Anwalt auf Erfolgshonorarbasis - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.11.11 07:36:57 von
neuester Beitrag 20.01.12 18:01:00 von
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Hallo,
gibt es in deutschland Unternehmen/Anwälte die auf Erfolgshonorarbasis arbeiten? Gibt es eine Übersicht von Top Anwälten aus deushland?
KKTc
gibt es in deutschland Unternehmen/Anwälte die auf Erfolgshonorarbasis arbeiten? Gibt es eine Übersicht von Top Anwälten aus deushland?
KKTc
da musst Du Dir wohl einen angelsächsischen Anwalt suchen
oder Du machst einen auf leere Tasche und lässt das Verfahren über Prozesskostenhilfe laufen,das hat den Vorteil, dass der Richter mit der Bewilligung der PKH auch gleich die Aussichten prüft
wenn es gut läuft kannst Du ja dem Anwalt eine Zuwendung machen
ansonsten läuft es nach Tabelle wie gehabt
oder Du machst einen auf leere Tasche und lässt das Verfahren über Prozesskostenhilfe laufen,das hat den Vorteil, dass der Richter mit der Bewilligung der PKH auch gleich die Aussichten prüft
wenn es gut läuft kannst Du ja dem Anwalt eine Zuwendung machen
ansonsten läuft es nach Tabelle wie gehabt
Ja, seit 2008 ist das nicht mehr verboten. Der neue § 4a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sieht vor, dass ein Erfolgshonorar dann vereinbart werden darf, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung des Erfolgshonorars von der (außer-) gerichtlichen Geltendmachung seines Rechts absehen würde.
Die möglichen Fälle werden durch die Regelung allerdings stark eingeschränkt. Z. B. Strafrecht fällt völlig raus.
Die möglichen Fälle werden durch die Regelung allerdings stark eingeschränkt. Z. B. Strafrecht fällt völlig raus.
Es handelt sich um eine Erbe Streitwert ca.1 MIO€
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.351.271 von KKTC am 15.11.11 09:25:26erzähl mal mehr
Habe mehrere Bekannte die einen Anwalt auf Basis Erfolgshonora suchen.
Hat jemand Empfehlungen?
Hat jemand Empfehlungen?
#4 (42.351.271) > Es handelt sich um eine Erbe Streitwert ca.1 MIO€
Vorschlag: die Erben lassen sich von einem Anwalt oder besser einem Notar (auf den sich alle einigen müssen) ein Rechtsgutachten zu dem Streitfall erstellen. Das wird dann vom Erbe (von allen) gezahlt und mit ein bisschen Glück gibt es so eine schnelle Einigung, mit der alle leben können. (imho)
Vorschlag: die Erben lassen sich von einem Anwalt oder besser einem Notar (auf den sich alle einigen müssen) ein Rechtsgutachten zu dem Streitfall erstellen. Das wird dann vom Erbe (von allen) gezahlt und mit ein bisschen Glück gibt es so eine schnelle Einigung, mit der alle leben können. (imho)
Hallo ich kenne einen sehr guten Anwalt in Süddeutschland hat mich zu meinem Ehevertrag beraten. Kannst dich über Boardmail melden, er ist auf Familien/Erbreccht spezialisiert.
Zitat von KKTC: Hallo,
gibt es in deutschland Unternehmen/Anwälte die auf Erfolgshonorarbasis arbeiten? Gibt es eine Übersicht von Top Anwälten aus deushland?
KKTc
Hhm. Erfolgshonorar und Top-Anwalt. Das schließt sich eigentlich aus.
Ist insgesamt eher unüblich. Wenn Du zu viel Geld hast, um Prozesskostenhilfe zu beantragen, kannst Du noch über eine Prozessfinanzierung nachdenken (es gibt da eine Hand voll Anbieter, die die Kosten gegen 20-30%-Beteiligung im Erfolgsfall übernehmen. Die prüfen aber den Fall vorher auch und nur ca 5% der Anfragen werden angenommen.
Lass Dich am Besten beim RA Deiner Wahl diesbzgl. am Anfang beraten und entscheide dann, was Du machen willst.
Zitat von tricky123: ...kannst Du noch über eine Prozessfinanzierung nachdenken (es gibt da eine Hand voll Anbieter, die die Kosten gegen 20-30%-Beteiligung im Erfolgsfall übernehmen. Die prüfen aber den Fall vorher auch und nur ca 5% der Anfragen werden angenommen.Stimmt, das geht auch noch. Foris oder Juragent fallen mir von früher ein. Gibts die eigentlich noch?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.359.717 von Diplomingenieur am 16.11.11 18:55:39Hier gibt es eine (etwas ältere) Übersicht: http://anwaltverein.de/downloads/Depescheninhalte/bersicht-P…
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.350.680 von KKTC am 15.11.11 07:36:57Hier ein Artikel, der sich relativ umfangreich mit dem Thema auseinandersetzt:
http://www.slb-law.de/de/aktuelles/45-schadensersatz-wegen-s…
Wenn man nicht vermögenslos ist, ist eine Honorarvereibarung nach wie vor unzulässig. Aber eine Prozessfinanzierung kann natürlich versucht werden.
VG
http://www.slb-law.de/de/aktuelles/45-schadensersatz-wegen-s…
Wenn man nicht vermögenslos ist, ist eine Honorarvereibarung nach wie vor unzulässig. Aber eine Prozessfinanzierung kann natürlich versucht werden.
VG
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