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    VK Mühlen AG - Wird nach Kapitalerhöhung alles wieder gut? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.12 17:16:34 von
    neuester Beitrag 02.10.14 19:35:00 von
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      schrieb am 24.01.12 17:16:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Heute hat VK Mühlen gemeldet, dass die geplante Kapitalerhöhung erfolgreich umgesetzt wurde (zu 36 Euro pro Aktie). Diese wurde - neben anderen Maßnahmen - notwendig um eine Geldbuße aus einem Kartellverfahren bezahlen zu können. Durch Mehrbezug hat der Großaktionär seinen Anteil ausgebaut.

      In den letzten Jahren ging es hoch her bei der VK Mühlen: Kartellverfahren, Vorstandsaffäre und rote Zahlen. Zuletzt ist der Aktienurs auf einen langjährigen Tiefststand gefallen. Hier bei W: O liegt aber das letzte Posting zu VK Mühlen schon fast 3 Jahre zurück. Grund genug einen neuen Thread zu eröffnen. Insbondere da die Hoffnung besteht, dass sich der "Mehlstaub" um VK nun lichtet



      VK Mühlen AG: Kapitalmaßnahmen: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre erfolgreich

      VK Mühlen AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung

      24.01.2012 11:02

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung
      gemäß § 15 Abs. (1) WpHG

      Kapitalmaßnahmen: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht
      der Aktionäre erfolgreich

      Die Aktionäre der VK Mühlen AG haben bis zum Ende der Bezugsfrist am 20.
      Januar 2012 alle ihnen insgesamt angebotenen 381.131 neuen auf den Inhaber
      lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit Gewinnberechtigung ab dem 1.
      Oktober 2011 durch Ausübung der Bezugs- und Mehrbezugsrechte bezogen. Die
      Hauptaktionärin LLI EUROMILLS GmbH ('LLI'), Wien, hat durch Ausübung von
      Bezugs- und Mehrbezugsrechten insgesamt 266.706 neue Aktien erworben. Mit
      Abschluss der Kapitalerhöhung wird LLI 54,46 % der ausgegebenen Aktien der
      VK Mühlen AG halten.

      Der Erlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von ca. EUR 13,7 Mio. soll zur
      Finanzierung der Geldbußen aus den Kartellverfahren in Deutschland, in
      Frankreich und in den Niederlanden verwendet werden.

      Nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, die für den 26.
      Januar 2012 erwartet wird, erhöhen sich das Grundkapital der Gesellschaft
      um EUR 9.909.406,00 auf EUR 54.501.798,00 und die Gesamtzahl der
      ausgegebenen Aktien auf insgesamt 2.096.223. Die erstmalige und zunächst
      eigenständige Notierung der neuen Aktien (ISIN DE000A1MMF73 / WKN A1MMF7)
      ist für den 27. Januar 2012 geplant. Die Kapitalmaßnahme wurde von der
      Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, begleitet.

      Hamburg, 24. Januar 2012

      VK Mühlen AG
      Der Vorstand


      24.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: VK Mühlen AG
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: 040-75109-51
      Fax: 040-75109-723
      E-Mail: info@kampffmeyer.de
      Internet: www.vkmuehlen.de
      ISIN: DE0007629008
      WKN: 762900
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg,
      München

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 25.01.12 07:48:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      schon einige Taga alt. Auch BayWa hat die Kapitalerhöhung mitgetragen:

      DGAP-DD: VK Mühlen AG deutsch


      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen
      Firma: BayWa Aktiengesellschaft

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen
      Person auslöst
      Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktie
      ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A1MMF73
      Geschäftsart: Bezugsrechtsausübung
      Datum: 17.01.2012
      Kurs/Preis: 36,50
      Währung: EUR
      Stückzahl: 38151
      Gesamtvolumen: 1392511,50
      Ort: Hamburg

      Zu veröffentlichende Erläuterung:

      Ausübung des Bezugsrechts im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem
      Kapital.

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: VK Mühlen AG
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      ISIN: DE0007629008
      WKN: 762900


      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung
      (c) DGAP 20.01.2012

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ID 14755
      Avatar
      schrieb am 26.01.12 19:20:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      VK Mühlen – BayWa und LLI ziehen bei Kapitalerhöhung mit

      (24.1.2012)

      Endlich einmal wieder eine gute Nachricht von VK Mühlen: Am Dienstagmittag meldete der Hersteller von Getreidemahlerzeugnissen („Rosenmehl“, „Aurora“ oder „Müller’s Mühle“) den Abschluss der Kapitalerhöhung. Alle gut 380.000 Aktien konnten zum Preis von 36,50 Euro abgesetzt werden.

      Damit haben die Hamburger in dieser Finanzierungsrunde immerhin rund 13,7 Mio. Euro eingenommen und können das frische Geld dazu verwenden, die Geldbußen aus diversen Kartellverfahren in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden abzustottern. So hatte unter anderem das Bundeskartellamt eine Zahlung von 23,8 Mio. Euro wegen wettbewerbswidriger Absprachen im Geschäftsfeld „Weichweizenmehl“ verhängt, was VK Mühlen im Oktober akzeptiert hatte.

      Bei der nun abgeschlossenen Finanzierungsrunde hat der Hauptaktionär LLI Euromills knapp 70% der neuen Stammaktien abgenommen und hält nun knapp 54,5% an VK Mühlen. Auch die ebenfalls börsennotierte, sogar im Mittelwerteindex MDAX gelistete BayWa AG zog bei der Kapitalerhöhung voll mit, wie wir einer entsprechenden Directors‘-Dealings-Mitteilung vom 20. Januar entnehmen. Der Münchener Agrar- und Handelskonzern zeichnete demnach VK Mühlen-Aktien im Wert von über 1,39 Mio. Euro und hält somit unverändert einen Anteil von 10%.


      Während wir für die Aktie des BayWa-Konzerns aber zumindest verhalten optimistisch sind (siehe PLATOW Börse vom 14.12.11), erscheint uns ein Engagement in VK Mühlen unverändert zu gewagt. Denn nach tiefroten Zahlen (-30,0 Mio. Euro vor Steuern) im Geschäftsjahr 2010/11 (per 30.9.) rechnet das Management auch mit Verlusten im laufenden Fiskaljahr. Der „ruinöse“ Preiskampf in der Branche erlaubt wohl erst 2012/13 die Rückkehr in die schwarzen Zahlen. Investoren sollten daher von einem Einstieg in die Aktie (40,20 Euro; DE0007629008) weiterhin absehen. (cf)

      Quelle: http://www.platow.de/vk-muehlen--baywa-und-lli-ziehen-bei-ka…
      Avatar
      schrieb am 03.02.12 15:40:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      aus dem elekzt. Bundesanzeiger:


      VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Hamburg
      Wertpapier-Kenn-Nummern: 762900, 245777, A1MMF7
      ISIN: DE0007629008, DE0002457777, DE000A1MMF73
      EINLADUNG
      an
      die Aktionäre
      unserer Gesellschaft
      zur
      ordentlichen Hauptversammlung
      am Donnerstag, 15. März 2012, um 11.00 Uhr
      im Grand Elysée Hotel Hamburg,
      Rothenbaumchaussee 10,
      20148 Hamburg
      TAGESORDNUNG
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011, und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. (4), 315 Abs. (4) HGB

      Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der VK Mühlen Aktiengesellschaft in 21107 Hamburg, Haulander Hauptdeich 2, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich Abschriften der Vorlagen erteilt. Ferner werden die Vorlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Die genannten Unterlagen sowie der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2010/2011 werden zusammen mit dieser Tagesordnung auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de) veröffentlicht. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat.
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      4.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012

      Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 zu wählen.

      Der Prüfungsausschuss hat vor Abgabe seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit sowie darüber, in welchem Umfang im Geschäftsjahr 2010/2011 andere Leistungen für das Unternehmen erbracht wurden bzw. für das Geschäftsjahr 2011/2012 vertraglich vereinbart sind, eingeholt.
      5.

      Wahl von Herrn Dipl.-Ing. Josef Pröll zum Mitglied des Aufsichtsrats

      Das mit Beschluss der Hauptversammlung am 14. März 2011 als Vertreter der Anteilseigner gewählte Mitglied des Aufsichtsrats, Frau Mag. Veronika Haslinger, hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 13. August 2011 niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands der VK Mühlen Aktiengesellschaft gemäß § 104 Abs. (1) Satz 1, Abs. (2) Satz 1 AktG (Aktiengesetz) wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 6. Dezember 2011 Herr Dipl.-Ing. Josef Pröll zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Die Amtszeit von Herrn Pröll endet entsprechend der Empfehlung von Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex mit Beendigung der Hauptversammlung am 15. März 2012. Demgemäß ist die Neuwahl eines Vertreters der Anteilseigner im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung am 15. März 2012 erforderlich.

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. (1), 101 Abs. (1) AktG, §§ 1, 4 DrittelbG (Drittelbeteiligungsgesetz) und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus acht von der Hauptversammlung zu wählenden Vertretern der Anteilseigner und vier Arbeitnehmervertretern zusammen.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 5 beruht auf der Empfehlung des vom Aufsichtsrat der Gesellschaft gebildeten Nominierungsausschusses.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor,


      Herrn Josef Pröll, wohnhaft in Wien (Österreich), Dipl.-Ing., Sprecher des Vorstands der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, Wien (Österreich),

      bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2015 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

      Angaben gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

      Keine

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


      LLI EUROMILLS GmbH, Wien, Österreich


      cafe + co International Holding GmbH, Wien, Österreich


      Siemens AG Österreich, Wien, Österreich
      6.

      Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012 sowie über eine entsprechende Satzungsänderung

      Die Satzung der VK Mühlen Aktiengesellschaft enthielt in § 4 Abs. 2 die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. März 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stamm- und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 10.000.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand hat am 11. Dezember 2011 mit der am 12. Dezember 2011 erteilten Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 9.909.406,00 auf bis zu € 54.501.798,00 zu erhöhen. Das Grundkapital wurde im Zuge dieser Ausnutzung des genehmigten Kapitals nach Maßgabe des Vorstandsbeschlusses vom 24. Januar 2012 mit Zustimmung des zu diesem Zweck eingerichteten Ad-hoc-Ausschusses des Aufsichtsrats vom 25. Januar 2012 durch Ausgabe von 381.131 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien um € 9.909.406,00 auf € 54.501.798,00 erhöht. Der vom Aufsichtsrat zu diesem Zweck bestellte Ad-hoc-Ausschuss hat am 25. Januar 2012 beschlossen, die Fassung von § 4 Abs. (1) und Abs. (2) Satz 1 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung im Handelsregister erfolgte am 26. Januar 2012.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, unter Aufhebung des noch bestehenden genehmigten Kapitals ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen, um den Vorstand in die Lage zu versetzen, kurzfristig auf weitere Finanzierungserfordernisse zu reagieren, und dazu folgende Beschlüsse zu fassen:
      a)

      Das genehmigte Kapital in § 4 Abs. (2) der Satzung wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten Genehmigten Kapitals 2012 aufgehoben. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. März 2017 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt € 20.000.000,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm- und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festlegen.
      b)

      § 4 Abs. (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. März 2017 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt € 20.000.000,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm- und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festlegen.“

      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß §§ 203 Abs. (2) Satz 2, 186 Abs. (4) Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die Aufhebung des noch bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2012) vor. Die Satzung sah in § 4 Abs. (2) die Ermächtigung des Vorstands vor, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu € 10.000.000,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien als Stamm- und/oder Vorzugsaktien zu erhöhen. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung mit Beschluss vom 11. Dezember 2011 mit der am 12. Dezember 2011 erteilten Zustimmung des Aufsichtsrats teilweise Gebrauch gemacht. Im Zuge der Ausnutzung des genehmigten Kapitals nach Maßgabe des Vorstandsbeschlusses vom 24. Januar 2012 mit Zustimmung des zu diesem Zweck eingerichteten Ad-hoc-Ausschusses des Aufsichtsrats vom 25. Januar 2012 wurde das Grundkapital um € 9.909.406,00 auf € 54.501.798,00 erhöht. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 26. Januar 2012.

      Das Genehmigte Kapital 2012 soll dem Vorstand ermöglichen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt € 20.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stamm- und/oder Vorzugsaktien zu erhöhen. Der Vorstand soll ermächtigt werden, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre zum Ausgleich von Spitzenbeträgen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Die Ermächtigung soll bis zum 14. März 2017 (einschließlich) erteilt werden, also für eine Laufzeit von fünf Jahren ab Beschlussfassung.

      Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge beim Genehmigten Kapital 2012 ist erforderlich, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können und damit eine für die Gesellschaft möglichst einfache Abwicklung der Kapitalerhöhung zu ermöglichen. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien können entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet werden. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und angemessen.
      – Ende der Tagesordnung –
      Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung ist durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Depot führenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Donnerstag, 23. Februar 2012, 0.00 Uhr („Nachweisstichtag“), zu beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung zur Hauptversammlung müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens Donnerstag, 8. März 2012, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt) zugehen:


      VK Mühlen Aktiengesellschaft, c/o Deutsche WertpapierService Bank AG, Abteilung WASHO, Einsteinring 9, 85609 Dornach, Telefax-Nummer: 069 / 5099-1110, E-Mail-Adresse: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

      Der Nachweisstichtag ist das maßgebliche Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag nachgewiesen haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Aktionäre, die Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können mit diesen Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

      Nach dem fristgerechten Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
      Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – z. B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl – ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.

      Für Vollmachten, die nicht an Kreditinstitute, diesen gemäß § 135 Abs. (10) AktG in Verbindung mit § 125 Abs. (5) AktG gleichgestellte Institute und Unternehmen sowie an Aktionärsvereinigungen oder andere gemäß § 135 Abs. (8) AktG gleichgestellte Personen erteilt werden, gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, für die Erteilung der Vollmacht das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte zu verwenden. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung erbracht oder der Gesellschaft zuvor übermittelt werden. Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten oder des Widerrufs der Vollmacht können der Gesellschaft an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt) übermittelt werden:


      VK Mühlen Aktiengesellschaft, Zentralbereich Finanzen, Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg, Telefax-Nummer: 040 / 75109-750, E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de

      Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, diesen gemäß § 135 Abs. (10) AktG in Verbindung mit § 125 Abs. (5) AktG gleichgestellten Instituten und Unternehmen sowie von Aktionärsvereinigungen oder anderen gemäß § 135 Abs. (8) AktG gleichgestellten Personen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder des Widerrufs gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen.

      Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.

      Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Anforderung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nur zur Stimmrechtsausübung befugt, wenn ausdrückliche Weisungen vorliegen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.

      Die Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den Punkten der Tagesordnung. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen unter Verwendung des zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank übermittelten Vollmachts- und Weisungsformulars sowie unter Beifügung der Eintrittskarte oder Nennung der Eintrittskartennummer bis spätestens Mittwoch, 14. März 2012, 24.00 Uhr, an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt) zu übermitteln:


      VK Mühlen Aktiengesellschaft, Zentralbereich Finanzen, Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg, Telefax-Nummer: 040 / 75109-750, E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de

      Aus organisatorischen Gründen kann die Gesellschaft nicht garantieren, dass nach dem 14. März 2012 unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehende Vollmachten, Widerrufe von Vollmachten, Weisungen oder Änderungen von Weisungen noch berücksichtigt werden können. Es besteht aber die Möglichkeit, die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, den Widerruf einer den Stimmrechtsvertretern erteilten Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und Änderungen von Weisungen am Tag der Hauptversammlung bis kurz vor Beginn der Abstimmung an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung vorzunehmen.

      Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

      Formulare für die Erteilung von Vollmachten sowie für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de) abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare besteht nicht.
      Angaben zu den Rechten der Aktionäre
      gemäß §§ 122 Abs. (2), 126 Abs. (1), 127, 131 Abs. (1) AktG

      Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. (2) AktG, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. (2) AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden; das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der VK Mühlen Aktiengesellschaft, Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg, zu richten.

      Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen), also spätestens Montag, 13. Februar 2012, 24.00 Uhr, zugehen.

      Die Antragsteller haben zudem nachzuweisen, dass sie für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien sind (§§ 122 Abs. (1) Satz 3, Abs. (2) Satz 1, 142 Abs. (2) Satz 2 AktG). Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein gemäß § 53 Abs. (1) Satz 1 oder § 53b Abs. (1) Satz 1 oder Abs. (7) des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich (§ 70 Satz 1 AktG). Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (§ 70 Satz 2 AktG).

      Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden – unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de) zugänglich gemacht.

      Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen gemäß § 126 Abs. (1) und § 127 AktG

      Gemäß § 126 Abs. (1) AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. (1) bis (3) AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn die Voraussetzungen des § 126 Abs. (2) AktG vorliegen.

      Gemäß § 127 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern § 126 AktG sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand muss einen Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen enthält. Ein Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihm keine Angaben zu den Mitgliedschaften der Vorgeschlagenen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt) zu richten:


      VK Mühlen Aktiengesellschaft, Zentralbereich Finanzen, Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg, Telefax-Nummer: 040 / 75109-750, E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de

      Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge und Wahlvorschläge, d. h. solche, die der Gesellschaft bis Mittwoch, 29. Februar 2012, 24.00 Uhr, zugehen, werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de) unverzüglich zugänglich gemacht.

      Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort gestellt bzw. unterbreitet werden. Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf.

      Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. (1) AktG

      Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. (1), (2) des Handelsgesetzbuchs) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. (3) AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Die Verweigerung der Auskunft kann unter anderem gemäß § 131 Abs. (3) Nr. 1 AktG darauf gestützt werden, dass die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 2.096.223 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 2.096.223. Nach Kenntnis der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine Aktie vom Stimmrecht ausgeschlossen.
      Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

      Informationen gemäß § 124 a AktG sind über die Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de) zugänglich. An gleicher Stelle werden die Abstimmungsergebnisse nach der Hauptversammlung bekannt gegeben.



      Hamburg, im Februar 2012

      VK Mühlen Aktiengesellschaft

      – Der Vorstand –



      VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Telefon: 040 / 75109-50
      Telefax: 040 / 75109-750
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 17:32:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      heute ist der Kurs wieder auf 50 Euro gestiegen. Eine weitere größere Stückzahl (600 Aktien) steht in Frankfurt im Geld

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      Avatar
      schrieb am 12.02.12 18:06:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      die Übersicht der Aktionärsstruktur auf der Homepage wurde mittlerweile aktualisiert:

      AKTIONÄRSSTRUKTUR
      (Stand:�Januar 2012)


      LLI�EUROMILLS GmbH, Wien, Österreich 54,5%
      Lantmännen Cerealia AB, Stockholm, Schweden 18,4%
      BayWa AG, München 10,0%
      Georg Olbrich, Sarstedt 8,2%
      Gothaer Versicherungsbank VVaG, Köln 5,7%
      freie Aktionäre 3,3%
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.02.12 16:15:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.739.188 von Muckelius am 12.02.12 18:06:01VK Mühlen AG: Zwischenmitteilung der Geschäftsleitung gemäß § 37x WpHG für das 1. Quartal (Oktober bis Dezember) des Geschäftsjahres 2011/2012

      VK Mühlen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

      17.02.2012 12:06

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      VK Mühlen AG

      Zwischenmitteilung der Geschäftsleitung gemäß § 37x WpHG für das 1. Quartal
      (Oktober bis Dezember) des Geschäftsjahres 2011/2012

      Branchenentwicklung

      Die gute Weltgetreideernte 2011 führte zu einer allgemeinen Entspannung der
      Versorgungslage. In Europa ist die Versorgung mit Brotgetreide gesichert.

      Dennoch sieht sich die Mühlenbranche, bei der die Rohstoffkosten mit einem
      Anteil von über 70 % der dominierende Ergebnisfaktor sind, vor dem
      Hintergrund der anhaltenden Finanzkrise stark schwankenden Weizenpreisen
      ausgesetzt. Volatile Weizenpreise in Kombination mit dem Drang vieler
      Müllereibetriebe, die bestehenden Überkapazitäten besser auszulasten,
      lassen Preiserhöhungen auf bzw. über Vollkosten hinaus immer noch nicht zu.

      Ertragslage

      Im deutschen Mehlgeschäft hat der Konzern das erste Quartal des laufenden
      Geschäftsjahres 2011/2012 erwartungsgemäß mit einem Verlust abgeschlossen,
      der allerdings deutlich geringer als geplant ausgefallen ist. Gegenüber dem
      Vorjahr mit einem hohen Verlust zeigen sich signifikante
      Ergebnisverbesserungen. Die Mühlen in Polen und die Hartweizenmühle in
      Mannheim sowie Kampffmeyer Food Innovation und Müller's Mühle haben
      planmäßig positive Ergebnisse erwirtschaftet.

      Insgesamt weist der Konzern nach drei Monaten ein Ergebnis vor
      Ertragsteuern von EUR 0,5 Mio. aus.

      Vermögens- und Finanzlage

      Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2011 von EUR 367 Mio. entspricht nahezu
      dem Stand vom 30. September 2011. Bei einem Eigenkapital von EUR 61 Mio.
      beträgt die Eigenkapitalquote weitgehend unverändert 16,5 %. Die
      Finanzschulden haben sich leicht auf EUR 155 Mio. erhöht.

      Werksentwicklungsplan

      Der Werksentwicklungsplan, mit dessen Hilfe der VK-Mühlen-Konzern seinen
      Produktionsprozess optimieren und seine Kosten senken wird, wird planmäßig
      umgesetzt.

      Veräußerung der VK 'Polen' GmbH

      Der im Dezember 2011 unterzeichnete Vertrag über den Verkauf der VK 'Polen'
      GmbH wurde Ende Januar 2012 vollzogen. In der VK 'Polen' GmbH waren
      sämtliche Beteiligungen des VK Mühlen-Konzerns in Polen gebündelt.

      Der von der LLI Euromills GmbH, Österreich, gezahlte Kaufpreis beläuft sich
      auf EUR 19,0 Mio. Der Erwerber hat zudem die Ausleihungen an die VK 'Polen'
      GmbH und an die polnischen Gesellschaften in Höhe von insgesamt rund EUR
      32,0 Mio. zurückgeführt und die Verbindlichkeiten der polnischen
      Gesellschaften gegenüber Kreditinstituten in Höhe von rund EUR 16,0 Mio.
      übernommen. Mit der Veräußerung des Geschäfts in Polen setzt der VK
      Mühlen-Konzern seinen Weg der Konzentration auf den deutschen Heimatmarkt
      konsequent fort. Die Mittelzuflüsse aus der Transaktion werden teils zum
      Schuldenabbau und teils für die Modernisierung der deutschen
      Mühlenstandorte verwendet.

      Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

      Am 26. Januar 2012 wurden das Grundkapital der VK Mühlen AG um EUR
      9.909.406,00 auf EUR 54.501.798,00 und die Gesamtzahl der ausgegebenen
      Aktien auf insgesamt 2.096.223 erhöht.

      Alle den Aktionären im Rahmen der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis von EUR
      36,50 je Aktie angebotenen Stammaktien wurden platziert, wofür den
      Aktionären zu danken ist. Durch die Ausgabe der insgesamt 381.131 neuen
      Aktien wurde ein Bruttoerlös von EUR 13,9 Mio. erzielt. Der Erlös aus der
      Kapitalerhöhung wird zur Finanzierung der Bußgelder aus den
      Kartellverfahren in Deutschland, in Frankreich und in den Niederlanden
      verwendet werden.

      Ausblick

      Im derzeit laufenden zweiten Quartal ist ein massiver Anstieg der
      Getreidepreise zu verzeichnen, der vor allem auf die Unsicherheit
      hinsichtlich der Erntemengen auf der Südhalbkugel, auf Wettereinflüsse und
      auf einen erheblichen Zufluss an spekulativem Kapital zurückzuführen ist.
      Auch die anhaltende Kälte in weiten Teilen Europas kann sich negativ auf
      die neue Ernte auswirken. Es ist deshalb mit weiterhin hohen
      Rohstoffpreisen zu rechnen, die frühestens mit Beginn der
      Vegetationsperiode im April eine Korrektur erfahren werden.

      Vor dem Hintergrund der nach wie vor nicht auskömmlichen Margen im
      deutschen Mehlgeschäft gilt die Prognose für das gesamte Geschäftsjahr
      2011/2012 aus Dezember 2011, der zufolge der Konzern operativ mit einem
      Verlust im einstelligen Millionenbereich abschließen wird, unverändert
      fort. Durch den Gewinn aus der Veräußerung der VK 'Polen' GmbH wird aus
      heutiger Sicht der operative Verlust leicht überkompensiert werden können.

      Hamburg, 17. Februar 2012

      V K M Ü H L E N A G

      Der Vorstand



      17.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: VK Mühlen AG
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      Internet: www.vkmuehlen.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 23.02.12 16:34:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nachricht vom 23.02.2012 | 14:51
      VK Mühlen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      VK Mühlen AG

      23.02.2012 14:51

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Von der LLI EUROMILLS GmbH, Wien, Österreich, haben wir am 23. Februar 2012
      folgende Mitteilung nach § 27a WpHG erhalten:

      Wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung vom 31.01.2012 und teilen ergänzend
      nach § 27a WpHG folgendes mit:

      1. Wir haben am 27.01.2012 an der Kapitalerhöhung bei der VK Mühlen
      Aktiengesellschaft, Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg, teilgenommen und
      dadurch unseren Aktienbesitz von 874.897 Stück auf 1.141.603 Stück erhöht.

      Damit wurde der Schwellwert von 50 % an Stimmrechten gemäß § 21 WpHG
      überschritten und ein Stimmrechtsanteil von 54,46 % erreicht.

      2. Mit dem Erwerb der Stimmrechte, die zur Überschreitung der Schwelle von
      50 % der Stimmrechte aus Aktien an Ihrem Unternehmen geführt hat, wird das
      Erreichen der bereits vor der Kapitalerhöhung vorhandenen Stimmrechtsquote
      bezweckt.

      3. Diese Investition dient der Umsetzung der auch bisher verfolgten
      strategischen Ziele als Mehrheitsaktionär.

      4. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
      Stimmrechte zu erwerben.

      5. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
      Aufsichtsorganen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Aktienbesitzes wird
      nicht angestrebt.

      6. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft wird
      ebenso wenig angestrebt.

      7. Die für den Erwerb der Stimmrechte erforderlichen Mittel wurden durch
      Fremdmittel aufgebracht.


      Von der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien,
      Österreich, haben wir am 23. Februar 2012 folgende Mitteilung nach § 27a
      WpHG erhalten:

      Wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung nach §§ 21 und 22 WpHG vom
      31.01.2012 und teilen ergänzend nach § 27a WpHG folgendes mit:

      1. Die LLI EUROMILLS GmbH, deren Stimmrechte an Ihrer Gesellschaft uns
      gemäß § 22 WpHG zuzurechnen sind, hat am 27.01.2012 an der Kapitalerhöhung
      bei der VK Mühlen Aktiengesellschaft, Haulander Hauptdeich 2, 21107
      Hamburg, teilgenommen und dadurch deren Aktienbesitz von 874.897 Stück auf
      1.141.603 Stück erhöht.

      Damit wurde der Schwellwert von 50 % an Stimmrechten gemäß § 21 WpHG
      überschritten und ein Stimmrechtsanteil von 54,46 % erreicht.

      2. Mit dem Erwerb der Stimmrechte, die zur Überschreitung der Schwelle von
      50 % der Stimmrechte aus Aktien an Ihrem Unternehmen geführt hat, wird das
      Erreichen der bereits vor der Kapitalerhöhung vorhandenen Stimmrechtsquote
      bezweckt.

      3. Diese Investition dient der Umsetzung der auch bisher verfolgten
      strategischen Ziele als Mehrheitsaktionär.

      4. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
      Stimmrechte zu erwerben.

      5. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
      Aufsichtsorganen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Aktienbesitzes wird
      nicht angestrebt.

      6. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft wird
      ebenso wenig angestrebt.

      7. Die für den Erwerb der Stimmrechte erforderlichen Mittel wurden durch
      Fremdmittel aufgebracht.


      Von der 'LAREDO' Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, haben wir am 23.
      Februar 2012 folgende Mitteilung nach § 27a WpHG erhalten:

      Wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung nach §§ 21 und 22 WpHG vom
      31.01.2012 und teilen ergänzend nach § 27a WpHG folgendes mit:

      1. Die LLI EUROMILLS GmbH, deren Stimmrechte an Ihrer Gesellschaft uns
      gemäß § 22 WpHG zuzurechnen sind, hat am 27.01.2012 an der Kapitalerhöhung
      bei der VK Mühlen Aktiengesellschaft, Haulander Hauptdeich 2, 21107
      Hamburg, teilgenommen und dadurch deren Aktienbesitz von 874.897 Stück auf
      1.141.603 Stück erhöht.

      Damit wurde der Schwellwert von 50 % an Stimmrechten gemäß § 21 WpHG
      überschritten und ein Stimmrechtsanteil von 54,46 % erreicht.

      2. Mit dem Erwerb der Stimmrechte, die zur Überschreitung der Schwelle von
      50 % der Stimmrechte aus Aktien an Ihrem Unternehmen geführt hat, wird das
      Erreichen der bereits vor der Kapitalerhöhung vorhandenen Stimmrechtsquote
      bezweckt.

      3. Diese Investition dient der Umsetzung der auch bisher verfolgten
      strategischen Ziele als Mehrheitsaktionär.

      4. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
      Stimmrechte zu erwerben.

      5. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
      Aufsichtsorganen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Aktienbesitzes wird
      nicht angestrebt.

      6. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft wird
      ebenso wenig angestrebt.

      7. Die für den Erwerb der Stimmrechte erforderlichen Mittel wurden durch
      Fremdmittel aufgebracht.

      Von der RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte
      Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien, Österreich, haben wir am 23.
      Februar 2012 folgende Mitteilung nach § 27a WpHG erhalten:

      Wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung nach §§ 21 und 22 WpHG vom
      31.01.2012 und teilen ergänzend nach § 27a WpHG folgendes mit:

      1. Die LLI EUROMILLS GmbH, deren Stimmrechte an Ihrer Gesellschaft uns
      gemäß § 22 WpHG zuzurechnen sind, hat am 27.01.2012 an der Kapitalerhöhung
      bei der VK Mühlen Aktiengesellschaft, Haulander Hauptdeich 2, 21107
      Hamburg, teilgenommen und dadurch deren Aktienbesitz von 874.897 Stück auf
      1.141.603 Stück erhöht.

      Damit wurde der Schwellwert von 50 % an Stimmrechten gemäß § 21 WpHG
      überschritten und ein Stimmrechtsanteil von 54,46 % erreicht.

      2. Mit dem Erwerb der Stimmrechte, die zur Überschreitung der Schwelle von
      50 % der Stimmrechte aus Aktien an Ihrem Unternehmen geführt hat, wird das
      Erreichen der bereits vor der Kapitalerhöhung vorhandenen Stimmrechtsquote
      bezweckt.

      3. Diese Investition dient der Umsetzung der auch bisher verfolgten
      strategischen Ziele als Mehrheitsaktionär.

      4. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
      Stimmrechte zu erwerben.

      5. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
      Aufsichtsorganen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Aktienbesitzes wird
      nicht angestrebt.

      6. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft wird
      ebenso wenig angestrebt.

      7. Die für den Erwerb der Stimmrechte erforderlichen Mittel wurden durch
      Fremdmittel aufgebracht.



      23.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: VK Mühlen AG
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      Internet: www.vkmuehlen.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.03.12 16:03:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.796.876 von Muckelius am 23.02.12 16:34:37VK Mühlen Aktiengesellschaft: Bußgeldbescheid der französischen Wettbewerbsbehörde

      VK Mühlen Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges

      13.03.2012 13:24

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung
      gemäß § 15 Abs. (1) WpHG

      Bußgeldbescheid der französischen Wettbewerbsbehörde

      Die französische Wettbewerbsbehörde ('Autorité de la Concurrence') hat
      heute mitgeteilt, dass in dem Kartellverfahren gegen verschiedene
      französische und ausländische Mühlenbetriebe ein Bußgeld in Höhe von EUR
      17,11 Mio. gegen die VK Mühlen AG verhängt wurde. Vom abschließenden
      Ergebnis der anwaltlichen Prüfung der Erfolgsaussichten einer etwaigen
      gerichtlichen Anfechtung der Entscheidung wird abhängen, ob und in welchem
      Umfang sich wegen der gegebenenfalls bestehenden Notwendigkeit, die für das
      Kartellverfahren gebildete Rückstellung zu erhöhen, Auswirkungen auf das
      voraussichtliche Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres ergeben werden.

      Hamburg, 13. März 2012

      VK Mühlen AG
      Der Vorstand


      13.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: 040-75109-51
      Fax: 040-75109-723
      E-Mail: info@vkmuehlen.de
      Internet: www.vkmuehlen.de
      ISIN: DE0007629008, DE0002457777, DE000A1MMF73
      WKN: 762900, 245777, A1MMF7
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg,
      München

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 15.03.12 19:46:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      News
      VK Mühlen genehmigt sich Kapitalerhöhung - Pröll wird Aufsichtsrat
      Kartellmillionen. Die Hauptversammlung der deutschen VK Mühlen AG hat heute, Donnerstag, eine 20 Mio. Euro schwere Kapitalerhöhung genehmigt. Mit diesem Kapital soll nach Kartellstrafen auch ein "Schlussstrich unter die unrühmliche jüngere Vergangenheit gezogen" werden.
      15.03.2012 | 17:25
      Das Unternehmen ist eine 54,5-Prozent-Tochter des heimischen Raiffeisen-Mühlenriesen Leipnik-Lundenburger.
      LLI-Vorstandssprecher und Ex-Vizekanzler Josef Pröll wurde bei der HV in den Aufsichtsrat gewählt, teilten die VK Mühlen in einer Aussendung mit. Bereits Ende 2011 holte sich das Unternehmen mit einer Kapitalerhöhung rund 13,7 Mio. Euro.
      Vergangenen Dienstag wurden die VK Mühlen von der französischen Wettbewerbsbehörde zu einer 17 Mio. Euro hohen Kartellstrafe verdonnert. Laut den Wettbewerbshütern sprachen sich deutsche und französische Mühlbetriebe zwischen 2002 und 2008 beim Marktzugang und bei der Exportmenge ab und hielten so die Preise hoch. Das Unternehmen will "voraussichtlich Rechtsmittel" gegen die Geldstrafe einlegen. Die gebildeten Rückstellungen würden für eine mögliche Kartellstrafe in Frankreich ausreichen, hieß es aus dem Unternehmen auf APA-Anfrage. Im vergangenen Jahr hatten auch die deutschen Wettbewerbshüter in Deutschland gegen die VK Mühlen eine Kartellstrafe von 23,8 Mio. Euro verhängt.
      Die VK Mühlen befinden sich nach den Turbulenzen der vergangenen Jahre derzeit in einer Restrukturierungsphase: "Wir haben in 2010/11 zahlreiche Altlasten abgearbeitet und einen Schlussstrich unter die unrühmliche jüngere Vergangenheit gezogen", sagte VK-Chef Christoph Kempkes laut Aussendung vor den Aktionären auf der Hauptversammlungen in Hamburg. Nach dem 30 Mio. Euro schweren Verlust im Geschäftsjahr 2010/11 will Kempkes nun das Unternehmen wieder in die schwarzen Zahlen bringen. Es wurden unter anderem Maßnahmen zur Senkung der Kosten eingeleitet. Die Kosten und Strukturen des Unternehmens sollen bis Ende des laufenden Geschäftsjahres "branchenkompatibel" sein.
      (APA)

      Quelle: http://m.wirtschaftsblatt.at/nt/511117/xmlyoca.do
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.03.12 16:09:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.909.107 von Muckelius am 15.03.12 19:46:45DGAP-Adhoc: VK Mühlen Aktiengesellschaft: Wechsel im Vorstand (deutsch)

      VK Mühlen Aktiengesellschaft: Wechsel im Vorstand

      VK Mühlen Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Personalie

      27.03.2012 11:39

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung
      gemäß § 15 Abs. (1) WpHG

      Wechsel im Vorstand der VK Mühlen AG

      Das Vorstandsmitglied Rigobert Schneider, innerhalb des Vorstandes der VK
      Mühlen AG zuständig für Finanzen, Personal und Informationstechnologie,
      wird zum 31. März 2012 aus dem Vorstand der VK Mühlen AG ausscheiden. Der
      Aufsichtsrat der VK Mühlen AG hat heute beschlossen, Herrn Johannes
      Niclassen mit Wirkung zum 01. April 2012 zum neuen Vorstandsmitglied der VK
      Mühlen AG zu bestellen. Die Bestellung erfolgt für zunächst drei Jahre.
      Herr Niclassen wird im Vorstand künftig die Bereiche Finanzen, Personal und
      Informationstechnologie verantworten.

      Hamburg, 27. März 2012

      VK Mühlen AG
      Der Vorstand


      27.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: 040-75109-51
      Fax: 040-75109-750
      E-Mail: info@vkmuehlen.de
      Internet: www.vkmuehlen.de
      ISIN: DE0007629008, DE0002457777
      WKN: 762900, 245777
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg,
      München

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 29.03.12 19:32:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Einige Details zum neuem Vorstandmitglied finden sich hier:

      http://www.cfoworld.de/niclassen-wird-cfo-der-vk-muehlen-ag
      Avatar
      schrieb am 30.03.12 19:32:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.05.12 17:07:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.981.655 von Muckelius am 30.03.12 19:32:26Bericht zum Halbjahr 2011/2012 ist online:

      http://www.vkmuehlen.de/media/Halbjahresfinanzbericht_Maerz_…
      Avatar
      schrieb am 15.05.12 19:26:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      aus der Fachpresse:

      Dienstag, 15. Mai 2012
      VK Mühlen
      Trendwende in Sicht
      Die VK Mühlen AG erzielte im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2011/2012 ein positives Konzerngesamtergebnis von rund 14 Mio. Euro. Darin enthalten sind Nettoerlöse aus dem Verkauf der polnischen Gesellschaften. Der Konzernumsatz ging um 7 Prozent auf 243 Mio. Euro zurück.
      Text: Lebensmittel Praxis, 15. Mai 2012
      Gründe für die Entwicklung waren gegenüber dem Vorjahr im Schnitt tiefere Mehlpreise und rückläufige Absatzmengen, so heißt es in einer Erklärung des Unternehmens. Trotzdem habe sich die Ertragslage im deutschen Mehlgeschäft von VK Mühlen im Vorjahresvergleich verbessert, auch wenn weiterhin im Segment Mehl Verluste erwirtschaftet werden. „Bereinigt um den Sondereffekt des Verkaufs unserer polnischen Mühlen haben wir das erste Halbjahr operativ mit einer ‚schwarzen Null' abgeschlossen. Das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und den Turnaround von VK Mühlen eingeleitet haben", sagt der Vorstandsvorsitzende Christoph Kempkes, warnt aber zugleich vor zuviel Optimismus: „Die Misere in der deutschen Müllerei hält an."

      Für den Rest des Geschäftsjahrs 2011/2012 rechnet das Unternehmen mit weiterhin volatilen, aber der Tendenz nach festen Rohstoffpreisen. Unter diesen Marktgegebenheiten habe ein wirksames Risikomanagement eine immer größere Bedeutung und werde zu einem wichtigen Erfolgsfaktor, heißt es in der Mitteilung.

      Das Unternehmen erwartet für die zweite Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2011/2012 einen tendenziell schlechteren Geschäftsverlauf und hält daher, bereinigt um den Veräußerungserlös aus dem Verkauf der polnischen Aktivitäten, an der bisherigen Prognose eines Verlustes im einstelligen Millionbereich für das Gesamtjahr fest.

      Quelle: http://www.lebensmittelpraxis.de/industrie/6015--trendwende-…
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 19:33:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      hier noch als Ergänzung die Pressemitteilung zum Halbjahresbericht:

      Hamburg, 14. Mai 12
      Halbjahresbericht 2011/12:

      Turnaround bei der VK Mühlen AG eingeleitet

      - operativ ausgeglichenes Ergebnis erzielt
      - Inlandsgeschäft verbessert
      - Halbjahresergebnis von Sondereffekten geprägt

      Hamburg, 14.Mai 2012 – Die VK Mühlen AG erzielte im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2011/2012 ein positives Konzerngesamtergebnis von rund 14 Mio. Euro. Darin enthalten ist allerdings der Nettoerlös aus dem Verkauf der polnischen Gesellschaften in ähnlicher Höhe. Der Konzernumsatz ging um 7% auf 243 Mio. Euro zurück. Grund dafür waren gegenüber dem Vorjahr im Schnitt tiefere Mehlpreise und rückläufige Absatzmengen. Trotzdem hat sich die Ertragslage im deutschen Mehlgeschäft von VK Mühlen im Vorjahresvergleich verbessert, auch wenn weiterhin im Segment Mehl Verluste erwirtschaftet werden.

      „Bereinigt um den Sondereffekt des Verkaufs unserer polnischen Mühlen haben wir das erste Halbjahr operativ mit einer ‚schwarzen Null‘ abgeschlossen. Das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und den Turnaround von VK Mühlen eingeleitet haben“, sagt der Vorstandsvorsitzende Christoph Kempkes, warnt aber zugleich vor zuviel Optimismus: „Die Misere in der deutschen Müllerei hält an. Von Mehlpreisen, welche die Vollkosten decken, ist die Branche insgesamt noch ein gutes Stück entfernt. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, beim deutschen Verbraucher Akzeptanz für einen leichten Anstieg der Preise für Mehl und Backwaren zu schaffen, weil nur so eine nachhaltig leistungsfähige heimische Versorgungskette erhalten bleiben wird“, sagt Kempkes und ergänzt: „Bei VK Mühlen ist es uns in den letzten Monaten zwar gelungen die Margen für Mehl leicht zu verbessern – das reicht aber noch nicht, um in die Gewinnzone zu gelangen.“

      Den Erlös aus dem Verkauf des Polengeschäfts hat VK Mühlen zielgerichtet in die Stärkung ihrer Wettbewerbsposition investiert. Zum einen wurden die Mittel zur deutlichen Reduzierung der Finanzverbindlichkeiten verwendet. So beträgt die Eigenkapitalquote inzwischen wieder 27% – nach nur 17% zum Bilanzstichtag des Vorjahres. „Auf Basis einer wieder gestärkten Bilanz und gesicherten Finanzierung sind wir für Kunden und Lieferanten ein stabiler und verlässlicher Partner“, ist Kempkes sich sicher. Zum anderen wird ein Teil des Verkaufserlöses aus der Polen- Transaktion in ein mehrere Mühlenstandorte umfassendes Modernisierungsprogramm in Deutschland reinvestiert. „Der in Umsetzung befindliche Plan zur Entwicklung unserer Werke ist ein kontinuierlicher Prozess und wird bereits ab dem kommenden Geschäftsjahr positive Wirkung entfalten. Dann werden wir unsere Kosten nochmals deutlich senken können – bei insgesamt verbesserten Qualitätsstandards für unsere Kunden“, verspricht Kempkes.

      Für den Rest des Geschäftsjahrs 2011/2012 rechnet das Unternehmen mit weiterhin volatilen, aber der Tendenz nach festen Rohstoffpreisen. Unter diesen Marktgegebenheiten hat ein wirksames Risikomanagement eine immer größere Bedeutung und wird zu einem wichtigen Erfolgsfaktor. VK Mühlen besitzt hier inzwischen eines der effektivsten Systeme am Markt.

      Das Unternehmen erwartet für die zweite Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2011/2012 einen tendenziell schlechteren Geschäftsverlauf und hält daher, bereinigt um den Veräußerungserlös aus dem Verkauf der polnischen Aktivitäten, an der bisherigen Prognose eines Verlustes im einstelligen Millionbereich für das Gesamtjahr fest.

      Den vorständigen Halbjahresbericht erhalten Sie unter www.vkmuehlen.de/Investor-Relations/Berichte

      VK Mühlen AG
      Die VK Mühlen AG mit Sitz in Hamburg bündelt unter ihrem Dach zwei eigenständige Geschäftsbereiche: Der Bereich „Mühlen“ stellt Mahlerzeugnisse insbesondere für die Lebensmittel- und Backindustrie her. Der Geschäftsbereich „Lebensmittel“ umfasst die Produktion und Verarbeitung von Haushaltsmehlen, Grieß, Backmischungen, Reis, Hülsenfrüchten und Fertiggerichten. Zu den bekanntesten Marken im Endverbrauchergeschäft gehören Aurora, Rosenmehl, Diamant, Müller’s Mühle und Gloria.

      Pressekontakt
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      schrieb am 07.07.12 19:52:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      Interessanter Artikel über die Hildebrandmühlen der VK Mühlen AG in Frankfurt.

      Frankfurt Osthafen vor Investitionswelle

      02.07.2012 · Im Frankfurter Osthafen wollen Betriebe bis 2020 rund 100 Millionen Euro investieren. Wirtschaftsdezernent Markus Frank (CDU) stellt langfristige Mietverträge in Aussicht.
      Von Thorsten Winter

      http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt-osthafen-vor…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 16:29:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.363.202 von Muckelius am 07.07.12 19:52:09Kurs hat sich in den letzten Tagen erstaunlich gemacht. Heute satter Sprung auf fast 53 Euro (Frankfurt)
      Avatar
      schrieb am 17.07.12 19:32:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      VK Mühlen Mit dieser Aktie backen Sie große Brötchen
      gestern 09:58 • Finanzen100

      München (F100) - Die Aktie des größten deutschen Mühlenbetriebs VK Mühlen führt an der Börse ein Dasein im Schatten. Dennoch bietet sie mittelfristig Chancen. Ein Fall für Spezialitätensammler.....

      http://www.finanzen100.de/finanznachrichten/wirtschaft/mit-d…
      Avatar
      schrieb am 18.08.12 08:39:52
      Beitrag Nr. 20 ()
      DGAP Zwischenmitteilung: VK Mühlen Aktiengesellschaft (deutsch)

      VK Mühlen Aktiengesellschaft:

      VK Mühlen Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

      17.08.2012 10:36

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      VK Mühlen AG

      Zwischenmitteilung der Geschäftsleitung gemäß § 37x WpHG für das 3. Quartal des Geschäftsjahres 2011/2012

      Branchenentwicklung

      Nachdem im 2. Quartal die Schätzungen für die Ernte 2012 noch eine gute weltweite Versorgungslage voraussagten, änderte sich die Situation durch Dürre in den USA und in weiten Teilen der Schwarzmeerregion dramatisch. Auch in der EU konnten die Erntemengen wetterbedingt die Erwartungen nicht erfüllen. Infolgedessen sind Börsenkurse, Prämien und entsprechend Preise für 'physisches' Getreide stark gestiegen. Aktuell bewegen wir uns fast wieder auf dem Rekordniveau aus 2008.

      Die volatile Entwicklung an den Getreidemärkten spiegelt die Verunsicherung bei der Bewertung der weltweiten Versorgungslage wider. Ein endgültiges Fazit für die Ernte 2012 kann erst in einigen Wochen gezogen werden. Neben der geernteten Menge und Qualität spielt auch die weitere Entwicklung an den Finanzmärkten eine Rolle bei der Preisgestaltung für das Getreide.

      Die Finanz- und Ertragslage der gesamten Branche bleibt in erheblichem Maße von den Mengen und Preisentwicklungen an den Rohstoffmärkten abhängig. Wiederum bekundet die Müllerei große Schwierigkeiten, die erhöhten Kosten für Rohware adäquat in den Mehlpreisen zu reflektieren und an die Kunden weiter zu geben.

      Ertragslage

      Erwartungsgemäß ist das deutsche Mehlgeschäft der VK Mühlen AG im 3. Geschäftsjahresquartal defizitär. Der verhalten positive Trend der ersten beiden Quartale sowie die operative Verbesserung gegenüber dem Vorjahr setzten sich jedoch fort. Als Folge ist der erwartete Fehlbetrag der Kampffmeyer Milling Group deutlich geringer ausgefallen als geplant.

      Die beiden übrigen Geschäftsbereiche Kampffmeyer Food Innovation (Spezialmehle) und Müller's Mühle (Reis, Hülsenfrüchte und Co-Packing) haben planmäßig positive Ergebnisse erwirtschaftet, wobei diese nicht ausreichen, um die Verluste im deutschen Mehlgeschäft zu kompensieren.

      Trotzdem weist der Konzern für die ersten drei Quartale ein Ergebnis von 10,2 Mio. EUR aus. Das resultiert im Wesentlichen aus dem Veräußerungsgewinn des Verkaufs der polnischen Beteiligungen im Januar diesen Jahres in Höhe von 13,5 Mio. EUR.

      Vermögenslage und Finanzlage

      Die Bilanzsumme hat sich in Folge des Verkaufs der polnischen Aktivitäten erheblich reduziert. Gleichzeitig führte eine Kapitalerhöhung im Januar 2012 zu einer Stärkung des Eigenkapitals um 13,8 Mio. EUR. Beides zusammen verbessert - in Kombination mit besser als geplanten operativen Ergebnissen - die Eigenkapitalquote per 30. Juni 2012 um 12,2 %-Pkt. auf nun 28,8 %. Dementsprechend konnte auch die Verschuldung des Konzerns erheblich reduziert werden.

      Kartellverfahren Frankreich

      Im Kartellverfahren in Frankreich hat die VK Mühlen AG inzwischen von der zuständigen französischen Behörde eine Zahlungsaufforderung in Höhe des im Bußgeldbescheid geforderten Betrags von 17,1 Mio. EUR erhalten. Gegen den Bußgeldbescheid hat VK Mühlen Rechtsmittel beim zuständigen französischen Gericht eingelegt. Hinsichtlich der Zahlungsaufforderung werden Gespräche mit den Behörden über einen an der finanziellen Leistungsfähigkeit orientierten Zahlungsplan bzw. eine zumindest teilweise Aussetzung geführt.

      Ausblick

      Die Ernte 2012 ist in weiten Teilen der EU mit Ausnahme der nördlichen Regionen abgeschlossen. Die bereits geernteten Bestände zeigen eine gute Qualität, die tatsächlich geernteten Mengen blieben allerdings hinter den Erwartungen zurück.

      Hohe Preise und Volatilitäten verbunden mit teilweise sehr hohen Prämienaufschlägen für besondere Qualitäten bedingen, dass VK Mühlen seine Geschäfte konsequent an der Börse absichert. Die Kosten hierfür und das verbleibende 'Prämien-Risiko' für Qualitätsweizen belasten das Ergebnis zusätzlich, weil es im Lichte einer durch hohe Überkapazitäten gekennzeichneten Wettbewerbssituation nicht in auskömmlichem Maße in die Mehlpreise zu übertragen ist.

      Eine wesentliche Rolle für die weitere operative Ergebnisentwicklung der VK Mühlen spielt die Frage, ob es gelingen wird, die Rohstoffpreissteigerungen der letzten Wochen sowie die Absicherungskosten aus einem überlebensnotwendigen Risikomanagement im Markt über Preiserhöhungen zu kompensieren.

      Dies wird nicht ohne weiteres gelingen, so dass wir auch für das letzte Quartal planmäßig ein negatives Ergebnis aus dem Mühlengeschäft erwarten. Dieses kann wiederum nicht durch positive Ergebnisbeiträge von Kampffmeyer Food Innovation und Müller's Mühle kompensiert werden. Die Ergebnissituation unseres Mühlengeschäftes wird sich - wenn sich die schlechten Marktbedingungen prolongieren (wovon wir ausgehen) - erst verbessern, wenn unsere bereits in großem Umfang initiierten und in der Umsetzung begriffenen Kostensenkungsmaßnahmen voll greifen.

      Für das Gesamtjahresergebnis erwarten wir weiterhin einen Verlust in einstelliger Millionenhöhe aus dem operativen Geschäft. Dieser wird durch den Einmalerlös aus dem Verkauf der polnischen Aktivitäten in einen Jahresüberschuss 'gedreht'.

      Hamburg, den 14. August 2012

      VK Mühlen AG

      Der Vorstand

      17.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      Sprache: Deutsch Unternehmen: VK Mühlen Aktiengesellschaft Haulander Hauptdeich 2 21107 Hamburg Deutschland Internet: www.vkmuehlen.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ISIN DE0007629008 DE0002457777

      AXC0064 2012-08-17/10:37
      Avatar
      schrieb am 21.08.12 15:45:26
      Beitrag Nr. 21 ()
      20.08.2012, 06:00
      Teures Getreide "Wie weit der Preis hochgeht, ist offen"

      Christoph Kempkes ist Vorstandschef der VK Mühlen AG, einer Hamburger Holding, unter der sich 17 europäische Mühlen bündeln. Im FTD-Interview erklärt er, warum europäische Bauern trotz Dürre nicht in die USA exportieren. von Kathrin Werner

      http://www.ftd.de/unternehmen/handel-dienstleister/:teures-g…
      Avatar
      schrieb am 27.09.12 16:47:22
      Beitrag Nr. 22 ()
      von der Homepage:


      Hamburg, 26. Sep. 12
      VK Mühlen plant weiteren Restrukturierungsschritt

      Hamburg, 26.09.2012 – Im Rahmen des konzernweiten Modernisierungs- und Restrukturierungsprogramms „WEP 2015“ unterzieht die VK Mühlen AG alle Produktionsstandorte einer betriebswirtschaftlichen Überprüfung. Nach Analyse zahlreicher Szenarien plant das Unternehmen nun, den Mühlenbetrieb in Hameln still zu legen. Kunden werden künftig aus anderen, modernisierten VK-Mühlen Standorten beliefert.

      Der Vorstandsvorsitzende der VK Mühlen AG, Christoph Kempkes, weist darauf hin, dass im zunehmend harten Wettbewerb nur besteht, „wer Mehl zu niedrigeren Kosten bei gleichzeitig höherem Qualitätsniveau produzieren kann.“ Dazu bedürfe es auch der „Konsolidierung von Standorten und der Bündelung von Produktionsaufträgen in einem ohnehin durch hohe Überkapazitäten geprägten Verdrängungsmarkt“, so Kempkes. Für den Fall der Stilllegung der Hamelner Mühle verfügt VK Mühlen über ausreichende und räumlich nahe gelegene Kapazitäten, um seine Kunden künftig von anderen Standorten gemäß den hohen hauseigenen Qualitätsstandards zu beliefern.

      Das Unternehmen hat im letzten Jahr alle bundesweit neun Mühlen im Hinblick auf Rohwarenbeschaffung, Kunden, Verkehrsinfrastruktur und technische Ausstattung überprüft. Als Ergebnis hat man sich beispielsweise in Köln, Frankfurt, Landshut und Jarmen für Modernisierungsinvestitionen in Millionenhöhe entschieden.

      Auch für die Wesermühlen Hameln, die seit geraumer Zeit empfindliche Verluste produzieren, wurden mehrere Modernisierungs-Szenarien entwickelt und auf Machbarkeit überprüft. „Leider“, so Kempkes „hat sich keines dieser Szenarien gerechnet.“ Hinzu käme noch, dass sich die Rahmenbedingungen für die Beschaffung von Rohware in der Region deutlich verschlechtert haben. Letzteres in Kombination mit den unverhältnismäßig hohen Kosten, die notwendig wären, um diesen „bereits in die Jahre gekommenen Traditionsstandort“ wieder auf ein zeitgemäßes technisches Niveau zu bringen, sei letztlich ausschlaggebend für die geplante Stilllegung – laut Kempkes ein „zwar harter, aber logischer, konsequenter und notwendiger Schritt, um die Position von VK Mühlen zu stärken“.

      Die Produktion der Wesermühlen Hameln würde nach einer Stilllegung auf andere, technisch modern ausgestattete Mühlen des Konzerns verlagert werden. Das Unternehmen wird in Kürze in Verhandlungen mit den Betriebsräten eintreten, um für die betroffenen Mitarbeiter des Mühlenbetriebs nach einer sozialverträglichen Lösung zu suchen. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Betriebsrat einen Sozialplan auszuarbeiten und gegebenenfalls Möglichkeiten zu finden, einigen der teils hoch qualifizierten Hamelner Fachleute eine Job-Alternative im Konzern anzubieten. „Die Mitarbeiter können am wenigsten für die geplante Stilllegung – Ihnen gilt unser Dank und unser Respekt“, sagt Kempkes.

      In Hameln verbleiben würde die Herstellung von thermisch behandelten Spezialmehlen. Unter der Marke Kampffmeyer Food Innovation wird dort für die Back- und Snackindustrie Mehl durch ein spezielles Verfahren veredelt. Die dazu notwendigen Anlagen befinden sich in einem extra dafür ausgerüsteten Teilbereich am Standort Hameln und werden weiterbetrieben.

      VK Mühlen AG
      Die VK Mühlen AG mit Sitz in Hamburg ist Europas größtes Mühlenunternehmen mit rund 1.000 Mitarbeitern an 11 Standorten. Der Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2010/11 ein Umsatz von rund 680 Mio. Euro und eine Vermahlungsmenge von 2,1 Mio. Tonnen Weizen. VK Mühlen bündelt unter seinem Dach zwei eigenständige Geschäftsbereiche: Der Bereich „Mühlen“ stellt Mahlerzeugnisse insbesondere für die Lebensmittel- und Backindustrie her. Der Geschäftsbereich „Lebensmittel“ umfasst die Produktion und Verarbeitung von Haushaltsmehlen, Grieß, Backmischungen, Reis, Hülsenfrüchten und Fertiggerichten. Zu den bekanntesten Marken im Endverbrauchergeschäft gehören Aurora, Rosenmehl, Diamant, Müller’s Mühle und Gloria.

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      Avatar
      schrieb am 05.10.12 15:14:42
      Beitrag Nr. 23 ()
      aus der lokalen Presse:


      1. Oktober 2012 - Weserbergland Nachrichten - Eilantrag zur Standortsicherung der Hamelner Wesermühle

      CDU, Grüne und Unabhängige wollen Hamburger Unternehmer umstimmen
      Kampf um Hamelns letzte Mühle - Mehrheitsgruppe stellt Eilantrag


      http://www.weserbergland-nachrichten.de/index.php?option=com…
      Avatar
      schrieb am 21.12.12 10:32:27
      Beitrag Nr. 24 ()
      von der Homepage:

      Hamburg, 20. Dez. 12
      Jahresabschluss 2011/12:
      VK Mühlen steigert Profitabilität

      Modernisierungsprogramm planmäßig in Umsetzung
      Kampffmeyer Milling Group verbessert Betriebsergebnis deutlich
      Finanzverbindlichkeiten um 59 Mio. Euro gesenkt, Eigenkapitalquote auf 22,7% gesteigert


      Hamburg, 20.12.2012 – Die VK Mühlen AG hat heute ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011/12, welches am 30.09.2012 endete, veröffentlicht. Deutschlands größtes Mühlenunternehmen weist darin trotz eines scharfen Verdrängungswettbewerbs erstmals seit drei Jahren wieder einen positiven Jahresüberschuss aus. Wesentlicher Faktor war das deutlich verbesserte operative Ergebnis der Kampffmeyer Milling Group, des größten der drei Geschäftsbereiche des Konzerns. Das Konzernergebnis insgesamt ist gegenüber dem Vorjahr von -31,8 Mio. auf 5,7 Mio. Euro gestiegen – darin enthalten ist jedoch der Netto- Erlös aus den Anfang des Jahres 2012 veräußerten polnischen Beteiligungen in Höhe von 13,5 Mio. Euro. Auch die Absatz- und Umsatzentwicklung von VK Mühlen ist wesentlich durch diesen Sondereffekt geprägt: So hat der Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr rund 1,5 Mio. Tonnen Getreide, Reis und Hülsenfrüchte verarbeitet.

      „Wie prognostiziert, haben wir das abgelaufene Geschäftsjahr 2011/12 – bereinigt um Sondereffekte – mit einem operativen Verlust im einstelligen Millionenbereich abgeschlossen. Die konsequent betriebene Optimierung unserer Mühlenstrukturen und der zu diesem Zweck initiierte Restrukturierungs- und Modernisierungsplan zeigen aber bereits positive Resultate, obwohl die Fertigstellung einiger wichtiger Maßnahmen noch aussteht. Wir haben inzwischen wieder eine solide Basis geschaffen, von der aus wir unsere Profitabilität in den nächsten Jahren deutlich steigern werden“, beschreibt Christoph Kempkes, Vorstandsvorsitzender der VK Mühlen AG, die Entwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres.

      Das Betriebsergebnis der Kampffmeyer Milling Group, in der alle Mühlenstandorte der Gruppe gebündelt sind, konnte deutlich um 5,3 Mio. Euro auf -3,9 Mio. Euro verbessert werden. Es ist dem Unternehmen gelungen, die hohen Volatilitäten im Getreidemarkt durch effektives Risikomanagement gut zu beherrschen und teils bewusst in Kauf genommene Absatzrückgänge durch bessere Deckungsbeiträge zu kompensieren – „obwohl wir mit den Margen, welche im Markt realisiert werden können, absolut nicht zufrieden sind“, sagt Kempkes. Dies sei jedoch eine branchenweite Herausforderung. „Kunden, denen eine hochqualitative, lebensmittelsichere und verlässliche Versorgung mit Mehlprodukten wichtig ist, werden einen höheren Mehlpreissockel in Kauf nehmen müssen – anders geht es nicht mehr“, postuliert Kempkes.

      Die Geschäftsbereiche Kampffmeyer Food Innovation (Spezialmehle) und Müller’s Mühle (Reis, Hülsenfrüchte und Co-Packing) haben im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut positive Ergebnisse erwirtschaftet und damit zum Gesamtergebnis beitragen.

      Die Vermahlungsmenge des VK Mühlen Konzerns ist gegenüber dem Vorjahr auf 1,5 Mio. Tonnen gesunken. Bereinigt um den Wegfall der polnischen Mühlen und die Verpachtung der Mühle in Ungarn entspricht dies einem Rückgang von -6,3%. Hierin spiegelt sich einerseits die etwas rückläufige Marktentwicklung wider, andererseits aber die Strategie von VK Mühlen, „nicht bei jedem irrationalen und nicht mehr kostendeckenden Preis mit zu gehen“, so Kempkes. Dennoch konnte VK Mühlen seinen Marktanteil in etwa auf Vorjahresniveau halten.

      Infolge der Veräußerung der polnischen Mühlen sowie des gesunkenen Absatzes ging der Gesamtumsatz der fortgeführten Geschäftsbereiche des Konzerns um 53,5 Mio. Euro auf 470,6 Mio. Euro zurück.

      „Unseren eingeschlagenen Weg werden wir auch im neuen Geschäftsjahr konsequent weiter gehen. Durch die zeitige Vollendung unseres ‚Werkentwicklungsplan 2015‘ werden wir unsere Kosten nachhaltig senken und unsere Produktivität weiter steigern. Im Vertrieb werden wir unsere branchenweit führende Kompetenz für den Kunden besser erlebbar machen und durch ein professionelles Key-Account Management den Kontakt zu unseren strategischen Kunden weiter festigen. Für das laufende Geschäftsjahr erwarten wir als Resultat dieser Bemühungen erstmals wieder ein positives Betriebsergebnis in der Milling Group und begünstigt durch eine stärkere zentrale Steuerung rechnen wir insgesamt mit einem ausgeglichenen operativen Konzernergebnis,“ so Kempkes zu den Aussichten für 2012/13.

      VK Mühlen AG
      Die VK Mühlen AG mit Sitz in Hamburg bündelt unter ihrem Dach drei eigenständige Geschäftsbereiche: Der Bereich „Kampffmeyer Milling Group“ stellt Mahlerzeugnisse insbesondere für die Lebensmittel- und Backindustrie her. Der Geschäftsbereich „Kampffmeyer Food Innovation“ hat sich in der Veredelung von Mehlen ein führendes Know-how erarbeitet. Der Bereich „Müller’s Mühle“ umfasst die Produktion und Verarbeitung von Reis und Hülsenfrüchten sowie Co- Packing. Zu den bekanntesten Marken im Endverbrauchergeschäft gehören Aurora, Rosenmehl, Diamant, Müller’s Mühle und Gloria

      Pressekontakt
      HFN Kommunikation GmbH
      Karl-Friedrich Brenner
      Hauptstraße 129
      65760 Eschborn
      Tel.: +49 (0) 6196 77 641 10
      kfbrenner@hfn.de
      www.hfn.de
      Avatar
      schrieb am 22.12.12 07:45:27
      Beitrag Nr. 25 ()
      ebenfalls von der Homepage:

      Hamburg, 20. Dez. 12
      VK Mühlen AG verlängert Vorstandsvertrag frühzeitig
      Hamburg, 20. Dezember 2012 - Der Aufsichtsrat der VK Mühlen AG hat auf seiner Sitzung am 18. Dezember beschlossen, den Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Christoph Kempkes vorzeitig um fünf Jahre bis zum 30. September 2018 zu verlängern.

      Mit der vorzeitigen Vertragsverlängerung bestätigt der Aufsichtsrat den Kurs der VK Mühlen AG unter Leitung von Christoph Kempkes und stellt damit gleichzeitig Kontinuität in der Unternehmensführung und bei der erfolgreich angelaufenen Neuausrichtung des größten deutschen Mühlenunternehmens sicher.

      „Christoph Kempkes hat die Führung der Gesellschaft in einer sehr schwierigen Zeit übernommen und seither für eine glaubwürdige und nachhaltige Neuausrichtung der VK Mühlen bei Marktteilnehmern, Aktionären und Mitarbeitern gesorgt. Er genießt das volle Vertrauen und die Unterstützung des Aufsichtsrates, die Mühlengruppe durch die von ihm eingeleiteten Maßnahmen wieder in die Gewinnzone zu führen“, so Klaus Josef Lutz, Aufsichtsratsvorsitzender der VK Mühlen AG.

      Neben Christoph Kempkes als Vorstandsvorsitzendem gehört dem Vorstand der VK Mühlen AG Johannes Niclassen an, der die Bereiche Finanzen, Personal und Informationstechnologie verantwortet und zum 1. April 2012 in das Unternehmen eingetreten ist.

      VK Mühlen AG
      Die VK Mühlen AG mit Sitz in Hamburg bündelt unter ihrem Dach drei eigenständige Geschäftsbereiche: Der Bereich „Kampffmeyer Milling Group“ stellt Mahlerzeugnisse insbesondere für die Lebensmittel- und Backindustrie her. Der Geschäftsbereich „Kampffmeyer Food Innovation“ hat sich in der Veredelung von Mehlen ein führendes Know-how erarbeitet. Der Bereich „Müller’s Mühle“ umfasst die Produktion und Verarbeitung von Reis und Hülsenfrüchten sowie Co-Packing. Zu den bekanntesten Marken im Endverbrauchergeschäft gehören Aurora, Rosenmehl, Diamant, Müller’s Mühle und Gloria.

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      1 Antwort
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      schrieb am 29.12.12 07:40:19
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.955.390 von Muckelius am 22.12.12 07:45:27
      VK Mühlen Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


      VK Mühlen Aktiengesellschaft

      28.12.2012 12:45

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

      Die Lantmännen Cerealia AB, Stockholm, Schweden, hat uns am 21. Dezember
      2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
      VK Mühlen AG, Hamburg, Deutschland, am 21. Dezember 2012 die Schwellen von
      3 %, 5 %, 10 % und 15 % unterschritten hat und seitdem 0,00 % (0
      Stimmrechte) beträgt.

      Die Lantmännen Cerealia AB hat uns erläuternd mitgeteilt, dass die bisher
      von ihr an der VK Mühlen AG gehaltene Beteiligung von 18,404 % der
      Stimmrechte auf ihre Muttergesellschaft, die Lantmännen ek för, Stockholm,
      Schweden, übertragen wurde, die diese Beteiligung, entsprechend 385.794
      Stimmrechte, nun unmittelbar hält.

      VK Mühlen AG
      Der Vorstand
      Dezember 2012



      28.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      Internet: www.vkmuehlen.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 01.02.13 15:13:21
      Beitrag Nr. 27 ()
      aus dem Bundesanzeiger. Eine Standard-Tagesordnung

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
      Hamburg
      WKN: 762900
      ISIN: DE0007629008
      EINLADUNG
      an die Aktionäre unserer Gesellschaft
      zur
      ordentlichen Hauptversammlung
      am Donnerstag, 14. März 2013, um 11.00 Uhr
      im Grand Elysée Hotel Hamburg,
      Ballsaal,
      Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg,
      Eingang: Tesdorpfstraße.
      TAGESORDNUNG
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012, und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. (4), 315 Abs. (4) HGB.

      Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT in 21107 Hamburg, Haulander Hauptdeich 2, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt. Ferner werden die Vorlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Die genannten Unterlagen sowie der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011/2012 werden zusammen mit dieser Tagesordnung auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de unter dem Link „Hauptversammlung 2013“) veröffentlicht. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat.
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      4.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013

      Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 zu wählen.

      Der Prüfungsausschuss hat vor Abgabe seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit sowie darüber, in welchem Umfang im Geschäftsjahr 2011/2012 andere Leistungen für das Unternehmen erbracht wurden bzw. für das Geschäftsjahr 2012/2013 vertraglich vereinbart sind, eingeholt.
      – Ende der Tagesordnung –


      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Zum Nachweis genügt eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Februar 2013, 0.00 Uhr (record date oder auch Nachweisstichtag) zu beziehen. Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 7. März 2013, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):


      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
      c/o DZ BANK AG
      vertreten durch dwpbank
      – WASHV –
      Landsberger Straße 187, 80687 München
      Telefax-Nummer: 069 / 5099-1110
      E-Mail-Adresse: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich – neben der Notwendigkeit zur Anmeldung – ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre, die Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können mit diesen Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

      Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.

      Nach dem fristgerechten Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

      Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird mit den Eintrittskarten übersandt und findet sich auch unter der Internetadresse www.vkmuehlen.de unter dem Link „Hauptversammlung 2013“.

      Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):


      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
      Zentralbereich Finanzen
      Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg
      Telefax-Nummer: 040 / 75109-750
      E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de

      Die vorgenannte Adresse kann auch genutzt werden, wenn die Vollmachtserklärung gegenüber der Gesellschaft abgegeben werden soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über die vorgenannte Adresse unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

      Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die speziellen Bestimmungen in § 135 AktG, insbesondere bezüglich der Form der Erteilung der Vollmacht. Bitte beachten Sie auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

      Die Gesellschaft benennt für die Hauptversammlung Stimmrechtsvertreter, die von den Aktionären zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigt werden können. Die Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Sofern die durch die Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter durch den Aktionär bevollmächtigt werden sollen, muss diesen eine Vollmacht nebst Weisung zur Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.

      Die Erteilung einer Vollmacht und ihr Widerruf sowie die Erteilung, der Widerruf oder die Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den Punkten der Tagesordnung.

      Die Vollmacht nebst Weisungen ist im Vorwege zur Hauptversammlung bis spätestens Mittwoch, 13. März 2013, 24.00 Uhr, an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt) zu übermitteln:


      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
      Zentralbereich Finanzen
      Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg
      Telefax-Nummer: 040 / 75109-750
      E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de

      Aus organisatorischen Gründen kann die Gesellschaft nicht garantieren, dass nach dem 13. März 2013, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehende Vollmachten oder Widerrufe von Vollmachten, Weisungen oder Änderungen von Weisungen noch berücksichtigt werden können. Es besteht aber die Möglichkeit, die Erteilung oder den Widerruf der Vollmacht sowie die Erteilung und die Änderung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter bis kurz vor Beginn der Abstimmung an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung vorzunehmen.

      Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eines sonstigen Dritten sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

      Formulare für die Erteilung von Vollmachten sowie Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de unter dem Link „Hauptversammlung 2013“) abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare besteht nicht.

      Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

      Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 11. Februar 2013, 24.00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:


      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
      Der Vorstand
      Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg

      Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 14. Dezember 2012, 0:00 Uhr Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten.

      Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.vkmuehlen.de unter dem Link „Hauptversammlung 2013“ zugänglich gemacht.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

      Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail ausschließlich an folgende Adresse zu richten (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):


      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
      Zentralbereich Finanzen
      Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg
      Telefax-Nummer: 040 / 75109-750
      E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de

      Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.

      Wir werden bis spätestens am 27. Februar 2013, 24.00 Uhr, eingehende, zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internet-Adresse www.vkmuehlen.de unter dem Link „Hauptversammlung 2013“ zugänglich machen.

      Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung bzw. einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzwidrigen oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrages braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 127 Satz 3 i.V.m. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

      Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.

      Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

      Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der Internet-Adresse www.vkmuehlen.de unter dem Link „Hauptversammlung 2013“.

      Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

      Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.vkmuehlen.de unter dem Link „Hauptversammlung 2013“ zugänglich. An gleicher Stelle werden die Abstimmungsergebnisse nach der Hauptversammlung bekannt gegeben.

      Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen zudem ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT, Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg, zur Einsicht aus und werden außerdem während der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 54.501.798,00 in 2.096.223 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 2.096.223. Nach Kenntnis der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine Aktie vom Stimmrecht ausgeschlossen.



      Hamburg, im Februar 2013

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 15.02.13 14:56:20
      Beitrag Nr. 28 ()
      VK Mühlen Aktiengesellschaft: Zwischenmitteilung der Geschäftsleitung gemäß § 37x WpHG für das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2012/2013


      VK Mühlen Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach
      § 37x WpHG

      15.02.2013 12:00

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT

      Zwischenmitteilung der Geschäftsleitung gemäß § 37x WpHG für das 1. Quartal
      des Geschäftsjahres 2012/2013

      Branchenentwicklung

      Die durch Dürre- und Auswinterungsschäden reduzierte Weltgetreideernte 2012
      führte zu einer spürbaren Reduktion des verfügbaren Angebotes - bei
      gleichbleibend fester Nachfrage nach Getreideprodukten. In Europa ist die
      Versorgung mit Brotgetreide deshalb angespannt und die zu erwartenden
      Erntejahres-Endbestände historisch knapp.

      Auch wenn wir jüngst einen leichten Rückgang in den Getreidepreisen
      erkennen konnten, sieht sich die Mühlenbranche weiterhin sehr festen, stark
      schwankenden Weizenpreisen ausgesetzt. Nach wie vor ist es in einem
      hochkompetitiven Branchenumfeld für die Mühlen schwer, die gestiegenen
      Vollkosten in entsprechenden Mehlpreisen am Markt durchzusetzen. Die
      Branche ist eher versucht, bestehende Überkapazitäten zu Lasten der
      Rentabilität über mehr Menge auszulasten. Gleichzeitig schreitet die
      Konzentration der Backwarenproduzenten und damit verbunden deren
      Einkaufsmacht weiter fort.

      Ertragslage

      Die Kampffmeyer Milling Group, die für das deutsche Mehlgeschäft des
      Konzerns steht, hat das erste Quartal des laufenden Geschäftsjahres
      2012/2013 mit einem ausgeglichenen Ergebnis abgeschlossen. Gegenüber dem
      Vorjahr hat die Mühlengruppe zwar leicht im Rohertrag verloren, konnte dies
      jedoch durch Einsparungen in den Kosten kompensieren. Zusätzlich hat der
      wie geplant umgesetzte Verkauf von zwei nicht betriebsnotwendigen
      Grundstücken dazu beigetragen, dass die Kampffmeyer Milling Group im ersten
      Quartal ein Ergebnis im Rahmen der Erwartungen erzielen konnte.

      Sowohl Kampffmeyer Food Innovation als auch Müller's Mühle haben planmäßig
      positive Ergebnisse erwirtschaftet.

      Insgesamt weist der Konzern nach drei Monaten ein positives Ergebnis vor
      Ertragsteuern von 0,8 Mio. EUR aus.

      Vermögens- und Finanzlage

      Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2012 von 306 Mio. EUR hat sich gegenüber
      dem Stand vom 30. September 2012 nur leicht um rd. 7 Mio. EUR erhöht. Bei
      einem Eigenkapital von 68 Mio. EUR beträgt die Eigenkapitalquote 22,1%. Die
      Netto-Finanzschulden haben sich auf 101 Mio. EUR erhöht. Der weitgehend
      plangemäße Aufbau der Netto-Finanzschulden um rd. 10 Mio. EUR gegenüber 30.
      September 2012 resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Forderungen
      und der Finanzierung unserer Investitionen im Rahmen der geplanten
      Modernisierungsmaßnahmen.

      Ausblick

      Das aktuell laufende zweite Quartal unseres Geschäftsjahres wird von hohen
      Getreidepreisen und einem ,engen' Getreide-Angebot in Kombination mit
      Qualitätsproblemen dominiert. Für die weitere Entwicklung der
      Getreidepreise sind die bevorstehenden Prognosen für die Ernte 2013 von
      entscheidender Bedeutung. Anbauflächenerweiterungen und eine positiv
      verlaufende Vegetationsphase könnten zu einer Preisreduktion führen. In
      Anbetracht der knappen Versorgungslage ist die weitere Entwicklung
      allerdings sehr unbestimmt.

      Aufgrund der weiterhin nicht auskömmlichen Margen im deutschen Mehlgeschäft
      sehen wir in der planmäßigen Umsetzung unserer bereits im letzten
      Geschäftsjahr begonnenen Kostensenkungsmaßnahmen die größte Chance, die
      Ertragskraft unseres Mühlengeschäftes zu steigern. Vor diesem Hintergrund
      gehen wir weiterhin davon aus, im aktuellen Geschäftsjahr 2012/2013 ein
      positives Betriebsergebnis bei der Kampffmeyer Milling Group zu erzielen.
      Auch für die Bereiche Müller's Mühle und Kampffmeyer Food Innovation gehen
      wir weiterhin von dem geplanten positiven Ergebnisbeitrag aus. Damit ist
      ein positives operatives Konzernergebnis weiterhin unsere Erwartung für das
      Geschäftsjahr 2012/2013.

      Hamburg, 13. Februar 2013

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT

      Der Vorstand



      15.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      Internet: www.vkmuehlen.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 14.03.13 17:31:23
      Beitrag Nr. 29 ()
      was ist denn hier heute los? In Frankfurt wurden heute bisher über 1000 Aktien umgesetzt. Das kommt nicht allzu häufig vor :eek:
      Avatar
      schrieb am 14.03.13 19:32:49
      Beitrag Nr. 30 ()
      ..ach ja: Heute hat die Hauptversammlung stattgefunden. Siehe auch Pressemitteilung:

      http://www.lifepr.de/inaktiv/vk-muehlen-ag/Hauptversammlung-…
      Avatar
      schrieb am 14.03.13 20:06:20
      Beitrag Nr. 31 ()
      Der Verlinkte Bericht von der HV ist wohl ein Witz,er enthält nur Teile des Vortrages des Vortsandsvorsitzenden,ich war heute auf der HV und es wurde eine erneute Kapitalerhöhung angekündigt,ausserdem ist die Gesellschaft laut dem Bericht der Wirtschaftsprüfer in ihrer Existenz bedroht,zusätzlich stehen noch weitere Kartellstrafen z.b. aus Holland an die nicht zurückgestellt sind.
      Die Banken haben laut Vorstand signalisiert dass die Luft dünn für neue Kredite sei und wenn es welche gibt werden Die teuer,daher die neue Kapitalerhöhung.
      Das Ergebnis ist auch nicht besonders,es wirkt nur auf den ersten Blick so weil das Tafelsilber,die Mühle in Polen,an den Grossaktionär
      verkauft wurde,der dafür erzielte Preis ist aussrdem sehr fraglich.
      Time to Go-da sind einige Stücke von mir dabei,wenn die Gesellschaft Das überlebt steht zu befürchten das weitere Filetstücke an den Grossaktionär zu fragwürdigen Preisen verschoben werden,Dividende kann man für viele Jahre sowieso vergessen,auch wenn es als Sachwertinvestment in Zeiten des Euroirrenhauscasinos auf den ersten Blick sinnvoll erscheint,da gibt es bessere Investments mit Ertrag ohne Bankrottrisiko
      Avatar
      schrieb am 03.05.13 16:13:53
      Beitrag Nr. 32 ()
      die Homepage wurde neu gestaltet.

      http://www.vkmuehlen.de

      Heute anscheinend gewisses Interesse an der Aktie. Über 200 Stücke sind schon umgesetzt worden
      Avatar
      schrieb am 20.06.13 15:49:38
      Beitrag Nr. 33 ()
      :eek:

      Leipnik Lundenburger baut Mühlengeschäft aus
      19. Juni 2013, 14:39

      Die Mühlentochter GoodMills baut ihren Anteil an Deutschlands größter Mühle auf über 91 Prozent aus

      http://derstandard.at/1371169986114/Leipnik-Lundenburger-bau…
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 18:05:41
      Beitrag Nr. 34 ()
      DGAP-DD: VK Mühlen Aktiengesellschaft deutsch



      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen
      Firma: BayWa Aktiengesellschaft

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen
      Person auslöst
      Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Auf den Inhaber lautende Stückaktien
      ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0007629008
      Geschäftsart: Verkauf
      Datum: 19.06.2013
      Kurs/Preis: 51,00
      Währung: EUR
      Stückzahl: 209832
      Gesamtvolumen: 10701432,00
      Ort: Außerbörslich

      Zu veröffentlichende Erläuterung:

      Vollzug des Aktienkaufvertrages / Dingliche Übertragung der Aktien am
      01.07.2013

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      ISIN: DE0007629008
      WKN: 762900


      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung
      (c) DGAP 21.06.2013

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ID 17229
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 18:21:11
      Beitrag Nr. 35 ()
      DGAP-DD: VK Mühlen Aktiengesellschaft deutsch



      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen
      Name: Olbrich
      Vorname: Georg

      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Auf den Inhaber lautende Stückaktien
      ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0007629008
      Geschäftsart: Verkauf
      Datum: 19.06.2013
      Kurs/Preis: 51,00
      Währung: EUR
      Stückzahl: 11360
      Gesamtvolumen: 579360
      Ort: Außerbörslich

      Zu veröffentlichende Erläuterung:

      Vollzug des Aktienkaufvertrages / Dingliche Übertragung der Aktien am
      01.07.2013

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      ISIN: DE0007629008
      WKN: 762900


      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung
      (c) DGAP 21.06.2013

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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      ID 17228
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 18:26:51
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.897.647 von Muckelius am 21.06.13 18:21:11Wer hält die restlichen Aktien noch ?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 18:51:26
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.897.703 von MichaelH am 21.06.13 18:26:51die Gothaer Versicherung hat ihre Anteile nicht verkauft.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 18:51:40
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.897.899 von Muckelius am 21.06.13 18:51:26
      DGAP-DD: VK Mühlen Aktiengesellschaft deutsch



      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen
      Firma: Olbrich Invest GmbH & Co. KG

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen
      Person auslöst
      Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Auf den Inhaber lautende Stückaktien
      ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0007629008
      Geschäftsart: Verkauf
      Datum: 19.06.2013
      Kurs/Preis: 51,00
      Währung: EUR
      Stückzahl: 160375
      Gesamtvolumen: 8179125
      Ort: Außerbörslich

      Zu veröffentlichende Erläuterung:

      Vollzug des Aktienkaufvertrages / Dingliche Übertragung der Aktien am
      01.07.2013

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      ISIN: DE0007629008
      WKN: 762900


      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung
      (c) DGAP 21.06.2013

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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      ID 17227
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 18:52:04
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.897.903 von Muckelius am 21.06.13 18:51:40
      DGAP-DD: VK Mühlen Aktiengesellschaft deutsch



      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen
      Firma: Lantmännen ek för

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen
      Person auslöst
      Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktien
      ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0007629008
      Geschäftsart: Verkauf
      Datum: 19.06.2013
      Kurs/Preis: 51,00
      Währung: EUR
      Stückzahl: 385794
      Gesamtvolumen: 19675494,00
      Ort: Außerbörslich

      Zu veröffentlichende Erläuterung:

      Vollzug des Aktienkaufvertrages / Dinglicher Übertragung der Aktien am
      01.07.2013

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      ISIN: DE0007629008
      WKN: 762900


      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung
      (c) DGAP 21.06.2013

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ID 17226
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 18:52:31
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.897.911 von Muckelius am 21.06.13 18:52:04
      DGAP-DD: VK Mühlen Aktiengesellschaft deutsch



      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen
      Firma: GoodMills Group GmbH

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen
      Person auslöst
      Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
      Funktion: Geschäftsführendes Organ

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Auf den Inhaber lautende Stückaktien
      ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0007629008
      Geschäftsart: Verkauf
      Datum: 19.06.2013
      Kurs/Preis: 51,00
      Währung: EUR
      Stückzahl: 778688
      Gesamtvolumen: 39713080,00
      Ort: Außerbörslich

      Zu veröffentlichende Erläuterung:

      Vollzug des Aktienkaufvertrages / Dingliche Übertragung der Aktien am
      01.07.2013

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      ISIN: DE0007629008
      WKN: 762900


      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung
      (c) DGAP 21.06.2013

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ID 17224
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 18:57:30
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.897.919 von Muckelius am 21.06.13 18:52:31
      VK Mühlen Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


      VK Mühlen Aktiengesellschaft

      21.06.2013 18:54

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG
      Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 20.06.2013 erhalten:

      1. Emittent:
      VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg, Deutschland

      2. Mitteilungspflichtiger:
      RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit
      beschränkter Haftung, Wien, Österreich

      3. Art der Schwellenberührung:
      Überschreitung

      4. Betroffene Meldeschwellen:
      5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75%

      5. Datum der Schwellenberührung:
      19.06.2013

      6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
      91,61% (entspricht 1920291 Stimmrechten)
      bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:
      2096223

      7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

      Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25
      WpHG:
      37,15% (entspricht 778688 Stimmrechten)

      davon mittelbar gehalten:
      37,15% (entspricht 778688 Stimmrechten)

      Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
      54,46% (entspricht 1141603 Stimmrechten)

      8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

      Kette der kontrollierten Unternehmen:
      'LAREDO' Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST
      Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, GoodMills Group GmbH,
      Wien, Österreich

      ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments:
      Aktienkaufvertrag - Closing am 01.07.2013
      Ausübungszeitraum: von 01.07.2013 bis 01.07.2013
      Fälligkeit: 01.07.2013
      Verfall:

      ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments:
      Aktienkaufvertrag - Closing am 01.07.2013
      Ausübungszeitraum: von 01.07.2013 bis 01.07.2013
      Fälligkeit: 01.07.2013
      Verfall:

      ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments:
      Aktienkaufvertrag - Closing am 01.07.2013
      Ausübungszeitraum: von 01.07.2013 bis 01.07.2013
      Fälligkeit: 01.07.2013
      Verfall:

      ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments:
      Aktienkaufvertrag - Closing am 01.07.2013
      Ausübungszeitraum: von 01.07.2013 bis 01.07.2013
      Fälligkeit: 01.07.2013
      Verfall:

      ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments:
      Aktienkaufvertrag - Closing am 01.07.2013
      Ausübungszeitraum: von 01.07.2013 bis 01.07.2013
      Fälligkeit: 01.07.2013
      Verfall:



      21.06.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      Internet: www.vkmuehlen.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 23.06.13 14:57:20
      Beitrag Nr. 42 ()
      91,61 % :eek: !!

      Mit Allen einig (außer mit dem Streubesitz...) und kurz vor 19.00 Uhr am Freitagabend veröffentlicht! Das sieht professionell aus.

      Da werden die bezahlt-Kurse von Freitag mit 50, 51, 52 und 53 Euros wohl nicht das letzte Wort bleiben.....

      Da nächste SO-Spekulation ist eröffnet :)

      thömmes
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.07.13 17:33:00
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.904.241 von thömmes am 23.06.13 14:57:20

      Nachricht vom 18.07.2013 | 12:28
      VK Mühlen Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


      VK Mühlen Aktiengesellschaft

      18.07.2013 12:28

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Die GoodMills Group GmbH, Wien, Österreich, übermittelte uns am 16.07.2013
      folgende Meldung nach § 27a WpHG:

      'Wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom 01. Juli 2013, mit dem wir Ihnen
      gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt haben, dass unser Stimmrechtsanteil an
      der VK Mühlen Aktiengesellschaft die Schwelle von 75% überschritten und
      seit diesem Tag 91,61 % beträgt.
      Im Nachgang zu dieser Meldung teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a WphG zu
      den mit dem Erwerb verfolgten Zielen und der Herkunft der für den Erwerb
      verwendeten Mittel Folgendes mit:
      1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§27a, Abs. 1, Satz 3 WpHG)
      a) Die Investition erfolgt in Umsetzung strategischer Ziele.
      b) Wir beabsichtigen, in der Folgezeit den möglichen Erwerb weiterer
      Stimmrechte zu prüfen und dann gegebenenfalls und in Abhängigkeit
      insbesondere von der Marktentwicklung innerhalb der nächsten zwölf Monate
      weitere Stimmrechte zu erwerben.
      c) Wir streben eine der Bedeutung unserer Beteiligung an der VK Mühlen
      Aktiengesellschaft entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der
      Gesellschaft an. Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die Besetzung
      von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der VK Mühlen
      Aktiengesellschaft derzeit nicht angestrebt.
      d) Wir streben derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
      VK Mühlen Aktiengesellschaft an, insbesondere im Hinblick auf das
      Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
      2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§27a, Abs. 1,
      Satz 4 WpHG)
      Der Erwerb der Aktien wurde vollständig aus Krediten finanziert.'


      Die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien,
      Österreich, übermittelte uns am 16.07.2013 folgende Meldung nach § 27a
      WpHG:

      'Wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom 01. Juli 2013, mit dem wir Ihnen
      gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt haben, dass unser mittelbarer
      Stimmrechtsanteil an der VK Mühlen Aktiengesellschaft die Schwelle von 75%
      überschritten und seit diesem Tag 91,61 % beträgt.
      Im Nachgang zu dieser Meldung teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a WphG zu
      den mit dem Erwerb verfolgten Zielen und der Herkunft der für den Erwerb
      verwendeten Mittel Folgendes mit:
      1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§27a, Abs. 1, Satz 3 WpHG)
      a) Die Investition erfolgt in Umsetzung strategischer Ziele.
      b) Wir beabsichtigen, in der Folgezeit den möglichen Erwerb weiterer
      Stimmrechte zu prüfen und dann gegebenenfalls und in Abhängigkeit
      insbesondere von der Marktentwicklung innerhalb der nächsten zwölf Monate
      weitere Stimmrechte zu erwerben.
      c) Wir streben eine der Bedeutung unserer Beteiligung an der VK Mühlen
      Aktiengesellschaft entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der
      Gesellschaft an. Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die Besetzung
      von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der VK Mühlen
      Aktiengesellschaft derzeit nicht angestrebt.
      d) Wir streben derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
      VK Mühlen Aktiengesellschaft an, insbesondere im Hinblick auf das
      Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
      2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§27a, Abs. 1,
      Satz 4 WpHG)
      Der Erwerb der Aktien wurde vollständig aus Krediten finanziert.'

      Die 'LAREDO' Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, übermittelte uns am
      16.07.2013 folgende Meldung nach § 27a WpHG:

      'Wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom 01. Juli 2013, mit dem wir Ihnen
      gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt haben, dass unser mittelbarer
      Stimmrechtsanteil an der VK Mühlen Aktiengesellschaft die Schwelle von 75%
      überschritten und seit diesem Tag 91,61 % beträgt.
      Im Nachgang zu dieser Meldung teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a WphG zu
      den mit dem Erwerb verfolgten Zielen und der Herkunft der für den Erwerb
      verwendeten Mittel Folgendes mit:
      1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§27a, Abs. 1, Satz 3 WpHG)
      a) Die Investition erfolgt in Umsetzung strategischer Ziele.
      b) Wir beabsichtigen, in der Folgezeit den möglichen Erwerb weiterer
      Stimmrechte zu prüfen und dann gegebenenfalls und in Abhängigkeit
      insbesondere von der Marktentwicklung innerhalb der nächsten zwölf Monate
      weitere Stimmrechte zu erwerben.
      c) Wir streben eine der Bedeutung unserer Beteiligung an der VK Mühlen
      Aktiengesellschaft entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der
      Gesellschaft an. Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die Besetzung
      von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der VK Mühlen
      Aktiengesellschaft derzeit nicht angestrebt.
      d) Wir streben derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
      VK Mühlen Aktiengesellschaft an, insbesondere im Hinblick auf das
      Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
      2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§27a, Abs. 1,
      Satz 4 WpHG)
      Der Erwerb der Aktien wurde vollständig aus Krediten finanziert.'

      Die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN, registrierte Genossenschaft
      mit beschränkter Haftung, Wien, Österreich, übermittelte uns am 16.07.2013
      folgende Meldung nach § 27a WpHG:

      'Wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom 01. Juli 2013, mit dem wir Ihnen
      gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt haben, dass unser mittelbarer
      Stimmrechtsanteil an der VK Mühlen Aktiengesellschaft die Schwelle von 75%
      überschritten und seit diesem Tag 91,61 % beträgt.
      Im Nachgang zu dieser Meldung teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a WphG zu
      den mit dem Erwerb verfolgten Zielen und der Herkunft der für den Erwerb
      verwendeten Mittel Folgendes mit:
      1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§27a, Abs. 1, Satz 3 WpHG)
      a) Die Investition erfolgt in Umsetzung strategischer Ziele.
      b) Wir beabsichtigen, in der Folgezeit den möglichen Erwerb weiterer
      Stimmrechte zu prüfen und dann gegebenenfalls und in Abhängigkeit
      insbesondere von der Marktentwicklung innerhalb der nächsten zwölf Monate
      weitere Stimmrechte zu erwerben.
      c) Wir streben eine der Bedeutung unserer Beteiligung an der VK Mühlen
      Aktiengesellschaft entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der
      Gesellschaft an. Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die Besetzung
      von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der VK Mühlen
      Aktiengesellschaft derzeit nicht angestrebt.
      d) Wir streben derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
      VK Mühlen Aktiengesellschaft an, insbesondere im Hinblick auf das
      Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
      2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§27a, Abs. 1,
      Satz 4 WpHG)
      Der Erwerb der Aktien wurde vollständig aus Krediten finanziert.'



      18.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      Internet: www.vkmuehlen.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 18.07.13 19:19:01
      Beitrag Nr. 44 ()
      Dass die Raiffeisen gerne noch mehr als die schon vorhandenen 91,61 % hätte, haben wir uns zwar schon denken können, aber gut, dass wir's jetzt offiziell kriegen.
      Avatar
      schrieb am 19.08.13 12:52:49
      Beitrag Nr. 45 ()
      Zwischenmitteilung zum 3. Quartal:

      http://www.vkmuehlen.de/sites/vkmuehlen/files/attachments/pa…

      Dazu auch eine Pressemitteilung des Unternehmens:

      VK Mühlen dank weiteren Kostensenkungen auf Kurs

      Hamburg, 19.08.2013 – In einem anhaltend problematischen Markt, der durch hohen Wettbewerbsdruck, schwache Margen und erhebliche Volatilität an den Rohwarenmärkten gekennzeichnet ist, weist die VK Mühlen AG nach drei Geschäftsquartalen in ihrem deutschen Mehlgeschäft einen leichten Rückgang beim Rohertrag gegenüber dem Vorjahr aus. Dieser konnte durch Kostensenkungen aus dem in Umsetzung befindlichen Werkentwicklungsplan „WEP 2015“ überkompensiert werden. Allerdings wurde das Segmentergebnis der Kampffmeyer Milling Group neuerlich durch Restrukturierungaufwendungen in Millionenhöhe belastet. Die Geschäftsbereiche Kampffmeyer Food Innovation und Müller’s Mühle haben zwar positive Ergebnisse erwirtschaftet, konnten aber den Verlust im Mehlgeschäft nicht vollständig kompensieren. Nach neun Monaten weist der Konzern daher insgesamt einen Verlust in Höhe von 2,9 Mio. EUR vor Ertragssteuern aus. Bereinigt um einmalige Restrukturierungskosten ist das Ergebnis jedoch leicht positiv und liegt um 2,5 Mio. EUR über dem um Sondereffekte (u.a. Verkauf der polnischen Einheiten) bereinigten Ergebnis der Vorjahrsperiode.

      Auf Grund von hohen Überkapazitäten bleibt die Müllereibranche weiterhin sehr wettbewerbsintensiv. „Kurzfristig müssen wir weiter mit Kostensenkungen bzw. mit Modernisierungsinvestitionen, die solche ermöglichen, gegensteuern. Hier sind wir auf gutem Weg – und davon werden wir ab dem kommenden Geschäftsjahr profitieren“, erläutert Christoph Kempkes, Vorstandsvorsitzender der VK Mühlen AG.

      Auch wenn als Folge weltweit positiver Ernteverläufe die Rohwarenpreise aktuell nachgeben, sieht Kempkes wenig Spielraum für sinkende Mehlpreise: „Die Reserven der Branche, nochmals engere Margen zu verkraften, sind erschöpft. Unsere Kunden übersehen gerne, dass leistungsfähige Mühlen eben nicht nur eine ‚Ware‘, sondern insbesondere das für sie so wichtige Leistungsversprechen Lebensmittelsicherheit liefern“, so Kempkes. Außerdem tragen die Mühlen dank ihres Know-hows, ihrer Beratungsdienstleistungen und durch Risikomanagement mit dazu bei die Margen der Kunden zu verbessern. „Vor diesem Hintergrund ist es angemessen, wenn alle in der Wertschöpfungskette auch gleichermaßen profitieren“, fordert Kempkes.

      Für das Gesamtjahr, welches am 30. September endet, geht das Unternehmen von einem leicht negativen Endergebnis aus. „Das unverändert margenschwache Mehlgeschäft in Kombination mit neuerlichen Restrukturierungsaufwendungen wird – trotz bereits erzielter Erfolge bei der Kostenreduzierung, einer starken Leistung von Müller’s Mühle sowie solider Erträge bei KFI – zu einem kleinen Verlust im Jahresabschluss führen“, prognostiziert Kempkes. Daran werde auch ein erwartetes „durchaus gutes Schlussquartal“ insgesamt nichts mehr ändern.
      Avatar
      schrieb am 15.10.13 13:34:18
      Beitrag Nr. 46 ()
      Der Squeeze Out war zu erwarten:


      VK Mühlen Aktiengesellschaft: GoodMills Group GmbH, Wien stellt Verlangen auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT

      VK Mühlen Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      15.10.2013 12:41

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: GoodMills Group GmbH, Wien stellt Verlangen
      auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT

      Die GoodMills Group GmbH hat der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT heute
      mitgeteilt, dass ihr Aktien der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT in Höhe von
      mehr als 95 % des Grundkapitals gehören. Die GoodMills Group GmbH hat
      gleichzeitig das Verlangen gestellt, dass die Hauptversammlung der VK
      MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT gemäß § 327a Abs. 1 AktG die Übertragung der
      Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die GoodMills Group
      GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Die
      Beschlussfassung soll voraussichtlich im Rahmen der nächsten ordentlichen
      Hauptversammlung der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT erfolgen.

      Hamburg, den 15.10.2013

      Der Vorstand

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT


      15.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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      Sprache: Deutsch
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      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: 040-75109-51
      Fax: 040-75109-750
      E-Mail: info@vkmuehlen.de
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      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg,
      München

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 15.10.13 15:37:18
      Beitrag Nr. 47 ()
      also hat hat man sich auch das Paket von Gothaer einverleibt....
      Avatar
      schrieb am 15.10.13 15:54:32
      Beitrag Nr. 48 ()
      Interessant das welche eine gute Stückzahl zu 51E verkauft haben.Evtl mit Nachbesserungsrechten?
      Avatar
      schrieb am 16.10.13 19:11:26
      Beitrag Nr. 49 ()
      15.10.2013, 14:08 von Leo Himmelbauer
      LLI-Chef Pröll nimmt deutsche Tochter von der Börse


      http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/europa/1464815/L…
      Avatar
      schrieb am 09.11.13 11:05:53
      Beitrag Nr. 50 ()
      Deutzer Hafen Moderne Mühle mit Rheinblick
      Erstellt 08.11.2013


      http://www.ksta.de/koeln/deutzer-hafen-moderne-muehle-mit-rh…
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 17:40:11
      Beitrag Nr. 51 ()
      DGAP-Adhoc: VK Mühlen Aktiengesellschaft: Ausscheiden von Herrn Christoph Kempkes aus der VK Mühlen-Gruppe (deutsch)


      Di, 17.12.13 16:30

      VK Mühlen Aktiengesellschaft: Ausscheiden von Herrn Christoph Kempkes aus der VK Mühlen-Gruppe

      VK Mühlen Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Personalie

      17.12.2013 16:30

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 Abs. 1 WpHG


      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Ausscheiden von Herrn Christoph Kempkes aus
      der VK Mühlen-Gruppe

      Herr Christoph Kempkes, bisheriger Vorstandsvorsitzender der VK MÜHLEN
      AKTIENGESELLSCHAFT, wird auf eigenen Wunsch zum 31. Januar 2014 aus
      Deutschlands größter Mühlengruppe ausscheiden. Der Aufsichtsrat ist in der
      heutigen Sitzung übereingekommen, dem Wunsch von Herrn Kempkes zu
      entsprechen. Herr Christoph Kempkes war seit Februar 2010 Mitglied des
      Vorstands der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT und seit Januar 2012 deren
      Vorstandsvorsitzender. Der Aufsichtsrat hat in seiner heutigen Sitzung
      Herrn Gunnar Steffek, Geschäftsführer der Kampffmeyer Mühlen GmbH, mit
      Wirkung zum 18. Dezember 2013 zum Vorstandsmitglied der VK MÜHLEN
      AKTIENGESELLSCHAFT bestellt.

      Die Gesellschaft dankt Herrn Kempkes für die erfolgreiche Zusammenarbeit.

      Hamburg, den 17. Dezember 2013

      Der Vorstand

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg


      17.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
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      WKN: 762900
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg,
      München

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 20.12.13 18:11:55
      Beitrag Nr. 52 ()
      von der Homepage:


      20.12.2013
      VK Mühlen hat Turnaround erfolgreich umgesetzt

      - Konzernbetriebsergebnis um 7,2 Mio. EUR gesteigert
      - Mühlengruppe organisatorisch und strukturell neu aufgestellt
      - Verbindlichkeiten gesenkt, Eigenkapitalquote verbessert

      Hamburg, 20.12.2013 – Die VK Mühlen AG hat heute ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012/13, welches am 30.09.2013 endete, veröffentlicht. Deutschlands größtes Mühlenunternehmen schloss insgesamt mit einem Verlust vor Steuern in Höhe von 0,8 Mio. EUR ab. Operativ zeigt sich der Konzern nach erfolgreich abgeschlossenem Modernisierungsprogramm in deutlich verbesserter Verfassung und erzielte vor Restrukturierungskosten einen Gewinn. Die Absatzmenge blieb gegenüber dem Vorjahr stabil. Insgesamt wurden 1,4 Mio. Tonnen Mehl, Reis und Hülsenfrüchte abgesetzt. Der Konzernumsatz stieg um 35 Mio. EUR auf 506 Mio. EUR, was auf höhere Getreide- und folglich Mehlpreise zurückzuführen war.

      Das Unternehmen konnte sein Konzernbetriebsergebnis vor Steuern und Finanzergebnis dank guter Leistungen aller Geschäftsbereiche deutlich auf 7,4 Mio. EUR (Vorjahr 0,2 Mio. EUR) steigern. Dazu hat insbesondere die Kampffmeyer Milling Group, in der alle Mühlenstandorte der Gruppe gebündelt sind, beigetragen. Der größte Geschäftsbereich konnte sein Ergebnis deutlich um 5,5 Mio. EUR auf 1,6 Mio. EUR steigern. Mit dem Abschluss der Modernisierung des Werks in Köln und der Stilllegung der Mühle in Völklingen wurden zudem die letzten Meilensteine des Werkentwicklungsplans „WEP 2015“ abgeschlossen. Nunmehr verfügt die Kampffmeyer Mühlengruppe über bundesweit sieben hochmoderne Standorte, die bei Lebensmittelqualität und -sicherheit nach einheitlichen Kampffmeyer Standards produzieren und dadurch im Markt Maßstäbe setzen. Die Geschäftsbereiche Kampffmeyer Food Innovation (Spezialmehle) sowie Müller’s Mühle (Reis, Hülsenfrüchte und Co-Packing) haben im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut sehr zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet.

      „Unter dem Strich haben wir das von uns budgetierte ‚Nullergebnis‘ erreicht. Das ist bei Weitem noch nicht gut genug, aber operativ sind wir endlich wieder profitabel“, zeigt sich der scheidende Vorstandsvorsitzende Christoph Kempkes zufrieden.
      „Wir haben seit 2011 mit viel Engagement den Konzern strukturell, organisatorisch und personell neu aufgestellt, eine tragfähige Strategie entwickelt, Strukturen gestärkt, ein zeitgemäßes Risikomanagement etabliert, Kosten gesenkt und uns durch konkrete Leistungsversprechen am Markt profiliert. Das wird nachhaltig Früchte tragen. Nun steht die VK Mühlen AG wieder solide da und der Grundstein für unsere Zukunftsfähigkeit in einer unverändert herausfordernden Branche ist gelegt“, resümiert Kempkes die Arbeit der vergangenen drei Jahre.

      Laut Finanzvorstand Johannes Niclassen konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr ferner die Finanzschulden deutlich gesenkt, die Finanzierung mittelfristig abgesichert und die Eigenkapitalquote um 2%pkt. auf 24,4% verbessert werden.

      Das erste Quartal des neuen Geschäftsjahres 2013/14 ist positiv angelaufen. Organisatorische Änderungen in der Mühlengruppe wurden reibungsfrei umgesetzt. Damit rückt im laufenden Geschäftsjahr die Arbeit am Kunden wieder in den Fokus des Konzerns. „Wir sind auf Kurs für ein positives Konzernergebnis. Für das laufende Geschäftsjahr und darüber hinaus ist die Zeit der ‚roten Zahlen‘ vorbei“, so Niclassen zu den Zukunftsaussichten.

      Den vorständigen Bericht erhalten Sie unter www.vkmuehlen.de/Investor-Relations/Berichte.



      VK Mühlen AG
      Die VK Mühlen AG mit Sitz in Hamburg bündelt unter ihrem Dach drei eigenständige Geschäftsbereiche: Der Bereich „Kampffmeyer Milling Group“ stellt Mahlerzeugnisse insbesondere für die Lebensmittel- und Backindustrie her. Der Geschäftsbereich „Kampffmeyer Food Innovation“ hat sich in der Veredelung von Mehlen ein führendes Know-how erarbeitet. Der Bereich „Müller’s Mühle“ umfasst die Produktion und Verarbeitung von Reis und Hülsenfrüchten sowie Co-Packing. Zu den bekanntesten Marken im Endverbrauchergeschäft gehören Aurora, Rosenmehl, Diamant, Müller’s Mühle und Gloria

      Pressekontakt
      HFN Kommunikation
      Karl-Friedrich Brenner
      Hauptstraße 129
      65760 Eschborn
      Tel.: +49 (0) 619677 641 10
      kfbrenner@hfn.de
      www.hfn.de
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.01.14 16:59:18
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.092.706 von Muckelius am 20.12.13 18:11:55Lt. Homepage ist die Hauptversammlung für den 19.03.2014 geplant.

      Sofern dieser Termin tatsächlich eingehalten werden soll, dürfte bald der "Zwangsabfindungspreis" veröffentlicht werden...
      Avatar
      schrieb am 27.01.14 15:52:06
      Beitrag Nr. 54 ()
      ...da ist er schon. Ganz schön knausrig die Herren...


      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Barabfindung für Squeeze-out in Höhe von EUR 54,70 je Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT festgelegt


      VK Mühlen Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      27.01.2014 13:23

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT

      Hamburg

      WKN: 762900

      ISIN: DE0007629008

      Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Barabfindung für Squeeze-out in Höhe von EUR
      54,70 je Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT festgelegt

      Die GoodMills Group GmbH, Wien, hat dem Vorstand der VK MÜHLEN
      AKTIENGESELLSCHAFT ('Gesellschaft') heute mitgeteilt, dass sie die
      Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an der
      Gesellschaft auf die GoodMills Group GmbH als Hauptaktionärin auf EUR 54,70
      je Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT festgelegt hat. Sie
      bestätigt und konkretisiert damit ihr Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG
      vom 15. Oktober 2013 auf Herbeiführung einer entsprechenden
      Beschlussfassung der Hauptversammlung.

      Der Übertragungsbeschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der
      Gesellschaft gefasst werden, die für den 19. März 2014 geplant ist.

      Hamburg, den 27. Januar 2014

      Der Vorstand

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT

      Haulander Hauptdeich 2

      21107 Hamburg

      WKN 762900 // ISIN DE0007629008

      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg und
      München


      27.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: 040-75109-51
      Fax: 040-75109-750
      E-Mail: info@vkmuehlen.de
      Internet: www.vkmuehlen.de
      ISIN: DE0007629008
      WKN: 762900
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg,
      München

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      --------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 29.01.14 16:53:08
      Beitrag Nr. 55 ()
      aus der lokalen Presse:

      28.01.14
      Hamburger Mehlhersteller
      VK Mühlen wird von der Börse genommen

      Die Minderheitsgesellschafter sollen 54,70 Euro je Aktie erhalten. Engere Zusammenarbeit mit dem Mutterkonzern aus Wien geplant.

      http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article124287983/VK-Mueh…
      Avatar
      schrieb am 14.02.14 13:02:05
      Beitrag Nr. 56 ()
      DGAP Zwischenmitteilung: VK Mühlen Aktiengesellschaft (deutsch)

      zurück

      Fr, 14.02.14 09:10

      VK Mühlen Aktiengesellschaft: Zwischenmitteilung der Geschäftsführung gemäß § 37x WpHG für das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2013/2014

      VK Mühlen Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

      14.02.2014 09:10

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT

      Zwischenmitteilung der Geschäftsführung gemäß § 37x WpHG für das 1. Quartal
      des Geschäftsjahres 2013/2014

      Branchenentwicklung

      Europa- und weltweit lag die Ernte 2013 über dem langjährigen Mittel. In
      Deutschland begann die Getreideernte 2013 entgegen den Erwartungen fast
      pünktlich. Die Partien wurden trocken und weitgehend verlustfrei geerntet.
      Von lokalen Ausnahmen abgesehen sind die Getreidepartien gesund. Die
      Qualitäten des Weizens liegen im langjährigen Durchschnitt. Die regionale
      Verteilung der Getreidequalitäten ist weitgehend homogen.

      Eine gute Versorgungsbilanz, verbunden mit günstigen Preisen, führte zu
      einer hohen Exportaktivität bei Weizen. Auch die qualitative Vorzüglichkeit
      ist ein Verkaufsargument auf dem Weltmarkt. Nach hohen Verkaufsmengen zu
      Beginn des Wirtschaftsjahres spürt der europäische Weizen aktuell die
      Konkurrenz auf dem Weltmarkt.

      Die Finanz- und Ertragslage der gesamten Branche bleibt in erheblichem Maße
      von den Mengen und Preisentwicklungen an den Rohstoffmärkten abhängig.
      Sowohl auf der Anbieterseite von Rohstoffen als auch auf der Kundenseite
      schreitet der Konzentrations-prozess weiter fort. Die Müllerei sieht sich
      dabei nach wie vor mit der Problematik konfrontiert, die stark schwankenden
      Preise für Rohwaren in einem hochkompetitiven Branchenumfeld adäquat in den
      Mehlpreisen zu reflektieren und an die Kunden weiterzugeben.

      Den weiterhin volatilen Rohstoffmärkten begegnet die VK Mühlen AG durch
      konsequentes Risikomanagement. Von lokalen Fundamentaldaten losgelöste
      Preisentwicklungen erzwingen das konsequente Gegendecken der Kontrakte im
      Rahmen der vorgegebenen Limits.

      Ertragslage

      Das deutsche Mehlgeschäft der VK Mühlen AG mit der Kampffmeyer Milling
      Group hat sich im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2013/2014 gegenüber
      dem Vorjahr (bereinigt um Sondereffekte) deutlich um rd. 1,4 Mio. EUR im
      Ergebnis vor Steuern verbessert. Dennoch hat der Bereich mit einem knapp
      negativen Ergebnis abgeschlossen und liegt damit rd. 1,3 Mio. EUR hinter
      den Erwartungen für das erste Quartal zurück. Hierzu haben im Wesent-lichen
      unter Plan liegende Absatzmengen und ein niedrigmargigeres
      Kleinpackungsgeschäft geführt.

      Sowohl Kampffmeyer Food Innovation als auch Müller's Mühle liegen im ersten
      Quartal über dem Vorjahr und haben damit auch die Erwartungen übertroffen.

      Insgesamt weist der Konzern nach drei Monaten ein positives Ergebnis vor
      Ertragsteuern von 0,5 Mio. EUR aus.

      Vermögens- und Finanzlage

      Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2013 von 262 Mio. EUR hat sich gegenüber
      dem Stand vom 30. September 2013 nur leicht um rd. 4 Mio. EUR reduziert.
      Bei einem Eigenkapital von 66 Mio. EUR beträgt die Eigenkapitalquote 25,2%.
      Die Netto-Finanz-schulden haben sich auf 61 Mio. EUR reduziert. Der
      weitgehend plangemäße Abbau der Netto-Finanzschulden um rd. 3 Mio. EUR
      gegenüber 30. September 2013 resultiert im We-sentlichen aus geringeren
      Rohstoffbeständen und einem geringeren Finanzierungsbedarf im Zuge
      niedrigerer Rohstoffeinstände aus älteren Rohstoffkontrakten.

      Besondere Vorkommnisse im ersten Quartal des Geschäftsjahres

      Die GoodMills Group GmbH, Wien hat der VK Mühlen AG mit Schreiben vom 15.
      Oktober 2013 nachgewiesen, dass ihr Anteilsbesitz an der Gesellschaft die
      Schwelle von 95% überschritten hat. Gleichzeitig wurde an den Vorstand das
      Verlangen gemäß § 327a AktG gestellt, dass die Hauptversammlung der VK
      Mühlen AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
      Gesellschaft auf die GoodMills Group GmbH als Hauptaktionäre gegen
      Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Die Beschlussfassung
      soll im Rahmen der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der VK Mühlen AG
      am 19.03.2014 erfolgen. Hierzu wurden am 5. Februar 2014 auf der
      Internetseite der VK Mühlen AG (www.vkmuehlen.de in der Rubrik 'Investor
      Relations' unter dem Menüpunkt 'Hauptver-sammlung') die erforderlichen
      Unterlagen veröffentlicht.

      Herr Christoph Kempkes, bisheriger Vorstandsvorsitzender der VK Mühlen AG,
      ist auf eigenen Wunsch zum 31. Januar 2014 aus dem Unternehmen
      ausgeschieden. Der Auf-sichtsrat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2013
      Herrn Gunnar Steffek, Geschäftsführ-er der Kampffmeyer Mühlen GmbH, mit
      Wirkung zum 18. Dezember 2013 zum Vorstands-mitglied der VK Mühlen AG
      bestellt.

      Die Gesellschaft dankt Herrn Kempkes für die erfolgreiche Zusammenarbeit.

      Ausblick

      Der VK Mühlen Konzern erwartet auch für das Geschäftsjahr 2013/2014
      volatile Preise für Getreide. Die deutlichen Preissteigerungen in den
      vergangenen Monaten resultierten aus der Kombination hoher Nachfrage und
      Attraktivität europäischen Weizens. Die bevorstehenden Prognosen für die
      Ernte 2014 sind für die weitere Entwicklung der Getreidepreise von
      entscheidender Bedeutung.

      Die Situation der europäischen Weizenbilanz für das Getreidewirtschaftsjahr
      2013/2014 erscheint heute schwer und preisdrückend, sodass momentan ein
      Überschuss an Beständen und somit ein Fallen der Preise prognostiziert
      wird. Trotz guter Aussichten, auch für die Ernte 2014, sind jedoch fallende
      Preise nicht garantiert. Vielfältige Einflüsse, besonders über den
      Wechselkurs EUR/US$, politische Ereignisse, Qualitätsanforderungen und
      Logistik können Erwartungen konterkarieren.

      Aufgrund von hohen Überkapazitäten bleibt die Müllereibranche
      wettbewerbsintensiv. Die weitere Kundenkonzentration nutzt ihre steigende
      Einkaufsmacht in diesem Marktgefüge. Daher bleiben zunächst weitere
      Kostensenkungen notwendiges und probates Mittel. Hier ist der VK Mühlen
      Konzern auf einem guten Weg. Durch die in den Vorjahren begonnenen
      Modernisierungsinvestitionen, die in diesem Jahr weitestgehend
      abgeschlossenen sein wer-den, die Schließung von zwei Standorten und eine
      Vielzahl weiterer Aktivitäten mit dem Ziel, die Kosten signifikant zu
      senken, konnte der VK Mühlen Konzern bereits Erfolge erzielen.

      Vor diesem Hintergrund geht der VK Mühlen Konzern weiterhin davon aus, im
      aktuellen Geschäftsjahr 2013/2014 ein positives Konzernergebnis in
      niedriger einstelliger Millio-nenhöhe zu erzielen. Die Kampffmeyer Milling
      Group wird in diesem Jahr planmäßig noch keinen positiven Beitrag leisten
      können. Für die Bereiche Müller's Mühle und Kampffmeyer Food Innovation
      geht VK Mühlen weiterhin von den geplanten positiven Ergebnisbeiträgen aus.

      Hamburg, 14. Februar 2014

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT

      Der Vorstand



      14.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      Quelle: dpa-AFX
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.03.14 19:17:42
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.452.551 von Muckelius am 14.02.14 13:02:05die Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung vom 19.03. sind online:

      http://www.vkmuehlen.de/sites/vkmuehlen/files/files/Abstimmu…
      Avatar
      schrieb am 26.03.14 11:33:04
      Beitrag Nr. 58 ()
      ...der Bericht bei www.gsc-research.de ebenfalls
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.04.14 18:53:14
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.704.909 von MONOTONI am 26.03.14 11:33:04mal etwas aus der Presse.

      16. April 2014
      Osthafen Frankfurt. Getreidemühle mahlt weiter
      Von Claus-Jürgen Göpfert

      http://www.fr-online.de/stadtentwicklung/osthafen-frankfurt-…
      Avatar
      schrieb am 14.05.14 16:32:45
      Beitrag Nr. 60 ()
      Avatar
      schrieb am 18.05.14 13:50:22
      Beitrag Nr. 61 ()
      Langsam müßten die ja auch ausgebucht sein leider LG Stuttgart
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.05.14 09:35:17
      Beitrag Nr. 62 ()
      Nachricht vom 27.05.2014 | 09:29
      VK Mühlen Aktiengesellschaft:


      VK Mühlen Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Personalie

      27.05.2014 09:29

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Aufsichtsratsvorsitzender erklärt
      Amtsniederlegung

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      Ad-hoc-Meldung nach § 15 Abs. 1 WpHG

      27. Mai 2014

      WKN: 762900

      ISIN: DE0007629008

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Aufsichtsratsvorsitzender erklärt
      Amtsniederlegung

      Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT, Herr
      Prof. Klaus Josef Lutz, hat sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats der
      Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 10. Juni 2014 und sein Mandat als
      Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 23. Juni
      2014 niedergelegt. Die Gesellschaft wurde über die Amtsniederlegung am 26.
      Mai 2014 informiert.

      Die Gesellschaft dankt Herrn Prof. Klaus Josef Lutz für die erfolgreiche
      Zusammenarbeit.

      Hamburg, den 27. Mai 2014

      Der Vorstand

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg

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      Handel: Wertpapierbörsen zu Frankfurt, Hamburg und München


      27.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: 040-75109-51
      Fax: 040-75109-750
      E-Mail: info@vkmuehlen.de
      Internet: www.vkmuehlen.de
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      WKN: 762900
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg,
      München

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/vk-muehlen-aktiengesellsc…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.06.14 15:36:29
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.051.106 von daPietro am 27.05.14 09:35:17Heute mal größerer Umsatz von etwa 500 Aktien. Irgendwelche News?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.06.14 16:19:31
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.117.248 von Muckelius am 06.06.14 15:36:29
      VK Mühlen Aktiengesellschaft: Neuer Aufsichtsratsvorsitzender bei der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT


      VK Mühlen Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Personalie

      11.06.2014 12:54

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      Ad-hoc-Meldung nach § 15 Abs. 1 WpHG

      11. Juni 2014

      WKN: 762900

      ISIN: DE0007629008

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Neuer Aufsichtsratsvorsitzender bei der VK
      MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT

      Der Aufsichtsrat der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT hat auf seiner heutigen
      Sitzung Herrn Dipl.-Ing. Josef Dietrich, Vorsitzender der Geschäftsführung
      der GoodMills Group GmbH, Wien, mit Wirkung zum 12. Juni 2014 zum
      Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Zuvor hatte Herr Prof. Klaus Josef Lutz
      sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 10.
      Juni 2014 und sein Mandat als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Ablauf
      des 23. Juni 2014 niedergelegt.

      Hamburg, den 11. Juni 2014

      Der Vorstand

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg

      WKN 762900 // ISIN DE0007629008

      Handel: Wertpapierbörsen zu Frankfurt, Hamburg und München

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      11.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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      WKN: 762900
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      München

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      Avatar
      schrieb am 21.06.14 20:08:34
      Beitrag Nr. 65 ()
      auch nicht schlecht. Lt. Börsenzeitung wird Barabfindung anscheinend um 3 Euro erhöht

      http://www.onvista.de/news/vk-muehlen-steht-vor-delisting-10…
      Avatar
      schrieb am 23.06.14 11:26:24
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.003.488 von daPietro am 18.05.14 13:50:22wie kommst du auf stuttgart? die sitzen doch in hamburg
      Avatar
      schrieb am 23.06.14 16:12:47
      Beitrag Nr. 67 ()
      inzwischen auch von VK Mühlen gemeldet:


      VK Mühlen Aktiengesellschaft: Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 57,70 je Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT erhöht


      VK Mühlen Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      23.06.2014 14:41

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 57,70 je
      Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT erhöht

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      Ad-hoc-Meldung nach § 15 Abs. 1 WpHG

      23. Juni 2014

      WKN: 762900

      ISIN: DE0007629008

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 57,70 je
      Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT erhöht

      Die GoodMills Group GmbH, Wien, hat die Barabfindung für die von der
      Hauptversammlung der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT am 19. März 2014
      beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an der
      Gesellschaft auf die GoodMills Group GmbH als Hauptaktionärin von EUR 54,70
      auf EUR 57,70 je Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT erhöht. Die
      Erhöhung erfolgte im Rahmen eines Vergleiches, den die VK MÜHLEN
      AKTIENGESELLSCHAFT am 20. Juni 2014 mit drei Aktionären der Gesellschaft
      unter Beteiligung der Hauptaktionärin geschlossen hat.

      Hamburg, den 23. Juni 2014

      Der Vorstand

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg

      WKN 762900 // ISIN DE0007629008

      Handel: Wertpapierbörsen zu Frankfurt, Hamburg und München

      ***


      23.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: 040-75109-51
      Fax: 040-75109-750
      E-Mail: info@vkmuehlen.de
      Internet: www.vkmuehlen.de
      ISIN: DE0007629008
      WKN: 762900
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg,
      München

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      Avatar
      schrieb am 24.06.14 16:22:15
      Beitrag Nr. 68 ()
      Der Handel soll lt. BZ in den nächsten Tagen eingestellt werden.
      Avatar
      schrieb am 25.06.14 15:45:05
      Beitrag Nr. 69 ()
      der Wortlaut des Vergleichs wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.


      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
      Hamburg
      WKN: 762900
      ISIN: DE0007629008
      Bekanntmachung gemäß § 248a i. V. m. § 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 S. 1 AktG

      Gemäß § 248a i. V. m. § 149 Abs. 2, 246, 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir bekannt:

      Drei Aktionäre der Gesellschaft haben die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. März 2014 zu Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats) und Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die GoodMills Group GmbH mit Sitz in Wien, Österreich, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG) gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung angefochten, hilfsweise die Feststellung von deren Nichtigkeit oder Unwirksamkeit beantragt. Darüber hinaus haben sie die Feststellung beantragt, dass diese vom Versammlungsleiter als gefasst festgestellten und verkündeten Beschlüsse die erforderliche Anzahl von Stimmen nicht erhalten haben und damit nicht zustande gekommen sind.

      Das vorgenannte Verfahren (Landgericht Hamburg, Az. 415 HKO 39/14) wurde durch Prozessvergleich beendet. Der mit den Klägern unter Beteiligung der auf Seiten der Gesellschaft als Nebenintervenientin beigetretenen Hauptaktionärin GoodMills Group GmbH geschlossene Vergleich ist am 20. Juni 2014 vom Landgericht Hamburg zum gerichtlichen Protokoll genommen worden.

      Der Prozessvergleich hat den folgenden vollständigen Wortlaut:

      „In dem Rechtsstreit



      1.)
      des Aktionärs
      Herrn Karl-Walter Freitag,
      Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln


      2.)
      der Aktionärin
      Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag,
      Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln


      3.)
      der Aktionärin
      Kölner Bürgergesellschaft von 1893 (Actiengesellschaft), vertreten durch den Vorstand Karl-Walter Freitag,
      Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln


      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Horst Hoffmann, Krebsgasse 4 – 6, 50667 Köln
      (Kläger)

      gegen



      die VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT, vertreten
      durch Vorstand und Aufsichtsrat,
      Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg


      Prozessbevollmächtigte: HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
      Haferweg 24, 22769 Hamburg
      (Beklagte)



      die GoodMills Group GmbH, vertreten
      durch ihre Geschäftsführer,
      Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, A-1020 Wien, Österreich


      Prozessbevollmächtigte:
      Alle Rechtsanwälte der Sozietät Linklaters LLP, Königsallee 49-51, 40212 Düsseldorf
      (Beitretende)

      Präambel
      1.

      Die Kläger sind Aktionäre der Beklagten. Sie haben an der Hauptversammlung der Beklagten vom 19. März 2014 teilgenommen und die Beschlüsse zu Punkt 3 der Tagesordnung über die Beschlussfassung zur Entlastung der im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats sowie zu Punkt 9 der Tagesordnung über die Beschlussfassung zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die GoodMills Group GmbH gegen Barabfindung angefochten, hilfsweise die Feststellung deren Nichtigkeit oder Unwirksamkeit beantragt.

      Darüber hinaus haben die Kläger Feststellung beantragt, dass diese vom Versammlungsleiter als gefasst festgestellten und verkündeten Beschlüsse die erforderliche Anzahl von Stimmen nicht erhalten haben und damit nicht zustandegekommen sind.
      2.

      Die Kläger haben u.a. geltend gemacht, dass die Beschlüsse wegen Verletzung der Mitteilungspflichten gemäß §§ 21 ff. WpHG unter Berücksichtigung des Stimmverbotes gemäß § 28 WpHG nicht zustandegekommen sind und der Übertragungsbeschluss darüber hinaus in die Rechte derjenigen Aktionäre eingreift, die durch die Eingliederung der ehemaligen BM Bäckermühlen AG in die VK Mühlen AG im Jahre 2000 Aktionäre der VK Mühlen AG geworden sind und denen aufgrund eines Spruchverfahrens (derzeit: Hanseatisches OLG, 13 W 15/13, Vorinstanz: LG Hamburg 414 O 121/00) noch Nachbesserungs- bzw Ergänzungsansprüche in Aktien der VK Mühlen AG zustehen.

      Der Kläger zu 1. und die Klägerin zu 2. sind zugleich Antragsteller in dem vorgenannten Spruchverfahren und von dessen Ausgang unmittelbar betroffen.

      Dies vorausgeschickt, schließen die Parteien ohne Aufgabe ihrer jeweils gegenteiligen Rechtspositionen zur Beendigung aller aktienrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Parteien den nachfolgenden

      Prozessvergleich

      unter Beitritt der GoodMills Group GmbH, Wien, die diesem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beitritt (nachfolgend kurz „Beitretende“):

      I.)

      Die Beitretende verpflichtet sich, die im Beschluss der Hauptversammlung der Beklagten vom 19. März 2014 zu Tagesordnungspunkt 9 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Beitretende als Hauptaktionär gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung (Übertragungsbeschluss) festgelegte Barabfindung von EUR 54,70 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Beklagten um EUR 3,00 auf EUR 57,70 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Beklagten zu erhöhen.

      II.)

      Die Kläger zu 1. und 2. sowie die Beklagte verpflichten sich, in dem Spruchverfahren die Eingliederung der ehemaligen BM Bäckermühlen AG in die VK Mühlen AG im Jahre 2000 betreffend (derzeit: Hanseatisches OLG, 13 W 15/13, Vorinstanz: LG Hamburg 414 O 121/00) – vorbehaltlich der Zustimmung des dort erkennenden Senats – den nachfolgenden
      Verfahrensvergleich

      zu schließen:


      1.)

      Die BM Bäckermühlen AG, Hamburg, hat in der Hauptversammlung vom 25. Juli 2000 die Eingliederung der Gesellschaft in die VK Mühlen AG, Hamburg, beschlossen. Im Rahmen dieser Eingliederung hatte sich die VK Mühlen AG verpflichtet, den mit der Eintragung der Eingliederung in das Handelsregister aus der BM Bäckermühlen AG ausscheidenden Aktionären für eine Aktie der BM Bäckermühlen AG im Nennbetrag von DM 50,-- als Abfindung eine Aktie der VK Mühlen AG im Nennbetrag von DM 50,-- sowie eine bare Zuzahlung von EUR 35,87 zu gewähren.

      Nach Wahl jedes ausscheidenden Aktionärs hat die VK Mühlen AG statt der Abfindung in Aktien der VK Mühlen AG eine Barabfindung in Höhe von EUR 128,00 für eine Aktie der BM Bäckermühlen AG angeboten.

      Die Antragsteller haben die gerichtliche Bestimmung der angemessenen Abfindung nach § 320 Abs. 6 Satz 2 AktG a.F. beantragt. Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 30. Januar 2013 (Az.: 404 O 24/11) festgestellt, dass den durch die Eingliederung ausgeschiedenen Aktionären wahlweise eine Abfindung in Höhe von fünf Stückaktien der VK Mühlen, die einen rechnerischen Wert von DM 50,-- am Grundkapital der Gesellschaft ausmachen, für zwei Aktien der BM Bäckermühlen AG zu gewähren ist oder alternativ eine Barabfindung in Höhe von EUR 141,00 nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 1. April 2002 zu gewähren ist.

      Gegen die Entscheidung des Landgerichts haben die Antragsteller Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH und Herr Karl-Walter Freitag sowie die VK Mühlen AG als Antragsgegnerin Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt.

      Das Rechtsmittelverfahren wird unter dem Aktenzeichen 13 W 15/13 geführt.

      2.)

      Dies vorausgeschickt, verpflichtet sich die VK Mühlen AG zu einer Aufbesserung des damals gewährten Abfindungsanspruchs durch bare Zuzahlung für alle durch Barabfindung (5.276 Aktien) oder in Aktien der VK Mühlen AG (119 Aktien) abgefundenen oder noch abzufindenden Aktien der BM Bäckermühlen AG im Nennbetrag von DM: 50,-- - und zwar nach folgender Maßgabe:

      Noch nicht zur Abfindung eingereichte Aktien der BM Bäckermühlen AG:

      a) Denjenigen ehemaligen Aktionären der BM Bäckermühlen AG, die ihre Aktien (ehemalige Wertpapier-Kenn-Nummer: 728600 und 728601) bislang noch nicht zur Annahme der Abfindung eingereicht haben, bietet die VK Mühlen AG eine Barabfindung in Höhe von EUR 151,00 für jede Aktie der BM Bäckermühlen AG im Nennbetrag von DM 50,-- an. Mit der Erhöhung sind alle Zinsansprüche nach § 320b Abs. 1 Satz 6 AktG abgegolten. Eine darüber hinausgehende Verzinsung findet nicht statt.

      ii) Zur Abfindung in Aktien der VK Mühlen AG bereits eingereichte Aktien der BM Bäckermühlen AG:

      b) Denjenigen ehemaligen Aktionären der BM Bäckermühlen AG, die ihre Aktien zur Annahme der Abfindung in Aktien der VK Mühlen AG eingereicht haben, gewährt die VK Mühlen AG für jede Aktie der BM Bäckermühlen AG im Nennbetrag von DM 50,-- eine weitere bare Zuzahlung von EUR 300,00. In diesem Zeitraum angefallene Dividenden und Bezugsrechtserlöse sind in dieser weiteren Zuzahlung bereits enthalten. Eine darüberhinausgehende Verzinsung findet ebenfalls nicht statt.

      4.)

      Die vorstehenden Abfindungs- und Nachbesserungsverpflichtungen sind spätestens sechs Wochen nach gerichtlicher Protokollierung des Vergleichs vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht fällig.

      5.)

      Alle Nachzahlungen aus diesem Verfahrensvergleich sind für die ehemaligen Aktionäre der BM Bäckermühlen AG kosten-, provisions- und spesenfrei.

      6.)

      Dieser Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung wirksam. Der Vergleich wirkt für alle ehemaligen außenstehenden Aktionäre der BM Bäckermühlen AG und stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar (§§ 328 ff. BGB).

      7.)

      Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten dieses Spruchverfahrens sowie ihre eigenen Kosten einschließlich der Kosten dieses Vergleichs sowie nachgewiesene angemessen angefallene Reisekosten trägt die VK Mühlen AG. Der Gegenstandswert für das Verfahren in der Beschwerdeinstanz beträgt für die als selbständige Beschwerdeführer beteiligten Antragsteller in der Beschwerdeinstanz jeweils EUR 200.000,00. Hinsichtlich der Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beschwerdeführer für die erste Instanz und der Berechnung des insoweit maßgeblichen Gegenstandswerts wird der vom LG Hamburg festgesetzte Geschäftswert in Höhe von EUR 70.135,00 auf sämtliche Antragsteller nach Köpfen verteilt.

      Die Antragstellerin Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH ist als Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Der Antragsteller Karl-Walter Freitag ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

      Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Übersendung einer auf vorstehenden Inhalten beruhenden Kostenerstattungsforderung an die VK Mühlen AG.

      8.)

      Dieser Vergleich (ohne etwaige Anhänge) wird auf Kosten der VK Mühlen AG unverzüglich im Volltext im Bundesanzeiger und in einem börsentäglich erscheinenden Börsenpflichtblatt (nicht jedoch im Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“) veröffentlicht. Der Inhalt dieser Veröffentlichung gilt auch für Pressemitteilungen und/oder etwaige Bekanntmachungen nach dem WpHG.

      9.)

      Die beschwerdeführenden Antragsteller verzichten hiermit vorsorglich unwiderruflich auf die Fortführung des Spruchverfahrens und nehmen ihre gegen die erstinstanzliche Entscheidung erhobenen sofortigen Beschwerden hiermit zurück. Die Antragsgegnerin stimmt dieser Rücknahme zu.

      10.)

      Dieser Vergleich enthält alle Abreden der Parteien, die zur Beilegung des Spruchverfahrens getroffen wurden. Weitere Absprachen sind nicht getroffen worden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Die Antragsgegnerin versichert, dass im Zusammenhang mit diesem Vergleich den Antragstellern keine Sondervorteile gewährt, zugesagt oder in Aussicht gestellt worden sind.

      Die Parteien verzichten, soweit gesetzlich zulässig, auf eine Anfechtung oder sonstige Rückabwicklung dieser Vereinbarung.

      11.)

      Sollte eine Bestimmung dieses Verfahrensvergleichs unwirksam sein oder werden oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Bestimmung auszufüllen, die dem von dem Parteien bei Abschluss dieses Vergleichs verfolgten wirtschaftlichen Zweck so nah als möglich kommt, ohne unwirksam zu sein.

      Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vergleich einschließlich der Wirksamkeit dieses Vergleichs Hamburg.

      III.)

      Die Parteien vereinbaren übereinstimmend hinsichtlich der Klageanträge folgende Streitwerte:


      Klageantrag Entlastung des Aufsichtsrats: 250.000 € (analog OLG München für die Entlastung eines Aufsichtsrats für den unterliegenden Anfechtungskläger – Beschluss vom 10.04.2014 zu 7 U 362/14)


      Klageantrag Übertragungsbeschluss: 500.000 € (analog zu OLG Köln für den unterliegenden Anfechtungskläger allein für das Freigabeverfahren – Beschluss vom 5. Mai 2014 zu 18 U 28/14)

      Der Mehrwert des Vergleichs beträgt EUR 166.620,00.

      IV.)

      Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten dieses Prozesses sowie ihre eigenen Kosten und die darauf entfallende Mehrwertsteuer tragen die VK Mühlen AG und die Beitretende als Gesamtschuldnerinnen. Die Kläger sind jeweils zur Abrechnung aus dem vollen Streit- und Vergleichsmehrwert berechtigt; Nr. 1008 VV RVG ist insoweit nicht anzuwenden.

      Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Kläger erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Übersendung einer ordnungsgemäßen auf vorstehenden Inhalten beruhenden Kostenerstattungsforderung an die VK Mühlen AG.

      V.)

      Dieser Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung vor dem Landgericht Hamburg wirksam. Der Vergleich wirkt nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG in das Handelsregister für alle ehemaligen außenstehenden Aktionäre der VK Mühlen AG und stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar (§§ 328 ff. BGB).

      VI.)

      Dieser Prozessvergleich wird von der Beklagten unverzüglich im Volltext im Bundesanzeiger und in einem börsentäglich erscheinenden Börsenpflichtblatt (nicht jedoch im Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“) veröffentlicht. Der Inhalt dieser Veröffentlichung gilt auch für Pressemitteilungen und/oder etwaige Bekanntmachungen nach dem WpHG.

      VII.)

      Mit Wirksamwerden dieses Prozessvergleichs ist der Rechtsstreit beendet. Hilfweise verpflichten sich die Anfechtungskläger zur Rücknahme der Anfechtungs- / Nichtigkeitsklagen und verzichten unwiderruflich auf die Fortführung der Anfechtungs- / Nichtigkeitsklagen, und auf sämtliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und die Wirksamkeit der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der VK Mühlen AG vom 19. März 2014. Die Anfechtungskläger werden die Umsetzung der angegriffenen Beschlüsse weder gerichtlich noch außergerichtlich in irgendeiner Form angreifen und keinerlei Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und die Wirksamkeit künftiger Umsetzungsmaßnahmen hinsichtlich der Beschlüsse vom 19. März 2014 erheben. Davon unberührt ist das Recht der Anfechtungskläger auf Einleitung eines Spruchverfahrens zur gerichtlichen Überprüfung der angebotenen Barabfindung.

      VIII.)

      Dieser Prozessvergleich enthält alle Abreden der Parteien, die zur Beilegung des Rechtsstreits getroffen wurden. Weitere Absprachen sind nicht getroffen worden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Die Beklagte versichert, dass im Zusammenhang mit diesem Vergleich den Klägern keine Sondervorteile gewährt, zugesagt oder in Aussicht gestellt worden sind. Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind alle Ansprüche der Anfechtungskläger gegenüber der VK Mühlen AG aus dem hier gegenständlichen Verfahren erledigt. Die Parteien verzichten, soweit gesetzlich zulässig, auf eine Anfechtung oder sonstige Rückabwicklung dieser Vereinbarung.

      Sollte eine Bestimmung dieses Prozessvergleichs unwirksam sein oder werden oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Bestimmung auszufüllen, die dem von den Parteien bei Abschluss dieses Vergleichs verfolgten wirtschaftlichen Zweck so nah als möglich kommt, ohne unwirksam zu sein.

      Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vergleich einschließlich der Wirksamkeit dieses Vergleichs Hamburg.“



      Hamburg, im Juni 2014

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 14:54:22
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.207.866 von Muckelius am 25.06.14 15:45:05
      Nachricht vom 27.06.2014 | 11:39
      VK Mühlen Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out im Handelsregister


      VK Mühlen Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      27.06.2014 11:39

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 Abs. 1 WpHG

      27. Juni 2014

      WKN: 762900

      ISIN: DE0007629008

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Eintragung des Squeeze-out im Handelsregister

      Der von der ordentlichen Hauptversammlung der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
      am 19. März 2014 gemäß §§ 327a ff. AktG gefasste Beschluss über die
      Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die
      GoodMills Group GmbH mit Sitz in Wien, Österreich, gegen Gewährung einer
      angemessenen Barabfindung wurde am 27. Juni 2014 in das Handelsregister des
      Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Zuvor hatte die GoodMills Group GmbH die
      Barabfindung im Rahmen eines Vergleiches von EUR 54,70 auf EUR 57,70 je
      Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT erhöht. Mit der Eintragung im
      Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der VK MÜHLEN
      AKTIENGESELLSCHAFT auf die GoodMills Group GmbH übergegangen.

      Die Einstellung der Börsennotierung der Aktien der VK MÜHLEN
      AKTIENGESELLSCHAFT wird in Kürze erwartet. Die Modalitäten der Auszahlung
      der Barabfindung wird die GoodMills Group GmbH gesondert im Bundesanzeiger
      veröffentlichen.

      Hamburg, den 27. Juni 2014

      Der Vorstand

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg

      WKN 762900 // ISIN DE0007629008

      Handel: Wertpapierbörsen zu Frankfurt, Hamburg und München

      ***


      27.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: VK Mühlen Aktiengesellschaft
      Haulander Hauptdeich 2
      21107 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: 040-75109-51
      Fax: 040-75109-750
      E-Mail: info@vkmuehlen.de
      Internet: www.vkmuehlen.de
      ISIN: DE0007629008
      WKN: 762900
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg,
      München

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 30.06.14 16:48:55
      Beitrag Nr. 71 ()
      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de


      Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 45659 Bekannt gemacht am: 27.06.2014 11:05 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      27.06.2014


      HRB 45659:VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT, Hamburg, Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg.Die Hauptversammlung vom 19.03.2014 hat gemäß § 327a AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Good-Mills Group GmbH, Wien/Österreich (Hauptaktionärin), beschlossen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.14 19:35:00
      Beitrag Nr. 72 ()
      nun ist auch der Firmenname Geschichte...


      Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 45659 Bekannt gemacht am: 24.09.2014 10:03 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Löschungen

      24.09.2014


      HRB 45659:VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT, Hamburg, Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 04.09.2014 im Wege des Formwechsels in die GoodMills Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRB 133482) am 24.09.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.


      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de


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