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    Gewerbeanmeldung / Kindergartenplatz / Steuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.01.12 09:33:47 von
    neuester Beitrag 06.01.12 13:15:33 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 06.01.12 09:33:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      hab ein paar Fragen, welche ich mit Hilfe des Internets nicht beantworten konnte.

      Ich habe einen Sohn, der ab August in den Kindergarten gehen soll.
      Allerdings brauch ich für einen Kidnergartenplatz einen Kindergartengutschein.
      Diesen erhalte ich NUR wenn ich einer Arbeit anchgehe.

      Derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit.

      Ich möchte aber nach Beendigung der Elternzeit selbständig hauptberuflich traden.

      Daraus ergeben sich folgende Fragen für mich:

      1. Gibt es noch eine andere Möglichkeit des Nachweises fürs Traden für den Kindergartengutschein, abgesehen von einer mögliochen Gewerbeanmeldung?

      2. Muss ich bei einer Gewerbeanmeldung auch Gewerbesteuern / Umsatzsteuern zahlen? Oder muss ich trotz Gewerbeanmeldung weiterhin nur die Abgeltungssteuer zahlen?

      3. Was gebe ich bei einer möglichen Gewerbeanmeldung zur Spezifikation des Berufes an?

      4. Gibt es mögliche Hilfe/Steuerberater, die sich im Raum Berlin damit auskennen, falls hier niemand eine konkrete Antwort geben kann?


      Vielen Dank im Voraus.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.01.12 10:55:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.558.031 von mastamanson am 06.01.12 09:33:47Das erfordert sicherlich mehr als ein paar Tips hier im Forum. Unter www.dvvs.de findest Du Berufskollegen von mir, die sich mit der Kapitalanlage auskennen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 06.01.12 10:55:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von mastamanson: Hallo,

      hab ein paar Fragen, welche ich mit Hilfe des Internets nicht beantworten konnte.

      Ich habe einen Sohn, der ab August in den Kindergarten gehen soll.
      Allerdings brauch ich für einen Kidnergartenplatz einen Kindergartengutschein.
      Diesen erhalte ich NUR wenn ich einer Arbeit anchgehe.

      Derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit.

      Ich möchte aber nach Beendigung der Elternzeit selbständig hauptberuflich traden.

      Daraus ergeben sich folgende Fragen für mich:

      1. Gibt es noch eine andere Möglichkeit des Nachweises fürs Traden für den Kindergartengutschein, abgesehen von einer mögliochen Gewerbeanmeldung?

      2. Muss ich bei einer Gewerbeanmeldung auch Gewerbesteuern / Umsatzsteuern zahlen? Oder muss ich trotz Gewerbeanmeldung weiterhin nur die Abgeltungssteuer zahlen?

      3. Was gebe ich bei einer möglichen Gewerbeanmeldung zur Spezifikation des Berufes an?

      4. Gibt es mögliche Hilfe/Steuerberater, die sich im Raum Berlin damit auskennen, falls hier niemand eine konkrete Antwort geben kann?


      Vielen Dank im Voraus.


      Hallo,

      du brauchst Hilfe

      Traden ist im eigentlichen Sinn kein Beruf, keine Tätigkeit im Sinne der selbstständigen Tätigkeit.

      Es gibt natürlich die Möglichkeit als Trader angestellt zu sein oder eine Tradingfirma zu besitzen. Die Aufträge fürs trading ---> Kundengelder annimmt. Die benötigt aber eine zusätzliche Zulassung/Genehmigung der Bafin. Bis zu 5 oder 6 Kunden (frage die Bafin) ist es möglich ohne Zulassung Kundengelder zu verwalten.

      Das gleiche gilt übrigens auch für eine Anlageberatung.

      Wenn du dich selbstständig machst, musst du in der Gewerbeanmeldung eine Berufsbeschreibung (Stichwörter) eintragen. Bei Trader und Anlageberatung verbringst du eine längere Zeit beim Gewerbeamt, da die nappels dort damit überfordert sind.

      Zur Steuerfrage Gewerbesteuer bezahlst du auf Gewinn, die sich Einnahmen - abziehbare Kosten berechnen. GEWERBESTEUER zahlst du ab 24500,00 Euro Gewinn

      Umsatzsteuer ist die Steuer die du auf RECHNUNGEN draufschlägst bzw bezahlst.

      Sagen wir mal du schreibst eine Rechnung an jemanden in der Eurozone in Höhe von 10.000Euro. Dann musst du 19% USt auf die Nettosumme draufschlagen. Diese 19% stehen monatlichen/quartalsweise als sofortige Zahllast gegenüber dem FA zu Buche. Du kannst aber berufliche Quittungen sammeln. Bewirtungsbelege( 70%absetzbar), Büroausgaben, Internet/Telefonkostenkosten(70% absetzbar) usw

      Die gezahlte UST kannst du dann gegen die USt aus den 10.000 rechnen. Die Differenz musst du dann zahlen oder bekommst sie.

      Wenn du nach dem ablauf des Jahres die UST Erklärung machst, dann werden alle UST Beträge die auf der Zahlseite stehen zusammengezählt, alle abziehbaren SUT Beträge auf die andere Seite gestellt und ggf. noch kleine Korrekturen vorgenommen. Dann schaust du wie viel du monatlich/quartalsweise ans FA überwiesen hast bzw bekommen hast. Die Differenz zur Gesamtsumme musst du dann noch zahlen oder bekommst sie.

      So errechnet sich die UST ;) (in Kurzfassung)

      Nur als Beispiel. Ich habe für 2 Jahre mit einem Gewinn von über 52k eine UST gehabt von insgesamt weniger als 1000 Euro und ein paar Zerdrückte. Da ich monatlichen die UST Erklärungen schon erledigt hatte.


      Nach der Gewerbeerklärung folgt die UST, dann die EKST Erklärung dort bleibt dann alles drin was nicht vom Gesamtumsatz abziehbar ist. gezahlte UST ist vom Gewinn abzurechnen, beklommene UST ist auf den Gewinn zu rechnen.

      Tradingewinne sind KEIN UMSATZ, KEINE EINNAHMEN außer du hast eine Börsenzulassung der bafin und hast sämtliche Regularien in einer gesonderten Prüfung nachgewiesen. (Bafin fragen)

      Wenn du auf deinem privat Konto tradest, zahlst du die normale Wegelagerersteuer (Abgeltungssteuer)
      Wenn du auf dem ausgewiesenen Firmenkonto tradest zahlst du deinen EKST Satz ...daher musst du wissen was günstiger ist.;)

      Da du Trader als Beruf nur schwer eintragen lassen kannst hast du ein Problem.

      Wenn du als Selbstständiger Jahrelang keine gewinne schreibst, keine Einnahmen hast, dann macht die das Amt irgendwann deine Selbstständigkeit dicht und erklärt das was du tust, als Hobby.



      So ein wenig Theorie ;)

      ...ist nun beendet.

      Um dir erst mal zu helfen. Folgende Schritte.

      1. melde dich bei der Bafin und erfrage die genauen regularien für zugelassene Trader

      2. überlege was du in deinen Gewerbeschein eintragen kannst. Als Beispiel: Marketing, Ebayshop, Bürohilfen/Tätigkeiten

      3. Gewerbeamt: je nach Antwort der bafin gibst du an Trader oder die in 2. genannten

      4. tada...du hast ein Gewerbeschein der dich als selbstständiger ausweist. Das kannst du dann normalerweise als Schein zur Vorlage beim Kindergartenzeugs verwenden. (ist ja ein Beruf)

      5. Überlege (du hast ein paar Monate Zeit) wie du am Besten neben dem Trading Einnahmen generierst. (falls Punkt 1 nicht möglich ist)

      6. monatliche UST Voranmeldungen, jährliche UST Erklärungen, jährliche Gewerbesteuererklärungen (Gewinn über 24500Euro), jährliche EkSt Erklärungen.


      ich weiß ja nicht wie es bei dir cash mäßig aussieht. Am Besten gehst du zu ein paar Steuerberatern. Ein unverbindliches Erstgespräch. Kostet im Normalfall nichts. Da stellst du alle deine Fragen und wer die Besten antworten gibt, ist dein Steuerberater.

      Wenn einer nru die Steuern für die Kuhstallbesitzer macht, dann kennt er sich höchst wahrscheinlich nicht mit deinen Fragen aus und ist für dich raus.
      Avatar
      schrieb am 06.01.12 11:44:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo,

      ersteinmal ein großes dankeschön an stargold :)

      mir kommen da noch ein paar fragen/verständnisprobleme auf.


      bzgl. "2. überlege was du in deinen Gewerbeschein eintragen kannst. Als Beispiel: Marketing, Ebayshop, Bürohilfen/Tätigkeiten"
      --> ich dachte ich soll dort angeben, was mir die bafin mitteilt ?!

      ---> bzgl. der abgeltungssteuer...derzeit handel ich auf etoro...
      die abgeltunggstuer wird dort (meines wissens) nicht direkt abgezogen.

      daher hätte ich die abgeltungsteuer einfach mit hilfe der kontoauszüge entrichtet.

      sprich wenn ich auf etoro einzahle (ausgaben) ...wenn ich auszahle (gewinne)..und bei einem möglichen enstandenen profit hätte ich dann die abgeltunssteuer gezahlt.


      ---> ich habe leider von der ganzen steuerthematik keine ahnung.
      hatte vor meiner elternzeit schon einen ebayshop und habe meine steuererklärung von einem steuerberater machen lassen... welcher bzgl. dieser thematik allerdings über kein wissen verfügt...


      vielen dank für die hilfe
      Avatar
      schrieb am 06.01.12 13:05:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      bzgl. "2. überlege was du in deinen Gewerbeschein eintragen kannst. Als Beispiel: Marketing, Ebayshop, Bürohilfen/Tätigkeiten"
      --> ich dachte ich soll dort angeben, was mir die bafin mitteilt ?!



      Die bafin wird dir sagen welche Auflagen du erfüllen musst um als selbstständiger Trader Aufträge durchzuführen.

      Nochmal: Trader an sich ist keine selbstständige Tätigkeit.

      Du musst dir im worst case was einfallen lassen, was du als selbstständige Tätigkeit ausführen willst um im Hintergrund mt deinem privaten Geld zu traden. Wenn du von 3. Gelder bekommst um zu traden, ist es was anderes. Dafür benötigst du ab einer gewissen Kundenanzahl aber eine Erlaubnis der Bafin.


      ---> bzgl. der abgeltungssteuer...derzeit handel ich auf etoro...
      die abgeltunggstuer wird dort (meines wissens) nicht direkt abgezogen.


      Dann MUSST du in der EKST Erklärung die Abgeltungssteuer nachbezahlen. Da werden die Geschäfte in Summe und Wertpapierart aufgeführt und die Ekst dann entsprechend hochgesetzt.

      daher hätte ich die abgeltungsteuer einfach mit hilfe der kontoauszüge entrichtet.

      das ist kein was ich will laden :laugh: leider

      Du musst eine Art Auszug bei der EKST Erklärung abgegeben. Bei Lynx reicht die Übersicht über alle Bewegungen in einem Kalenderjahr.

      Einzahlungen, Gewinne, Verluste, Zinsen etc...

      in der EKST Erklärung gibt es ein Feld für Gewinne und Verluste.

      Das rechnet sich dann gegen.

      Aber nur so als Tipp. Meine Mausi ist Steuerfachangestellte und wir brauchten emhr als ein Tag um herauszufinden wo die einzelnen Beträge eingetragen werden um den richtigen Endbetrag zu melden.

      sprich wenn ich auf etoro einzahle (ausgaben) ...wenn ich auszahle (gewinne)..und bei einem möglichen enstandenen profit hätte ich dann die abgeltunssteuer gezahlt.

      Trader ist keine selbstständige Tätigkeit


      ---> ich habe leider von der ganzen steuerthematik keine ahnung.
      hatte vor meiner elternzeit schon einen ebayshop und habe meine steuererklärung von einem steuerberater machen lassen... welcher bzgl. dieser thematik allerdings über kein wissen verfügt...


      dann such dir einen anderen, der in der Thematik Kenntnisse hat.

      Glaub mir sonst hast du schneller ein Verfahren wegen mindestens 2 Steuervergehen an der Back.

      Schau dir die Jungs doch mal an aus Beitrag nr. 2

      Nur zur Info.

      Ich trade auch, aber habe hier und da noch Einnahmen.;) Wir haben ca. die gleiche Idee, aber die Ausgangslage ist ein wenig anders. Daher kann ich den Gedankengang nachvollziehen.

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      Avatar
      schrieb am 06.01.12 13:15:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      alles klar, danke


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