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    Haftbefehle gegen Steuerfahnder - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.03.12 14:39:10 von
    neuester Beitrag 05.04.12 07:13:58 von
    Beiträge: 34
    ID: 1.173.399
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      schrieb am 31.03.12 14:39:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Schweiz hat ja jetzt löblicherweise Haftbefehle gegen die Datendiebe erlassen. Ich denke nun darüber nach, privat eine Belohnung auszusetzen auf Hinweise, die zur Festnahme der Verdächtigen durch die Schweizer Behörden führen. Kann da jemand Hinweise zu Rechtslage, Vorgehen, Ansprechpartner geben? Danke :)


      http://www.bild.de/politik/ausland/steuerfahndung/steuersuen…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.03.12 15:02:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es wurden nie irgendwelche CD´verkauft, das war alles ein Riesentäuschungsmanöver, um die Asseln aus den Löchern zu locken.
      Es hat ja geklappt.:laugh:

      Die Schweiz ist sicherer denn je zuvor.
      Avatar
      schrieb am 31.03.12 16:51:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da die Schweiz ja Schengenraum beigetreten ist, können die Steuerfahnder jetzt das Territorium Deutschlands nicht mehr verlassen, jedes andere europäische Land müsste sie ausliefern.
      Avatar
      schrieb am 31.03.12 17:24:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      „Für mich ist das ein ungeheuerlicher Vorgang. 
      Wir verwahren uns als Land Nordrhein-Westfalen davor,
      dass unsere Mitarbeiter in ein kriminelles Licht
      gerückt werden.
      Wir haben dies gegenüber der Schweiz nachdrücklich
      zum Ausdruck gebracht.“


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.03.12 18:24:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.984.096 von Autistilanti am 31.03.12 14:39:10Haftbefehl gegen die Steuerbeamten und nicht gegen die Datendiebe...
      1 Antwort

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      schrieb am 31.03.12 18:26:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.984.557 von Mani2001 am 31.03.12 18:24:34aber ich habe noch nie gehört, daß die einen Datendieb erwischt bzw. verknackst haben ...., oder haben die alle Narrenfreiheit...
      Avatar
      schrieb am 31.03.12 18:41:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Anstiftungshandlung

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 31.03.12 20:02:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Was ist dein Problem?

      Es geht meiner Meinung nach bei dem Ankauf von CD nicht darum
      Steuersünder zu finden, sondern zu schützen.

      Die Schweiz weiss das es über 400 Politisch relevante Personen gibt.

      Es geht um ihren Schutz....
      Avatar
      schrieb am 31.03.12 21:23:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Kann man die kriminellen Steuerfahnder nicht einfach kidnappen und der Schweiz übergeben. Die Schweizer könnten doch ein Kopfgeld aussetzen.
      Avatar
      schrieb am 01.04.12 07:06:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      und die bundesdeutsche Polit-Mafia tobt:

      «Ein bodenloser Skandal»

      (sda/ddp) Für den Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Jürgen Trittin, ist der Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder «ein bodenloser Skandal». Offensichtlich wolle die Schweiz im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht mit Rechtsstaaten kooperieren. «Schlimmer: Jetzt wird offensiv der Schweizer Staat zum Schutz von Kriminellen eingesetzt», sagte Trittin. Das müsse Auswirkungen auf die Verhandlungen zum Steuerabkommen haben.

      Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sagte dem Schweizer Radio am Rande des SPD-Landesparteitags in Düsseldorf: «Die Schweiz verwechselt Ursache und Wirkung. Was die nordrhein-westfälischen Finanzbeamte machen, ist die Wirkung davon, dass die Schweiz beziehungsweise die Schweizer Bankinstitute vorsätzlich deutsche Steuerbürger zum Steuerbetrug einladen. Das ist der Skandal.»

      Und der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel nahm das geplante Steuerabkommen ins Visier: «Die Bundesregierung verhandelt ein Abkommen mit der Schweiz, wo sie gegen ein bisschen Geld diese Straftaten in Zukunft legitimieren will.»

      http://www.nzz.ch/nachrichten/wirtschaft/aktuell/schweiz-haf…

      Klares Zeichen, wie beschissen es um die finanzielle Lage in der BRDeutschland steht, wenn sie jetzt schon ihre Kettenhunde in quasi-nachrichtendienstlicher Mission ausschwärmen lassen.
      Da geraten Mielke- und Honecker-Fans wahrscheinlich in ekstatisches Schwärmen....man bekommt den Eindruck, die Wiedervereinigung war nix anderes, als eine gross angelegte Infiltration, ein Trojanisches Pferd:laugh:
      Die Kommando-Posten (Gauck und Angela) sind bereits besetzt.
      Avatar
      schrieb am 01.04.12 11:02:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ob die sich das auch bei US-amerikanischen
      Beamten getraut hätten ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.04.12 12:08:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.985.493 von ElLute am 01.04.12 11:02:55ich habe noch nie gehört, daß ein Datendieb in LICHTENSTEIN ODER in der Schweiz verhaftet bzw. verurteilt wurde. Wie kommen die an die Daten?
      Avatar
      schrieb am 01.04.12 13:12:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      was die Steuerfahnder da eigentlich konkret getan haben, wäre ja eigentlich interessant.

      Eine Betriebsprüfung bei der CS ist ja wohl eher unwahrscheinlich...:D

      Klingt alles eher nach konspirativem rumgeschnüffel.

      Wahrscheinlich noch alle deutschen KFZ-Kennzeichen rund um die Bahnhofstr. in ZH abfotografiert.

      Die rigiden Grenzkontrollen reichen wohl nicht mehr aus, was?

      Die Stör-Kraft Hannelore quietscht doch nur rum, weil sie Angst vor Liquiditätsengpässen für den Ausgleich ihrer erwarteten Beamten-Pension befürchtet, genau wie der Rest dieser Polit-Lobbyisten in dieser zerrütteten Beamten-Oligarchie.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.04.12 13:22:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.985.778 von Cashlover am 01.04.12 13:12:07Spitzenverdienerin der Länderchefs ist die neue nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) mit rund 20 100 Euro brutto

      http://www.bild.de/politik/2010/politiker/politik-elite-cdu-…


      muss ja alles irgendwo herkommen!
      Steinbrücks Kavallerie hat man sich aber denn doch ein wenig glorreicher vorgestellt:keks:
      Avatar
      schrieb am 01.04.12 14:17:59
      Beitrag Nr. 15 ()
      Eigentlich müsste der Haftbefehl gegen die Anstifter zur Hehlerei ausgestellt werden, also gegen Steinbrück und Konsorten. :mad:

      Aber das trauen sich die Schweizer dann leider doch nicht. :cry:
      Avatar
      schrieb am 01.04.12 22:56:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von franklymydear: Eigentlich müsste der Haftbefehl gegen die Anstifter zur Hehlerei ausgestellt werden, also gegen Steinbrück und Konsorten. :mad:



      Dieser Meinung bin ich auch. Ich vermute aber und meine, dies auch irgendwo gelesen zu haben, dass die Zuständigkeit zwischen NRW und Bundesregierung hin- und hergeschoben wird. Zudem hat Deutschland kein einziges Rechtshilfeersuchen beantwortet.

      Als Schweizer bin ich der Ansicht, dass die drei Steuerfahnder nicht "genügen". Kraft wird Recht haben, dass diese Drei nur die Pflicht getan haben. Also müssten die Auftraggeber, also "Hintermänner", auch zur Ehre eines Haftbefehls kommen, selbst wenn es namentlich einen Finanzminister in NRW trifft. Die Rhetorik dieses Herrn ist in der Schweiz zur Genüge bekannt.

      Es trifft übrigens nicht nur Deutsche Steuerfahnder. In der Schweiz ist ein bekannter Bundesparlamentarier in einem ähnlichen Schlammassel, weil er Bankdaten des früheren Nationalbank-Chefs verwendete und öffentlich machte.

      Ich bin auch der Ansicht, dass die Kriegs- und Grossmachtrhetorik von Steinbrück und damals namentlich auch von Müntefering, der Militär an die Grenze schicken wollte, nicht einfach politisch erledigt ist. Mit Sicherheit würde uns die Schweizer Gesetzgebung hierzu "noch etwas sagen", wie mit solchen öffentlichen Aussagen ranghoher Politiker gegenüber einem souveränen Staat umzugehen wäre.
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 07:40:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      das wird ja allmählich zu einer regelrechten Farce:

      "Schweizer Haftbefehl gegen deutsche Beamten: SPD fordert Bundesverdienstkreuz für Steuerfahnder"

      http://www.focus.de/politik/deutschland/schweizer-haftbefehl…
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 08:22:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      Er wolle auch künftig Steuer-CDs aus dem Ausland kaufen, wenn sie Daten über deutsche Steuerhinterzieher enthielten, erklärte der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD).

      siehe hier und heute:
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,825137,00.h…

      Meiner Meinung nach qualifiziert er sich damit als Anstifter und/oder Auftraggeber. Damit wäre noch ein Haftbefehl fällig.
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 08:27:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      So setzten die Deutschen ihren Maulwurf bei der CS ein
      Von Arthur Rutishauser. Aktualisiert vor 3 Minuten

      tagesanzeiger.ch

      Die NRW-Steuerfahnder haben nur ihre Pflicht getan, deutsche Steuerbetrüger zu jagen.» Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Die zweitgrösste Schweizer Bank wurde regelrecht ausspioniert.

      Nachdem der Bundesanwalt ein Rechtshilfegesuch samt drei Haftbefehlen nach Deutschland übermittelt hat, ist dort die Empörung gross. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sagte etwa: «Für mich ist das ein ungeheuerlicher Vorgang. Die NRW-Steuerfahnder haben nur ihre Pflicht getan, deutsche Steuerbetrüger zu jagen.» Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Dies enthüllte der «Tages-Anzeiger» vor ziemlich genau einem Jahr.

      Die Steuerbehörden aus Wuppertal im Bundesland Nordrhein-Westfalen haben nicht nur eine Daten-CD eines kriminellen CS-Mitarbeiters aus der Filiale Bülach angenommen und dafür 2,5 Millionen Euro bezahlt, sondern sie benützten den Lieferanten auch dazu, die zweitgrösste Schweizer Bank regelrecht auszuspionieren. Auf Anregung der deutschen Steuerfahndung betätigte sich der CS-Angestellte als «Maulwurf» und kopierte massenweise geheime interne Unterlagen, die den Deutschen Hinweise auf die Strategie der Bank sowie über den Umfang von unversteuertem Geld lieferten.

      Informant bei der CS verriet geheime Interna

      Das ging so: Im Winter 2009/10 trafen sich die Wuppertaler Steuerfahnder mehrmals mit einem offensichtlich verkleideten Mittelsmann – dem «Mann mit Schnauz», wie sie ihn nannten. Der Mann bot ihnen Kundendaten der CS von mutmasslichen deutschen Steuersündern an. Die Fahnder waren begeistert von der Qualität der Informationen, doch sie wollten noch mehr; sie wollten der CS nachweisen, dass sie in Deutschland systematisch Beihilfe zur Steuerhinterziehung leiste. Deshalb fragte man den Mittelsmann, ob er nicht noch mehr liefern könne, nämlich Unterlagen, die Aufschluss darüber geben, wie die CS mit den deutschen Kunden im grenzüberschreitenden Geschäft umgehe, ob sie in ihren Filialen in Deutschland Beihilfe zur Steuerhinterziehung leiste und wer die Kundenberater seien.

      Der Mann mit Schnauz lieferte. Sein Informant bei der CS verriet geheime Interna. Das Herzstück war eine CS-Präsentation vom 4. Mai 2004 zum Thema deutsche Steuerflüchtlinge. Gemäss dieser Präsentation schätzte die CS damals, dass 88 Prozent der in den Schweizer Filialen der CS angelegten deutschen Gelder unversteuert seien. Innerhalb der CS war daraufhin offenbar die Erkenntnis gereift, dass dieser Zustand auf die Dauer nicht haltbar sei, auch davon handelte die Präsentation. Deshalb, so die CS-Strategie, müsse versucht werden, die Kunden dazu zu bringen, ihr Geld legal bei der CS anzulegen. Geplant war der Einstieg ins Geschäft mit steuerehrlichen deutschen Kunden. Ironischerweise lieferte dieses Dokument aber den Steuerbehörden den Vorwand, im Sommer 2010 mehrmals die deutschen CS-Filialen zu durchsuchen.

      Spione wurden nicht glücklich mit dem Geld

      Der Spion der Steuerbehörde lieferte überdies Namen von Kundenberatern und Informationen über sogenannte Wrapper-Produkte (Lebensversicherungen), mit denen Schwarzgeld diskret und legal in Lebensversicherungen versteckt werden kann. Die Dokumente fanden ihren Weg in die «Süddeutsche Zeitung» – der «Tages-Anzeiger» konnte sie ebenfalls einsehen.

      Die Spione wurden übrigens nicht glücklich mit ihren Millionen. Der CS-Mitarbeiter wurde inzwischen zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt; der Mittelsmann brachte sich in einem Berner Untersuchungsgefängnis um. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

      Erstellt: 02.04.2012, 07:19 Uhr
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 09:34:06
      Beitrag Nr. 20 ()
      "....der Mittelsmann brachte sich in einem Berner Untersuchungsgefängnis um."

      Der Typ war ja eigentlich östereichischer Staatsbürger.
      Und wie der nun eigentlich genau zu Tode gekommen ist, weiss bis heute kein Mensch so genau.

      Zumal der Mensch ja bis zu seiner Inhaftierung als lebensfroher Lebemann galt.

      Weitergehende Untersuchungen hat es m.W weder von der östereichischen, noch von der schweizer Staatsanwaltschaft gegeben.

      Frei nach Julius Caesar: "ich liebe den Verrat, aber ich hasse Verräter"
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 10:03:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      Sagt mal, kennt einer von euch die Namen der beschuldigten Steuerfahnder? Es muss doch eigentlich ein offizielles Dokument geben (Haftbefehl).
      Und da hier vom deutschen Staat alles verschleiert wird, sollte man da eher provokativ herangehen und die Namen veröffentlichen.
      Unschuldsvermutung etc. dürfte unrelevant sein, die Taten werden ja sogar eingeräumt.
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 10:45:35
      Beitrag Nr. 22 ()
      "......sollte man da eher provokativ herangehen und die Namen veröffentlichen."

      so weit werden die Schweizer (noch) nicht gehen.

      Bemerkenswert ist allerdings, dass Namen, Biografien und Fotos von ranghohen Beamten (speziell in NRW) aus der Steuerverwaltung wie Staatsgeheimnisse behandelt werden.


      Peter B. ist Vorsteher des Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Wuppertal-Barmen. In Pressearchiven existiert kein Foto von ihm und auch keine öffentliche Biographie, aber nicht nur in der Szene der etwa 2600 deutschen Steuerfahnder ist der gebürtige Westfale eine Berühmtheit.

      http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuerstreit-mit-der-s…
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 11:11:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      Man kann ja dazu stehen wie man will, der Knaller ist mE ein ganz anderer und steht in dem oa Artikel:

      Im Februar 2010 trafen sich die drei Ermittler mit dem Informanten zur Übergabe des gesamten Materials, das schon bei dem ersten Treffen angekündigt worden war. Das übergebene Material sei "in geschickter Form" derart allgemein gehalten, dass eine Bank nie auf den Informanten kommen werde, notierte B: "Jemand hat gesammelt, aber jeder kann gesammelt haben". Das Trio kannte nicht den Namen des Mittelsmannes und schon gar nicht den des jungen Schweizers.

      Kurz darauf erstattete die CS Strafanzeige gegen Unbekannt. Dann elektrisierte die Schweizer eine Nachricht aus Österreich. Ein Teil der Prämie für die Daten-CD war auf den Namen des Österreichers auf ein Konto in Österreich geflossen und die Bankleute hatten den Verdacht, es könnte sich um Geldwäscherei handeln. Auf rätselhaften Wegen landete dann die Verdachtsmeldung in der Schweiz. Weil die Oberfinanzdirektion Rheinland als Verwendungszweck die "Begleichung einer vertraglichen Verpflichtung" angegeben hatte, keimte bei den Eidgenossen der Verdacht, der Österreicher habe etwas mit dem CS-Fall zu tun. Er wurde festgenommen, reichlich Material wurde beschlagnahmt und der Österreicher nahm sich in der Haft, in die er kam, das Leben.

      Die Schweizer Ermittler stießen rasch auf den jungen Schweizer Ex-Banker, den die deutschen Steuerfahnder nie kennengelernt hatten. Er gestand. Im Dezember 2011 wurde ihm in Bellinzona der Prozess gemacht. Er wurde wegen qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer Bewährungsstrafe und zu Geldstrafen verurteilt.


      Also die Überweisung des Honorars erfolgt offensichtlich vom Absender "Finanzverwaltung NRW" - in welcher Form auch immer, man gibt als Verwendungszweck "vertragliche Verpflichtung" an und wundert sich dann, daß der Eingang des vermutlich im höheren 6- oder unteren 7stelligem Bereich liegt, bei der Bank keine Aufmerksamkeit erregt.

      Dilettantismus pur - die kriegen nie wieder eine CD angeboten.:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 16:07:03
      Beitrag Nr. 24 ()
      Die Schweiz schickt ihre Kavallerie



      Bild: Tagesanzeiger.ch

      und der Bericht dazu (gute Analyse):

      http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Die-Schweiz-sch…
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 17:05:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      2. April 2012, 16:48, NZZ Online

      Schweizer Bundesanwalt stützt sich auf deutsches Urteil

      Deutsches Bundesverfassungsgericht untersagt die aktive Anschaffung von Steuerdaten

      Die Schweizer Bundesanwaltschaft beruft sich in ihrem Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder auch auf einen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

      Marcel Gyr

      Der Entscheid der Bundesanwaltschaft, im Fall einer Steuer-CD mit Bankdaten von mutmasslichen Steuerbetrügern strafrechtlich auch gegen deutsche Steuerfahnder vorzugehen, hatte sich bereits Mitte Dezember an der Gerichtsverhandlung gegen den verantwortlichen CS-Mitarbeiter abgezeichnet. Carlo Bulletti, der für den Fall zuständige Leitende Staatsanwalt des Bundes, verwies damals am Bundesstrafgericht in Bellinzona gegenüber Medienvertretern auf einen Entscheid des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

      Kaum beachteter Passus

      Dieses hatte im November 2010 im Fall Heinrich Kieber/LGT zwar entschieden, strafbar erlangte Beweismittel seien grundsätzlich verwertbar. Es wies damit die Beschwerde eines Ehepaars ab, das sich gegen eine Hausdurchsuchung zur Wehr gesetzt hatte, die aufgrund von Kiebers Steuer-CD erfolgt war. Staatsanwalt Bulletti verwies aber auf einen Passus im betreffenden Entscheid, der in der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen wurde. Das deutsche Bundesverfassungsgericht schrieb in jenem Entscheid nämlich auch, es sei davon ausgegangen, dass die inkriminierten Daten lediglich entgegen genommen und weitergeleitet wurden, dass die Behörden aber nicht ihre Herstellung, Beschaffung oder Erfassung veranlasst hätten, sondern sich der Informant von sich aus an die Behörde gewandt habe ((2 BvR 2101/09).

      Im Fall der Steuer-CD mit rund 2000 Bankkundendaten der CS,, um die es im vorliegenden Fall geht, spricht die Bundesanwaltschaft von einer massgeschneiderten Datensammlung. Diese sei auf mehrfache Bestellung der Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen entstanden. Mittelsmann war jeweils ein in der Schweiz wohnhafter Österreicher, der nach seiner Verhaftung im Gefängnis Suizid beging. Der Österreicher hatte über einen längeren Zeitraum die «Bestellungen» der Steuerbehörde Nordrhein-Westfalens entgegengenommen. Gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft ging es bei diesen Aufträgen neben diversen Informationen zu Bankkunden insbesondere auch um eine bankinterne Powerpoint-Präsentation, mit der die CS ihren Mitarbeitern den Umgang mit offshore-Kunden erläuterte.

      Pragmatischer Bundesanwalt

      Der österreichische Mittelsmann hatte die «Bestellungen» jeweils an jenen CS-Mitarbeiter weitergeleitet, der Mitte Dezember 2011 in Bellinzona vor Gericht stand. Es handelt sich um einen Schweizer asiatischer Abstammung, der die Informationen von Hand fein säuberlich auf Hunderte von A-4-Blättern schrieb. Im Februar 2010 wurde die mit diesen Informationen zusammengestellte CD vom Bundesland Nordrhein-Westfalen gegen die Bezahlung von 2,5 Millionen Euro erworben. Davon erhielt der CS-Mitarbeiter rund 335 000 Franken, den Rest behielt der Österreicher. Ein halbes Jahr nach der Lieferung der Steuer-CD wurden beide Tatverdächtigen festgenommen.

      Beim Prozess gegen den CS-Mitarbeiter in Bellinzona hatte es sich um ein abgekürztes Verfahren gehandelt, bei dem sich die Anklagebehörde und der Beschuldigte auf ein Strafmass einigen. Vorgeworfen wurde dem Beschuldigten neben der Verletzung des Bankgeheimnisses auch qualifizierter wirtschaftlicher Nachrichtendienst und Geldwäscherei. Die zwei Parteien einigten sich auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Dieses Strafmass bezeichnete der Bundesstrafrichter damals als «sehr, sehr knapp am unteren Ende dessen», was als angemessen betrachtet werden könne.

      Auf diese Kritik reagierte der Leitende Staatsanwalt des Bundes, Bulletti, am Rande der Gerichtsverhandlung mit dem Hinweis, es handle sich um eine Güterabwägung. Er sei nicht in erster Linie an einem möglichst hohen Strafmass gegen den CS-Mitarbeiter interessiert, das er allenfalls bis vor Bundesgericht erstreiten müsste. Wichtiger sei es, in vernünftiger Frist ein rechtskräftiges Urteil in Händen zu halten, um auch gegen die «Auftraggeber» aus Deutschland vorgehen zu können. Unter dieser Prämisse mag erstaunen, dass der Haftbefehl gegen die drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen erst rund drei Monate nach dem rechtskräftigen Urteil erfolgt ist.

      Die Bundesanwaltschaft nahm am Montag auf Anfrage keine Stellung, auch nicht zu den früheren Äusserungen von Staatsanwalt Bulletti.
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 07:03:54
      Beitrag Nr. 26 ()
      Kauf von Steuer-CD war illegal, sagen deutsche Juristen

      Von David Nauer / tagesanzeiger.ch

      Die per Schweizer Haftbefehl gesuchten Steuerfahnder haben vermutlich auch deutsches Recht verletzt. An einer Klärung hat die deutsche Justiz bisher kein Interesse gezeigt.

      Bei den deutschen Sozialdemokraten wird der Ton gegen die Schweiz schärfer. «Wenn Diktatoren und Massenmörder aus ihren Heimatländern fliehen mussten, dann haben sie ihr geraubtes Vermögen oft genug in die Schweiz gebracht», sagt SPD-Finanzexperte Joachim Poss. Aber nicht diese Leute würden von der Schweiz kriminalisiert, sondern «wie gerade gesehen» Steuerfahnder aus Deutschland.

      Poss’ Parteifreund Thomas Oppermann schlägt vor, den drei Beamten, die in der Schweiz per Haftbefehl gesucht werden, das Bundesverdienstkreuz zu verleihen. Den hohen Orden hätten sie sich verdient mit «ihrem Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung».

      Deutsche Justiz zurückhaltend

      Was die Genossen ausser Acht lassen: Die betroffenen Beamten haben sich beim Kauf der Steuer-CD mit Credit-Suisse-Daten wohl auch nach deutschem Recht strafbar gemacht. «In juristischen Fachschriften herrscht fast einhellig die Meinung, dass der Erwerb der Daten rechtswidrig war», sagt Steueranwalt Sebastian Engler, der für eine Kanzlei mit Ablegern in München und Zürich arbeitet. Die Empörung deutscher Politiker sei deswegen geheuchelt.

      Rechtsanwalt Thomas Koblenzer, der ebenfalls in Deutschland und Zürich tätig ist, bestätigt: «Der Ankauf der Daten war illegal». In einem wissenschaftlichen Aufsatz hält Koblenzer eine ganze Reihe von Straftatbeständen fest, die er erfüllt sieht, darunter unbefugtes Verschaffen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Verleiten zum Verrat oder unbefugtes Erheben und Verarbeiten personenbezogener Daten. «Vielleicht», sagt Koblenzer, «gibt es eine Rechtfertigung für diese Taten, weil die Beamten von der Politik dazu angewiesen wurden. Das müsste aber in einem Strafprozess ermittelt werden.»

      Koblenzer und andere Anwälte fordern, dass die deutsche Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die drei Beamten aufnimmt. «Der Sachverhalt muss unbedingt geklärt werden», fordern sie. Auch die Rolle des zuständigen Ministers sei zu klären.

      Keine rechtlichen Vorschriften verletzt

      An einer Klärung hat die deutsche Justiz bisher kein Interesse gezeigt. Das Bundesverfassungsgericht hat erst einmal über Bankdaten-CDs geurteilt. Damals ging es darum, ob solche Daten als Ausgangspunkt für eine Hausdurchsuchung bei einem mutmasslichen Steuersünder verwendet werden dürfen. Dürfen sie, urteilte das oberste deutsche Gericht. Zur Frage, ob der Ankauf der CDs legal war, äusserte es sich explizit nicht.

      Im Fall mit den Daten von der Credit Suisse (CSGN 25.93 0.78%) bremst zudem die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, die für den Fall zuständig ist. Sie beurteilt den Sachverhalt anders als die Mehrheit der juristischen Kommentatoren. Beim CD-Kauf seien keine strafrechtlichen Vorschriften verletzt worden, erklärte Staatsanwalt Michael Schwarz auf Anfrage des TA. Deswegen habe seine Behörde auch keine Ermittlungen aufgenommen. Diese Haltung wird von der Bundesregierung geteilt – mindestens offiziell.

      Sozialdemokraten blockieren den Deal in der Länderkammer

      Im Grunde scheint aber auch Finanzminister Wolfgang Schäuble zu wissen, dass der CD-Ankauf rechtlich brisant war. Im Abkommen, das er mit der Schweiz ausgehandelt hat, ist eine Amnestie für deutsche Beamte vorgesehen. Diese würden, wenn sie beim Kauf einer CD Straftaten begangen hätten, «weder nach schweizerischem noch nach deutschem Recht verfolgt». Juristen sehen in dieser Formulierung das Eingeständnis, das beim CD-Kauf auch deutsche Gesetze verletzt wurden.

      «Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft ermitteln, sie darf nicht einfach die Hände in den Schoss legen», sagt Anwalt Koblenzer. Dass sie es nicht tue, liege wohl daran, dass «die Sache ein Politikum ist». Ein Sprecher von Finanzminister Wolfgang Schäuble reagierte gestern ausweichend auf eine entsprechende Anfrage. Er verwies darauf, dass das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sämtliche Probleme aus der Welt schaffen würde. Nur: Die Sozialdemokraten wollen von dem Deal nichts wissen und blockieren ihn mit ihrer Mehrheit in der Länderkammer des Parlaments. (Tages-Anzeiger)

      Erstellt: 02.04.2012, 19:28 Uhr
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 09:39:35
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.992.765 von Caravest am 03.04.12 07:03:54Die Rechtsauffassung, dass Daten keine Sachen sind und somit auch keine Hehlerei vorliegen könne, war doch von Anfang an ein juristischer Eiertanz.

      Zumal in anderen Bereichen Daten (mp3, etc.) sehr wohl wie Sachen behandelt werden.

      Was das Steuerabkommen mit der Schweiz anbetrifft:

      Selbst wenn das am Ende zu Stande kommt, so bringt das ja wohl nicht mehr, als ca. 10 MRD. Euro/Jahr.
      Bereits heute haftet Deutschland im Rahmen des sog. "Rettungsschims" in einer Größenordnung von 280 MRD. Euro.

      Nur um mal die Größenordnungen zu vergleichen, die hier im Raum stehen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 22:27:36
      Beitrag Nr. 28 ()
      Zitat von Caravest: «Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft ermitteln, sie darf nicht einfach die Hände in den Schoss legen», sagt Anwalt Koblenzer. Dass sie es nicht tue, liege wohl daran, dass «die Sache ein Politikum ist».


      http://www.welt.de/politik/article2991680/Bananenrepublik-Va…

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 07:45:16
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.993.400 von Cashlover am 03.04.12 09:39:35Vorallem wird es vermutlich deutlich weniger als 10 Mrd sein, weil das Schwarzgeld zum Teil schon woanders ist, z.B. auf den Kanalinseln oder in Asien.

      Ich bin gespannt, wie es mit dem Abkommen weitergeht. Die Abwehrfront in der Schweiz wird auch grösser. Verschiedene Parteien äussern sich neuerdings kritisch, weil die nun vereinbarten 41 % als zu hoch angesehen werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 08:37:34
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.998.628 von Caravest am 04.04.12 07:45:16yep!
      Schäuble versucht ja schon verzweifelt zu schlichten, gemäss dem Motto "besser, den Spatz in der Hand....."

      http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article2237214/…

      Sollte das ausgehandelte Abkommen durch den SPD Widerstand scheitern, wäre praktisch garnix erreicht und D hätte obendrein noch den "schwarzen Peter" in der Hand.

      Deutschland müsste wieder zur rechtlich umstrittenen Praxis des Datenankaufs zurückkehren (was künftig allerdings wohl etwas schwieriger sein dürfte, da die Banken wohl mittlerweile ihre Sicherungssysteme verbessert haben dürften), das Verhältnis zum Nachbarn CH wäre nachhaltig gestört.

      Am Ende kreiste der Berg und gebar (nicht mal) eine Maus:laugh:

      Ironischerweise wären die Gewinner dieser Eskalation letztlich genau diejenigen, die man eigentlich schröpfen wollte.
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 10:46:14
      Beitrag Nr. 31 ()
      4. April 2012, 10:41, NZZ Online

      Pofilierungsversuche nach Haftbefehlen gegen Steuerfahnder
      Deutsche Boulevardzeitung reicht Strafanzeige gegen Schweizer Justizministerin ein

      Im Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland versucht nun auch die «Bild»-Zeitung, ein Stück Aufmerksamkeit zu erhaschen. Die Boulevardzeitung hat Strafanzeige gegen die Schweizer Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingereicht. Auch SPD-Politiker sind weiter aktiv.

      ubl./chs. Auch Tage nach Bekanntwerden des Schweizer Haftbefehls gegen drei deutsche Steuerfahnder gehen die Wogen im nördlichen Nachbarland hoch. Kräftig nachgelegt hat die deutsche Boulevardzeitung «Bild». Sie hat ihrerseits Strafanzeige gegen die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga eingereicht. Begründung: Freiheitsberaubung, Nötigung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

      Die Pflicht getan

      Denn für die «Bild»-Zeitung ist klar: Das Vorgehen der Schweizer Bundesanwaltschaft ist «ein unglaublicher, einmaliger Vorgang!». Ausgerechnet die Schweizer Justiz erlasse Haftbefehlt gegen drei deutsche Beamte, «die nichts anderes als ihre Pflicht getan haben», schreibt die Boulevardzeitung. Ausgerechnet die Schweizer Justiz, die laut «Bild» seit Jahrzehnten tatenlos zuschaue, wie Steuerhinterzieher ihre Heimatländer um Millionen betrügen würden, heisst es im Bericht weiter.

      Um die hässliche Fratze der Schweiz zu zeigen, wird von der Schweizer Bundesrätin Sommaruga ein unvorteilhaftes, griessgrämiges Bild gezeigt. Auf einer zweiten Aufnahme wird der Bild-Reporter Matthias Kluckert gezeigt, wie er mit der Strafanzeige vor einer Berliner Polizeiwache steht. Und um zu zeigen, dass es sich bei der Aktion nicht um eine Täuschung handelt, wird die Registernummer der Polizei abgedruckt.

      Deutsche Steueranwälte stärken Schweiz den Rücken

      Wenn die grösste deutsche Boulevardzeitung nun die Verschärfung des Steuerstreits ebenso wie Politiker im Wahlkampf zur eigenen Profilierung nutzt, stellt sie die Sachlage verzerrt dar. So gibt es durchaus auch deutsche Rechtsexperten, die das Vorgehen der Steuerfahnder beim Kauf CD mit Kundendaten der Credit Suisse für illegal halten.

      Unter deutschen Steueranwälten gibt es auch Stimmen, die der Schweizer Bundesanwaltschaft den Rücken stärken. Einige halten es sogar für nötig, dass auch die deutsche Staatsanwaltschaft in der Sache ermittelt. Laut einem kürzlich vom «Tages-Anzeiger» befragten Steueranwalt aus Düsseldorf haben die Steuerfahnder mit ihrem Vorgehen etwa den Straftatbestand der unbefugten Beschaffung von Geschäftsgeheimnissen erfüllt.

      Unnötige Provokation

      Weiterhin öffentlich ärgern sich auch Politiker der Linken. Florian Pronold, Vizepräsident der SPD-Fraktion im Bundestag, sprach ebenfalls in der «Bild»-Zeitung von einem «handfesten Skandal». Er forderte den deutschen Aussenminister Westerwelle dazu auf, den Schweizer Botschafter einzubestellen. Sein Parteikollege Nils Schmid, Finanzminister in Baden-Württemberg, sagte in der «Stuttgarter Zeitung», dass die Haftbefehle gegen deusche Steuerbeamte den Abschluss des geplanten Steuerabkommens erschwere.

      Laut Schmid habe man gute Gespräche geführt. Es sei deshalb bedauerlich, dass die Schweiz mit den Haftbefehlen unnötig provoziere.
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 16:24:37
      Beitrag Nr. 32 ()
      4. April 2012, 14:01, NZZ Online

      Kein Interesse an Plan B
      Handelskammer sieht im Steuerstreit den deutschen Finanzminister in der Pflicht

      Im Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland sieht die Handelskammer Deutschland-Schweiz jetzt die deutsche Seite in der Pflicht. Der schwelende Konflikt sei eine Folge des Wahlkampfs in zwei Bundesländern. Die Handelskammer rät der Schweizer Seite, nicht nachzugeben.

      (sda) Im Steuerstreit sieht die Handelskammer Deutschland-Schweiz jetzt den deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble am Zug. Denn der Streit sei derzeit in erster Linie ein innenpolitisches Problem in Deutschland zwischen der Regierung und der rot-grünen Opposition.

      Noch mehr herauspressen

      Es sei jetzt vor allem die Aufgabe von Schäuble, das Abkommen in Deutschland durchzubringen, sagte Handelskammer-Präsident Eric Sarasin am Mittwoch vor den Medien in Zürich. Rot-Grün in Deutschland wolle noch mehr aus der Schweiz herauspressen.

      «Ich bin der Meinung, die Schweiz sollte standhaft bleiben», sagte Sarasin. Die ganze Auseinandersetzung sei stark durch den Wahlkampf in zwei deutschen Bundesländern motiviert. Möglicherweise komme es zu einem Einlenken im Mai, wenn die Wahlen in Nordrhein-Westfalen vorbei seien.

      Genug Kompromisse der Schweiz

      Das von der rot-grünen Opposition abgelehnte Steuerabkommen sei von beiden Seiten sehr gut ausgehandelt worden, sagte Sarasin: «Der Inhalt ist gut.» Die Schweiz habe genügend Kompromisse gemacht.

      «Ich bin überzeugt, dass es noch im ersten Halbjahr zu einer Einigung kommt, damit das Abkommen auf Anfang 2013 in Kraft treten kann», sagte Sarasin. Denn es gehe um sehr viel Geld.

      Wenn der Vertrag nicht zustande komme, entgingen Deutschland die Steuereinnahmen. Bis zu den Neuwahlen 2013 werde dann nichts mehr passieren und das Thema werde weiterschwelen. «Beide Seiten haben kein Interesse, einen Plan B auszuarbeiten», sagte Sarasin.
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 18:18:31
      Beitrag Nr. 33 ()
      4. April 2012, Neue Zürcher Zeitung

      Das gefundene Fressen des Säckelmeisters
      Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans pflegt den grosszügigen Umgang mit Geld

      Der Steuerstreit zwischen Bern und Berlin muss dem nordrhein-westfälischen Finanzminister Walter-Borjans vorkommen wie ein Gottesgeschenk. Er hilft ihm, vom skandalösen Finanzgebaren seines Landes abzulenken.

      Ulrich Schmid, Berlin

      Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans, ein Sozialdemokrat, gehört zu den heftigsten Kritikern der Schweiz. Er findet, Bern müsse sich nach deutschem Recht richten und die Haftbefehle gegen drei seiner Steuerfahnder zurücknehmen. Das Steuerabkommen mit der Schweiz betrachtet er als skandalösen Ablasshandel für Steuerhinterzieher, dem sein Land niemals zustimmen werde. Und natürlich folgt er der Logik des früheren Bundesfinanzministers Steinbrück, eines Parteifreunds, nach der die Schweiz in diesem Konflikt Ursache und Wirkung – oder, in anderen Worten, Gut und Böse – verwechsle.

      Athen am Rhein?

      Dass sich Walter-Borjans über ein paar Milliarden Euro Abgeltungssteuer aus der Schweiz freuen würde, versteht sich. Unter den Landes-Finanzministern ist er in der Tat ein armer Schlucker. Nordrhein-Westfalen ist zwar ein ausgesprochen industriestarkes Land. Doch anders als in der Schweiz nimmt man es mit dem Sparen nicht übermässig ernst. Was die Verschuldung betrifft, schlägt Nordrhein-Westfalen alle anderen deutschen Bundesländer um Längen. 2010 betrug der Schuldenstand Nordrhein-Westfalens 125,4 Milliarden Euro. Das ist, umgeschlagen auf die Bevölkerung, noch immer weniger als in den hoffnungslos maroden Stadtstaaten Bremen und Berlin oder im Saarland. Doch es ist, wie Heiner Cloesges vom Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen sagte, ein Alarmzeichen und ein Indiz für Konzeptlosigkeit. Cloesges machte am Rhein «Verhältnisse wie in Spanien oder Portugal» aus und monierte, in der Verwaltung seien unter der sozialdemokratischen Ministerpräsidentin Kraft nicht etwa Stellen gekürzt, sondern neue geschaffen worden.

      Natürlich hat es Walter-Borjans nicht leicht. Er muss für die WestLB (Landesbank) geradestehen, die sich wie praktisch alle deutschen Landesbanken in den letzten Jahren grässlich verspekulierte und deren Zerschlagung die Steuerzahler Milliarden kosten wird. Er muss die Schuldenbremse beachten, die zum Sparen zwänge, nähme man sie ernst. Und er muss seine notleidenden Gemeinden unterstützen, deren Strassen immer löchriger werden und die als ewige Bittsteller im deutschen Quasi-Föderalismus nur über minimale Möglichkeiten verfügen, sich selber Einkünfte zu verschaffen.

      Unverhofft kommt selten

      Dennoch kann man nicht sagen, dass der Mann, der nun so hingebungsvoll auf die Schweiz schimpft, in seinem Amt brilliert hätte. Im Gegenteil. Walter-Borjans sorgt selbst in seiner Heimat primär für Erheiterung. So stellte er im Januar 2011 plötzlich fest, dass sich die Neuverschuldung, mit der die rot-grüne Regierung Kraft die offenen Rechnungen des Jahres 2010 zu zahlen gedachte, mirakulös um 1,3 Milliarden reduziert hatte. Nur ein paar Wochen zuvor hatte das Kabinett die Neuverschuldung noch per Nachtragshaushalt mit gütiger Hilfe der Linkspartei auf 8,4 Milliarden Euro erhöht. Nun wurde sie quasi über Nacht wieder zurückgestuft – angeblich, weil die Steuern kräftiger sprudelten und weniger Ausgaben gemacht wurden. Wo genau er die 1,3 Milliarden «gefunden» hatte, mochte Walter-Borjans damals aber nicht sagen, was ihm eine Menge Hohn eintrug.

      Doch das sollte noch nicht der Tiefpunkt sein. Trotz seiner innovativen Last-Minute-Kosmetik am Landesbudget musste Walter-Borjans bereits im März erleben, wie das Verfassungsgericht des Landes eine Klage der oppositionellen Christlichdemokraten und Liberalen gegen den Nachtragshaushalt guthiess. Die Richter kamen zum Schluss, der Nachtragshaushalt sei verfassungswidrig, weil die Kreditaufnahme die Höhe der Investitionen überschreite. Derartiges lasse sich nur bei massiven Störungen des wirtschaftlichen Gleichgewichts rechtfertigen. Dies aber treffe nicht zu, da sich Deutschland 2010 bereits wieder im Aufschwung befunden habe.

      Der ahnungslose Kassenwart

      Ein Budget mit dem höchstrichterlichen Stempel «verfassungswidrig» ist für einen Finanzminister eine unerhörte Schlappe. Vollends peinlich wurde die Geschichte dann, als sich herausstellte, dass Nordrhein-Westfalen 2010 letztlich «nur» 6,2 Milliarden Euro mehr ausgab, als es eingenommen hatte. Die rot-grüne Regierung hatte sich also noch massiver verschätzt, als angenommen. Und Walter-Borjans hatte offensichtlich keine Ahnung davon, wie viel Geld sich in seiner Kasse befand.

      Es gibt zahlreiche Politiker und Medien, die finden, Walter-Borjans habe nach seinem Fehlstart wieder Tritt gefasst und durch gute Leistungen auf sich aufmerksam gemacht, beispielsweise bei der «Abwicklung» der maroden WestLB. Doch natürlich sind seine fiskalischen Kapriolen an ihm hängengeblieben. Und so kommt der Steuerstreit für ihn und die gesamte rot-grüne Regierung in Düsseldorf wie ein gefundenes Fressen.
      Avatar
      schrieb am 05.04.12 07:13:58
      Beitrag Nr. 34 ()
      Warum Frankreich den Steuerstreit meidet
      Von Bernhard Fischer / tagesanzeiger.ch

      Mit Deutschland tobt ein Steuerstreit. Nicht so mit Frankreich: Wegen undeklarierter Parteispenden aus der Schweiz haben die Politiker kein Interesse an Verhandlungen mit den Eidgenossen.

      Ausnahmsweise stehen Deutschland und Frankreich im EU-Konzert nicht Seite an Seite. Während der Steuerstreit mit Deutschland täglich heftiger wird, kehrt die Grande Nation das heikle Thema unter den Teppich. Laut einer Studie des Analystenhauses Helvea aus dem Jahr 2010 sollen mehr als 90 Milliarden Franken Schwarzgeld aus Frankreich auf Schweizer Konten liegen.

      «Die Franzosen wollen nicht darüber sprechen, weil dies gegen die Prinzipien der Republik verstosse», heisst es dazu vom Staatssekretariat für Finanzfragen in der Schweiz. Eine offizielle Anfrage Frankreichs an die Schweizer Behörden gebe es bis dato nicht. Beobachter führen die Zurückhaltung Frankreichs, mit der Schweiz in Steuerfragen zu verhandeln, auf den Wahlkampf und die bevorstehenden Präsidentschaftswahlen zurück. «Nahezu die gesamte Parteienelite ist in verdeckte Parteienfinanzierungen involviert», berichtet der französische Enthüllungsjournalist und Buchautor Antoine Peillon im Gespräch mit Tagesanzeiger.ch/Newsnet.

      Verdeckte Parteispenden

      Schon 2007 soll die L'Oréal-Milliardärin Liliane Bettencourt mittels Schwarzgeld aus der Schweiz den Wahlkampf von Nicolas Sarkozy finanziert haben – in bar. «Das betrifft aber nicht nur Bettencourt, sondern auch viele andere Parteisponsoren», so Peillon. Nicht nur Sarkozy soll seinen Wahlkampf auf diesem Weg finanziert haben, auch die Geldströme für die anderen Kandidaten wie den Sozialisten François Hollande, den Kommunisten Jean-Luc Mélenchon oder den liberalen Kandidaten François Bayrou blieben nebulös.

      Peillon kritisiert, dass sehr viele Grossunternehmen in teils illegale Parteispenden verwickelt sind. «Es gibt zahlreiche Unternehmer, die ihre Zahlungsströme in diesem Zusammenhang nach wie vor nicht offenlegen wollen. Das betrifft auch Gelder, die sie in der Schweiz parkieren.»

      Solange die Machtverhältnisse so bleiben, wie sie jetzt sind, werden dieselben Politiker wenig unternehmen, diese Informationen offenzulegen, meint Peillon. «Insbesondere dann nicht, wenn sie von ihren Gönnern finanziell und politisch abhängig sind.» Er sagt, es sei auch nicht ausgeschlossen, dass die Präsidentschaftskandidaten persönlich in Parteispendenaffären involviert sind – und nicht nur die Parteien. «Bis das geklärt ist, können aber noch Jahre vergehen. In Frankreich mahlen die Mühlen der Justiz langsam.»

      Diskussion steht noch am Anfang

      Auch der Politikwissenschaftler Guillaume Allègre von der Pariser Universität der Sciences Politiques (SciencesPo) sagt zu Tagesanzeiger.ch/Newsnet, dass die Diskussion über Steuerflucht und -hinterziehung in Frankreich «noch am Anfang steht». Eine Debatte über eine Abgeltungssteuer würden die Wahlkämpfer zu diesem Zeitpunkt nur als Störfeuer empfinden. Dem Diskussionsbedarf in der französischen Bevölkerung trägt das aber offenbar nicht Rechnung, schliesst Peillon. Denn: «Viele Bürger zahlen freiwillig und nahezu überkorrekt ihre Steuern, wohingegen Superreiche und Grosskonzerne ihr Kapital in Windeseile von einem Ort zum anderen verschieben.»

      Allein um die Grosskonzerne im Land zu halten, handle der französische Staat immer wieder sehr günstige Steuern mit diesen aus. Das fördert höchst ungleiche Steuersätze im Vergleich mit anderen europäischen Ländern. «Gegen diese Ungleichheit rührt sich Widerstand in Frankreich. Fiskaldumping in der EU wird jetzt breit diskutiert.» Eine Steuerharmonisierung hätte zum Ziel, dass die Steuerkonkurrenz zwischen den Ländern aufhört und damit auch der als unfair empfundene Wettlauf um das grosse Kapital. «Die Steuerflucht, beispielsweise in die Schweiz, wird dabei zum Subthema der viel weiter gefassten Frage der Steuerhinterziehung.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)


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      Haftbefehle gegen Steuerfahnder