Aurum Sachwerte AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.03.12 12:59:09 von
neuester Beitrag 05.04.14 21:05:16 von
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Aurum Sachwerte AG (zuvor Aquileia Immobilien AG) ist eine Beteiligungsgesellschaft. Als solche erwirbt und verkauft sie Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. Hinzu kommt die Verwaltung eigenen Vermögens. Anfang November 2011 firmierte die Gesellschaft von Aquileia Immobilien AG auf Aurum Sachwerte AG um und änderte damit auch ihren Unternehmensgegenstand von einer Immobilien- auf eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft. Bis zum 24. März 2010 firmierte die Gesellschaft noch als Oil & Gas Capital AG und fokussierte sich auf die Ölexploration. Die Gesellschaft hatte die Option, ein Ölfeld in den USA zu erwerben. Aus verschiedenen Gründen kam das geplante Geschäft jedoch nicht zu Stande, so dass das Geschäftsvorhaben aufgegeben wurde.
Quelle http://www.onvista.de/aktien/profil.html?ID_OSI=12578598
Quelle http://www.onvista.de/aktien/profil.html?ID_OSI=12578598
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.883.758 von daPietro am 11.03.12 12:59:09die Unternehmensgeschichte ist sehr interessant.Ist schon bekannt wie sie als nächtes firmieren
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.883.811 von zocklany am 11.03.12 13:22:48Zunächst braucht die neue Schwester eine passende Firmierung. Danach wird man sicherlich an die anderen denken können. Sie werden schon nicht zu kurz kommen.
Aurum Sachwerte AG
Heidenheim
WKN 164439
ISIN DE0001644397
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am 13.12.2013 um 09.00 Uhr in der Notarkanzlei Dr. Christian Winkler und Jochen Stelzer, Augsburger Straße 10, 89231 Neu-Ulm mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft zum 31.12.2013 aufzulösen.
TOP 2
Beschlussfassung über die Bestellung des Abwicklers
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die P18 Capital GmbH, 89518 Heidenheim, als Abwickler der Gesellschaft zu bestellen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in § 22, § 23, § 27 und § 28 zu ändern und § 22 und § 23 wie folgt neu zu fassen:
1)
§ 22 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 22 Einberufung & Anmeldung
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand, in den gesetzlichen oder in der Satzung vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung durch Bekanntmachung elektronisch im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz keine kürzere Frist zulässt (Einberufungsfrist). Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist.
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; diese Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen.“
2)
§ 23 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen; die Anmeldung kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, wenn dies in der Einladung bestimmt wird. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder einer sonstigen in der Einberufung bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Vorstand ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung.“
3)
§ 27 der Satzung wird aufgehoben
4)
§ 28 der Satzung wird zu § 27
Heidenheim, im Oktober 2013
Der Vorstand
Kontakt:
Aurum Sachwerte AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321-60968190
quelle ebundesanzeiger vom 28.10.2013
Heidenheim
WKN 164439
ISIN DE0001644397
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am 13.12.2013 um 09.00 Uhr in der Notarkanzlei Dr. Christian Winkler und Jochen Stelzer, Augsburger Straße 10, 89231 Neu-Ulm mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft zum 31.12.2013 aufzulösen.
TOP 2
Beschlussfassung über die Bestellung des Abwicklers
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die P18 Capital GmbH, 89518 Heidenheim, als Abwickler der Gesellschaft zu bestellen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in § 22, § 23, § 27 und § 28 zu ändern und § 22 und § 23 wie folgt neu zu fassen:
1)
§ 22 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 22 Einberufung & Anmeldung
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand, in den gesetzlichen oder in der Satzung vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung durch Bekanntmachung elektronisch im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz keine kürzere Frist zulässt (Einberufungsfrist). Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist.
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; diese Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen.“
2)
§ 23 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen; die Anmeldung kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, wenn dies in der Einladung bestimmt wird. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder einer sonstigen in der Einberufung bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Vorstand ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung.“
3)
§ 27 der Satzung wird aufgehoben
4)
§ 28 der Satzung wird zu § 27
Heidenheim, im Oktober 2013
Der Vorstand
Kontakt:
Aurum Sachwerte AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321-60968190
quelle ebundesanzeiger vom 28.10.2013
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