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    Hausmeisterkosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.10.11 10:24:15 von
    neuester Beitrag 30.10.11 11:45:06 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.170.005
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      Avatar
      schrieb am 30.10.11 10:24:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      bevor wieder Tipps kommen wie Mieterschutzbund ansprechen bitte ich um sinnvolle Tipps.

      Ich habe realtiv spät die NK Abrechnung bekommen. Wir sind in dem Kompley Neumieter. Die Hausmeisterkosten erscheinen mir mit 14 K für 24 Einheiten (17 jahre altes Haus) sehr hoch. Die Struktur ist ca. 25 % vom eigentümer bewohnte Whg. 75 % kapitalanlagen.

      So wie es aussieht sind 50 % Fixkosten der Rest nach Bedarf.



      Nun zu meinen 2 Fragen.

      1- Ist der Vermieter verpflichtet mir die Hausmeisterrechnung auszuhändigen ? Ich kann diese als Haushaltsnaahe Diensleistungen steuerlich geltend machen. Brauche aber brutto / netto angaben.


      2- Ist der Verteilungsschlüssel die kompletten Kosten nach qmtr auf die Einheiten anteilig umzulegen ? Oder sollte es vielmehr nur die Fixkosten sein. Den Kapitalanlegern ist es egal wie oft der Hausmeister abgefrodert wird da es eh ein Durchlaufender Posten ist. Und die 7k verutsachten variablen Kosten sollten doch vielmehr den Einheiten zuzurechnen sein, die es angefordert haben ?
      Avatar
      schrieb am 30.10.11 10:57:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich würde mich an deiner Stelle an den Mieterverein o. ä. wenden. Das meine ich Ernst, keien Spaß, oder meinst du etwa, du bekommst hier eine kompetente Auskunft?
      Avatar
      schrieb am 30.10.11 11:01:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von Behinderter: Ich würde mich an deiner Stelle an den Mieterverein o. ä. wenden. Das meine ich Ernst, keien Spaß, oder meinst du etwa, du bekommst hier eine kompetente Auskunft?


      ein verusch ist es immer mal wert. Ich habe auch Mietrechtschutz. Will es aber nicht eskalieren lassen.

      Kann ja sein das es legitim ist. Es sind ja neben Miteren auch einige Kapitalanleger hier unterwegs
      Avatar
      schrieb am 30.10.11 11:08:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich drück dir die Daumen. ;)

      Ich bin im Mieterverein, da kann ich mich jederzeit beraten lassen. Und die dortigen Anwälte sind schon deswegen kompetent, weil sie regelmäßig die Mietrechtsprozesse führen, die wissen also Bescheid.
      Avatar
      schrieb am 30.10.11 11:18:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von Behinderter: Ich drück dir die Daumen. ;)

      Ich bin im Mieterverein, da kann ich mich jederzeit beraten lassen. Und die dortigen Anwälte sind schon deswegen kompetent, weil sie regelmäßig die Mietrechtsprozesse führen, die wissen also Bescheid.


      was kostet denn so eine Beratung ? Wird sie auch vom Rechtschutz abgedeckt ?

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      Avatar
      schrieb am 30.10.11 11:45:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Beratung kostet nichts. Ich hab das vor rd. 2 Jahren in einer Mieterhöhungssache gemacht. Das machen fast immer Rechtsanwälte. Der Anwalt war kompetent und konnte mir genau vorgerechnen, wie man sowas nachprüft. Leider war die Erhöhung berechtigt, aber mir wurde gesagt, daß das jetzt auch die Obergrenze ist.

      Rechtsschutz habe ich auch schon in Anspruch genommen, es ging um Tierhaltung. Den Prozeß habe ich leider verloren. Die hätten mir auch den Anwalt für die Berufungsinstanz bezahlt, aber ich hatte keine Lust mehr, nochmal 1-2 Jahre zu warten. Ich bin dann einfach umgezogen.

      Wenn du Mitglied bist, bist du all inclusive, das ist Beratung und Rechtsschutz, außerdem eine Mitgliederzeitung mit interessanten Infos und Mietrechtsurteilen. Die Mitgliedsbeiträge differieren von Bundesland zu Bundesland. Ich zahle 54 Euro im Jahr, da ist aber schon eine Beitragsermäßigung für langjährige Mitgliedschaft drin.

      Um Rechtschutzversicherungen mache in seit jeher einen großen Bogen, da zahlst du als Normalverbraucher für die vielen streitsüchtigen Prozeßhansels mit.


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