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    OperaOne AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.05.12 14:22:28 von
    neuester Beitrag 09.05.13 22:56:00 von
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    ISIN: DE000A1H6YK2 · WKN: A1H6YK

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      schrieb am 06.05.12 14:22:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      OperaOne AG
      Frankfurt am Main
      ISIN: DE000A1H6YK2 – WKN: A1H6YK
      Ordentliche Hauptversammlung 2012
      Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit
      zur ordentlichen Hauptversammlung am
      Dienstag, den 8. Mai 2012,
      um 10:00 Uhr
      in die Räumlichkeiten der Deutschen Nationalbibliothek
      Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main eingeladen.
      I. Tagesordnungspunkte
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      4.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
      5.

      Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      § 3 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu gefasst:
      „(1)

      Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt.“
      II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

      1. Teilnahmeberechtigung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 17. April 2012, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 1. Mai 2012, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

      OperaOneAG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      Am Markt 14–16
      28195 Bremen
      Telefax 0421 3603153
      E-Mail hv@neelmeyer.de

      Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen wollen, werden gebeten, frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen direkt durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte bei ihrer Depotbank angefordert haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen.

      2. Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

      Gemäß § 8 Abs. 6 der Satzung und § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform; § 135 AktG bleibt unberührt.

      Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten nach § 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG, den Kreditinstituten gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht ab.

      Wir bieten unseren Aktionären als besonderen Service an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dem Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.

      Die Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens 7. Mai 2012 (24:00 Uhr) – Eingangsdatum bei der Gesellschaft – an die folgende Anschrift zu senden:

      OperaOne AG
      Investor Relations – HV 2012
      Rossmarkt 11
      60311 Frankfurt am Main
      Fax: +49 (0) 69 920 374 101
      E-Mail: jerey@operaone.de

      Für die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können Sie gerne das im Internet unter www.operaone.de abrufbare Formular verwenden.

      3. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung

      Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und etwaiger Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

      OperaOne AG
      Investor Relations – HV 2012
      Rossmarkt 11
      60311 Frankfurt am Main
      Fax: +49 (0) 69 920 374 101
      E-Mail: jerey@operaone.de

      Mitteilungspflichtige, unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden auf der Website der Gesellschaft unter www.operaone.de zugänglich gemacht.

      Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      4. Verfügbarkeit von Unterlagen

      Die im Tagesordnungspunkt 1 aufgeführten Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet auf der Website der Gesellschaft unter www.operaone.de zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese Unterlagen liegen ab diesem Zeitpunkt auch in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Rossmarkt 11, 60311 Frankfurt am Main zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.

      Auf Anfrage wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

      Die Kontaktadresse lautet hierfür wie folgt:

      OperaOne AG
      Investor Relations – HV 2012
      Rossmarkt 11
      60311 Frankfurt am Main
      Tel.: +49 (0) 69 920 374 100
      Fax: +49 (0) 69 920 374 101
      E-Mail: jerey@operaone.de



      Frankfurt am Main, im März 2012

      OperaOne AG

      Der Vorstand

      ebundesanzeiger vom 29.03.2012
      Avatar
      schrieb am 06.05.12 14:22:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      OperaOne AG
      Frankfurt am Main
      ISIN: DE000A1H6YK2 – WKN: A1H6YK
      Ergänzung der Tagesordnung
      (auf Verlangen der Franconofurt AG, Frankfurt am Main)

      zur ordentlichen Hauptversammlung der OperaOne AG am Dienstag, den 8. Mai 2012, um 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Deutschen Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main.

      Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

      die Franconofurt AG, deren Beteiligung den zwanzigsten Teil des Grundkapitals und den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreicht, hat nach § 122 Abs. 2 AktG verlangt, dass der folgende Gegenstand auf die Tagesordnung der am 8. Mai 2012 stattfindenden Hauptversammlung der OperaOne AG mit Sitz in Frankfurt am Main gesetzt und bekanntgemacht wird.

      Die Tagesordnung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 5 um folgenden Tagesordnungspunkt 6 ergänzt:

      6. Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

      Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 endet die Amtszeit der Herren Metehan Sen, Carsten Siegert und Christian Wolf im Aufsichtsrat.

      Der Aufsichtsrat der OperaOne AG besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus insgesamt drei Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Anteilseignervertretern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind.

      Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Die Franconofurt AG schlägt vor, folgende Personen für eine Amtsperiode gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen:
      1.

      Herrn Metehan Sen, Vorstand der Franconofurt AG und Geschäftsführer der Senator Invest GmbH, Frankfurt am Main, wohnhaft Frankfurt am Main.

      Herr Sen ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat.
      2.

      Herrn Carsten Siegert, Immobilienkaufmann und Vorstand der Lesire AG, Frankfurt am Main, wohnhaft Berlin.

      Herr Siegert ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat.
      3.

      Herrn Christian Wolf, Vorstand der Franconofurt AG und Geschäftsführer der Christian und Nadja Wolf GmbH, Frankfurt am Main, wohnhaft Frankfurt am Main.

      Herr Wolf ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat.

      Die Franconofurt AG hat ihr Tagesordnungsergänzungsverlangen wie folgt begründet:


      „Die OperaOne AG ist am 27. Januar 2011 durch Eintragung der am 20. Dezember 2010 beschlossenen formwechselnden Umwandlung der Franconofurt Zweite Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main ins Handelsregister entstanden. Obwohl die verkürzte Amtszeit für Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 30 Abs. 3 AktG im Rahmen der Umwandlung wegen der Regelung in § 197 UmwG nicht anwendbar ist, wurden die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Gesellschaft nur für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das erste Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt. Mit Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung endet somit die Amtszeit der drei Aufsichtsräte, so dass den Aktionären die Gelegenheit gegeben werden soll, den Aufsichtsrat neu zu besetzen.“

      Eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.operaone.de veröffentlicht.



      Frankfurt am Main, im April 2012

      OperaOne AG

      Der Vorstand


      ebundesanzeiger vom 13.04.2012
      Avatar
      schrieb am 09.05.13 22:56:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      OperaOne AG
      Frankfurt am Main
      ISIN: DE000A1H6YK2 – WKN: A1H6YK
      Ordentliche Hauptversammlung 2013
      Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit
      zur ordentlichen Hauptversammlung am
      Dienstag, den 14. Mai 2013,
      um 10:00 Uhr
      in die Räumlichkeiten des Hotel Monopol,
      Mannheimer Str. 11, 60329 Frankfurt am Main eingeladen
      I. Tagesordnungspunkte
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      4.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
      5.

      Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat anstelle der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder, die Herren Metehan Sen, Carsten Siegert und Christian Wolf

      Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft gewählten Mitglieder, die Herren Metehan Sen, Carsten Siegert und Christian Wolf, die für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung gewählt worden waren, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, haben ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum 1. Dezember 2012 niedergelegt. An ihre Stelle wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Januar 2013 die Herren Wolf Hartmut Adler, Bruno Kling und Uwe Pauli mit sofortiger Wirkung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der OperaOne AG bestellt, da dem Aufsichtsrat nicht mehr die zur Beschlussfähigkeit nötige Anzahl von Mitgliedern (drei Mitglieder) angehört hat.

      Der Aufsichtsrat der OperaOne AG besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus insgesamt drei Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 6. Fall, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Anteilseignervertretern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Die gerichtliche Bestellung von Herrn Adler, Herrn Kling und Herrn Pauli endet gemäß dem Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt mit Behebung des Mangels (Unterbesetzung des Aufsichtsrats) mit Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung.

      Nach § 7 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl eines Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor,
      a)

      Herrn Wolf Hartmut Adler, Unternehmensberater, wohnhaft in Reutlingen,
      b)

      Herrn Bruno Kling, Bankkaufmann, wohnhaft in Bad Vilbel, und
      c)

      Herrn Uwe Pauli Kaufmann, wohnhaft in Frankfurt am Main,

      für die verbleibende Amtszeit der Herren Metehan Sen, Carsten Siegert und Christian Wolf, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss fasst, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
      II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

      1. Teilnahmeberechtigung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 23. April 2013, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 7. Mai 2013, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

      OperaOneAG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      Am Markt 14–16
      28195 Bremen
      Telefax 0421 3603153
      E-Mail hv@neelmeyer.de

      Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen wollen, werden gebeten, frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen direkt durch das depotführende Institut vorgenommen.

      2. Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

      Gemäß § 8 Abs. 6 der Satzung und § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform; § 135 AktG bleibt unberührt.

      Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten nach § 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG, den Kreditinstituten gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht ab.

      3. Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

      Wir bieten unseren Aktionären als besonderen Service an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dem Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.

      Die Vollmachten und Weisungen an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sind bis spätestens 13. Mai 2013 (16:00 Uhr)
      – Eingangsdatum bei der Gesellschaft – an die folgende Anschrift zu senden:

      OperaOne AG
      Investor Relations – HV 2013
      Rossmarkt 11
      60311 Frankfurt am Main
      Fax: +49 (0) 69 920 374 101
      E-Mail: jerey@operaone.de

      Für die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können Sie gerne das im Internet unter www.operaone.de abrufbare Formular verwenden.

      4. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung

      Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und etwaiger Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

      OperaOne AG
      Vorstand
      Rossmarkt 11
      60311 Frankfurt am Main
      Fax: +49 (0) 69 920 374 101
      E-Mail: jerey@operaone.de

      Mitteilungspflichtige, unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden auf der Website der Gesellschaft unter www.operaone.de zugänglich gemacht.

      Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      5. Verfügbarkeit von Unterlagen

      Die im Tagesordnungspunkt 1 aufgeführten Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet auf der Website der Gesellschaft unter www.operaone.de zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese Unterlagen liegen ab diesem Zeitpunkt auch in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Rossmarkt 11, 60311 Frankfurt am Main zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.

      Auf Anfrage wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

      Die Kontaktadresse lautet hierfür wie folgt:

      OperaOne AG
      Investor Relations – HV 2013
      Rossmarkt 11
      60311 Frankfurt am Main
      Fax: +49 (0) 69 920 374 101
      E-Mail: jerey@operaone.de



      Frankfurt am Main, im April 2013

      OperaOne AG

      Der Vorstand

      ebundesanzeiger vom 04.04.2013


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