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    US-Richter erklärt Pflicht zur Entschlüsselung für rechtmäßig - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.12 18:11:31 von
    neuester Beitrag 01.03.12 18:29:48 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.171.906
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      schrieb am 24.01.12 18:11:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sachgen gibts :eek:

      Und wenn sie das passwort vergessen hat? Kann ja auch passieren...also mir ist es schon passiert ;)

      Bin mal gespannt aufs urteil. Ich finde die sache schon heftig. Ich würde das passwort nicht hergeben ... vor allem nicht wenn ich mich selbst belaste :cool:


      US-Richter erklärt Pflicht zur Entschlüsselung für rechtmäßig

      US-Bürger können per richterlicher Anweisung dazu verpflichtet werden, verschlüsselte Dateien für die Polizei zu entschlüsseln. Dies beschloss ein US-Bundesrichter aus dem Bundesstaat Colorado am gestrigen Montag. Der Fall könnte zum Präzedenzfall für die Zukunft werden.

      Im US-Recht haben frühere Richtersprüche eine erhebliche Bedeutung. Dementsprechend könnte sich das gestern gesprochene Urteil von Richter Robert Blackburn zum Maßstab für zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle entwickeln. Blackburn ordnete an, dass eine Frau, die des Betrugs verdächtigt wird, die Festplatte ihres Toshiba-Laptops bis zum 21. Februar entschlüsseln und der Polizei Zugriff gewähren muss. Anderenfalls könnte sie unter anderem wegen Missachtung des Gerichts angeklagt werden.

      Die Verdächtige, Ramona Fricosu, verwendet die Software "PGP Desktop" des Unternehmens Symantec. Der dabei verwendete AES-Algorithmus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht in realistischer Zeit zu knacken, weswegen ein Zugriff auf die verschlüsselten Daten nur mit dem richtigen Passwort möglich ist.

      Fricosus Anwalt, Phil Dubois, bezeichnete den Fall als Angelegenheit von "nationaler Bedeutung". Dubois hat Erfahrung mit der Materie: er vertrat einst den PGP-Erfinder Phil Zimmerman in einem Gerichtsverfahren.

      Blackburn argumentierte in seinem Urteil, dass der fünfte Verfassungszusatz, der festlegt, dass sich niemand vor Gericht selbst belasten muss, einer Verpflichtung, möglicherweise belastende Daten entschlüsseln zu müssen, nicht im Wege steht. Der Richter erklärte außerdem, dass ein Gesetz aus dem Jahr 1789, der All Writs Act, der auch herangezogen wird, um Verbindungsdaten von Telefonanbietern anzufordern, auch auf den vorliegenden Fall anwendbar sei und eine Entschlüsselung der Daten rechtfertige. Damit schloss er sich einer Argumentation des US-Justizministeriums aus dem vergangenen Jahr an. Auch in England gilt seit einigen Jahren mit dem "Regulation of Investigatory Powers Act" (RIPA) ein Gesetz, dass es den Ermittlungsbehörden ermöglicht, die Entschlüsselung verschlüsselter Daten anzuordnen. Zuwiderhandlungen können dort mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. In beiden Ländern sind diese Rechtsauslegungen höchst umstritten und werden von Bürgerrechts-Aktivisten massiv kritisiert.

      Die Staatsanwaltschaft erklärte in einer offiziellen Stellungnahme, öffentliche Interessen seien gefährdet, wenn es keine Möglichkeit gebe, verschlüsselte Inhalte unter bestimmten Umständen verfügbar zu machen. Werde Frau Fricosu nicht zur Entschlüsselung verpflichtet, gleiche dies "einem Zugeständnis an sie und potentielle Kriminelle (sei es im Bereich Kindesmissbrauch, nationale Sicherheit, Wirtschaftskriminalität oder Drogenschmuggel), dass die Verschlüsselung aller belastenden digitalen Beweise die Bemühungen der Ermittlungsbehörden, solche Beweise durch richterlich genehmigte Durchsuchungsbeschlüsse zu erlangen, erfolgreich bekämpfen und dadurch ihre Anklage unmöglich macht."

      Text-Quellen: Privacy Inc@CNET News
      1 Antwort
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      schrieb am 24.01.12 20:56:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sie haben das Recht zu schweigen:



      U.a. wird auch das Thema verschlüsselte Festplatte behandelt!!!

      Ein MUSS für jeden Computerbesitzer :D :D

      Man weiss ja nie....
      1 Antwort
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      schrieb am 25.01.12 08:28:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.641.736 von BauntyHunter am 24.01.12 20:56:35Immer wieder interessant :)
      Avatar
      schrieb am 25.01.12 14:18:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.640.774 von ZockerFreak am 24.01.12 18:11:31Die USA überraschen mich. So schnell wie die die NWO umsetzen, dass hätte ich nicht gedacht.
      Avatar
      schrieb am 07.02.12 13:47:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Fricosu wurde verpflichtet, den Laptop bis Ende Februar zu entschlüsseln. Anderenfalls könnte sie in Beugehaft genommen werden, bis sie der Aufforderung nachkommt. Bleibt sie bis dahin immer noch bei ihrer Version, das Passwort vergessen zu haben, wird es wohl im Ermessen des zuständigen Richters Robert Blackburn liegen, zu entscheiden, ob Fricosu sich tatsächlich nicht an das Passwort erinnert oder lediglich versucht, der Anweisung nicht nachzukommen. "Die Regierung wird wahrscheinlich sagen, sie muss ins Gefängnis gesperrt werden, bis sie zusammenbricht und tut, was sie aufgefordert wurde, zu tun," so Dubois. Der Richter werde dann entscheiden müssen, ob die Verdächtige tatsächlich nicht in der Lage sei, den Laptop zu entschlüsseln. Sei dies der Fall, könne sie nicht in Beugehaft genommen werden.



      http://www.gulli.com/news/18073-krypto-urteil-hat-die-verdae…

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      schrieb am 24.02.12 11:29:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Passwort-Urteil: Berufung abgelehnt
      Ramona Fricosu, die von den US-Behörden aufgefordert wurde, im Rahmen laufender kriminalistischer Ermittlungen ihr PGP-Passwort herauszugeben, darf keine Berufung gegen dieses Urteil einlegen. Das zuständige Berufungsgericht lehnte einen entsprechenden Antrag Fricosus - beziehungsweise ihres Anwalts - am gestrigen Dienstag ab.

      Fricosu, die verdächtigt wird, an Betrugsdelikten beteiligt gewesen zu sein, soll das Passwort für ihren mit der Software "PGP Desktop" verschlüsselten Laptop an die Behörden herausgeben (gulli:News berichtete). Ihr Anwalt, Philip Dubois, argumentiert, dies sei ein Verstoß gegen den fünften Verfassungszusatz der USA, demzufolge Verdächtige sich nicht selbst belasten müssen. Diese Argumentation hatten die zuständigen Richter jedoch nicht gelten lassen.

      Das zuständige Berufungsgericht, der "10th U.S. Circuit Court of Appeals", lehnte am gestrigen Dienstag ab, sich mit dem Fall zu befassen. Es entschied, der Fall müsse erst in der niedrigeren Instanz geklärt werden, bevor man sich damit befassen könne. Somit gilt das vorherige Urteil, demzufolge Fricosu bis zum kommenden Montag Zeit hat, eine entschlüsselte Version der Daten vorzulegen. Anderenfalls könnte sie in Beugehaft genommen werden. Die genaue Formulierung ist dabei Beobachtern zufolge ein Versuch des zuständigen Richters, die Frage nach der Herausgabe des Passworts zu umgehen, indem er die Herausgabe der entschlüsselten Daten anordnete.

      Noch komplizierter wird der Fall allerdings dadurch, dass Fricosu das Passwort nach eigenen Angaben nicht selbst gesetzt und mittlerweile vergessen hat


      http://www.gulli.com/news/18219-passwort-urteil-berufung-abg…
      Avatar
      schrieb am 24.02.12 11:31:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Da haben wir es hier in Deutschland um einiges besser :)


      Karlsruhe beschränkt Herausgabe von Nutzerdaten

      Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Az.: 1 BvR 1299/05).

      Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt

      Die Richter des Ersten Senats erklärten eine Regelung für verfassungswidrig, die Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht - etwa um ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auszulesen oder gespeicherte Dateien zu durchsuchen. Die Regelung widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil sie den Zugriff auf die Codes unabhängig davon erlaubt, ob eine Nutzung der Daten durch die Behörde erlaubt sei.


      http://www.onlinekosten.de/news/artikel/47085/0/Karlsruhe-be…
      Avatar
      schrieb am 01.03.12 18:29:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Na schade....mich hätte das urteil interessiert!

      Krypto-Urteil: Laptop ohne Zutun der Verdächtigen entschlüsselt
      Der Fall Ramona Fricosu sorgte in den letzten Wochen in den USA für einige juristische Diskussionen. Der Fall der des Betrugs verdächtigten Frau, die gezwungen werden sollte, das GPG-Passwort ihres Laptops herauszugeben, schien sich zur Grundsatz-Diskussion zu entwickeln. Dies blieb jedoch, wie sich nun herausstellte, aus: den Behörden gelang es, den Laptop ohne Fricosus Hilfe zu entschlüsseln.

      Anhand von Fricosus Fall wurde kontrovers diskutiert, ob die Herausgabe eines Verschlüsselungs-Passwortes bedeutet, sich selbst zu belasten, und somit verfassungswidrig ist. Eine endgültige Klärung dieser Frage wird jedoch anhand dieses Falls nicht zustande kommen: Fricosus Laptop wurde mittlerweile ohne das Zutun der Besitzerin entschlüsselt.

      Wie der Anwalt der Verdächtigen, Philip Dubois, mitteilte, hatte offenbar einer der anderen Verdächtigen den Ermittlern eine Reihe von Passwörtern gegeben. Eines von diesen erwies sich offenbar als das richtige für Fricosus Laptop. Dubois berichtete, die Behörden hätten ihm am gestrigen Mittwoch eine entschlüsselte Kopie der Laptop-Festplatte zukommen lassen. Er habe diese aber bislang nicht analysiert.


      http://www.gulli.com/news/18301-krypto-urteil-laptop-ohne-zu…


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