Eigenkapitalunterlegung europäischer Anleihen
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14.06.13 10:44:11
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15.11.11 00:08:32
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14.06.13 10:44:11
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#5
ich hab nun verstanden das Basel III im Grund vorsieht das die Banken mit mehr EK ausgestattet werden sollen. - aber hat sich an den Quoten was geändert? Laut Basel I müssen bzw. mussten Kredite für Unternehmen mit 100%, Kredite für Banken (Inter Banken Kredite) mit 20% und Kredite für Staaten mit 0% hinterlegt werden.
Hat sich an diesen Quoten was geändert?
07.04.13 17:36:53
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#4
Banken refinanzieren ihre Aktivseite im wesentlichen aus Fremdkapital (begebene Anleihen und Einlagen), d.h. nicht mit ihrem eigenem Kapital. SolvV und bald CRR (EU-Recht) regeln den
(Mindest-)Anteil an Eigenkapital am herausgereichtem Kreditvolumen. Quoten sind (noch) 4% (Kernkapital) bzw. 8% (gesamte Eigenmittel) wobei recht komplexe Anrechnungsregelungen eine effektive
Unterlegung zwischen 0 und 100% pro Kredit ergeben können.
D.h. je mehr EK eine Bank hat desto mehr Kredit können vergeben werden.
D.h. je mehr EK eine Bank hat desto mehr Kredit können vergeben werden.
06.04.13 19:23:02
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#3
was genau bedeutet eigentlich Eigenkapitalunterlegung?
was muss die Bank denn genau machen wenn sie nun einen Kredit vergibt? was und wie muss sie da unterlegen?
was muss die Bank denn genau machen wenn sie nun einen Kredit vergibt? was und wie muss sie da unterlegen?
15.11.11 21:04:45
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#2
Adressenausfallrisiken von Staaten des EWR werden mit null Prozent angesetzt. Daraus folgt, dass keine Eigenmittelunterlegung erfolgt.
Deutsches Recht:
§26 SolvV für KSA (für IRBA Institute gilt dies aber analog)
http://www.gesetze-im-internet.de/solvv/__26.html
Deutsches Recht:
§26 SolvV für KSA (für IRBA Institute gilt dies aber analog)
http://www.gesetze-im-internet.de/solvv/__26.html
15.11.11 00:08:32
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#1
guten abend,
vielleicht kann mir ja einer hier weiterhelfen.
und zwar geht es mir um die eigenkapitalunterlegung von staatsanleihen. in basel 2 steht ja geschrieben, dass die unterlegungsvorschriften bei staatsanleihen ja vom rating des jeweiligen staates abhängen. d.h. eigenkapitalunterlegung wäre für gewisse staaten, die ein rating unter AA- haben, pflicht.
allerdings liest man in den medien oft, dass für sämtliche europäische anleihen keine eigenkapitalunterlegung nötig ist. sind die medien nur schusselig oder kann mir irgendjemand hier sagen, wo dieser paragraph im gesetz stehen soll?
grüße
vielleicht kann mir ja einer hier weiterhelfen.
und zwar geht es mir um die eigenkapitalunterlegung von staatsanleihen. in basel 2 steht ja geschrieben, dass die unterlegungsvorschriften bei staatsanleihen ja vom rating des jeweiligen staates abhängen. d.h. eigenkapitalunterlegung wäre für gewisse staaten, die ein rating unter AA- haben, pflicht.
allerdings liest man in den medien oft, dass für sämtliche europäische anleihen keine eigenkapitalunterlegung nötig ist. sind die medien nur schusselig oder kann mir irgendjemand hier sagen, wo dieser paragraph im gesetz stehen soll?
grüße
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