteuer nach § 50 a EStG.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers sowie des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.
6. Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsratsmitglieds
Herr Dirk Pfeil hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates der Bankhaus Main AG zum 31. Dezember 2010 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Bankhaus Main AG aus sechs Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Allan Dennis Cooper, Finanzberater, Zürich, Schweiz, in den Aufsichtsrat der Bankhaus Main AG zu wählen, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden.
7. Beschlussfassung über die Schaffung des genehmigten Kapitals I und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
In § 4 der Satzung (Grundkapital und Aktien) wird folgender Absatz (4) neu eingefügt:
„(4) Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 22. November 2016 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach durch Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 400.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 400.000 neuen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung aller Mitglieder des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen und die Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung aller Mitglieder des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.“
Die Schaffung des Genehmigten Kapitals I wird wie folgt begründet:
Um sich in der Privatbankenlandschaft erfolgreich positionieren zu können, hat die Bankhaus Main AG ihr Dienstleistungsspektrum sukzessive erweitert. Dies ging mit beachtlichen Investitionen in die Bankinfrastruktur einher. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass in 2012 weitere Investitionen in die IT-Infrastruktur der Bankhaus Main AG erforderlich sein werden.
Auch durch die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im September 2010 veröffentlichten Empfehlungen, bekannt als Basel III, die das Finanzsystem durch Erhöhung der Mindesteigenkapitalanforderungen und die Einführung von Kapitalpuffern nachhaltig stabilisieren sollen, bringen für die Bankhaus Main AG Implikationen mit sich.
Aus diesen Gründen halten es der Vorstand und der Aufsichtsrat für sinnvoll, die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft zu stärken.
Die Vorzugsaktionäre werden gebeten, durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem Beschluss der Hauptversammlung und zu der Änderung des § 4 Absatzes (4) der Satzung zu erteilen.
8. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 3 AktG
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung – zuletzt durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2010 – ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft sowohl gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG als auch zum Zwecke des Wertpapierhandels gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG zu erwerben.
Der Bestand an eigenen Aktien betrug zum 31. Dezember 2010 92.152 eigene Inhaber-Vorzugsaktien (gegenüber 92.277 eigenen Inhaber-Vorzugsaktien zum 31. Dezember 2009). Auf diese Aktien entfällt ein Anteil am Grundkapital von Euro 92.152,00, dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 2,97% (31. Dezember 2009: 2,98%). Der Gegenwert der 92.152 erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2010 737.676,76 Euro. Die Geschäfte in eigenen Aktien im Jahr 2010 dienten dem Wertpapierhandel.
Grundkapital und Aktien zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 3.100.000,00 Euro und ist eingeteilt in 3.100.000 nennwertlose Inhaberaktien, davon 2.480.000 Stückaktien (Stammaktien) und 620.000 Vorzugsaktien. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 92.523 eigene Aktien (Vorzugsaktien ohne Stimmrecht).
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechtes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am 3. Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Fällt der 3. Tag vor dem Tag der Hauptversammlung auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz der Gesellschaft staatlich anerkannten gesetzlichen Feiertag, so müssen Anmeldung und Nachweis spätestens am vorhergehenden Werktag zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Anmeldungen müssen spätestens bis zum 18. November 2011, 24:00 Uhr in Textform (§ 126 b BGB) bei nachstehender Anmeldestelle eingehen:
Bankhaus Main AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Kirchstraße 35
73033 Göppingen
Telefax: +49 (0) 7161 / 96 93 17
Die Aktionäre können sich außerdem in Textform bei der Gesellschaft unter der Faxnummer: +49 (0) 69 / 59 76 76 9112 oder per E-Mail: ir@bankhaus-main.com anmelden. Die Anmeldungen werden an die Anmeldestelle weitergeleitet.
Unabhängig von der Art der Anmeldung muss jeder Aktionär den von dem depotführendem Institut erstellten Nachweis in Textform (§ 126 b BGB) erbringen, dass er am 02. November 2011, 0:00 Uhr Aktionär der Gesellschaft war. Die Nachweise sind in jedem Falle von dem Aktionär spätestens bis zum 18. November 2011, 24:00 Uhr an die oben genannte Anmeldestelle zu übermitteln.
Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht oder sonstige Rechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden können. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht kein Schriftformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind an folgende Anschrift:
Bankhaus Main AG
Investor Relations
Goetheplatz 4
60311 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 / 59 76 76 9112,
ab dem 1. November 2011:
Bankhaus Main AG
Investor Relations
Schillerstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 / 59 76 76 9112
oder per E-Mail an: ir@bankhaus-main.com zu richten. Ordnungsgemäße Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter dieser Adresse eingegangen sind, werden unverzüglich gemäß § 126 bzw. § 127 AktG unter der Internetadresse www.bankhaus-main.com zugänglich gemacht.
Einsichtnahme in Unterlagen
Ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Einladung im elektronischen Bundesanzeiger liegen alle für diese Hauptversammlung relevanten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Goetheplatz 4, 60311 Frankfurt am Main, ab dem 1. November: Bankhaus Main AG, Schillerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift vorgenannter Unterlagen erteilt. Zudem werden sie am Tag der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen ausliegen.
Frankfurt am Main, im Oktober 2011
Bankhaus Main AG
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an Bankhaus Main AG, Investor Relations, Goetheplatz 4, 60311 Frankfurt am Main, ab dem 1. November: Bankhaus Main AG, Investor Relations, Schillerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, Telefax: +49 (0) 69 / 59 76 76 9112, E-Mail: ir@bankhaus-main.com
quelle ebundesanzeiger vom 17.10.2011
Wie hoch ist denn die Dividende?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.226.851 von dr.wssk am 18.10.11 16:37:23Laut Jahresabschluss 2010 hat man das Jahr 2010 dick im Minus mit Bilanzverlust angeschlossen
http://www.bankhaus-main.com/files/110629_BHM_festgestellter…
http://www.bankhaus-main.com/files/110629_BHM_festgestellter…
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.226.928 von Muckelius am 18.10.11 16:48:53Wird sicher eine nette HV
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