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    Mahnbescheid wie in Wege leiten ? und Dauer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.12.11 13:08:13 von
    neuester Beitrag 30.12.11 15:16:26 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.171.345
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      schrieb am 30.12.11 13:08:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mahnbescheide werden ja bekanntlicb immer ein paar Tage vor Jahresende gestellt um Verjährung zu hemmen.

      Über das unkomplizierte Vorgehen bin ich dabei nicht schlau geworden.

      Würde sowas gerne online machen. Aber das sind dann wohl letztendlich Anwaltseiten in dem etwa höhere Gebühren verlangt werden.

      Und wie ist es mit dem Formular aus dem Schreibwarengechäft. Gibt es sowas tatsächlich in JEDEM Schreibwarengeschäft.

      Muß sagen, daß ich diesbezüglich auch beim Amtsgerichtspersonal nichts in Erfahrung bringen konnte.
      Avatar
      schrieb am 30.12.11 15:11:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      1.
      Es geht online, Du musst aber das Formular ausdrucken und eigenhändig unterschrieben bei dem für Dich zuständigen Mahngericht einreichen.

      https://www.online-mahnantrag.de

      2.
      Die Formulare gab es bzw. gibt es im Schreibwarengeschäft.

      Allerdings haben die meisten (oder schon alle?) Bundesländer auf das automatisierte Mahnverfahren umgestellt. In diesem Fall geht es nur noch mit dem Online-Formular oder per Datenträger (für Großkunden mit eigener Kundennummer beim Amtsgericht).

      Zur Verjährungsunterbrechung muss der Mahnantrag bis 31.12.2011 beim Gericht eingegangen sein.
      Wünsche Dir ein erfogreiches neues Jahr.
      Avatar
      schrieb am 30.12.11 15:16:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      PS: Da der 31.12.2011 ein Sonnabend ist, sollte auch der Montag noch zur Verjährungsunterbrechung reichen (§ 193 BGB).


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