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    Frage zu Kredit/Bereitstellungszins eines Firmenkredits bei Berufsunfähigkeit eines Geschäftsführers - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.02.12 12:54:47 von
    neuester Beitrag 25.02.12 13:54:04 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 25.02.12 12:54:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Freund ist in folgender Situation:

      Eine GmbH (drei Ges., EigKap. 25000.-€) hat zur Finanzierung eines Projektes folgende Konstruktion erstellt:
      Sie erhält von der Bank X zwei Kredite: beide Verträge wurden in 04/2011 unterschrieben.

      1. Darlehensvertrag über 15000.-€. Die Auszahlung ist erfolgt.

      2. Darlehenvertrag über 70000.-€. Wurde noch nicht ausgezahlt, seit 12/2011 wird eine Bereitstellungsprovision von 3% zzgl. 19% Mwst. berechnet. Konditionen für 1. und 2.: Laufzeit von 12 Jahren, die ersten zwei Jahre tilgungsfrei, dann Tilgung i.H. von 7,5% p.a. des urspr. Darlehens. Sollzinssatz 5,xx%, gebunden bis 2016, fällig monatlich, danach Neufestsetzung, bei Erhöhung des Zinssatzes besteht ein Sonderkündigungsrecht.

      Die Darlehen 1 und 2 werden durch selbstschuldn. Bürgschaften von zwei der drei Gesellschafter, Risikolebensversicherungen und einer Bürgschaft des Bundeslandes Y abgesichert. Beim Land Y wurden für die mit dem Eigenkapital und dem Kredit 1 durchgeführten Investitionen Fördermittel beantragt und bewilligt (ca. 25000.-€), wovon ca. die Hälfte bereits abgerufen wurde.

      Jetzt fällt einer drei Gesellschafter wg. schwerer Krankheit auf unbestimmte Zeit aus, weswegen das Projekt nicht mehr in der geplanten Form durchgeführt werden kann. Die Firma soll aber nicht aufgelöst werden (um die erfolgten Investitionen nicht zu vernichten). Die Fördermittel müssen daher zurückgezahlt werden (da das Projekt in der beantragten Form nicht durchgeführt wird).

      Jetzt kommt die eigentliche Frage:

      Kommt die Firma aus dem Kreditvertrag 2 (und evt. auch 1) wieder heraus, aus dem ja noch kein Geld geflossen ist, ohne "unendliche" Summen für Vorfälligkeitsentschädigung etc. zu zahlen ?

      Im Kreditvertrag ist unter den sonstigen Kreditbedingungen geregelt:

      Tritt ein Darlehensnehmer aus einem Grund, den die Bank nicht zu vertreten hat, vom Darlehensvertrag teilweise oder ganz zurück, so wird die Zahlung einer Abstandsprovision in Höhe von 1,5% des nicht in Anspruch genommenen Darelehensbetrages vom Darlehensnehmer an die Bank vereinbart.

      ---8<----

      Interpretieren wir den letzen Satz dahingehend korrekt, dass in der aktuellen Situation der Kredit 2 durch den Darlehensnehmer gekündigt werden kann und - da bislang keine Inanspruchnahme erfolgt ist - lediglich eine Zahlung i.H. von 1,5% auf den Gesamtkrditbetrag von 70.000 zu leisten ist und keine weiteren Bereitstellungszinsen oder andere Vorfälligkeitsentschädigungen zu zahlen sind?

      Für kompetente Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
      Avatar
      schrieb am 25.02.12 13:54:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ohne die Darlehensverträge insgesamt zu kennen, kann man nur schwer eine Aussage treffen.

      Zu Kreditvertrag Nr. 1:

      Ist hier für die gesamte Laufzeit ein fester Zinssatz vereinbart und enthält der Vertrag Regelungen für eine Kündigung vor Ablauf der Zinsbindung?

      Zu Kreditvertrag Nr. 2:

      So wie du den Vertragsinhalt dargestellt hast, ist ein Rücktritt vor Auszahlungen bzw. bei Teilauszahlung des Darlehnsbetrages durch den Kreditnehmer möglich - in diesen Fällen ist auf den nicht ausgezahlten Betrag eines Abstandsprovision in Höhe von 1 % der nicht ausgezahlten Summe zu zahlen (hier 1,5 % des Kreditbetrages).

      Eine verbindliche Auskunft erhält dein Freund aber auf jeden Fall vom Kreditgeber, dem würde ich den Sachverhalt einfach darstellen und dann eine Entscheidung treffen.


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