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    Korrekte Abwicklung der Rückgabe von Fondsanteilen an die Fondsgesellschaft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.12 13:03:29 von
    neuester Beitrag 08.03.12 16:57:34 von
    Beiträge: 9
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      Avatar
      schrieb am 07.03.12 13:03:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      wer kennt sich zu diesem Thema aus bzw. kann mit Informationen und / oder Links weiterhelfen?

      Vorgestern Spätnachmittag habe ich meiner Bank die Order erteilt, aus meinem Depot Fondsanteile an die Fondsgesellschaft zurückzugeben. Es handelt sich hierbei um Anteile des verlinkten Fonds.

      Seitdem war der Orderstatus "angenommen". Heute Vormittag wechselte der Status auf "ausgeführt". Als Ausführungskurs wurde der Rücknahmepreis der Fondsgesellschaft angegeben, per gestern mit dem börsentäglichen Zusatz der Uhrzeit "09:00 Uhr".

      Da der Fonds an den Börsen (einschließlich Tradegate und L & S) nahezu beim Anteilspreis gehandelt wird, ist nachvollziehbar zu erkennen, wie der indikative Anteilspreis sich gestern Vormittag relativ stabil hielt und erst gestern Nachmittag deutlich verschlechterte, da die Börsen bekanntlich erst zur zweiten Tageshälfte deutlich nachgegeben haben.

      Der von der Fondsgesellschaft per gestern ausgewiesene Rücknahmekurs liegt jedoch nahe dem gestrigen Tagestief.

      Ist diese Vorgehensweise korrekt?

      Ich habe da doch meine Zweifel und bin über Eure Erfahrungen und Einschätzungen gespannt!

      Danke im Voraus und Gruß

      Silberpfeil
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.03.12 13:40:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.864.183 von Silberpfeil1 am 07.03.12 13:03:29Ich habe da doch meine Zweifel und bin über Eure Erfahrungen und Einschätzungen gespannt!



      Also mir erging es vor längerer Zeit genauso.
      Mir kommt es so vor, als ob die Fondsgesellschaft den Tag abwartet und dann den für sie günstigsten Kurs berechnet!
      Deshalb hab ich meine anderen Fonds seinerzeit direkt über die Börse verkauft.
      Nachteil: Du kannst immer nur komplette Anteile verkaufen.

      Da es sich damals aber um einen Sparplan gehandelt hatte, habe ich heute noch 0,67 Anteile im Depot, die sich nicht verkaufen lassen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.03.12 13:52:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.864.455 von Datteljongleur am 07.03.12 13:40:52Sollten bei deinem Broker KAG Kurse gestellt werden kannst du die 0,67 Anteile verkaufen.
      Avatar
      schrieb am 07.03.12 14:29:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo

      im Prospekt der Fondsgesellschaft steht bis zu welcher Uhrzeit die Order erteilt werden muß um den Tageskurs zu erhalten. Dieser wird für An und Verkaufskurse idR einmal täglich gestellt.

      Es ist die Frage wie schnell der Broker diese Order weiterleitet. Man müsste da die Uhrzeit checken.

      Kann aber Dattel zustimmen, über die Börse kann es attraktiver sein zu verkuafen und die "Spitzen" dann über die Gesellschaft zurückzugeben.
      Avatar
      schrieb am 07.03.12 17:59:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      So wie es ausschaut, habe ich ja den Tageskurs von gestern erhalten, Zusatz "09:00 Uhr". Das heißt, der Broker hat die Rückgabeorder weitergeleitet und sie wurde am Folgetag morgens abgerechnet.

      Um 09:00 Uhr war die Welt anders als um 20:00 Uhr.

      Dennoch wurde wie zu 20:00 Uhr abgerechnet.

      Dieses Gebaren stelle ich in Frage.

      Hat jemand Zugriff auf den maßgeblichen Fondsprospekt und kann die Stelle hier einstellen, in der das Prozedere um die Ermittlung des Rücknahmepreises festgelegt ist?

      Ich konnte sie bisher leider nicht finden.

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      Avatar
      schrieb am 08.03.12 07:45:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hil silberpfeil,

      anbei das Prsopekt

      http://files.is-teledata.com/funds/issuer/report.pdf?ID_CONT…

      auf Seite 3 findest du was. Die Frage ist jetzt wann hast du spätnachtmittags die Order aufgegen ? Nach 18 Uhr ?

      Tägliche Veröffentlichung des Anteilspreises:
      Informationen über den aktuellen Nettoinventarwert der Anteile an dem Fonds sind bei den Vertriebsstellen oder bei Fidelity Funds erhältlich und werden in einer Weise veröffentlicht, die der Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit festlegt.
      Kauf, Verkauf und Umschichtung von Anteilen:
      Anleger, die zum ersten Mal Anteile kaufen, werden gebeten, das Antragsformular auszufüllen. Schriftliche Anweisungen zum Kauf, zum Verkauf und zur Umschichtung sollten an eine Vertriebsstelle gerichtet werden. Anweisungen können auch per Fax erfolgen, falls Fidelity eine vollständig ausgefüllte Fax-Haftungsfreistellung erhalten hat. Solange nichts Gegenteiliges zum Zeitpunkt der Antragstellung schriftlich erklärt wird, ist bei gemeinsamer Anteilinhaberschaft jeder der eingetragenen Anteilinhaber berechtigt, für die anderen gemeinsamen Anteilinhaber im Zusammenhang mit dem Anteilsbestand Dokumente zu unterzeichnen und Anweisungen zu geben. Diese Berechtigung bleibt solange bestehen, bis bei der Vertriebsstelle mit getrennter Post eine Mitteilung über die Beendigung dieser Regelung eingegangen ist.
      Vollständig ausgefüllte Anträge, zusammen mit zur freien Verfügung stehenden Geldern sowie Verkaufs- und Umschichtungsanweisungen, die bei einer Vertriebsstelle oder bei Fidelity Funds, im Falle der Zeichnung von Anteilen direkt bei Fidelity Funds, an einem Tag, an dem die Vertriebsstelle und Fidelity Funds für den Geschäftsbetrieb geöffnet sind, vor 17.00 Uhr Ortszeit Großbritannien (normalerweise um 18.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit) an einem Bewertungstag eingehen, werden normalerweise an diesem Tag zum nächsten berechneten Nettoinventarwert des Fonds zuzüglich einer etwaigen Verkaufsgebühr ausgeführt. Im Normalfall akzeptiert Fidelity keine Zahlungen von und an Personen, bei denen es sich nicht um eingetragene Anteilinhaber oder einen gemeinsamen Anteilinhaber handelt.
      Anteilinhaber werden normalerweise um bis zu drei Geschäftstage Geduld gebeten, bevor sie nach dem Anteilskauf bzw. der Anteilszeichnung ihre Anteile erneut umschichten, verkaufen oder zurückgeben können und sie nach Eingang der ausgefüllten Umschichtungsanweisungen bei der Vertriebsstelle oder Fidelity Funds die neuen Anteile des Fonds, in die er seine Anteile umgeschichtet hat, verkaufen oder in einen anderen Fonds umschichten können, und um bis zu fünf Geschäftstage, bevor ihre Rücknahmezahlung vorgenommen wird.
      Anweisungen zum Kauf von Anteilen werden normalerweise erst ausgeführt, nachdem der Geldeingang von der Bank angezeigt wurde. Der Wert des Anteilsbestands eines Anlegers darf den für die betreffende Anteilsklasse des jeweiligen Fonds geltenden Mindesterstanlagebetrag zu keinem Zeitpunkt unterschreiten. Verkaufsanweisungen müssen die vollständigen Eintragungsangaben, den/die Namen des/der betroffenen Fonds, die Abrechnungswährung, Anzahl oder den Wert der zu verkaufenden Anteile und die Angaben zur Bank enthalten. Anteilinhaber können alle oder einen Teil ihrer Anteile eines Fonds oder einer Klasse von Anteilen in Anteile eines anderen Fonds oder Klasse von Anteilen umschichten, sofern die jeweiligen Mindestanlagebeträge für den bisherigen und den neuen Fonds oder die Klasse von Anteilen eingehalten werden. Anteilinhaber können einige oder alle ihre Klasse-B-Anteile eines Fonds in Klasse-B-Anteile eines anderen Fonds mit derselben Haupthandelswährung unter der Voraussetzung umschichten, dass diese Klasse ausgegeben wurde. Anteilinhaber können einige oder alle ihrer Klasse-C-Anteile eines Fonds in Klasse-C-Anteile eines anderen Fonds unter der Voraussetzung umschichten, dass diese Klasse ausgegeben wurde. Anteilinhaber können einige oder alle ihrer Klasse-E-Anteile eines Fonds in Klasse-E-Anteile eines anderen Fonds unter der Voraussetzung umschichten, dass diese Klasse ausgegeben wurde. Anteilinhaber können einige oder alle ihrer Klasse-Y-Anteile eines Fonds in Klasse-Y-Anteile eines anderen Fonds unter der Voraussetzung umschichten, dass diese Klasse ausgegeben wurde. Anweisungen sollten alle Kontoangaben sowie die Anzahl oder den Wert der zwischen den namentlich genannten Fonds umzuschichtenden Anteile enthalten.
      Zurzeit gültige Mindestanlagen
      (oder der Gegenwert in einer bedeutenden, frei konvertierbaren Währung)
      Klasse A
      Klasse B
      Klasse
      Avatar
      schrieb am 08.03.12 10:43:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe die Lösung hier gefunden:
      https://www.fidelity.de/static/pdf/abwicklung/fidelity-fonds…

      Zitat (Seite 90):

      Die Preisanpassung beträgt höchstens 2% des ursprünglichen Nettoinventarwerts. Da eine solche Preisanpassung als
      Reaktion auf erhebliche Geldströme und nicht aufgrund normaler Volumen erfolgt, ist es nicht möglich, genau
      vorherzusehen, ob eine Preisanpassung zu irgendeinem zukünftigen Zeitpunkt eintreten wird. Daher ist es auch nicht
      möglich, genau vorherzusehen, wie oft derartige Preisanpassungen erforderlich sein werden.


      Das liest sich reichlich widersprüchlich. Da habe ich wohl noch "Glück" gehabt, daß diese Regelung bei mir innerhalb eines Handelstages "nur einmal" Anwendung gefunden hatte!;)

      Gut, daß ich den Fonds lediglich im Rahmen eines kleinen Sparplans bespart hatte und ansonsten alles andere selber in die Hand nehme. Deswegen möchte ich mir ersparen, Zeit dafür zu verschwenden, ob die Fondsgesellschaft berechtigt gehandelt hat.

      Fazit für mich: Finger weg! Da ist der Manipulation meines Erachtens Tür und Tor geöffnet. Zumindest eine gewisse Planbarkeit ist nicht gegeben. Auch die Kriterien, die mich damals zu meiner Fondswahl bewegt hatten, sind zwischenzeitlich nicht mehr gegeben.

      Übrigens: Gutschrift der zurückgegebenen Fondsanteile erfolgt 1 Woche nach Rückgabe.

      Danke noch einmal an alle und Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 08.03.12 14:56:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      An sich sind Fonds nicht verkehrt, nur würde ich sie immer über die Börse verkaufen
      Avatar
      schrieb am 08.03.12 16:57:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Fonds mögen nicht verkehrt sein, da gebe ich Dir Recht.

      Aber nur da, wo nötig.

      Und bei Fidelity wohl eher nicht (mehr). Das aber (wie geschrieben) nicht nur wegen dieses absolut unschönen Erlebnisses, das ich rein sachlich mal mit Euch erörtern wollte, weil es mir sehr zweifelhaft erscheint.

      Gruß

      Silberpfeil


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