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    Sozialabgaben bei Urlaubs- / Weihnachtsgeld - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.12.11 09:06:41 von
    neuester Beitrag 07.12.11 09:52:25 von
    Beiträge: 2
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      Avatar
      schrieb am 07.12.11 09:06:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei uns stellt sich gerade folgende Frage:

      Bruttoeinkommen ist in normalen Monaten bei ca. 4500,- €.

      Im Juli und Dezember wird es aber ca. 8000,- € sein Aufgrund vom Urlaubs- Weinachtsgeld.

      Jetzt kommt man in diesen beiden Monaten ja über die Beitragsbemessungsgrenze der RV.
      Das Brutto im gesammten Jahr bleibt allerdings darunter.

      Was passiert jetzt? Muss ich die Sozialabgaben irgendwie nachzahlen? Oder bleibe ich verschont, weil es sich um 2 Sonderzahlungen handelt?

      Falls ich verschont werde, wo ist dann die rechtliche Grenze? Denn sonst könnte ich mir ja 4x im Jahr z.B. eine "Sonderzahlung" zahlen lassen.
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 09:52:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Sie dürfen es nicht durcheinanderbringen:

      4.500 * 12 Monate = 54k/ Jahr

      Weihnachten
      + 4.500 = 58,5 / Jahr

      Was sie meinen :

      8.000 * 12 = 96k


      Die Lohnabrechnungsysteme rechnen im Monat Dezember nicht mit einem Jareseinkommen von 96k sondern 58,5k aufgrund der Sonderzahlung.

      Entsprechend ist die % Einmalbelstung bei solchen Sonderzahlungen höher. Man rutscht AUFS JAHR GESEHEN die Progression hoch. ( Basis 58,5k)


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