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    Der "ganz normale" Wahnsinn?: Ausländische Quellensteuer und der deutsche Fiskus - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.03.12 17:03:26 von
    neuester Beitrag 20.06.19 11:48:37 von
    Beiträge: 311
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      schrieb am 29.03.12 17:03:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe W:O'ler

      Ich habe seit einigen Jahren ein immer breiter aufgestelltes Depot ausländischer Dividendenwerte aufgebaut, um möglichen Währungsrisiken entgegen zu wirken.

      Leider gibt es immer wieder unangenehme -sehr oft auch nachträgliche- Überraschungen.

      Oft werden diese Themen in den jeweiligen Einzel-Threads diskutiert, aber dann ist es schwierig, sich einen Überblick zu verschaffen.

      Deswegen habe ich mir überlegt, einen Übersichts-Thread einzurichten, in dem man sich zu solchen Themen austauschen und idealerweise Rat finden oder sogar mögliche Fallstricke vermeiden kann.

      Es wäre schön, wenn sich eine rege Beteiligung einstellen würde.

      Konkreter Anlass für den heutigen Threadbeginn ist mein Ärger darüber, dass gestern ein ganzer Sack von Abrechnungen aus den letzten 1,5 Jahren nachträglich geändert und mit erhöhten Steuern belegt wurde (bin bei comdirect, wo der Sachverhalt derzeit noch in der Prüfung befindlich ist).

      Bei allen Fällen handelt es sich um Kapitalrückzahlungen, die innerhalb Deutschlands normalerweise AbgSt-frei sind (zuletzt so geschehen z.B. bei XING) und bisher genauso behandelt worden waren.

      Jetzt plötzlich werden diese Beträge im Nachhinein als AbgSt.-pflichtig behandelt und groteskerweise wird teilweise sogar ausländische Quellensteuer angerechnet (bis jetzt noch), obwohl gar keine abgezogen worden war.

      Im Einzelnen handelt es sich um folgende Werte:

      Lippo Mapletree (Singapur)
      Transocean (Schweiz)
      Garmin (Schweiz)
      Wiener Privatbank (Österreich)
      Iberdrola Renovables (Spanien)
      Hellenic Exchanges (Griechenland)
      Lifewatch (Schweiz)
      Aspen Pharmacare (Südafrika)
      Komax Holdings (Schweiz)


      Hat jemand das gleiche Problem und vielleicht sogar schon was erfahren?
      3 Antworten
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      schrieb am 29.03.12 17:11:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      ein zweites sehr großes Ärgernis ist die Behandlung bei norwegischen Aktien

      bis vor einiger Zeit konnten von den in Norwegen einbehaltenen 25% wenigstens 15% auf die AbgSt angerechnet werden;

      dies Handhabung wurde im vergangenen Jahr rückwirkend bis 2010 aufgehoben und führte zu unerfreulichen Steuernachbelastungen;

      zu allem Überfluss kam heute auch noch eine gleichlautende Änderung für 2009!!!

      fürchte aber, dass das hiernach zulässig ist: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_87730/DE/BMF__Start…
      1 Antwort
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      schrieb am 29.03.12 17:16:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.974.584 von R-BgO am 29.03.12 17:11:04bei Spanien ist es genauso;

      habe hier eine ganz gute Erläuterung gefunden, die zeitlich auch zu meiner Erinnerung passt:

      http://www.abgeltungssteuer.steuernetz.de/aav_abgeltungssteu…
      Dienstag 30.November 2010
      Keine Anrechnung von Quellensteuer aus Spanien und Norwegen über die Bank
      Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer erfolgt von Seiten der Banken bis zu dem nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zulässigen Höchstsatz. Für Dividenden beträgt der zulässige Quellensteuer-Höchstsatz in der Regel 15 %. Da z.B. in Spanien ab 2010 der nationale Quellensteuersatz 19 % beträgt, müssten die deutschen Banken ihren Kunden, die spanische Aktien im Depot haben, eigentlich 15 % auf die Kapitalertragsteuer von 25 % anrechnen, somit nur 10 % der Bruttodividende als Kapitalertragsteuer einbehalten.

      Doch die Banken nehmen diese Anrechnung der ausländischen Quellensteuer für Dividenden aus Spanien und Norwegen jetzt nicht mehr vor bzw. machen eine wenige Monate zuvor erfolgte Anrechnung wieder rückgängig.

      Dem WM-Datenservice als bankinterner Mitteilungsdienst ist dazu Folgendes zu entnehmen:

      "Nach Rücksprache mit den kreditwirtschaftlichen Verbänden wurde vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bestätigt, dass bei Dividendenzahlungen aus Norwegen und Spanien im Rahmen des deutschen Kapitalertragsteuer-Abzugsverfahrens keine Quellensteuer auf Ebene der Kreditinstitute gemäß § 43a Abs. 3 Satz 1 EStG angerechnet werden kann. Eine mögliche Anrechnung ist ausschließlich im Rahmen der Veranlagung zu klären. Vor diesem Hintergrund weist WM keine anrechenbare Quellensteuer bei Dividendenzahlungen aus den beiden Ländern aus."

      Das Bundeszentralamt für Steuern teilt dazu mit, dass eine Anrechnung der Quellensteuer bei Dividenden aus Spanien und Norwegen nicht mehr erfolgt, "da in beiden Ländern Möglichkeiten zur Erstattung der nationalen Quellensteuer bestehen". Im Einzelnen gelte Folgendes:

      Für Spanien: Befreiung von der Quellensteuer für Dividenden bis 1500 € pro Jahr (zunächst Quellensteuerabzug und anschließendes Erstattungsverfahren), wenn der Empfänger seinen Wohnsitz in einem EU- oder DBA-Staat hat.
      Für Norwegen: Anteilseignern mit Wohnsitz im EWR wird die einbehaltene Quellensteuer auf Antrag ganz oder teilweise erstattet ("shielding deduction").
      Wenn es also in diesen Ländern bereits die Möglichkeit gibt, sich die einbehaltene Quellensteuer gänzlich erstatten zu lassen, so ist eine Anrechnung durch die Banken nicht möglich. Das Bundeszentralamt verweist auf seine Homepage, auf der die Antragsformulare für die Erstattung der ausländischen Quellensteuer (zweisprachig) zu finden sind:

      http://www.steuerliches-info-center.de, dort weiter über "Aufgaben des BZSt" -> "Ausländische Formulare" -> "Quellensteuer"

      Für den Erstattungsantrag an die ausländische Steuerbehörde gibt es bestimmte Fristen, die auf dem jeweiligen Antragsformular in den Erläuterungen stehen.

      Soweit die ausländische Quellensteuer nicht über dem nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zulässigen Höchstsatz liegt, kommt eine Anrechnung auf die deutsche Abgeltungssteuer in Betracht, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Diese Anrechnung muss über die deutsche Einkommensteuererklärung beantragt werden und wird vom Wohnsitzfinanzamt des Anlegers vorgenommen. Es genügt, wenn dafür nur die betroffenen ausländischen Kapitalerträge samt den darauf einbehaltenen Steuern in der Anlage KAP angegeben werden. Den über dem DBA-Höchstsatz (i.d.R. 15 % bei Dividenden) liegenden Teil der ausländischen Quellensteuer (für Spanien also 4 % = 19 % minus 15 %) muss sich der Anleger vom ausländischen Fiskus erstatten lassen.

      Beispiel:
      Hat im Jahr 2010 ein Anleger 3500 € Dividenden aus Spanien kassiert, kann er sich die volle spanische Quellensteuer für Dividenden bis 1500 € (= spanischer Freibetrag) vom spanischen Fiskus zurückholen. Für die über dem Freibetrag liegenden Dividenden in Höhe von 2000 € bleibt es bei der spanischen Quellensteuer von 19 % (= 380 €). Von dieser Quellensteuer muss das deutsche Finanzamt den nach DBA zulässigen Höchstsatz von 15 % auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen (15 % von 2000 € = 300 €). Die restlichen 80 € (4 % von 2000 €) muss sich der Anleger vom spanischen Fiskus zurückholen, sonst bleibt er auf dieser Steuer sitzen. Nimmt er dafür seine Bank zu Hilfe, zahlt er Gebühren, die mitunter die Erstattung wieder aufzehren. Außerdem kann es mitunter länger dauern, bis die Erstattung aus dem Ausland eintrifft.
      Avatar
      schrieb am 29.03.12 17:32:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei Spanien hab ich auch Probleme, bin Ösi. Derzeit Auszahlung der zuviel gezahlten Quellensteuer nur auf ein Konto in Spanien !!! möglich. Wird angeblich geändert.
      Avatar
      schrieb am 29.03.12 18:28:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      hatte jetzt ein langes Telefonat mit der comdirect, die auch nicht begeistert davon ist, den ganzen Kram wieder anzupacken

      ganz lapidar hieß es, dass bei Spanien und Norwegen tatsächlich bis 2009 zurückgegangen wird, im ersten Anlauf war 2009 nicht als so dringend eingestuft worden

      und zu den Kapitalrückzahlungen wurde Bezug gneommen auf das BMF-Rundschreiben vom 22.12.2009 (http://www.abgeltungsteuer.org/BMF-Schreiben_221209.pdf), Rz92 das ich inzwischen so verstanden habe, dass es darauf ankommt, aus was für einer Art Rücklage das Kapital zurückgewährt wird;

      die entsprechende Änderung der Einstufung fuße auf neuen Angaben der Wertpapier-Mitteilungen, Näheres könne man mir dazu auch nicht sagen...


      werde mir irgendwann mal die Mühe machen, die Einstufung zumindest an einem Beispiel durch Reinschauen in die Bilanzen des entsprechenden Unternehmens zu überprüfen

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      schrieb am 29.03.12 19:28:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.974.522 von R-BgO am 29.03.12 17:03:26Da, wo die Betrüger was ab haben wollen, langen die halt zu. Die Betrüger, damit meine ich den Staat. Wirkliche Freiheit und gerechte Systeme kämen ohne solche Steuern aus. Wird in Zukunft immer schwerer, mit Transaktionssteuern und so.
      Bei Renditen von 3 bis 5 % ist das schon eine Menge, um die man da betrogen wird. Nicht jeder räumt am Aktienmarkt groß ab.

      Kommt noch die Vermögenssteuer hinzu wird alles wieder völlig undurchsichtig. Hat man viel, lohnt ein Konto im Ausland. Hat man nichts .. ist man eh am Arsch.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.03.12 09:13:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.975.576 von sukraman am 29.03.12 19:28:19Um der Abzocke der deutschen Staatsmafia zu entgehen, führt über kurz oder lang an Auswanderung kein Weg vorbei.

      Ich lebe seit 2009 in der Schweiz. Meine Depots habe ich in Deutschland belassen, da die Schweizer Banken zu hohe Kosten verursachen. Mir werden nur noch die Quellensteuern der jeweiligen Länder abgezogen, welche mir teilweise auf meine Steuer angerechnet werden, oder es gibt die Möglichkeit diese zurück zu fordern. Bei Ländern ohne Quellensteuer geht die ganze Ausschüttung aufs Konto.

      Am schlechtesten werde ich von Deutschland selbst behandelt, da ich zu viel bezahlten Steuern während der ersten fünf Jahre meiner Auswanderung nicht zurückfordern kann.

      Der deutsche Staat ist für mich einer der übelsten Parasit, die man sich nur vorstellen kann.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.03.12 11:34:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von R-BgO: und zu den Kapitalrückzahlungen wurde Bezug gneommen auf das BMF-Rundschreiben vom 22.12.2009 (http://www.abgeltungsteuer.org/BMF-Schreiben_221209.pdf), Rz92 das ich inzwischen so verstanden habe, dass es darauf ankommt, aus was für einer Art Rücklage das Kapital zurückgewährt wird;

      die entsprechende Änderung der Einstufung fuße auf neuen Angaben der Wertpapier-Mitteilungen, Näheres könne man mir dazu auch nicht sagen...


      werde mir irgendwann mal die Mühe machen, die Einstufung zumindest an einem Beispiel durch Reinschauen in die Bilanzen des entsprechenden Unternehmens zu überprüfen


      Also der Regelung lautet:

      Kapitalherabsetzung / Ausschüttung aus dem Einlagekonto
      92 Die Herabsetzung des Nennkapitals einer Kapitalgesellschaft ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft i. S. des § 20 Absatz 2 EStG. Erfolgt keine Auskehrung des Herabsetzungsbetrages an die Anteilseigner, ergibt sich auch keine Auswirkung auf die Anschaffungskosten der Anteile. Wird der Kapitalherabsetzungsbetrag an den Anteilseigner ausgekehrt, mindert der Auskehrungsbetrag die Anschaffungskosten der Anteile, soweit er nicht auf einen Sonderausweis nach § 28 Absatz 1 Satz 3 KStG entfällt. Zahlungen aus einer Kapitalherabsetzung oder Zahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto können je nach Einstandskurs auch zu negativen Anschaffungskosten führen (BFH vom 20. April 1999, BStBl II S. 698). Soweit der Auskehrungsbetrag auf einen Sonderausweis nach § 28 Absatz 1 Satz 3 KStG entfällt, ist der Herabsetzungsbetrag als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 1 Nummer 2 EStG zu behandeln; eine Minderung der Anschaffungskosten für die Anteile an der Kapitalgesellschaft tritt insoweit nicht ein.


      Die Ausnahmeregelung mit dem KStG kann man mE vergessen, da dieses nicht für ausl. Gesellschaften gilt, somit auch kein Sonderausweis gelten kann.

      Vielleicht ist es zweckmäßig mal in die Schweizer Unternehmen zu blicken, weil sich hier normalerweise keine Sprachschwierigkeiten ergeben. Ein ähnliches Problem taucht wohl auch bei Swiss Re auf. Dort wird die Dividende ohne Schweizer Verrechnungssteuer aber mit deutscher Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Näheres kann im Thread zu Swiss Re nachgelesen werden.

      Die Auszahlung erfolgt aus den gesetzlichen Reserven und führt dazu, daß aufgrund der Schweizer Steuergesetze keine Quellensteuer einbehalten wird. Es wäre interessant einmal zu erfahren, warum in D. dann KapErtrSt erhoben wird, obwohl doch eigentlich die AK gemindert werden müßten (so verstehe ich zumindest den Erlaß).

      Ich würde wie folgt vorgehen:
      Berichtige in Deiner Steuererklärung in der Anlage KAP die in der Bankbescheinigung ausgewiesenen Dividendenbeträge um die entsprechenden Auszahlungen aus Kapitalrücklagen. Verweise auf den Erlaß und die entsprechenden HV-Einladungen oä und warte ab, wie das Finanzamt reagiert. Die haben mit Sicherheit ein Problem....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.03.12 11:44:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.983.637 von lalin1972 am 31.03.12 11:34:28Nachtrag:

      Bei der Wiener Privatbank wird die Kapitalherabsetzung hier dargestellt:

      http://www.wienerprivatbank.com/investor_relations_ad_hoc/ka…

      Da würde mich wirklich interessieren, warum man nicht die Anschaffungskosten mindert....
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 14:57:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Habe heute Steuernachbelastung aus 2009 für Norwegen erhalten.
      Bei der Steuererstattung im Norwegen gibt es aber keine Probleme, wenn auch umständlich.
      Im Vorjahr habe ich CHF Dividende brutto für netto erhalten, also keine Steuer D oder CH. Diese Abrechnung wurde jetzt storniert.
      Die Gutschrift lautete brutto 49,57 € minus KeSt 4,95, Soli 0,27.
      Jetzige Gutschrift 44,35 €
      7,44 € wurden ausländ.Quellensteuer angerechnet.
      Frage: Wer hat die Quellensteuer bezahlt ?
      Demnach würde ich nur 10% KeSt + Soli bezahlen.
      Bisher gab es immer 35% Quellensteuerabzug !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 02:17:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.989.565 von happymuck am 02.04.12 14:57:16Die Deutschen wollen mal wieder den Schweizer zeigen, wie sie ihre Verrechnungssteuer zu erheben haben und rechnen eine fiktive Schweizer Quellensteuer an - den Blödsinn gibt es nur in D. :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 08:30:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Es nervt:

      nun werden auch bei regulären Dividenden in der Schweiz (garmin) und Irland (Greencore) keinerlei Quellensteuern mehr angerechnet.

      Meine neue "Standard"steuerbelastung scheint >50% zu sein...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 09:30:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      Für den deutschen Anleger ist die neue Dividendenabrechnung mit der Schweiz doch ein Traum! Siehe Beitrag Nr. 10 !
      Auch Dividendenzahlungen aus Österreich werden nun ebenso behandelt !
      Immofinanz zahlten im Vorjahr 200.-€, diese wurden brutto für netto, also ohne Steuerabzug gutgeschrieben. Diese Abrechnung wurde jetzt storniert. Die Neuabrechnung lautet : Steuerbemessungsgrundlage 200.-€,
      KeSt. ./.20.-, Soli ./. 1,10 und angerechnete ausländische Steuer 30,-€
      Nettogutschrift 178,90 €
      Von dieser neuen Steuerregelung habe ich jedoch nirgenwo was gelesen !
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 10:28:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.993.000 von R-BgO am 03.04.12 08:30:15Inzwischen Rückmeldung von der Bank erhalten:

      -bei der Schweiz handele es sich um einen Fehler, der werde noch korrigiert
      -und bei Irland wird's perfide:

      es gibt eine WM-Datenmeldung vom 22.11.2011 wonach am 30.3.2011 ein neues DBA mit Irland abgeschlossen worden sei (http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_74374/DE/BMF__Start…; hoffe, der Link funzt). In dem 52-seitigen Text stehen an verschiedenen Stellen Regelungen, die ich summarisch so verstehe:

      1) Theoretisch zahlen EU-Bürger keine Quellensteuer
      2) praktisch aber doch
      3) weil sie ja theoretisch nix gezahlt haben, wird in Dtld. der volle Betrag besteuert und nix angerechnet, weil man ja
      4) sich die Steuer in Irland wiederholen kann (womit nix zu Aufwand, Zeit und Kosten gesagt ist)

      Im Ergebnis kann sich so jeder seinen Cut nehmen; mir scheint, dass wird jetzt Stück für Stück der Standard...:mad::mad::mad:


      Nur als Fussnote:
      am 2.4.2012 wird erstmals eine Regelung umgesetzt, die seit dem 1.1.2011 gilt und das auch nur für Neufälle; meine Altfälle (Greencore, Glanbia, Kerry) werden dann wohl "irgendwann demnächst" auch wieder nachträglich geändert. Warum gibt es eigentlich nie eine nachträgliche Verbesserung, sondern immer nur Verschlechterungen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 10:49:42
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.993.691 von R-BgO am 03.04.12 10:28:14

      Weil der Deutsche Staat pleite ist und immer gieriger wird.

      Irgendwie müssen die ganzen "Dienstreisen" ja bezahlt werden.

      Guck Dir doch mal den Bundestag an wieviele Abgeordnete dort täglich sind.
      Alle Anderen sind "arbeiten" um Geld zu verdienen.
      Aber.....wenn die Abstimmung über die Diäten ansteht (alle 9 Monate) sind alle da.....(Ausgang der Abstimmung 102 % dafür - kleiner Schwerz)

      Ruesselmaus04
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 11:31:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo lalin1972
      Seit wann gibt es eine fiktive Quellensteuer auf Aktien ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 11:50:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.994.090 von happymuck am 03.04.12 11:31:29Ich denke, es ist bei ihm der gleiche Fall wie bei mir (hatte das Posting #5 nicht ausführlich genug gemacht):

      bei den Kapitalrückzahlungen der Schweiz war eine Anrechnung von Quellensteuer vorgenommen worden, obwohl ursprünglich keine abgezogen worden war; Kommentar comdirect dazu: "das war ein Fehler, Nachberechnung folgt"

      bisher ist noch nix passiert...
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 11:59:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      Habe soeben mit codi gesprochen.
      Seit 1.1.2012 gibt es eine neue direkte Quellensteuerverrechnung mit der Schweiz und Österreich bei Dividendenzahlungen !
      Siehe mein Beitrag Nr. 13 !
      Es gibt demnach mit diesen beiden Ländern keine Rückforderung von Quellensteuer mehr !
      Wenn das alles stimmt,wäre es eine enorme Steuervereinfachung !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 12:23:38
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.994.254 von happymuck am 03.04.12 11:59:59In #13 hattest Du aber nicht von neuen Zahlungen, sondern von der Stornierung und Neuberechnung eines Vorgangs aus 2011 geschrieben.

      Habe zwar keine Ahnung von Immofinanz vermute aber, dass es wie bei meinen Werten (#1, #5) eine Kapitalrückzahlung war.

      Die wurde bisher weder im Ausland noch hier besteuert = "brutto für netto" und jetzt nachträglich doch mit deutscher AbgSt belegt; => Scheisse!
      Die fiktive Anrechnung der ausländischen QSt ist ein EDV-Fehler und wird korrigiert (siehe #17)


      Den Fall 2: reguläre Ertragszahlungen ab 1.1.2012 kann ich noch nicht beurteilen, da die Garmin-Gutschrift von heute ja lt. comdirect fehlerhaft sein soll; werde berichten, wie es da weitergeht...
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 14:44:59
      Beitrag Nr. 20 ()
      Es handelt sich nicht um Kapitalrückzahlungen, sondern um ganz normale Dividenden aus der Schweiz und Östereich wie ABB und Syngenta, die im Vorjahr ohne Steuerbelastung vergütet und jetzt storniert wurden.
      Warum die Gutschrift ohne Steuerabzug erfolgte ist mir bis heute ein Rätsel, ebenso die heutige Auskunft der Dame von codi.
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 14:47:12
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo happymuck,

      das sollte ein Scherz sein - habe den Smilie vergessen.

      Wo hast Du denn die Regelung mit der direken Quellensteuerverrechnung her? Eine seriöse Quelle?

      Bei mir wurde bei der Novartis-Ausschüttung noch die 35% einbehalten.

      Ich versuche mich mal klug zu machen und werde dann hier posten. Wenn das der Fall sein (Träumen ist ja erlaubt), dann wäre das hervorragend. Ich kann mir vorstellen, daß die Schweizer auch genervt sind von den dt. Kleinanlegern, die für 200 CHF eine Erstattung beantragen....
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 16:03:52
      Beitrag Nr. 22 ()
      Lieber lalin1972, die info ist heute von codi und von einer freundlichen Dame, ich kann das immer noch nicht glauben, habe aber die entsprechenden Abrechnungen bereits erhalten.
      War die Novartis Ausschüttung in 2011 ?
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 20:13:12
      Beitrag Nr. 23 ()
      ganz schön kompliziert.
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 03:03:02
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo happymuck,

      es handelt sich um die Ausschüttung vom 01. 03. 2012 - die betraf natürlich das Geschäftsjahr 2011, wurde aber in 2012 ausgezahlt. Für die Behandlung ist normalerweise der Zufluß entscheidend.
      Ich bin allerdings bei der Sparkasse - da dauert es immer ein wenig länger...

      Ich habe auch nichts im Netz gefunden, weder bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, beim Bundeszentralamt oder bei clearstream, die ja über entsprechende Unterlagen verfügen müßten.
      Ich hatte allerdings mal gelesen, daß sich die EU des Problems annehmen will. Aber erstens gehört die Schweiz nicht zur EU und zweitens wurde von einer EU-weiten Lösung bisher nichts veröffentlicht.

      Ich glaube wir können uns darauf einigen, daß Du keine und ich dafür eine Berichtigung der Abrechnung erhalten solltest... :)
      Ende April zahlt Nestlé aus - vielleicht herrscht bis dahin mehr Klarheit. Schön wäre es jedenfalls.
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 07:52:05
      Beitrag Nr. 25 ()
      Du kannst ja schon nicht mehr ruhig schlafen, Entschuldigung.
      Bei der nächsten Zahlung werde ich umgehend posten. mfg.
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 09:55:23
      Beitrag Nr. 26 ()
      Nach etlichen gleichlautenden Erfahrungen kann ich nur empfehlen auf aktien aus "Quellensteuer-Problemländern" zu verzichten.Die
      beste Dividenden-Disziplin gibt es sowiso in den angelsächsichen Ländern und auch sonst gibt es genügend gute Werte ohne Probleme
      mit nervenden Banktelefonaten,Rückforderungen und langwierigen
      Dskussionen mit dem Finanzamt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 11:02:59
      Beitrag Nr. 27 ()
      Da hast Du nicht ganz unrecht. Das hieße aber auch auf eine Air Liquide aus Frankreich, eine Novartis und Roche aus der Schweiz und eine Rosenbauer aus Österreich zu verzichten. Das möchte ich nicht, seit mehr als 20 Jahren habe ich beste Erfahrungen mit diesen Werten.
      Überlegenswert wäre z.B. eine Telefonica in Vodafon zu tauschen und der Ärger mit der spanischen Quellensteuer wäre erledigt. Aber, in vielen Fällen gibt es Altbestände und die Anleger wollen den Steuervorteil nicht verschenken.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 11:50:57
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.999.777 von happymuck am 04.04.12 11:02:59@happymuck
      Die Telefonica kann man z.b. sehr gut in Telefonica CR tauschen und im Pharmageschäft gibt es reichlich Alternativen mit besserer Dividende.
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 14:37:47
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.999.295 von Glottobeck am 04.04.12 09:55:23Da hast Du vom Grundsatz her recht. Trotzdem gibt es ein paar Werte, die ich einfach haben möchte und nun mal leider aus Problemländern stammen.

      Und bei AbgSt-freien Posi's fällt's doppelt schwer, sich zu trennen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 14:40:50
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.999.777 von happymuck am 04.04.12 11:02:59ups, sorry, Hast mir die Worte aus dem Mund genommen...

      Nestlé, Garmin, Danone, ...
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 19:54:30
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hallo Glottobeck
      meinst Du die WKN 874 715 die Telefonica ADR ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.04.12 01:32:59
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.001.178 von R-BgO am 04.04.12 14:37:47Und bei einigen Posi's aus den "Problemländern" kommt noch hinzu, daß sie aus Währungsgründen interessant sind. Ich denke da insbesondere an die schon erwähnten Papiere aus der Schweiz.

      @happymuck

      Du kannst ja schon nicht mehr ruhig schlafen

      Ganz im Gegenteil - wir sind hier sechs Stunden voraus. Konntest Du ja nicht wissen, daß ich aus Asien poste (28 Grad und Sonne). :)
      Avatar
      schrieb am 05.04.12 09:10:43
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.003.445 von happymuck am 04.04.12 19:54:30@happymuck
      Nein - 894087
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.04.12 10:20:43
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.005.017 von Glottobeck am 05.04.12 09:10:43Man sollte dabei aber eventuelle Währungsschwankungen nicht außer acht lassen.

      Bei Neuengagementen ohne Steuerfreiheit auf Kursgewinne könnte es Sinn machen die Aktien am Tag vor dem Dividendenabschlag zu ver- und nach dem Abschlag zurück zu kaufen. So fällt in Deutschland nur die Abgeltungssteuer auf den Kapitalgewinn an. Überhöhte Quellensteuerabzüge wären damit ausgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 05.04.12 10:35:08
      Beitrag Nr. 35 ()
      der heutige aufreger:

      jetzt wird auch bei australischen Dividenden keine Quellensteuer mehr angerechnet (Treasury Wines, partly franked, 15% QSt)

      im Moment sucht die Bank noch ob das absicht oder irrtum ist...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.04.12 10:56:33
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.005.554 von R-BgO am 05.04.12 10:35:08Vielleicht liegt es nur an der Bank. Ich hatte mit der Comdirect schon immer mehr Probleme als z.B. mit der ING DiBa.

      Die schlechtesten Erfahrungen habe ich mit der DAB Bank gemacht. Das ging so weit, dass ich das Depot aufgelöst habe.
      Avatar
      schrieb am 05.04.12 13:07:55
      Beitrag Nr. 37 ()
      Bei meiner australischen Divi(Lend Lease Group) wurde keine Quellensteuer einbehalten.(comdirect)
      Die "franking rate" ist hier mit 0% angegeben, so richtig kapiere ich aber auch nicht was das denn letzten Endes bedeutet.
      Bei Treasury Wines ist eine franking rate von 50% angegeben.
      Vielleich hängt es damit zusammen?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.04.12 14:38:44
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.006.853 von Calatin am 05.04.12 13:07:55"franking" bezeichnet irgendwie den Grad der Versteuerung durch die Firma.

      "fully franked" bedeutet, dass keine Quellensteuer abgezogen wird

      Viele Unternehmen teilen die Ausschüttung auch auf; bei TW kam bereits vor ein paar Tagen die "fully franked" charge mit 0% Quellensteuer und heute eben der Rest mit 15%.

      Das ist soweit auch alles schön und gut, spielt sich in OZ ab; was mich stört, ist dass nun die in australien abgezogenen Beträge hier nicht mehr angerechnet werden
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.04.12 17:04:08
      Beitrag Nr. 39 ()
      Eine gute info zum Thema Quellensteuer :
      https://extranet.dwpbank.de
      Zu Australien: Bei Bank-Dividenden aus Australien wie ANZ wurde in Deutschland noch nie Quellensteuer abgezogen. Behandlung wie Dividenden aus GB, Auszahlung brutto minus KeSt. und Soli.
      Avatar
      schrieb am 05.04.12 21:40:04
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.007.376 von R-BgO am 05.04.12 14:38:44"fully franked" bedeutet: in Australien vollständig versteuert. Es wird keine Quellensteuer erhoben.
      Avatar
      schrieb am 06.04.12 01:04:16
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.977.624 von betterthantherest am 30.03.12 09:13:27Um der Abzocke der deutschen Staatsmafia zu entgehen, führt über kurz oder lang an Auswanderung kein Weg vorbei.

      Ich lebe seit 2009 in der Schweiz. Meine Depots habe ich in Deutschland belassen, da die Schweizer Banken zu hohe Kosten verursachen. Mir werden nur noch die Quellensteuern der jeweiligen Länder abgezogen, welche mir teilweise auf meine Steuer angerechnet werden, oder es gibt die Möglichkeit diese zurück zu fordern. Bei Ländern ohne Quellensteuer geht die ganze Ausschüttung aufs Konto.

      Am schlechtesten werde ich von Deutschland selbst behandelt, da ich zu viel bezahlten Steuern während der ersten fünf Jahre meiner Auswanderung nicht zurückfordern kann.

      Der deutsche Staat ist für mich einer der übelsten Parasit, die man sich nur vorstellen kann.


      Die Aussagen sind etwas grob. Man sollte aber wissen, das die Steuerlast einmal ganz anders war: Vor 1914, vor dem verlorenen 1. Krieg gab es eine Einkommensteuer die bei 0,5 und einem Jahreseinkommen von 1000 Mark einsetzte und bei einem Jahreseinkommen von 1 Mio. Mark progressiv bei 3,5 % endete. Es gab keine Mehrwertsteuer und keine Körperschaftsteuer, aber diverse Verbrauchssteuern. Die Körperschaftsteuer ist nach dem verlorenen 1. Krieg 1920 zur Finanzierung der Kriegslasten eingeführt worden.

      Eine einmal eingeführte Steuer wird nie wieder abgeschafft und nie gesenkt, sondern immer nur erhöht und die Parteien, die das seit 60 Jahren so machen, werden immer wieder gewählt...selbst von denen, die immer über die zu hohen Steuern jammern.
      Avatar
      schrieb am 06.04.12 02:23:24
      Beitrag Nr. 42 ()
      Zitat von happymuck: Eine gute info zum Thema Quellensteuer :
      https://extranet.dwpbank.de


      Scheint aber nur für "Interne" zu sein - ich habe jedenfalls keinen Zugang.
      Avatar
      schrieb am 06.04.12 02:35:05
      Beitrag Nr. 43 ()
      Zitat von Depotmahlzeit: Eine einmal eingeführte Steuer wird nie wieder abgeschafft und nie gesenkt, sondern immer nur erhöht und die Parteien, die das seit 60 Jahren so machen, werden immer wieder gewählt...selbst von denen, die immer über die zu hohen Steuern jammern.


      Na ja, auch das stimmt nicht so ganz, wie man an diesem Link sehen kann:

      http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39852/DE/BMF__Start…
      oder hier:
      http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_nicht_mehr_erhobener_Steu…
      Ich gebe Dir allerdings Recht, daß es sich nur um sog. "Bagatellsteuern" handelt, bei denen das Steueraufkommen in keinem Verhältnis zu den Kosten der Erhebung stand.

      Leider ist die Vorstellung, daß die Steuern auch gesenkt werden können, nicht verbreitet. Sonst wäre es nicht zu erklären, daß sich jüngst einige Politiker hinstellen und offen mit Steuererhöhungen werben. Da müßte doch ein Aufschrei der Empörung durch das Land gehen. Aber weit gefehlt! Würde die Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragsteuer auf das Niveau der Schweizer Verrechnungssteuer (35%) angehoben (ich befürchte ähnliches bei Rot-Grün), gäbe es viel Beifall - natürlich nicht hier im Forum.

      Verkehrte Welt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.04.12 08:10:09
      Beitrag Nr. 44 ()
      Ja klar, die Dwp-Bank ist die Wertpapierabwicklungsbank für Institute !
      Trotz allem sind viele Seiten frei zugänglich, z.B. Formulare für viele Länder (Formular Nr.301 und eine Bevollmächtigung für Kanada) und zahlreiche Erläuterungen hinsichtlich der Quellensteuer.
      Avatar
      schrieb am 06.04.12 10:38:05
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.010.173 von lalin1972 am 06.04.12 02:35:05Wie der Name schon sagt, wird die Verrechnungssteuer mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet. Zu viel bezahlte Steuer wird anstandslos zurückbezahlt.

      Die Steuersätze selbst sind in der Schweiz ein gutes Stück niedriger als in Deutschland. Besonders attraktiv sind die Kantone Zug und Schwyz

      http://www.estv.admin.ch/dokumentation/00075/00076/00720/012…
      Avatar
      schrieb am 07.04.12 09:50:37
      Beitrag Nr. 46 ()
      Besteuerung Schweizer Dividenden in Deutschland :
      Zahlung 31.3.2011 49,57 €
      KeSt. 4,95 €
      angerech.ausl.Quellst. 7,44 €
      Soli 0,27 €
      Gutschrift 44,35 €

      Zahlung 29.3.2012 54,67 €
      KeSt. 13,67 €
      Soli 0,75 €
      Gutschrift 40,25 €

      Es besteht eine Vollmacht zur Quellensteuerrückerstattung !
      Wer kann diese Abrechnungen erklären ?
      Nicht einmal ein Steuerberater, den habe ich befragt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.04.12 15:49:08
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.012.326 von happymuck am 07.04.12 09:50:37Welche Aktie? Hat sich Dein Steuerstatus geändert?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 09.04.12 00:30:16
      Beitrag Nr. 48 ()
      Zitat von happymuck: Besteuerung Schweizer Dividenden in Deutschland :
      Zahlung 31.3.2011 49,57 €
      KeSt. 4,95 €
      angerech.ausl.Quellst. 7,44 €
      Soli 0,27 €
      Gutschrift 44,35 €

      Zahlung 29.3.2012 54,67 €
      KeSt. 13,67 €
      Soli 0,75 €
      Gutschrift 40,25 €

      Es besteht eine Vollmacht zur Quellensteuerrückerstattung !
      Wer kann diese Abrechnungen erklären ?


      Handelt es sich um Dividenden der gleichen Gesellschaften oder zwei getrennte Vorgänge/AG's:

      Bei zwei getrennten Vorgängen ist meine Vermutung:
      Zahlung vom 29. 03. 2012: Es wird - aus welchen Gründen auch immer - in der Schweiz keine Verrechnungssteuer erhoben (zu den möglichen Gründen vgl. den Thread Swiss Re und die postings dort). Somit wird die dt. Abgeltungssteuer iHv 25% der Dividenden abgezogen.

      Bei der Auszahlung vom 31. 03. 2012 könnte der gleiche Sachverhalt vorliegen - allerdings ging man in D. fälscherlicherweise davon aus, daß Verrechungssteuer einbehalten wird und rechnete die 15% lt. DBA an.
      Eine andere Möglichkeit: Aufgrund der Vollmacht zur Quellensteuer-Erstattung wurde sofort nur der ermäßigte Verrechnungssteuer-Satz angewandt.
      Avatar
      schrieb am 09.04.12 00:39:31
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.010.173 von lalin1972 am 06.04.12 02:35:05Leider ist die Vorstellung, daß die Steuern auch gesenkt werden können, nicht verbreitet. Sonst wäre es nicht zu erklären, daß sich jüngst einige Politiker hinstellen und offen mit Steuererhöhungen werben. Da müßte doch ein Aufschrei der Empörung durch das Land gehen. Aber weit gefehlt! Würde die Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragsteuer auf das Niveau der Schweizer Verrechnungssteuer (35%) angehoben (ich befürchte ähnliches bei Rot-Grün), gäbe es viel Beifall - natürlich nicht hier im Forum.

      Es ist nicht mehr zu verstehen, aber mit dem Thema zu hoher Steuern sind keine Wählerstimmen zu holen. Und selbst das Beispiel einer gekaufen neuen Wohnung oder eines Hauses bei dem 50% also von 400 000,- € 200.000,- € als Steuern abgeführt werden, läßt die Wähler kalt.
      Avatar
      schrieb am 09.04.12 00:49:52
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.010.173 von lalin1972 am 06.04.12 02:35:05Na ja, auch das stimmt nicht so ganz, wie man an diesem Link sehen kann:

      http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39852/DE/BMF__Start…
      oder hier:
      http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_nicht_mehr_erhobener_Steu…
      Ich gebe Dir allerdings Recht, daß es sich nur um sog. "Bagatellsteuern" handelt, bei denen das Steueraufkommen in keinem Verhältnis zu den Kosten der Erhebung stand.


      Was der Herr Schräuble aber verschweigt: Die Liste der Steuererhöhungen ist 10 mal so lang und die Höhe der Steuern im Deutschen Reich vor 1914 wird immer verschwiegen weil es peinlich ist, dass man mit 1 % Einkommensteuer ein Land ganz gut entwickelt konnte, während man heute mit im Mittel 25 % nicht auskommt.
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 09:17:12
      Beitrag Nr. 51 ()
      Diese Woche : Dividende Zurich Versicherung
      Steuer : KeSt. 25% + Soli
      Keine Schweizer Steuer = kein Ärger mit Rückerstattung !
      Weder 35% noch 15% !
      Wie ist Eure Erfahrung ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 10:38:55
      Beitrag Nr. 52 ()
      Zitat von happymuck: Diese Woche : Dividende Zurich Versicherung
      Steuer : KeSt. 25% + Soli
      Keine Schweizer Steuer = kein Ärger mit Rückerstattung !
      Weder 35% noch 15% !
      Wie ist Eure Erfahrung ?


      Offensichtlich unterliegt dieser Fall nicht der Verrechnungssteuer und es gilt nicht nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz:

      Die ordentliche Generalversammlung von Zurich Insurance Group AG (Zurich) hat heute einer Dividende von CHF 17.00 pro Namenaktie zugestimmt, was einer Auszahlungsquote des Nettogewinns von 75% entspricht. Da die diesjährige Dividendenzahlung aus den Reserven aus Kapitaleinlagen geleistet wird, ist sie für Privatpersonen in der Schweiz nicht verrechnungssteuerpflichtig. Die Dividende wird ab 5. April 2012 ausbezahlt.

      http://www.zurich.com/investors/shareholderinformation/de/ge…
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 12:04:54
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.028.057 von happymuck am 12.04.12 09:17:12Wenn in der CH keine Steuer anfällt, kann ja auch nichts angerechnet werden...

      Da ist die Abrechnung ja nicht schwer zu verstehen, sofern es sich um Neubestand handelt, kann es insgesamt ja auch nicht zu einer Mehrbelastung kommen. Der von lalin gepostete Absatz deutet aber daraufhin, dass es sich nach dt. Recht nicht um eine KAP-Rückzahlung handelt. Dann wäre das in jedem Fall korrekt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 14:35:02
      Beitrag Nr. 54 ()
      Stelle so nach und nach fest, dass viel schon auf w:o gepostet wurde aber scheinbar leider oft wieder in Vergessenheit gerät;

      so gibt es hier z.B. eine schöne Anleitung für das Erstattungsverfahren in der Schweiz:

      Thread: In 10 Schritten schweizerische Quellensteuer am Beispiel von Novartis zurückfordern
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 15:40:28
      Beitrag Nr. 55 ()
      Genau das ist doch meine Verwunderung. Während vor Jahren die gleichen Aktien mit 35% Schweizer Steuer belegt wurden, davon wurden 15% angerechnet und den Rest musste man sich über die Rückerstattung holen.
      Seit dem Vorjahr wird aber keine Schweizer Steuer mehr fällig ! Ich habe aber von einer Steueränderung nichts gelesen. Es handelt sich jeweils um eine ganz normale Dividende und keine Kapitalrückzahlung, z.B. Givaudan mit 22 CHF.
      Das ich keine Rückerstattung beantragen kann, wenn nichts abgezogen wurde ist ja wohl klar.
      Bei Zurich wurden übrigens CHF 17 brutto bezahlt,
      minus 25% KeSt. und Soli.
      Ist doch super, nur warum ?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 15:47:33
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.030.553 von happymuck am 12.04.12 15:40:28Einmal in den Annual-Report Givaudan sehen:

      Generell hat sich im Verhältnis zur Schweiz nichts geändert. Grundsätzlich werden weiter 35% Verrechnungsteuer einbehalten. Aufgrund einer Änderung in der CH sind aber ab 2012 Auszahlungen aus der Kapitalrücklage von der Verrechnungsteuer befreit.

      Givuadan hat bspw. seine Dividende aus der Kapitalrücklage gezahlt und den Gewinn 2011 in die freie Rücklage eingestellt.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 16:24:46
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.030.553 von happymuck am 12.04.12 15:40:28http://www.derbund.ch/wirtschaft/konjunktur/Wegen-steuerfrei…
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 16:37:04
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.030.599 von Taxadvisor am 12.04.12 15:47:33das machen im Moment viele; wohl als "Service" für die Aktionäre...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 18:39:21
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.030.966 von R-BgO am 12.04.12 16:37:04Ich finde es nur einen Hammer, wenn der deutsche Staat dafür Steuern abgreift. Es handelt sich um das Geld, das die Aktionäre in die Gesellschaft eingebracht haben und zu einem späteren Zeitpunkt wieder entnehmen.

      Das ist für mich das Gleiche, wie wenn ich Geld auf mein Konto einzahle und beim abheben Abgeltungssteuer bezahlen müsste.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 18:46:29
      Beitrag Nr. 60 ()
      Danke betterthantherest für den Beitrag Nr. 57 !
      Sehr interessant für Anleger die Schweizer Aktien im Depot haben.
      Meine Frage ist nun geklärt.
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 18:54:23
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.031.756 von betterthantherest am 12.04.12 18:39:21deswegen hat es mich ja auch so geärgert (war ja der Auslöser dieses Threads)
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 23:58:45
      Beitrag Nr. 62 ()
      Zitat von betterthantherest: http://www.derbund.ch/wirtschaft/konjunktur/Wegen-steuerfrei…


      Daraus:

      Die steuerfreien Ausschüttungen seien korrekt, sachlich gerechtfertigt und machten den Standort Schweiz attraktiv.


      Wo man Recht hat, hat man Recht. Natürlich wird es für jeden Anleger attraktiver, Schweizer Aktien zu haben, damit man sich nicht mit der Erstattungsverfahren auseinandersetzen muß. Das mag zwar im Vergleich zu anderen Ländern noch einfach und schnell sein, trotzdem ist es mit Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
      Vielleicht stellen die beiden größten Schweizer Unternehmen (Nestlé und Novartis) ihre Ausschüttung ja auch im nächsten Jahr um. Man darf ja träumen...
      Avatar
      schrieb am 13.04.12 08:19:41
      Beitrag Nr. 63 ()
      Der ÄGer geht weiter; heute:

      SCHWEIZ (Intershop Holding)

      Abzug 35% QSt.; keinerlei Anrechnung auf AbgSt.; effektive Besteuerung: 63%!!!
      Avatar
      schrieb am 13.04.12 10:25:34
      Beitrag Nr. 64 ()
      habe jetzt angefangen, gründlich zu werden und arbeite chronologisch rückwärts meine Ertragsgutschriften auf; aktueller Zwischenstand ist, dass KEINERLEI QSt.-Anrechnung mehr passiert für:


      Japan7% QSt., eff. Steuersatz 35% (Bsp: Shimano, Showa Shell, Rakuten)
      Schweden 15% QSt., eff. Steuersatz 43% (Bsp.: Svenska Cellulosa)
      Irland 20% QSt., eff. Steuersatz 48% (Bsp.: Greencore)
      Spanien 21% QSt., eff. Steuersatz 49% (Bsp.: Abengoa)
      Australien 15% QSt., eff. Steuersatz 45% (Bsp.: Treasury Wines)
      Schweiz 35% QSt., eff. Steuersatz 63%!!!!! (Bsp. Intershop Holdings)

      better's Rat wird immer plausibler....
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.04.12 10:49:30
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.034.247 von R-BgO am 13.04.12 10:25:34Hat Deine Bank ein Problem (mit Dir)?

      Bei Svenska Cellulosa habe ich von der DAB eine Vorabreduzierung zugeschickt bekommen, so dass nur 15% abgezogen wurden. In dieser Höhe erfolgte dann auch eine Anrechnung.

      Irland kennt für EU-Bürger keine QuSt, Japan, Australien und Schweiz sind alle anrechenbar 7%/15%, das entspricht auch der Übersicht des BMF (www.bzst.de).

      Einzig Spanien bleibt wein Problem.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.04.12 10:51:49
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.034.247 von R-BgO am 13.04.12 10:25:34Entweder bin ich zu dumm aber ich komme einfach nicht auf die 63 %

      Könntest du das an einem Beispiel demonstrieren.
      Avatar
      schrieb am 13.04.12 11:32:24
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.034.417 von Taxadvisor am 13.04.12 10:49:30Tja, das vermute ich inzwischen auch.

      Habe schon überlegt, ob evtl. ein Softwareglitch vorliegt, da ich über die Nachbelastung vor Norwegen 2009 zu negativer angerechneter QSt. gekommen war.

      Auf jeden Fall sind die von mir angegebenen Beispiele alles aktuelle tatsächliche Abrechnungen.

      Deswegen bin ich ja so verschnupft.

      ==========================================

      Beispielrechnung für ader:

      Intershop Holdings zahlt 19,2 CHF Divi pro Stück

      - 35% QSt. = 12,48 CHF pro Stück

      Umrechnungskurs 1,2046

      deutsche Steuerbelastung
      KESt 3,897 + Soli 0,214 + KiSt. 0,350 = 4,461

      heißt:
      brutto CH 15,94 (=19,20/1,2046)
      netto CH 10,36 (=12,48/1,2046)
      netto D 5,90

      => 5,90/15,94 = 37,01% netto Ertrag
      => 100%-37% = 63% Steuerlast
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.04.12 13:28:36
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.034.247 von R-BgO am 13.04.12 10:25:34@R-Bgo
      zumindest bei Svenska Cellulosa sind mir die vollen 15% Qst angerechnet worden.
      Avatar
      schrieb am 13.04.12 15:48:22
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.034.735 von R-BgO am 13.04.12 11:32:24Noch ein Grund warum ich die ING DiBa der Comdirect vorziehe, sind die schlechteren Wechselkurse. Ich habe teils die gleichen Aktiengesellschaften bei beiden Banken im Depot und bekomme bei der Comdirect grundsätzlich die schlechteren Wechselkurse bei Dividendenzahlungen in Fremdwährungen gestellt.

      Während bei der ING meine Zwack Dividenden aufs Konto gingen und dort auch blieben, wurden sie mir bei der Comdirect zwei mal storniert. Dabei rutschte sogar mein Konto eine Zeit lang ins Minus (bei der Comdirect halte ich nur wenig Bares da es im Gegensatz zur ING keine Verzinsung auf dem Konto gibt), woraufhin mir sogar Sollzinsen berechnet wurden. Auf meine Reklamation hin bekam ich zwei mal Zinsen wieder gutgeschrieben. Einmal zu viel. Mal gucken ob sie es merken.

      Die Nettodividende blieb letztendlich auf dem ursprünglichen Niveau, da ich nicht mehr in Deutschland wohnhaft bin.

      Mein Depot bei der Comdirect halte ich nur noch, weil ich mein Geld gern auf mehrere Banken verteilt haben möchte.
      Avatar
      schrieb am 13.04.12 15:58:23
      Beitrag Nr. 70 ()
      Bei maxblue - Depots sieht es zB so aus:

      Shimano (April 2012):
      pro Stück 30,5 Yen minus:
      7% Ausl. Q-Steuer: 2,15 Yen
      KESt: 5,5 Yen
      Soli auf KESt: 0,25 Yen

      Netto bleiben: 22,6 Yen

      Bei Orkla / Norwegen wurden im November 2011 allerdings volle 25% norwg QSteuer einbehalten (zusätzlich zur dt.).

      Bei Westpac / Australien (guter Bankwert mM.) im Dez 2011:
      pro Stück 0,80 AUD minus:
      KESt: 0,2 AUD
      Soli auf KESt: 0,054 AUD
      --
      Im November 2011 hat die DB eine Vollmacht verschickt, bei der man (zZ kostenfrei) eine Entlastung von ausländischer Quellensteuer beantragen konnte. Insgesamt soll sich das beziehen auf folgende Länder:
      Australien
      Belgien
      Dänemark
      Finnland
      Frankreich
      Italien
      Irland
      Japan
      Kanada
      Österreich
      Portugal
      Schweden
      Schweiz
      Spanien
      Süd-Korea

      Vielleicht ist maxblue nicht immer die günstigste Bank, aber in Servicefragen (am besten per mail) wurden Probleme bisher immer gut gelöst.
      Avatar
      schrieb am 14.04.12 03:49:07
      Beitrag Nr. 71 ()
      Zitat von cmeise: Im November 2011 hat die DB eine Vollmacht verschickt, bei der man (zZ kostenfrei) eine Entlastung von ausländischer Quellensteuer beantragen konnte.


      Hier die entsprechende Vollmacht mit weiteren Angaben von maxblue

      https://www.maxblue.de/media/20101110_Online_DBAG_DBA-Vollma…

      Danke, ein guter Hinweis.
      Avatar
      schrieb am 14.04.12 10:39:50
      Beitrag Nr. 72 ()
      Adresse ist nicht stimmig, bitte überprüfen.
      Es wäre zu schön, um wahr zu sein, was maxblue anbietet.
      Das Angebot ist doch mehr als fragwürdig und dann noch kostenfrei !
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.04.12 10:56:36
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.038.778 von happymuck am 14.04.12 10:39:50es fehlt nur der Doppelpunkt nach https; aus irgendeinem Grund schlabbert w:o den

      einfach manuell einfügen, dann passt's



      ======================================

      der nächste Ärger:

      inzwischen rechnet comdirect (bei mir) nicht mal mehr US-Quellensteuer an

      ich glaube, ich muss mich nach einer anderen Bank umsehen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.04.12 12:15:17
      Beitrag Nr. 74 ()
      1. Die Bank brauchst Du nicht zu wechseln, kaum ein Unterschied
      2. Du musst der codi das Formular W-8BEN einreichen. Du hast sicherlich ein Schreiben der codi erhalten, das ist dann wieder viele Jahre gültig.
      Es ist eine Versicherung des Nutzungsberechtigten über seinen Status als Steuerausländer für Zwecke der US-Quellensteuer. Kein Problem! Gruß
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.04.12 14:56:56
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.038.974 von happymuck am 14.04.12 12:15:17Das mit dem W-8BEN habe ich vor vielen Jahren gemacht und kürzlich noch mal überprüft: alles i.O.

      Bis vor ein paar Monaten lief ja auch alles reibungslos, aber irgendwie ist der Wurm reingekommen.
      Avatar
      schrieb am 14.04.12 16:50:51
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.038.778 von happymuck am 14.04.12 10:39:50Das Angebot ist doch mehr als fragwürdig und dann noch kostenfrei !

      Was ist denn daran bitteschön fragwürdig??
      Und warum sollten sie das nicht kostenlos machen? Bei den Transaktionsgebühren gibt es deutlich preiswertere Banken, die damit auch Reklame machen - aber ich für meinen Teil zahle dann lieber etwas mehr und habe nicht soviel Theater...
      Avatar
      schrieb am 14.04.12 18:32:14
      Beitrag Nr. 77 ()
      Das Formular W-8BEN hat anscheinend eine Gültigkeit von 10 Jahren.
      In diesen Tagen bittet die Bank das W8BEN bis zum 30.5.12 einzureichen.
      Avatar
      schrieb am 17.04.12 20:15:03
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.038.818 von R-BgO am 14.04.12 10:56:36Zwischenstand meiner comdirect-Geschichte:

      habe inzwischen festgestellt, dass die "neue Welt" exakt seit den Thread-auslösenden "Korrektur"buchungen am 28.3.2012 zu Kapitalrückzahlungen besteht;

      "neue Welt" heißt, dass überhaupt keine ausländische Quellensteuer mehr angerechnet wird

      schreie bei comdirect inzwischen zeter und mordio, aber habe bisher noch nicht wirklich erreicht, dass sie da überhaupt ein Problem sehen; schließe daraus, dass das auch kein flächendeckendes Thema sein kann, denn sonst müsste ihnen nicht nur von mir die Bude eingerannt werden

      insoweit werde ich meine Postings zur steuerlichen Behandlungausländischer Quellensteuern vorläufig aussetzen und stelle die bereits gemachten unter den Vorbehalt, dass sie vielleicht noch korrigiert werden (müssen/dürfen)

      werde das Endergebnis meines Ringkampfes mit comdirect zur Info hier mitteilen...


      =====================
      beim Durcharbeiten der abrechnungen bin ich noch auf ein anderes interessantes Detail gestossen:

      im Falle Israel ist es wohl tatsächlich so, dass die Anrechenbarkeit nicht auf die üblichen 15% beschränkt ist, sondern bis zu 25% angerechnet werden können; führt de-facto zu gleichen Nettoerträgen wie bei quellensteuerlosen Ländern
      Avatar
      schrieb am 18.04.12 13:43:08
      Beitrag Nr. 79 ()
      Weiß jemand, warum bei US-Werten die amerikanische Quellensteuer u.U. nur auf Teilbeträge der Ausschüttung erhoben wird?

      Hintergrund:

      Meine Bank (Sparkasse) schreibt mir den Dividendenbetrag von Philip Morris iHv von 0,77 USD in zwei Beträgen gut.

      Ein Betrag iHv 0,7161 USD unterliegt in voller Höhe der dt. Abgeltungssteuer - us-amerikanische Quellensteuer wird weder erhoben noch angerechnet. Beim Restbetrag von 0,0539 USD wird die amerikanische Quellensteuer iHv 15% erhoben und auf die dt. Abgetlungssteuer angerechnet.

      Hat jemand eine Idee, warum das so ist oder wurde so etwas auch schon bei anderen US-Werten festgestellt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.04.12 14:50:29
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.054.747 von lalin1972 am 18.04.12 13:43:08ist bei mir auch so; offenbar gibt es eine spezielle Regel für Firmen, bei denen >80% der Erträge aus dem Ausland (=non-USA) kommen, dass dieser Anteil von der withholding tax befreit ist;

      für dieses Jahr offenbar 93%;

      auf der faq-Seite von PMI findet man Näheres dazu:

      http://investors.pmi.com/phoenix.zhtml?c=146476&p=irol-faq

      Auszug daraus:

      As a non-U.S. shareholder of PMI, how does PMI qualifying as an "80/20" company affect me?
      PMI has determined that 93% of any dividend it declares in 2012 to a non-U.S. shareholder is exempt from U.S. withholding tax.

      This means that the remaining 7% of the total gross dividend is subject to U.S. withholding tax at the 30% statutory rate, unless the non-U.S. shareholder provides a Form W-8BEN claiming a reduced rate of withholding under an applicable income tax treaty.

      In the case of a non-U.S. shareholder who is not eligible for a reduced rate of withholding under an applicable income tax treaty, except in certain limited circumstances, a withholding tax at the 30% statutory rate will be applied to the remaining 7% of the total gross dividend.



      ==================

      PS: comdirect hat inzwischen anerkannt, ein Problem (mit mir) zu haben; sie arbeiten dran...
      Avatar
      schrieb am 18.04.12 15:25:46
      Beitrag Nr. 81 ()
      Danke für die Hinweise.

      Wird mal wieder deutlich, wie der deutsche Staat alles und jeden abzockt.
      Avatar
      schrieb am 18.04.12 20:07:42
      Beitrag Nr. 82 ()
      Die Abrechnung der Sparkasse ist richtig !
      Und richtig liegt auch R-BgO !
      Bei PMI handelt es sich um ein 80/20 Unternehmen, mit einem Operations Center in Lausanne (Schweiz) wobei 80% der Einnahmen außerhalb der USA erzielt werden. Nur dann kann ein Unternehmen den Steuervorteil nutzen.
      Avatar
      schrieb am 20.04.12 08:46:12
      Beitrag Nr. 83 ()
      Neues von der Front :
      Heute wurden von der codi sämtliche Steuerabrechnungen mit der Schweiz (Zurich-ABB usw.) bei denen kürzlich keine Quellensteuer abgezogen aber angerechnet wurde erneut storniert !
      Jetzt bin ich auf die nächste Berichtigung gespannt. Ich schimpfe hier bewußt nicht auf die codi, es sind unsere klaren Steuergesetze.
      Als normal kann man dies nicht mehr bezeichnen, man braucht schon ein dickes Fell.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.04.12 11:03:16
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.064.047 von happymuck am 20.04.12 08:46:12bei mir das Gleiche
      Avatar
      schrieb am 20.04.12 11:49:52
      Beitrag Nr. 85 ()
      Nachtrag zu meinem Beitrag Nr. 83
      Storniert wurde nur die Anrechnung der fiktiven Quellensteuer der Schweiz und Österreich.
      Aktuell wurde also z.B.bei der Zurich die Dividendenzahlung per 7.4.11 als auch 5.4.12 nur die deutsche KeSt.+Soli berücksichtigt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.04.12 13:23:35
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.065.122 von happymuck am 20.04.12 11:49:52Verständnisfrage:

      Wurde die deutsche Abgeltungssteuer dann in voller Höhe (= 25% zzgl. Soli) erhoben?
      Dann wäre man ja zu dem - richtigen - Ergebnis gekommen, daß die Schweiz keine Verrechnungssteuer erhebt und der gesamte Betrag der deutschen Abg.Steuer unterliegt.
      Avatar
      schrieb am 20.04.12 15:02:16
      Beitrag Nr. 87 ()
      Ja, 25% + Soli
      Zusammenhang, siehe Beitrag Nr. 57 !
      ABB, Syngenta, Givaudan, Zurüch - anscheinend nützen diese Gesellschaften die neue Möglichkeit der Kapitalrückzahlung und damit die Steuerfreiheit bei schweizer Dividenden.
      Auf der Abrechnung ist die Auszahlung jeweils als Dividende deklariert.
      Bei Novartis und Roche soll dies nicht so sein.
      Avatar
      schrieb am 03.05.12 09:25:13
      Beitrag Nr. 88 ()
      Heute wurden Dividenden von Schweizer AGs ausgeschüttet. Jetzt wieder wie üblich 35% Quelle und davon 15% verrechnet und den Rest muss man sich selbst holen. Anscheinend sind die steuerlichen Vorteile für die Anleger wie 2010 nicht mehr möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.05.12 09:47:55
      Beitrag Nr. 89 ()
      Heute wurde die Quellensteuerabrechung von Telefonica aus dem Jahr 2009 storniert. Folge : 3% schenken wir dem maroden Spanien, da eine Rückforderung nicht lohnt. Die nun nicht angerechneten 15% sollten in diesem Jahr in die KAP geschrieben werden.
      Viel Gluck von happymuck
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.05.12 10:38:25
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.123.960 von happymuck am 05.05.12 09:47:55Tendenziell schneiden sich Länder mit ungünstigen Dividendenregelungen ins eigene Fleisch, da Investoren mit ihren Anlagen in aktionärsfreundlichere Staaten ausweichen.

      Weniger Investitionen, weniger Wirtschaft = schön doof.

      Über den desolaten Zustand so mancher Länder muss man sich nicht wundern.
      Avatar
      schrieb am 05.05.12 23:49:23
      Beitrag Nr. 91 ()
      Zitat von betterthantherest: Tendenziell schneiden sich Länder mit ungünstigen Dividendenregelungen ins eigene Fleisch, da Investoren mit ihren Anlagen in aktionärsfreundlichere Staaten ausweichen.

      Weniger Investitionen, weniger Wirtschaft = schön doof.

      Über den desolaten Zustand so mancher Länder muss man sich nicht wundern.


      Die die das entscheiden leben wie die Made im Speck!
      Avatar
      schrieb am 06.05.12 08:38:58
      Beitrag Nr. 92 ()
      Info an alle ABB-Anleger :
      Die aktuelle Dividendenzahlung erfolgte ohne Schweizer Steuerbelastung.
      (Kapitalrückzahlung)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.05.12 11:26:28
      Beitrag Nr. 93 ()
      Zwischenstand Steuertragödie comdirect:

      Sie haben nach 3 Wochen anerkannt, ein technisches Problem zu haben und wollen es "irgendwann" lösen, eine Zeitschätzung können sie nicht angeben.

      Bei Irland verfestigt sich die Handhabung (siehe auch #14), dass "eigentlich" bei EU-Bürgern keine QSt einbehalten werden dürfte, aber dies trotzdem geschieht und nichts auf die AbgSt angerechnet wird.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.05.12 14:30:43
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.126.052 von happymuck am 06.05.12 08:38:58Lieber Gas Gesprächspartner.
      Bin für viele Steuerfragen zumindest aus österreichischer Sichtweise gut drauf.
      Wenn eine Swiss Firma das Kapital herabsetzt wird der Nennwert der Actie verändert. Bin zB bei meinen Barry Callebaut von 50 Franken auf derzeit 24,2 gefallen. Wenn 1SFR erreicht ist, dann gibt es keine Kapitalrückzahlung mehr. Vor vielen Jahren hat Roch das auch gemacht. Irgendwann war da Schluss und die Aktie stieg auf 200.000SFR. Da haben sie die Baby Roch eingeführt, war das Anrecht auf 1/10. Wie das heute ist wenn ich 1SFR erreiche kann ich nicht sagen. Meine Nestle haben einen Nennwert von 0,1 Franken, ohne Swiss Quelle hats noch nie etwas gegeben für mich. Swiss kennt meines Wissens nach keine Nennwertlose Actien.
      Avatar
      schrieb am 15.05.12 15:07:55
      Beitrag Nr. 95 ()
      Ist in der Zwischenzeit geklärt. Auch bei ABB handelt es sich bei der steuerfreien Dividende um eine Kapitalrückzahlung laut Beschluss der Gesellschaft. "Return of Capital". Aus diesem Grund keine Quellensteuer aber normale Versteuerung in Deutschland, 25% + Soli.
      Avatar
      schrieb am 15.05.12 15:20:55
      Beitrag Nr. 96 ()
      Lindt: Kapitalherabsetzung zzgl Barauschüttung. Pro Stück des Partizipationsscheins gab es 50 CHF.
      Bei dem Depot liegt nicht einmal ein Freistllungsauftrag vor. Überwiesen wurde pro Stück netto 50 CHF = 41,55 €. Null komma null Steuern.
      Avatar
      schrieb am 15.05.12 15:28:55
      Beitrag Nr. 97 ()
      Zu Dividendenabstauber :
      Schau Dir mal den Beitrag Nr. 57 an !
      Hinweis in der Schweizer Zeitung.
      Bei meiner Ösi-Aktie Immofinanz gab es den gleichen Vorgang. Keine Quellensteuer in Östereich aber normale Versteuerung in Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 16.05.12 16:35:38
      Beitrag Nr. 98 ()
      Wie ist die genaue Besteuerung der US-Limited Partner Ship in Deutschland ?
      Werden die 35% Quellensteuer angerechnet ?
      Besteuerung nach dem persönlichen Einkommensteuersatz ?
      Wird man auch in den USA veranlagt ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 12:00:18
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.173.694 von happymuck am 16.05.12 16:35:38aus meinen Abrechnungen ergibt sich:

      35% Abzug in USA gegenüber den veröffentlichten Ausschüttungsbeträgen; ist aber nicht auf den Abrechnungen selbst ersichtlich

      wird hier komplett unberührt von AbgSt gehandhabt

      ob ggf. anrechenbar weiß ich nicht; ebenso wenig ob Progressionsvorbehalt
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 14:48:10
      Beitrag Nr. 100 ()
      Danke für die Info, aber genau das muss ich wissen.
      Ist die Sache empfehlenwert ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 15:14:33
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.182.601 von happymuck am 18.05.12 14:48:10das würde ich nicht (alleine) von steuerlichen Fragen abhängig machen;

      eine aktuelle Dividende von z.B. Energy Transfer PArtners (ETP) ist mit aktuell fast 8% auch noch nach Abzug von 35% nicht niedrig; die eigentlichen Fragen sollten dann nach Stabilität der Ausschüttung und möglichen Kursrisiken gestellt werden. Die sind für jede MLP verschieden.
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 17:47:21
      Beitrag Nr. 102 ()
      Hallo ich habe auch mein Depot als Strategie mit Dividenden-Werten aus unterschiedlichen Ländern aufgestellt.
      Ich habe mich dabei an die Tabelle vom BzSt gehalten. Diese ist vom 1.1.2011, und wie ich leider feststellen musste veraltet.
      Ich habe mich bei meinen Titeln auf Aktien aus:
      Deutschland = keine Quellensteuer
      England = keine Quellensteuer
      Frankreich = laut Tabelle 19%( -15% anrechenbar = 4%), aber seit 1.1.2012 30% ( - 15% anrechenbar= 15%)
      Südafrika = keine Quellensteuer
      beschränkt.

      Länder wie Italien, Spanien, USA, Schweiz habe wegen der sehr hohen Quellensteuer erstmal nicht mit Einzelaktien als Divivdendentitel abgebildet, obwohl es manche gute Firmen gibt.

      Leider ist wie oben beschrieben die Tabelle nicht aktuell.
      Welche Länder haben eine "effektive" (nationaler Satz - anrechenbarer Satz) Quellensteuer der die Dividendenrenditen nicht so sehr schmälert und keinen Papierkram (Schweiz, Norwegen) verursacht.
      Meiner Ansicht wäre eine "effektive" Quellensteuer von 0-5% vertretbar.
      Somit bleiben Länder:
      Deutschland
      England
      Südafrika

      ich bitte diese Tabelle zu ergänzen, vielleicht auch mit Beispielen.

      So wäre ein Quellensteuersatz für Brasilien schon einmal interessant um auch dort einmal zu investieren.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 19:53:57
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.183.805 von Geldentwerter am 18.05.12 17:47:21also wenn Du Dein W-8 bei Deiner Bank einreichst, dann ist in den USA die effektive QSt für Deutsche auch NULL (15% Abzug werden voll angerechnet)

      weiterhin gibt es noch:

      Singapur, Bermuda, Cayman, Hongkong mit 0% Quellensteuer
      und Japan mit 7% die auch voll angerechnet werden
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 20:34:38
      Beitrag Nr. 104 ()
      Auch mit den Niederlanden und Schweden gibt es keine Probleme.
      Problemländer sind Frankreich (EU !), Spanien, Italien und Kanada !
      Die Probleme bestehen in allen Fällen mit der Rückerstattung der zuviel gezahlten Quellensteuer.
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 21:26:53
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.183.805 von Geldentwerter am 18.05.12 17:47:21Lieber Geldentwerter.
      Im Prinzip hast Du Recht, zB England Quellensteuer 0, ist auch in Australien so. England hatte früher Quellensteuer, diese abgeschafft und den Körperschaftssteuersatz angehoben, nichts refundierbar. Vor so 20 Jahren hat man als Ausländer bei der Rückerstattung auch die Körperschaftssteuer in die Rückerstattung eingerechnet, von zB 127% der Div verblieben 15% in England.
      Noch besser ersichtlich ist das bereits auf der ASX in Australien. Dort wird auf der Seite wo die Firma aufgerufen wird der FRANCED Satz auch ausgewiesen, das ist die Körperschaftssteuer.Ein Australier kann bei einer Einkommenssteuererklärung dies als bereits bezahlte Steuer geltend machen bei Deklaration. Da es keine Quellen KEST ist, wir 0 Rückerstattung.
      Wennst in der USA wo 35% bei den Amis und 15% bei uns einbehalten wird und vorher 0 Körperschaftssteuer steigst günstiger aus.
      Avatar
      schrieb am 19.05.12 11:02:49
      Beitrag Nr. 106 ()
      Also kann man festhalten, dass australische Aktien und auch japanische Aktien als Dividendentitel zu empfehlen sind. Ist dieses franced Verfahren bei allen australischen Aktien gleich?
      Wie sieht es mit Brasilien wenn man Vale VZ oder Petrobras kaufen möchte aus. Wie hoch ist in Brasilien die Quellensteuer?
      Russische Aktien sind nur schwer zu bekommen ausser als ADR bzw. GDR wie ist es dort mit der Quellensteuer?
      Auch andere Länder Thailand, Nigeria, Mexiko oder so nehmen "keine Quellensteuer" laut BzSt - sind diese Länder wirklich so unproblematisch oder hat sich dort die Regel wieder verändert.
      Avatar
      schrieb am 19.05.12 17:34:27
      Beitrag Nr. 107 ()
      Spanien und Italien haben mit 19 bzw. 20% und 15% Anrechenbarkeit nun ebenfalls wieder seinen Reiz.
      Schweden hat laut Tabelle bei DSW einen Satz von 30% und 15% Anrechenbarkeit, also auch ganz schön hoch.
      Avatar
      schrieb am 19.05.12 17:49:47
      Beitrag Nr. 108 ()
      Hallo!
      Gleich viele Fragen in einem Paket.
      Australien: Die Körperschaftssteuer schwankt von 0-35%. Wenn eine Firma Verlustvorträge hat kommt sie oft mit weniger durch, wenn sie viel hat 0%. Zusätzlich wird noch nicht alles versteuert. Dann könnte zB. stehen, 1c Franked 30%.
      Code
      Div Amount
      Ex Div Date
      Record Date
      Date Payable
      % Franked
      Type
      Further Information

      PAN 2c 05/09/2011 09/09/2011 23/09/2011 100% Final 2C FRANKED @ 30%
      PAN 2c 05/03/2012 09/03/2012 23/03/2012 100% Interim 2C FRANKED @ 30%


      Hab Dir mal von Panoramic das von der asx her kopiert. Man sieht deutlich dass 2c ausgeschüttet wurden. Als Zusatz Information der Gewinn wurden bei der Company mit 30% Körperschaftssteuer unterworfen, nicht die Ausschüttung. Im Prinzip ist die Ausschüttung nach der Körperschaftssteuer. Ob die Company den Gewinn ausschüttend oder in der Company behält ist nicht relevant. In UK ist es genauso. Die bedeutet, dass ich als ÖSI im Endeffekt 40% Steuer zahle. Körperschaft ist keine Quelle, nichts revundierbar. Bei US Aktien wo bei Ausschüttungen keine Körperschaftssteuer verrechnet wird sondern nur 15% Quelle für uns Ausländer steige ich als ÖSI mit 25% bei ordentlicher Versteuerung aus.
      Man muss halt das gesamte Paket der Körperschaft+Quelle betrachten.
      Avatar
      schrieb am 20.05.12 08:37:24
      Beitrag Nr. 109 ()
      Anmerkung :
      Spanien hat jetzt 21 % Quellensteuer !
      Zu Schweden: Nicht alles glauben was veröffentlicht wird !
      In Schweden zahlt man wie in den USA nur 15% Quelle, Voraussetzung wie in den USA ist ein Formular !
      Es kann doch keine Empfehlung für England oder Australien Aktien sein, nur weil in diesen Ländern keine Quelle fällig wird.
      Wenn jemand in D besteuert wird ist es doch völlig egal ob er US-Aktien mit 15% Quellensteuerbelastung besitzt oder Papiere aus England mit 0 %
      Avatar
      schrieb am 24.05.12 18:31:10
      Beitrag Nr. 110 ()
      Es geht um die derzeitigen Telefonica Bonus-Aktien. Ich lese soeben in der neuen BO auf Seite 10 vom Steuerexperten Marcus von Landenberg, das beim Bezug von Telefonica Bonusaktien weder Abgeltungsteuer noch Quellensteuer fällig wird. Die Bonusaktien wären damit steuerfrei, das kann ich beim besten Willen nicht glauben.
      Bei mir wurde bei der Gutschrift der Bezugsrechte 25% KeSt. + Soli abgezogen (Altbestand). Dies scheint mir eher richtig zu sein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.05.12 20:02:25
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.207.663 von happymuck am 24.05.12 18:31:10MvL hat in Capital im März ÜBER Steuerberater geschrieben (welcher Hundetyp ist ihr Berater?). Als SteuerEXPERTEN würde ich ihn eher nicht bezeichnen.

      Grundsätzlich gilt (bei allen uns bekannten Inlandsbanken), dass bei Bonusaktien AbgSt fällig wird. Das gilt insbesondere immer dann, wenn die alternative Dividendenauszahlung auch steuerpflichtig wäre.

      Allenfalls die ausl. Quellensteuer lässt sich u.U. vermeiden (dass hängt aber vom Reinvestitionskurs ab).

      Sollte die Bank inm Einzelfällen nach dem "Steuerexperten" abrechnen, kommt das dicke Ende beim Verkauf. Da müsste dann de4r komplette Erlös der AbgSt unterliegen, da die AK Null sind.

      Gruß
      Taxadvisor

      P.S.: BO ist was die Auswahl der "Steuerexperten" angeht offensichtlich nicht so wählerisch, da wurde hier im Forum ja schon häufiger Blödsinn gepostet.
      Avatar
      schrieb am 25.05.12 10:06:41
      Beitrag Nr. 112 ()
      Es gibt also keine gesetzliche einheitliche Abrechnung ?
      Im Abrechnungsfall BO wäre demnach beim Verkauf der Gesamterlös steuerpflichtig, während in meinem Fall nur der Gewinn steuerpflichtig ist, da ja die Anrechte bereits besteuert wurden. Bin gespannt zu welchem Kurs die "Neuen" eingebucht werden.
      Danke für die Info.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.05.12 12:00:45
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.210.133 von happymuck am 25.05.12 10:06:41Die AbgSt ist ja so einfach, dass das Einführungsschreiben über 100 Seiten lang war...

      § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG sinngemäß: Werden einem Steuerpflichtigen Aktien ohne Gegenleistung zugeteilt, werden Ertrag und Anschaffungskosten mit Null angesetzt, WENN .. die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags nicht möglich ist.

      Manche können das eben ermitteln, andere nicht. Im Ergebnis kommt beim sofortigen Verkauf der Bonusaktien in beiden Varianten sicherlich ungefähr das Gleiche raus, die Variante der BO ist wegen der Verlustverrechnung Aktien natürlich u.U. vorteilhafter.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 25.05.12 13:34:10
      Beitrag Nr. 114 ()
      Zitat von Dividendenabstauber: Bei Spanien hab ich auch Probleme, bin Ösi. Derzeit Auszahlung der zuviel gezahlten Quellensteuer nur auf ein Konto in Spanien !!! möglich. Wird angeblich geändert.


      ist ab steuerjahr 2011 geändert, es geht jetzt SEPA-Überweisung.

      Für Steuerjahre davon kann ein Scheck beantragt werden.
      Nächste Hürde ist dann die NIF - für Steuerjahre 2010 und davor gebührenfplcihtge Rantrag beim Konsulat, beglaubigte Kopien für Nachweis der Notwendigkeit de RNIF etc. pp.

      M E war/ist das Ganze mit dem Freibetrag in Spanien und die Auszahlung nur auf spanisches Konto ein Trick, um den Betroffenen die Geltendmachung der Erstattung zu erschweren. Daß das ein amdinistrativer Akt zum Untelraufen der Kapitalverkehrsfreiheit ist ... who cares.
      Frankreich ist da nicht besser.
      Da lernt man Europa lieben.
      Avatar
      schrieb am 02.06.12 11:20:49
      Beitrag Nr. 115 ()
      Hier Thread: Reliance Ind.-- Steuern auf Aktiensplit gibt's auch ein paar interessante Postings zu Steuerproblematik bei bonus shares..


      kleiner Schwank am Rande:

      gestern erhielt ich Dividendengutschrift von SQS (deutsche AG); comdirect zog schlicht 2x die deutsche AbGSt ab, derzeit versuchen sie "das zu klären"...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.12 11:22:50
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.241.809 von R-BgO am 02.06.12 11:20:49ach ja, noch was:

      musste diese Woche zum Notar, um eine "Poder especial" an die comdirect zu erteilen, damit die für mich in Spanien QSt zurückholen kann...

      geht's noch?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.12 21:23:00
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.241.813 von R-BgO am 02.06.12 11:22:50Ich verstehe nicht, wieso Du immer noch bei comdirect bist...??
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.06.12 10:20:50
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.242.763 von cmeise am 02.06.12 21:23:00So was mache ich nicht leichtfertig.

      Zum Einen bin ich seit 1995 bei cd und bisher im Großen und Ganzen recht zufrieden gewesen, der echte Ärger datiert weitgehend aus 2012.

      Zum anderen ist für mich offen, ob es woanders überhaupt besser würde.

      Trotzdem habe ich angefangen, einen anderen Kanal aufzumachen und werde wie es aussieht einen immer größeren Teil nicht mehr bei cd machen.
      Avatar
      schrieb am 03.06.12 20:08:42
      Beitrag Nr. 119 ()
      Eine Steuerrückerstattung aus Spanien wird bei den meisten Direktbanken überhaupt nicht angeboten. Wenn codi das macht, hat die Bank größere Schwierigkeiten zu überwinden. Es ist ja bei dieser Steuerrückzahlung deine persönliche Veranlagung betroffen (1500 € steuerfrei). Eine Vollmacht zur Steuerrückerstattung reicht hier anscheinend nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.06.12 15:04:32
      Beitrag Nr. 120 ()
      Zu Dividende SQS :
      Wenn du in D steuerpflichtig bis, dann zahlst 25% + Soli
      Dieser Wert hat aber eine Besonderheit, es ist ein deutscher Wert in Auslandverwahung (GB), deshalb bei Dividende Steuerproblem. (codi)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.06.12 12:23:17
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.246.925 von happymuck am 04.06.12 15:04:32re/SQS

      heute kam der anruf von comdirect:

      laut OGAW müsse Clearstream AbgSt einbehalten und comdirect müsse das auch...

      Das sei zwar Unsinn und sie würden nun versuchen sich von clearstream eine steuerbescheinigung zu holen damit sie mir die von ihnen einbehaltene steuer erstatten könnten, aber so sei es nun mal und dauern würde es auch...

      => glauben icht, dass das ein comdirect-spezifisches Problem ist, sondern eher mal wieder eins unseres Staatskrakens
      Avatar
      schrieb am 05.06.12 17:41:45
      Beitrag Nr. 122 ()
      Die Immofinanz WKN 911064 zahlte 0,10 € pro Aktie. Dieser Betrag ist keine Dividende sondern in Österreich eine Kapitalrückzahlung und damit steuerfrei. Meines Wissens ist auch in Deutschland eine Kapitalrückzahlung steuerfrei. Es wurde bei mir keine Quellensteuer abgezogen, jedoch musste ich die Ausschüttung mit KeSt + Soli versteuern. Wer hat hier Erfahrung ? Danke im Voraus.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.06.12 18:58:13
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.251.799 von happymuck am 05.06.12 17:41:45Habe dasselbe Problem mit der norwegischen Cermaq. Auch hier wurde trotz eigentlich steuerfreier Kapitalrückzahlung die Steuer in D abgezogen. Ob das seine Richtigkeit hat kann ich aber ebenfalls nicht beurteilen. Hätte auch erwartet, dass kein Abzug (wie z.B. bei Deutsche Telekom) erfolgt. Wer weiß Näheres?
      Avatar
      schrieb am 05.06.12 19:30:11
      Beitrag Nr. 124 ()
      Leute ihr müsst das alles dem Finanzministerium verklickern. Sonst wissen die doch gar nicht was für eine Sch...e die so bauen und wie unzufrieden man als Bürger mit diesem Mistgesetzen ist.
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 10:21:24
      Beitrag Nr. 125 ()
      Südafrika zieht seit April auch 15% Qst.ab!
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 10:57:32
      Beitrag Nr. 126 ()
      Zitat von happymuck: Die Immofinanz WKN 911064 zahlte 0,10 € pro Aktie. Dieser Betrag ist keine Dividende sondern in Österreich eine Kapitalrückzahlung und damit steuerfrei. Meines Wissens ist auch in Deutschland eine Kapitalrückzahlung steuerfrei. Es wurde bei mir keine Quellensteuer abgezogen, jedoch musste ich die Ausschüttung mit KeSt + Soli versteuern. Wer hat hier Erfahrung ? Danke im Voraus.


      Wenn man Glück oder Pech hat wird nach einem Jahr die Abrechnung geändert, wenn die Information der Kommision für Steuern (Finanzministerium+Bankenvertreter) über glaubhafte Kanäle erreicht hat und geprüft wurde.

      Die Verantwortung liegt bei den Banken, die lieber mehr als weniger abziehen, da ihnen die privaten Aktienhalter, die auch noch auf hohe Dividende achten, ein Dorn im Auge sind. Die Leute sollen Zertifikate kaufen, bei denen die Dividende immmer an die Bank fließt.
      Avatar
      schrieb am 21.06.12 10:29:22
      Beitrag Nr. 127 ()
      Ganz so schlimm ist es nicht. So weit mir bekannt ist, machen die Geschäftsbanken selbst keine Steuerabrechnungen. Diese werden von den Wertpapierbanken (Verwalter) gemacht und an diese kommt ein Privatanleger nicht ran. Man hat schon manchmal den Eindruck. die Bank möchte auf der sicheren Seite stehen, sie muss aber das Geld ja auch an den Fiskus abliefern.
      Avatar
      schrieb am 21.06.12 11:26:15
      Beitrag Nr. 128 ()
      Zitat von happymuck: Ganz so schlimm ist es nicht. So weit mir bekannt ist, machen die Geschäftsbanken selbst keine Steuerabrechnungen. Diese werden von den Wertpapierbanken (Verwalter) gemacht und an diese kommt ein Privatanleger nicht ran. Man hat schon manchmal den Eindruck. die Bank möchte auf der sicheren Seite stehen, sie muss aber das Geld ja auch an den Fiskus abliefern.


      Leider ist es genau umgekehrt. Da z. B. in den USA die Wertpapierbanken (Verwalter) auch Wettbewerber zu den deutschen Banken in den USA sind, möchte diese die Kundendaten nicht an die US-Banken weitergeben. Die deutschen Banken haften aber der US-Regierung für die richtige Abrechnung und Abführung der Quellensteuer und müssen sich von genehmigten Prüfungsgesellschaften prüfen lassen.

      Sie müssen aber auch dem deutschen Fiskus die ordnungsgemäße Abführung der KST und Soli nachweisen. Dazu müssen sie, da die Anlagen weltweit gestreut sind, die Rechtsform beachten (es werden in anderen Ländern auch GmbH oder KG Anteile an der Börse gehandelt) und die Form der Ausschüttung. Es ist wohl in den USA möglich, die Art der Ausschüttung nach Erstellung der Bilanz noch zu ändern. Da kommt es schon vor , dass nach einem Jahr die Abrechnung wegen 0,01 € Soli geändert wird.
      Der deutsche Fiskus prüft also, ob nach deutschem Recht die Gesellschaft in Indien, Chile oder Südafrika wirklich noch eine AG, GmbH oder KG ist. Eine wunderbare Beschäftigung der Ministerialbürokratie. Meine Steuerbescheinigung wird von der Bank bis zu drei mal geändert.


      Es scheint so zu sein , dass deutsche Banken in Grenzfällen mehr Quellensteuer abziehen, als US-Banken oder kanadische Banken mit Niederlassung in Deutschland, um möglichen Strafzahlungen zu entgehen. Soll der Kunde doch sehen wo er bleibt.
      Avatar
      schrieb am 22.06.12 09:43:09
      Beitrag Nr. 129 ()
      Zu unserer ewigen aber sehr wichtigen Diskussion Quellensteuer kann ich einen weitern Beitrag zu Frankreich leisten.
      Nach Art. 119 des französischen Steuerrechts stellt sich die Sachlage wie folgt dar: Eine Quellensteuer von 19 % bzw. seit 1.1.2012 zwischenzeitlich von 21 % kommt für natürliche Personen zur Anwendung die im europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind. (z.B. deutsche natürliche Personen, eine Quellensteuer von 15 % kommt zur Anwendung für sog. Non-Profit-Organisations (bestimmte gemeinnützige Einrichtungen), in allen übrigen Fällen kommen die 30% zur Anwendung. Es bleibt also dabei, dass nach französischen Recht deutsche Privatanleger der 21%igen Quellensteuer unterliegen, wie sie auch das Bundeszentralamt für Steuern veröffentlicht.
      Davon zu unterscheiden ist die Tatsache, dass viele Banken nicht über die Möglichkeit verfügen, den französischen Paying-Agents (die für den Quellensteuereinbehalt zuständig sind) nachzuweisen, dass es sich bei ihren Anlegern um deutsche Privatanleger handelt. In diesen Fällen wird aus Sicherheitsgründen dann der Maximalbetrag von 30 % einbehalten. Die meisten hiervon betroffenen Anleger sehen davon ab, ihre Banken darauf anzusprechen, weil ihnen ja das DBA-Erstattungsverfahren zusteht und sie damit ihre Quellensteuer auf 15 % reduzieren können. Wenn die Banken, das Verfahren nicht anbieten, sind sie als Anleger leider gezwungen, sich selbst durch die Formulare und die französischen Mühlen durchzuarbeiten. Dies kann sich als sehr schwierig erweisen, bleibt dem Anleger aber nicht erspart.
      Die Gemeinschaft der Anleger müsste doch endlich erreichen, das in diesem Punkt bei den Banken eine Änderung eintritt.
      Diese Information habe ich vom Leserservice von Focus Money, herzlichen Dank dafür.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.06.12 23:27:17
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.310.069 von happymuck am 22.06.12 09:43:09Zitat von happymuck

      Davon zu unterscheiden ist die Tatsache, dass viele Banken nicht über die Möglichkeit verfügen, den französischen Paying-Agents (die für den Quellensteuereinbehalt zuständig sind) nachzuweisen, dass es sich bei ihren Anlegern um deutsche Privatanleger handelt. In diesen Fällen wird aus Sicherheitsgründen dann der Maximalbetrag von 30 % einbehalten.

      Die deutschen Banken wollen den französischen Paying-Agents, die als Bank Wettbewerber um die Kunden sind, nicht die Kundendaten ihrer Kunden liefern, die notwendig wären, um den niedrigen Steuersatz zu erhalten. Nachteil hat der Kunde und die Bank hat kein Interesse den Kunden in seinen Rechten zu unterstützen.
      Avatar
      schrieb am 23.06.12 10:53:28
      Beitrag Nr. 131 ()
      Deine Vermutung wäre zu einfach. Ich stöbere hinter dieser Sache schon seit einiger Zeit hinterher. Es geht bei den Banken um die Kosten. Schau dir mal die Seiten von WM-Datenservice und von Clearstream an. Diese beiden Wertpapierabwickler machen praktisch das gesamte Geschäft deutscher Banken. Die Wertpapierabwickler verlangen aber von ihren Kunden (Banken) Geld, wenn sie an dem Programm (15 %) teilnehmen. Nachdem aber die meisten deutschen Banken zu wenig Kunden mit französischen Aktien im Depot haben sparen sie sich die Kosten und ihre Kunden müssen in den sauren Apfel der Quellensteuererstattung beissen.
      Nicht einmal die in französischen Besitz befindliche TARGO Bank bietet dieses Verfahren an. Es müsste halt eine Bank von dieser Haltung mal ausscheren.
      Avatar
      schrieb am 23.06.12 11:50:12
      Beitrag Nr. 132 ()
      Ich habe noch eine Franzosen- Bank vergessen :
      Cortal-Consors - die bieten als einzige mir bekannten Bank dieses Verfahren an, aber : pro Dividendenzahlung 60.- € und das Formular muss vor der Dividendenzahlung eingereicht sein.
      Avatar
      schrieb am 23.06.12 20:11:05
      Beitrag Nr. 133 ()
      Zitat von happymuck: Deine Vermutung wäre zu einfach. Ich stöbere hinter dieser Sache schon seit einiger Zeit hinterher. Es geht bei den Banken um die Kosten. Schau dir mal die Seiten von WM-Datenservice und von Clearstream an. Diese beiden Wertpapierabwickler machen praktisch das gesamte Geschäft deutscher Banken. Die Wertpapierabwickler verlangen aber von ihren Kunden (Banken) Geld, wenn sie an dem Programm (15 %) teilnehmen. Nachdem aber die meisten deutschen Banken zu wenig Kunden mit französischen Aktien im Depot haben sparen sie sich die Kosten und ihre Kunden müssen in den sauren Apfel der Quellensteuererstattung beissen.
      Nicht einmal die in französischen Besitz befindliche TARGO Bank bietet dieses Verfahren an. Es müsste halt eine Bank von dieser Haltung mal ausscheren.


      Es ist doch schon ein Tollhaus diese Europa, das doch ein einheitlicher Wirtschaftsraum mit z. B. Freizügigkeit des Wohn-- und Arbeitsorts sein soll, aber einzelne Staaten den Euromitbürger doch diskriminieren.
      Avatar
      schrieb am 24.06.12 18:27:34
      Beitrag Nr. 134 ()
      Anscheinend sind es doch die Franzosen die mauern und Hürden aufbauen. Bei der Avensis geht es je auch mit 15 % Quellensteuer. Damals mussten die Franzosen etwas anbieten, damit sie die Hoechst AG einverleiben konnten. Sehr viele Hoechst Betriebsaktionäre waren plötzlich an einem französischen Unternehmen beteiligt.
      Italien hat anscheinend seine Quellensteuer auf 20 % gesenkt, wie aus meiner Dividendenabrechnung ersichtlich.
      Tollhaus ist die richtige Bewertung !
      Avatar
      schrieb am 29.06.12 12:40:18
      Beitrag Nr. 135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.156.471 von R-BgO am 12.05.12 11:26:28Folgeposting zu #78, #93, #121:

      Kontrollanruf heute bei comdirect ergab, dass der Mensch am Telefon direkt nichts aussagefähiges finden konnte und jetzt neu sucht...

      Offenbar versackt...

      Nebenbei wurde klar, dass die bei übers Kontaktfomular vergebenen Ticketnummern wohl Muster ohne Wert sind "schwierig, damit was anzufangen"...

      Es nervt wirklich!

      Prozesszeit inzwischen geschlagene 3 Monate.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.07.12 20:11:33
      Beitrag Nr. 136 ()
      Zu SQS : Es gab 0,05 € Dividende per 30.05.2012
      Es wurden 25 % Abgeltungssteuer plus Soli abgezogen.
      Vermerk : Abgeltungssteuer im PV/TB im BV
      Keine Berücksichtigung pers. Steuertatbestände wegen Auslandsverwahung.
      Abrechnung von CortalConsors
      Dies zu Deiner Information, R-BgO
      Avatar
      schrieb am 03.07.12 13:03:47
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.335.284 von R-BgO am 29.06.12 12:40:18Heute kam der Rückruf zum Telefonat vergangene Woche und diesmal hat sich jemand mal wirklich reingekniet und die Sache tatsächlich geklärt.

      Großes Lob!


      Es war tatsächlich so, dass durch die nachträgliche Nichtanrechnung von Quellensteuer aus 2009, 2010 ein negativer Anrechnungssaldo entstanden ist, der dazu führte, dass die Software ausgestiegen ist und nichts mehr angerechnet hat.

      Im Verborgenen lief aber eine Nebenrechnung mit, die die nicht angerechnete QSt aufsummiert hat und in dem Moment, als der negative Saldo ausgeglichen war, den GESAMTEN Betrag auf einmal in einer neu anstehenden Abrechnung berücksichtigt hat.

      Es wurden also anrechnungsfähige QSt-Beträge aus einem Sack voll unterschiedlicher Dividendenerträge aus einem Dutzend unterschiedlicher Länder plötzlich in einer -zufälligerweise- USA-Abrechnung berücksichtigt, so dass in der die Pluswirkung deutlich höher war als die zugrundeliegende Dividende...

      Hätte ich eigentlich sehen können müssen, aber offenbar bin ich bei Plusabweichungen nicht so aufmerksam.

      Auf jeden Fall eine echt skurrile Methode der Abwicklung.


      Damit bin ich jetzt fast a jour, es bleiben SQS und Irland, die ich meinen ESt-Sachbearbeiter aufdrücken werde. Damit der auch ein wenig Spass hat... ;)
      Avatar
      schrieb am 06.07.12 21:49:18
      Beitrag Nr. 138 ()
      Zitat von happymuck: Die Immofinanz WKN 911064 zahlte 0,10 € pro Aktie. Dieser Betrag ist keine Dividende sondern in Österreich eine Kapitalrückzahlung und damit steuerfrei. Meines Wissens ist auch in Deutschland eine Kapitalrückzahlung steuerfrei. Es wurde bei mir keine Quellensteuer abgezogen, jedoch musste ich die Ausschüttung mit KeSt + Soli versteuern. Wer hat hier Erfahrung ? Danke im Voraus.


      Zitat von Lwymi: Habe dasselbe Problem mit der norwegischen Cermaq. Auch hier wurde trotz eigentlich steuerfreier Kapitalrückzahlung die Steuer in D abgezogen. Ob das seine Richtigkeit hat kann ich aber ebenfalls nicht beurteilen. Hätte auch erwartet, dass kein Abzug (wie z.B. bei Deutsche Telekom) erfolgt. Wer weiß Näheres?


      Hallo happymuck,
      hallo Lwymi,

      gleiches Problem hatte ich mit der Ausschüttung der Schweizer Gesellschaft Swiss Re. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung habe ich eine Korrektur beantragt und erhielt die einbehaltene Abgeltungsteuer wieder erstattet. Details zur Vorgehensweise könnt Ihr im Thread zur Swiss Re nachlesen (http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1118221-161-170/s…).

      Viele Grüße,
      Croc8
      Avatar
      schrieb am 07.07.12 09:07:45
      Beitrag Nr. 139 ()
      Sehr interessant, Danke für den Beitrag !
      Avatar
      schrieb am 07.07.12 18:10:26
      Beitrag Nr. 140 ()
      Unsere Banken und besonders die beiden Wertpapierbanken fühlen sich ja in punkto Abgeltungssteuer als unfehlbar.
      Wenn nun unser Fiskus die Kapitalrückzahlungen als steuerfrei anerkennt, dann haben die Banken bzw. Wertpapierbanken nachweislich falsch abgerechnet, unglaublich.
      Avatar
      schrieb am 25.08.12 10:48:00
      Beitrag Nr. 141 ()
      Habe dieser Tage eine Dividende aus der Schweiz erhalten, keine Quellensteuer, aber mit Abgeltungssteuer. (Kapitalrückzahlung)
      Neu ist eine Fußnote:
      Bei dieser Abrechnung handelt es sich um einen Return of Capital.
      "Dieser ist von der Quellensteuer befreit, unterliegt jedoch der Abgeltungssteuer. Daher erfolgt aus technischen Gründen eine Ertragsabrechnung".
      Warum aus technischen Gründen ?
      Ist in der Sache Kapitalrückzahlung steuerfrei eine Klage anhängig ?
      Es gibt ja bereits Finanzämter, die die Steuerfreiheit von Kapitalrückzahlungen anerkennen, jedoch (noch) nicht die Banken.
      Avatar
      schrieb am 01.09.12 13:51:56
      Beitrag Nr. 142 ()
      Zitat von happymuck: Habe dieser Tage eine Dividende aus der Schweiz erhalten, keine Quellensteuer, aber mit Abgeltungssteuer. (Kapitalrückzahlung)
      Neu ist eine Fußnote:
      Bei dieser Abrechnung handelt es sich um einen Return of Capital.
      "Dieser ist von der Quellensteuer befreit, unterliegt jedoch der Abgeltungssteuer. Daher erfolgt aus technischen Gründen eine Ertragsabrechnung".
      Warum aus technischen Gründen ?
      Ist in der Sache Kapitalrückzahlung steuerfrei eine Klage anhängig ?
      Es gibt ja bereits Finanzämter, die die Steuerfreiheit von Kapitalrückzahlungen anerkennen, jedoch (noch) nicht die Banken.


      Nach meiner Kenntnis legt clearstream fest, wie die "Ausschüttungen" zu behandeln sind. Ob und inwieweit da eine Abstimmung mit dem Bundeszentralamt für Steuern stattfindet, weiß ich nicht.
      Vermutlich wird man bei clearstream/den Banken zunächst einmal von der Steuerpflicht ausgehen, um nicht in Regreß genommen zu werden. Nur bei ganz klaren Fällen wird man auf die Abgeltungssteuer verzichten.

      Für uns Kleinanleger folgt daraus, daß es mE sinnlos ist, sich mit den Banken anzulegen. Erfolgversprechender ist der in dem oben verlinkten Beitrag angegebene Weg, die Steuerfreiheit im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung geltend zu machen. Man kann da durchaus Glück haben, denn welcher Finanzbeamte will sich schon in die Feinheiten der Kapitalbesteuerung bei Kapitalauszahlungen in der Schweiz (oder einem anderen Land) einlesen. Einfach die ausl. Unterlagen aus dem Internet kopieren und erläuternd der Erklärung beifügen.

      Auf eine Muster-Klage wirst Du lange warten. Kapitalrückzahlungen unterliegen nach deutschem Steuerrecht nicht der Abgeltungssteuer - das ist klar. Nur handelt es sich im jeweiligen Fall um eine Kapitalrückzahlung i.S. d. deutschen Steuerrechts? :confused:
      Insofern hätte (fast) jede "Muster"Klage auch nur Wirkung für den jeweiligen Einzelfall - traurig, aber wahr.
      Avatar
      schrieb am 03.09.12 10:14:09
      Beitrag Nr. 143 ()
      Die deutschen Banken rechnen alle über clearstream oder WM-Datenservice ab, diese beiden beherrschen den Markt. Von meiner Hausbank habe ich es schwarz auf weiß, dass in schwierigen Fällen zur Sicherheit lieber die Abgeltungssteuer erhoben wird damit die Wertpapierbanken auf der sicheren Seite sind. So ist es beim Spin Off und auch bei den schweizer Kapitalrückzahlungen. An diese Wertpapierbanken kommt ein privater nicht ran. Es gibt also nur die Möglichkeit über den Fiskus und da gebe ich dir völlig recht eventuell doch erfolgreich zu sein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.09.12 10:45:03
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.562.092 von happymuck am 03.09.12 10:14:09Bei der Schweiz handelt es isch aber derzeit regelmäßig um eine Besonderheit: Es liegen echte Gewinnausschüttungen vor, die aber aufgrund einer Gesetzesänderung in der CH aus besonderen EK-Teilen ausgeschüttet werden können, so dass keine schweizer Steuer anfällt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 04.09.12 09:02:44
      Beitrag Nr. 145 ()
      Das stimmt, es müsste ja sonst zusätzlich eine Dividende geben.
      Avatar
      schrieb am 27.11.12 17:28:17
      Beitrag Nr. 146 ()
      Habe mir bei Statoil die 10% Steuer ohne Probleme aus Norwegen zurück geholt, jedoch wurden die 15% in meinem jetzigen Steuerbescheid nicht angerechnet. Einspruch ?
      Im letzten Jahr wurden diese ohne Einspruch angerechnet, gibt es hier etwas neues ?
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.11.12 18:10:02
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.867.100 von happymuck am 27.11.12 17:28:17Dazu finde ich auf die Schnelle nur dieses BMF-Schreiben:
      http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/B…
      gleich auf Seite 1

      passt aber vom Zeitkontext.


      Die Unsitte hat stark zugenommen, den gleichen Ärger mit Nichtanrechnung habe ich z.B. mit Irland und Spanien...
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.11.12 18:11:32
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.867.295 von R-BgO am 27.11.12 18:10:02PS:

      habe mir vorgenommen, bei den Punkten dieses Jahr Einspruch zu erheben, bzw. schon in der Erklärung von der Steuerbescheinigung abweichende Angaben zu machen.
      Avatar
      schrieb am 27.11.12 18:26:29
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.867.295 von R-BgO am 27.11.12 18:10:02Südafrika seit Neuestem auch...
      Avatar
      schrieb am 27.11.12 19:19:37
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.867.100 von happymuck am 27.11.12 17:28:17Der Beleg über die nur teilweise Erstattung der norwegischen Quellensteuer ist quasi Voraussetzung der Steueranrechnung.

      Daher Einspruch und Kopie des norweg. Beleges, dann sollte die Anrechnung funktionieren.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.11.12 19:42:17
      Beitrag Nr. 151 ()
      Danke für den Tipp Taxadvisor, das werde ich so machen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.12 10:46:52
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.867.295 von R-BgO am 27.11.12 18:10:02Ich dachte Irland erhebt keine Quellensteuer. Liege ich da falsch?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.11.12 12:15:56
      Beitrag Nr. 153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.869.700 von betterthantherest am 28.11.12 10:46:52leider doch; zumindest bei mir...

      sind 20%
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.11.12 15:26:38
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.870.129 von R-BgO am 28.11.12 12:15:56Zu den Quellensteuern habe ich folgende Auflistung gefunden.

      http://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd…

      Die 20% für Irland sind wohl neu, da ich in Unterlagen für die Schweiz etwas von alt und neu gelesen habe.

      Hier in der Schweiz bekomme ich so wie es scheint 15% angerechnet.
      Avatar
      schrieb am 11.12.12 15:29:04
      Beitrag Nr. 155 ()
      Ich hab mir jetzt den ganzen threat durchgelesen aber noch nicht verstanden ob jemand bei norwegen eine quellensteuer angerechnet bekommt und wenn ja wie er es geschafft hat. Also norwegen is ja echt fürchterlich da bleibt ja nicht mal mehr die hälfte.

      Bei frankreich und schweiz bleibt mir wenigstens bisschen mehr als die hälfte. Wei einfach(gibts da ein formular) ist es denn die quellensteuer über 15% bei diesen beiden ländern zurückzuholen?

      Danke im voraus, mfg juliusjr
      Avatar
      schrieb am 11.12.12 16:00:48
      Beitrag Nr. 156 ()
      Wenn ein Anleger auch wegen der Dividende eine Aktie kauft, dann wegen der Quellensteuer Finger weg von Norwegen, Spanien, Italien und Frankreich !
      In Norwegen kann man angeblich als Germane die Dividende steuerfrei erhalten, dies sehen aber nur unsere Finanzbehörden so.
      Aus diesem Grund wird analog Spanien keine Quellensteuer in D angerechnet. Aus Norwegen kann man nun ohne Probleme formlos 10% Quelle erstattet bekommen. Mit diesen Beleg kann man dann über die Steuererklärung die Anrechnung der restlichen 15% erreichen.
      Deine Rechnung ist schon richtig, 25% plus Soli in Deutschland plus 25% Quellensteuer in Norwegen wären über 50% Gesamtsteuer !
      Avatar
      schrieb am 11.12.12 16:43:25
      Beitrag Nr. 157 ()
      Danke für die Antwort happymuck!
      Ist es dann so wenn ich die Quellensteuer einmal einfordere dass die depotbank mir in den nächsten jahren von vornherein 15% anrechnet oder muss immer wieder ein antrag erstellt werden. Und hilft einem die depotbank beim zurückholen der Quellensteuer bzw der norwegischen?
      Hat da jemand erfahrungen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.12.12 19:58:49
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.916.009 von juliusjr am 11.12.12 16:43:25@juliusjr
      Bei Norwegen immer wieder neuen Antrag stellen,leider!
      Ich warte diesmal bereits seit 4 Monaten auf Antwort.
      Avatar
      schrieb am 12.12.12 09:59:10
      Beitrag Nr. 159 ()
      Die Depotbank kann dir nicht helfen, sie darf auch die 15% Quelle nicht berücksichtigen. Ich hatte innerhalb von 4 Wochen mein Geld aus Norwegen.
      Nur die Anrechnung in D brachte in 2011 Probleme.
      Avatar
      schrieb am 12.12.12 10:26:04
      Beitrag Nr. 160 ()
      Danke für die antworten:-)

      Ist die adresse richtig?

      Central Office – Foreign Tax Affairs
      P. O. Box 8031
      NO-4068 Stavanger

      Und schickt ihr per einschreiben und wenn ja wieviel kostet das dann?
      Reichen dann folgende unterlagen:
      Kopierter Ausweis
      Bestätigung des Finanzamtes dass ich in deutschland wohnsitz habe oder sowas ähnliches
      Die Belege über die gezahlten Quellensteuern
      Und ein von mir in englisch gefasses schreiben was ich will und auf welches Konto sie mir es überweisen sollen?

      Danke im voraus, mfG juliusjr
      Avatar
      schrieb am 12.12.12 10:31:03
      Beitrag Nr. 161 ()
      15% bekomm ich angerechnet und die anderen 15% kann ich bei meiner steuererklärung angeben, oder? Kann ich, wenn ich in frankreich oder der schweiz keinen antrag stelle die quellensteuer über 15% auch bei der steuererklärung angeben?
      Avatar
      schrieb am 12.12.12 20:21:24
      Beitrag Nr. 162 ()
      IBAN Kto.Nr. angeben, sonst passt alles !
      Avatar
      schrieb am 12.12.12 20:32:54
      Beitrag Nr. 163 ()
      Für Dividenden aus Frankreich und der Schweiz werden doch von der Bank automatisch 15% berücksichtigt. Das restliche musst du dir selbst holen, aber nicht per Steuererklärung. Über die Steuererklärung gehen nur Zahlungen aus Norwegen und Spanien, da bei diesen Ländern die deutschen Depotbanken keine 15% anrechnen.
      Avatar
      schrieb am 13.12.12 10:36:20
      Beitrag Nr. 164 ()
      Wow stimmt danke happymuck

      Was mein steuerberater und der aktienexperte meiner bank nicht wissen das weis wenigstens happymuck :-)

      DANKE
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.12.12 11:29:18
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.923.167 von juliusjr am 13.12.12 10:36:20Das gilt aber nur bei Inlandsbanken. Bei Auslandsbanken läuft das über die Veranlagung, aber das ist natürlich auch keine AbgSt einbehalten. Prozedere und Eintragungen sind allerdings die gleichen wie bei Inlandsbanken.

      Das sollte aber jeder Bänker wissen und auch jeder Berufskollege.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.12.12 15:33:56
      Beitrag Nr. 166 ()
      Habe heute mal an die Norweger geschrieben und nachgefragt,ob mein Erstattungsantrag von Juni 2012 angekommen sei.Nach 1 Stunde kam schon die Antwort:Angekommen ja,aber aufgrund erhöhten Aufkommens dieses Jahr ist mit Antwort erst Anfang 2013 zu rechnen.
      Avatar
      schrieb am 16.12.12 13:02:18
      Beitrag Nr. 167 ()
      Zitat von juliusjr: Wow stimmt danke happymuck
      Was mein steuerberater und der aktienexperte meiner bank nicht wissen das weis wenigstens happymuck :-)
      DANKE

      Nein, das stimmt nicht was Happymuck geschrieben hat.
      Insofen rhoff eich daß Steuerberate rund Aktienexperten de rbank das besser wissen.

      Grds. ist es so: der anrechenbare Anteil ausländischer Quellensteuer (i d R 15% wird i. A. automatisch abgeltungssteuermindernd berücksichtigt.
      Bei dem nichtabzugsfähjigen aber erstattbaren Anteil gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen: für die USA wird der - wenn die Depotbank entsprechende IRS-Voraussetzungen erfüllt - garnicht erst erhoben bzw. direkt erstattet.
      Bei anderen Ländern kriegt man den den anrechenbaren Anteil nicht übersteigenden Anteil auf Antrag erstattet. Beispiele sind Schweiz, Finnland und Schweden.

      Der anrechenbare Anteil bei Spanischer Quellensteuer wird NICHT direkt abgeltungssteuermindern berücksichtigt und den kann man sich NICHT beim deutschen Fiskus zurückholen sondern nur beim spanischen Fiskus.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.12.12 20:51:27
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.932.524 von dornech am 16.12.12 13:02:18Tipp zu Finnland

      Hier hat mich meine Depotbank angeschrieben, sie würden den finnischen Quellensteuerabzug auf 15% (sonst 30%) ermäßigen, wenn ich rechtzeitig vor der Dividendenzahlung eine Wohnsitzbestätigung meines Finanzamtes in Deutschland beibringe. Hat auch geklappt!

      Natürlich wollten sie sich das auch mit entsprechenden Bearbeitungsgebühren bezahlen lassen, es lohnt sich also nicht bei "Minidividenden".

      Bei Bedarf einfach mal bei Eurer Depotbank nachfragen!

      Freundliche Grüße
      supernova
      Avatar
      schrieb am 09.06.13 00:20:17
      Beitrag Nr. 169 ()
      Zitat von dornech: Nein, das stimmt nicht was Happymuck geschrieben hat.
      Insofen rhoff eich daß Steuerberate rund Aktienexperten de rbank das besser wissen.

      Grds. ist es so: der anrechenbare Anteil ausländischer Quellensteuer (i d R 15% wird i. A. automatisch abgeltungssteuermindernd berücksichtigt.
      Bei dem nichtabzugsfähjigen aber erstattbaren Anteil gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen: für die USA wird der - wenn die Depotbank entsprechende IRS-Voraussetzungen erfüllt - garnicht erst erhoben bzw. direkt erstattet.
      Bei anderen Ländern kriegt man den den anrechenbaren Anteil nicht übersteigenden Anteil auf Antrag erstattet. Beispiele sind Schweiz, Finnland und Schweden.

      Der anrechenbare Anteil bei Spanischer Quellensteuer wird NICHT direkt abgeltungssteuermindern berücksichtigt und den kann man sich NICHT beim deutschen Fiskus zurückholen sondern nur beim spanischen Fiskus.


      Den Einwand verstehe ich nicht. Es geht im Beispiel um norwegische Quellensteuer.

      Wozu dient Deiner Meinung nach Zeile 54 in der Anlage KAP? Doch wohl dazu, sich den anrechenbaren, aber nicht angerechneten Anteil der auslänischen Quellenstuer vom deutschen Fiskus wiederzuholen, oder?
      Ich hab das Verfahren genauso wie von happymuck beschreiben angewandt. Bin gespannt, was der Fiskus sagt.
      Avatar
      schrieb am 09.06.13 17:08:28
      Beitrag Nr. 170 ()
      Wozu dient Deiner Meinung nach Zeile 54 in der Anlage KAP? Doch wohl dazu, sich den anrechenbaren, aber nicht angerechneten Anteil der auslänischen Quellenstuer vom deutschen Fiskus wiederzuholen, oder?
      Einfach mal auf die Steuerbscheigungen gucken.
      Nicht anrechenbare QSt aus Dividenden tauchen bei mir da nicht auf.
      Das Feld ist nur bei Fonds gefüllt.

      Im übrigen gibt es bzgl Spanien seit geraumer Zeit eine Änderung: da es in Spanien einen Freibetrag gibt, wird für spanische Dividenden generell keine QSt mehr angerechnet sondern man muß sich die QSt komplett in Spanien zurückholen.

      Ich hab das Verfahren genauso wie von happymuck beschreiben angewandt. Bin gespannt, was der Fiskus sagt.
      Das ist nicht unbedingt aussagefähig weil der Fiskus bis heute Probleme bei der korrekten Bearbeitung hat :-)
      Avatar
      schrieb am 09.06.13 19:21:58
      Beitrag Nr. 171 ()
      Bei Dividenden aus Norwegen werden 25% Quelle abgezogen und es wird in D nichts angerechnet. Auf der Abrechnung werden aber zusätzlich die 25% Abgeltungssteuer in D fällig, das sind insgesamt 50% Abzüge.(ohne Soli)
      In D wird deshalb nichts angerechnet, weil sich clevere Anleger angeblich aus Norwegen die gesamte gezahlte Quellensteuer zurückholen können, wenn nichts bezahlt wurde kann nichts angerechnet werden oder es ist Betrug.
      Vorgehensweise: Nach Norwegen schreiben und 10% zurück fordern, fast immer ohne Probleme. Somit ist gegenüber dem deutschen Fiskus nachgewiesen, dass man 15% Quellensteuer in Norwegen bezahlt hat. Nun kann man in der KAP Zeile 54 die restlichen 10% vom deutschen FA angerechnet bekommen und man zahlt insgesamt 25% Abgeltungssteuer, deshalb auch die Zeile 54.
      Bei Spanien ist die Sache noch schwieriger, dort sind Dividendenzahlungen bis 1500 € steuerfrei, darüber werden 15% Quelle verlangt. Der Grund der Nichtanrechnung vom deutschen Finanzamt ist der gleiche wie Norwegen nur noch komplizierter vor allem die Rückholung.
      Ich wünsche allen viel Erfolg !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.06.13 23:15:43
      Beitrag Nr. 172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.815.315 von happymuck am 09.06.13 19:21:58Der Sinn ist doch der, dass man nur inländischen Schrott kaufen soll. Alles viel zu kompliziert und deshalb europafeindlich. Wenn ich aber schreie: Weg mit dem Euro, dann ist man kein guter Europäer. Ich sage nur: France Telecom.
      Da kaufe ich trotzdem keine Deutsche Telekom.
      Man sollte englische Werte nehmen und australische.
      Oder all in Strategien, dann lohnt sich der Aufwand.
      Also breitgefächert und du ärgerst dich tot.:mad:
      Avatar
      schrieb am 10.06.13 10:06:29
      Beitrag Nr. 173 ()
      Du hast nicht ganz unrecht, bei Neuanlagen sollte man so handeln und man hat keine Probleme. Es gibt halt auch Anleger die haben eine Statoil im Depot (vielleicht wegen der Währung ?) und dann gibts halt leichte Probleme. In punkto Frankreich bin ich voll bei dir, aber auch in diesem Land gibt es lukrative Weltunternehmen, die habe ich seit mehr als 10 Jahren und bin nicht unglücklich damit, obwohl ich mich über die Quellensteuer, die hier kaum rückholbar ist, ärgere.
      Avatar
      schrieb am 10.06.13 12:56:09
      Beitrag Nr. 174 ()
      Zitat von dornech: Wozu dient Deiner Meinung nach Zeile 54 in der Anlage KAP? Doch wohl dazu, sich den anrechenbaren, aber nicht angerechneten Anteil der auslänischen Quellenstuer vom deutschen Fiskus wiederzuholen, oder?
      Einfach mal auf die Steuerbscheigungen gucken.
      Nicht anrechenbare QSt aus Dividenden tauchen bei mir da nicht auf.
      Das Feld ist nur bei Fonds gefüllt.


      In der Steuerbescheinigung steht in der Tat nichts drin. Ich bekomme von meiner Depotbank aber noch eine Erträgnisaufstellung, und da drin gibts einen Punkt "Dividenden aus Spanien und Norwegen", unter dem diese Einkünfte addiert sind.
      Am Ende der Aufstellung gibt es noch "Besondere Hinweise zu Anlage KAP 2012":
      Losgelöst von den Regelungen bestehender DBA besteht in Spanien und Norwegen [...] die Möglichkeit der Reduzierung der Quellensteuer auf null. [...] Die abgezogene Quellensteuer ist nicht in dem Betrag der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer zu Zeile 54 der grafischen Anlage KAP enthalten. Wir möchten Sie bitten, eine Anrechnung dieser Quellensteuer im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer prüfen zu lassen und ggf. den anrechenbaren Teil der abgezogenen Quellensteuer dem Betrag zu Zeile 54 hinzuzurechnen.

      Über meine Bank kann ich mich in diesem Punkt also nicht beschweren. Dass sie auf die Überweisung der 10% vom norwegischen Taxoffice heftige Gebühren aufschlägt, ärgert mich zwar - ich hab diese Gebühren aber genauso von den 10% abgezogen und den Betrag in Zeile 54 entsprechend erhöht. Den Steuerbescheid erwarte ich in den nächsten Wochen.

      Noch eine Frage hierzu:

      Zitat von happymuck: [...] Vorgehensweise: Nach Norwegen schreiben und 10% zurück fordern, fast immer ohne Probleme. Somit ist gegenüber dem deutschen Fiskus nachgewiesen, dass man 15% Quellensteuer in Norwegen bezahlt hat. Nun kann man in der KAP Zeile 54 die restlichen 10% vom deutschen FA angerechnet bekommen und man zahlt insgesamt 25% Abgeltungssteuer, deshalb auch die Zeile 54.[...]


      Statt die restlichen 10% müsste es diese 15% heißen, oder?

      Ebenfalls allen viel Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 10.06.13 13:03:57
      Beitrag Nr. 175 ()
      Noch etwas:
      Im Gegensatz zur den Jahren 2010-2012 hat meine Bank bei der letzten Dividendenzahlung einen geringen Anteil (<10%) der ausländischen Quellensteuer angerechnet. Ist Euch das auch passiert?
      Bankirrtum zu meinen Gunsten?
      Avatar
      schrieb am 11.06.13 10:02:20
      Beitrag Nr. 176 ()
      Habe heute das erste Mal mit einer Neuregelung seit 1.4.2013 Bekanntschaft gemacht:

      Hatte nach Insolvenzmeldung zur Verlustrealisierung meine Exide (Thread: Exide Technologies - Batteriehersteller) verkauft; leider war der Erlös so gering, dass er um Haaresbreite zu einem negativen Ergebnis vor Steuern geführt hat.

      Das BMF hat nun dekretiert, dass in dem Fall auch der steuerliche Verlust nicht mehr anerkannt wird. Aktien weg, noch dafür bezahlt und keine Steuergutschrift.

      "In dubio pro Fisco"...


      Also in Zukunft noch eher verkaufen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.06.13 10:45:01
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.824.685 von R-BgO am 11.06.13 10:02:20Das solltest Du natürlich nicht hinnehmen sondern im Rahmen der Veranlagung die Verlustberücksichtigung begehren. Sollten Depotgebühren berechnet werden, gibt es zudem auch wirtschaftliche Gründe für den negativen Verkaufserlös.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.06.13 11:05:42
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.825.041 von Taxadvisor am 11.06.13 10:45:01Hat sich hier schon jemand mit der Rückerstattung der neu eingeführten 35 prozentigen tschechischen Quellensteuer befasst?

      Da will gerade niemand für zuständig sein. Weder die Banken, noch das Bundeszentralamt für Steuern usw.
      Avatar
      schrieb am 11.06.13 20:45:13
      Beitrag Nr. 179 ()
      Zitat von betterthantherest: Hat sich hier schon jemand mit der Rückerstattung der neu eingeführten 35 prozentigen tschechischen Quellensteuer befasst?

      Da will gerade niemand für zuständig sein. Weder die Banken, noch das Bundeszentralamt für Steuern usw.


      Von den Banken würde ich nichts erwarten außer einer korrekten Bescheinigung. Zuständig wird wohl das Finanzamt sein, d.h. 1 Jahr warten :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.06.13 23:52:45
      Beitrag Nr. 180 ()
      Zitat von PW2010: In der Steuerbescheinigung steht in der Tat nichts drin. Ich bekomme von meiner Depotbank aber noch eine Erträgnisaufstellung, und da drin gibts einen Punkt "Dividenden aus Spanien und Norwegen", unter dem diese Einkünfte addiert sind.
      Am Ende der Aufstellung gibt es noch "Besondere Hinweise zu Anlage KAP 2012":
      Losgelöst von den Regelungen bestehender DBA besteht in Spanien und Norwegen [...] die Möglichkeit der Reduzierung der Quellensteuer auf null. [...] Die abgezogene Quellensteuer ist nicht in dem Betrag der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer zu Zeile 54 der grafischen Anlage KAP enthalten. Wir möchten Sie bitten, eine Anrechnung dieser Quellensteuer im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer prüfen zu lassen und ggf. den anrechenbaren Teil der abgezogenen Quellensteuer dem Betrag zu Zeile 54 hinzuzurechnen.

      Statt die restlichen 10% müsste es diese 15% heißen, oder?
      Ebenfalls allen viel Erfolg![/quote]
      Das kann sich aber nur auf den Teil, den man sich nicht (endgültig) zurückholen kann. In SPanien also wenn man mehr als dne Freibetrag von 1500 EUR Kapitaleinkünfte hat.
      Rückholen geht vor (zusätzlicher) Anrechnung. Sonst würde der deutsche dem ausländischen Fiskus ja indirekt was schenken. Wer glaubt daran ?
      Avatar
      schrieb am 18.06.13 22:38:21
      Beitrag Nr. 181 ()
      Zitat von happymuck: [...] und man zahlt insgesamt 25% Abgeltungssteuer, deshalb auch die Zeile 54. [...]
      Ich wünsche allen viel Erfolg !


      Voller Erfolg! Habe nicht nur die 15% angerechnet bekommen, sondern sogar die Bankgebühren. Das heißt zusammengefasst:
      Norwegen bekommt 15%
      Die Bank bekommt x%
      Der dt. Fiskus 25%-15%-x%
      Ich behalte 75%.

      Oder andersrum: Deutschland haut mal wieder die Banken raus :rolleyes::kiss:


      Danke happymuck! Wobei das genaugenommen mit dem Begriff Abgeltungssteuer oben nicht ganz stimmt; das müsste "und man zahlt insgesamt 25%, aufgeteilt auf norw. Quellensteuer + Bankgebühr + dt. Einkommensteuer [...]" heißen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 17:14:39
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.873.587 von PW2010 am 18.06.13 22:38:21würde ich aber nicht so laut rumposaunen ;)

      hast Glück gehabt, ob das ganz legal war daran habe ich meine Zweifel....

      Gebühren sind Werbungskosten und diese sind seit Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr ansetzbar!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 18:53:48
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.897.005 von TurboTrader3000 am 21.06.13 17:14:39Das ist doch Unsinn.
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 18:55:52
      Beitrag Nr. 184 ()
      was ist Unsinn und warum? wenn du gegenläufige Fakten hast dann poste Sie doch bitte anstatt einfach zu posten um was gepostet zu haben.
      Avatar
      schrieb am 22.06.13 18:46:34
      Beitrag Nr. 185 ()
      Zitat von TurboTrader3000: würde ich aber nicht so laut rumposaunen ;)

      hast Glück gehabt, ob das ganz legal war daran habe ich meine Zweifel....

      Gebühren sind Werbungskosten und diese sind seit Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr ansetzbar!


      Ja, Glück gehabt. Ich hätte mich nicht beschweren können, wenn es anders ausgegangen wäre. Abseits ist halt, wenn der Schiri pfeift :look:

      Man könnte hier argumentieren, dass es sich bei den Bankgebühren nicht um Werbungskosten zur Erlangung von Kapitaleinkünften handelt, sondern um Ausgaben, um sich zu hoch berechnete Steuern zurückzuholen. Und solche Ausgaben sind doch nach wie vor anrechnungsfähig, oder?
      Avatar
      schrieb am 23.06.13 07:53:01
      Beitrag Nr. 186 ()
      "Ausgaben, um sich zu hoch berechnete Steuern zurückzuholen" wären dann wohl Steuerberatungskosten, die nur als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind.
      Hier vermutlich Werbungskosten und somit nicht anrechenbar :cry:
      Avatar
      schrieb am 23.06.13 18:31:22
      Beitrag Nr. 187 ()
      Nebenkosten sind nicht automatisch gleich Werbungskosten. Bei der Berechnung von Veräußerungsverlusten werden alle Transaktionskosten, also Provisionen, Börsenplatzentgelte und "Fremde Spesen und Auslagen" voll angerechnet. Das macht sogar meine Bank.
      Avatar
      schrieb am 23.06.13 18:49:37
      Beitrag Nr. 188 ()
      Zitat von PW2010: Nebenkosten sind nicht automatisch gleich Werbungskosten. Bei der Berechnung von Veräußerungsverlusten werden alle Transaktionskosten, also Provisionen, Börsenplatzentgelte und "Fremde Spesen und Auslagen" voll angerechnet. Das macht sogar meine Bank.


      ja das stimmt, das sind allerdings Nebenkosten wie zum Beispiel Transportkosten beim Erwerb von Gütern....

      und des Weiteren habe ich der Erklärung entnommen, dass die "Werbungskosten" die in Form von Bankgebühren entstanden sind auf die tatsächliche Steuerschuld angerechnet wurden. Dies könnte unter Umständen sogar den Tatbestand der offensichtlichen Unrichtigkeit darstellen.

      Aber lassen wir das... Man sollte immer alles ansetzen - ob ich es in diesem Fall allerdings in dieser Form gemacht hätte weiß ich nicht, denn man sollte immer argumentieren können.

      Zum Beispiel arbeite ich in einer Wirtschaftsprüfungskanzlei und setze regelmäßig meine Anzüge an... Wenn es durch geht hab ich Glück gehabt, wenn nicht dann eben nicht....

      Auf was ich hinaus möchte ist, dass ich immer argumentieren kann privat keine Anzüge zu tragen und daher im privaten Bereich sicherlich keine zig Anzüge benötige...
      Avatar
      schrieb am 26.08.13 19:21:35
      Beitrag Nr. 189 ()
      nochmal zur Quellensteuer USA

      letzte Intel-Dividende Comdirect Bank (fiktive Beträge)

      Bruttobetrag: 100 USD
      Quellenst. 15%: 15 USD
      auszumachender Betrag: 85 USD

      können mir die 15% über das Formular W-8BEN erlassen werden oder geht das dann über die Steuererklärung?

      Danke.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.08.13 20:31:48
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.327.705 von Highjumper2 am 26.08.13 19:21:35Wenn es die einzige Bank ist, weder noch...

      Die 15% werden direkt auf die AbgSt angerechnet, sofern welche anfällt. Wenn es noch eine zweite Bank gibt, kann ggfs. die QuSt über die StErkl "übertragen" und angerechnet werden. Wenn allerdings insgesamt (über alle Banken) die Freibeträge nicht überschritten sind, verfällt diese QuSt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 18.09.13 07:56:20
      Beitrag Nr. 191 ()
      die Bundesrepublik übernimmt die Haftung bis zu 100000€ für jeden Sparer. Was ist nun wenn man in seinem Depot Aktien im Wert von über 100000€ hat. Aktien die überwiegend in Lagerstätten im Ausland liegen, Z.B. London, Hongkong, Tokio u.s.w. Meine Bank verwaltet diese Aktien. Nun meine Frage: Hat meine Bank, bzw. der Deutsche Staat ggf. Zugriff auf diese Aktien?? Wer hat sich mit diesem Problem beschäftigt und kann mir eine vernünftige unverbindliche Antwort geben. Danke!!!!
      Avatar
      schrieb am 18.09.13 21:20:23
      Beitrag Nr. 192 ()
      Ich weiß nicht genau, was Du wissen willst.

      Die Merkel-Garantie gilt für Einlagen, d.h. Sparbücher, Girokonten, Tagesgelder und Sparbriefe. Depots mit Wertpapieren fallen nicht darunter.

      Deine Bank hat natürlich Zugriff auf Deine Aktien, schließlich verwaltet sie sie ja. Allerdings wäre ein solcher Zugriff ungesetzlich, denn die Aktien gehören ja Dir und nicht der Bank.

      Der deutsche Staat hat keinen Zugriff auf die Papiere. Was aber im Zuge der ganzen Milliarden-Zahlungen, die in den nächsten Jahren auf Deutschland zukommen werden, passieren wird, kann keiner sagen. Daß es allerdings irgendwelche "Enteignungsaktionen" geben wird, glaube ich eher nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.09.13 10:57:52
      Beitrag Nr. 193 ()
      Zitat von JuliaPapa: Ich weiß nicht genau, was Du wissen willst.

      Die Merkel-Garantie gilt für Einlagen, d.h. Sparbücher, Girokonten, Tagesgelder und Sparbriefe. Depots mit Wertpapieren fallen nicht darunter.

      Deine Bank hat natürlich Zugriff auf Deine Aktien, schließlich verwaltet sie sie ja. Allerdings wäre ein solcher Zugriff ungesetzlich, denn die Aktien gehören ja Dir und nicht der Bank.

      Der deutsche Staat hat keinen Zugriff auf die Papiere. Was aber im Zuge der ganzen Milliarden-Zahlungen, die in den nächsten Jahren auf Deutschland zukommen werden, passieren wird, kann keiner sagen. Daß es allerdings irgendwelche "Enteignungsaktionen" geben wird, glaube ich eher nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.09.13 11:00:19
      Beitrag Nr. 194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.479.793 von JanaFee am 19.09.13 10:57:52mir ist da ein Fehler unterlaufen. Ich wollte hinzufügen, Danke für die Antwort.
      Avatar
      schrieb am 20.09.13 21:49:43
      Beitrag Nr. 195 ()
      ein Beitrag zur norwegischen Quellensteuer (von akt. 25%):

      nachdem ich dachte, alles richtig gemacht zu haben und im Anschreiben an die "Central Office - Foreign Tax Affairs" auch um eine "shielding deduction" bat, also Rückzahlung aller 25% norw. Quellensteuer, ist doch nur eine 10%-Erstattung herausgekommen. D.h. die restlichen 15% zuviel an norw. Quellensteuer muss/darf ich mir nun doch vom dt. Fiskus holen.

      Da fragt man sich schon, ob es den ganzen Aufwand wert ist als Kleinanleger.

      in meinem Fall handelt es sich um Dividenden von:
      - Norsk Hydro ASA, Drammensveien 260, NO-0283 Oslo, Norway
      - Statoil ASA, Forusbeen 50, NO-4035 Stavanger, Norway
      Avatar
      schrieb am 21.09.13 10:52:52
      Beitrag Nr. 196 ()
      Leider gibt es keine andere Möglichkeit. 3 Jahre sammeln, weniger Aufwand. Im Gegensatz zu Frankreich ist hier die Abwickling vorbildlich.
      Angeblich ist eine Steuerbefreiung in Norwegen wie in Spanien möglich, so unser BFM. Ich habe jedoch noch von keinen Anleger gehört, dass er in Norwegen völlig von der Quellensteuer befreit ist.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 13:10:37
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.493.695 von happymuck am 21.09.13 10:52:52Hallo happymuck! Ich habs immer noch nicht geschafft die Quellensteuer aus Norwegen zu beantragen. Hab gerade den Antrag auf Erteilung der Ansässigkeitsbescheinigung ausgefüllt. Das sende ich jetzt an mein Finanzamt. Verlangt das Finanzamt fürs unterschreiben Gebühren???
      Noch ne Frage: Gibt's wo nen Vordruck was ich denen schreibe damit sie wissen was ich will??
      mfG juliusjr
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 17:12:12
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.877.618 von juliusjr am 20.11.13 13:10:37FA Frankfurt hat dafür nichts berechnet; musste es sogar 2x machen, da zuerst ein Fehler drin war.
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 17:40:06
      Beitrag Nr. 199 ()
      Ansässigkeitsbescheinigungen der deutschen Finanzverwaltung gibt es hier:
      http://www.steuerliches-info-center.de/sid_93B2A13A25321A555…
      Ganz unten auf der Seite ...
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 09:46:49
      Beitrag Nr. 200 ()
      Ein Top-Tipp von Lwymi !
      Anschrift Norwegen ist auf dsw-info.de
      Zeit : 4 Jahre nach Ablauf in dem die Erträge zugeflossen sind !
      iban und bic nicht vergessen - Steuerident-Nr.
      Aufstellung machen in N-Kronen,Gesamtertrag, Betrag Rückforderung in NK
      Belege der Dividendenabrechnungen
      Nur die 10% zurückfordern
      mfg
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 14:39:12
      Beitrag Nr. 201 ()
      Belgien:

      Habe kommentarlos ein kryptisches Formular zugesandt bekommen, wonach ich anscheinend was zurückbekommen soll, OHNE dass irgendwer was gemacht hat...? (meine Bank weiß von nix)

      Hat da jemand schon mal Erfahrungen gemacht?


      Meine Anwort-/Nachfragemail ans belgische Finanzamt:


      Dear Sirs,
      dear Mrs./Mr. Verheye,

      I write to this address because I found it through Google as belonging to "BCT Bruxelles Etranger" from which I received a letter/form without any contact information.

      So I hope that you can make sense of it.

      From what I understand from the form, you want to reimburse me Belgian Dividend Withholding Tax in the amount of EUR xx,xx related to a dividend I received in 2012 from NV Fluxys Belgium.

      I greatly appreciate this, although I do not know how it came about, because neither I nor my Broker/Bank (hence the cc:) have initiated anything. But maybe Belgium is so advanced that they do it without a specific claim?

      Either way, I do not see how the payment could reach me, because I have no affiliation whatsoever with the stated Bank/Account for the reimbursement: BE33 0589 1080 xxxx @ BNP Paribas Sec Serv "auf den Namen xxxxxx"

      Could you please help me understand the process and/or do whatever is neccessary to complete it?

      Best regards,
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.14 11:57:32
      Beitrag Nr. 202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.164.621 von R-BgO am 06.01.14 14:39:12hat sich inzwischen geklärt: offenbar hatte die Commerzbank als Dienstleister für die comdirect was gemacht, phne letztere zu informieren



      Neue Frage:

      Hat schon mal jemand Quellensteuer aus Österreich zurückgeholt?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.14 12:00:51
      Beitrag Nr. 203 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.03.14 12:26:41
      Beitrag Nr. 204 ()
      Avatar
      schrieb am 05.03.14 17:42:32
      Beitrag Nr. 205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.567.539 von R-BgO am 05.03.14 11:57:32Ich kaufe Aktien nur noch in Ländern ohne Quellensteuer oder mit voller Anrechnung. Alle anderen können mich mal. :mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.03.14 20:14:50
      Beitrag Nr. 206 ()
      Sehr guter Vorsatz, so sollten es alle Anleger machen !
      Avatar
      schrieb am 05.03.14 21:17:57
      Beitrag Nr. 207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.570.139 von betterthantherest am 05.03.14 17:42:32So mache ich es auch!
      Avatar
      schrieb am 06.03.14 00:31:21
      Beitrag Nr. 208 ()
      Hi,
      bin neu auf diesen Forum, und auf diesen Thread gekommen, weil ich gerade festgestellt habe, dass Quellensteuer mehrmals aus meinen Papiere abgerechnet wurde.
      Zuerst möchte ich die Steuerabrechnung verstehen: "zu versteuern nach §32d" in Einkommensteuer Bescheid. Es handelt sich um den Formel:
      http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
      -> Kirschensteuer abgenommen, st = e*0,25 – q
      wo 'e' sind die Einkünfte aus Kapital, 'q' die anrechenbare ausländische Steuer.
      Dort steht noch etwas genauer was 'q' ist, aber nicht unbedingt klar. Wie sind die Quellensteuern dort berechnet?

      Ich meine in Anlage KAP Zeile 53 haben wir die "angerechnete ausländische Steuer" und in Zeile 54 die "anrechenbare noch nicht angerechnete Ausl. Steuern".
      In dem "Steuerliche Detailansicht" (bin bei der comdirect) sehe ich oft, dass die Quellsteuern irgendwie zwischen beiden getrennt wird. Oder vielleicht wird nur 15% gerechnet, wo aber 30% Quellensteuern abgebucht wurden (e.g. LVMH oder Intel).

      Soll ich aus ihren Erfahrung doch verstehen, dass die Banken oder ausländischen Behörde uns gern abzocken??
      Avatar
      schrieb am 06.03.14 00:59:32
      Beitrag Nr. 209 ()
      der Bundeszentralamt für Steuern gibt schon einigen Antworte:
      http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Qu…
      Zum Beispiel in Frankreich oder USA sind nach DBA höchstens anrechenbare Quellensteuer von 15%.

      Soll ich es so verstehen, dass aus dem oberen Formel sind typischerweise nur diesen 15% zurück berechnet (in 'q'), und nicht was abgebucht wurde?

      D.h. man muss seinen Bank nachfragen, dass die Ausländischen Börse uns max 15% abbuchen, richtig?

      Und um die anderen 15% zurück zu bekommen lohnt es sich nur bei höheren Einträge. Auf einen Gutschrift -Schreiben von comdirect steht ganz schön "Die Höhe des erstattungsfähigen Quellensteuerbetrages im Verhältnis zu den notwendigerweise anfallenden Gebühren macht eine Rückforderung im Ausland nicht sinnvoll."
      Avatar
      schrieb am 06.03.14 11:01:32
      Beitrag Nr. 210 ()
      Zitat von capbrake: Hi,
      bin neu auf diesen Forum, und auf diesen Thread gekommen, weil ich gerade festgestellt habe, dass Quellensteuer mehrmals aus meinen Papiere abgerechnet wurde.
      Zuerst möchte ich die Steuerabrechnung verstehen: "zu versteuern nach §32d" in Einkommensteuer Bescheid. Es handelt sich um den Formel:
      http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
      -> Kirschensteuer abgenommen, st = e*0,25 – q
      wo 'e' sind die Einkünfte aus Kapital, 'q' die anrechenbare ausländische Steuer.
      Dort steht noch etwas genauer was 'q' ist, aber nicht unbedingt klar. Wie sind die Quellensteuern dort berechnet?

      Ich meine in Anlage KAP Zeile 53 haben wir die "angerechnete ausländische Steuer" und in Zeile 54 die "anrechenbare noch nicht angerechnete Ausl. Steuern".
      In dem "Steuerliche Detailansicht" (bin bei der comdirect) sehe ich oft, dass die Quellsteuern irgendwie zwischen beiden getrennt wird. Oder vielleicht wird nur 15% gerechnet, wo aber 30% Quellensteuern abgebucht wurden (e.g. LVMH oder Intel).

      Soll ich aus ihren Erfahrung doch verstehen, dass die Banken oder ausländischen Behörde uns gern abzocken??


      Angerechnete ausländische Steuer bezeichnet den Teil der im Ausland abgeführten Steuer, die durch die depotführende Bank von Haus aus angerechnet wurde. "Anrechenbar" sind meist 15 % der Bruttodividende. Die Differenz muss man sich beim entsprechenden ausländischen Finanzamt erstatten lassen.

      Dies ist allerdings nicht immer einfach. Manchmal schier unmöglich und oder es dauert mehrere Jahre^^

      Spanien, die Tschechische Republik sowie Frankreich sind hierbei meien Favoriten^^ wobei Rußland seit diesem Jahr auch super ist -.-
      Avatar
      schrieb am 06.03.14 11:07:13
      Beitrag Nr. 211 ()
      Zitat von capbrake: der Bundeszentralamt für Steuern gibt schon einigen Antworte:
      http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Qu…
      Zum Beispiel in Frankreich oder USA sind nach DBA höchstens anrechenbare Quellensteuer von 15%.

      Soll ich es so verstehen, dass aus dem oberen Formel sind typischerweise nur diesen 15% zurück berechnet (in 'q'), und nicht was abgebucht wurde?

      D.h. man muss seinen Bank nachfragen, dass die Ausländischen Börse uns max 15% abbuchen, richtig?

      Und um die anderen 15% zurück zu bekommen lohnt es sich nur bei höheren Einträge. Auf einen Gutschrift -Schreiben von comdirect steht ganz schön "Die Höhe des erstattungsfähigen Quellensteuerbetrages im Verhältnis zu den notwendigerweise anfallenden Gebühren macht eine Rückforderung im Ausland nicht sinnvoll."


      in den USA werden auf Dividenden NUR 15 % als Quellensteuer einbehalten. Im Endeffekt ist dieses Modell (sofern man über den Freibetrag kommst) sehr angenehm und Effizient! Des Weiteren spart man sich einen Teil der eigentlich zu entrichtenden KiSt^^ (Sofern man KiSt pflichtig ist)
      Avatar
      schrieb am 07.03.14 17:12:24
      Beitrag Nr. 212 ()
      Welche Laender ausser England und Irland, gibt es noch die keine Quellensteuer erheben?
      Ausserdem wollte ich fragen, wie das mit GDRS Aktien ist. Mich wuerden Sabesp aus Brasilien und Uralkali aus Russland durchaus interessieren. Aber bezahle ich da die 15 % amerikanische Steuer und den Steuersatz aus Brasilien oder Russland? Wie wird das abgerechnet?
      Falls es einen Unterschied macht, ich bin Oesterreicher und habe mein Depot bei der DKB in Deutschland.

      Gruss Conger
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.03.14 17:43:34
      Beitrag Nr. 213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.586.179 von Conger am 07.03.14 17:12:24Ich hatte eine Aktie aus Irland und man hat mir 20% Quellensteuer abgezogen. Es soll zwar einen Antrag geben, mit dem der Abzug verhindert werden kann, aber darauf lasse ich mich nicht mehr ein.

      Ich lebe in der Schweiz und habe mein Depot in Deutschland. Das brachte mir bei Rückforderungen nur Schwierigkeiten. Solange es Alternativen gibt, kaufe ich nichts mehr in Ländern mit hohen nicht anrechenbaren Quellensteuern.

      Bevorzugt kaufe ich Britische Aktien. Da kommt die Dividende bei mir ohne Abzüge aufs Konto.
      Avatar
      schrieb am 07.03.14 17:57:35
      Beitrag Nr. 214 ()
      Das heisst also Irland faellt auch aus. Ich dachte, dass es nur die zwei sind. Was ist mit Australien? Ansonsten, wuesste ich naemlich kein Land mehr.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.03.14 18:12:54
      Beitrag Nr. 215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.586.609 von Conger am 07.03.14 17:57:35Bekomme quellensteuerfreie Divis aus:

      Hongkong
      Singapur
      Australien (teilweise)
      Bermuda
      British Virgin Islands
      Caymaninseln
      Niederländische Antillen
      Jersey
      Gabun
      Russland


      volle Anrechnung und damit keine Rückholproblematik gibt es in:
      Niederlande
      Thailand
      Japan
      Luxemburg
      Neuseeland
      Avatar
      schrieb am 07.03.14 18:23:58
      Beitrag Nr. 216 ()
      Zitat von R-BgO: Bekomme quellensteuerfreie Divis aus:

      Hongkong
      Singapur
      Australien (teilweise)
      Bermuda
      British Virgin Islands
      Caymaninseln
      Niederländische Antillen
      Jersey
      Gabun
      Russland


      volle Anrechnung und damit keine Rückholproblematik gibt es in:
      Niederlande
      Thailand
      Japan
      Luxemburg
      Neuseeland


      zumindest bei Rußland täscht du dich :-)

      http://www.clearstream.com/ci/dispatch/en/cic/CIC/Annnouncem…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.03.14 18:25:50
      Beitrag Nr. 217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.586.837 von TurboTrader3000 am 07.03.14 18:23:58Habe einzelne Abrechnungen nachgesehen; für Russland war es mail.ru.

      Vielleicht 'ne Kapitalrückzahlung...
      Avatar
      schrieb am 08.03.14 14:20:17
      Beitrag Nr. 218 ()
      Das perverse an der Quellensteuerproblematik ist, dass besonders die Kleinanleger die Zeche bezahlen.

      Die Leute die sich den ganzen Mist ausgedacht haben (Doppelbesteuerungsabkommen), sollten sich in Grund und Boden schämen.
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 10:19:20
      Beitrag Nr. 219 ()
      A.P. Moeller Maersk hat einen 4:1 Aktiensplit gemacht;

      der deutsche Fiskus wertet die zusätzlichen Aktien als steuerpflichtige Ausschüttung, was dazu führt, dass ich 80% des Kurswerts versteuern und damit gute 20% des Kurswerts mal eben so als zusätzliche Anschaffungskosten abdrücken darf.

      Im Ergebnis wird aus unrealisierten Gewinnen (=Steuerstundung) steuerlich ein dicker unrealisierter Verlust (=stille Steuerreserve, die ich auch nur mit Gewinnen verrechnen darf; im worst-case habe ich keine Chance, die jemals zu realisieren)

      das ist so widersinnig...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.14 15:22:30
      Beitrag Nr. 220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.812.963 von R-BgO am 12.04.14 10:19:20Das ist nicht widersinnig sondern Absicht und eine besonders dreiste Art der Abzocke.

      Was bin ich froh nicht mehr in Deutschland wohnhaft zu sein.
      Avatar
      schrieb am 13.04.14 16:09:00
      Beitrag Nr. 221 ()
      Moin,

      hat Jemand in diesem oder letzten Jahr Dividende aus Schweden bekommen?

      Aktueller Fall Dividende von TeliaSonera wurde mit 30% Quellensteuer abgerechnet. Wobei 15% auf die Abgeltungssteuer angerechet wurden.

      Soweit ich mich entsinne war doch Schweden auf Antrag mit einem verminderten Quellensteuersatz von 15% welcher vollständig angerechnet wurde oder hat sich da was geändert? Ich hatte vor Jahren bei meiner Bank einen entsprechenden Antrag ausgefüllt und hatte bis dato auch keine Probleme. Allerdings hatte ich bei dieser Bank auch keine Dividende aus Schweden .. :|.

      Grüße ohneRücklicht
      Avatar
      schrieb am 13.04.14 16:32:43
      Beitrag Nr. 222 ()
      Bei den alten Schweden wurden über meine Depotbank, die Deutsche Bank, immer nur 15% Quellensteuer abgezogen, zuletzt mit ex-Tag 31.3. die Dividende der Schwedischen Kugellagerfabrik (SKF). Die gleiche Regelung der Reduzierung gibt es ja auch mit Lappland, und da habe ich die Dividende von Metso und Valmet ebenso jüngsterdings mit 15% Abzug bekommen.
      Avatar
      schrieb am 13.04.14 16:42:26
      Beitrag Nr. 223 ()
      Zitat von betterthantherest: Das ist nicht widersinnig sondern Absicht und eine besonders dreiste Art der Abzocke.


      Nein, das ist die Starrköpfigkeit,Inkompetenz,Ignoranz,*6+?dg2§ der WM Gruppe in Fankfurt, die für die Einordnung von Kapitalmaßnahmen beauftragt ist und die Depotbank dies ausführen müssen.
      http://www.wmgruppe.de
      Avatar
      schrieb am 13.04.14 16:51:12
      Beitrag Nr. 224 ()
      Vielen Dank Ulf-Imat,

      dann warte ich mal noch bis Dienstag, kenne da Jemand mit der gleichen Aktie bei einer anderen Bank mal schauen wie es da aussieht. Die Abrechnung ist eh etwas seltsam es fehlt die Angabe des Wechselkurses auch wenn dieser korrekt ist ..

      Grüße ohneRuecklicht
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 12:02:25
      Beitrag Nr. 225 ()
      Mahlzeit,

      doch schneller als Gedacht. So jetzt habe ich von drei unterschiedlichen Banken Angaben zur Quellensteuer .. (TeliaSonera)

      1. Targobank 30%
      2. ING-Diba 15%
      3. Netbank 30%

      wobei meinen Kenntnissen nach die ING-Diba das DBA als Einzige für den verminderten Quellensteuersatz richtig angewandt hat ..

      nuja muss ich meine Zeit mal wieder vergeuden und meiner Bank nachlaufen ..

      Grüße ohneRuecklicht
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 14:53:11
      Beitrag Nr. 226 ()
      bei Google die gleiche Scheisse; hier gibt es eine Anleitung zum Widerspruch:

      http://www.sem.berlin/google-aktiensplit-2014/
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 16:12:39
      Beitrag Nr. 227 ()
      Wenn nach meiner Kenntnis das vorgesehene Formular bei der Depotbank eingereicht wurde, wird bei Dividenden aus Schweden seit Jahren der reduzierte Quellensteuersatz angewendet.
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 16:29:59
      Beitrag Nr. 228 ()
      Wenn ein Split oder Spin-Off unberechtigt besteuert wurde, gibt es für deutsche Anleger die Möglichkeit über die Steuererklärung ( KAP ) zu seinem Recht zu kommen.
      Die Mehrzahl der Banken hat als Datenlieferanten WM als Wertpapierabwickler.
      Von dem übernehmen die Banken die übermittelten Daten und sind damit auf der sicheren steuerlichen Seite. Das Problem und den Ärger hat nun der Anleger, reklamieren bei der Depotbank oder WM ist meistens zwecklos.
      Hauptschuldiger an der Problematik ist nach meiner Ansicht der Gesetzgeber,
      der ist seit Jahren nicht in der Lage für einen klaren Gesetzestext zu sorgen.
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 17:03:26
      Beitrag Nr. 229 ()
      Wenn die von WM in Sachsenhausen nicht soviel Äppelwoi saufen würden, dann könnten sie die Sachlage sich und dem Steuerbürger mit einer Frage beantworten: liegt ein geldwerter Vorteil vor ? ja/nein;
      In Deutschland kann man zwar das Wort "bonus" nicht übersetzen, dafür haben wir aber den Kindergarten,den Blitzkrieg und das Handy erfunden.
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 18:47:24
      Beitrag Nr. 230 ()
      happymuck,
      die unklaren Gesetzestexte liegen auch ganz normalen Menschen vor. Trotzdem kommt fast keiner auf die abwegige Einschätzung von WM. Traurig ist, daß die Depotbanken diese Einschätzung kritiklos übernehmen. Zusätzlich übel ist, daß die Depotbanken meinen, mit ein paar durcheinandergewirbelten Fachausdrücken ihre Kunden abwimmeln zu können.
      Avatar
      schrieb am 15.04.14 17:25:25
      Beitrag Nr. 231 ()
      Ich gebe euch zu 100 % Recht !
      Interessant ist auch. dass dieses wichtige Thema, die zahlreichen Börsenmedien und vor allem die DSW als Schutzverein der Kleinanlager nicht aufgreift.
      Angst vor der Steuerberatung ?
      Avatar
      schrieb am 16.04.14 11:07:33
      Beitrag Nr. 232 ()
      Moin,

      nuja die Anfrage bei der Targobank hat nicht viel brauchbares ergeben.
      Teil der ersten Antwort "Leider ist für die Dividendenzahlung der TELIASONERA mit der ISIN SE0000667925 keine Ermäßigung der Quellensteuer möglich."

      Teil der zweiten Antwort, außer dem folgenden Lacher "Beachten Sie bitte das bei verschiedenen Banken, auch verschiedene Gebühren erhoben werden." Nein echt .. :D nichts neues

      Ich ziehe also meinen eigenen Schlüsse :) und versuche dieses Jahr mein Glück mit der Skatteverket.

      Grüße ohneRuecklicht
      Avatar
      schrieb am 17.04.14 10:54:30
      Beitrag Nr. 233 ()
      Für die jetzige Dividendenzahlung kannst du nichts mehr machen. Frage doch mal nach, ob es ein Formular für die Reduzierung der Quellensteuer von 30 % auf nur noch 15 % für Schweden gibt für die nächsten Jahre gibt ?
      Avatar
      schrieb am 17.04.14 12:14:16
      Beitrag Nr. 234 ()
      Entsprechendes Formular hatte ich schon vor vielen Jahren ausgefüllt aber Danke für die Idee.

      Grüße ohneRuecklicht
      Avatar
      schrieb am 09.06.14 10:38:33
      Beitrag Nr. 235 ()
      Habe auch ein sehr auf ausländische Aktie fixiertes Depot, um eben z. B. in Norwegen gegen die Währungsrisiken etwas abgesichert zu sein. Aber Norwegen zieht sofort 25% Quellensteuer ab.
      Scheinbar ist es mit der Quellensteuer doch nicht schwierig. Weiß noch nicht so recht, wie ich da nun herangehe. Will nämlich weitere norwegische Aktien kaufen und da würde es schon empfindlich weh tun, immer die Quellensteuer abgezogen zu bekommen. Ich fand die Info:
      The Central Office - Foreign Tax Affairs (Sentralskattekontoret for Utenlandssaker)
      PO Box 8031
      N 4068 Stavanger Norwegen
      Telefon: 0047 51 969600
      Telefax: 0047 51 678559
      E-Mail: sfu@skatteetaten.no
      http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…
      Muss nur irgendeine Formulierung finden. Diese kann man sogar auf Deutsch formulieren. Beilegen muss man eine Kopie der Dividendenbescheinigung und eine „Ansässigkeitsbescheinigung“ vom Finanzamt, als Nachweis das man Deutscher ist.
      http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Quellenst…

      Man sollte die Quellensteuer über die 'shielding deduction' zurückfordern.
      Habt ihr das schon einmal gemacht, wie war Euer Schreiben an das norwegische Finanzamt?
      Avatar
      schrieb am 09.06.14 10:43:04
      Beitrag Nr. 236 ()
      Eine weitere Frage. Kann man sich die Quellensteuer in den USA zurückholen? Oder muss man die Freistellung vorher beantragen? Und wie macht man dies?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.06.14 12:49:09
      Beitrag Nr. 237 ()
      Zitat von henri720: Eine weitere Frage. Kann man sich die Quellensteuer in den USA zurückholen? Oder muss man die Freistellung vorher beantragen? Und wie macht man dies?


      Es gibt ein Formular (ich glaube W-8). Das mußt Du üblicherweise direkt bei der Depoteröffnung ausfüllen. In dem Formular bestätigst Du, daß Du kein Ami bist. Das Formular wird bei Deiner Bank hinterlegt und dann zahlst Du nur 15 % US-QuSt. statt 30 %. Diese 15 % sind aber weg, die kannst Du Dir nicht wiederholen.
      Avatar
      schrieb am 10.06.14 08:54:25
      Beitrag Nr. 238 ()
      JuliaPapa, die 15% sind doch nicht weg, die werden voll bei der Abgeltungssteuer als Vorwegabzug berücksichtig.
      Formular USA ist richtig.
      Norwegen Aktien werden in beiden Ländern voll besteuert, wurde alles hier schon beschrieben.
      Aus Norwegen kann man sich die 10% zurück holen (Hinweis DSW), die restlichen 15% können über die deutsche Steuererklärung im Folgejahr in Anrechnung gebracht werden.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.06.14 09:07:43
      Beitrag Nr. 239 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.124.988 von henri720 am 09.06.14 10:43:04Bei US-Aktien habe ich immer nur 15% Quellensteuer gezahlt, nie 30%.

      Wenn Du Deutscher Staatsbürger bist, dann wird dir bei US-Dividenden mit einem Depot bei einer deutschen Bank/Sparkasse automatisch immer nur 15% abgezogen.

      Ggf. sicherheitshalber mal bei der Bank nachfragen.

      Freundliche Grüße
      supernova
      Avatar
      schrieb am 13.07.14 15:40:56
      Beitrag Nr. 240 ()
      Ich habe Probleme das Formuar W-8BEN auszufüllen.
      http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…

      Ich beziehe mich auf die W-8BEN - Quellensteuer für nicht US Bürger
      Insbesondere mit dem Part II habe ich Probleme.

      Part II Claim of Tax Treaty Benefits (if applicable)
      Special rates and conditions (if applicable—see instructions): The beneficial owner is claiming the provisions of Article.......:confused::confused: of the
      treaty identified on line 9a above to claim a........:confused::confused: % rate of withholding on (specify type of income):.........:confused::confused: .
      Explain the reasons the beneficial owner meets the terms of the treaty article:..........:confused::confused:

      Ich wäre sehr dankbar, wenn mir bei diesen 4 Fragen jemand helfen könnte.
      (
      Deutsch sagt mir Part II folgendes - ich hänge dies lediglich als Anmerkung an.
      Teil II Inanspruchnahme von Abkommensvergünstigungen (nur für Chapter 3 Zwecke) (vgl. Anweisungen)
      9 Ich bestätige hiermit, dass der wirtschaftliche Eigentümer ein Einwohner von ………………………………………………: im Sinne des
      Einkommensteuerabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und eben diesem Land ist.
      10 Besondere Ermäßigungen und Konditionen (falls zutreffend - vgl. Anweisungen): Der wirtschaftliche Eigentümer beruft sich auf die
      Bestimmungen von Artikel: ............ des vorstehend in Zeile 9 genannten Abkommens und beansprucht einen Steuersatz von: …..............% für
      den Einbehalt hinsichtlich (Einkunftsart angeben):……………. ……………….…………………………………………………………………………….
      ..………………………………………. ………………………………………………………………….. ………………………………………………………..
      Begründen Sie, warum der wirtschaftliche Eigentümer die Auflagen dieses Artikels des Abkommens erfüllt: …………………………………………
      …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.04.15 12:31:43
      Beitrag Nr. 241 ()
      Erlösung für alle Anleger in spanischen Aktien !
      Laut einer Meldung in der aktuellen BO werden ab 1.1.2015 alle deutschen Depotbanken 15% Quellensteuer aus Spanien sofort verrechnen. Die restlichen 6% müssen wie bisher von Anleger selbst in Spanien zurückgefordert werden.
      Ab diesem Zeitpunkt gibt es auch keinen freien Steuerbetrag von 1500,-€ für deutsche Anleger mehr.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.04.15 12:44:53
      Beitrag Nr. 242 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.484.306 von happymuck am 02.04.15 12:31:43Es gibt dazu bereits ein BMF-Schreiben, was dass regelt.

      http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/B…

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 14.05.15 10:10:32
      Beitrag Nr. 243 ()
      Hallo gestern habe ich für meine Telefonica S.A. Aktien Dividende erhalten. Es wurden aber 26% Steuer und 20% Quellensteuer von meiner Depotbank Flatex einbehalten. Hat jemand eine Erklärung dafür, ich dachte es gilt jetzt das 15% verrechnet werden?
      Avatar
      schrieb am 15.05.15 09:22:12
      Beitrag Nr. 244 ()
      Reklamieren !
      Richtig wären 20% Quellensteuer, davon werden 15% sofort verrechnet.
      Die restlichen 5% muss man sich wie bisher aus Spanien holen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.05.15 09:34:29
      Beitrag Nr. 245 ()
      Habe bei meiner ersten dänischen Aktie 27% Qst abgezogen bekommen?
      Sollten das nicht 15% bei deutschen Staatsbürgern sein?
      Avatar
      schrieb am 16.05.15 19:16:54
      Beitrag Nr. 246 ()
      15% werden von der Depotbank verrechnet und die restlichen 12% muss man sich aus Dänemark zurück holen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.15 09:15:50
      Beitrag Nr. 247 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.790.862 von happymuck am 16.05.15 19:16:54@happymuck

      Danke für die Antwort. Hat mir die DiBa inzwischen auch so bestätigt,allerdings in der
      Art,daß sie (also die Bank) es ablehnen,der ausländischen Steuerbehörde die Idendität des
      Kunden vollständig offen zu legen.
      D.H. es gibt auch Banken,die dies tun und damit den Abzug von nur 15% ermöglichen.
      Wäre,nach Rücksprache mit dem Kunden,für mich die bessere Variante.
      Avatar
      schrieb am 21.05.15 16:28:54
      Beitrag Nr. 248 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.782.564 von happymuck am 15.05.15 09:22:12@ Happymuck danke für die Hilfe, hat funktioniert Depot Bank hat nun 15% sofort verrechnet
      Avatar
      schrieb am 12.07.15 10:56:28
      Beitrag Nr. 249 ()
      ALTONA
      gibt es hier ausser mir noch weitere " Altona - geschädigte "?
      Sachverhalt:
      Altona ( eine Australische AG) hat vor ein paar Monaten einen Teil ihres Kapitals an ihre Aktionäre zurückbezahlt.
      Richtigerweise hat der Australische Fiskus keine Quellensteuer einbehalten.
      Die deutschen Depotbanken haben dafür fälschlicherweise volle 25% KESt abgezogen.
      Hiergegen möchte ich auf geeignete Art vorgehen.

      LG
      keyar
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.07.15 12:46:30
      Beitrag Nr. 250 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.167.956 von keyar am 12.07.15 10:56:28Vergiß' es.

      Diese Art der Kapitalrückzahlung (vor allem von schweizer Unternehmen genutzt) gelten nach deutschem Steuerrecht als Dividenden und werden mit Abgeltungssteuer belastet.

      Deine Bank hat da korrekt gehandelt. Wenn Du meinst, dass das Gesetz nicht "korrekt" ist, müßtest Du dagegen klagen oder mit Deinem Bundestagsabgeordneten reden. Für beide Wege viel Spaß und viel Glück...
      Avatar
      schrieb am 12.07.15 15:22:38
      Beitrag Nr. 251 ()
      hallo JP,
      mit deinem Beitrag kann ich offen gesagt wenig anfangen.
      Die von dir zitierten Schweizer Fälle kenne ich nicht.
      Mir geht's wie gesagt um den konkreten Fall ALTONA / Australien.
      Ich denke auch nicht, dass das Gesetz nicht " korrekt " ist, wie du das ausdrückst.
      Der hier einschlägige P. 20 Abs 1 Nr 1 Satz 3 sagt völlig "korrekt", dass Rückzahlungen aus dem Einlagekonto
      nicht steuerpflichtig sind.
      das Problem ist hier also nicht das Gesetz, sondern dessen RICHTIGE ANWENDUNG auf den vorliegenden
      Sachverhalt !
      Ich hatte gehofft, hier auf jemanden zu treffen, der in dieser Sache schon etwas unternommen hat,
      respektive noch vorhat, dies zu tun.
      dann hätte man die Kräfte etwas "bündeln " können...

      LG
      keyar
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.15 15:57:42
      Beitrag Nr. 252 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.169.204 von keyar am 12.07.15 15:22:38Ein erster Blick auf die Homepage deutet auf eine "Gewinnausschüttung" hin, die nur aus bilanziellen Gründen aus dem EK/RL geleistet wurde, insoweit in der Tat mit den CH-Fällen vergleichbar.

      Ist der Kauf Deiner Altona-Shares vor oder nach 2008 erfolgt?

      Gruß
      Taxadvisor
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.15 16:32:00
      Beitrag Nr. 253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.169.294 von Taxadvisor am 12.07.15 15:57:42Altona hat in 2014 sein gesamtes operatives Geschäft ( eine Kupfermine ) verkauft.
      Der Erlös wurde teilweise als DIVIDENDE ausgekehrt ( hat KESt in AUS und auch in GER ausgelöst - soweit OK )
      Teilweise wurde der Erlös als Rückzahlung von Kapital/ Kapitalrücklage
      ausgekehrt. Um das frei von AUS- KESt tun zu dürfen wurde vorab ein "Ruling"
      der AUS - Finanzbehörde eingeholt ( entspr. unserer " verbindlichen Auskunft" )

      M.E. hat Deutschland sich an die AUS- Qualifikation als EINLAGERÜCKGEWÄHR zu
      halten und ebenfalls auf KESt zu verzichten.

      LG
      keyar
      p.s. Aktien wurden in 2010 und 2011 angeschafft
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.15 16:59:13
      Beitrag Nr. 254 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.169.369 von keyar am 12.07.15 16:32:00
      Zitat von keyar: p.s. Aktien wurden in 2010 und 2011 angeschafft


      Dann geht es ja allenfalls um eine Verschiebung der Erträge...

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.15 20:05:02
      Beitrag Nr. 255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.169.459 von Taxadvisor am 12.07.15 16:59:13schon richtig, aber
      Veräußerungsgewinne kann ich durch entspr. Verluste neutralisieren.
      Die KESt auf Dividenden ist definitiv verloren.
      Außerdem geht's auch um's Prinzip.

      LG
      keyar
      Avatar
      schrieb am 17.07.15 14:02:59
      Beitrag Nr. 256 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.303.668 von henri720 am 13.07.14 15:40:56Wird das Formular W-8BEN ab Einreichung bei der Depotbank dazu führen, dass nur 15 % Quellensteuer abgezogen werden für USA - Dividenden oder wirkt es auch rückwirkend für das laufende Kalenderjahr 2015 ?

      Da ich meine Investments in USA kontinuierlich aufbaue wäre die Beantwortung dieser Frage durchaus interessant.

      Vielen Dank im Voraus
      Avatar
      schrieb am 18.07.15 13:04:32
      Beitrag Nr. 257 ()
      USA ist sehr teuer derzeit, besonders Aktien. Da würde ich fern bleiben.
      Avatar
      schrieb am 29.07.15 13:56:24
      Beitrag Nr. 258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.169.459 von Taxadvisor am 12.07.15 16:59:13ALTONA

      Hinweis: aufgrund mangelnder Resonanz in diesem Thread wird die Diskussion im Altona Thread fortgeführt !

      LG
      keyar
      Avatar
      schrieb am 10.05.16 18:17:05
      Beitrag Nr. 259 ()
      nach längerer Pause,
      ist es mal wieder so weit:


      So ein Scheiß!

      Der deutsche Fiskus läuft wieder mal Amok.

      Habe anläßlich umfangreicher Nachbuchungen von comdirect erfahren, dass Monsieur le Schäuble per Schreiben vom 18.1.2016 folgendes erließ:

      "Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Erträge aus einer Limited Liability Company (LLC), Limited Partnership (LP) oder einer Master Limited Partnership (MLP)

      Bestimmte Gesellschaften - beispielsweise in der Rechtsform einer LLC, LP oder einer MLP -, deren Anteile als depotfähige Wertpapiere an einer Börse gehandelt werden, können nach ausländischem Steuerrecht ein Wahlrecht zur Besteuerung als Kapital- oder Personenge- sellschaft haben. Erträge aus solchen Gesellschaften sind für das Steuerabzugsverfahren auch dann als Dividendenerträge i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG zu behandeln, wenn nach ausländischem Steuerrecht zur Besteuerung als Personengesellschaft optiert wurde.

      Die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer findet allein im Veranlagungsverfahren statt. Hinsichtlich der steuerlichen Einordnung beispielsweise einer LLC, LP oder einer MLP als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gelten die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 19. März 2004 (BStBl I S. 411) unter Berücksichtigung der Ausführungen in Textzif- fer 1.2 des BMF-Schreibens vom 26. September 2014 (BStBl I S. 1258)."



      Ergebnis:
      Von 100% Distribution lassen die Amis eh' schon nur 60,4% durch und davon tun sich unsere nochmal 26,375% weg. Es bleiben also 34%, die Steuerlast beträgt 76%!.

      Von der Anrechnung im Veranlagungsverfahren erwarte ich mir wenig, da in den referenzierten älteren Schreiben ziemlich klar wird, dass die börsennotierten MLP nach deutschem Recht als Körperschaften einzustufen und deswegen keine US-Steuern anzurechnen sind.


      Habe inzwischen alles verkauft oder ein Erinnerungsstück behalten bei:

      Hi-Crush, Emerge Energy Services, Enbridge Energy Partners, Williams Partners, Energy Transfer Partners (Komplettverkauf)

      Northern Tier Energy, Amerigas, Energy Transfer Equity, CONE Midstream, CNX Resources, Enterprise Products, Legacy Reserves, CSI Compressco, USA Compression, Archrock Partners, Buckeye Partners, Blueknight Partners, Boardwalk Pipeline, Alliance Resource Partners, Alliance Holdings, EV Energy Partners, Cheniere Energy Partners, Linn Energy (Erinnerungsstück(e))


      Scheinbar ausgenommen vom Problem ist nur Enbridge Energy Management, weil dort nicht die US-Steuer vorabgezogen wird.


      Wenigstens sollten die Verluste nun anrechenbar sein...


      Werde trotz meiner Skepsis natürlich versuchen, im Anrechnungsverfahren was zu erreichen.

      Wie schon gesagt: So ein Scheiß!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.05.16 22:20:37
      Beitrag Nr. 260 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.377.300 von R-BgO am 10.05.16 18:17:05Bezüglich der Steuerbelastung von US-Aktien durch Comdirect ist es sogar noch schlimmer als von R-BgO beschrieben:

      Nach Abzug der US-Quellensteuer ( bei LLP bis 39,x%) wird von Comdirect der deutsche Steuersatz ( 25% + Soli) nochmal auf den ursprünglichen Bruttobetrag (vor Abzug US-Steuer) berechnet und dann vom Nettobetrag nach US-Steuerabzug abgezogen.
      Meine Frage: Ist das so rechtens oder sind die 25%+Soli vom Nettobetrag (nach US-Steuerabzug) abzuziehen?

      Nach dieser neuen Berechnungsmethode macht es überhaupt keinen Sinn mehr, US-Aktien in Deutschland zu halten.

      Grüße

      Silmar
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.05.16 10:12:20
      Beitrag Nr. 261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.469.595 von silmar am 24.05.16 22:20:37
      2 Fehler:
      -erstens besteht das Problem der Nichtanrechnung nicht bei allen US-Aktien, sondern nur bei MLPs

      -zweitens hatte ich es bereits genauso beschrieben wie Du; sonst käme ich nicht auf die Steuerlast von 66% (die 76% waren tatsächlich falsch)
      Avatar
      schrieb am 13.07.16 12:27:35
      Beitrag Nr. 262 ()
      Steuerthemen ALTONA

      komme gerade aus den mündlichen Verhandlungen beim BUNDESFINANZHOF zu VIII R 73/13 und VIII R 47/13 , die beide die für die Kapitalrückzahlung von Altona in 2015 erhebliche Rechtsfrage der STEUERPFLICHT dieser Kapitalrückzahlung mit beinhalten. Insbesondere die Reaktion der vorsitzenden Richterin auf den Vortrag des Finanzamts und des dem Verfahren beigetretenen Bundesfinanzministeriums stimmen mich sehr optimistisch, was den Ausgang eines etwaigen Rechtsstreits im Falle Altona betrifft. Ich kann jedem, der hier mehr als nur ein paar Euro im Spiel hat, nur empfehlen, den Rechtsweg zu beschreiten. D.h. in jedem Fall: - Rückerstattung der von der Hausbank abgezogenen KESt zu beantragen und - Einspruch gegen einen Ablehnungsbescheid einzulegen. ( ggf. unter Verweis auf die beiden o.g. schwebenden Verfahren vor dem BFH ) LG keyar

      Universal + Vulcan wird Altona Mining Merger-Thread | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1156470-5351-5360…
      Avatar
      schrieb am 19.07.16 11:58:52
      Beitrag Nr. 263 ()
      Update zu "Steuerthemen ALTONA"

      soeben habe ich meinen 2015er ESt-Bescheid erhalten:
      entgegen allen Erwartungen wurde meinem Begehr auf Rückerstattung der von meiner Bank einbehaltenen KESt auf die Einlagenrückgewähr vollumfänglich entsprochen !

      Zu dem Rechtsbehelfsverfahren wird's nun - was mich betrifft - nicht kommen.
      Gleichwohl werde ich den Fortgang der beiden o.g. BFH - Verfahren selbstverständlich weiter
      verfolgen.

      Allen, die nicht soviel Glück bei ihrem Finanzamt hatten / haben werden wünsche ich alles Gute.
      - nur nicht aufgeben !

      LG
      keyar
      Avatar
      schrieb am 24.07.16 10:22:35
      Beitrag Nr. 264 ()
      UPDATE zu "Altona Steuerthemen":
      nachdem am 13. Juli mündliche Verhandlungen zu den beiden hier relevanten Verfahren ( VIII R 10/13 und VIII R 42/13 ) statt fanden (- ich hatte hierüber berichtet ), wurden im neuesten Update der " BFH Entscheidungsvorschau " beide Verfahren in die Liste der Verfahren aufgenommen, die voraussichtlich noch in 2016 entschieden werden !
      LG keyar
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.12.16 11:36:44
      Beitrag Nr. 265 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.901.443 von keyar am 24.07.16 10:22:35
      Der BFH hat im Sinne des Steuerpflichtigen entschieden !!


      "§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist unter Fortführung der Rechtsprechung des BFH-Urteils vom 20.10.20101 unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Einlagenrückgewähr auch von einer Gesellschaft getätigt werden kann, die in einem Drittstaat ansässig ist und für die kein steuerliches Einlagekonto i.S. des § 27 KStG geführt wird."

      Wer noch im Clinch mit der Finanzverwaltung liegt, kann sich auf dieses Urteil berufen.

      LG
      keyar
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.12.16 12:14:13
      Beitrag Nr. 266 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.930.923 von keyar am 21.12.16 11:36:44Liegt Dir das Urteil schon vor? Auf der BFH-Seite sind die Verfahren noch als anhängig aufgeführt. Ist das an den Nachweis geknüpft oder "bedingungslos"?

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.12.16 14:06:21
      Beitrag Nr. 267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.931.320 von Taxadvisor am 21.12.16 12:14:13hab's f der BFH Hompage nicht mehr gefunden und deshalb BFH viii R 47/13 auf Google gesucht.
      Da gibt's dann u.a. einen Link zu dejure.org, wo unter "Rechtslupe" eine Urteilszusammenfassung steht.
      Bin heute unterwegs und hab auf dem Iphone nur den Tenor gelesen und dann hier rüberkopiert.
      Das Urteil ist vom 13. Juli, wurde aber erst am 10. Oktober veröffentlicht.
      Für den Altona - Sachverhalt klingt dae Tenor sehr gut, da ja das Bmf in Drittlandsfällen kategorisch
      eine Freistellung versagte ( ich hatte ja von der mündl. Verhandlung beim BFH berichtet...)

      Ich denke mit dieser Info kommst Du ein gutes Stück weiter.
      LG
      keyar

      ps: am selben Tag müssten noch ein oder zwei Urteile zu ähnlichen Sachverhalten ergangen sein.
      Avatar
      schrieb am 06.01.17 14:58:33
      Beitrag Nr. 268 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.128.454 von happymuck am 10.06.14 08:54:25
      Zitat von happymuck: JuliaPapa, die 15% sind doch nicht weg, die werden voll bei der Abgeltungssteuer als Vorwegabzug berücksichtig.
      Formular USA ist richtig.
      Norwegen Aktien werden in beiden Ländern voll besteuert, wurde alles hier schon beschrieben.
      Aus Norwegen kann man sich die 10% zurück holen (Hinweis DSW), die restlichen 15% können über die deutsche Steuererklärung im Folgejahr in Anrechnung gebracht werden.


      Norwegen, da bin ich auch betroffen. Ich bin in Statoil investiert und habe wie hier im Forum beschrieben, meine Rückerstattung über die 10 % im 6ten Monat 2016 nach Norwegen geschickt. Bisher her habe ich immer von einer flotten Bearbeitung der Norweger lesen können. Jetzt sind über 6 Monate vergangen und immer noch nichts hinsichtlich der Bearbeitung vernommen. Ist das so normal?

      Gruß
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.01.17 09:48:19
      Beitrag Nr. 269 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.025.907 von Sunray01 am 06.01.17 14:58:33Kann ich vom letzten Jahr (leider) bestätigen. Vor Jahren waren die viel schneller. Warte auch auf 2016. Man sollte nur Obacht geben, falls die Steuererklärung 2016 vom deutschen Finanzamt bearbeitet wurde, dass man dann wegen Norwegen (die restlichen 15%) diese offen hält.
      be.
      Avatar
      schrieb am 15.01.17 17:09:28
      Beitrag Nr. 270 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.025.907 von Sunray01 am 06.01.17 14:58:33Das letzte mal hatte ich gut 9 Monate auf die Rückerstattung von Norwegen gewartet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.01.17 20:24:53
      Beitrag Nr. 271 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.088.205 von Investor@work am 15.01.17 17:09:28Danke an euch beiden:kiss:
      Avatar
      schrieb am 03.02.17 11:51:12
      Beitrag Nr. 272 ()
      Zum Thema Rückerstattungen :
      Habe heute ich meine Erstattung aus Austria bekommen, eingereicht Ende Juli 2016.
      Vor 4 Jahren hatte ich nur 3 Monate gewartet, demnach gibt es mehr Aktionäre und dadurch mehr Arbeit für die dortigen Mitarbeiter. Dies dürfte auch auf andere Länder wie Norwegen zutreffen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.06.17 23:29:29
      Beitrag Nr. 273 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.231.034 von happymuck am 03.02.17 11:51:12Guten Abend,
      wie wird die Quellensteuer gehandhabt, wenn es sich um ein Depot von Minderjährigen (d.h. Nichtveranlagungsbescheinigung) handelt?

      Gibt es dann eine vollständige Rückerstattung (da keine Anrechnung möglich)?
      Speziell interessieren würde mich dies in Bezug auf Belgien.

      Herzliche Grüße
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.06.17 08:25:54
      Beitrag Nr. 274 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.100.395 von sapec am 07.06.17 23:29:29
      Zitat von sapec: Guten Abend,
      wie wird die Quellensteuer gehandhabt, wenn es sich um ein Depot von Minderjährigen (d.h. Nichtveranlagungsbescheinigung) handelt?

      Gibt es dann eine vollständige Rückerstattung (da keine Anrechnung möglich)?
      Speziell interessieren würde mich dies in Bezug auf Belgien.


      Anrechnung auf die deutsche Steuerschuld = Wenn keine deutsche Steuerschuld entsteht, kann auch keine Anrechnung erfolgen. Dann ist die QuSt weg.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.06.17 23:41:58
      Beitrag Nr. 275 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.101.196 von Taxadvisor am 08.06.17 08:25:54Schade, dann ist in diesem Fall die Steuerfreiheit für die Kids ein Nachteil.
      Herzliche Grüße
      Avatar
      schrieb am 13.06.17 08:06:36
      Beitrag Nr. 276 ()
      Quellensteuer in Griechenland
      Die Quellensteuer in Griechenland wurde zum 01.01.2017 von 10% auf 15% angehoben.
      Die im letzten Jahr gültigen 10% wurden damals voll angerechnet, so dass in Deutschland weitere 15% fällig wurden - zusammen also die üblichen 25%.

      Die ab jetzt gültigen 15% werden in den Abrechnungen meiner Bank leider nur mit 10% anerkannt, so dass in Summe 15%+15%=30% Steuern anfallen. Einen eventuell rückforderbaren Anteil gibt es nicht.

      Laut Bundeszentralamt für Steuern sollten die griechischen 15% voll anerkannt werden, so dass 15%+10% richtig sein sollten.

      www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellenst…

      Meine Bank teilt mir mit, dass deren Abrechnung mit 15%+15% korrekt sei und die Angaben des Bundeszentralamt für Steuern lediglich unverbindliche Richtwerte seinen. Das scheint mir fragwürdig.

      Wer kann hier Näheres berichten bzw. die Sache aufklären?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.06.17 08:20:15
      Beitrag Nr. 277 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.128.932 von Lwymi am 13.06.17 08:06:36
      Zitat von Lwymi: Laut Bundeszentralamt für Steuern sollten die griechischen 15% voll anerkannt werden, so dass 15%+10% richtig sein sollten.

      Meine Bank teilt mir mit, dass deren Abrechnung mit 15%+15% korrekt sei und die Angaben des Bundeszentralamt für Steuern lediglich unverbindliche Richtwerte seinen. Das scheint mir fragwürdig.

      Wer kann hier Näheres berichten bzw. die Sache aufklären?


      Der Klappentext hilft manchmal weiter:

      Die Übersicht wird jährlich zum Stand 1. Januar aktualisiert. Es wird nicht beanstandet, wenn die sich aus dieser Übersicht gegenüber der Vorjahresübersicht ergebenden Änderungen erst ab dem 1. Juli 2017 durch die auszahlenden Stellen berücksichtigt werden (Rz. 208a des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016, BStBl I S. 85).

      Im Rahmen des Steuerabzugs auf Bankebene KÖNNEN bis 30.06.2017 die Verhältnisse 2016 zugrunde gelegt werden. Die Bank hat daher formal richtig gehandelt. Im Rahmen der Veranlagung SIND 15% anzurechnen. Die zuviel abgezogene AbgSt kann daher im Rahmen der Steuererklärung erstattet werden, in dem auch die zusätzlichen 5%-Punkte griechische QuSt nachträglich angerechnet werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.06.17 08:45:58
      Beitrag Nr. 278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.129.022 von Taxadvisor am 13.06.17 08:20:15Vielen Dank für die schnelle Erläuterung!

      Das bedeutet, dass ab 01.07.2017 dann die vollen 15% direkt von der Bank verrechnet werden müssen und ab dann nur noch 10% in D anfallen ... das Problem also nur eine Übergangsfrist von maximal 6 Monaten betrifft?
      Avatar
      schrieb am 18.06.17 09:09:03
      Beitrag Nr. 279 ()
      Bankenvergleich beim Service Quellensteuer :
      Schweiz: Tax-Voucher automatisch und kostenlos : bei Cortal Consors und ING-DIBA,
      bei fast allen anderen nur auf Anforderung, beim s-broker kostet jeder Voucher 10 €
      Frankreich: bei der ING-DIBA werden für jede Erstattung 50€ eigene Gebühr, dazu 71,40€ an Fremdgebühren fällig, das sind 121,40 € !
      bei der codi z.B. engie Fremdgebühren 10€ und eigene Gebühren 5€ + MwSt. = 5,95€
      Gesamtkosten 15,95€
      Warum diese großen Unterschiede bestehen ist für mich nach wie vor ein Rätsel.
      Avatar
      schrieb am 01.12.17 12:23:16
      Beitrag Nr. 280 ()
      Steuerbescheid 2016
      bin im Zuge der Differenzenaufklärung auf Folgendes gestossen:

      Für die Papiere

      Thread: Lippo-Mapletree - in Singapur domizilierter Indonesien-REIT
      Thread: Keppel REIT - als Sachdividende erhalten
      Thread: Alerian MLP ETF

      hat Comdirect zum Jahresende 2016 -TROTZ normalem AbGt-Abzug bei unterjährigen Ausschüttungen- nochmal eine "Strafbesteuerung intransparenter Investmentfonds" vorgenommen und größenordnungsmäßig ( die gleiche Summe als fiktiven Ertrag draufgeschlagen.

      UNFAßBAR!

      Klärungsversuch läuft.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.17 12:21:50
      Beitrag Nr. 281 ()
      Rückforderung Quellensteuer Polen
      Hat jemand Erfahrungen mit der Rückforderung zu viel gezahlter Quellensteuer in Polen bzw. kennt jemand einen Link mit Informationen zu diesem Thema.
      Auf den üblichen Seiten zum Thema Rückforderung von Quellensteuer kann ich zu Polen leider nichts finden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.12.17 17:00:05
      Beitrag Nr. 282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.356.281 von Lwymi am 04.12.17 12:21:50Ich habe berufliche Erfahrungen mit polnischer Quellensteuer und weiß, dass das mehr oder weniger das aufwändigste Verfahren ist, das es gibt mit notarieller Bestätigung und allem Schnick-Schnack, den kein Mensch braucht.

      Bei Anleihen sollte man diese vor Endfälligkeit verkaufen, weil bei Endfälligkeit Quellensteuer anfällt, die gar nicht oder nur sehr schwer zurückzuholen ist.

      Mein Tip: Finger von polnischen Papieren lassen.
      Avatar
      schrieb am 21.12.17 14:00:46
      Beitrag Nr. 283 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.336.558 von R-BgO am 01.12.17 12:23:16
      Bestes aus Schilda!
      Zuerst haben sie behauptet, Abzug wäre aufgrund von Rz211 aus dem BMF-Schreiben vom 18.1.2016;

      als sie gemerkt haben, dass das Schwachsinn ist, haben sie sich auf §6 InvStG berufen, wonach -festhalten!- 70% einer positiven Kursdifferenz zwischen Ende und Anfang des Jahres zu versteuern seien. Vollkommen Wurscht, dass da nix zugeflossen ist.


      Zu allem Überfluss ist auch noch der ermittelte Betrag offensichtlich falsch, weil ziemlich genau 100% der Differenz und nicht 70%. Da lassen sie sich aber auch auf keine Diskussion ein und sagen "kriegen wir so von WM, erläutert wird nicht".


      => Widerspruch beim Finanzamt läuft

      (Ausführungen beziehen sich nur auf Lippo)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.12.17 15:29:08
      Beitrag Nr. 284 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.516.954 von R-BgO am 21.12.17 14:00:46
      Zitat von R-BgO: als sie gemerkt haben, dass das Schwachsinn ist, haben sie sich auf §6 InvStG berufen, wonach -festhalten!- 70% einer positiven Kursdifferenz zwischen Ende und Anfang des Jahres zu versteuern seien. Vollkommen Wurscht, dass da nix zugeflossen ist.

      => Widerspruch beim Finanzamt läuft


      Das ist die Gesetzeslage (bis einschließlich 2017). Der BFH hat für bestimmte Fonds den Nachweis der Besteuerungsgrundlagen durch den Anleger zugelassen, dass BMF hat dafür aber (sehr hohe) Hürden aufgebaut, die allenfalls von Großanlegern genommen werden können. Der zuständige BFH-Senat hat aber zu der Regelung auf Seminaren schon verlauten lassen, dass er die Regelung des BMF prüfen würde und das wohl so nicht gutheißt. Ob bei eingeschränktem Nachweis mehr rauskommt, ist aber fraglich. Ab 2018 wird das ggfs. durch die Vorabpauschale ersetzt.

      Im Übrigen gilt bei Kauf nach 2008 dass diese besteuerten Beträge vom Veräußerungserlös abgezogen werden können, um den Gewinn zu ermitteln. Insgesamt wird dann tatsächlich "nur" der Wertzuwachs besteuert.

      In Deinem Fall würde ich das Ruhen des Verfahrens beantragen, da noch Verfahren beim BFH anhängig sind.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.12.17 16:12:29
      Beitrag Nr. 285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.518.019 von Taxadvisor am 21.12.17 15:29:08
      Danke für die Antwort
      Mir ist auch inzwischen klar, dass das die Gesetzeslage ist.

      Aber die ist Schwachsinn.

      Ich kann mir durchaus Fonds vorstellen, die es mit allerlei Derivategeschäften hinbringen, wirtschaftliche Erträge in mehr oder weniger garantierte Kursgewinne umzuwandeln.

      Das da der Fiskus irgendwas machen will, würde mir ja noch einleuchten.


      Aber diese Papier hier ist ein komplett anderes Tierchen: auch wenn sie Trust im Namen führen, sind sie wirtschaftlich 'ne stinknormale AG.

      -Nix mit Anteilsausgabe wie bei Fonds, sondern normale KE's.
      -schon gar keine Rücknahme von Anteilen
      -normale Dividendenausschüttungen, die auch normal abgeltungsbesteuert werden

      da jetzt einfach herzugehen, und einen "Ertrag" herbeizufabulieren ist schlicht 'ne geldschneidende Sauerei; insbesondere, weil sie bei Kursverlusten ja trotzdem noch 6% "Ertrag" zurechtfantasieren.


      Anyway, bin auch nicht sehr optimistisch, aber versuchen muss ich's.

      wkyp
      Avatar
      schrieb am 23.05.18 17:20:50
      Beitrag Nr. 286 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.518.019 von Taxadvisor am 21.12.17 15:29:08habe meinen Widerspruch durchgekriegt...

      dafür heute eine andere ABSURDE Sache bekommen: Thread: Liberty Global - LiLAC - #7
      Avatar
      schrieb am 14.07.18 13:06:02
      Beitrag Nr. 287 ()
      es war echt zu lange ruhig:
      offenbar ändert sich was bei französischer QSt: http://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-servi…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-servi…


      bin heute erst auf das Thema aufmerksam geworden; wie immer auf maximal eklige Weise:

      habe für eine Reihe meiner französischen Werte Nachtragsabrechnungen bekommen, die darauf hinauslaufen, dass die 30% natürlich bleiben, aber die QSt-Anrechnung nachträglich von 15% auf 12,8% "korrigiert" wird

      => also nur Nachbelastungen

      Anfrage bei comdirect-Kundenbetreuung läuft
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.07.18 13:56:45
      Beitrag Nr. 288 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.214.018 von R-BgO am 14.07.18 13:06:02
      Antwort:
      "die französische QSt-Belastung von 30% setzt sich seit 1.1.2018 zusammen aus 12,8% anrechenbarer und 17,2% nicht anrechenbarer -aber rückforderbarer- Steuer. Es werden aber nur Vorgänge ab 1.7. nachkorriigiert"

      :mad::mad::mad::mad::mad:

      Habe noch nie eine Erstattung rückforderbarer französischer Steuer erhalten, vermutlich weil meine Abrechnungen zu klein sind;

      codi hat mir vorgerechnet, dass es mindestens 119 Kosten+25 verbleibender Betrag gleich 144 Euro sein müssen, bevor sie tätig werden.


      Hat jemand andere/bessere Erfahrungen gemacht?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.18 12:13:49
      Beitrag Nr. 289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.232.376 von R-BgO am 17.07.18 13:56:45
      Zitat von R-BgO: Hat jemand andere/bessere Erfahrungen gemacht?

      Ich führe über meine Kreissparkasse eine jährliche Vorabbefreiung mit Wohnsitzbescheinigung durch mein Finanzamt und französischem Formular 5000-DE durch. Dann werden in der Summe nur 25% abgezogen ... so wie es ein soll.
      Es würde mich natürlich interessieren, ob comdirect oder ein anderer großer deutscher Direktbroker diese Verfahren auch unterstützen! Wer weiß etwas darüber?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 09:16:57
      Beitrag Nr. 290 ()
      Rückforderung Quellensteuer Tschechien
      Hat jemand Erfahrungen mit der Rückforderung zu viel gezahlter Quellensteuer auf Aktien in Tschechien?

      Welcher Broker unterstützt aktiv seine Kunden bei dem Verfahren für Länder in Osteuropa? DiBa und Targo gehören leider nicht dazu.

      Ein Leitfaden zur Abhandlung und die Quelle für nötige Formularen wären supi.

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 10:18:57
      Beitrag Nr. 291 ()
      In Tschechien kümmert sich nicht der Staat um Quellensteuer-Rückforderungen und Vorabbefreiungen, sondern jedes einzelne Unternehmen.

      Wenn Du mehrere Aktien hast, musst Du also auch mehrere Anträge an die einzelnen Unternehmen stellen.

      Jedes Unternehmen hat ein Aktienregister. In dem Aktienregister stehen die Aktionäre bzw. stellvertretend deren Depotbanken. Deutsche Depotbanken lehnen es grundsätzlich ab, Dich als Aktionär mit Namen eintragen zu lassen (Datenschutz, Vertraulichkeit, bla bla).

      Du brauchst also
      a) eine Bestätigung Deiner Depotbank, dass sie für Dich die Aktien hält. Das macht oft Probleme, weil Deine Depotbank gar nicht im Aktienregister steht, sondern ein "Subcustodian" oder sogar "Subsubcustodian". Die komplette Verwahrkette muss benannt werden, sonst funktioniert es nicht.
      b) eine Bestätigung Deines Finanzamtes, dass Du in Deutschland Deine Steuern zahlst.
      c) das Antragsformular des jeweiligen Unternehmens.

      Die Investor Relations der tschechischen Unternehmen sind nach meiner Erfahrung sehr hilfreich, und Kommunikation auf Englisch ist kein Problem.

      Statt Rückerstattung ist Vorabbefreiung für Buy and Hold - Investoren oft die bessere Alternative. Ablauf ist grundsätzlich derselbe.

      Mir ist in Deutschland kein günstiger Broker bekannt, der bei der Rückerstattung helfen würde. Bei dreistelligen Beträgen würde ich mir den Aufwand komplett sparen; bei vierstelligen Beträgen oder mehr muss man entweder Private Banking Kunde sein oder ein Depot vor Ort bei einer Bank in Prag eröffnen. Für Bankkunden in Tschechien ist es ja kein Problem, weil tschechische Depotbanken kein Problem mit dem Datenschutz haben und die Namen ans Aktienregister melden.
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 17:30:28
      Beitrag Nr. 292 ()
      Quellensteuer Hongkong
      Hallo Miteinander,

      wie ist die Rechtslage bei der Quellensteuer in Hongkong?

      I.
      Mir wurden auf ausgeschüttete Dividenden der Sinotruk Hong Kong Ltd 10 % abgezogen.

      II.
      Nach meinen Informationen erhebt Hongkong keine Quellensteuer ! Die entsprechende Tabelle des Bundeszentralamtes für Steuern weist nur für China eine Quellensteuer aus und weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht für Hongkong und Macao gilt !

      Quellen:
      http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Qu…
      https://www.kontofinder.de/blog/legale-steuerparadiese
      http://www.wts.com.hk/en/img/Hongkongs-Doppelbesteuerungsabk…

      Weiß wer, wie die Rechtlsage ist?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.08.18 23:26:05
      Beitrag Nr. 293 ()
      Änderung Quellensteuer Frankreich auf 12,8% seit 01.01.2018

      Habe heute sehr ausführliche Anwort von der Focus Money Redaktion, Martina Simon, erhalten zur Praxis der Quellensteuer Frankreich 12,8%:


      "Die Rechtslage: Für Frankreich gelten seit Jahresbeginn neue Quellensteuersätze. Alle in diesem Jahr zugeflossenen Dividendenerträge unterliegen damit dem Quellensteuersatz in Höhe von 12,8 Prozent, anrechenbar sind laut Doppelbesteuerungsabkommen ebenfalls 12,8 Prozent (Dies wird explizit auch so beim Bundeszentralamt für Steuern ausgewiesen). Das Prozedere mit Frankreich ist für Anleger derzeit aber trotzdem weiterhin mehr als ärgerlich. Obwohl nun die Grundlagen für ein unkompliziertes Verfahren vorliegen, ziehen die meisten Banken weiterhin 30 Prozent Quellensteuern auf französische Dividendenerträge ein. Der Grund: Viele Banken haben nicht die Möglichkeit, den französischen Paying-Agents (die für den Quellensteuereinbehalt zuständigen Stellen) nachzuweisen, dass es sich bei ihren Anlegern um deutsche Privatanleger handelt. Aus Sicherheitsgründen behalten sie daher den Maximalbetrag in Höhe von 30 Prozent ein. Die Anleger sind nun weiterhin gezwungen, ein Rückerstattungsverfahren über ihre Bank einzuleiten, um zu viel bezahlte Steuern wiederzubekommen. Noch fataler: Da weiterhin 30 Prozent abgezogen werden, nun aber nur noch 12,8 Prozent anrechenbar sind, stehen Anleger schlechter da als bisher. Wer bislang 15 Prozent zu viel bezahlte Steuern vom französischen Staat zurück fordern musste, muss nun sogar 17,2 Prozent einfordern, um nicht draufzuzahlen. Das Rückforderungsverfahren gestaltet sich für deutsche Anleger mehr als kompliziert und lässt sich meist nur über die Banken abwickeln. Diese lassen sich den Service mit bis zu 100 Euro bezahlen. Wir können nur hoffen, dass hier bald eine Änderung eintritt und die Verfahren entsprechend erleichert werden. Bislang wurde jedoch noch nichts unternommen. Aus unserer Sicht ist es auch nicht korrekt, was sich hier einige Staaten erlauben. Es kann niemals legal sein, zugeflossene Gelder einfach zu behalten oder die zuviel gezahlte Steuern den Anlegern jahrelang vorzuenthalten. Dies hat oft den Erfolg, dass Anleger zermürbt auf die Erstattungen verzichten. Auf diese Weise fließen Milliarden Gelder in deren Staatskassen.

      Eine andere Möglichkeit, dem von Seiten deutscher Banken auf diese Weise einbehaltenen Quellensteuerabzug in Höhe von 30 Prozent ab dem 01.01.2018 zu entgehen, besteht darin, die Aktien direkt bei der französischen Gesellschaft verwahren zu lassen (sog. "direct registered shares" oder auch "pure registered shares").

      Diese Möglichkeit bieten sehr viele große französische Publikumsgesellschaften an (z.B. Air Liquide, Alstom, AXA, EDF, Air France-KLM, Orange, L´Oréal, LVMH, Technicolor, Schneider, Sanofi, Saint-Gobain, u.v.m.). Der Vorteil besteht darin, dass man diesen Gesellschaften direkt per Wohnsitzbescheinigung jährlich nachweisen kann, dass man Steuerausländer ist und damit nur die Quellensteuer von nunmehr 12,8 Prozent zum Tragen kommt. Ein aufwändiges Rückerstattungsverfahren über die französische Steuerverwaltung entfällt damit.

      Mit freundlichen Grüßen


      Martina Simon

      ––––––

      FOCUS-MONEY"
      Avatar
      schrieb am 30.08.18 06:58:33
      Beitrag Nr. 294 ()
      Hält man allerdings wirklich seine Aktien bei der Gesellschaft, so ist das wie eine ausländische Bank. Man muss also seine Einnahmen selbst erklären und der Vorteil, ggf. sogar komplett auf eine Steuererklärung im Bereich Kapitaleinkünfte verzichten zu können, entfällt.
      Avatar
      schrieb am 23.11.18 11:53:33
      Beitrag Nr. 295 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.402.431 von gutdrauf9 am 08.08.18 17:30:28
      kenne das Problem auch;
      mir wurde vor Jahren dazu erklärt, dass das ein Relikt für chinesische Werte ist, die schon vor dem Handover in HK gehandelt wurden und es sich eigentlich um eine chinesische Quellensteuer handelt


      Habe das Thema bei China Mobile und erkläre es seit ein paar Jahren in der Steuererklärung nach, da werden mir die 10% angerechnet.
      Avatar
      schrieb am 23.11.18 11:56:49
      Beitrag Nr. 296 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.277.261 von Lwymi am 23.07.18 12:13:49
      werde vor dem Jahreswechsel tatsächlich ein Depot &quot;nur Frankreich&quot;
      bei einer Sparkasse eröffnen, weil sie genau das sagen, was Du geschrieben hast;

      bin gespannt, wie's klappt.


      In dem Kontext:

      eben mal re-Belgien nachgefragt, Comdirect will 23,95 eigene Kosten plus 20,00 von der Lagerstelle plus 60,00(!!) "für Clearstream" - kann das jemand bestätigen, oder ist es wieder nur eine Ausrede?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.11.18 12:51:44
      Beitrag Nr. 297 ()
      Quellensteuererstattung Schweiz
      In meinem Depot habe ich seit einigen Jahren Aktien aus der Schweiz. Für die gezahlten Dividenden habe ich in den vergangenen Jahren jeweils etwa im April bei der Eidg. Steuerverwaltung die Quellensteuererstattung beantragt. Normalerweise war das Geld dann spätenstens nach 4 Monaten (in den letzten beiden Jahren sogar bereits nach 6 Wochen) auf dem Konto.
      In diesem Jahr hat sich bis heute (also nach etwa 7 Monaten) nichts getan. Ich habe deshalb Anfang November (schriftlich) nachgefragt. Ergebnis: Schweigen.
      Weiß jemand, weshalb das in diesem Jahr nicht funktioniert? Wie kann ich die zuständigen Stelle kontaktieren, wenn man auf schriftliche Anfragen nicht reagiert und Telefonnummern offensichtlich schweizerisches Staatsgeheimnis sind?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.18 07:35:08
      Beitrag Nr. 298 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.290.132 von quotiks am 24.11.18 12:51:44
      Quellensteuererstattung Schweiz für 2018
      Falls es jemanden interessiert: Habe jetzt doch eine Telefonnummer gefunden und in der letzten Woche bei der zuständigen Stelle der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern angerufen.
      Da habe ich die Auskunft erhalten, dass es "dieses Jahr schwierig sei" und die die Anträge vom April bisher nocht nicht bearbeitet wurden. Auf die Nachfrage, wann mit der Erstattung zu rechnen sei, bekam ich die Auskunft, dass man das überhaupt nicht sagen könne. Sicher sei nur, dass es nicht mehr in diesem Jahr klappen wird.
      Über den Grund für diesen - meiner Ansicht nach - merkwürdigen Vorgang gab es keinerlei Auskunft.
      Avatar
      schrieb am 10.12.18 10:38:54
      Beitrag Nr. 299 ()
      Wichtiges Urteil zur Verlustverrechnung:
      https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/756577/

      Avatar
      schrieb am 28.02.19 10:05:20
      Beitrag Nr. 300 ()
      ...die Drecksäcke von WfM "arbeiten" wohl gerade die diabolisch-byzantinischen Verwinklungen der neuen -HAHAHA- "gerechten" Fondsbesteuerung durch.

      In den letzten Tagen habe ich schon Nachberechnungen zu Uniti, AGNC, DLR, Annaly, ... bekommen, die ich bisher wegen Unwesentlichkeit ignoriert habe.

      Heute nun war HASI dran:

      Offenbar haben sie für ganz 2018 die bisher angerechnete US-Quellensteuer von 15% nachträglich aberkannt, was zu einer Effektiv-Steuerlast von 41,4% führt!

      Mal davon abgesehen, dass das inhaltlich eine Sauerei ist, bleiben auch die Kritikpunkte:

      -ohne jede Erläuterung oder Begründung
      -1 Jahr im Nachhinein

      :mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:

      Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte und fühle gerade, wie müde ich dieses "systems" bin, das immer nur -und das ist entscheidend: WILLKÜRLICH und nicht nachvollziehbar!- nimmt . Wenn ich vorher wüßte, worauf ich mich einlasse, wäre das ja noch irgendwie zu verschmerzen, aber die Rechtsunsicherheit immer im Nachhinein gefickt zu werden.

      Die macht mich fertig.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.19 11:28:02
      Beitrag Nr. 301 ()
      2019 startet &quot;vielversprechend&quot;
      Heute erste norwegische Dividendenabrechnung (Mowi) 2019 von Comdirect erhalten:

      anders als in den Vorjahren machen sie keine sofortige Rückvergütung der -den im DBA festgelegten Anrechnungssatz von 15% überschreitenden- 10% mehr, sondern "lt. Auskunft am Telefon: "machen das nachträglich"

      das ist KATASTROPHAL weil,

      -die 10% nun lange auf sich warten lassen werden, potentiell mit deutlich höheren Abwicklungskosten
      -man nun auch die 15% nicht mehr vom deutschen Finanzamt angerechnet bekommen wird, weil die sagen "können Sie sich ja auch in Norwegen zurückholen"
      -es ein eklatanter Rückschritt ist

      Unklar ist, ob das von Norwegen ausgeht, oder eine Macke meiner Bank ist.

      deswegen die Frage: wie sieht es bei anderen Banken aus?


      Ebenfalls (noch) unbeantwortet ist die Frage, ob diese Änderung nur für Norwegen gilt, oder gleich auch für die anderen skandinavischen Länder, bei denen bisher die gleiche unbürokratische Handhabung gilt/galt(?).

      Warte auf Rückruf.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.19 12:17:19
      Beitrag Nr. 302 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.022.496 von R-BgO am 05.03.19 11:28:02
      leider, leider
      lt. Rückruf von Comdirect/Commerzbank hat die norwegische Finanzverwaltung zum Jahreswechsel Anforderungen geändert und verlangt jetzt "irgendwas wie separate accounts", die bankseitig nicht darstellbar sind;

      trotzdem würde mich interessieren, ob es anderen genauso geht... (nicht dass sie mir was vom Pferd erzählen)
      Avatar
      schrieb am 05.03.19 12:41:04
      Beitrag Nr. 303 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.022.496 von R-BgO am 05.03.19 11:28:02
      ich vermute, die Aussage bezog sich hierauf:
      https://www.skatteetaten.no/en/business-and-organisation/sta…
      Avatar
      schrieb am 29.04.19 14:02:30
      Beitrag Nr. 304 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.284.171 von R-BgO am 23.11.18 11:56:49
      es ist also definitiv möglich, Frankreich korrekt zu handlen:
      https://www.divantis.de/geschafft-franzoesische-dividende-oh…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.05.19 00:20:47
      Beitrag Nr. 305 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.983.789 von R-BgO am 28.02.19 10:05:20
      Zitat von R-BgO: ...
      In den letzten Tagen habe ich schon Nachberechnungen zu Uniti, AGNC, DLR, Annaly, ... bekommen, die ich bisher wegen Unwesentlichkeit ignoriert habe.
      ...

      @ R-BgO

      Das mit den Stornos bei AGNC habe ich auch jedes Jahr (ING-Diba), los geht es meistens Ende Februar / Anfang März. Dann wird das ganze Vorjahr storniert. Aber es wird auch neu abgerechnet, Begründung: Die Zusammensetzung der Zahlung hat sich geändert.

      Die Divis werden geteilt in "Dividende" mit 15 % QST-Berechnung und "Return of Capital" (Kapitalrückzahlung) ohne QST-Berechnung - statt einer Abrechnung habe ich dann 2 davon.

      Das hatte ich im AGNC-Thread im Posting 190 schon mal geschrieben.

      Bei dir ist dann irgendwas schief gelaufen, frage nochmal bei deiner Bank nach was das soll.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.06.19 10:08:44
      Beitrag Nr. 306 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.607.544 von SteffensOnline am 21.05.19 00:20:47
      lohnt sich nicht für das eine Erinnerungsstück,
      aber Danke für die Rückmeldung
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.06.19 10:10:03
      Beitrag Nr. 307 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.447.638 von R-BgO am 29.04.19 14:02:30
      DAS ist dann mal 'ne gute Nachricht!
      Habe sofort bei Comdirect angerufen und gesagt, dass ich das auch will.

      Foto aus eine Thread der Comdirect community:

      Avatar
      schrieb am 16.06.19 12:10:54
      Beitrag Nr. 308 ()
      Hallo R-BgO,

      und wird die dann verbliebene Quellensteuer auch noch auf die Abgeltungsteuer angerechnet?

      Wenn ja dann könnte ich mich - nach jahrzehntelanger grundsätzlicher Ablehnung - doch mal für französische Aktien interessieren. :)

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.06.19 17:55:34
      Beitrag Nr. 309 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.817.456 von reckoner am 16.06.19 12:10:54
      ja, die 12,8% werden sowieso angerechnet;
      warten wir mal ab, wie die Antwort ausfällt.


      Glaube es erst wirklich, wenn es auch in meinem Depot so läuft.
      Avatar
      schrieb am 20.06.19 11:01:58
      Beitrag Nr. 310 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.805.720 von R-BgO am 14.06.19 10:08:44Einfach ein Konto im Ausland eröffnen und alle Sachen darauf schieben, da wird nichts abgezogen, du musst es aber selbst deklarieren, aber denke so wäre es entspannter. Ich führe meine Fonds und Aktien nur im Ausland, damit die gierigen Parasiten nichts abbuchen!
      Avatar
      schrieb am 20.06.19 11:48:37
      Beitrag Nr. 311 ()
      Hallo,

      >>>Einfach ein Konto im Ausland eröffnen ...

      Das ändert an der Rechtslage aber nun überhaupt nichts. Wenn Quellensteuern nicht anrechenbar sind dann sie sie es so oder so nicht (Beispiel: Irland oder Spanien).

      Ich hab' mir den Faden im Codi-Forum jetzt auch mal ausführlich angesehen, und so ganz klar ist es mir immer noch nicht. Interessiert bin ich jedenfalls nur an einer Vorabbefreiung (wobei selbst die recht teuer ist - bei meinen schwedischen Aktien muss ich beispielsweise etwa ein Viertel an die Bank abdrücken). Muss man diese Vorabbefreiung beantragen, oder ist die in dem Standardauftrag mit drin )in meinem Vertrag ist Frankreich nämlich - noch(?) - nicht dabei)?

      Aber ich denke ich werde es für nächstes Jahr einfach mal probieren.

      Stefan


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      Der "ganz normale" Wahnsinn?: Ausländische Quellensteuer und der deutsche Fiskus