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    Dienstuntauglichkeitsabsicherung bei Beamten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.11.11 15:00:53 von
    neuester Beitrag 23.12.11 16:18:33 von
    Beiträge: 21
    ID: 1.170.608
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      Avatar
      schrieb am 25.11.11 15:00:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo wertes Board!

      ich suche eine Dienstuntauglichkeitsabsicherung für Beamte.

      Dabei will ich, wenn möglich nicht den Standardschrott, sondern wenn's geht die gute Dienstuntauglichkeit, die es zuletzt bei der HamburgMannheimer gegeben hat.

      Also Dienstuntauglichkeit bei Versetzung in den Ruhestand ohne die entsprechenden weichen Verweisklausel.

      Also wer weis rat?

      Knut
      Avatar
      schrieb am 25.11.11 16:27:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      du arbeitest bis 67 - und basta.
      zur not zum kartoffelschälen in der wasserwerkskantine...

      wieviel beamte arbeiten den bis zum absoluten renteneintrittsalter -
      lächerlich...willst dich wohl vor dem burn-out noch absichern!
      Avatar
      schrieb am 25.11.11 17:04:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von knut-sein-schiff: ich suche eine Dienstuntauglichkeitsabsicherung für Beamte.

      Dienstunfähigkeitsversicherung!

      Dabei will ich, wenn möglich nicht den Standardschrott, sondern wenn's geht die gute Dienstuntauglichkeit, die es zuletzt bei der HamburgMannheimer gegeben hat.

      Nun, ob man alle Klauseln braucht, ist fraglich! Was soll denn bitte exakt geregelt sein? Entlassung bei DU brauchen nur Beamte auf Probe und Beamtenanwärter, bzw. Richter auf Probe! Was sind Sie?

      Also Dienstuntauglichkeit bei Versetzung in den Ruhestand ohne die entsprechenden weichen Verweisklausel.

      Das ist zu schwammig!

      Also wer weis rat?

      Sie brauchen keinen Rat, sondern einen qualifizierten DU Berater, der sich mit den beamtenrechtlichen Bestimmungen auskennt und den Markt kennt. Der ist aber übersichtlich, weil es nur ca. 10 Anbieter gibt!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.11.11 17:07:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von Gustl24: du arbeitest bis 67 - und basta.
      zur not zum kartoffelschälen in der wasserwerkskantine...

      Immer diese Vorurteile - darum geht es nicht! Beamte können DU in den Ruhestand versetzt werden, ohne das eine gesundheitliche Beeinträchtigung in Höhe von 50% vorliegt! Dabei wurden diese Bereiche vom Dienstherrn geprüft! Werden noch verbeamtete Kartoffelschäler oder Servicekräfte in der kantine des Wasserwerks benötigt, so wurde das berücksichtigt!

      wieviel beamte arbeiten den bis zum absoluten renteneintrittsalter -
      lächerlich...willst dich wohl vor dem burn-out noch absichern!

      Sie verwechseln wieder Beamte und Beamte und vor allem Lehrer und Polizisten und Feuerwqehrleute und ...! Das sind alles Klischees und natürlich ist da auch ein Funken Wahrheit vorhanden!
      Avatar
      schrieb am 25.11.11 18:54:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.400.618 von CreInPhan am 25.11.11 17:04:30Meinetwegen also gut Dienstunfähigkeit.

      Ich such ein jedem Fall ein Bedingungswerk, dass auch dann leistet, wenn die Versetzung aus gesundheitlichen Gründen auch dann zur versicherunfgstechnischen DU führt, wenn keine 50%ige gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt.

      Knut

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      Avatar
      schrieb am 25.11.11 19:15:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von knut-sein-schiff: Meinetwegen also gut Dienstunfähigkeit.

      Ich such ein jedem Fall ein Bedingungswerk, dass auch dann leistet, wenn die Versetzung aus gesundheitlichen Gründen auch dann zur versicherunfgstechnischen DU führt, wenn keine 50%ige gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt.

      Knut


      Du suchst eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die die Anerkennung der Dienstunfähigkeit auf der Basis der Entscheidung des Dienstherren und dessen Fortschreibung als Auslöser für rente nimmt.

      Ja, das gibt es!

      Unvollständige DU-Klausel:

      Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.


      Und nun müsste man mit mir Kontakt aufnehmen, damit ich einen entsprechenden Versicherungsmakler benennen kann!
      Avatar
      schrieb am 25.11.11 19:34:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      P.S.: Neben der Klausel sollten Sie noch auf die Risiko- und Leistungsdauer, Arztanordnungsklausel, Nachuntersuchungsklausel, Klausel für vorläufige Anerkennung, Dynamik, Nachversicherungsgarantien, etc. achten!

      Da gibt es noch eine menge an Untershcieden! Auch der Nettobeitrag sollte nicht entscheidend sein, sondern die Relation des Bruttobeitrages, etc.!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.12.11 13:02:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.401.374 von CreInPhan am 25.11.11 19:34:14Danke für die Info's.

      Ich meine natürlich die echte oder vollständige DU-Klausel.

      Die da:
      Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.

      Und es würde mir ausreichen, wenn Du mir die Versicherer benennst. Lesen kann ich selber.

      Ansonsten werde ich wohl noch einmal den Inder benutzen müssen.

      Greetz
      Avatar
      schrieb am 05.12.11 15:49:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von knut-sein-schiff: Die da:
      Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.

      Die benötigt man aber nur als Beamten(Richter-)anwärter oder als Beamter/Richter auf Probe!

      Und es würde mir ausreichen, wenn Du mir die Versicherer benennst. Lesen kann ich selber.

      Tja, aber verstehen nicht, mutmaßlich! 99% der Versicherungsvermittler und -berater kennen die Feinheiten nicht wirklich! Aber Du willst das alleine machen? Ich bin keine Auskunftei, gebe aber deine Daten zwecks Beratung nach mandatserteilung an einen qualifizierten Versicherungsmakler weiter!

      Ansonsten werde ich wohl noch einmal den Inder benutzen müssen.

      Immer zu - nutze den Inder!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.12.11 13:36:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.439.523 von CreInPhan am 05.12.11 15:49:56und ich hab gedacht, Du wärest ein Samariter :keks:

      jetzt bin ich aber enttäuscht :confused:

      aber nur ein bischen :D
      Avatar
      schrieb am 06.12.11 13:47:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.439.523 von CreInPhan am 05.12.11 15:49:56Hab diverse Seiten und Anbieter gefunden.

      BBV und neue BBV allg. DU
      DANV (Ergo) allg. DU (nur rechts- und wirtschafts- und steuerberatende Berufe)
      DBV allg. und spez. DU
      HM jetzt Ergo allg. DU
      Iduna allg. DU und Vollzugsdienst
      Nürnberger allg. Verwaltungs DU
      universa und allg. DU und Vollzugsdienst (Polizei9
      WWk allg. DU

      Die Bedingungen unterscheiden sich selbstredend. Wenn ich durch bin, ergänze ich vieleicht noch komplett.

      Knut
      Avatar
      schrieb am 06.12.11 17:45:31
      !
      Dieser Beitrag wurde von akummermehr moderiert. Grund: unadäquate Ausdrucksweise
      Avatar
      schrieb am 06.12.11 19:24:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.445.752 von CreInPhan am 06.12.11 17:45:31Lieber creinphan,

      sie schreiben völlig wirres Zeug.

      Von den gesetzlichen Bestimmungen zur DU und den

      Möglichkeiten einer privaten Absicherung haben Sie, so lassen

      Ihre Beiträge vermuten keine Ahnung.

      Einem Listenteilnehmer vorzuwerfen, er hätte ggf. ein

      Haftungsproblem, nur weil er zunächst Anbieter listet die

      infrage kommen könnten ist witzig.
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 02:23:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zitat von albertderamtmann: Lieber creinphan,

      sie schreiben völlig wirres Zeug.

      Ich? Sie!

      Von den gesetzlichen Bestimmungen zur DU und den

      Möglichkeiten einer privaten Absicherung haben Sie, so lassen

      Ihre Beiträge vermuten keine Ahnung.

      Nein, sicherlich! Das wird so sein! ich habe davon keine Ahnung!

      Einem Listenteilnehmer vorzuwerfen, er hätte ggf. ein

      Haftungsproblem, nur weil er zunächst Anbieter listet die

      infrage kommen könnten ist witzig.

      Das steht da nicht - das Schwarze sind die Buchstaben, die zusammengefügt einen Sinn ergeben! Dem aufmerksamen Leser wird der oben geschriebene Satz einen Sinn vermitteln - in etwa: Jeder Vermittler wäre jetzt schon in der Haftung!


      Empfehlung - erst denken, dann reden oder schreiben!
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 15:01:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.445.752 von CreInPhan am 06.12.11 17:45:31Jungs entspannt Euch, kein Grund zu streiten.


      Cre, dein Text liest sich wie von einem Lausbub, den die böse Kindergartentante beim Naschen erwischt hat.

      Tut mir Leid wenn ich Dein Hoheitsrecht auf Beratung, Lesen und Verstehen verletzt hab, ok nicht wirklich :keks:, aber auch Du hast kein Ausschließlichkeitsrecht auf Verständnis.

      Deshalb solltest Du nicht jedem, der eine Frage stellt, unterstellen, dass er a. nicht lesen kann und b. nicht in der Lage ist, die Unterschiede zu erkennen, die das jeweilige Bedingungswerk beinhaltet.

      Wenn Du allen Menschen, denen Du Deinen Rat "verkaufen" willst
      unterstellst, dass Du der Einzige bist der bewerten kann was gut für den Einzelnen ist und was nicht, dann wünsche ich Dir weiterhin viele unmündige Klienten, die Dich wahnsinnig reich machen.

      Auf mich musst Du leider verzichten :D, aber das kannst Du sicherlich ab.

      Gruß Knut
      Avatar
      schrieb am 09.12.11 16:47:54
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von knut-sein-schiff: Cre, dein Text liest sich wie von einem Lausbub, den die böse Kindergartentante beim Naschen erwischt hat.

      Wenn Du das meinst!

      Tut mir Leid wenn ich Dein Hoheitsrecht auf Beratung, Lesen und Verstehen verletzt hab, ok nicht wirklich, aber auch Du hast kein Ausschließlichkeitsrecht auf Verständnis.

      Das behaupte ich auch nicht, und weil Du ständig etwas interpretierst, was ich nicht gesagt habe, habe ich an bestimmten Fähigkeit Zweifel!

      Deshalb solltest Du nicht jedem, der eine Frage stellt, unterstellen, dass er a. nicht lesen kann und b. nicht in der Lage ist, die Unterschiede zu erkennen, die das jeweilige Bedingungswerk beinhaltet.

      Wenn Du allen Menschen, denen Du Deinen Rat "verkaufen" willst

      Tja, ich lebe nicht davon, dass ich Rat verkaufe! Schon wieder daneben! Ich verkaufe gar nichts, außer meinen Artikeln, und die niemals an die, die hier lesen und Fragen stellen!

      unterstellst, dass Du der Einzige bist der bewerten kann was gut für den Einzelnen ist und was nicht, dann wünsche ich Dir weiterhin viele unmündige Klienten, die Dich wahnsinnig reich machen.

      Falsch, weil jede Schlußfolgerung falsch sein muss, die auf falschen Annahmen basiert!

      Auf mich musst Du leider verzichten, aber das kannst Du sicherlich ab.

      1. ja
      und
      2. zwangsläufig, da Du nicht mein Kunde sein kannst und es nie wirst!


      P.S.: eine hochkomplexe Materie, wie BU-Absicherung, oder die Potenz DU, gehört in die Hände von Profis - Versicherungsberater oder Versicherungsvermittler gemäß VVG/VersVermV! Alles andere ist tödlicher Unfug!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.11 18:23:36
      !
      Dieser Beitrag wurde von akummermehr moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 09.12.11 18:36:17
      !
      Dieser Beitrag wurde von akummermehr moderiert. Grund: Provokation
      Avatar
      schrieb am 19.12.11 20:49:39
      !
      Dieser Beitrag wurde von a.mueller moderiert. Grund: Spam, Werbung
      Avatar
      schrieb am 19.12.11 22:31:45
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.500.642 von knut-sein-schiff am 19.12.11 20:49:39Tja, es ist und bleibt schwierig!

      Einige Kunden scheinen nicht begreifen zu wollen, dass die eigene Suche die Kosten (Beitrag) nicht senkt! Außerdem haftet ein Versicherungsmakler (beim Versicherungsvertreter die Gesellschaft) für den Inhalt der Beratung! Man muss natürlich die Aussagen des Gesprächs gemeinsam und detailliert dokumentieren!

      Möglich wäre auch die Beauftragung eines Versicherungsberters, der ja nicht vermittlet, aber ein zusätzliches Honorar verlangt! Insofern steigen die Kosten!

      Ich kann nur dringend davon abraten zu Glauben, dass Sie als Laie in der Lage sind die Unterschiede einer solchen Police zu erkennen oder zu interpretieren!

      Das erkennt man daran, dass Sie noch nicht einmal wissen, wann eine Entlassung (echte DU-Klausel) überhaupt möglich ist! Als Beamter zeugt das davon, dass Sie sich noch nicht einmal mit den eigenen Rahmenbedi ngungen im Detail auskennen!

      Insoweit besteht die berechtigte Befürchtung, dass man mitsolchen Startegien auf die nase fällt. meine mehr als 25 jährige Berufserfahrung in diesem Segement bestätigen das!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 23.12.11 16:18:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      siehe Beitrag 15 :D


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