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    Electronic Arts - Spiele-Gigant will Kunden ausspionieren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.10.11 17:16:12 von
    neuester Beitrag 20.12.11 15:54:37 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 28.10.11 17:16:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,794600,00.…

      Electronic Arts
      Spiele-Gigant will Kunden ausspionieren


      28.10.2011

      Von Konrad Lischka

      Der Spielehersteller Electronic Arts will mit "Battlefield 3" einen Bestseller landen - doch über eine mitgelieferte Spionage-Software kann der Konzern die Käufer ausspähen. Gamer und Juristen sind empört, Datenschützer ermitteln.

      Der Spielehersteller Electronic Arts (EA) ist um große Worte nicht verlegen: Der neue Titel "Battlefield 3" werde das Genre der "Gefechtssimulationen revolutionieren", steht auf der Website zum neuen Spiel. Der Titel dürfte ein Bestseller werden. Kriegs-Shooter gehören Jahr für Jahr zu den erfolgreichsten Titeln, 2010 verkaufte sich Acitivsions "Call of Duty: Black Ops" mehr als 25 Millionen Mal, in diesem Jahr will EA mit seinem massiv beworbenen Konkurrenztitel "Battlefield 3" einen Teil vom großen Kuchen.

      Eine wichtige Information zu "Battlefield 3" posaunt der Anbieter allerdings nicht ganz so laut heraus. Ganz unten auf einer Informationsseite zu dem Spiel kann man lesen, für "Battlefield 3" auf dem PC brauche man die "aktuellste Version von Origin". Und was es mit diesem Zusatzprogramm tatsächlich auf sich hat, steht an einer anderen Stelle, im Lizenzvertrag für dieses Programm.

      EA räumt sich damit weitreichende Rechte ein, die Computer seiner Kunden zu überwachen und diese Informationen zu verwerten. Die wesentlichen Punkte des Lizenzvertrags:

      * Per Installation der Origin-Software stimmt der Nutzer zu, dass die Anwendung "automatisch Lizenzrechte für einige oder alle EA-Produkte prüfen kann, ohne dich separat darüber zu benachrichtigen".
      * Außerdem sehen die Bedingungen vor, dass EA per Software Informationen über "Computer, Hardware, Medien, Software" die "Nutzung der Anwendung" verwenden kann, um "Lizenzrechte zu prüfen und die Anwendung zu aktualisieren".
      * EA erlaubt sich und "seinen Partnern" - wer das ist, wird nicht ausgeführt - das "Sammeln, Nutzen, Speichern und Übertragen von technischen und verwandten Informationen" von den überwachten Computern. Konkret sind das unter anderem: IP-Adressen, Nutzungsdaten, Software-Ausstattung, Software-Nutzung und vorhandene Hardware-Peripherie. Die Informationen darf EA laut Nutzungsbedingungen auch zu "Marketingzwecken" nutzen.

      EA will personenbezogene Daten

      Im Klartext heißt das: Wer "Battlefield 3" auf einem PC spielen will, muss ein Überwachungsprogramm installieren. Im Lizenzvertrag für dieses Programm steht, dass EA und nicht näher benannte Partner Informationen über die Computer-Nutzung und -Ausstattung des Kunden sammeln dürfen. Außerdem darf EA diese Daten zusammen mit nicht näher genannten "personenbezogenen" Daten für Marketing-Aktionen nutzen. Wer das nicht will, dem rät EA: "Installiere oder nutze die Anwendung bitte nicht".

      Juristen sehen in diesen Bestimmungen Verstöße gegen deutsches Recht. Der Anwalt Thomas Schwenke kommt in einer umfassenden Analyse für das Magazin " Gamestar" zum Ergebnis:

      "Die Nutzungsbedingungen und der Endbenutzer-Lizenzvertrag von Origin sowie die Datenschutz-Richtlinien von Electronic Arts enthalten umfangreiche Verstöße gegen Verbraucher- und Datenschutzrechte. EA nimmt sich über die Nutzungsbedingungen das Recht heraus, einen umfangreichen Kopierschutz einzuführen, der in seiner Wirkung einer Spyware gleich kommt."

      Thomas Hoeren, Richter und Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster, teilt diese Einschätzung: "Diese Nutzungsbedingungen sind null und nichtig", sagt er SPIEGEL ONLINE. Es handele sich hier um eine Eins-zu-Eins-Übersetzung der entsprechenden Dokumente aus den Vereinigten Staaten. Hoeren: "Das ist eine Unverschämtheit."

      Datenschützer alarmiert

      Hoeren verblüfft der Versuch, per Lizenzvertrag deutsches Rechts außer Kraft zu setzen: "Ein Unternehmen kann nicht per Vertrag mit den Kunden Gesetze aushebeln, die in dem Staat gelten, in denen die Kunden leben."

      Electronic Arts lehnte es ab, sich gegenüber SPIEGEL ONLINE zu dieser Sache zu äußern.

      Doch das Unternehmen wird sich wohl bald mit diesen Details auseinandersetzen müssen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich mit dem Fall. Seine Sprecherin Bettina Gayk teilt mit, man gehe von einer Zuständigkeit aus, da der deutsche Sitz von EA in Köln ist.

      In der kommenden Woche werden die Datenschützer EA im ersten Schritt einen umfangreichen Fragenkatalog dazu vorlegen, welche Daten zu welchem Zweck wo verarbeitet werden. Denn, so die Sprecherin: "Diese Informationen sind selbst für uns als Spezialisten nicht aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen."

      Welche Daten über die Computernutzung der überwachten Kunden EA wo speichert, ist in der Tat unklar. In den Datenschutzrichtlinien erklärt EA, man sei ein weltweit tätiges Unternehmen. Die meisten der Computersysteme befänden sich in den Vereinigten Staaten. Unter Umständen erfasse und nutze man die Kundendaten aber auch "in Asien und/oder der Europäischen Union".

      Was kann der Kunde gegen diese Bedingungen tun? Jurist Hoeren sagt: "Für Kunden sind die Sanktionsmöglichkeiten nicht groß." Der Jurist rät Betroffenen, Verbraucherzentralen auf diese Nutzungsbedingungen hinzuweisen. Diese mahnen bisweilen Unternehmen wegen eklatanter Verstöße ab.

      Im " Gamestar"-Forum kritisiert die Mehrheit der Kommentatoren die Zwangskontrolle: " Und ich Idiot hab mir gestern BF3 gekauft", klagt ein Nutzer. Ein anderer scherzt: "Mit 50 Euro ist die Spyware, die man sich installiert, aber gar nicht so teuer." Über die Geringschätzung der Kunden zeigt sich ein Autor verwundert: "Seltsam, dass die Spielefirmen soviel in ein Spiel investieren, um es an den/die Mann/Frau zu bringen, dann allerdings den Zugang durch abschreckende Software wie Origin regulieren."

      ---
      Da dürfte es von Seiten des Staates eigentlich nur als Konsequenz geben:

      - Verkaufsverbot in ganz Deutschland

      - Generalbundesanwaltschaft ermittelt wegen Computermanipulation usw

      - Strafverfahren gegen die Schnüffelfirma sowie deren Führungskräfte

      :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.10.11 17:24:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.273.355 von Blue Max am 28.10.11 17:16:12http://www.muenster.de/~bone/Formen/computerspionage.htm

      Computerspionage

      Definition

      Bei der Computerspionage geht es um die vorsätzliche Beschaffung von fremden EDV-Daten.

      Computerspionage ist strafbar. Bei der Strafverfolgung wird unterschieden, ob der Täter aus den eigenen Reihen (Mitarbeiter) kommt oder ein Externer ist.
      Externe können sich strafbar machen nach § 17 II UWG, wenn sie technische Mittel anwenden oder eine verkörperte Wiedergabe des Geheimnisses (Ausdruck) herstellen.
      Mitarbeiter sind bereits bei bloßer Mitteilung des Geheimnisses Strafbar (§ 17 I UWG).
      Darüberhinaus kann sich jeder nach § 202 a StGB strafbar machen, wenn er sich Daten beschafft, die nicht für ihn bestimmt sind und die gegen unberechtigeten Zugang besonders gesichert sind. Ein Paßwort oder eine Magnetkartensicherung reichen als besondere Sicherung aus.
      Zu beachten ist dabei, das die meisten Spionageangriffe in der freien Wirtschaft nicht nur durch externe Kriminelle geführt werden, sondern sehr oft durch Mitarbeiter aus den eigenen Reihen
      Avatar
      schrieb am 20.12.11 15:54:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist mittlerweile ein Verkaufsverbot für die in #1 genannte dubiose Software in D erlassen worden ?


      Hat gar mittlerweile irgend ein Gericht den US-Konzern wegen dessen Spionagesoftware verurteilt ?


      Nein, denn unsere Gerichte beschäftigen sich mit so etwas:

      http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,804629,00.html

      Internet-Urteil

      Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen


      20.12.2011

      Schon der Verdacht reicht aus: Obwohl eine Rentnerin nach eigenen Angaben weder Computer noch Router besitzt, muss sie einer Anwaltskanzlei 650 Euro zahlen - wegen vermeintlicher Verbreitung eines raubkopierten Hooligan-Films.

      Sie hat keinen Computer, sie hat kein W-Lan - trotzdem muss eine Rentnerin mit kombiniertem Telefon- und Internetanschluss für eine Raubkopie zahlen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Frau die Kosten einer Abmahnung zu tragen habe, weil sie einen Hooligan-Film über ein Tauschnetzwerk angeboten haben soll. Macht 651,80 Euro...."

      :eek:


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