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    Welche Kosten/Einnahmen beim FOREX-Handel sind steuerbar - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.04.12 20:31:54 von
    neuester Beitrag 17.05.12 18:00:04 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.173.617
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      schrieb am 11.04.12 20:31:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammmen :)

      Beim Forexhandel mit Währungspaaren z.B. EUR.USD fallen folgende Kosten an:

      1. Commissionen für den Kauf/Verkauf

      2. Zinszahlungen wenn die Position über Nacht gehalten wird. (Man handelt ja meistens mit einem Hebel und nur das Margin muss hinterlegt werden.)

      Kann ich beide Kosten mit dem realisierten Gewinn/Verlust steuerbar verrechnen?

      Den realisierten Gewinn /Verlust kann ich bei der Steuererklärung zu den Erträgen welche bei Fonds oder Tagesgeld anfallen hinzufügen. Liege ich da richtig?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.04.12 23:51:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.026.561 von xyz1239 am 11.04.12 20:31:541) Ja
      2) wenn AbgSt nein, bei § 23 EStG ja.

      Der reine Devisenhandel (Kreditaufnahme FW, Anlage EUR) unterliegt grundsätzlich nicht der AbgSt sondern fällt unter § 23 EStG (persönlicher Steuersatz). Soweit mit CFD etc. getradet wird, unterliegen diese grds. der AbgSt, Verluste sind dann mit Zinsen/Dividenden verrechenbar.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 11:43:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank für die Info.
      Ich möchte bei Interactive Brokers Devisen handeln. IDEALPRO wird hier als Handelsplatz angeboten. Mindesthandelsgröße 25,000 USD . Es wird immer mit einem Währungspaar z.B. EUR.USD gehandelt (short oder long).

      Ist dieses nun ein reiner Devisenhandel? Ich verstehe unter reinem Devisenhandel wenn ich ohne Währungspaar alleine z.B. EUR in USD umtausche und nach einer gewissen Zeit wieder USD in EUR tausche.

      Wenn § 23 EStG anzuwenden ist, werden dann Verluste durch die Steuererklärung beim FA auch auf die Folgejahre vorgetragen?
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 11:57:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habe hier noch eine Stellungnahme gefunden:
      http://wirtschaft.t-online.de/leser-fragen-experten-antworte…

      LESER FRAGEN - EXPERTEN ANTWORTEN

      Frage von Klaus A. zu Besteuerung von Devisenhandel(11.10.2008):

      Ich handle an der FOREX Devisenpaare. Bis heute konnte mir noch niemand konkret sagen, ob die hier erzielten Gewinne ab 2009 der Abgeltungsteuer oder dem persönlichen Steuersatz in der Einkommensteuer unterliegen.

      Andreas Beys,
      Steuer- und Dachfonds-Experte, Vorstandsmitglied der Sauren Fonds-Service AG

      Sie werden der Abgeltungsteuer unterliegen. Gewinne aus Devisengeschäften sind ab 2009 Einkünfte aus Kapitalerträge.

      Was meint Taxadvisor zu dieser Antwort dazu?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 12:10:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.029.125 von xyz1239 am 12.04.12 11:57:50Auch §23 EStG wird vorgetragen.

      Wenn man alles wesentliche auslässt, hat man nichts gesagt ;)

      Die Aussage ist offensichtlich sehr verkürzt. Soweit es sich um Börsentransaktionen handelt, gilt AbgSt. Wenn aber bspw. vom EUR-Konto ein Betrag auf das USD-Konto umgebucht wird, und nach einem halben Jahr zurück getauscht wird, fällt keine AbgSt an. Gleiches gilt bei den meisten DTG. Hier wird bei Fälligkeit ein gegenläufiges Kassageschäft generiert, AbgSt wird nicht einbehalten.

      Gruß
      Taxadvisor

      P.S.: Wie sieht denn der konkrete Handel an der Forex aus, da findet doch eine Hebelung etc. statt, oder?

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      Avatar
      schrieb am 12.04.12 14:15:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      ja, da findet eine Hebelung statt. Man hinterlegt nur ein Margin.

      Was ist ein DTG ?

      Wenn nun 1.000 EUR Verlust oder Gewinn durch das Daytrading EUR.USD angefallen ist, wo müsste man diese bei der KAP eintragen?
      Und wo müsste man die angefallenen Commissionen und Zinslasten in der KAP plazieren? (alles bei einem ausländischen Broker gehandelt)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 15:51:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.030.059 von xyz1239 am 12.04.12 14:15:11DTG=Devisentermingeschäft

      Es handelt sich offensichtlich um Termingeschäfte mit Differenzausgleich, das sind dann Veräußerungsgewinne und Verluste. Die Commissions sind dabei zu berücksichtigen und verringern den Gewinn bzw. erhöhen den Verlust, die Sollzinsen sind dagegen nicht berücksichtigungsfähig.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.04.12 00:16:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vielen Dank Taxadvisor :)

      Nun stehe ich immer noch wie ein Ochs am Berg. Ich weiß nicht wo ich die entsprechenden Werte aus dem Forexhandel beim ELSTER-Formular eintragen soll.
      In der Anlage KAP
      Zeile 15 die gesamten Kapitalerträge
      Zeile 16 Gewinne ohne Aktien
      Zeile 17 Gewinne bei Aktien
      Zeile 18 Verluste ohne Aktien
      Zeile 19 Verlust evon Aktien

      In der Anlage SO finde ich auch keine mir geeignete Zeile.

      Bei der Elster-Hilfestellung finde ich keinen Hinweis was den Forexhandel betrifft. Beim googlen wird man da leider auch nicht fündig.
      Sollte doch alles so einfach werden mit der Steuererklärung.....
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 18:00:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Anlage KAP, Zeile 15 und 19 verwendet.
      Steuerbescheid schon in dieser Woche ohne jegliche Beanstandung erhalten :)


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