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    Zivil- Strafrecht? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.12 10:01:20 von
    neuester Beitrag 16.01.12 16:02:23 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.171.613
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      schrieb am 12.01.12 10:01:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      es ging in einer Zivilklage um 350,00 Euro.

      Der Schuldner wollte wegen angeblicher Mängel nicht bezahlen.

      Das Gericht hat ihn verurteilt die 350,00 Euro und alle Kosten des Verfahrens zu bezahlen.

      Kann er „natürlich“ nicht.

      Also bleiben die Kosten an dem Kläger hängen.

      Soweit, so schlecht. Aber darum geht es nicht.

      Es geht um was anderes: Es bleibt ja nicht bei diesen 350,00 Euro.

      Anwalts- und Gerichtskosten, Gutachterkosten, Porto, Zeit usw.

      Aus den 350,00 Euro werden leicht 2500,00 Euro.

      Dem Schuldner kann aber einwandfrei nachgewiesen werden, dass er diesen „Großangriff“ nicht wegen Mängel ausgelöst hat, sondern weil er schlicht und einfach die 350,00 Euro nicht bezahlen konnte.

      Er hat also das Gericht bewusst genarrt und unnötige Kosten verursacht.

      Handelt es sich hier um eine Straftat, und wenn ja, um welche?

      Vielen Dank im voraus.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.12 11:14:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein, es handelt sich nicht um eine Straftat.
      Avatar
      schrieb am 12.01.12 11:33:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1 > http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…

      Möglicherweise handelt es sich um § 263 Betrug (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html) aber ich bin kein ausgebildeter Rechtsexperte.

      Das Elend sehe ich im deutschen Rechtssystem, das zu sehr auf Privatklagen aufgebaut ist, anstatt dass der Staat selbst für Recht und Ordnung sorgt. In diesem Fall hätte der Geschädigte nur zum Staat gehen müssen, und der Staat hätte kostenlos eine Untersuchung und ggf. ein Gerichtsverfahren veranlassen müssen. Der Staat hätte auch dem Geschädigten erstmal die 350 Euro geben müssen und sich das Geld vom Schuldner holen müssen. Man hätte gleich eiskalt die Staatsanwaltschaft über den Betrugsverdacht informieren müssen und wenn die nix tut, den Fall veröffentlichen.

      Das Problem ist, dass Deutschland es gar nicht so sehr auf Gerechtigkeit anlegt, sondern vielmehr einen Rahmen schafft, in dem die Mafia problemlos agieren kann und deswegen haben wir eine teilweise korrupte Justiz (die Gesetze sind i.a. gut) und keine wirksame Verbrechensbekämpfung. Mit einem gewieften Anwalt und viel Geld geht vieles, insbesondere wenn man zum Mafiaklüngel gehört. Der brave Bürger verzichtet oftmals besser auf Klagen (aber nicht auf Anzeigen).

      Wenn jemand negativ auffällt, hat er als erstes eine nähere Untersuchung verpaßt zu kriegen (Verbindungsdatencheck, Kontoüberprüfung, Steuerprüfung und im weiteren Verdachtsfall Hausdurchsuchung) - das lehrt den Asozialen und Gangstern Mores. Was aber wird oft gemacht? Das genau Gegenteil, die Ermittlungen werden so klein wie möglich gehalten.

      Hoffentlich wird Deutschland bald besser. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 12.01.12 12:41:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: Möglicherweise handelt es sich um § 263 Betrug
      Falsch!

      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: aber ich bin kein ausgebildeter Rechtsexperte
      Das merkt man!
      Avatar
      schrieb am 12.01.12 18:46:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.582.994 von Waldsperling am 12.01.12 10:01:20Na, hast mal wieder Probleme mit nem Mietnomaden? :laugh::laugh::laugh:

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      Avatar
      schrieb am 12.01.12 22:01:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: In diesem Fall hätte der Geschädigte nur zum Staat gehen müssen, und der Staat hätte kostenlos eine Untersuchung und ggf. ein Gerichtsverfahren veranlassen müssen.


      Kostenlos? Du meinst wohl auf Kosten aller Steuerzahler.

      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: Der Staat hätte auch dem Geschädigten erstmal die 350 Euro geben müssen und sich das Geld vom Schuldner holen müssen.


      Ja klar, der Staat übernimmt das. Das klingt sehr effizient.

      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: Man hätte gleich eiskalt die Staatsanwaltschaft über den Betrugsverdacht informieren müssen und wenn die nix tut, den Fall veröffentlichen.


      Die StA hätte eiskalt von Ermittlungen abgesehen, da kein Betrug.

      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: wir eine teilweise korrupte Justiz (die Gesetze sind i.a. gut)


      Kannst Du diese Behauptung auch beweisen? Ich denke nicht. Ist nämlich Unfug.
      Avatar
      schrieb am 12.01.12 22:23:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich bedanke mich bei Klimatod, HeWhoEnjoysGravity und tricky123 für die sachlichen Beiträge.

      Ich habe mich auch anderweitig erkundigt und folgendes erfahren:
      Da hat ein älterer Mann der wahrscheinlich unter Betreuung gestellt wird, bei der Polizei und Feuerwehr Gasgeruch vermeldet wo nach menschlichem Ermessen kein Gasaustritt erfolgen konnte.

      Großeinsatz, Absperrungen, usw.

      Es gab natürlich weder Gasaustritt, noch dessen Geruch.

      Am nächsten Tag hat dieser Mann immer noch Gas gerochen.

      Der Staat scheint da vorerst machtlos zu sein.

      Ganz klar, 10X Fehlalarm, 10X Großeinsatz. Es könnte ja einmal stimmen.

      Und wenn dann ein halbes Dorf in die Luft fliegt?
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 08:39:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6 (42.587.353) > Kannst Du diese Behauptung auch beweisen? Ich denke nicht. Ist nämlich Unfug.

      Ausgerechnet du wirst mir doch nicht erzählen wollen, dass es nicht auch Schmu und (versteckte, indirekte) Korruption in der deutschen Justiz gibt, oder?

      Da geht es eher um negative Seilschaften und erpressbare Richter/Anwälte, weniger um dicke Geldbündel. Ich wünsche mir eine schonungslose Aufdeckung der Wahrheit, die Bekanntmachung aller Verbrecher - dann werden wir ja sehen, wie sauber die deutsche Justiz war. Das wichtigste ist jedoch, dass Deutschland (und somit auch die Justiz) besser wird. (imho)


      #7 (42.587.459) > Da hat ein älterer Mann der wahrscheinlich unter Betreuung gestellt wird, bei der Polizei und Feuerwehr Gasgeruch vermeldet wo nach menschlichem Ermessen kein Gasaustritt erfolgen konnte.

      Na, das ist ja eine unerwartete Wendung. Also wenn der Mann in guter Absicht und nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hat, dann hat das im Zweifelsfall der Staat zu zahlen und gut is.

      Übrigens: "wo nach menschlichem Ermessen kein Gasaustritt erfolgen konnte" erfordert, dass weit und breit keine Gasleitung existiert und auch Erdgas/Faulgase auszuschließen sind (z.B. bei einer Wohnung in oberen Stockwerken).

      Bevor man einen armen Mann zum Verrückten erklärt, sollte man den Fall lieber nochmals gründlich untersuchen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 22:02:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: #6 (42.587.353) > Kannst Du diese Behauptung auch beweisen? Ich denke nicht. Ist nämlich Unfug.

      Ausgerechnet du wirst mir doch nicht erzählen wollen, dass es nicht auch Schmu und (versteckte, indirekte) Korruption in der deutschen Justiz gibt, oder?

      Da geht es eher um negative Seilschaften und erpressbare Richter/Anwälte, weniger um dicke Geldbündel. Ich wünsche mir eine schonungslose Aufdeckung der Wahrheit, die Bekanntmachung aller Verbrecher - dann werden wir ja sehen, wie sauber die deutsche Justiz war. Das wichtigste ist jedoch, dass Deutschland (und somit auch die Justiz) besser wird. (imho)


      Ok, also in der Tat nur haltlose Unterstellungen.
      Avatar
      schrieb am 14.01.12 06:02:45
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODernist moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 14.01.12 09:35:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      Moin,

      die ganze Diskussion ist doch völlig hypothetisch, solange Waldsperling nicht die ganze Geschichte erzählt, was eigentlich wirklich vorgefallen ist und worum es ihm geht, bzw. wie jetzt eigentlich ihm ein Schaden entstanden sein soll.

      Das jemand den Geruch von austretendem Gas bei der Feuerwehr gemeldet hat, kann es nämlich nicht sein!

      Das habe ich nämlich vor ein paar Jahren selbst schon einmal gemacht: Da mir die Unwahrscheinlichkeit bewußt war, daß wirklich ein Gasaustritt vorliegt, mir unnötige Panikmache selbst peinlich gewesen wäre und ich nicht zuletzt Angst vor evtl. für mich entstehenden Kosten hatte, habe ich zuerst einen Bekannten aus seinem 50m entfernten Haus dazugeholt: "Komm mal mit, guck mal bzw. riech mal! Fällt Dir was auf? Riechst Du was?" Nachdem er dann dieselbe Vermutung hatte (ohne daß ichs ausgesprochen hätte), haben wir noch einen Passanten mit denselben Worten dazugebeten. Dieser hatte ebenfalls diesselbe Vermutung. Daraufhin habe ich die Feuerwehr angerufen und innerhalb weniger Minuten waren zwei Mann von denen vor Ort und sind ein paar Minuten in diesem Bereich (und 50m-Radius) mit einem Meßgerät herumgelaufen. Die konnten uns zwar unseren subjektiven Eindruck bestätigen, aber auch gleichzeitig beruhigen, daß a) nix meßbares (Gas) in der Luft liegen würde und b) natürlich auch nix fürs Alarmschlagen zu zahlen ist! "Wär ja noch schöner! Wir sind doch froh, wenns aufmerksame Leute gibt! Und lieber einmal zuviel Alarm, als einmal zuwenig!"

      Also, Spatzerl, was war in Deinem Fall wirklich Sache? :rolleyes:

      VG, tp
      Avatar
      schrieb am 14.01.12 14:15:36
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODernist moderiert. Grund: Korrespondierendes Posting wurde entfernt
      Avatar
      schrieb am 14.01.12 14:39:10
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODernist moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 14.01.12 20:56:31
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODernist moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 15.01.12 06:29:17
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODernist moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 16.01.12 10:46:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von Waldsperling: Ich bedanke mich bei Klimatod, HeWhoEnjoysGravity und tricky123 für die sachlichen Beiträge.
      Zum Thema Betrug:

      Ein Betrug liegt nur dann vor, wenn der Täter durch eine Täuschungshandlung bei einem Dritten (hier bei dir) einen Irrtum hervorgerufen (oder bestärkt) hat und wenn der Getäuschte (also du) wegen dieses Irrtums eine Vermögensverfügung vorgenommen haben.

      Das ist hier nicht der Fall.
      Avatar
      schrieb am 16.01.12 10:51:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zitat von Klimatod: ...wenn der Getäuschte (also du) wegen dieses Irrtums eine Vermögensverfügung vorgenommen haben.
      Soll natürlich heißen: "vorgenommen hat."

      PS: Solche Fälle (man bekommt Recht und muß trotzdem alles zahlen) gibt es wie Sand am Meer. Wenn der Prozeßgegner mittellos ist, hat man nichts von einem obsiegenden Urteil.
      Avatar
      schrieb am 16.01.12 15:59:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zitat von Klimatod:
      Zitat von Waldsperling: Ich bedanke mich bei Klimatod, HeWhoEnjoysGravity und tricky123 für die sachlichen Beiträge.
      Zum Thema Betrug:

      Ein Betrug liegt nur dann vor, wenn der Täter durch eine Täuschungshandlung bei einem Dritten (hier bei dir) einen Irrtum hervorgerufen (oder bestärkt) hat und wenn der Getäuschte (also du) wegen dieses Irrtums eine Vermögensverfügung vorgenommen haben.

      Das ist hier nicht der Fall.




      Danke nochmal für die Erläuterung.
      Avatar
      schrieb am 16.01.12 16:02:23
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zitat von tradepunk: Moin,

      die ganze Diskussion ist doch völlig hypothetisch, solange Waldsperling nicht die ganze Geschichte erzählt, was eigentlich wirklich vorgefallen ist und worum es ihm geht, bzw. wie jetzt eigentlich ihm ein Schaden entstanden sein soll.

      Das jemand den Geruch von austretendem Gas bei der Feuerwehr gemeldet hat, kann es nämlich nicht sein!

      Das habe ich nämlich vor ein paar Jahren selbst schon einmal gemacht: Da mir die Unwahrscheinlichkeit bewußt war, daß wirklich ein Gasaustritt vorliegt, mir unnötige Panikmache selbst peinlich gewesen wäre und ich nicht zuletzt Angst vor evtl. für mich entstehenden Kosten hatte, habe ich zuerst einen Bekannten aus seinem 50m entfernten Haus dazugeholt: "Komm mal mit, guck mal bzw. riech mal! Fällt Dir was auf? Riechst Du was?" Nachdem er dann dieselbe Vermutung hatte (ohne daß ichs ausgesprochen hätte), haben wir noch einen Passanten mit denselben Worten dazugebeten. Dieser hatte ebenfalls diesselbe Vermutung. Daraufhin habe ich die Feuerwehr angerufen und innerhalb weniger Minuten waren zwei Mann von denen vor Ort und sind ein paar Minuten in diesem Bereich (und 50m-Radius) mit einem Meßgerät herumgelaufen. Die konnten uns zwar unseren subjektiven Eindruck bestätigen, aber auch gleichzeitig beruhigen, daß a) nix meßbares (Gas) in der Luft liegen würde und b) natürlich auch nix fürs Alarmschlagen zu zahlen ist! "Wär ja noch schöner! Wir sind doch froh, wenns aufmerksame Leute gibt! Und lieber einmal zuviel Alarm, als einmal zuwenig!"

      Also, Spatzerl, was war in Deinem Fall wirklich Sache? :rolleyes:

      VG, tp




      Halihalo,

      das war schon so wie ich es beschrieben habe.

      Beide Fälle in Nr. 1 und Nr. 7 haben nichts miteinander zu tun.

      Ich wollte nur eine Parallele aufweisen, wie sich Staat und Bürger auf dem Kopf herum tanzen lassen müssen.

      Es ging mir auch „nur“ darum, den Schuldner strafrechtlich zu belangen.

      Der Schaden ist, wie „Klimatod“ schon schreibt, dadurch entstanden, dass der Schuldner nicht zahlen kann.

      Der Schaden in Nr. 7 mit dem Gasgeruch, ist der, dass der Besitzer des Flüssiggastanks die Entsperrung desselben bezahlen muss.


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