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    Eigenkapitalunterlegung europäischer Anleihen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.11.11 00:08:32 von
    neuester Beitrag 14.06.13 10:44:11 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 15.11.11 00:08:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      guten abend,

      vielleicht kann mir ja einer hier weiterhelfen.

      und zwar geht es mir um die eigenkapitalunterlegung von staatsanleihen. in basel 2 steht ja geschrieben, dass die unterlegungsvorschriften bei staatsanleihen ja vom rating des jeweiligen staates abhängen. d.h. eigenkapitalunterlegung wäre für gewisse staaten, die ein rating unter AA- haben, pflicht.

      allerdings liest man in den medien oft, dass für sämtliche europäische anleihen keine eigenkapitalunterlegung nötig ist. sind die medien nur schusselig oder kann mir irgendjemand hier sagen, wo dieser paragraph im gesetz stehen soll?


      grüße
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.11.11 21:04:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.350.402 von rutsche22 am 15.11.11 00:08:32Adressenausfallrisiken von Staaten des EWR werden mit null Prozent angesetzt. Daraus folgt, dass keine Eigenmittelunterlegung erfolgt.

      Deutsches Recht:

      §26 SolvV für KSA (für IRBA Institute gilt dies aber analog)

      http://www.gesetze-im-internet.de/solvv/__26.html
      Avatar
      schrieb am 06.04.13 19:23:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      was genau bedeutet eigentlich Eigenkapitalunterlegung?

      was muss die Bank denn genau machen wenn sie nun einen Kredit vergibt? was und wie muss sie da unterlegen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.04.13 17:36:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.378.243 von atze50 am 06.04.13 19:23:02Banken refinanzieren ihre Aktivseite im wesentlichen aus Fremdkapital (begebene Anleihen und Einlagen), d.h. nicht mit ihrem eigenem Kapital. SolvV und bald CRR (EU-Recht) regeln den (Mindest-)Anteil an Eigenkapital am herausgereichtem Kreditvolumen. Quoten sind (noch) 4% (Kernkapital) bzw. 8% (gesamte Eigenmittel) wobei recht komplexe Anrechnungsregelungen eine effektive Unterlegung zwischen 0 und 100% pro Kredit ergeben können.

      D.h. je mehr EK eine Bank hat desto mehr Kredit können vergeben werden.
      Avatar
      schrieb am 14.06.13 10:44:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      ok danke für die Antwort.;

      ich hab nun verstanden das Basel III im Grund vorsieht das die Banken mit mehr EK ausgestattet werden sollen. - aber hat sich an den Quoten was geändert? Laut Basel I müssen bzw. mussten Kredite für Unternehmen mit 100%, Kredite für Banken (Inter Banken Kredite) mit 20% und Kredite für Staaten mit 0% hinterlegt werden.

      Hat sich an diesen Quoten was geändert?


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