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    1 Prozent oder mehr an einer AG halten oderl ieber nicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.12 15:42:09 von
    neuester Beitrag 13.01.12 16:17:29 von
    Beiträge: 35
    ID: 1.171.623
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      Avatar
      schrieb am 12.01.12 15:42:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie seht ihr es steerlich ist man im Vorteil oder eher nicht
      Avatar
      schrieb am 12.01.12 15:57:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Lieber nicht!
      Avatar
      schrieb am 12.01.12 16:06:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was hat das denn für rechtliche/steuerliche Auswirkungen?

      Ich dachte bisher, die 5% Grenze hätte irgendeine Bedeutung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.12 16:16:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.585.359 von HeWhoEnjoysGravity am 12.01.12 16:06:09
      5% ist meist die meldepflichtige Grenze, wie es (da)steuerlich aussieht weiss ich nicht(ist bei mir bis jetzt noch nie ein Thema gewesen -wobei es bei einem eveeentuell mal eines werden könnte).

      Gruß
      P.
      Avatar
      schrieb am 12.01.12 16:43:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Für die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gilt §17 Einkommenssteuergesetz ( wenn man mal 1% oder mehr hatte) und da ist Vorsicht geboten !
      -----------------------
      § 17 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

      (1) 1Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 Prozent beteiligt war. ....................

      --------------------------------

      Link zum kompletten § 17:
      http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__17.html

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      Avatar
      schrieb am 12.01.12 16:46:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      ja das meinte ich kann da mal jeman ein beispiel hochreichen zb bei 100000 Gewinn mit und ohne die grenze
      Avatar
      schrieb am 12.01.12 17:19:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von DachsKurt: ja das meinte ich kann da mal jeman ein beispiel hochreichen zb bei 100000 Gewinn mit und ohne die grenze


      Die Grenze dürfte vereinfacht bei 25% liegen, da nach §17 die Gewinne sonst zum zu versteuernden Einkommen gerechnet werden und daher der Einkommenssteuertabelle unterliegen, während sonst die Steuer abgegolten wäre. Da aber noch eine Vielzahl anderer Punkte in die Einkommenssteuererklärung reinspielen können, ist ggf. eine Konsultation eines StB hilfreich.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.12 19:03:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich bin immer nur unter der Rubrik "Streubesitz" zu finden. ( :cry: )
      Avatar
      schrieb am 12.01.12 21:00:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.585.858 von GOTOX am 12.01.12 17:19:06Werbungskostenabzug? § 3 Nr. 40 EStG? Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkünften?

      Was besser ist, hängt immer vom Einzelfall ab und lässt sich hier im Forum sicher nicht abschließend klären. Da sollte man einen Berufskollegen konsultieren.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 08:20:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html
      § 17 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__17.html
      § 51 Ermächtigungen http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__51.html
      Abgeltungsteuer (Deutschland) http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer_%28Deutschland%…

      Das ist mir viel zu kompliziert, geht das nicht einfacher? Was ist z.B. in folgenden Fällen:

      a) Hat über 1% Anteil aber schon vor 2009, also vor Einführung der Abgeltungsteuer.
      b) Hat über 1% Anteil aber nach 2009, müsste also bei weniger als 1% Anteil ca. 25% Gewinnsteuer zahlen.

      Ich wünsche mir, dass die Bank das korrekt managed, d.h. die Steuer voll korrekt einzieht
      (Spezialfälle können versuchen, sich das Geld vom Finanzamt zu holen).
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 08:36:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: §Das ist mir viel zu kompliziert, geht das nicht einfacher? Was ist z.B. in folgenden Fällen:

      a) Hat über 1% Anteil aber schon vor 2009, also vor Einführung der Abgeltungsteuer.
      b) Hat über 1% Anteil aber nach 2009, müsste also bei weniger als 1% Anteil ca. 25% Gewinnsteuer zahlen.

      Ich wünsche mir, dass die Bank das korrekt managed, d.h. die Steuer voll korrekt einzieht
      (Spezialfälle können versuchen, sich das Geld vom Finanzamt zu holen).


      Wem es zu kompliziert ist, der kann/muss zu uns oder einem Kollegen gehen. Das ist ja wohl in allen Lebensbereichen so.

      Über 1% gilt immer § 17 EStG und damit keine AbgSt. Wie soll die Bank das managen, wenn die Anteile nicht börsennotiert sind?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 08:50:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Ausnahme mit den 1% ist völlig überflüssig, oder? - einfach streichen und gemäß Abgeltungsteuer behandeln.

      Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind Gewinne von über 1% Aktienbesitz als Einkommen zu versteuern (jetzt mal von irgendwelchen Untergrenzen und Freibeträgen abgesehen) - okay, das kann ich mir merken. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 09:48:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12 (42.588.345) Ergänzung: man beachte das mit den 5 Jahren bei http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__17.html.

      Das Verrückte ist doch, dass auch bei über 1% Aktienanteil bis zu den 5 Jahren die Abgeltungssteuer gilt - warum sollte es nach 5 Jahren anders sein?

      Übrigens, gibt es in der Abgeltungssteuer-Regelung eine >1%-Ausnahme? Ich glaube nicht.

      Das deutsche Steuerrecht ist ein heilloser Wirrwar, eine Ergänzug hier, eine Einschränkung da. Wahnsinn.
      Kann da vielleicht mal wer aufräumen? (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 10:23:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      War es nicht so, dass für Kaitalgesellschaften der Verkauf von Anteilen an anderen Unternehmen steuerfrei blieb, sofern eine Wiederanlage der Erlöse in neue Unternehmensbeteiligungen floss?

      Wenn Beteiligungen über einem Prozent als gewerbliche Erträge eingestuft werden, sollte da im Zuge einer Gleichbehandlung diese Regelung nicht auch hier Anwendung finden?
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 10:58:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      Überhaupt ist eine prozentuale Grösse kein gerechtes Bewertungskriterium


      So entsprechen 1% der Apple Inc. etwa 3 Millarden Euro

      1 % einer Univerma AG sind hingegen nur etwa 700 Euro wert


      Eine gerechte Bewertungsgrösse sollte aus einer Formel aus Marktkapitalisierung
      und Prozentwert der Beteiligung gebildet werden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 11:06:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.589.065 von Courtier am 13.01.12 10:58:25Wir sprechen hier von privaten Beteiligungen, bei Holding-Konstruktionen gilt über die gewerbesteuerliche Schachtel und die 5%-Klausel des § 8b KStG die weitgehende Steuerfreiheit.

      Die prozentuale Größe ist m.E. gerecht, sie definiert ja nicht die Steuerbelastung, sondern nur die steuerliche Einordnung. Richtwert ist die Einflussmöglichkeit des Aktionärs/Anteilseigners. Und ab einer Größe von 1%/5%/10%/25% gibt es sicherlich andere Einflussmöglichkeiten als als "Streubesitzer".

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 11:12:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.589.065 von Courtier am 13.01.12 10:58:25
      Tja, 0,9% Apple darfst Du, aber WEEEHE 1.1% Met(a)box. :eek: :laugh: :laugh: :D


      Nein, hast Du finde ich schon einfach Recht -komische Grundlage meiner Ansicht nach. :confused:

      Gruß
      P.
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 11:14:54
      Beitrag Nr. 18 ()
      Warum sollte man Unternehmen bei Kapitalgewinnen besser als Private stellen?

      Das führt doch nur dazu, dass die lieber Kapitalgewinne machen, anstatt zu arbeiten.

      Das derzeitige Steuerrecht ist zu einem nicht unbeträchtlichen Teil ein großkapitalistisches Gemurkse. (alles imho)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 11:22:37
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Taxadvisor

      Aber könnte DaxKurt seine Beteiligung nicht einfach über eine kleine GmbH oder Ltd. halten?

      Eine Einflussnahme mit 5% Beteiligungsanteil sehe ich etwa über die Möglichkeit der
      Einberufung einer HV gegeben. Bei 1% scheint mir eine Einflussmöglichkeit
      in der Praxis aber eher gering.
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 11:54:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      Noch 2 Fragen es reicht wenn ich einmal kurzfristig die 1Prozent überschreite % jahre habe ich die Aktien noch noch nicht habe ich keine 40 Prozent Freibetrage also be gewinn angenommen 100000 nur 60 Prozent dann nach individullem Steuersatz zu besteuern eine günstiger Prüfung gibt es dann also nicht oder
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 12:18:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.589.479 von DachsKurt am 13.01.12 11:54:10So wie ich Deinen Beitrag verstehe/interpretiere ja... Aber ob das mit Deiner Interpretation übereinstimmt,. weiß ich nicht.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 12:19:55
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.589.195 von HeWhoEnjoysGravity am 13.01.12 11:14:54Steuerneutralität der Rechtsformwahl, einer der Grundpfeiler des (internationalen Steuerrechts). Beim Wegfall der Quasi-Steuerfreiheit müsste man zum alten System der Anrechnung zurückkehren, was im Ergebnis auf das gleiche hinausläuft.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 12:22:08
      Beitrag Nr. 23 ()
      Zitat von Courtier: @Taxadvisor

      Aber könnte DaxKurt seine Beteiligung nicht einfach über eine kleine GmbH oder Ltd. halten?

      Eine Einflussnahme mit 5% Beteiligungsanteil sehe ich etwa über die Möglichkeit der
      Einberufung einer HV gegeben. Bei 1% scheint mir eine Einflussmöglichkeit
      in der Praxis aber eher gering.


      Deshalb habe ich die verschiedenen Prozentsätze genannt, wir hatten früher mal 25% und danach 10% als Grenze, die 1% sind sicherlich profiskalisch.

      Warum soll er die Beteiligung über eine weitere Kapitalgesellschaft halten? Wenn er die liquidiert oder verkauft, greift auch der § 17 EStG.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 12:35:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      also habe ich mich selber reingelegt da ich sonst einen steuersatz um die 25 Prozenthabe bin geringverdiener noch mal es gibt einen freibetrag von $0 Prozent oder nicht
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 12:36:19
      Beitrag Nr. 25 ()
      Wie merkt die bank das ich keine abgeltungsteuer abgezogen bekomme habe bisher von den aktien noch nie was verkauft
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 12:43:06
      Beitrag Nr. 26 ()
      Einheitlich 25% auf alle Kapitalerträge ist ja wohl supereinheitlich und kann somit nix mit der "Steuerneutralität der Rechtsformwahl" zu tun haben. (imho)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 15:01:17
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.589.770 von HeWhoEnjoysGravity am 13.01.12 12:43:06Bei einem fünfstufigen Konzern was soll da am Ende ankommen, wenn bei Vollausschüttung auf jeder Stufe 25% einbehalten werden?

      Gruß Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 15:03:41
      Beitrag Nr. 28 ()
      Zitat von DachsKurt: Wie merkt die bank das ich keine abgeltungsteuer abgezogen bekomme habe bisher von den aktien noch nie was verkauft


      ?? Die Bank behält auf alle entsprechenden Erträge 25% ein. Im Privatvermögen bei Dividenden und Gewinnen unter 1%-Beteiligung mit abgeltender Wirkung, bei allen anderen als Steuervorauszahlung.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 15:05:54
      Beitrag Nr. 29 ()
      Verstehe ich nicht. Bei Verkauf mit Gewinn oder Dividentenausschüttung wird besteuert. Bei der Mehrwertsteuer klappt's doch auch.
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 15:10:25
      Beitrag Nr. 30 ()
      Zitat von DachsKurt: also habe ich mich selber reingelegt da ich sonst einen steuersatz um die 25 Prozenthabe bin geringverdiener noch mal es gibt einen freibetrag von $0 Prozent oder nicht


      Ich weiß, Deutsch ist eine schwere Sprache, aber Du würdest es etwas vereinfachen, wenn Du Deine Beiträge vor dem Posten noch einmal liest.

      Wo ist denn Dein Problem? 25% auf Dividienden gilt in beiden Fällen. Bei Veräußerung gilt entweder 25% auf alles, oder max. 42%/47% auf 60% des Gewinns, mit der Möglichkeit noch Kosten gegen zu rechnen.

      Es gibt einen FB (max. 9.060 bei 100%-Beteiligung), ab 45.160 Gewinn (bei 100% Beteiligung) sinkt der FB auf Null.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 15:39:45
      Beitrag Nr. 31 ()
      So ich verkaufe jetzt ein teil meiner Aktien die Bank behält 25 Prozent abgeltungsteuer ein da ich aber über einem prozent halte bekommt das finanzamt das ja gar nicht mit wenn ich jetzt 100000 euro gewinnmache müsste ich ja eigentlich einen höheren steuersatz bezahlen .
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 15:49:05
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hallo DachsKurt,

      [quoite]... bekommt das finanzamt das ja gar nicht ...[/quote]Wieso denn nicht? Du gibst es doch in deiner Steuererklärung an. Alles andere wäre mindestens Steuerverkürzung.

      Sorry, aber solche Gedanken kommen immer nur bei Kapitalerträgen (weil ja angeblich alles abgegolten wäre - dem ist aber nicht immer so). Bei einem Vermieter wundert sich hingegen keiner, wodurch das Finanzamt dieses Einkünfte überhaupt kennt.

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 15:58:36
      Beitrag Nr. 33 ()
      #32 (42.590.934) > Alles andere wäre mindestens Steuerverkürzung.

      Was für ein Glück, dass ich bei meinen über 1%-Beteiligungen bisher nur Verluste hatte. :D
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 16:07:50
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.590.934 von reckoner am 13.01.12 15:49:05mein stand war das ich sobald meine altverluste aufgebraucht sind die habe nämlich auch noch ich ja keine Steuerlärung mehr abgeben muss da ja die bank eh schon die 25 Prozent abzieht anmerkung ich bin geringverdiener mit circa 20000 zu versterndem arbeitseinkommen
      Avatar
      schrieb am 13.01.12 16:17:29
      Beitrag Nr. 35 ()
      Auf eine Steuererklärung verzichte ich schon seit Jahren aber das geht nur, wenn man auch mit ordentlicher Steuererklärung keine zusätzlichen Steuern zahlen müsste.

      Ich vermute, dass ich dem Staat mit einem Verzicht auf meine Steuererklärung was schenke aber wer weiß? Ich würde mich mal über eine Steuerprüfung freuen, damit das geklärt wird (jedenfalls, wenn die mir keine Arbeit macht - das Finanzamt darf sich gerne Infos von den Banken holen, das stört mich nicht).

      Ich sehe mich ein bisschen auf der sicheren Seite, weil ich einen anerkannten Verlust noch nicht in Anspruch genommen habe (und dergleichen auch nicht plane zu tun, hoffe, das klappt).


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