VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.03.12 13:00:50 von
neuester Beitrag 12.11.18 20:35:13 von
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Die VAP-Vorbörsliche Aktienplattform.de AG ist ein Anbieter von Dienstleistungen im vorbörslichen Emissions- und Aktienmarkt. Die Gesellschaft berät Unternehmen bei deren Gründung, Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital (Kapitalerhöhungen) bis hin zum Börsengang. VAP fließen zwischen 5 und 9% der Platzierungssumme bei Kapitalerhöhungen als Honorar zu. Ziel der kommenden Jahre sei es, eine Emissions- und Handelsplattform für den vorbörslichen Handel aufzubauen und die entsprechenden Lizenzen hierfür zu beantragen, so das Unternehmen. Über diese Plattform soll es Investoren künftig möglich sein, Aktien einer so betreuten Firma auch außerhalb der Börse zu zeichnen. Bei Börsenreife der betreuten Unternehmen sollen diese mit einem Partner an die Börse gebracht werden. Zusätzlich ist ein Börsenbrief geplant. Die Gesellschaft wurde 2001 gegründet und ist seit dem 2. Dezember 2005 selbst im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Quelle http://www.onvista.de/aktien/profil.html?ID_OSI=13787594
Quelle http://www.onvista.de/aktien/profil.html?ID_OSI=13787594
Wozu noch eine Bank überfallen.Besser man gründet eine sowas wie das Rechimperium.
Und was ird aus den Börsenmäntel?!
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.913.546 von caramelos am 16.03.12 13:26:24Er wird neu firmiert. Das vermittelt den Reiz des Neuen und lässt die Vergangenheit vergessen.
Wie kommst du auf neu firmiert ?
Nix los bei Reich....
heute kam eine einladung zur auserordentlichen hauptversammlung die vorsieht am 12 .12 .13 die gesellschaft zu liquidieren kein wort wie es weitergehen soll ,ob noch vermögen da ist. was mit den aktien passieren soll ,gar nichts, auf der internetseite nichts zu finden das soll alles bei einem notar in neu -ulm stattfinden ich weiss nur dass ich vor 2-3 jahren zu einem aktientausch aufgefordert wurde dem ich mich aber nicht angeschlossen habe für eine firma die in richtigem goldbarren anlegt die müsste doch eigentlich auf einem gewinn sitzen !!!!!!! wer weiss mehr ??????????????
VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG
Heidenheim
WKN A0JCYE
ISIN DE000A0JCYE7
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am 12.12.2013 um 09.00 Uhr in der Notarkanzlei Dr. Christian Winkler und Jochen Stelzer, Augsburger Straße 10, 89231 Neu-Ulm mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft zum 31.12.2013 aufzulösen.
TOP 2
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in § 7, § 22, § 23, § 27, § 28 zu ändern und § 7, § 22 und § 23 wie folgt neu zu fassen:
1)
§ 7 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 7 Aktien
Die Aktien lauten auf den Inhaber.“
2)
§ 22 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 22 Einberufung & Anmeldung
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand, in den gesetzlichen oder in der Satzung vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung durch Bekanntmachung elektronisch im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz keine kürzere Frist zulässt (Einberufungsfrist). Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist.
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; diese Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen.
3)
§ 23 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 23 Teilnahme und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen; die Anmeldung kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, wenn dies in der Einladung bestimmt wird. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder einer sonstigen in der Einberufung bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Vorstand ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung.“
4)
§ 27 der Satzung wird aufgehoben
5)
§ 28 der Satzung wird zu § 27
TOP 3
Beschlussfassung über die Bestellung des Abwicklers
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die P18 Capital GmbH, Heidenheim, als Abwickler der Gesellschaft zu bestellen.
Heidenheim, im Oktober 2013
Der Vorstand
Kontakt
VAP Vorboersliche-Aktienplattform.de AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321-92534190
quelle ebundesanzeiger vom 28.10.2013
Heidenheim
WKN A0JCYE
ISIN DE000A0JCYE7
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am 12.12.2013 um 09.00 Uhr in der Notarkanzlei Dr. Christian Winkler und Jochen Stelzer, Augsburger Straße 10, 89231 Neu-Ulm mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft zum 31.12.2013 aufzulösen.
TOP 2
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in § 7, § 22, § 23, § 27, § 28 zu ändern und § 7, § 22 und § 23 wie folgt neu zu fassen:
1)
§ 7 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 7 Aktien
Die Aktien lauten auf den Inhaber.“
2)
§ 22 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 22 Einberufung & Anmeldung
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand, in den gesetzlichen oder in der Satzung vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung durch Bekanntmachung elektronisch im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz keine kürzere Frist zulässt (Einberufungsfrist). Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist.
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; diese Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen.
3)
§ 23 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 23 Teilnahme und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen; die Anmeldung kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, wenn dies in der Einladung bestimmt wird. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder einer sonstigen in der Einberufung bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Vorstand ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung.“
4)
§ 27 der Satzung wird aufgehoben
5)
§ 28 der Satzung wird zu § 27
TOP 3
Beschlussfassung über die Bestellung des Abwicklers
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die P18 Capital GmbH, Heidenheim, als Abwickler der Gesellschaft zu bestellen.
Heidenheim, im Oktober 2013
Der Vorstand
Kontakt
VAP Vorboersliche-Aktienplattform.de AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321-92534190
quelle ebundesanzeiger vom 28.10.2013
heute war die versammlung zur abstimmung ob die gesellschaft aufgelöst werden soll ich hatte karten aber hab den termin verschlafen ich werde auf jeden fall einspruch einlegen, denn diesen betrug darf es eigentlich nicht geben und man soll so etwas auch nicht tolerieren diese ag war von anfang an auf betrug ausgelegt vor allem was ist mit der tochtergesellschaft die jetzt auf den goldbarren sitzt, ich werde sehen wie man gegen diesen beschluss vorgehen kann !!!!!!
Ich denke mal wenn du nicht auf der Hauptversammlung warst bzw dich hast vertreten lassen kannst du keinen Einspruch machen.....wobei du Recht hast hoffe mal Sdk oder DSW waren da wg einen Widerspruch
wie geht es weiter...
Hm ruhig hier
war gerade am briefkasten und was finde ich da ?
ein kaufangebot für vap Aktien die bieten 20 Cent pro stk
Käufer soll die Baltikum Beteiligung sein .
aber ich habe immer noch im kopf dass die vap damals eine tochter ag gegründet hat, die in echtes Gold angelegt hat, oder warum sollten die sich sonst dafür interessieren und
vor allem wer steckt hinter der bet ag im Baltikum es werden doch nicht die eigner von vap sein oder dass die grössere Pakete halten . wer weiss etwas und möchte dies mitteilen ??????????????
dann wären 20 Cent nämlich lächerlich aber auch das ende eines Desasters!
ein kaufangebot für vap Aktien die bieten 20 Cent pro stk
Käufer soll die Baltikum Beteiligung sein .
aber ich habe immer noch im kopf dass die vap damals eine tochter ag gegründet hat, die in echtes Gold angelegt hat, oder warum sollten die sich sonst dafür interessieren und
vor allem wer steckt hinter der bet ag im Baltikum es werden doch nicht die eigner von vap sein oder dass die grössere Pakete halten . wer weiss etwas und möchte dies mitteilen ??????????????
dann wären 20 Cent nämlich lächerlich aber auch das ende eines Desasters!
VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG
Heidenheim
WKN A0JCYE
ISIN DE000A0JCYE7
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 02.03.2016, um 09:00 Uhr,
in der
Notarkanzlei Dr. Christian Winkler und Jochen Stelzer,
Augsburger Straße 10, 89231 Neu-Ulm
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Tagesordnung
TOP 1
Beschlussfassung über die Änderung und Neufassung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in § 7, § 22, § 23, § 24, § 26, § 27, § 28 zu ändern und § 7, § 22, § 23, § 24, § 26, § 27, § 28 wie folgt neu zu fassen:
1)
§ 7 Aktien der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„Die Aktien lauten auf den Inhaber. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. Die Form der Aktien und der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Das Gleiche gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. Über mehrere Aktien kann eine Urkunde ausgestellt werden (Sammelurkunde).“
2)
§ 22 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 22 Einberufung & Anmeldung
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand, in den gesetzlichen oder in der Satzung vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung durch Bekanntmachung elektronisch im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz keine kürzere Frist zulässt (Einberufungsfrist). Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist. Der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; diese Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen.“
3)
§ 23 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 23 Teilnahme und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen; die Anmeldung kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, wenn dies in der Einladung bestimmt wird. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder einer sonstigen in der Einberufung bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Vorstand ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung.“
4)
§ 24 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 24 Leitung der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet, im Falle seiner Verhinderung durch dessen Stellvertreter. Wenn sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrats als auch sein Stellvertreter verhindert sind, wird der Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung gewählt. Die Wahl wird vom Vorstand durchgeführt.
Der Vorsitzende bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ablauf der Hauptversammlung, insbesondere Art, Form und Reihenfolge der Abstimmung.“
5)
§ 26 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt.“
6)
§ 27 der Satzung wird aufgehoben.
7)
§ 28 der Satzung wird zu § 27.
Kontakt:
VAP Vorboersliche-Aktienplattform.de AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: (07321) 92534-190
Heidenheim, im Dezember 2015
Der Vorstand
quelle bundesanzeiger vom 28.12.2015
Heidenheim
WKN A0JCYE
ISIN DE000A0JCYE7
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 02.03.2016, um 09:00 Uhr,
in der
Notarkanzlei Dr. Christian Winkler und Jochen Stelzer,
Augsburger Straße 10, 89231 Neu-Ulm
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Tagesordnung
TOP 1
Beschlussfassung über die Änderung und Neufassung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in § 7, § 22, § 23, § 24, § 26, § 27, § 28 zu ändern und § 7, § 22, § 23, § 24, § 26, § 27, § 28 wie folgt neu zu fassen:
1)
§ 7 Aktien der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„Die Aktien lauten auf den Inhaber. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. Die Form der Aktien und der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Das Gleiche gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. Über mehrere Aktien kann eine Urkunde ausgestellt werden (Sammelurkunde).“
2)
§ 22 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 22 Einberufung & Anmeldung
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand, in den gesetzlichen oder in der Satzung vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung durch Bekanntmachung elektronisch im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz keine kürzere Frist zulässt (Einberufungsfrist). Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist. Der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; diese Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen.“
3)
§ 23 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 23 Teilnahme und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen; die Anmeldung kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, wenn dies in der Einladung bestimmt wird. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder einer sonstigen in der Einberufung bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Vorstand ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung.“
4)
§ 24 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„§ 24 Leitung der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet, im Falle seiner Verhinderung durch dessen Stellvertreter. Wenn sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrats als auch sein Stellvertreter verhindert sind, wird der Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung gewählt. Die Wahl wird vom Vorstand durchgeführt.
Der Vorsitzende bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ablauf der Hauptversammlung, insbesondere Art, Form und Reihenfolge der Abstimmung.“
5)
§ 26 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt.“
6)
§ 27 der Satzung wird aufgehoben.
7)
§ 28 der Satzung wird zu § 27.
Kontakt:
VAP Vorboersliche-Aktienplattform.de AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: (07321) 92534-190
Heidenheim, im Dezember 2015
Der Vorstand
quelle bundesanzeiger vom 28.12.2015
Geht wer zur HV am 02.03
Wenig los bei dieser "Perle"
Hat auch was
Anleger und Mittenwald kämpfen gegen Heidenheimer Familie R.
http://www.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/anleger-und-…
Anleger und Mittenwald kämpfen gegen Heidenheimer Familie R.
http://www.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/anleger-und-…
Noch wer dabei ?
Ja ich bin noch dabei und bleibe es auch! Im Sommer kam ein Angebot zum Aktien Rückkauf.
Ich habe zurück geschrieben dass ich für 20 Cent nicht bereit bin auch nur eine einzige Aktie abzugeben. Darauf kam von diesen verbrechern noch ein schrieb dass sie nicht mehr zahlen können. Vor einigen Jahren hatten die eine Tochter gegründet mit dem Geld der AG und hatten echtes Gold angekauft das ist spurlos verschwunden. Das passt alles zu dieser Bande und keiner legt denen das Handwerk.die Hauptversammlung in neu-Ulm wurde im letzten Moment abgesagt in einer Kanzlei eines Notars . Die machen alle gemeinsame Sache. Ich habe noch 30 Jahre Zeit zu warten denn bei 20 Cent macht ein Verkauf keinen Sinn. Und bevor die nicht alle Aktien haben kann man die ag nicht schließen. Es gibt die 95 % Klausel zur Abfindung der restaktionäre aber nur nach einer Prüfung der werthaltigkeit durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Aber vielleicht ist deshalb schon der Notar im Boot. Es gab schon viele anzeigen gegen diese Betrüger aber unser Staat leistet diesen Ganoven noch Beistand. Er geht nur gegen das kleine Volk vor . Das Volk darf betrogen werden mit dem Segen von oben aber wehe ein kleiner Bürger nimmt mal ein paar Euro ein ohne Steuern abzudrücken ,dann schlägt der Staat zurück.
Ich habe zurück geschrieben dass ich für 20 Cent nicht bereit bin auch nur eine einzige Aktie abzugeben. Darauf kam von diesen verbrechern noch ein schrieb dass sie nicht mehr zahlen können. Vor einigen Jahren hatten die eine Tochter gegründet mit dem Geld der AG und hatten echtes Gold angekauft das ist spurlos verschwunden. Das passt alles zu dieser Bande und keiner legt denen das Handwerk.die Hauptversammlung in neu-Ulm wurde im letzten Moment abgesagt in einer Kanzlei eines Notars . Die machen alle gemeinsame Sache. Ich habe noch 30 Jahre Zeit zu warten denn bei 20 Cent macht ein Verkauf keinen Sinn. Und bevor die nicht alle Aktien haben kann man die ag nicht schließen. Es gibt die 95 % Klausel zur Abfindung der restaktionäre aber nur nach einer Prüfung der werthaltigkeit durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Aber vielleicht ist deshalb schon der Notar im Boot. Es gab schon viele anzeigen gegen diese Betrüger aber unser Staat leistet diesen Ganoven noch Beistand. Er geht nur gegen das kleine Volk vor . Das Volk darf betrogen werden mit dem Segen von oben aber wehe ein kleiner Bürger nimmt mal ein paar Euro ein ohne Steuern abzudrücken ,dann schlägt der Staat zurück.
Langsam könnte auch mal eine HV kommen
Letzter veröffentlichter Jahresabschluss ist von 2011.
Sofern VAP die Voraussetzungen der Kleinstkapitalgesellschaft erfüllt, muss der Jahresabschluss nicht mehr veröffentlicht, sondern nur noch hinterlegt werden. Die Hinterlegung wird nicht im Bundesanzeiger gemeldet.
AP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG
Heidenheim
WKN A0JCYE
ISIN DE000A0JCYE7
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 13.12.2018, um 11:00 Uhr,
im internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage in Hochhaus,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 10:45 Uhr.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011
TOP 2
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 festzustellen.
TOP 3
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 festzustellen.
TOP 4
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 festzustellen.
TOP 5
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 festzustellen.
TOP 6
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 festzustellen.
TOP 7
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 festzustellen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 zu entlasten
TOP 9
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten
TOP 10
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten
TOP 11
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.
TOP 12
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.
TOP 13
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten.
TOP 14
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.
TOP 15
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 zu entlasten.
TOP 16
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
TOP 17
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.
TOP 18
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.
TOP 19
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.
TOP 20
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten.
TOP 21
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.
Unverbindliche Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 23 der Satzung lautet wie folgt:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden die Aktionäre zugelassen, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Versammlung bei der Gesellschaft unter folgender Adresse angemeldet haben. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieser Bestimmung.
VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321 34269190
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG
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89518 Heidenheim
Fax: 07321 34269190
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. werden im Internet unter
www.vap-ag.de
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG. die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG, nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG. unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:
VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Heidenheim, im Oktober 2018
Der Vorstand
Heidenheim
WKN A0JCYE
ISIN DE000A0JCYE7
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 13.12.2018, um 11:00 Uhr,
im internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage in Hochhaus,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 10:45 Uhr.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011
TOP 2
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 festzustellen.
TOP 3
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 festzustellen.
TOP 4
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 festzustellen.
TOP 5
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 festzustellen.
TOP 6
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 festzustellen.
TOP 7
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 festzustellen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 zu entlasten
TOP 9
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten
TOP 10
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten
TOP 11
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.
TOP 12
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.
TOP 13
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten.
TOP 14
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.
TOP 15
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 zu entlasten.
TOP 16
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
TOP 17
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.
TOP 18
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.
TOP 19
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.
TOP 20
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten.
TOP 21
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.
Unverbindliche Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 23 der Satzung lautet wie folgt:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden die Aktionäre zugelassen, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Versammlung bei der Gesellschaft unter folgender Adresse angemeldet haben. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieser Bestimmung.
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Fax: 07321 34269190
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
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Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG. die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
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Heidenheim, im Oktober 2018
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