checkAd

    Nachbesserungsrechte bei Depotübertrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.12 11:16:06 von
    neuester Beitrag 23.02.13 11:53:59 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.172.192
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.568
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.02.12 11:16:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgende Frage ist bei mir aktuell: Ich würde gerne mein Depot von Bank X komplett zu Bank Y übertragen. In dem zu übertragenden Depot werden höchstwahrscheinlich irgendwann noch Nachbesserungen aus einem Squeeze Out eingehen. Überträgt die alte Bank die Informationen über die ausgebuchten Papiere mit an die neue Bank, so daß die Nachbesserungen dann automatisch bei der neuen Depotbank gutgeschrieben werden oder sollte ich das Depot noch so lange behalten bis die Nachbesserungen tatsächlich eingegangen sind?

      Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 05.02.12 21:22:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      gute Frage würde mich auch interessieren
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 18:00:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      In Deutschland sind diese Nachbesserungsrechte ja nicht verbrieft und damit auch nicht in den Kundendepots verbucht. Informationen über "outgesqueezte" Papiere werden bei einem Depotübertrag nicht mitgegeben - diese Vorgänge können ja auch schon 10 und mehr Jahre zurückliegen. Wer soll das raussuchen?

      In der Praxis läuft es so, daß die Banken Akten zu Übernahmen und Squeeze-Outs nicht nach 10 Jahren vernichten, sondern unbegrenzt aufbewahren müssen. Wenn es dann zu einer Nachbesserung kommt, werden die damaligen Kunden angeschrieben und ihnen das Geld vergütet.

      Schwierig wird es dann, wenn die Kunden die Bank gewechselt haben und dazu auch noch umgezogen sind. Ohne Anfrage beim Amt geht dann gar nichts. Es hängt dann letztlich von der Bank ab, wie viel Zeit sie in derartige "Ermittlungen" investiert. Bei uns wird unter 100 Euro Nachbesserung nach zwei Briefen gar nichts mehr gemacht.

      Frag' doch einfach mal Deine Bank, wie sie das handhabt. Eventuell kannst Du ja Deine neue Bankverbindung (Geldkonto!!) hinterlassen und die packen den Vermerk in die Akte. Das würde im Ernstfall beiden Seiten helfen.
      Avatar
      schrieb am 07.02.12 08:42:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die umfassende Antwort!

      Ich denke, dann werde ich der Einfachheit halber mal das Depot dort offen lassen und nur die enthaltenen Positionen übertragen.
      Avatar
      schrieb am 23.02.13 11:53:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Welche Depot-Bank hat eigentlich über die Nachbesserung bei Aktien der Hypo Real Estate Holding AG (Squeeze out) informiert?

      Auf Anfrage meinerseits wusste keine der beiden Banken etwas. Nur die SdK, die Aktionärsschützer, hat mich informiert und so musste ich die Nachbesserung samt Zinsen selbst eintreiben. Erfolgreich übrigens, ohne Gegenwehr. :laugh:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Nachbesserungsrechte bei Depotübertrag