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    Verlusttopfübertrag von Bank A nach Bank B ohne Depotauflösung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.01.12 06:08:27 von
    neuester Beitrag 25.07.12 11:42:15 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.172.028
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      Avatar
      schrieb am 30.01.12 06:08:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Konkreter Fall.

      Bei Bank A liegt nach wie vor ein Verlusttopf auf Aktien aus dem Jahr 2011
      Bei Bank B sind Aktien im Depot mit sattem Kursgewinn und Verlusttopf = 0,00

      Beide Depots lauten auf die selbe Person.

      Frage: Ist es möglich bzw. gesetzlich geregelt daß ein Übertrag des Verlusttopfes von Bank A nach Bank B erlaubt ist ohne das Restdepot A aufzulösen.

      Bank A schreibt nach Anfrage: Nur möglich mit kompletter Depotauflösung möglich.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 08:41:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.666.008 von 1erhart am 30.01.12 06:08:27Guten Morgen,

      sollte doch eigentlich kein Problem sein, da die Verlusttöpfe ja personenbezogen und nicht auf Kontonummern bezogen sind.

      Vielleicht ist es abwicklungstechnisch für Bank A einfacher, wenn das Depot dafür Bestandsfrei ist, aber (technisch) möglich ist es für Bank A natürlich. Ist ja einfach so, als würde man dort das Depot für eine Sekunde auflösen und sofort wieder ein neues eröffnen.

      Ich habe eher das Gefühl, als würden junge Kolleginnen mal wieder mit Scheuklappen erzogen, selber denken verboten und diese Aussage von oben eingetrichtert bekommen, damit die Kunden ja nicht ganz wegrennen.

      Wenn man aber Bank A genau dies ankündigt/androht, werden sie es schon machen! ;)

      Darf man fragen, um welche Bank(en) es geht? Und ist bei A noch ein Bestand (der auch da bleiben soll)?

      VG, tp
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 09:19:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.666.297 von tradepunk am 30.01.12 08:41:47Bestand soll zum Teil noch bleiben

      Email von der Targo nur bei Depotauflösung möglich, Zielbank spielt ja keine Rolle.
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 09:34:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.666.297 von tradepunk am 30.01.12 08:41:47Rz 235 Überträgt der Steuerpflichtige sein Depot vollständig auf ein anderes Institut, werden die Verluste nur auf Antrag übertragen. Voraussetzung ist, dass sämtliche von der auszahlenden Stelle verwahrten Wertpapiere übertragen werden. Auch eine getrennte Übertragung der Verluste aus Aktienveräußerungen sowie der Verluste aus anderen Veräußerungsgeschäften ist möglich. Ein Verlustübertrag ohne einen Übertrag von Wirtschaftsgütern ist nicht möglich.

      Toller Tip...

      es wird sich kaum eine Bank finden, die gegen ein BMF-Schreiben argumentiert, auch nicht wenn man das Rumpelstilzchen gibt. Auch das Gesetz spricht schließlich von "vollständig" (§43a Abs. 3 Satz 5 EStG).

      Gruß
      Taxadvisor
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 09:54:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.666.604 von Taxadvisor am 30.01.12 09:34:43@taxadvisor

      Zum richtigen Verständnis. Es ist möglich wenn man einen Teil des Depots mit übertragen lassen würde, eventuell auch nur eine Position. Zumindest lese ich das ganze so.
      2 Antworten

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      schrieb am 30.01.12 10:15:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.666.604 von Taxadvisor am 30.01.12 09:34:43O.K., Du bist der Fachmann und 1 sicher ne bessere Hilfe als ich! ;)

      Halte die Haltung des BMF sogar für nachvollziehbar und für mich somit wieder raus! (Würde das Problem aber trotzdem mit "dann halt ganz!" lösen!)

      VG, tp
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 10:17:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.666.837 von tradepunk am 30.01.12 10:15:23streiche "für"
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 11:39:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.666.736 von 1erhart am 30.01.12 09:54:42Ich würde das auch für richtig und adäquat halten. Das BMF-Schreiben lässt das möglich erscheinen. Der Gesetzestext lautet aber:

      "Überträgt der Gläubiger der Kapitalerträge seine im Depot befindlichen Wirtschaftsgüter vollständig auf ein anderes Depot, hat die abgebende auszahlende Stelle der übernehmenden auszahlenden Stelle auf Verlangen des Gläubigers der Kapitalerträge die Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes mitzuteilen;.."

      Daraus kann man eigentlich im Umkehrschluss nur sagen: entweder
      1. bei Übetrragung einzelner WP (auch ohne Antrag) Übernahme der Verlusttöpfe. Das macht keinen Sinn und wird auch nicht praktiziert.
      2. Kein vollständiger Übertrag, kein Verlusttopf-Übertrag.

      Rene Banker hat aber hier - wenn ich mich echt erinnere - schon Fälle aus der Praxis gepostet, die anders gelaufen sind.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 21:54:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.667.298 von Taxadvisor am 30.01.12 11:39:14Hallo,
      also zumindest bei uns geht es folgendermaßen:

      1. Die Verrechnungstöpfe (Aktien-, Sonstiger- oder beide) können nur im Rahmen eines Depotübertrages (und sei es auch nur 1 Fondsanteil eines zuvor gekauften Geldmarktfonds ohne Ausgabeaufschlag) übertragen werden.
      2. Das Depot muss nach dem Übertrag leer sein (also sämtliche Wertpapiere müssen übertragen oder vorher verkauft werden).
      3. Es dürfen keine anderen Depots mehr bei der Bank vorhanden sein.
      4. Das Depot muss aber NICHT aufgelöst werden.

      Fazit:
      Alle Wertpapiere an die neue Bank übertragen - mitsamt den gewünschten Verrechnungstöpfen.
      Dann die gewünschten Wertpapiere wieder von der neuen an die alte Bank zurückübertragen.

      Voila ... gewünschtes Ergebnis erreicht!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 31.01.12 06:02:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Dann ist mir jetzt alles klar.

      Bedanke mich bei allen die sich die Mühe gemacht haben mir zu helfen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.12 06:24:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Test wegen der neuen w:o Version
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 11:42:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von 1erhart: Test wegen der neuen w:o Version


      der substanzvollste Beiitrag den ich seit langem von Dir gelesen habe. Respekt. :laugh:


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