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    Explizite Frage zur Verlustverrechnung bzw. zum Verlustvortrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.11.11 14:48:39 von
    neuester Beitrag 18.11.11 10:31:54 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.170.380
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      schrieb am 15.11.11 14:48:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      vorweg kann ich sagen, dass ich über die Suchfunktion keine Antwort auf meine folgende Frage finden konnte.

      Es geht um Verluste aus dem CFD handel. Folgendes habe ich im Netz gefunden.

      "Verluste aus Aktienverkäufen dürfen Sie nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, nicht dagegen mit Ihren übrigen positiven Kapitalerträgen wie etwa Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG). Das gilt aber nicht für Verluste aus dem Verkauf von Anteilen an Aktienfonds, von Zertifikaten auf einen Aktienindex, von CFDs auf Aktien und von Genussscheinen. Diese Verluste sind mit sämtlichen positiven Kapitalerträgen verrechenbar, was eine Verbesserung gegenüber der Rechtslage bis Ende 2008 ist."

      Quelle: Steuernetz.de

      Es ist die Rede von CFD's auf Aktien, ich würde jetzt daraus schlussfolgern das man einen Unterschied innerhalb der CFD's macht und nur Verluste von CFD's auf Aktien verrechnen kann.

      Kann das sein? Oder fallen alle CFD's unter dieser Regel und man kann auch Verluste von CFD's auf einen Index oder ähnlichem geltend machen.

      Würde mich über Tipps freuen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.11.11 15:53:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      PS: Was reicht man beim Finanzamt ein?
      Bei mir wäre die Abrechnung für 2010 30 Seiten lang. In Umschlag und weg damit?
      Avatar
      schrieb am 15.11.11 17:40:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Heute wird doch alles von der Bank im Rahmen der Abgeltungssteuer automatisch abgeführt und verrechnet.

      Außer dem Aufteilen der Freistellungsaufträge läuft alles von allein und man muss sich um nichts kümmern.

      Jeder der viel tradet, sollte also unbedingt eine deutsche Bank oder Broker nutzen.

      Vermutlich hast Du einen ausländischen Broker, der die Abgeltungssteuer nicht automatisch abführt, da wird es kompliziert.
      Avatar
      schrieb am 15.11.11 20:47:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Geneta,

      wie du schon vermutet hast handelt es sich um einen ausländischen Broker der die Abgeltungssteuer nicht automatisch abführt. Ich muss die Verluste/Gewinne über die Steuererklärung angeben.

      Kannst du mir ein paar Tipps geben? Danke...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.11.11 11:37:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.355.118 von DimisG7 am 15.11.11 20:47:46Neuverluste aus allen Wertpapieren, die nicht Aktien sind, sind mit Zinsen, Dividenden und Gewinnen verrechenbar. Sofern die Bank keine Erträgnisaufstellung liefert, muss man das selbst zusammenstellen und in den Zeilen 15ff. der Anlage KAP erklären. Für die Altverlustverrechnung bietet es sich an Gewinne und Verluste zu trennen.

      Hinweis: Eine Verlustbescheinigung benötigt man hier NICHT, das wird häufig vom Finanzamt angefordert. Ohne Bescheinigung will das FA die Verluste nicht anerkennen. Da muss Einspruch eingelegt werden, da das FA hier auf dem Holzweg ist.

      Gruß
      Taxadvisor

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      Avatar
      schrieb am 16.11.11 11:38:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.353.145 von DimisG7 am 15.11.11 14:48:39Für Steuerfragen gibt es hier ein eigenes Unterforum. Bitte das nächste Mal dort posten!!!

      Danke
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 16.11.11 14:57:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke Taxadvisor.

      Ich trage einfach unter 15ff der Anlage KAP meine Verluste 2010 ein und sende als Anhang die kompletten Auszüge mit.

      Weil du Altverluste angesprochen hast, hätte ich da noch eine Frage bitte.

      Altverluste können geltend gemacht werden, wenn Sie nicht verjährt sind (4 Jahre) selbst dann wenn die Steuererklärung von dem entsprechenden Jahr "abgeschlossen" ist. Dazu darf in dem entsprechenden Jahr kein Gewinn angefallen sein mit dem ein Verlust hätte verrechnet werden können.

      Quelle: Steuernetz.de

      Das verstehe ich nicht ganz, versuche es mit einem Beispiel.

      2007 2 mal Aktien gehandelt. 1. Trade 500€ Gewinn, 2. Trade 1000€ Verlust. Per Saldo 500€ Verlust für 2007 die ich gerne zum ersten mal in 2011 geltend machen würde. Laut mein Verständnis wäre eine Geltendmachung des Verlusts hier nicht möglich, weil die Möglichkeit bestanden hat in 2007 zu verrechnen. Verstehe ich das richtig?

      Wiederum würde das bedeuten hätte ich 2007 nur Verlusttrades könnte ich die Verluste geltend machen. kann das sein?

      Danke nochmal
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.11.11 16:30:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.358.369 von DimisG7 am 16.11.11 14:57:32Es kommt grundsätzlich auf den Saldo aus Gewinnen und Verlusten an. Ob die Verluste tatsächlich für 2007 noch festgestellt werden (und dann ggfs. in Folgejahren mit unterhalb der Freigrenze liegenden Gewinnen zu vererechnen gewesen wären) können, müsste sicherlich geprüft werden. Der Gesetzgeber hsat die nachträgliche Verlustfeststellung jedenfalls deutlich eingechränkt.

      Von wann ist den der Beitrag aus dem Steuernetz?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 17.11.11 09:35:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der erste Beitrag "CFD's auf Aktien" beruhte auf folgenden Link (keine Datumsangabe):

      http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36242.xhtm…

      Das mit dem Verrechnen ist das letzte mal Feb 2010 aktualiesiert worden, hab mich aber bei der Quelle vertan (letzter Satz):

      http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.11.11 11:30:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.361.984 von DimisG7 am 17.11.11 09:35:26Es gab im JStG 2010 m.E. eine Verschärfung, ob Du Deinen Verlust noch fest gestellt bekommst, ist daher fraglich.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 18.11.11 08:26:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Guten Morgen,

      eine Frage hätte ich noch. Sagen wir mal ich versuche nachträglich meine Verluste von 2008 anzugeben. Dabei hatte ich Gewinn- und Verlusttrades. Im Saldo bleibt ein Verlust übrig, jetzt sagt das Finanzamt können wir nicht anerkennen, aber Sie müssen Ihre Gewinntrades nachträglich versteuern.

      Realistisch???

      Grüße Dimi
      Avatar
      schrieb am 18.11.11 10:31:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von DimisG7: Guten Morgen,

      eine Frage hätte ich noch. Sagen wir mal ich versuche nachträglich meine Verluste von 2008 anzugeben. Dabei hatte ich Gewinn- und Verlusttrades. Im Saldo bleibt ein Verlust übrig, jetzt sagt das Finanzamt können wir nicht anerkennen, aber Sie müssen Ihre Gewinntrades nachträglich versteuern.

      Realistisch???

      Grüße Dimi


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      Gruß
      Taxadvisor


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