checkAd

    Bescheinigungen zum Jahresende - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.11.11 17:46:09 von
    neuester Beitrag 01.12.11 11:28:44 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.170.301
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.834
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.11.11 17:46:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, zusammen,

      ich hätte da mal wieder eine Frage an die Experten.

      Meine aktuelle Situation ist so, dass der Sparer-Pauschbetrag komplett ausgeschöpft ist. Hinzu kommt ein Verlusttopf in dreistelliger Höhe.

      Wegen der Günstigerprüfung möchte ich mir eine Steuerbescheinigung ausstellen lassen. Dazu die erste Frage: Kann ich mir nur eine Steuer-, aber keine Verlustbescheinigung ausstellen lassen, oder geht nur beides zusammen?

      Weiterhin habe ich noch festgestellte Altverluste aus 2007/8. Dazu die zweite Frage: Wäre es nicht günstiger, mir die 2011er-Verluste bescheinigen zu lassen? Damit wären zwar alle 2012er-Gewinne steuerpflichtig, ich könnte sie aber mit den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Altverlusten verrechnen. Die 2011er-Verluste hingegen stehen unbegrenzt zur Verfügung. Oder mache ich hier einen Gedankenfehler?

      Vielen Dank schon mal im Voraus.
      Avatar
      schrieb am 12.11.11 08:22:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zitat von JuliaPapa: Hallo, zusammen,

      ich hätte da mal wieder eine Frage an die Experten.

      Meine aktuelle Situation ist so, dass der Sparer-Pauschbetrag komplett ausgeschöpft ist. Hinzu kommt ein Verlusttopf in dreistelliger Höhe.

      Wegen der Günstigerprüfung möchte ich mir eine Steuerbescheinigung ausstellen lassen. Dazu die erste Frage: Kann ich mir nur eine Steuer-, aber keine Verlustbescheinigung ausstellen lassen, oder geht nur beides zusammen?

      Geht auch einzeln, soll heissen die Verluste kannst du durchaus weiterlaufen lassen. Verfallen nicht mehr da die Banken die Verlusttöpfe nur auf Antrag auf NULL setzen gegen Bescheinigung. Wenn keine Bescheinigung bis zum 15.12. beantragt wird läuft der Verlusttopf in 2012 weiter. Die Steuerbescheinigung kommt bei den meisten Banken automatisch, gibt aber immer noch ein paar anscheinend die man etwas anstossen muss.



      Weiterhin habe ich noch festgestellte Altverluste aus 2007/8. Dazu die zweite Frage: Wäre es nicht günstiger, mir die 2011er-Verluste bescheinigen zu lassen? Damit wären zwar alle 2012er-Gewinne steuerpflichtig, ich könnte sie aber mit den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Altverlusten verrechnen. Die 2011er-Verluste hingegen stehen unbegrenzt zur Verfügung. Oder mache ich hier einen Gedankenfehler?

      Wenn die Altverluste nicht reichen kannst du dir natürlich die 2011er Verluste bescheinigen lassen und sie bei der Steuererklärung mit abzugeben um die 2011er Steuern so weit wie möglich nach unten zu drücken. Muss wie vorher geschrieben nicht unbedingt sein da sie ja nicht verfallen. Das musst du selbst entscheiden um vielleicht auch im nächsten Jahr durch die Günstigerprüfung eventuell Steuern zurückzubekommen. Ist je nach Person speziell zu betrachten.

      Es ist kein Gedankenfehler, die Verluste werden solange im Topf belassen bis sie mit Gewinnen wieder auf NULL sind.

      Zu klären wäre natürlich noch in welchem Topf die Verluste stecken da Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Soll heissen zum Beispiel Verlusttopf 2011 1000 € im Aktientopf und Dividende in 2012 von 1000 € zum Beispiel bringt dann nichts da Dividenden, Zinsen etc nicht mit dem Aktienverlusttop verrechnet werden. Du musst dann in 2012 um den Verlusttopf auf NULL zu bringen Aktiengewinne in Höhe der 1000 € realisieren und der Kauf dieser Aktien muss natürlich nach dem 31.12.2008 erfolgt sein.

      Hoffe daß die Antworten genügen, bei weiteren speziellen Steuerfragen empfehle ich dir den user Taxadvisor anzumailen. Er ist Steuerberater und gibt gerne Auskunft.
      Avatar
      schrieb am 12.11.11 12:49:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo JuliaPapa,

      Wegen der Günstigerprüfung möchte ich mir eine Steuerbescheinigung ausstellen lassen. Dazu die erste Frage: Kann ich mir nur eine Steuer-, aber keine Verlustbescheinigung ausstellen lassen, oder geht nur beides zusammen?
      Steuerbescheinigung geht auch alleine. Die normale Steuerbescheinigung muss auch nicht besonders beantragt werden, insbesondere gibt es keine Frist.
      Die Verlustbescheinigung geht allerdings nicht alleine, wenn dann muss man die gesamte Bank erklären (imho, so genau hatte ich da bisher noch nicht drüber nachgedacht). Das kann es aber eigentlich nur bei Aktienverlusten geben, denn alles andere wird ja verrechnet, es kann also unterm Strich entweder nur Gewinne oder nur Verluste geben.

      Wäre es nicht günstiger, mir die 2011er-Verluste bescheinigen zu lassen? Damit wären zwar alle 2012er-Gewinne steuerpflichtig, ich könnte sie aber mit den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Altverlusten verrechnen. Die 2011er-Verluste hingegen stehen unbegrenzt zur Verfügung. Oder mache ich hier einen Gedankenfehler?
      Ja, da machst du imho einen Denkfehler (oder es ist falsch bei mir angekommen).
      Die bescheinigten Verluste stehen zwar theoretisch unbegrenzt zur Verfügung (im Gegensatz zu Altverlusten), aber praktisch würden sie schon durch die nächsten erklärten Gewinne verbraucht.
      Du MUSST die Verlustbescheinigung in dem Jahr der Ausstellung bei der Steuererklärung verwenden, einfach zuhause liegen geht nicht.

      Ich sehe auch keinen Grund, etwa 2012 Abgeltungsteuern zu zahlen (dann ohne Steuererklärung), und gleichzeitig einen Verlustvortrag beim Finanzamt stehen zu lassen. Gerade auch dafür - Gewinne und Verluste an unterschiedlichen Stellen - gibt es ja die Steuererklärung (und auch die Verlustbescheinigung).
      Einzig, wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht oder nur knapp überschritten wird, könnte es wohl sinnvoll sein, einen Verlust quasi zu archivieren.
      Das ginge aber imho besser, indem man einfach den Verlusttopf stehen läßt (hoffentlich ein Gratisdepot?), das Depot dann leerräumt und im neuen Jahr mit einem neuen Depot wieder bei Null anfängt. Man kann dann immer, wenn man gerade Verluste braucht, eine Verlustbescheinigung beantragen und via Steuererklärung verrechnen; und wenn nicht, bleibt der Topf halt weiter stehen.
      ACHTUNG: Dafür eigenen sich nicht die für die Bewährung der Altgeschäfte eingeführten Zweitdepots (bei comdirect gibt es das etwa). Eine Bank wird immer alle Konten zusammenrechnen, es gibt nur eine Steuerbescheinigung pro Person.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 13.11.11 13:11:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von reckoner:
      Wäre es nicht günstiger, mir die 2011er-Verluste bescheinigen zu lassen? Damit wären zwar alle 2012er-Gewinne steuerpflichtig, ich könnte sie aber mit den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Altverlusten verrechnen. Die 2011er-Verluste hingegen stehen unbegrenzt zur Verfügung. Oder mache ich hier einen Gedankenfehler?
      Ja, da machst du imho einen Denkfehler (oder es ist falsch bei mir angekommen).
      Die bescheinigten Verluste stehen zwar theoretisch unbegrenzt zur Verfügung (im Gegensatz zu Altverlusten), aber praktisch würden sie schon durch die nächsten erklärten Gewinne verbraucht.
      Du MUSST die Verlustbescheinigung in dem Jahr der Ausstellung bei der Steuererklärung verwenden, einfach zuhause liegen geht nicht.


      Erstmal vielen Dank für Eure Beiträge.

      Meine Idee war ja, mir die Verluste bescheinigen zu lassen und das Stück Papier in die Ecke zu legen. Wenn ich dann in 2012 Gewinne mache, wollte ich in 2013 zunächst die Altbescheinigungen auf 2007/8 einreichen, weil die nämlich irgendwann verfallen.

      Was mit 2011 ist muß ich mal sehen, wenn ich die Bescheinigung(en) in der Hand halte.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.11.11 14:24:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.343.064 von JuliaPapa am 13.11.11 13:11:53Wenn du dir die 2011er Verluste bescheinigen lässt musst du sie auch bei der 2011er Steuererklärung geltend machen. Mit aufheben oder liegenlassen geht nicht. Solltest dann einfach den Verlusttopf weiterlaufen lassen.
      1 Antwort

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Kurschance genau jetzt nutzen?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 13.11.11 15:32:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.343.189 von 1erhart am 13.11.11 14:24:41Die Verluste aus der Verlustbescheinigung müssen in 2011 mit erklärt werden. Das Vorgehen ist aber in jedem Fall zu empfehlen, wenn man noch Altverluste hat (sofern der Vorteil des Pauschbetrags nicht größer ist).

      Durch die vorrangige Verrechnung der Altverluste würden die § 23 EStG-Vrluste besser genutzt.

      Besipiel Single : VV-Topf 10.000 in 01. Andere Kaperträge (ohne Veräußerung) VOR Freibetrag 1.000. Steuerpflichtig mit Verlustbescheinigung 0, Verbleibender Verlustvortrag 9.000.

      In 02 Veräußerungsgewinne 10.000 => ohne Verlustbescheinigung in 02 Verrechnung mit VV-Topf. Mit Verlustbescheinigung Verrechnung mit Altverlust, z.B. 8.000, dann Verrechnung restliche TEUR 1.000 mit Verlustvortrag Neuverlust.

      Die Erfahrung auch mit den Rechtsbehelfen einiger Bordmitglieder zeigt leider, dass das ohne fachliche Begelitung eines versierten StB häufig nicht funktioniert.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 01.12.11 10:33:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Um also erst einmal vorhandene "Altverluste" zu verrechnen, wäre solches durch die Beantragung einer Verlustbescheinigung möglich, da die Finanzämter dann vorrangig die "Altverluste" mit künftigen Gewinnen verrechnen müssen, und die Neuverluste immer erst weiter vortragen, bis die "Altverluste" aufgebraucht bzw. ab 2014 ersatzlos verfallen sind?

      Hätte jemand dafür auch die gesetzliche Grundlage, auf die man sich berufen könnte?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.12.11 11:06:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,
      Ich hatte in den vergangenen Jahren keine Verluste. Aber im Jahr 2011 bin ich in die Verlustzone geraden.Frage: Wird mein Verlusttopf automatisch ins Jahr 2012 übertragen, oder muss ich einen Antrag bei meiner Bank oder dem Finanzamt stellen ? Wie lange ( Jahre) gilt der Verlusttopf? Danke !
      Avatar
      schrieb am 01.12.11 11:06:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.424.058 von Icke1881 am 01.12.11 10:33:316) 1Verbleibende positive Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nach der Verrechnung im Sinne des § 43a Absatz 3 (Anm.: bankinterne Verrechnung) zunächst mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Maßgabe des § 23 Absatz 3 Satz 9 und 10 zu verrechnen. 2Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 3Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 4§ 10d Absatz 4 ist sinngemäß anzuwenden. 5Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 3 und 4 gelten sinngemäß. 6Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 vorliegt.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.12.11 11:28:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.424.284 von Taxadvisor am 01.12.11 11:06:42Herzlichen Dank !!

      War mir gar nicht bekannt. Dachte bislang, dass immer die Neuverluste vorrangig verrechnet werden. Sowohl unterjährig über die Verrechnungstöpfe der Banken, als auch bei der Veranlagung über die Steuererklärung.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Bescheinigungen zum Jahresende