SQUEEZEOUT bei Garant????? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.04.12 10:07:01 von
neuester Beitrag 07.01.13 17:40:12 von
neuester Beitrag 07.01.13 17:40:12 von
Beiträge: 70
ID: 1.173.781
ID: 1.173.781
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 3.557
Gesamt: 3.557
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
20.04.24, 12:11 | 122 | |
vor 45 Minuten | 111 | |
vor 1 Stunde | 62 | |
gestern 21:35 | 50 | |
vor 1 Stunde | 45 | |
gestern 22:37 | 43 | |
gestern 22:13 | 43 | |
gestern 21:56 | 41 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.940,00 | +1,09 | 202 | |||
2. | 2. | 141,60 | -3,71 | 127 | |||
3. | 3. | 2.329,99 | +0,14 | 81 | |||
4. | 4. | 6,8920 | +3,61 | 69 | |||
5. | 5. | 719,18 | +0,77 | 50 | |||
6. | 6. | 3,7225 | -1,33 | 40 | |||
7. | 7. | 0,6005 | -11,04 | 37 | |||
8. | 8. | 2,5000 | -2,72 | 37 |
Hier die News:
19.04.2012
Die ANWR GARANT International AG (AGI), Mainhausen, hat der GARANT Schuh + Mode AKTIENGESELLSCHAFT (GARANT), Düsseldorf, am 18. April 2012 mitgeteilt und nachgewiesen, dass sie insgesamt rund 90,42 % des Grundkapitals und der Aktien an GARANT unmittelbar hält. AGI ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Ariston-Nord-West-Ring eG, Mainhausen.
AGI informierte den GARANT-Vorstand in diesem Zusammenhang, dass sie beabsichtigt, Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages aufzunehmen, mit dem GARANT auf AGI verschmolzen werden soll. In den Verschmelzungsvertrag soll nach Mitteilung von AGI die Bedingung aufgenommen werden, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) von GARANT nach §
62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes i.V.m. §§ 327a ff.
des Aktiengesetzes erfolgen soll. Nach den maßgeblichen Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes kann die Hauptversammlung von GARANT als übertragende Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin AGI als übernehmende Gesellschaft gegen angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre beschließen, wenn der Beschluss der Hauptversammlung binnen drei Monaten nach dem Abschluss eines solchen Verschmelzungsvertrages gefasst wird und der Hauptaktionärin AGI mindestens 90 % des Grundkapitals der GARANT unmittelbar gehören. Der GARANT-Vorstand beabsichtigt, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages mit AGI einzutreten, in dessen Zusammenhang ein Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der GARANT erfolgen soll.
Ich bin dabei!!!!!!
PS: 3 Monatsdurchschnitt ist bei über 31,00 Euroletten
19.04.2012
Die ANWR GARANT International AG (AGI), Mainhausen, hat der GARANT Schuh + Mode AKTIENGESELLSCHAFT (GARANT), Düsseldorf, am 18. April 2012 mitgeteilt und nachgewiesen, dass sie insgesamt rund 90,42 % des Grundkapitals und der Aktien an GARANT unmittelbar hält. AGI ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Ariston-Nord-West-Ring eG, Mainhausen.
AGI informierte den GARANT-Vorstand in diesem Zusammenhang, dass sie beabsichtigt, Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages aufzunehmen, mit dem GARANT auf AGI verschmolzen werden soll. In den Verschmelzungsvertrag soll nach Mitteilung von AGI die Bedingung aufgenommen werden, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) von GARANT nach §
62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes i.V.m. §§ 327a ff.
des Aktiengesetzes erfolgen soll. Nach den maßgeblichen Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes kann die Hauptversammlung von GARANT als übertragende Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin AGI als übernehmende Gesellschaft gegen angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre beschließen, wenn der Beschluss der Hauptversammlung binnen drei Monaten nach dem Abschluss eines solchen Verschmelzungsvertrages gefasst wird und der Hauptaktionärin AGI mindestens 90 % des Grundkapitals der GARANT unmittelbar gehören. Der GARANT-Vorstand beabsichtigt, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages mit AGI einzutreten, in dessen Zusammenhang ein Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der GARANT erfolgen soll.
Ich bin dabei!!!!!!
PS: 3 Monatsdurchschnitt ist bei über 31,00 Euroletten
Kurs steht in Frankfurt
31.011 gegen 32.00
zieht schon leicht an.
31.011 gegen 32.00
zieht schon leicht an.
31.99 trade
Noch ist nicht viel passiert :O
Es soll natürlich weiter steigen. Wer gibt diese Qualitätsaktie schon zu 31 Euro ab?????????????
32.99 wurde gehandelt. +9.2%
War doch kein schlechter Start heute.
32.99 wurde gehandelt. +9.2%
War doch kein schlechter Start heute.
Wo soll denn deiner Meinung nach der Abfindungspreis liegen und zwar für alle Gattungen.
Bin gespannt auf deine Einschätzung.
Mfg
Frnkli
Bin gespannt auf deine Einschätzung.
Mfg
Frnkli
Ist es denn nicht so, dass die Marktkapitalisierung auf der Basis der jetzigen Kurs längst jenseits von Gut und Böse ist?
Durch "Zufall" stehen die Kurse der einzelnen Gattungen bestimmt nich da, wo sie momentan stehen. Teils kräftige Käufe waren dafür verantwortlich. Wer da wohl hintergesteckt hat? Bei den 1,41-ern sind nun seit 2008 insgesamt 5,64 Euro an Dividenden-Nachzahlungsansprüche aufgelaufen: Wie wird das bei der Berechnung eines Abfindungsangebots berücksichtigt?
32.185 - 33.794
Es handelt sich dabei nur um eine TAXE.
Es handelt sich dabei nur um eine TAXE.
Die derzeitigen Kurse bei rd. 33 EUR entsprechen einer Marktkapitalisierung von fast 60 Mio. EUR. Das ist rd. das 3-fache des Buchwerts, entspricht einem KGV von mehr als 30 und wurde auch in besseren (Vor-Insolvenz-)Zeiten von Garant nie erreicht.
M. E. ist es zu diesem Kursniveau nur deshalb gekommen, weil der Großaktionär über die Börse sammeln musste, um die Squeeze-Out-Schwelle zu überschreiten.
M. E. ist es zu diesem Kursniveau nur deshalb gekommen, weil der Großaktionär über die Börse sammeln musste, um die Squeeze-Out-Schwelle zu überschreiten.
Die beiden kleineren Gattungen sind leicht nach oben getaxt worden.
Angebot und Nachfragen liegen hier teilweise extrem weit auseinander.
Bin mal gespannt ob hier weiter gesammelt wird, oder ob alles auf das Abfingungsangebot gesetzt wird.
Angebot und Nachfragen liegen hier teilweise extrem weit auseinander.
Bin mal gespannt ob hier weiter gesammelt wird, oder ob alles auf das Abfingungsangebot gesetzt wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.064.418 von Herbert H am 20.04.12 09:53:46Die Übernehmerinn ANWRA.
Schau dir doch das Spiel an.
Sie haben doch schon ein Angebot den Aktionären gemacht. Zu Preisen wo ich bald vor lachen Bauchschmerzen bekam.
Ich denke, das nächste wird genauso sein.
Sie sammeln weiter, je mehr um so besser. Denn Abfinden müssen sie so oder so. Billiger wird es nicht mehr für ANWRA.
Denn wer gibt seine Stücke unter dem gleitenden 90 Tage Durchschnitt ab. Oder, so naiv kann selbst der Dümmste nicht sein.
Sie haben doch schon ein Angebot den Aktionären gemacht. Zu Preisen wo ich bald vor lachen Bauchschmerzen bekam.
Ich denke, das nächste wird genauso sein.
Sie sammeln weiter, je mehr um so besser. Denn Abfinden müssen sie so oder so. Billiger wird es nicht mehr für ANWRA.
Denn wer gibt seine Stücke unter dem gleitenden 90 Tage Durchschnitt ab. Oder, so naiv kann selbst der Dümmste nicht sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.065.092 von Frnkli am 20.04.12 11:43:01Warum sollten sie weiter einsammeln? Sie machen jetzt den Squeeze-Out zum Mindestpreis und das war's dann!
Ja das hat die Susanne Klatten bei Altana auch gedacht. Aber so läuft das nicht.
der Finanzkalender auf der Homepage wurde mittlerweile aktualisiert. Die ursprünglich für den 01.06. geplante Hauptversammlung findet nun aus bekannten Gründen vorauss. erst Ende August statt
Finanztermine 2012
25. April Veröffentlichung Geschäftsbericht 2011
16. Mai Zwischenmitteilung 1. Quartal 2012
14. August Halbjahresfinanzbericht 2012
27. August Ordentliche Hauptversammlung
16. November Zwischenmitteilung 3. Quartal 2012
Finanztermine 2012
25. April Veröffentlichung Geschäftsbericht 2011
16. Mai Zwischenmitteilung 1. Quartal 2012
14. August Halbjahresfinanzbericht 2012
27. August Ordentliche Hauptversammlung
16. November Zwischenmitteilung 3. Quartal 2012
Zitat von Frnkli: Ja das hat die Susanne Klatten bei Altana auch gedacht. Aber so läuft das nicht.
Na, bei Altana lag auch keine "Phantasiebewertung" der Aktie vor. Bei Garant sehe ich es aber so. Die Kennzahlen sind doch überhaupt nicht zu rechtfertigen. Die verbliebenen freien Aktionäre profitieren jetzt davon, dass sich der Großaktionär die letzten Stücke bis zum Erreichen der SQ-Schwelle am Markt zurückkaufen und damit den Kurs in ungeahnte Höhen treiben musste.
Zitat von Herbert H.
Na, bei Altana lag auch keine "Phantasiebewertung" der Aktie vor. Bei Garant sehe ich es aber so. Die Kennzahlen sind doch überhaupt nicht zu rechtfertigen. Die verbliebenen freien Aktionäre profitieren jetzt davon, dass sich der Großaktionär die letzten Stücke bis zum Erreichen der SQ-Schwelle am Markt zurückkaufen und damit den Kurs in ungeahnte Höhen treiben musste.
Wie kommen sie denn dazu zu sagen das die Kurse Phantasiebewertungen sind.
1. Wurden schon beim ersten Pflichtangebot heftigst darüber gestritten ob das damalige Angebot den tatsächlichen Wert wiederspiegelt oder nicht. Darüber wird sichelich auch noch weiter gestritten. Tatsache ist das es Garant bzw. Anwra heute deutlich besser geht wie beim ersten Angebot.
2. Allein die Nachzahlung der Pflichtdividende lässt hier noch einiges an Phantasie offen.
3. Sicher wird Anwra versuchen die Aktionäre mit einem geringen Preis rauszudrücken. Die Frage die sich stellt ist aber eine andere. Denn es sind wirklich nicht mehr riesige Stückzahlen unterwegs in den einzelnen Gattungen. Lohnt sich für Anwra ein langwieriger Prozeßweg, mit entsprechenden Kosten, oder lohnt sich eher einen Preis zu zahlen der keinen Wiederstand erwarten lässt und somit Kosten unterm Strich spart.
4. Anwra hat beim ersten Pflichtangebot einen Denkfehler gemacht, in dem sie die einzelnen Aktienpreise, so sehe ich es, zu unaktraktiv gemacht hat.
Somit wurden sie gezwungen über die Börse zu kaufen. Sie hat somit eigentlich schon ein wesentlich höheren Preis akzeptiert.
5. Man sollte nicht vergessen, das gerade auch der gewogene Durchschnittskurs schon deutlich über den letzten Angebotspreis liegt.
Alles zu sammen genommen besteht kein Grund seine Stücke zu verschenken.
Mfg
Frnkli
Na, bei Altana lag auch keine "Phantasiebewertung" der Aktie vor. Bei Garant sehe ich es aber so. Die Kennzahlen sind doch überhaupt nicht zu rechtfertigen. Die verbliebenen freien Aktionäre profitieren jetzt davon, dass sich der Großaktionär die letzten Stücke bis zum Erreichen der SQ-Schwelle am Markt zurückkaufen und damit den Kurs in ungeahnte Höhen treiben musste.
Wie kommen sie denn dazu zu sagen das die Kurse Phantasiebewertungen sind.
1. Wurden schon beim ersten Pflichtangebot heftigst darüber gestritten ob das damalige Angebot den tatsächlichen Wert wiederspiegelt oder nicht. Darüber wird sichelich auch noch weiter gestritten. Tatsache ist das es Garant bzw. Anwra heute deutlich besser geht wie beim ersten Angebot.
2. Allein die Nachzahlung der Pflichtdividende lässt hier noch einiges an Phantasie offen.
3. Sicher wird Anwra versuchen die Aktionäre mit einem geringen Preis rauszudrücken. Die Frage die sich stellt ist aber eine andere. Denn es sind wirklich nicht mehr riesige Stückzahlen unterwegs in den einzelnen Gattungen. Lohnt sich für Anwra ein langwieriger Prozeßweg, mit entsprechenden Kosten, oder lohnt sich eher einen Preis zu zahlen der keinen Wiederstand erwarten lässt und somit Kosten unterm Strich spart.
4. Anwra hat beim ersten Pflichtangebot einen Denkfehler gemacht, in dem sie die einzelnen Aktienpreise, so sehe ich es, zu unaktraktiv gemacht hat.
Somit wurden sie gezwungen über die Börse zu kaufen. Sie hat somit eigentlich schon ein wesentlich höheren Preis akzeptiert.
5. Man sollte nicht vergessen, das gerade auch der gewogene Durchschnittskurs schon deutlich über den letzten Angebotspreis liegt.
Alles zu sammen genommen besteht kein Grund seine Stücke zu verschenken.
Mfg
Frnkli
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.071.928 von Herbert H am 22.04.12 15:23:42Ist irrelevant. Ich gebe die Aktien einfach nicht ab und Klage dann wegen dem Squeeze Out.
Gerade gibt es noch 60 Stück zu 34,00!
Gerade gibt es noch 60 Stück zu 34,00!
Wer mal Lust hat, kann mal nachrechnen viel Aktien überhaupt noch im Umlauf sind.
Es sind nicht mehr so wahnsinnig viele Aktien im Handel. Ziehe ich dann noch mal die ruhigen Hände ab, so kommt bei Zeiten kein Handel mehr zu stande.
Ende.
So jetzt mal was für Schnelldenker. Was kostet die Anwra ein lang gezogener Prozeß mit den verbliebenen Aktionären????
Jetzt holt mal schnell die Rechenschieber und rechnet fein.
Klar kaufen die weiter, weil es billiger ist.
Nur meine Meinung.
P.S.
Sollten sie es nicht tun so sind sie es selbst Schuld
Es sind nicht mehr so wahnsinnig viele Aktien im Handel. Ziehe ich dann noch mal die ruhigen Hände ab, so kommt bei Zeiten kein Handel mehr zu stande.
Ende.
So jetzt mal was für Schnelldenker. Was kostet die Anwra ein lang gezogener Prozeß mit den verbliebenen Aktionären????
Jetzt holt mal schnell die Rechenschieber und rechnet fein.
Klar kaufen die weiter, weil es billiger ist.
Nur meine Meinung.
P.S.
Sollten sie es nicht tun so sind sie es selbst Schuld
Meine 500 bekommen die sicher nicht über den Markt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.089.928 von carmignac am 26.04.12 09:13:00Welche Gattung bzw. Gattungen haben sie denn.
Garant 1,41 VZ
Garant 0,10 VZ
Garant 0,01 VZ
bzw.
Garant St.
wobei letztere nicht möglich. Da nur alte Verbandsmidglieder diese besizten.
Garant 1,41 VZ
Garant 0,10 VZ
Garant 0,01 VZ
bzw.
Garant St.
wobei letztere nicht möglich. Da nur alte Verbandsmidglieder diese besizten.
GAS3. Die einzigen die noch halbwegs liquide sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.090.343 von carmignac am 26.04.12 10:27:37die Zahlen für 2011 wurde am 25.04. auf der Homepage veröffentlicht.
Wenn jemand noch GAS3 loswerden will OTC, ich kaufe alles auf zu 31.00 Euroletten.
Gerne auch größere Stückzahlen.
Gerne auch größere Stückzahlen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.102.935 von carmignac am 30.04.12 08:47:15Ich biete 31,01 ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.103.304 von Herbert H am 30.04.12 10:06:21Mein Bid nun: 31,02
In Düsseldorf gab es gerade 100 zu 31,42
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.109.306 von carmignac am 02.05.12 09:27:34Mitteilung zum Q1 ist online abrufbar auf der Seite:
http://www.garantschuh.com/investor-relations/publikationen/…
http://www.garantschuh.com/investor-relations/publikationen/…
Wird schon schlecht geredet.
bei 35 ist ein Abgeber im Markt. Schöner Trend in dem Umfeld
Heute gab es 100 @ 31.42
GARANT Schuh + Mode-Aktie: Einigung auf Entwurf eines Verschmelzungsvertrags
28.06.12 14:08
Ad hoc
Düsseldorf (www.aktiencheck.de) - Der Vorstand der GARANT Schuh + Mode AG (GARANT) (ISIN DE0005853030 / WKN 585303) hat mit dem Vorstand der ANWR GARANT International AG (AGI), Mainhausen, die Einigung auf einen Entwurf des Verschmelzungsvertrags erzielt, mit dem die GARANT auf die AGI verschmolzen werden soll. Der Aufsichtsrat der GARANT hat der Aufstellung des Vertragsentwurfs und dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags heute zugestimmt. Der Verschmelzungsvertrag soll voraussichtlich am 29. Juni 2012 notariell beurkundet werden. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der GARANT nach § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG) erfolgen soll.
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags enthält die aufschiebende Bedingung, dass ein Beschluss der Hauptversammlung der GARANT über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die AGI als Hauptaktionärin in das Handelsregister der GARANT eingetragen wird. Ein entsprechender Übertragungsbeschluss soll, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, der ordentlichen Hauptversammlung der GARANT, die voraussichtlich am 27. August 2012 stattfinden wird, zur Abstimmung vorgelegt werden. Da neben der AGI als übernehmender Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung keine weiteren Aktionäre der GARANT mehr vorhanden sein werden, erfolgt im Rahmen der Verschmelzung kein Aktientausch und die Minderheitsaktionäre der GARANT werden zu keinem Zeitpunkt Aktionäre der AGI.
Rückfragehinweis:
Jenny Bleilefens
28.06.12 14:08
Ad hoc
Düsseldorf (www.aktiencheck.de) - Der Vorstand der GARANT Schuh + Mode AG (GARANT) (ISIN DE0005853030 / WKN 585303) hat mit dem Vorstand der ANWR GARANT International AG (AGI), Mainhausen, die Einigung auf einen Entwurf des Verschmelzungsvertrags erzielt, mit dem die GARANT auf die AGI verschmolzen werden soll. Der Aufsichtsrat der GARANT hat der Aufstellung des Vertragsentwurfs und dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags heute zugestimmt. Der Verschmelzungsvertrag soll voraussichtlich am 29. Juni 2012 notariell beurkundet werden. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der GARANT nach § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG) erfolgen soll.
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags enthält die aufschiebende Bedingung, dass ein Beschluss der Hauptversammlung der GARANT über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die AGI als Hauptaktionärin in das Handelsregister der GARANT eingetragen wird. Ein entsprechender Übertragungsbeschluss soll, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, der ordentlichen Hauptversammlung der GARANT, die voraussichtlich am 27. August 2012 stattfinden wird, zur Abstimmung vorgelegt werden. Da neben der AGI als übernehmender Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung keine weiteren Aktionäre der GARANT mehr vorhanden sein werden, erfolgt im Rahmen der Verschmelzung kein Aktientausch und die Minderheitsaktionäre der GARANT werden zu keinem Zeitpunkt Aktionäre der AGI.
Rückfragehinweis:
Jenny Bleilefens
Wird da beim Notar noch über die Höhe der Abfindung verhandelt oder warum wurde die nicht veröffentlicht?
Wie hoch ist der 90 Tagesschnitt?
Laut Bloomberg ist der Average 31,659. Das müssens mindestens zahlen.
Wird in jedem Fall ein Plus Trade für mich
Wie hoch war nochmal die aufgelaufene Dividende?
Grüße an alle investierten.
PS: Wer wird noch klagen wenn sie so ein lächerliches Angebot vorlegen?
Wird in jedem Fall ein Plus Trade für mich
Wie hoch war nochmal die aufgelaufene Dividende?
Grüße an alle investierten.
PS: Wer wird noch klagen wenn sie so ein lächerliches Angebot vorlegen?
Ich glaube nicht das die freiwillig den 90 Tage Durchschnitt plus ausstehenden Dividendenanteil bezahlen werden.
Zumindest nicht freiwillig.
Man muss nur ihr erstes freiwillige Angebot lesen.
Ich denke das wird noch ein Stückweit unterhalb der 90 Tage liegen.
Incl. der Dividende könnte das schon hinkommen.
Oder?
Zumindest nicht freiwillig.
Man muss nur ihr erstes freiwillige Angebot lesen.
Ich denke das wird noch ein Stückweit unterhalb der 90 Tage liegen.
Incl. der Dividende könnte das schon hinkommen.
Oder?
EANS-Adhoc: GARANT SCHUH + MODE AG / ANWR GARANT International AG legt Barabfindung für umwandlungsrechtlichen Squeeze-out fest
EANS-Adhoc: GARANT SCHUH + MODE AG / ANWR GARANT International AG legt Barabfindung für umwandlungsrechtlichen Squeeze-out fest
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
02.07.2012
Die Hauptaktionärin der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT (GARANT), die ANWR GARANT International AG (AGI), Mainhausen, hat dem Vorstand der GARANT heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf die AGI gem. § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf 13,60 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5), 16,96 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0), 34,00 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) und 13,51 EUR je GARANT Stammaktie (ISIN DE0005853006) festgelegt hat. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre soll im Zusammenhang mit der Verschmelzung der GARANT auf die AGI erfolgen (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out). Grundlage dieser Verschmelzung ist der am 29. Juni 2012 zwischen der GARANT und der AGI geschlossene Verschmelzungsvertrag. Ein Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die AGI als Hauptaktionärin soll, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, der ordentlichen Hauptversammlung der GARANT, die voraussichtlich am 27. August 2012 stattfinden wird, zur Abstimmung vorgelegt werden.
Rückfragehinweis: Jenny Bleilefens Unternehmenskommunikation Telefon: +49(0)211-3386-311 jbleilefens@garantschuh.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
EANS-Adhoc: GARANT SCHUH + MODE AG / ANWR GARANT International AG legt Barabfindung für umwandlungsrechtlichen Squeeze-out fest
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
02.07.2012
Die Hauptaktionärin der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT (GARANT), die ANWR GARANT International AG (AGI), Mainhausen, hat dem Vorstand der GARANT heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf die AGI gem. § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf 13,60 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5), 16,96 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0), 34,00 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) und 13,51 EUR je GARANT Stammaktie (ISIN DE0005853006) festgelegt hat. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre soll im Zusammenhang mit der Verschmelzung der GARANT auf die AGI erfolgen (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out). Grundlage dieser Verschmelzung ist der am 29. Juni 2012 zwischen der GARANT und der AGI geschlossene Verschmelzungsvertrag. Ein Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die AGI als Hauptaktionärin soll, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, der ordentlichen Hauptversammlung der GARANT, die voraussichtlich am 27. August 2012 stattfinden wird, zur Abstimmung vorgelegt werden.
Rückfragehinweis: Jenny Bleilefens Unternehmenskommunikation Telefon: +49(0)211-3386-311 jbleilefens@garantschuh.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
Habe mich nochmal informiert. Relevant sind die 90 age vor der ersten Adhoc. Auch hier ist der Schnitt ueber 31 Euro.
Fraglich ist was mit den 5 aufgelaufenen Dividenden passiert (5x 1,41 Euro wenn ichs recht im Kopf habe). Ich denke die werden argumentieren, dass diese im Kurs enthalten sind. Rechtsstreit wird sich wohl nicht vermeiden lassen.
Fraglich ist was mit den 5 aufgelaufenen Dividenden passiert (5x 1,41 Euro wenn ichs recht im Kopf habe). Ich denke die werden argumentieren, dass diese im Kurs enthalten sind. Rechtsstreit wird sich wohl nicht vermeiden lassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.342.698 von Frnkli am 02.07.12 12:20:14Oh den Beitrag hatte ich ueberlesen. Sorry. Immerhin hat sich das wochenlange sammeln gelohnt. Habe nun eine ganz nette Stueckzahl.
34.5 bid. Auf gehts. up up upc
Warum heute Nachmittag noch 256 Stück zu 33,01 Euro und 350 Stück zu 33,15 Euro gehandelt wurden ??? In ein paar Wochen gibts sichere 34,00 Euro, mit der Aussicht auf ein spätere "Nachzahlung" per gerichtl. festgelegter Nachbesserung.
Heute gibt es wieder billige Aktien
Nun gibt es keine billigen mehr. Tage nach der Adhoc haben es anscheinend auch die Letzten kapiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.354.784 von carmignac am 05.07.12 10:32:13aus dem Bundesanzeiger:
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
Düsseldorf
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(WKN: 585 300; 585 303; A0SFSF; A0SFSD;
ISIN: DE 000 585 300 6; DE 000 585 303 0; DE 000 A0SFSF 0; DE 000 A0SFSD 5)
Wir laden die Aktionäre der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Montag, den 27. August, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) im Hilton Hotel Düsseldorf (Rheinlandsaal), Georg-Glock-Straße 20, 40474 Düsseldorf stattfindet.
I. Tagesordnung:
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 (inklusive der Berichte des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
Zum Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert werden.
Die vorstehend aufgeführten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.garantschuh.com/hauptversammlung/ eingesehen werden. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Bilanz- und Finanzausschusses, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zur Wahl zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 vor.
5.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT auf die ANWR GARANT International AG mit Sitz in Mainhausen (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG
Die ANWR GARANT International AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 46204 und mit Sitz in Mainhausen, (nachfolgend "AGI"), hält unmittelbar rund 90,42 % des Grundkapitals der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT (nachfolgend "GARANT").
Seit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes am 15. Juli 2011 besteht gemäß § 62 Abs. 5 UmwG die Möglichkeit, im Zusammenhang mit einer Verschmelzung einer übertragenden Aktiengesellschaft auf eine übernehmende Aktiengesellschaft, der Aktien in Höhe von mindestens neun Zehnteln des Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft unmittelbar gehören (Hauptaktionär), die übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der übertragenden Gesellschaft auszuschließen (so genannter umwandlungs- oder verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).
AGI hat den Vorstand der GARANT mit Schreiben vom 18. April 2012 darüber informiert, dass sie zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung der GARANT (als übertragende Gesellschaft) auf die AGI (als übernehmende Gesellschaft) anstrebe, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT erfolgen soll.
Am 29. Juni 2012 haben AGI und GARANT zur Niederschrift des Notars Dr. Norbert Zimmermann mit Amtssitz in Düsseldorf einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem GARANT ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf AGI überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verschmelzungsvertrag enthält nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT als übertragender Gesellschaft erfolgen soll. Die Verschmelzung erfolgt also als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr.
Die AGI ist als übernehmende Gesellschaft im Rahmen der Verschmelzung mit einer unmittelbaren Kapitalbeteiligung an der GARANT als übertragender Gesellschaft von mehr als neun Zehnteln des Grundkapitals zugleich Hauptaktionärin der GARANT im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 UmwG.
Die AGI hat mit Schreiben vom 2. Juli 2012 an den Vorstand der GARANT ihre Absicht, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT im Zusammenhang mit der Verschmelzung herbeizuführen, gegenüber dem Vorstand der GARANT konkretisiert und wiederholt und die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gem. § 327b Abs. 1 AktG auf
13,60 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5),
16,96 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0),
34,00 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030)
und
13,51 EUR je GARANT Stammaktie (ISIN DE0005853006)
festgelegt.
Die AGI hat dem Vorstand der GARANT außerdem eine Erklärung der DZ Bank AG, Frankfurt am Main, übermittelt, mit der die DZ Bank AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der AGI übernimmt, den Minderheitsaktionären der Gesellschaft nach dem Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien der Gesellschaft zu zahlen.
Zudem hat die AGI der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden.
Der vom Landgericht Düsseldorf ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer, die MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.
Die Eintragung des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der GARANT ist nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk zu versehen, dass der Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der AGI wirksam wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die GARANT Vorzugsaktien VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5), die GARANT Vorzugsaktien VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0), die GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) und die GARANT Stammaktien (ISIN DE0005853006) der übrigen Aktionäre der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT (Minderheitsaktionäre) werden gem. § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der ANWR GARANT International AG mit Sitz in Mainhausen (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von
13,60 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5),
16,96 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0),
34,00 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030)
und
13,51 EUR je GARANT Stammaktie (ISIN DE0005853006)
auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Die nachstehend aufgeführten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.garantschuh.com/hauptversammlung/ eingesehen werden und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen:
―
der Entwurf des Übertragungsbeschlusses
―
der von AGI in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der GARANT im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 UmwG gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf AGI sowie die Angemessenheit der Barabfindung vom 2. Juli 2012 einschließlich seiner Anlagen
―
die Gewährleistungserklärung der DZ Bank AG, Frankfurt, gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 3 AktG vom 2. Juli 2012
―
der gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der GARANT (Minderheitsaktionäre) auf die AGI vom 3. Juli 2012
―
der Verschmelzungsvertrag zwischen AGI als übernehmender Gesellschaft und GARANT als übertragender Gesellschaft vom 29. Juni 2012
―
die Jahresabschlüsse und Lageberichte der GARANT jeweils für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011, die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte des GARANT-Konzerns jeweils für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011
―
die Jahresabschlüsse der AGI (bis 09. April 2012 noch firmierend unter ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH) jeweils für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 (Lageberichte hat die AGI als kleine Kapitalgesellschaft nicht aufgestellt) sowie Zwischenbilanzen der AGI zum 10. April 2012 vor und nach dem Wirksamwerden des Formwechsels von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft
―
der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der AGI und GARANT vom 28. Juni 2012
―
der nach § 12 UmwG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen AGI als übernehmender Gesellschaft und GARANT als übertragender Gesellschaft vom 29. Juni 2012.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1.
Unterlagen und Veröffentlichung auf der Internetseite
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 1) und 5) und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung gemäß § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite http://www.garantschuh.com/hauptversammlung/ zugänglich.
Etwaige eingehende und veröffentlichungspflichtige Anträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.
2.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger eingeteilt in 1.413.551 Stammaktien, 154.000 grundsätzlich stimmrechtslose Vorzugsaktien („Vorzugsaktien VZ 1,41“) mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns in Höhe von EUR 1,41/einer Mehrdividende gegenüber den Stammaktionären in Höhe von EUR 1,41, 78.378 grundsätzlich stimmrechtslose Vorzugsaktien („Vorzugsaktien VZ 0,39“) mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns in Höhe von EUR 0,39 und 58.200 grundsätzlich stimmrechtslose Vorzugsaktien („Vorzugsaktien VZ 0,01“) mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns in Höhe von EUR 0,01. Dies sind zusammen 1.704.129 Aktien.
Den Inhabern von Vorzugsaktien VZ 1,41 steht in der ordentlichen Hauptversammlung 2012 ein Stimmrecht nach § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG zu, nachdem für diese Aktien in den Jahren 2009, 2010 und 2011 keine Dividende ausgeschüttet wurde und im Jahr 2012 keine ausgeschüttet werden wird. Auch die Inhaber der Vorzugsaktien VZ 0,39 und VZ 0,01 sind bei dieser Hauptversammlung stimmberechtigt, da in den Jahren 2009, 2010 und 2011 keine Dividende ausgeschüttet wurde und im Jahr 2012 keine Dividende ausgeschüttet werden wird und der Gesellschaft keine Informationen darüber vorliegen, dass ein Dritter im Sinne von § 2 Abs. 3 der Satzung den Vorzugsbetrag bzw. Nachzahlungsbetrag zahlt.
Im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2012 im Bundesanzeiger bestehen demnach 1.413.551 Stimmrechte aus den Stammaktien sowie 154.000 Stimmrechte aus den Vorzugsaktien VZ 1,41, 78.378 Stimmrechte aus den Vorzugsaktien VZ 0,39 und 58.200 Stimmrechte aus den Vorzugsaktien VZ 0,01, insgesamt also 1.704.129 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
3.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts (Anmeldung, Nachweis des Anteilsbesitzes)
a) Namensaktionäre (Stammaktionäre)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Namensaktionäre (Stammaktionäre) berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform, muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 24. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Oder per Telefax: + 49 (0) 89/309037-4675
Oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Jede Namensaktie gewährt eine Stimme.
Hinweis:
Aus arbeitstechnischen Gründen werden im Zeitraum vom 24. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ), bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 24. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, sind daher nicht teilnahme- und stimmberechtigt. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
b) Inhaberaktionäre (Vorzugsaktionäre)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 15 Abs. 2 der Satzung diejenigen Inhaberaktionäre (Vorzugsaktionäre) berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes rechtzeitig angemeldet haben. Der Nachweis muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den 6. August 2012, 0:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis bedürfen mindestens der Textform, müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 20. August, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen:
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Oder per Telefax: + 49 (0) 89/309037-4675
Oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Aus den oben unter II. 2. dargelegten Gründen gewährt neben den Stammaktien (Namensaktien) auch jede Vorzugsaktie VZ 1,41, VZ 0,39 und VZ 0,01 eine Stimme.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe oder Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
4. Vollmachten/Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten (beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten) ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung sind eine frist- und formgerechte Anmeldung und ggf. die Erbringung des Nachweises über den Anteilsbesitz erforderlich (siehe hierzu unter II.3.). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können für die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere durch § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Die Übermittlung des Nachweises kann auch per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse erfolgen:
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Oder per Telefax: +49 (0) 89/309037-4675
Oder per E-Mail: garantschuhHV2012@computershare.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den Namensaktionären mit den Anmeldeunterlagen und den Inhaberaktionären mit der Eintrittskarte zugesendet, die ihnen nach der ordnungsgemäßen Anmeldung zugesendet wird. Da den Inhaberaktionären mit Vorzugsaktien VZ 1,41, VZ 0,39 und VZ 0,01 in der ordentlichen Hauptversammlung 2012 aufgrund von § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG ebenfalls ein Stimmrecht zusteht, wird das an sie übersandte Vollmachtsformular ebenfalls Möglichkeiten zur Erteilung von Stimmrechtsvollmachten vorsehen. Die Wirksamkeit einer Vollmacht ist nicht davon abhängig, dass das zur Verfügung gestellte Formular verwendet wird.
Als Service bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, dass sie sich nach Maßgabe zu erteilender Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend der ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu dem jeweils relevanten Tagesordnungspunkt vorliegt. Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung des vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars erteilt werden, welches den Namensaktionären mit den Anmeldeunterlagen zugesandt wird und welches auf der Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Inhaberaktionären nach der Anmeldung zugesandt wird. Die Erteilung der Vollmacht nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie Änderungen der Vollmacht bzw. der Weisungen bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung bis spätestens zum 24. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugegangen sein:
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Oder per Telefax: +49 (0) 89/309037-4675
Oder per E-Mail: garantschuhHV2012@computershare.de.
In der Hauptversammlung können Aktionäre den von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertretern mittels eines in dem Stimmabschnittsbogen dafür vorgesehenen Formulars Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen.
Nähere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Namensaktionäre mit den Anmeldeunterlagen und die Inhaberaktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, die sie nach ihrer Anmeldung erhalten.
5.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
a) Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Solche Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich bis zum 27. Juli 2012, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Wir bitten, derartige Anträge an folgende Adresse zu richten:
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
– Vorstand –
Elisabethstraße 70
40217 Düsseldorf
Zusätzlich müssen die Antragsteller gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens seit dem 27. Mai 2012, 0:00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien sind; bei der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten.
b) Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Bis zum 12. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft unter der Adresse
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
– Investor Relations –
Elisabethstraße 70
40217 Düsseldorf
Oder per Telefax: +49 (0)211-3386-7311
Oder per E-Mail: ir@garantschuh.com
zugegangene Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG werden den Aktionären unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.garantschuh.com/hauptversammlung/ zugänglich gemacht.
c) Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG
Soweit die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern Gegenstand der Tagesordnung ist, hat jeder Aktionär das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder zur Wahl von Abschlussprüfern zu machen.
Bis zum 12. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft unter der Adresse
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
– Investor Relations –
Elisabethstraße 70
40217 Düsseldorf
Oder per Telefax: +49 (0)211/3386-7311
Oder per E-Mail: ir@garantschuh.com
zugegangene Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden den Aktionären unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.garantschuh.com/hauptversammlung/ zugänglich gemacht.
d) Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen.
e) Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG, zur Mindestbesitzzeit gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG, § 70 AktG und den übrigen Voraussetzungen eines Ergänzungsantrags, zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschlägen nach § 127 AktG sowie zu deren Voraussetzungen und zu den Gründen, aus denen ein Gegenantrag und dessen Begründung bzw. ein Wahlvorschlag nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, und zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.garantschuh.com/hauptversammlung/ zur Verfügung.
Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.
Düsseldorf, im Juli 2012
Der Vorstand
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
Düsseldorf
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(WKN: 585 300; 585 303; A0SFSF; A0SFSD;
ISIN: DE 000 585 300 6; DE 000 585 303 0; DE 000 A0SFSF 0; DE 000 A0SFSD 5)
Wir laden die Aktionäre der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Montag, den 27. August, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) im Hilton Hotel Düsseldorf (Rheinlandsaal), Georg-Glock-Straße 20, 40474 Düsseldorf stattfindet.
I. Tagesordnung:
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 (inklusive der Berichte des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
Zum Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert werden.
Die vorstehend aufgeführten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.garantschuh.com/hauptversammlung/ eingesehen werden. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Bilanz- und Finanzausschusses, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zur Wahl zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 vor.
5.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT auf die ANWR GARANT International AG mit Sitz in Mainhausen (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG
Die ANWR GARANT International AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 46204 und mit Sitz in Mainhausen, (nachfolgend "AGI"), hält unmittelbar rund 90,42 % des Grundkapitals der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT (nachfolgend "GARANT").
Seit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes am 15. Juli 2011 besteht gemäß § 62 Abs. 5 UmwG die Möglichkeit, im Zusammenhang mit einer Verschmelzung einer übertragenden Aktiengesellschaft auf eine übernehmende Aktiengesellschaft, der Aktien in Höhe von mindestens neun Zehnteln des Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft unmittelbar gehören (Hauptaktionär), die übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der übertragenden Gesellschaft auszuschließen (so genannter umwandlungs- oder verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).
AGI hat den Vorstand der GARANT mit Schreiben vom 18. April 2012 darüber informiert, dass sie zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung der GARANT (als übertragende Gesellschaft) auf die AGI (als übernehmende Gesellschaft) anstrebe, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT erfolgen soll.
Am 29. Juni 2012 haben AGI und GARANT zur Niederschrift des Notars Dr. Norbert Zimmermann mit Amtssitz in Düsseldorf einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem GARANT ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf AGI überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verschmelzungsvertrag enthält nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT als übertragender Gesellschaft erfolgen soll. Die Verschmelzung erfolgt also als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr.
Die AGI ist als übernehmende Gesellschaft im Rahmen der Verschmelzung mit einer unmittelbaren Kapitalbeteiligung an der GARANT als übertragender Gesellschaft von mehr als neun Zehnteln des Grundkapitals zugleich Hauptaktionärin der GARANT im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 UmwG.
Die AGI hat mit Schreiben vom 2. Juli 2012 an den Vorstand der GARANT ihre Absicht, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT im Zusammenhang mit der Verschmelzung herbeizuführen, gegenüber dem Vorstand der GARANT konkretisiert und wiederholt und die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gem. § 327b Abs. 1 AktG auf
13,60 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5),
16,96 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0),
34,00 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030)
und
13,51 EUR je GARANT Stammaktie (ISIN DE0005853006)
festgelegt.
Die AGI hat dem Vorstand der GARANT außerdem eine Erklärung der DZ Bank AG, Frankfurt am Main, übermittelt, mit der die DZ Bank AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der AGI übernimmt, den Minderheitsaktionären der Gesellschaft nach dem Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien der Gesellschaft zu zahlen.
Zudem hat die AGI der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden.
Der vom Landgericht Düsseldorf ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer, die MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.
Die Eintragung des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der GARANT ist nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk zu versehen, dass der Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der AGI wirksam wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die GARANT Vorzugsaktien VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5), die GARANT Vorzugsaktien VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0), die GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) und die GARANT Stammaktien (ISIN DE0005853006) der übrigen Aktionäre der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT (Minderheitsaktionäre) werden gem. § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der ANWR GARANT International AG mit Sitz in Mainhausen (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von
13,60 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5),
16,96 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0),
34,00 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030)
und
13,51 EUR je GARANT Stammaktie (ISIN DE0005853006)
auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Die nachstehend aufgeführten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.garantschuh.com/hauptversammlung/ eingesehen werden und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen:
―
der Entwurf des Übertragungsbeschlusses
―
der von AGI in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der GARANT im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 UmwG gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf AGI sowie die Angemessenheit der Barabfindung vom 2. Juli 2012 einschließlich seiner Anlagen
―
die Gewährleistungserklärung der DZ Bank AG, Frankfurt, gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 3 AktG vom 2. Juli 2012
―
der gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der GARANT (Minderheitsaktionäre) auf die AGI vom 3. Juli 2012
―
der Verschmelzungsvertrag zwischen AGI als übernehmender Gesellschaft und GARANT als übertragender Gesellschaft vom 29. Juni 2012
―
die Jahresabschlüsse und Lageberichte der GARANT jeweils für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011, die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte des GARANT-Konzerns jeweils für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011
―
die Jahresabschlüsse der AGI (bis 09. April 2012 noch firmierend unter ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH) jeweils für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 (Lageberichte hat die AGI als kleine Kapitalgesellschaft nicht aufgestellt) sowie Zwischenbilanzen der AGI zum 10. April 2012 vor und nach dem Wirksamwerden des Formwechsels von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft
―
der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der AGI und GARANT vom 28. Juni 2012
―
der nach § 12 UmwG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen AGI als übernehmender Gesellschaft und GARANT als übertragender Gesellschaft vom 29. Juni 2012.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1.
Unterlagen und Veröffentlichung auf der Internetseite
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 1) und 5) und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung gemäß § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite http://www.garantschuh.com/hauptversammlung/ zugänglich.
Etwaige eingehende und veröffentlichungspflichtige Anträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.
2.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger eingeteilt in 1.413.551 Stammaktien, 154.000 grundsätzlich stimmrechtslose Vorzugsaktien („Vorzugsaktien VZ 1,41“) mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns in Höhe von EUR 1,41/einer Mehrdividende gegenüber den Stammaktionären in Höhe von EUR 1,41, 78.378 grundsätzlich stimmrechtslose Vorzugsaktien („Vorzugsaktien VZ 0,39“) mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns in Höhe von EUR 0,39 und 58.200 grundsätzlich stimmrechtslose Vorzugsaktien („Vorzugsaktien VZ 0,01“) mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns in Höhe von EUR 0,01. Dies sind zusammen 1.704.129 Aktien.
Den Inhabern von Vorzugsaktien VZ 1,41 steht in der ordentlichen Hauptversammlung 2012 ein Stimmrecht nach § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG zu, nachdem für diese Aktien in den Jahren 2009, 2010 und 2011 keine Dividende ausgeschüttet wurde und im Jahr 2012 keine ausgeschüttet werden wird. Auch die Inhaber der Vorzugsaktien VZ 0,39 und VZ 0,01 sind bei dieser Hauptversammlung stimmberechtigt, da in den Jahren 2009, 2010 und 2011 keine Dividende ausgeschüttet wurde und im Jahr 2012 keine Dividende ausgeschüttet werden wird und der Gesellschaft keine Informationen darüber vorliegen, dass ein Dritter im Sinne von § 2 Abs. 3 der Satzung den Vorzugsbetrag bzw. Nachzahlungsbetrag zahlt.
Im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2012 im Bundesanzeiger bestehen demnach 1.413.551 Stimmrechte aus den Stammaktien sowie 154.000 Stimmrechte aus den Vorzugsaktien VZ 1,41, 78.378 Stimmrechte aus den Vorzugsaktien VZ 0,39 und 58.200 Stimmrechte aus den Vorzugsaktien VZ 0,01, insgesamt also 1.704.129 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
3.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts (Anmeldung, Nachweis des Anteilsbesitzes)
a) Namensaktionäre (Stammaktionäre)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Namensaktionäre (Stammaktionäre) berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform, muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 24. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Oder per Telefax: + 49 (0) 89/309037-4675
Oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Jede Namensaktie gewährt eine Stimme.
Hinweis:
Aus arbeitstechnischen Gründen werden im Zeitraum vom 24. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ), bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 24. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, sind daher nicht teilnahme- und stimmberechtigt. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
b) Inhaberaktionäre (Vorzugsaktionäre)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 15 Abs. 2 der Satzung diejenigen Inhaberaktionäre (Vorzugsaktionäre) berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes rechtzeitig angemeldet haben. Der Nachweis muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den 6. August 2012, 0:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis bedürfen mindestens der Textform, müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 20. August, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen:
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Oder per Telefax: + 49 (0) 89/309037-4675
Oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Aus den oben unter II. 2. dargelegten Gründen gewährt neben den Stammaktien (Namensaktien) auch jede Vorzugsaktie VZ 1,41, VZ 0,39 und VZ 0,01 eine Stimme.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe oder Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
4. Vollmachten/Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten (beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten) ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung sind eine frist- und formgerechte Anmeldung und ggf. die Erbringung des Nachweises über den Anteilsbesitz erforderlich (siehe hierzu unter II.3.). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können für die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere durch § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Die Übermittlung des Nachweises kann auch per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse erfolgen:
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Oder per Telefax: +49 (0) 89/309037-4675
Oder per E-Mail: garantschuhHV2012@computershare.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den Namensaktionären mit den Anmeldeunterlagen und den Inhaberaktionären mit der Eintrittskarte zugesendet, die ihnen nach der ordnungsgemäßen Anmeldung zugesendet wird. Da den Inhaberaktionären mit Vorzugsaktien VZ 1,41, VZ 0,39 und VZ 0,01 in der ordentlichen Hauptversammlung 2012 aufgrund von § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG ebenfalls ein Stimmrecht zusteht, wird das an sie übersandte Vollmachtsformular ebenfalls Möglichkeiten zur Erteilung von Stimmrechtsvollmachten vorsehen. Die Wirksamkeit einer Vollmacht ist nicht davon abhängig, dass das zur Verfügung gestellte Formular verwendet wird.
Als Service bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, dass sie sich nach Maßgabe zu erteilender Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend der ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu dem jeweils relevanten Tagesordnungspunkt vorliegt. Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung des vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars erteilt werden, welches den Namensaktionären mit den Anmeldeunterlagen zugesandt wird und welches auf der Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Inhaberaktionären nach der Anmeldung zugesandt wird. Die Erteilung der Vollmacht nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie Änderungen der Vollmacht bzw. der Weisungen bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung bis spätestens zum 24. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugegangen sein:
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Oder per Telefax: +49 (0) 89/309037-4675
Oder per E-Mail: garantschuhHV2012@computershare.de.
In der Hauptversammlung können Aktionäre den von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertretern mittels eines in dem Stimmabschnittsbogen dafür vorgesehenen Formulars Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen.
Nähere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Namensaktionäre mit den Anmeldeunterlagen und die Inhaberaktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, die sie nach ihrer Anmeldung erhalten.
5.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
a) Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Solche Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich bis zum 27. Juli 2012, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Wir bitten, derartige Anträge an folgende Adresse zu richten:
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
– Vorstand –
Elisabethstraße 70
40217 Düsseldorf
Zusätzlich müssen die Antragsteller gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens seit dem 27. Mai 2012, 0:00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien sind; bei der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten.
b) Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Bis zum 12. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft unter der Adresse
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
– Investor Relations –
Elisabethstraße 70
40217 Düsseldorf
Oder per Telefax: +49 (0)211-3386-7311
Oder per E-Mail: ir@garantschuh.com
zugegangene Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG werden den Aktionären unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.garantschuh.com/hauptversammlung/ zugänglich gemacht.
c) Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG
Soweit die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern Gegenstand der Tagesordnung ist, hat jeder Aktionär das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder zur Wahl von Abschlussprüfern zu machen.
Bis zum 12. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft unter der Adresse
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
– Investor Relations –
Elisabethstraße 70
40217 Düsseldorf
Oder per Telefax: +49 (0)211/3386-7311
Oder per E-Mail: ir@garantschuh.com
zugegangene Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden den Aktionären unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.garantschuh.com/hauptversammlung/ zugänglich gemacht.
d) Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen.
e) Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG, zur Mindestbesitzzeit gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG, § 70 AktG und den übrigen Voraussetzungen eines Ergänzungsantrags, zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschlägen nach § 127 AktG sowie zu deren Voraussetzungen und zu den Gründen, aus denen ein Gegenantrag und dessen Begründung bzw. ein Wahlvorschlag nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, und zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.garantschuh.com/hauptversammlung/ zur Verfügung.
Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.
Düsseldorf, im Juli 2012
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.375.027 von Muckelius am 11.07.12 17:12:17Danke fuer den Beitrag. Geht jemand auf die HV? Ueberlege schon hinyufliegen und ein wenig Stunk zu machen.
Der Punkt der garantierten nachzahlbaren Mindestdividende bei den Vorzugsaktien ist meiner Meinung nach in dem Abfindungsangebot völlig unzureichend berücksichtigt !
Das denke ich auch. Wenn man den 90 Tagesschnitt nimmt und die 5 Dividenden addiert sollte man auf 38 - 39 Euro bei den 1,41 Vorzuegen kommen.
Wer ist nun bei der HV?
Ask nun bei 37.741.
Langsam naehern wir uns dem Fair Value.
Langsam naehern wir uns dem Fair Value.
War jemand von Euch auf der gestrigen Hauptversammlung? Die Schilderung einiger Eindrücke wäre dann nett!
War ruhig kaum Widerstand. Kritisiert habens den hohen Aufwand für Steuerberatung und Prüfung. Das war ne Mio und am Ende musste der Schuh nachzahlen.
Die 34 Euro fand die SdK sogar okay.
Am lebhaftesten ging es beim Essen zu.
Bewertungsgutachten ist übrigens der selbe Murks wie immer.
Die 34 Euro fand die SdK sogar okay.
Am lebhaftesten ging es beim Essen zu.
Bewertungsgutachten ist übrigens der selbe Murks wie immer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.544.967 von carmignac am 29.08.12 09:42:15Danke für die Info
Sehr gerne.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.545.166 von carmignac am 29.08.12 10:12:00nach der Hauptversammlung ist der Handel mit der Aktie fast ganz eingeschlafen. Man ist wohl mit gebotenen Abfindungen wie z.B. den 34 Euro bei den 1,41-ern einverstanden. Heute bei dieser Aktie Umsatz von 11 Stück zum Kurs von 34,80 Euro
In der aktuelle Ausgabe der AnlegerPlusNews wird über die Hauptversammlung berichtet. (Seite 14)
http://www.anlegerplus.de/assets/Downloads/APlus-NEWS/2012/A…
Offenbar könnte es doch ein Spruchverfahren geben
http://www.anlegerplus.de/assets/Downloads/APlus-NEWS/2012/A…
Offenbar könnte es doch ein Spruchverfahren geben
Spruchverfahren gibts sicher. Squeezeout aber noch nicht eingetragen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.694.343 von carmignac am 09.10.12 17:05:01wenigstens kommt aml wieder in den 1,41ern Umsatz auf...Kurs knapp über Abfindung
Ich habe nicht vor zu verkaufen. Spruchstellenverfahren gibt evtl eh nen Nachschlag.
Der Abfindungspreis für WKN A0SFSF liegt bei 16,96 Euro. Insofern schon erstaunlich, dass man heute noch welche für 16,25 Euro kaufen konnte. Der Squeeze out ist zwingend. Der Kleinanleger kann sich nicht entscheiden, ob er verkauft oder nicht, er verkauft quasi zwangsweise. Auch kommt man m.E. in den Genuss einer in einem Spruchstellenverfahren festgesetzten Nachzahlung auch ohne Widerspruch auf der HV zu Protokoll gegeben zu haben. Hierzu sagt das Gesetz:
§ 13 Wirkung der Entscheidung
Die Entscheidung wird erst mit der Rechtskraft wirksam. Sie wirkt für und gegen alle, einschließlich derjenigen Anteilsinhaber, die bereits gegen die ursprünglich angebotene Barabfindung oder sonstige Abfindung aus dem betroffenen Rechtsträger ausgeschieden sind.
Fazit:
Ich glaube, ich muss gar nichts machen, wäre schön, wenn das hier jemand bestätigt.
§ 13 Wirkung der Entscheidung
Die Entscheidung wird erst mit der Rechtskraft wirksam. Sie wirkt für und gegen alle, einschließlich derjenigen Anteilsinhaber, die bereits gegen die ursprünglich angebotene Barabfindung oder sonstige Abfindung aus dem betroffenen Rechtsträger ausgeschieden sind.
Fazit:
Ich glaube, ich muss gar nichts machen, wäre schön, wenn das hier jemand bestätigt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.741.281 von DrWatch am 23.10.12 12:34:01aus dem Bundesanzeiger von gestern:
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
Düsseldorf
ISIN: DE 000 585 300 6; DE 000 585 303 0; DE 000 A0SFSF 0; DE 000 A0SFSD 5
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG über die Erhebung einer Anfechtungsklage
Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. August 2012 gefassten Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die ANWR GARANT International AG mit Sitz in Mainhausen (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (umwandlungsrechtlicher Squeeze Out) Anfechtungsklage erhoben hat.
Die Klage ist bei der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 31 O 99/12 rechtshängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde bisher nicht anberaumt. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren (§ 276 ZPO) angeordnet.
Düsseldorf, im Oktober 2012
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
Düsseldorf
ISIN: DE 000 585 300 6; DE 000 585 303 0; DE 000 A0SFSF 0; DE 000 A0SFSD 5
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG über die Erhebung einer Anfechtungsklage
Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. August 2012 gefassten Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die ANWR GARANT International AG mit Sitz in Mainhausen (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (umwandlungsrechtlicher Squeeze Out) Anfechtungsklage erhoben hat.
Die Klage ist bei der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 31 O 99/12 rechtshängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde bisher nicht anberaumt. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren (§ 276 ZPO) angeordnet.
Düsseldorf, im Oktober 2012
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.742.373 von Muckelius am 23.10.12 16:16:18Fr, 16.11.1212:34
EANS-Zwischenmitteilung: GARANT SCHUH + MODE AG
EANS-IRE: GARANT SCHUH + MODE AG / Zwischenmitteilung
--------------------------------------------------------------------------------
Zwischenmitteilung der Geschäftsführung gemäß § 37x WpHG übermittelt durch
euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Zwischenmitteilung im zweiten Halbjahr 2012
Branchenentwicklung
Die Umsätze für den Schuhfachhandel im für den GARANT Verbund in wesentlichen
Märkten Europas entwickelten sich bis Ende September 2012 im Vergleich zum
Vorjahr weigehend positiv.
Deutschland -0,3 Prozent
Niederlande -2,0 Prozent
Schweiz 0,8 Prozent
Belgien 3,4 Prozent
Österreich 7,0 Prozent
Frankreich 3,0 Prozent
Quelle: eigene Erhebungen;
Geschäftsverlauf und wesentliche Geschäftsvorfälle
In Frankreich werden die Fachhändler seit Beginn des Jahres von der GARANT
Gesellschaft ANWR GARANT France S.A.S. betreut. Unter diesem Dach werden -
entsprechend der Strategie in weiteren Märkten - die Fachhändler der Gruppe
betreut. Mit der ANWR GARANT France S.A.S. kann nun das seit Jahren anhaltende
Wachstum in Frankreich fortgesetzt sowie die Betreuung und Beratung der
Fachhändler sichergestellt werden. Warenprogramme und Marketingaktionen werden
nun auch dort durch die größere Einheit wirtschaftlicher angeboten. Die
Fachhändler profitieren von diesen gebündelten Leistungen. In der Schweiz wurden
die Aktivtäten der ANWR und der GARANT im Schuh- und im Sportbereich unter der
ANWR GARANT Swiss AG zusammengefasst. Mit Vertrag vom 2. März 2012 hat die ESGE
GARANT AG durch Absorptionsfusion die SPORT 2000 Schweiz AG übernommen. Die
Fusion erfolgte rückwirkend zum 1. Januar 2012.
Der Anfechtungsprozess gegen eine niederländische Bank wurde in Form einer
gütlichen Einigung beigelegt. Der Zahlungseingang der ausgewiesenen Forderung
erfolgte im Februar 2012.
Die GARANT CIPÖ + DIVAT Kft., Budapest/Ungarn wird seit dem 1. Mai 2012
freiwillig liquidiert.
Die im Jahr 2010 begonnene Kooperation mit TWINNER FRANCE, Fontaine/Frankreich,
wird nicht über das Jahr 2012 hinaus verlängert.
Im Bereich der finanziellen Vermögenswerte hat GARANT eine Wertberichtigung in
Höhe von 1,2 Mio. EUR vorgenommen.
Die Aktionäre der GARANT Schuh + Mode AG stimmten im Rahmen der ordentlichen
Hauptversammlung am 27. August 2012 mit großer Mehrheit für die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ANWR GARANT International AG (AGI). Den
Inhabern von Stamm- und von Vorzugsaktien wird demnach eine ange-messene
Barabfindung nach Abschluss der Verschmelzung der GARANT Schuh + Mode AG auf die
AGI gezahlt werden. Gegen den Beschluss der Hauptversammlung hat ein Aktionär
eine Anfechtungsklage vor dem Landgericht in Düsseldorf erhoben. Die 1. Kammer
für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf hat das schriftliche Vorverfahren
angeordnet. Die GARANT Schuh + Mode AG hat ihrerseits beim Oberlandesgericht
Düsseldorf das Freigabeverfahren eingeleitet.
Fachhändler und Zentralregulierung
3.118 Fachhändler (Vorjahr 3.509) mit 4.787 Verkaufsstellen (Vorjahr 5.378)
arbeiteten zum 30. September 2012 mit der GARANT Gruppe zusammen. Der Rückgang
resultiert aus dem Abbau von Doppelmitgliedschaften zwischen den
Gesellschaftsgruppen ANWR und GARANT und der Beendigung der Zusammenarbeit mit
der französischen Sportverbundgruppe TWINNER France. Darüber hinaus wirken sich
die Beendigung der Zentralregulierung wegen der Bonität der Geschäftspartner,
Geschäftsaufgaben und Verbundgruppenwechseln vor allem in den Niederlanden und
in Osteuropa aus.
Das Zentralregulierungsvolumen verringerte sich im Zeitraum zwischen Januar und
September 2012 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 9,7 Prozent auf
647,5 Mio. EUR. Das Zentralregulierungsvolumen im Jahr 2011 enthält
systembedingt eine zusätzliche Dekade, die im aktuellen Jahr nicht
berücksichtigt wurde, ohne diese Dekade im Jahr 2011 in Höhe von 8,4 Mio. EUR
würde der Rückgang gegenüber dem Vorjahr 8,7 Prozent betragen. Für das dritte
Quartal - Juli bis September - lag das Zentralregulierungsvolumen bei 258,9 Mio.
Euro und damit um 8,8 Prozent unter dem Vorjahresniveau.
Das Zentralregulierungsvolumen entwickelte sich in den einzelnen Ländern wie
folgt:
1. Januar bis 30. Sept. 2012 1. Januar bis 30. Sept. 2011
in Mio. EUR Anteil in % Veränderung
Deutschland 170,0 26,2 179,1 25,0 -9,1 -5,1
Niederlande 142,9 22,1 182,5 25,4 -39,6 -21,7
Belgien 133,4 20,6 142,4 19,8 -9,0 -6,3
Frankreich 110,1 17,0 96,0 13,4 14,1 14,7
Schweiz 26,7 4,1 39,3 5,5 -12,6 -32,0
Österreich 23,7 3,7 26,9 3,8 -3,2 -11,9
Osteuropa 18,1 2,8 27,2 3,8 -9,1 -33,5
Skandinavien 19,3 3,0 20,1 2,8 -0,8 -4,0
Übriges Europa 3,3 0,5 3,7 0,5 -0,4 -10,8
Gesamt 647,5 100,0 717,2 100,0 -69,7 -9,7
Das Zentralregulierungsvolumen entwickelt sich nach Ende des dritten Quartals im
Vergleich zum Vorjahr weiterhin negativ und liegt Ende Oktober 2012 bei 703,9
Mio. EUR (Vorjahr: 787,3 Mio. EUR), ein Minus von 10,6 Prozent.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Vermögenslage hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2011 nur unwesentlich
verändert. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 40,0 Mio. EUR (31. Dezember 2011:
39,9 Mio. EUR). Die Finanzierung des Sach- und Finanzanlagevermögens ist durch
das Eigenkapital sichergestellt.
Die Umsatzerlöse liegen mit 44,5 Mio. EUR um 5,6 Prozent unter Vorjahresniveau
(3. Quartal 2011: 47,2 Mio. EUR). Der Rückgang betrifft sowohl die Umsätze aus
Zentralregulierung wie auch Warenumsätze. Analog dazu verminderte sich der
Rohertrag (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) auf 17,9 Mio. EUR (3. Quartal
2011: 19,0 Mio. EUR). Die sich daraus ergebende Rohertragsquote beträgt 40,1
Prozent (3. Quartal 2011: 40,4 Pro-zent.
Das Zinsergebnis verbesserte sich um 0,4 Mio. EUR im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum und profitierte dabei vom weiterhin allgemein niedrigen
Zinsniveau. Außerdem stiegen die Zinserträge aufgrund der verspäteten
Rückführung von Steuerforderungen.
Ausblick
Die GARANT Gruppe erwartet für das gesamte Geschäftsjahr 2012 ein rückläufiges
Zentralregulierungsvolumen. Korrespondierend dazu werden sich die Umsatzerlöse
entwickeln. Vor dem Hintergrund der Wertberichtigung im Bereich des
Finanzanlagevermögens geht die Gesellschaft zum heutigen Zeitpunkt von einem
negativen Ergebnis vor Steuern aus. Für 2013 wird mit keiner wesentlichen
Verbesserung der Entwicklung des Zentralregulierungsvolumens gerechnet. Durch
unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende
Entwicklungen können sich positive und negative Entwicklungen ergeben, die
Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können.
Düsseldorf, den 16. November 2012
Der Vorstand
Robert Natter Matthias Grevener Frank
Schuffelen
Emittent: GARANT SCHUH + MODE AG
Elisabethstrasse 70
D-40217 Düsseldorf
Telefon: +49(0)211-3386-01
FAX: +49(0)211 3386 332
Email: ir@garantschuh.com
WWW: http://www.garantschuh.com
Branche: Konsumgüter
ISIN: DE0005853030
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: München, Stuttgart, Regulierter Markt: Düsseldorf,
Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch
Quelle: dpa-AFX
EANS-Zwischenmitteilung: GARANT SCHUH + MODE AG
EANS-IRE: GARANT SCHUH + MODE AG / Zwischenmitteilung
--------------------------------------------------------------------------------
Zwischenmitteilung der Geschäftsführung gemäß § 37x WpHG übermittelt durch
euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Zwischenmitteilung im zweiten Halbjahr 2012
Branchenentwicklung
Die Umsätze für den Schuhfachhandel im für den GARANT Verbund in wesentlichen
Märkten Europas entwickelten sich bis Ende September 2012 im Vergleich zum
Vorjahr weigehend positiv.
Deutschland -0,3 Prozent
Niederlande -2,0 Prozent
Schweiz 0,8 Prozent
Belgien 3,4 Prozent
Österreich 7,0 Prozent
Frankreich 3,0 Prozent
Quelle: eigene Erhebungen;
Geschäftsverlauf und wesentliche Geschäftsvorfälle
In Frankreich werden die Fachhändler seit Beginn des Jahres von der GARANT
Gesellschaft ANWR GARANT France S.A.S. betreut. Unter diesem Dach werden -
entsprechend der Strategie in weiteren Märkten - die Fachhändler der Gruppe
betreut. Mit der ANWR GARANT France S.A.S. kann nun das seit Jahren anhaltende
Wachstum in Frankreich fortgesetzt sowie die Betreuung und Beratung der
Fachhändler sichergestellt werden. Warenprogramme und Marketingaktionen werden
nun auch dort durch die größere Einheit wirtschaftlicher angeboten. Die
Fachhändler profitieren von diesen gebündelten Leistungen. In der Schweiz wurden
die Aktivtäten der ANWR und der GARANT im Schuh- und im Sportbereich unter der
ANWR GARANT Swiss AG zusammengefasst. Mit Vertrag vom 2. März 2012 hat die ESGE
GARANT AG durch Absorptionsfusion die SPORT 2000 Schweiz AG übernommen. Die
Fusion erfolgte rückwirkend zum 1. Januar 2012.
Der Anfechtungsprozess gegen eine niederländische Bank wurde in Form einer
gütlichen Einigung beigelegt. Der Zahlungseingang der ausgewiesenen Forderung
erfolgte im Februar 2012.
Die GARANT CIPÖ + DIVAT Kft., Budapest/Ungarn wird seit dem 1. Mai 2012
freiwillig liquidiert.
Die im Jahr 2010 begonnene Kooperation mit TWINNER FRANCE, Fontaine/Frankreich,
wird nicht über das Jahr 2012 hinaus verlängert.
Im Bereich der finanziellen Vermögenswerte hat GARANT eine Wertberichtigung in
Höhe von 1,2 Mio. EUR vorgenommen.
Die Aktionäre der GARANT Schuh + Mode AG stimmten im Rahmen der ordentlichen
Hauptversammlung am 27. August 2012 mit großer Mehrheit für die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ANWR GARANT International AG (AGI). Den
Inhabern von Stamm- und von Vorzugsaktien wird demnach eine ange-messene
Barabfindung nach Abschluss der Verschmelzung der GARANT Schuh + Mode AG auf die
AGI gezahlt werden. Gegen den Beschluss der Hauptversammlung hat ein Aktionär
eine Anfechtungsklage vor dem Landgericht in Düsseldorf erhoben. Die 1. Kammer
für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf hat das schriftliche Vorverfahren
angeordnet. Die GARANT Schuh + Mode AG hat ihrerseits beim Oberlandesgericht
Düsseldorf das Freigabeverfahren eingeleitet.
Fachhändler und Zentralregulierung
3.118 Fachhändler (Vorjahr 3.509) mit 4.787 Verkaufsstellen (Vorjahr 5.378)
arbeiteten zum 30. September 2012 mit der GARANT Gruppe zusammen. Der Rückgang
resultiert aus dem Abbau von Doppelmitgliedschaften zwischen den
Gesellschaftsgruppen ANWR und GARANT und der Beendigung der Zusammenarbeit mit
der französischen Sportverbundgruppe TWINNER France. Darüber hinaus wirken sich
die Beendigung der Zentralregulierung wegen der Bonität der Geschäftspartner,
Geschäftsaufgaben und Verbundgruppenwechseln vor allem in den Niederlanden und
in Osteuropa aus.
Das Zentralregulierungsvolumen verringerte sich im Zeitraum zwischen Januar und
September 2012 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 9,7 Prozent auf
647,5 Mio. EUR. Das Zentralregulierungsvolumen im Jahr 2011 enthält
systembedingt eine zusätzliche Dekade, die im aktuellen Jahr nicht
berücksichtigt wurde, ohne diese Dekade im Jahr 2011 in Höhe von 8,4 Mio. EUR
würde der Rückgang gegenüber dem Vorjahr 8,7 Prozent betragen. Für das dritte
Quartal - Juli bis September - lag das Zentralregulierungsvolumen bei 258,9 Mio.
Euro und damit um 8,8 Prozent unter dem Vorjahresniveau.
Das Zentralregulierungsvolumen entwickelte sich in den einzelnen Ländern wie
folgt:
1. Januar bis 30. Sept. 2012 1. Januar bis 30. Sept. 2011
in Mio. EUR Anteil in % Veränderung
Deutschland 170,0 26,2 179,1 25,0 -9,1 -5,1
Niederlande 142,9 22,1 182,5 25,4 -39,6 -21,7
Belgien 133,4 20,6 142,4 19,8 -9,0 -6,3
Frankreich 110,1 17,0 96,0 13,4 14,1 14,7
Schweiz 26,7 4,1 39,3 5,5 -12,6 -32,0
Österreich 23,7 3,7 26,9 3,8 -3,2 -11,9
Osteuropa 18,1 2,8 27,2 3,8 -9,1 -33,5
Skandinavien 19,3 3,0 20,1 2,8 -0,8 -4,0
Übriges Europa 3,3 0,5 3,7 0,5 -0,4 -10,8
Gesamt 647,5 100,0 717,2 100,0 -69,7 -9,7
Das Zentralregulierungsvolumen entwickelt sich nach Ende des dritten Quartals im
Vergleich zum Vorjahr weiterhin negativ und liegt Ende Oktober 2012 bei 703,9
Mio. EUR (Vorjahr: 787,3 Mio. EUR), ein Minus von 10,6 Prozent.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Vermögenslage hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2011 nur unwesentlich
verändert. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 40,0 Mio. EUR (31. Dezember 2011:
39,9 Mio. EUR). Die Finanzierung des Sach- und Finanzanlagevermögens ist durch
das Eigenkapital sichergestellt.
Die Umsatzerlöse liegen mit 44,5 Mio. EUR um 5,6 Prozent unter Vorjahresniveau
(3. Quartal 2011: 47,2 Mio. EUR). Der Rückgang betrifft sowohl die Umsätze aus
Zentralregulierung wie auch Warenumsätze. Analog dazu verminderte sich der
Rohertrag (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) auf 17,9 Mio. EUR (3. Quartal
2011: 19,0 Mio. EUR). Die sich daraus ergebende Rohertragsquote beträgt 40,1
Prozent (3. Quartal 2011: 40,4 Pro-zent.
Das Zinsergebnis verbesserte sich um 0,4 Mio. EUR im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum und profitierte dabei vom weiterhin allgemein niedrigen
Zinsniveau. Außerdem stiegen die Zinserträge aufgrund der verspäteten
Rückführung von Steuerforderungen.
Ausblick
Die GARANT Gruppe erwartet für das gesamte Geschäftsjahr 2012 ein rückläufiges
Zentralregulierungsvolumen. Korrespondierend dazu werden sich die Umsatzerlöse
entwickeln. Vor dem Hintergrund der Wertberichtigung im Bereich des
Finanzanlagevermögens geht die Gesellschaft zum heutigen Zeitpunkt von einem
negativen Ergebnis vor Steuern aus. Für 2013 wird mit keiner wesentlichen
Verbesserung der Entwicklung des Zentralregulierungsvolumens gerechnet. Durch
unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende
Entwicklungen können sich positive und negative Entwicklungen ergeben, die
Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können.
Düsseldorf, den 16. November 2012
Der Vorstand
Robert Natter Matthias Grevener Frank
Schuffelen
Emittent: GARANT SCHUH + MODE AG
Elisabethstrasse 70
D-40217 Düsseldorf
Telefon: +49(0)211-3386-01
FAX: +49(0)211 3386 332
Email: ir@garantschuh.com
WWW: http://www.garantschuh.com
Branche: Konsumgüter
ISIN: DE0005853030
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: München, Stuttgart, Regulierter Markt: Düsseldorf,
Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch
Quelle: dpa-AFX
Naja, die müssen eben Verlust machen, damit nicht noch die aufgelaufenen Dividendenansprüche der Vorzugsaktionäre aus den Altjahren bedient werden müssen, bevor der Squeeze-Out erfolgt ist.
Bekanntmachung
Regulierter Markt - General Standard
GARANT SCHUH + MODE Aktiengesellschaft,
Düsseldorf
Die Hauptversammlung der GARANT SCHUH + MODE Aktiengesellschaft, Düsseldorf, hat am 27. August 2012 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die ANWR GARANT International AG, Mainhausen, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen. Dieser Übertragungsbeschluss wurde am 18. Dezember 2012 in das Handelsregister der GARANT SCHUH + MODE Aktiengesellschaft mit dem Vermerk eingetragen, dass der vorgenannte Übertragungsbeschluss erst mit Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Aktiengesellschaft, ANWR GARANT International AG, wirksam wird. Die vorerwähnte Eintragung erfolgte am 21. Dezember 2012. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT SCHUH + MODE Aktiengesellschaft auf die ANWR GARANT International AG übergegangen.
Daher wird die Preisermittlung für die
auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Nennwert
ISIN: DE0005853030
eingestellt.
Einstellung der Preisermittlung mit Ablauf des: 3. Januar 2013
Frankfurt am Main, den 3. Januar 2013
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Regulierter Markt - General Standard
GARANT SCHUH + MODE Aktiengesellschaft,
Düsseldorf
Die Hauptversammlung der GARANT SCHUH + MODE Aktiengesellschaft, Düsseldorf, hat am 27. August 2012 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die ANWR GARANT International AG, Mainhausen, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen. Dieser Übertragungsbeschluss wurde am 18. Dezember 2012 in das Handelsregister der GARANT SCHUH + MODE Aktiengesellschaft mit dem Vermerk eingetragen, dass der vorgenannte Übertragungsbeschluss erst mit Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Aktiengesellschaft, ANWR GARANT International AG, wirksam wird. Die vorerwähnte Eintragung erfolgte am 21. Dezember 2012. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT SCHUH + MODE Aktiengesellschaft auf die ANWR GARANT International AG übergegangen.
Daher wird die Preisermittlung für die
auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Nennwert
ISIN: DE0005853030
eingestellt.
Einstellung der Preisermittlung mit Ablauf des: 3. Januar 2013
Frankfurt am Main, den 3. Januar 2013
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
aus dem Bundesanzeiger:
ANWR GARANT International AG
Mainhausen
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
GARANT Schuh + Mode AKTIENGESELLSCHAFT
Düsseldorf
ISIN DE0005853006
ISIN DE0005853030
ISIN DE000A0SFSD5
ISIN DE000A0SFSF0
Am 29. Juni 2012 haben die ANWR GARANT International AG (hiernach als „AGI“ bezeichnet) und die GARANT Schuh + Mode AKTIENGESELLSCHAFT (hiernach als „GARANT“ bezeichnet) zur Niederschrift des Notars Dr. Norbert Zimmermann mit Amtssitz in Düsseldorf einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die GARANT ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die AGI überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Da die Verschmelzung als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr erfolgen soll, enthält der Verschmelzungsvertrag u.a. die Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT als übertragender Gesellschaft erfolgen soll.
Die ordentliche Hauptversammlung GARANT vom 27. August 2012 hat gemäß §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf den Hauptaktionär, die AGI, beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde zusammen mit der Verschmelzung am 18. Dezember 2012 in das Handelsregister der GARANT beim Amtsgericht Düsseldorf (HRB 21415) eingetragen mit dem Vermerk, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der AGI wirksam werde.
Am 21. Dezember 2012 ist sodann die Verschmelzung in das Handelsregister der AGI beim Amtsgericht Offenbach (HRB 46204) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf die AGI übergegangen und gleichzeitig die Verschmelzung wirksam geworden.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der AGI zu zahlende Barabfindung in Höhe von
€ 13,60 je Vorzugsaktie VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5),
€ 16,96 je Vorzugsaktie VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0),
€ 34,00 je Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) und
€ 13,51 je Stammaktie (ISIN DE0005853006).
Die Angemessenheit der Abfindung wurde durch die vom Landgericht Düsseldorf ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der GARANT an – frühestens jedoch mit Wirksamwerden der Verschmelzung und des Übertragungsbeschlusses – mit jährlich fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
zentralisiert.
1.
Die Inhaber-Vorzugsaktien VZ 0,01, VZ 0,39 und VZ 1,41 (ISIN DE000A0SFSD5, DE000A0SFSF0 und DE0005853030) werden sämtlich bei der Clearstream Banking AG girosammelverwahrt. Die Auszahlung der Barabfindung für die vorerwähnten Vorzugsaktien erfolgt daher ab sofort an die auf Grund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Vorzugs-Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer Vorzugsaktien. Von diesen ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
2.
Die Namens-Stammaktien (ISIN DE0005853006) der Minderheitsaktionäre sind weder girosammel- oder streifbandverwahrt noch sind effektive Urkunden im Umlauf. Daher erhalten diejenigen Minderheitsaktionäre, die im Aktienregister als Inhaber von Namensaktien (ISIN DE0005853006) eingetragen sind, die Barabfindung von € 13,51 je Aktie für die im Aktienregister auf sie eingetragene Stückzahl mittels Verrechnungsscheck ausgezahlt. Maßgeblich ist allein der Stand des Aktienregisters an dem dem Tag der Eintragung des Übertragungsbeschlusses unmittelbar vorausgehenden Bankarbeitstag.
Diejenigen abfindungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der GARANT, die aus welchen Gründen auch immer bis zum 25. Januar 2013 keinen Verrechnungsscheck erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an die AGI, und zwar an die nachgenannte folgende Anschrift zu wenden:
ANWR GARANT International AG
z.Hd. Frau Jenny Bleilefens
Nord-West-Ring-Straße 11
63533 Mainhausen
Die AGI weist vorsorglich daraufhin, dass die Schecks in Deutschland ausgestellt und hier zahlbar sind, sodass die Schecks gemäß Art. 29 Abs. 1 ScheckG binnen acht (8) Kalendertagen – gerechnet ab dem jeweils angegebenen Ausstellungstag, (Art. 29 Abs.4) ScheckG – zur Zahlung vorzulegen sind. Die achttägige Vorlegungsfrist gilt auch für ins Ausland übermittelte Schecks. Wird der Scheck nicht innerhalb der Vorlagefrist zur Zahlung vorgelegt, ist AGI zum Widerruf des betreffenden Schecks berechtigt (Art. 32 ScheckG).
Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der GARANT provisions- und spesenfrei.
Mainhausen, im Januar 2013
ANWR GARANT International AG
Der Vorstand
ANWR GARANT International AG
Mainhausen
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
GARANT Schuh + Mode AKTIENGESELLSCHAFT
Düsseldorf
ISIN DE0005853006
ISIN DE0005853030
ISIN DE000A0SFSD5
ISIN DE000A0SFSF0
Am 29. Juni 2012 haben die ANWR GARANT International AG (hiernach als „AGI“ bezeichnet) und die GARANT Schuh + Mode AKTIENGESELLSCHAFT (hiernach als „GARANT“ bezeichnet) zur Niederschrift des Notars Dr. Norbert Zimmermann mit Amtssitz in Düsseldorf einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die GARANT ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die AGI überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Da die Verschmelzung als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr erfolgen soll, enthält der Verschmelzungsvertrag u.a. die Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT als übertragender Gesellschaft erfolgen soll.
Die ordentliche Hauptversammlung GARANT vom 27. August 2012 hat gemäß §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf den Hauptaktionär, die AGI, beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde zusammen mit der Verschmelzung am 18. Dezember 2012 in das Handelsregister der GARANT beim Amtsgericht Düsseldorf (HRB 21415) eingetragen mit dem Vermerk, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der AGI wirksam werde.
Am 21. Dezember 2012 ist sodann die Verschmelzung in das Handelsregister der AGI beim Amtsgericht Offenbach (HRB 46204) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf die AGI übergegangen und gleichzeitig die Verschmelzung wirksam geworden.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der AGI zu zahlende Barabfindung in Höhe von
€ 13,60 je Vorzugsaktie VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5),
€ 16,96 je Vorzugsaktie VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0),
€ 34,00 je Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) und
€ 13,51 je Stammaktie (ISIN DE0005853006).
Die Angemessenheit der Abfindung wurde durch die vom Landgericht Düsseldorf ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der GARANT an – frühestens jedoch mit Wirksamwerden der Verschmelzung und des Übertragungsbeschlusses – mit jährlich fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
zentralisiert.
1.
Die Inhaber-Vorzugsaktien VZ 0,01, VZ 0,39 und VZ 1,41 (ISIN DE000A0SFSD5, DE000A0SFSF0 und DE0005853030) werden sämtlich bei der Clearstream Banking AG girosammelverwahrt. Die Auszahlung der Barabfindung für die vorerwähnten Vorzugsaktien erfolgt daher ab sofort an die auf Grund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Vorzugs-Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer Vorzugsaktien. Von diesen ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
2.
Die Namens-Stammaktien (ISIN DE0005853006) der Minderheitsaktionäre sind weder girosammel- oder streifbandverwahrt noch sind effektive Urkunden im Umlauf. Daher erhalten diejenigen Minderheitsaktionäre, die im Aktienregister als Inhaber von Namensaktien (ISIN DE0005853006) eingetragen sind, die Barabfindung von € 13,51 je Aktie für die im Aktienregister auf sie eingetragene Stückzahl mittels Verrechnungsscheck ausgezahlt. Maßgeblich ist allein der Stand des Aktienregisters an dem dem Tag der Eintragung des Übertragungsbeschlusses unmittelbar vorausgehenden Bankarbeitstag.
Diejenigen abfindungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der GARANT, die aus welchen Gründen auch immer bis zum 25. Januar 2013 keinen Verrechnungsscheck erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an die AGI, und zwar an die nachgenannte folgende Anschrift zu wenden:
ANWR GARANT International AG
z.Hd. Frau Jenny Bleilefens
Nord-West-Ring-Straße 11
63533 Mainhausen
Die AGI weist vorsorglich daraufhin, dass die Schecks in Deutschland ausgestellt und hier zahlbar sind, sodass die Schecks gemäß Art. 29 Abs. 1 ScheckG binnen acht (8) Kalendertagen – gerechnet ab dem jeweils angegebenen Ausstellungstag, (Art. 29 Abs.4) ScheckG – zur Zahlung vorzulegen sind. Die achttägige Vorlegungsfrist gilt auch für ins Ausland übermittelte Schecks. Wird der Scheck nicht innerhalb der Vorlagefrist zur Zahlung vorgelegt, ist AGI zum Widerruf des betreffenden Schecks berechtigt (Art. 32 ScheckG).
Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der GARANT provisions- und spesenfrei.
Mainhausen, im Januar 2013
ANWR GARANT International AG
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.990.326 von Muckelius am 07.01.13 16:06:24Ich bin etwas verwirrt:
Nach der Meldung aus dem Bundesanzeiger ist der SO am 21. Dezember 2012 eingetragen worden.
Ich erhielt heute die Abrechnung meiner Bank mit dem Datum 3.Jan. 2013.Auch die mir nachbezahlten Zinsen decken den Zeitraum 3.1. bis 7.1. ab.
Es geht mir hier nicht um die Zinsen vom 21.12.2012 bis 3.1.2013 (so kleinlich bin ich nicht), sondern um die Frage, in welches Steuerjahr der SO einzuordnen ist. Fällt er noch in 2012 oder schon in 2013?
Meine Bank (Consors) rechnete den sO steuerrechtlich am 3.1.2013 ab, also im neuen Jahr.
Wie handhaben dies die anderen Banken ?
Nach der Meldung aus dem Bundesanzeiger ist der SO am 21. Dezember 2012 eingetragen worden.
Ich erhielt heute die Abrechnung meiner Bank mit dem Datum 3.Jan. 2013.Auch die mir nachbezahlten Zinsen decken den Zeitraum 3.1. bis 7.1. ab.
Es geht mir hier nicht um die Zinsen vom 21.12.2012 bis 3.1.2013 (so kleinlich bin ich nicht), sondern um die Frage, in welches Steuerjahr der SO einzuordnen ist. Fällt er noch in 2012 oder schon in 2013?
Meine Bank (Consors) rechnete den sO steuerrechtlich am 3.1.2013 ab, also im neuen Jahr.
Wie handhaben dies die anderen Banken ?
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
202 | ||
127 | ||
81 | ||
69 | ||
50 | ||
40 | ||
37 | ||
37 | ||
35 | ||
32 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
29 | ||
27 | ||
27 | ||
26 | ||
25 | ||
25 | ||
25 | ||
23 | ||
20 | ||
20 |