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    Vermögensteuer: Beamte und abgesicherte Pensionäre fein raus ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.11.11 09:30:41 von
    neuester Beitrag 21.08.12 15:19:09 von
    Beiträge: 41
    ID: 1.170.070
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      schrieb am 02.11.11 09:30:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die meisten Vermögen in unserem Land haben ja nicht den Zweck wie Dagabort Duck darin zu baden, sondern sie dienen der Altersabsicherung. Gerade aufgrund der in den letzten Jahrzehnten deutlich gewachsenen Anzahl Selbständiger gibt es immer mehr Menschen, die im Laufe ihres Arbeitslebens Geld zurücklegen müssen, weil sie im Alter nicht durch eine staatliche Rentenzahlung oder gar eine Beamtenpension abgesichert sind.

      Hier beginnt dann das Kernproblem jeder Vermögensteuer. Wie ist Vemögen zu definieren und welches Vermögen sollte der Besteuerung unterliegen? Dazu zwei Beispiele:

      1. Selbständiger kurz vor der Rente
      Ein Freiberufler hat über zig Jahre in Rentenversicherungen und Ansparpläne eingezahlt, um im Rentenalter abgesichert zu sein. Kurz vor der Rente verfügt er deshalb auf dem Papier über ein Millionenvermögen. Das benötigt er auch, wenn er für den Rest seines Lebens daraus eine Rente oder Pension in einer Höhe beziehen will wie sie andere Bürger aus staatlichen Sicherungssystemen erhalten.

      2. Höherer Beamter kurz vor der Pension
      Ein hoher Beamter steht kurz vor der Pension. Er hat bis auf sein Eigenheim kein nennenswertes Vermögen. Das braucht er auch nicht, da er eine sichere, hohe Pension erwarten kann.

      Bei diesen zwei Beispielen würde der Selbständige von der Vermögenssteuer voll erfasst während der Beamte bei allen diskutierten Vermögenssteuermodellen steuerfrei bleiben würde. Dabei hat der Beamte in vielen Vergleichsfällen sogar das höhere, sichere Vermögen, dass sich in den sicheren Zahlungen aus der Pensionskasse aufteilt. Daran zeigt sich, dass mit der Vermögenssteuererhebung massive Probleme verbunden sind - vor allem sind mit den aktuell diskutierten Konzepten massive Ungerechtigkeiten verbunden. (nicht weiter erstaunlich ist vielleicht, dass die Beamten mal wieder fein raus sind).

      Wer dieser Problematik entkommen will, muss m. E. den Weg über die Einkommensteuer gehen. Da Vermögen in der Regel auch Erträge abwirft, kann man Vermögen über die Einkommensteuer viel einfacher besteuern als über ein hochkompliziertes, weiteres Bewertungssystem.
      1 Antwort
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      schrieb am 02.11.11 09:51:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      das haben sich ja auch beamte ausgedacht;)
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 09:52:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist doch von den Politikern genau auf diese Art und Weise gewollt: Die Selbstständigen werden enteignet, und mit dem Erträgen hieraus werden die Pensionen der Beamten und Politiker bezahlt. Eine moderne Form des Diebstahls. :mad:

      Die Pensionen sind ohnehin die einzige Form der Geldanlage, deren Erträge nahezu sicher und auch inflationsgeschützt sind. Zudem ist der in den Pensionen enthaltene Zins bzw. Wertzuwachs aufgrund der nachgelagerten Besteuerung sogar steuerfrei.

      Übrigens erhalten die Pensionäre auch noch einen Großteil ihrer Krankenversicherung, nämlich die Beihilfe, geschenkt, während alle Selbstständigen ihre Krankenversicherung voll bezahlen müssen.

      Daher ist jede Form der Eigentumbesteuerung unter dem Deckmantel der Vermögensteuer ungerecht und verfassungswidrig. Leider entscheiden aber vor Gericht gerade die Nutznießer (verbeamtete Richter) über die rechtliche Zulässigkeit. :cry:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 09:55:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von Peederwoogn2: das haben sich ja auch beamte ausgedacht;)


      Richtig, und die gehören abgeschafft! Aber wer schafft sich schon selbst ab? Ausser Deutschland meine ich:cry:
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 09:58:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      :eek: Oi, da bohrt Einer in einem Kernproblem, das verschwiegen wird und man auf gar keinen Fall etwas verändern möchte!

      Aber, in solchen Zeiten sieht man sich schon mal um, künftig weitere mögliche Steuerquellen anzuzapfen.

      Höchste Zeit, daß man mal wenigstens darüber zu sprechen beginnt, denn gerade bei den Selbständigen wurde ja immer herumgepopelt.

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      Avatar
      schrieb am 02.11.11 10:03:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Auch die Beamten wird es treffen. Die naiven Politiker haben dies bloß noch nicht realisiert, denn auch Pensionsansprüche sind Vermögen.

      Nach dem früheren Vermögenssteuergesetz kennt man u.a. Grundvermögen, Kapitalvermögen, aber auch Vermögen aus Ansprüchen gegen Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Pensionsansprüche und Vermögen aus sonstigen Ansprüchen.
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 10:12:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von Adam Riese: Auch die Beamten wird es treffen. Die naiven Politiker haben dies bloß noch nicht realisiert, denn auch Pensionsansprüche sind Vermögen.

      Nach dem früheren Vermögenssteuergesetz kennt man u.a. Grundvermögen, Kapitalvermögen, aber auch Vermögen aus Ansprüchen gegen Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Pensionsansprüche und Vermögen aus sonstigen Ansprüchen.


      Ach ja? Wie würde sich denn die Vermögenssteuer auf eine monatliche Beamtenpension von sagen wir mal 2500€ auswirken:confused:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 10:15:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von Doppelvize:
      Zitat von Adam Riese: Auch die Beamten wird es treffen. Die naiven Politiker haben dies bloß noch nicht realisiert, denn auch Pensionsansprüche sind Vermögen.

      Nach dem früheren Vermögenssteuergesetz kennt man u.a. Grundvermögen, Kapitalvermögen, aber auch Vermögen aus Ansprüchen gegen Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Pensionsansprüche und Vermögen aus sonstigen Ansprüchen.


      Ach ja? Wie würde sich denn die Vermögenssteuer auf eine monatliche Beamtenpension von sagen wir mal 2500€ auswirken:confused:



      es würde alle zwei jahre um mindestens 2,5% steigen:D
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 10:28:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.289.612 von Doppelvize am 02.11.11 10:12:21Ach ja? Wie würde sich denn die Vermögenssteuer auf eine monatliche Beamtenpension von sagen wir mal 2500€ auswirken
      Um´s vorwegzunehmen: Überhaupt nicht.

      Ich denke aber, es wird "schlechtes Wetter mit reinigenden Regen" geben, denn viel Zuviele haben Platz genommen unterm vermeintlich sicheren Sonnenschirm. Jetzt in der Pahse 2 der Finanzkrise, die noch gut ein bis zwei Jahre andauern kann, sollen sich die Steuerpriveligierten ruhig noch sonnen.

      Der Druck kommt dann auf, wenn die Staatsquote immer weiter aufgebläht wird und immer weniger Menschen arbeiten. Dann verschieben sich die Parameter gewaltig (was ja bereits seit 2003 rasant geschieht) zu Ungunsten der Steuereinnahmen.

      Und da hilft es wohl kaum, wenn man nun den Mindestlohn einführt, den man ja im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2001 miteinführen hätte müssen, um die Solikassen und die Sozialkosten des Staates zu schonen. So hat man nur bei den Renten rumgemacht, die Pensionen aber nicht angetastet und in immer neue Höhen getrieben.
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 13:02:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Eine sehr abstruse Diskussion, was offensichtlich niemandem auffallen will.

      Ich will hier nicht den Ringrichter spielen zwischen zwei Bevölkerungsgruppen.

      Nur ein Satz: Wenn der Freiberufler anstatt irgendwelcher Vorsorgeaufwendungen ebenfalls ein Eigenheim erwirbt, dürfte er sich am Ende sogar besser stehen als der Vergleichsbeamte.

      Rein die Gier treibt ihn dazu, der vermeintlich süßeren Steuerbegünstigung den Vorzug zu geben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 13:08:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Pensionsansprüche wirken sich sehr wohl auf die Vermögenssteuer aus. Dafür kann man ganz einfach den Kapitalwert ermitteln. Abhängig vom Lebensalter und der zu erwartenden Höhe der Pension kann ganz einfach im Steuerrecht diese Ermittlung vorgenommen werden.

      Der Pensionsanspruch eines höheren Beamten hat einen Kapitalwert von € 2 Mio. - diese werden dann abzüglich eines Freibetrages vermögensteuerpflichtig sein.

      Ich prophezeie hier noch einige Überraschungen, die wie gesagt die naiven Politiker wegen fehlender Fachkenntnisse, heute noch gar nicht realisieren.

      Bereits mittlere Beamte werden vermögensteuerpflichtig werden. Auch Ansprüche gegen banale Lebensversicherungen werden in die Berechnung einfließen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 13:13:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.290.564 von Adam Riese am 02.11.11 13:08:52Auch Ansprüche gegen banale Lebensversicherungen werden in die Berechnung einfließen.

      Da dürften doch wohl die Freibeträge ausreichen:confused:
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 13:17:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.290.534 von Silberpfeil1 am 02.11.11 13:02:17du hast recht, das mit den bevölkerungsgruppen ist so
      dabei aber bitte auch beachten

      - es wird meist unterstellt, das freiberufliche unternehmer immer sehr viel mehr verdienen als beamte => dem ist nicht so !!! ab mittleren dienst sind beamteneinkommen nicht schlecht

      - das unternehmerische risiko + die belastung ist um ein vielfaches höher in der freien wirtschaft

      - und die eine bevölkerungsgruppe die andere sehr teuer mitbezahlt, also sehr wohl ein recht hat mitzureden

      meine meinung dazu ist:
      - beamten haben zuviele vergünstigungen, zu hohe pensionen (die sind noch fit im alter nach dem arbeitsleben, gerne mal beobachten), und sind viel zu teuer (nicht alle, hohe finanzbeamte, etc...sind die gehälter schon ok) bezahlt

      => für alle die es ähnlich sehen:
      es steht jedem offen die beamtenlaufbahn einzuschlagen

      => für alle (beamte)die anderer meinung sind:
      selbst wenn gehälter, vergünstigungen und pensionen gekürzt würden => kaum ein beamter würde in der freien wirtschaft arbeiten bzw. wieder zurück aufs amt...würd ich glatt drauf wetten ;)

      nur meine meinung, ich gönne jedem sein säckel, aber wir leben alle in einem staat und haben ein recht darauf das unsere gelder zum wohler aller verwandt werden
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 14:45:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zitat von Silberpfeil1: Nur ein Satz: Wenn der Freiberufler anstatt irgendwelcher Vorsorgeaufwendungen ebenfalls ein Eigenheim erwirbt, dürfte er sich am Ende sogar besser stehen als der Vergleichsbeamte.

      Rein die Gier treibt ihn dazu, der vermeintlich süßeren Steuerbegünstigung den Vorzug zu geben.


      Das verstehe wer will, ich jedoch nicht. Wäre schön, wenn Du mir das erläutern könntest - möglichst ohne unterstellende Verallgemeinerungen.

      Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 15:50:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      Der im Eingangsbeitrag erwähnte Freiberufler zahlt in Versicherungen ein, die sein zu versteuerndes Einkommen mindern - vorausgesetzt, er ist steuerlich richtig beraten.

      Der Beamte hat diese Möglichkeit so gut wie nicht.

      Was hält den im Eingangsbeitrag erwähnten Freiberufler davon ab, anstatt der Zahlung von kapitalbildenden Versicherungsprämien (s)ein Eigenheim zu finanzieren?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 17:15:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von Silberpfeil1: Was hält den im Eingangsbeitrag erwähnten Freiberufler davon ab, anstatt der Zahlung von kapitalbildenden Versicherungsprämien (s)ein Eigenheim zu finanzieren?


      Wenn der Freiberufler im Alter "nur" ein Eigenheim und sonst kein Vermögen hat, hat er schlicht kein verfügbares Einkommen. Wer als eh. Selbständiger im Alter über die Runden kommen will, benötigt neben einem Eigenheim ein ansehnliches Vermögen.

      Im übrigen sind diejenigen, die selbst für ihr Alter ansparen müssen, ohnehin die Gekniffenen der aktuellen Politik. Schließlich hält die Politik die Zinsen niedrig (damit der Staat wenig Zinsen zahlen muss), hat die Besteuerung der Niedrigzinsen in den letzten Jahren aber erhöht bzw. wird sie weiter erhöhen (damit die Staatseinnahmen steigen), betreibt eine inflationsfördernde Politik (verringert die Staatsschulden und entwertet gleichzeitig die Privatvermögen) und will jetzt noch eine Substanzbesteuerung oben drauf setzen.

      Mein Vorschlag dazu ist folgender: Der Staat bittet die wohlhabenden Bürger 1- oder 2-mal richtig zur Kasse (mit einer Vermögensabgabe) und tilgt damit einen wesentlichen Teil seiner Schulden. Danach nutzt der Staat den gewonnenen Spielraum und 1. verschuldet sich nicht erneut und 2. nutzt die freiwerdenden Mittel für Investitionen in die Zukunft. Das würde Sinn machen und das müsste nicht nur Deutschland tun, sondern die ganze EU - dann wär' Ruh.

      P. S.: Ganz nebenbei würden in dem Konzept auch die Banken ordentlich ihr Fett wegkriegen, denn die könnten dann ja nicht mehr die immensen Staatsschulden platzieren (womit sie in den letzten Jahren klotzig verdient haben)...
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 18:37:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zitat von Silberpfeil1: Der im Eingangsbeitrag erwähnte Freiberufler zahlt in Versicherungen ein, die sein zu versteuerndes Einkommen mindern - vorausgesetzt, er ist steuerlich richtig beraten.

      Der Beamte hat diese Möglichkeit so gut wie nicht.

      Was hält den im Eingangsbeitrag erwähnten Freiberufler davon ab, anstatt der Zahlung von kapitalbildenden Versicherungsprämien (s)ein Eigenheim zu finanzieren?


      Verstehe ich auch nicht ... der Beamte bekommt eine Pension für die er nicht mal einen Aufwand leisten musste sowie eine staatlich garantierete private Krankenversicherung etc etc ... alles Kosten die ein Freiberufler selber noch tragen muss.

      Wenn beide dann das Eigenheim haben .... bekommt der Beamte ne Pension . Und der Freiberufler (wenn er all seine Ersparnisse in ein Eigenheim gesetzt hat) ????

      Ich verstehe es nicht .....:confused:
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 19:53:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      Herbert H,

      der Freiberufler, der sich ein Einfamilienhaus mit goldenen Wasserhähnen als Altersvorsorge erschafft, anstatt ein Zwei- oder Dreifamilienhaus zu erwerben (schließlich wird dem Freiberufler ein Millionenvermögen unterstellt), muß grob gemißwirtschaftet haben. Nur in diesem eher unwahrscheinlichen Fall würden dann keine Mieterträge die Lebenshaltungskosten decken können.

      Zu Deinem fett hervorgehobenen Vorschlag: Erst ist grundsätzlich nicht verkehrt. Du mußt Dir m. E. zuallererst Gedanken machen, wessen Zukunft Du den Weg bereitest. Vielleicht sollte diese Frage als dringlichste erst einmal zufriedenstellend geklärt werden.

      Jockelsoy,

      die nachsteuerliche Betrachtung der Fakten weicht doch erheblich von Deinen Vermutungen ab. Recherchiere bitte mal nach.
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 21:37:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.289.511 von franklymydear am 02.11.11 09:52:26"Die Pensionen sind ohnehin die einzige Form der Geldanlage"

      Geldanlage ?????


      Wer hat da wo Geld angelegt ????


      Kann ich da auch Geld anlegen ????


      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Pensionen sind ungedeckte Zahlungsversprechen von über 1.ooo Mrd € ohne "Anlage".

      Wo kein Geld, da auch nix "Analge".


      Nur dass die ungedeckten Zahlungsversprechen sicherer sind, als die von den Arbeitssklaven zwangsweise bezahlte Rente !!!!

      :laugh:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 21:47:36
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.291.402 von Silberpfeil1 am 02.11.11 15:50:15Das ist jetzt aber wirklich witzig:

      Der Selbstständige kann seine Beiträge von der Steuer absetzen?

      Und der Beamte muss gar keine Beiträge leisten!

      Wer von beiden ist dann wohl besser gestellt?
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 21:48:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.290.564 von Adam Riese am 02.11.11 13:08:52"Bereits mittlere Beamte werden vermögensteuerpflichtig werden."
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Auf welchem Planeten lebst du denn ??????

      Bevor hier in D die Pensionsansprüche vermögenssteuer-pflichtig werden, baut die Zonenwachtel die Mauer wieder auf !!!

      Wer soll das denn beschliessen ???? Die Parlamentarier mit ihren hohen Pensionen ???? Die müssten dann ja selber zahlen !!!!!


      Never ever !!!!!


      Avatar
      schrieb am 02.11.11 23:13:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      Zitat von MIRU: "Bereits mittlere Beamte werden vermögensteuerpflichtig werden."
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Auf welchem Planeten lebst du denn ??????

      Bevor hier in D die Pensionsansprüche vermögenssteuer-pflichtig werden, baut die Zonenwachtel die Mauer wieder auf !!!

      Wer soll das denn beschliessen ???? Die Parlamentarier mit ihren hohen Pensionen ???? Die müssten dann ja selber zahlen !!!!!


      Never ever !!!!!






      Zonenwachtel :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 23:22:02
      Beitrag Nr. 23 ()
      DerStrohmann,

      Lachen ist gesund!

      Der hier erwähnte Beamte des mittleren Dienstes sei in der IT tätig. Er verdient brutto im mittleren Alter bei seiner Behörde vielleicht 15 Euro die Stunde.

      Er kündigt und wird Freiberufler. Dort verdient er bei gleicher Tätigkeit sagen wir mal brutto 60 Euro die Stunde (unteres Ende der Bandbreite, normalerweise wesentlich mehr). Selbst wenn er Unsummen seines Mehrverdienstes in die Versicherungen einzahlt, wer steht sich wohl besser?

      Nicht auszudenken, wenn das obige Beispiel Schule machen würde, oder?

      Alle Rechtspfleger würden noch weiter studieren und Rechtsanwälte, alle Finanzbeamten Steuerberater, alle Polizisten Securitymanager, alle Ärzte eigenständig praktizierend ...





      Zu guter Letzt: Darum ging es gar nicht, aber das wissen nur wir beide!;)
      Avatar
      schrieb am 03.11.11 08:32:00
      Beitrag Nr. 24 ()
      Von welcher Vermögenssteuer redet Ihr hier
      überhaupt?
      Mir ist von einer Vermögenssteuer nichts
      bekannt.
      Avatar
      schrieb am 03.11.11 09:00:03
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.293.506 von MIRU am 02.11.11 21:37:31Dass die Pension sicherer als eine Lebensversicherung oder als eine Anlage in Bonds und Aktien ist, sollte wohl klar sein. Auch der Besitz von Grund und Boden oder von Edelmetallen wird eher verboten, bevor die Pensionsansprüche von Beamten und Politikern auch nur im geringsten angetastet werden. :mad:

      Der Verzicht des Beamten auf eine etwas höhere Entlohnung zu Lebzeiten wird durch die üppigen Versorgungsansprüche mehr als ausgeglichen. Also ist die Rendite des Konsumverzichts höher als bei jeder anderen Form des Konsumverzichts. Somit handelt es sich ökonomisch gesehen durchaus um eine Form der Geldanlage.
      Übrigens könnte der "Gegenpartner" (Bund und Länder) durchaus das jetzt durch die etwas geringere Entlohnung mancher Beamten im Vergleich zur Privatwirtschaft und zum Öffentlichen Dienst gesparte Geld sinnvoll investieren ("anlegen"), er schmeißt es aber lieber zum Fenster raus. :cry:

      Meinetwegen ersetze aber den Begriff Geldanlage durch Altersvorsorge oder durch Sicherung des Lebensstandards ab dem 60./62./67. Lebensjahr; faktisch ist es dennoch dasselbe. :kiss:

      Nachwievor gilt: Die sicherste Vorsorge (Geldanlage) liegt immer noch darin, für einige Jahre ein politisches Amt zu bekleiden. Daher lieber zu Lebzeiten ein paar Parteitagsdelegierte schmieren und auf einen sicheren Listenplatz kommen als hart arbeiten und das gesparte in Staatsanleihen investieren. :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.11.11 10:18:47
      Beitrag Nr. 26 ()
      Das ist es ja gerade, was mich wundert!

      Warum verlassen sich die Beamten auf ihre Pension? Mir ist das ein Rätsel.

      Die Pensionshöhe soll genauso unsicher sein wie der Zeitpunkt, ab dem sie gezahlt werde.

      Wer wie in meinem vorigen Beispiel durch Wechsel zum Freiberufler ein Vielfaches dessen verdient, was ihm vergleichsweise in der Behörde zugestanden wird, der kann allein dadurch schon Fakten schaffen, die ihm eine Sicherheit gewähren, die über die angeblich sichere Pension weit hinausgehen.
      Avatar
      schrieb am 03.11.11 11:24:04
      Beitrag Nr. 27 ()
      "Bereits mittlere Beamte werden vermögensteuerpflichtig werden."

      Ein Blick in das (z.Zt. außer Kraft gesetzte) Vermögensteuergesetz (VStG) und Bewertungsgesetz (BewG) zeigt, was alles möglich ist.

      Pensionsansprüche eines mittleren Beamten nach BeWG dürfte bei einem Kapitalwert von 1 Mio liegen. Dazu kämen eventuell weiteres Kapitalvermögen, Grundvermögen, sonstiges Vermögen wie PKW, Teppiche, Schmuck etc. Selbst bei einem Freibetrag von 0,5 Mio € ist schnell eine Vermögensteuerpflicht erreicht.
      Avatar
      schrieb am 03.11.11 12:32:25
      Beitrag Nr. 28 ()
      Zitat von Adam Riese: "Bereits mittlere Beamte werden vermögensteuerpflichtig werden."

      Ein Blick in das (z.Zt. außer Kraft gesetzte) Vermögensteuergesetz (VStG) und Bewertungsgesetz (BewG) zeigt, was alles möglich ist.

      Pensionsansprüche eines mittleren Beamten nach BeWG dürfte bei einem Kapitalwert von 1 Mio liegen. Dazu kämen eventuell weiteres Kapitalvermögen, Grundvermögen, sonstiges Vermögen wie PKW, Teppiche, Schmuck etc. Selbst bei einem Freibetrag von 0,5 Mio € ist schnell eine Vermögensteuerpflicht erreicht.


      Nur: Wie soll das funktionieren? Man stelle sich einen Pensionär mit folgenden Kennzahlen vor:

      Monatliche Pension: 2.000,- EUR
      Kapitalwert seiner Pensionsansprüche: 1 Mio. EUR
      Fällige Vermögensteuer: 5.000,- EUR
      (Vorschlag Grüne: 1 % auf alles über 0,5 Mio.)

      Soll der Pensionär jetzt jedes Jahr zu seiner Bank gehen und 5.000,- EUR Kredit aufnehmen, um seine Vermögensteuer zu zahlen?
      Avatar
      schrieb am 03.11.11 13:32:38
      Beitrag Nr. 29 ()
      Zitat von Silberpfeil1: Das ist es ja gerade, was mich wundert!

      Warum verlassen sich die Beamten auf ihre Pension? Mir ist das ein Rätsel.

      Die Pensionshöhe soll genauso unsicher sein wie der Zeitpunkt, ab dem sie gezahlt werde.

      Wer wie in meinem vorigen Beispiel durch Wechsel zum Freiberufler ein Vielfaches dessen verdient, was ihm vergleichsweise in der Behörde zugestanden wird, der kann allein dadurch schon Fakten schaffen, die ihm eine Sicherheit gewähren, die über die angeblich sichere Pension weit hinausgehen.



      Dein annahmen sind Verkehrt ! Du redest hier von einem best-case-szenario.

      Erstmal muss die Auftagslage eines Freiberuflers so sein, das er überhaupt Arbeit hat. Ein Beamter verdient seine Kohle auch wenn er däumchendrehend im Büro sitzen muss weil keine Arbeit da ist.
      Somit folgt das ein Beamter auch nicht in eine Arbeitslosenversicherung einzahlen muss. Der Freiberufler muss allerdings Rücklagen bilden welcher im Falle einer Schlecheten Auftragslage aufbrauchen muss. Das der Beamte keinen Cent in die Rentenkasse einzahlt und eine private Krankenversicherung auch vom Staat übernommen wird sind monetäre Zuwendungen von denen ein Freiberufler nur träumen kann.

      Und dann kommen wir zu den Kosten welche Du einfach mal so vernachlässigst. Der Beamte bekommt ein Auto gestellt um seine Arbeit irgendwo zu erledigen. Der Freiberufler muss sich ein Auto kaufen, Sprit, Versicherung, Verschleiss- (z.B. Reifen) und Reperaturkosten selber tragen.
      Der Beamte bekommt an seinem Arbeitspaltz einen Rechner und mobil ein Laptop inkl. Software sowie ein Handy gestellt. Alles Kosten die ein Freiberufler auch selber tragen muss.

      Wenn man alle Kosten und Risiken ausblendet ist ein Freiberufler wahrscheinlich besser dran ... aber eine solche Milchmädchenrechnung bekommen wir allzu oft von der Politk vorgehalten.


      grüsse
      Avatar
      schrieb am 03.11.11 21:16:39
      Beitrag Nr. 30 ()
      Es ist eher so, daß der Freiberufler, da er ein Vielfaches gegenüber einem vergleichbaren Beamten verdient, sich erlauben kann, einige Zeit nichtstuend Däumchen zu drehen, ohne daß er sich gegenüber einem Beamten finanziell schlechter steht, der ohne Pause durcharbeitet. Überdenke dazu einfach mein aufgeführtes Praxisbeispiel.

      Deswegen schildert Herbert H auch in seinem Eingangsbeitrag, daß die Zahl der Freiberufler deutlich zugenommen hat, nicht die der Beamten.

      Mancher Freiberufler genehmigt sich zudem, die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vom Auftraggeber ebenfalls mit vollem Stundensatz vergüten zu lassen. Das kann der Beamte nicht. Seine Arbeitszeit beginnt grundsätzlich beim Dienstbeginn und endet zum Dienstende - in aller Regel an seiner Arbeitsstätte. Auch zahlt der Beamte in aller Regel die für seine Fahrten anfallenden Fahrtkosten selbst - im Gegensatz zu manchem Freiberufler, der diese Kosten auf den Auftraggeber abwälzt.

      Nicht wenige Beamte zahlen jedes Jahr vierstellige Krankenversicherungsbeiträge, ohne einen Cent Anspruch auf Dienstbezüge zu haben!

      Deswegen wundere ich mich ja, warum es noch so viele Beamte überhaupt gibt.

      Gruß

      Silberpfeil
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.11.11 22:05:51
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.299.495 von Silberpfeil1 am 03.11.11 21:16:39http://www.krankenversicherung.net/beamte

      Was du hier für ein Bild zeichnest...

      Da kommen einem ja die Tränen, der Beamte muss zur Arbeit fahren und die Fahrt gilt nicht als Arbeitszeit.

      Da tun sich ja Abgründe auf!

      Hast du schon mal etwas vom "unternehmerischen Risiko" gehört?

      Hast du schon mal was von Umsatzsteuer, Miete, Löhnen - Fixkosten gehört?

      Mamma mia...
      Avatar
      schrieb am 03.11.11 22:10:54
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.299.495 von Silberpfeil1 am 03.11.11 21:16:39Außerdem ging es eingangs um die ALTERSVORSORGE und nicht um Krankenkassenbeiträge oder dass die armen, armen Beamten zur Arbeit fahren müssen. Was ist nun rechtlich bessergestellt? Der, der seine Altersvorsorge von der Steuer absetzen kann oder der, der gar keine Beiträge leisten muss? Kein Wunder, dass die Sozialkasse mit zig Milliarden Steuergeldern gestützt werden müssen, wenn jeder sein eigenes Süppchen kochen kann. Was ist das für ein Sozialsystem, wo die Besserverdienenden, Beamten und Selbstständigen aus der Solidargemeinschaft verpissen können? Solch ein System ist zum Zusammenbruch bestimmt. Das Gute daran ist, dass die Beamten auch bluten werden müssen, wenn der Staat pleite geht. Und das wird er, wenn er neben dem Sozialsystem auch noch Banken und Staaten retten muss.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.11.11 23:22:08
      Beitrag Nr. 33 ()
      DerStrohmann,

      Du hast ja Recht! Ich hatte ja selbst darauf gedrängt, sich mit dem Eingangsbeitrag zu beschäftigen. Aber Du mußt schon zugeben, die Falschbehauptungen von Jockelsoy mußten mal ein wenig geradegerückt werden, sonst klappt´s nicht mit der korrekten Betrachtung des Eingangsbeitrags.

      Daß ich in Deinem Link u. a. die ganzen in mehrjähriger Elternzeit befindlichen Beamtinnen vermißt habe, die keine Bezüge erhalten und sich dennoch (irgendwie?) privatkrankenversichern müssen, ist dann auch nicht weiter wichtig - zum Thema zurück:

      Ich habe Dir hier einige Beispiele aufgezeigt, wie Freiberufler, wenn sie es richtig anstellen, eine solide Altersvorsorge verwirklichen können.

      Daß viele Besserverdienende (hier: Nichtbeamte) Möglichkeiten haben, sich der Sozialversicherungspflicht teilweise zu entziehen, ist sicherlich fragwürdig. Aber diese Personengruppe ist nicht allein für den Systemkollaps verantwortlich. Kein Land der Welt kann sich erlauben, so gastfreundlich zu sein wie wir.
      Avatar
      schrieb am 03.11.11 23:24:52
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.289.511 von franklymydear am 02.11.11 09:52:26:cry: fast oder wie in Griechenland :cry:
      Avatar
      schrieb am 04.11.11 16:28:41
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.294.593 von franklymydear am 03.11.11 09:00:03"Der Verzicht des Beamten auf eine etwas höhere Entlohnung zu Lebzeiten "

      Die wenigsten dieser Sesselfurzer würden in der freien Wirtschaft besser entlohnt werden und viele dieser "Guten" haben dann auch den Wechsel vollzogen.

      Mehr als 80 oder 90 % ist hoffnungslos überbezahlt und lesitungsschwach.

      Das liegt aber auch daran, dass man häufig überflüssig ist oder auf Grund der Strukturen Null Motivation mitbringt.

      Die Krankheitsstatistik ist im Vergleich mit der freien Wirtschaft sehr aussagekräftig.

      Die paar Motivierten sind nach ein paar Jahren auch "eingschliffen". :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.11.11 16:43:46
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.299.741 von DerStrohmann am 03.11.11 22:10:54Also, der Staat kann garnicht pleite gehen, aber die Bürger, die letztendlich mit ihrem kompletten Vermögen für die Staatsverbindlichkeiten geradestehen.

      Da gibt es verschiedene bewährte Szenarien aus dem letzten Jahrhundert !!!!!

      Bis hin zur "Reset-Taste" !!!!:laugh:

      Alle Schulden futsch, und die Finanzierer (Sparer und Kapitallebens-Versicherte) pleite.

      Eben "Reset" !!!!

      Damit der schuldenfreie Neustart auch klappt, man muss ja die Beamten und deren Pensionen bezahlen !!!!! gibt es noch ein paar Sonderabgaben auf Vermögen und Immos !!!!


      Fazit: Wir werden nicht erleben, dass Zahlungen an unsere treuen Staatsdiener ausfallen oder dass der Staat "pleite" geht.

      Ist natürlich wenig tröstlich, wenn man selbst pleite ist und von reduzierten
      Hartz4-Zahlungen leben muss !!!
      Avatar
      schrieb am 04.11.11 19:20:53
      Beitrag Nr. 37 ()
      Die Beamten und Pensionen können ja reduziert werden.

      "Sicherung der Wirtschafts- und Finanzlage" wurde bereits am 01.12.1931 eine Notverordnung erlassen, um eine ausgeglichene Haushaltslage zu erreichen.

      Die Beamtengehälter wurden drastisch reduziert.
      Avatar
      schrieb am 04.11.11 20:14:49
      Beitrag Nr. 38 ()
      Zitat von Silberpfeil1: DerStrohmann,

      Du hast ja Recht! Ich hatte ja selbst darauf gedrängt, sich mit dem Eingangsbeitrag zu beschäftigen. Aber Du mußt schon zugeben, die Falschbehauptungen von Jockelsoy mußten mal ein wenig geradegerückt werden, sonst klappt´s nicht mit der korrekten Betrachtung des Eingangsbeitrags.

      Daß ich in Deinem Link u. a. die ganzen in mehrjähriger Elternzeit befindlichen Beamtinnen vermißt habe, die keine Bezüge erhalten und sich dennoch (irgendwie?) privatkrankenversichern müssen, ist dann auch nicht weiter wichtig - zum Thema zurück:

      Ich habe Dir hier einige Beispiele aufgezeigt, wie Freiberufler, wenn sie es richtig anstellen, eine solide Altersvorsorge verwirklichen können.

      Daß viele Besserverdienende (hier: Nichtbeamte) Möglichkeiten haben, sich der Sozialversicherungspflicht teilweise zu entziehen, ist sicherlich fragwürdig. Aber diese Personengruppe ist nicht allein für den Systemkollaps verantwortlich. Kein Land der Welt kann sich erlauben, so gastfreundlich zu sein wie wir.



      Alles Falschbehauptungen ! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.08.12 08:31:24
      Beitrag Nr. 39 ()
      Heute ist in den Zeitungen zu lesen "SPD-geführte Länder arbeiten an neuer Vermögenssteuer". Von einer Berücksichtigung von Pensionsansprüchen bei der Vemögensberechnung lese ich allerdings nichts...
      Avatar
      schrieb am 13.08.12 17:36:18
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.289.409 von Herbert H am 02.11.11 09:30:41#1

      "...Die meisten Vermögen in unserem Land haben ja nicht den Zweck wie Dagabort Duck darin zu baden, sondern sie dienen der Altersabsicherung..."

      Erzähl das mal den Insassen vom Willy-Brandt-Haus.

      Bei denen ist doch jeder vermögend, der über 100 Euro im Geldbeutel hat...

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.08.12 15:19:09
      Beitrag Nr. 41 ()
      Es spielt nicht die geringste Rolle ob ein Freiberufler als Alterssicherung
      Häuser, Aktien, Lebensversicherungen oder Klopapierrollen kauft.

      Um Steuergerechtigkeit zu schaffen müssen Pensionsansprüche als Vermögen angerechnet oder halt für Freiberufler ein entsprechender Freibetrag für Vermögen als Alterssicherung geschaffen werden.

      Davon abgesehen ist die Diskussion eh Firlefanz da natürlich
      "Vermögenssteuer" gut klingt (wir nehmens bei den Reichen)
      tatsächlich aber die Einnahmen relativ gering und der Aufwand
      fürs Eintreiben der Steuer enorm hoch ist.
      Geh mal in ein Haus und bewerte Schmuck, Kunstgegenstände...
      Was ist mit Firmen die Betriebsvermögen haben aber miese schreiben?

      Viel einfacher, effektiver und (unter dem Aspekt die Reichen mehr zu belasten)
      wäre eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes und natürlich die Einnahmen aus Kapitalerträgen ebenso steuerlich zu behandeln wie Einkommen aus Arbeit
      statt diese mit nur 25 % zu versteuern.


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