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    Wenn die Bank pleite geht, was passiert dann mit meinen Investmentfonds? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.11.11 15:50:55 von
    neuester Beitrag 09.11.11 00:46:16 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.170.216
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      Avatar
      schrieb am 08.11.11 15:50:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wegen der Eurokrise ist es ja leider nicht mehr ausgeschlossen, dass Italien oder Spanien Pleite geht. Das würde dann auf eine Bankenkrise mit weiterer Bankenrettung hinauslaufen.
      Deswegen frage ich mich, was passiert mit meinen Ucits-Hedgefonds, wenn meine Swissquote-Onlinebank in der Schweiz oder eine andere Bank pleite gehen würde.
      Mit recht wurde in http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1168764-1-10/wenn… darauf verwiesen, dass das Sondervermögen ist und keine Bank oder Insolvenzverwalter da dran kommt.
      Nur dummerweise sind einige meiner USD-Hedgefonds nur bei der Swissquote erhältlich. Ich hätte ein ziemliches Problem, die zu einer anderen Bank zu übertragen, da ich keine anderen Banken kenne, die diese Fonds handeln.
      Müssten dann nicht die Fonds mir ausgezahlt werden können?
      Aber dann würde ich zwangsläufig für wenige Tage Geld auf einer insolventen Bank haben. Worauf dann wohl die Gläubiger oder der Insolvenzverwalter Zugriff drauf haben würden?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.11.11 16:37:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo User Heinzmann,

      wie schon letztes mal beschrieben...machen Sie sich nicht verrückt.

      Stellen Sie sich Sondervermögen doch einmal so vor.

      Ein Fonds beinhaltet z.B. 10 Deutsche Bank Aktien --> ist die verwaltene Bank pleite sind 10 Deutsche Bank Aktien immer noch genau so viel wert.

      Den Übertrag des Fonds auf eine andere Bank übernehmen nicht Sie sondern ein Kontrollinstrument. Ist dies nicht möglich wird der Fonds aufgelöst und anteilig an die Investoren zurückgezahlt. (Habe ich perönlich aber noch nie gesehen).
      _________________________________________________

      P.S. Ein Insolvenzverwalter hat doch keinen Zugriff auf Ihr Vermögen. Haben Sie eine Einlage bei einer Bank sind Sie ebenso Gläubiger dieses Vermögens. Dieses ist bis zu einer bestimmten Summe abgesichert. Hier sollten Sie sich vielleicht einmal den Unfang der Haftung ihrer Bank anschauen.
      Der Verwalter allg. greift eher auf verschiedenste Rücklagen + EK zurück.
      Avatar
      schrieb am 09.11.11 00:46:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.319.352 von MHeinzmann am 08.11.11 15:50:55Gute Frage. Was geschähe auch z.B. bei Endfälligkeiten oder (Zins-)Zahlungen vor Depotübertragung? Von Einlagesichungseinrichtungen mal abgesehen.


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