Was beinhaltet das rechtsgültige Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland? (Seite 2)

    Beiträge: 39
    neuester Beitrag 23.12.16 13:03:08
    eröffnet am 09.06.12 12:18:00
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      #19
      Paparazzi oder Privatdetektive kommen ja auch nicht flächendeckend gegen das gesamte Volk zum Einsatz (das könnte auch gar keiner bezahlen), sondern ermitteln da, wo es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, das es da etwas zu finden gibt.

      Die Würde des Menschen wird nicht nur durch Verbrecher bedroht. Sie wird auch verletzt, wenn jemand, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen vom Staat wie ein Verdächtiger behandelt wird. Nicht umsonst wurde diese Würde gleich an den Anfang des Grundgesetzes gestellt und in einer Weise unter Schutz gestellt ("unantastbar"), die nicht die geringste Einschränkung zulässt.
      Der Schutz der Würde ist kein geringerwertiges Rechtsgut als der Schutz vor Straftaten. Ebenso muß beim staatlichen Handeln der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Niemand muß es also hinnnehmen, daß er (und viele Millionen andere Bürger) sich für die Aufdeckung von einigen tausend Verbrechern selber wie ein potentiell Verdächtigter, den es zu durchleuchten gilt, behandeln lassen muß. Und Ermittlungen ohne Vorliegen irgendeines Verdachtes sind völlig unverhältnismäßig.
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      #18
      Das Grundgesetz ist ein Abwehrgesetz gegen das Böse, gegen ein Unrechtsregime.

      Das Grundgesetz ist kein Abwehrgesetz gegen einen guten Staat. Wie sollte das Grundgesetz dazu mißbraucht werden dürfen, das organisierte Verbrechen vor der Strafverfolgung zu schützen? Wie sollte das Grundgesetz dazu mißbraucht werden dürfen, gute deutsche Bürger fortgesetzt den Verbrechern, den Verletzungen der Menschenwürde durch Verbrecher und der Gefahr eines Unrechtsregimes aufgrund einer mangelhaften Verbrechensbekämpfung auszuliefern?

      Man darf das ehrwürdige deutsche Grundgesetz nicht gegen die Bürger, gegen das Volk, gegen den guten deutschen Rechtsstaat wenden. Das Grundgesetz darf nicht dazu verwendet werden, Verbrecher vor den Gesetzen und vor einer legalen Strafverfolgung zu schützen. Das Grundgesetz fordert eine Verbrechensbekämpfung zum Wohle der Bürger und des sozialen, demokratischen, guten Rechtsstaates, damit dieser zum Wohle der Bürger wirken kann.

      Das Grundgesetz steht hier: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/. Keiner vernünftiger Mensch wird das leugnen. Zuerst hat nach dem Grundgesetz geurteilt zu werden und zwar zum Wohle eines sozialen, demokratischen und guten Deutschlands und somit zugunsten einer wirksamen Verbrechensbekämpfung. Fehlurteile dürfen keinen Bestand haben. Richter dürfen nicht das Grundgesetz in sein Gegenteil verkehren, etwa indem sie die Mafia vor dem Gesetz schützen und ein gutes Deutschland gefährden.

      Wie könnte das Grundgesetz ein Abwehrgesetz gegen den guten Staat, gegen ein gutes Deutschland sein? Unmöglich. Kein Verfassungsrichter wird sich trauen, öffentlich das Grundgesetz als Abwehrgesetz gegen den guten, sozialen, demokratischen Rechtsstaat zu bezeichnen, das Grundgesetz so in den Dreck zu ziehen und sich als Feind unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu outen.

      "Nach den grauenhaften Verbrechen des nationalsozialistischen
      Staates, die die Würde ds Menschen uner Berufung auf staatliche oder
      sonstige Ziele auf das schweste verletzen, hat der Verfassungsgeber
      den Schutz der Menschenwürde an den Anfang des GG gestellt, während
      die Menschenwürde im Artikel 151 Abs 1 eher am Rande erwähnt war.
      Damit wird deutlich gemacht, dass in der Ordnung des GG zuerst der
      Mensch kommt und erst dann der Staat."
      (http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Allahu-akbar/forum…)

      Aber Verbrecher gefährden doch die Menschen! Das organisierte Verbrechen gefährdet das Wohl der Bürger in erheblichem Außmaß!

      Weil zuerst der Mensch kommt, kommt aus Gründen des Allgemeinwohls, der Bürgerrechte und auch der persönlichen Freiheit und des Glücks der gute Staat direkt als nächstes. Nur der gute, soziale, demokratische Rechtsstaat kann gewährleisten, dass der Mensch zuerst kommt. Das organisierte Verbrechen gefährdet das Wohl der Bürger, des Volkes und des Staates und somit muss der Staat für den Menschen die Verbrecher wirkungsvoll bekämpfen.

      Der demokratische Sozialstaat ist zum Wohle der Menschen da und somit kann sich das Grundgesetz nicht gegen den guten Staat richten, sondern nur gegen ein Unrechtsregime und genau so haben sich das die guten Verfasser des Grundgesetze auch vorgestellt.

      Das Zitat belegt klar, dass sich das Grundgesetz gegen ein Unrechtsregime richtet. Es wäre total schwachsinnig, das Grundgesetz gegen den guten Staat zu wenden, der das Wohl des Menschen in den Vordergrund stellt und seine Bürger vor den Untaten der bösen Verbrechern bewahren möchte. Das ist völlig offensichtlich.

      Juristen haben kein Recht, das Grundgesetz zum Schutz des organisierten Verbrechens auszulegen und ein Unrechtsregime zu begünstigen. Deutschland erwache! Die Menschen müssen vor einem neuen Unrechtsregime bewahrt werden!

      Übrigens: Fakt ist, dass Paparazzi und Privatdetektive noch nicht verboten sind und das ist schon ein Widerspruch zur informationellen Selbstbestimmung. Schon seltsam, dass das einige Juristen nicht zu stören scheint. Die Vorratsdatenspeicherung ist im Vergleich zu privaten Spionen mit Teleobjektiv und vielleicht auch Richtmikrofon doch mehr als harmlos.

      Möge Deutschland schnell besser werden. (alles imho)
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      #17
      Was viele leider immer noch nicht geschnallt haben ist, dass das Grundgesetz de facto eine wirksame Verbrechensbekämpfung und somit auch eine umfassende Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung nach Verbrechern fordert.

      Warum gibt es wohl keine Vorratsdatenspeicherung, keine Rasterfahndung nach Verbrechern aber reichlich Korruption, negative Netzwerke, Millionen Schußwaffen in falschen Händen und eine Unterstützung des US-Imperialismus und von Terroristen in Syrien? Die EU hat geholfen ein souveränes Libyen zu zerbomben, das von CIA-gestützten Putschisten/Terroristen angegriffen wurde und kriegt den Friedensnobelpreis - hahaha oder eher: zum Heulen. Deutschland ist in großer Gefahr, wie man an der mangelhaften Verbrechensbekämpfung und der Unterstützung von Terroristen (in Libyen/Syrien) erkannen kann.

      Zockerlobby entschärft Geldwäschegesetz ... Deutschland gilt international als Paradies für Geldwäscher. ...
      http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/streit-ueber-geldw…

      Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/korruptionswaechte…

      Deutschland - ein Mafia-Paradies?
      http://www.heise.de/tp/artikel/35/35166/1.html

      Das Problem ist, dass einige Juristen nach jahrelanger Indoktrination schon gar nicht mehr logisch und vernünftig denken können. Rechtsgültig ist zuerst das Grundgesetz und nicht etwa wirres Geschreibsel oder Fehlurteile. Jo so ist das. Verfassungsrichter haben gemäß des Grundgesetzes zu urteilen und nicht heimtückisch/schleichend das ehrwürdige Grundgesetz zum Schutz des organisierten Verbrechens auszulegen.

      Das Grundgesetz richtet sich zum Schutz der Bürger, zum Schutz der Menschenwürde (Verbrecher verletzen nicht selten die Menschenwürde) und zum Wohl des Volkes gegen Verbrecher und gegen ein Unrechtsregime - ein Unrechtsregime, das Mafia und Korruption seit Jahrzehnten nicht wirksam bekämpft, das sogar eine wirksamere Verbrechensbekämpfung höchstrichterlich verhindert. Tonnenweise Drogen, Hunderte Milliarden Schwrzgeld, Millionen Schußwaffen in falschen Händen - seit Jahrzehnten. Siehe auch Thread: Rettet Deutschland! Rettet die Welt!.

      Man kann schon mal vermuten, dass einige versuchen das Grundgesetz zu mißbrauchen, um eine wirksamere Verbrechensbekämpfung zu verhindern. Die Mafia ist gegen den ganzen Staat, gegen jede Einschränkung ihrer verbrecherischen Macht aber ein guter staatstreuer Bürger ist nur gegen ein Unrechtsregime und nicht gegen einen guten Staat.

      Im Grundgesetz steht nirgends, dass es nur gegen den Staat anzuwenden ist und zuerst zählt das Grundgesetz - nicht wirre Behauptungen oder Fehlurteile. Vom Parlament ratifiziert wurde nur das Grundgesetz - nicht wirre Behauptungen oder Fehlurteile. Verfassungsrichter haben zuerst gemäß des Grundgesetzes zu urteilen und nicht gemäß Fehlurteilen oder falscher Gedanken.

      Im Grundgesetz steht "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen" aber nirgends steht was davon, dass das organisierte Verbrechen vor der Strafverfolgung zu schützen ist. Verantwortung vor Gott und den Menschen bedeutet, aktiv für ein gutes Deutschland und eine gute Welt zu sorgen.

      Das Grundgesetz ist klar für einen demokratischen und sozialen Staat, das steht direkt im Grundgesetz, siehe Artikel 20 (1) GG. Das Grundgesetz kann also nicht pauschal ein Abwehrgesetz gegen den Staat, sondern nur ein Abwehrgesetz gegen ein Unrechtsregime sein.

      Zweifelsohne kann das organisierte Verbrechen den Staat gefährden, ein Unrechtsregime fördern. Denkbar, dass Staatsfeinde und Verbrecher Deutschland unterwandert haben, um eine NWO-Unrechtsregime (siehe http://en.wikipedia.org/wiki/New_World_Order_(conspiracy_the…) zu errichten. Was ist denn mit der Terroristenunterstützung in Libyen und Syrien? Was ist mit den Verbindungen des Verfassungsschutzes zu Mörder-Nazis? Das sind doch klare Hinweise, in welch großer Gefahr Deutschland schwebt.

      Wird Zeit, dass Deutschland aufwacht. Wird Zeit, dass Deutschland eine bessere Verbrechensbekämpfung bekommt und schlechte Menschen entmachtet, bevor die wieder ein Unrechtsregime etablieren können.

      Das Grundgesetz sagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." und "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." - eine mangelhafte Verbrechensbekämpfung aber ist asozial und gegen die Menschenwürde.

      Das Grundgesetz kann nicht gegen den demokratischen und sozialen Bundesstaat sein, weil dieser explizit in Artikel 20 GG gewünscht ist. Siehe auch Artikel 28 GG, wo explizit die Grundsätze des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes gefordert sind.

      Im Grundgesetz taucht "staat" ca. 77 mal auf und zwar überwiegend positiv. Nirgends ein Absatz im Grundgesetz, dass das Grundgesetz vordergründig gegen den Staat anzuwenden ist. Der Staat ist der Garant der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

      Wenn aber das Grundgesetz nicht nur gegen den deutschen Staat gerichtet ist, dann kann es sehr wohl auch gegen üble Verrbecher und die Mafia gerichtet sein und zum Wohle des Volkes eine wirksame Verbrechensbekämpfung fordern.

      Wer will das Grundgesetz gegen den guten deutschen sozialen und demokratischen Rechtsstaat wenden, wenn nicht das organisierte Verbrechen im Versuch, ein Unrechtsregime zu errichten?

      Informationellen Selbstbestimmung? Bloß, dass von der informationellen Selbstbestimmung nichts im Grundgesetz steht aber von der staatlichen Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde sehr wohl und Verbrecher verletzen die Menschenwürde. Das Grundgesetz fordert also eine wirksame Verbrechensbekämpfung auch zum Schutz des demokratischen Rechtsstaates (siehe Artikel 20 GG), der vom organisierten Verbrechen gefährdet wird. Dass eine Vorratsdatenspeicherung im Vergleich zu Verbrechern nicht gegen die Menschenwürde verstößt, habe ich bereits näher erläutert.

      Von der "informationellen Selbstbestimmung" steht nix im Grundgesetz aber was ist mit Privatdetektiven und Paparazzi? Die haben aufgrund der "informationellen Selbstbestimmung" lange vor legalen staatlichen Ermittlungen verboten zu werden. Wie seltsam, dass all die Juristen da noch nichts unternommen haben aber einige alles tun, um eine wirksamere Verbrechensbekämpfung zu verhindern.

      Man muss die Gesetze und somit auch das Grundgesetz für das Gute, für ein gutes Deutschland und somit gegen Verbrecher und Feinde der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anwenden und nicht etwa gegen einen guten Staat, der nur die Gesetze zum Schutz der Bürger und der Menschenwürde durchsetzen und die freiheitliche demokratische Grundordnung wahren will.

      Der Versuch, mit dem Grundgesetz Verbrecher und die Mafia zu begünstigen, das deutsche Volk und den demokratischen Sozialstaat vom organisierten Verbrechen gefährden zu lassen, verstößt grob gegen das Grundgesetz. Das sollte eigentlich jeder Jurist erkennen können.

      Armes Deutschland. Das muss besser werden! (alles imho)

      PS: lesen bildet: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/

      PPS: siehe auch Diskussion http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Was-viele-leider-imme…
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      #16
      #14 (43.612.216) > Wirksamer wäre es, den Leuten das Handwerk zu legen, die ihre wirtschaftliche Machtposition dafür nutzen, solche Posten mit ausgesucht "schlechten Menschen" besetzen.

      Wer Machtpositionen (wo ein Mensch wie auch immer mehr Befugnisse als ein arbeitsloser Normalbürger ohne jede besondere Befugnisse hat) gezielt mit schlechten Menschen besetzt, ist selbst ein schlechter Mensch (und fällt somit automatisch unter "Entmachtung schlechter Menschen in Machtpositionen").

      Schlechte Menschen sollen legal mit einer wirksamen Verbrechensbekämpfung vor Gericht gestellt, entlassen oder abgewählt werden oder freiwillig abdanken/zurücktreten.

      Es gibt unterschiedliche Arten (eher) schlechter Menschen:

      a) Zu unfähig für seine Position aber guten Willens und überwiegend gesetzestreu. Das ist eigentlich kein schlechter Mensch, es reicht eine Versetzung in eine für ihn angemessenere Position.

      b) Schlechter Charakter, vielleicht auch zu unfähig aber insgesamt schädlich und eine Belastung für Mitarbeiter und Erfolg der Organisation (des Unternehmens, ...). => Versetzung oder Entlassung.

      c) Von bösen Mächten abhängig/erpressbar, korrupt und willfähriger Diener böser Mächte, vielleicht ein Verbrecher, fördert selbstsüchtig oder im Auftrag schlechte Menschen, verhindert eine allgemeine Besserung. Tja, also das ist schon ziemlich schlecht, oder?

      d) Wie (c) aber zusätzlich Überzeugungstäter, Mitglied negativer Netzwerke, wie z.B. das organisierte Verbrechen oder de facto staatsfeindliche Organisationen (die nicht selten einen offiziellen Deckmantel haben).

      Deutschland wird schnell besser, wenn erstmal ein paar negative Netzwerke(r) auffliegen, wenn der Verfolgungsdruck zunimmt. Deutschland muss aufwachen, die Deutschen müssen die Bösen erkennen - ist oft gar nicht so schwierig und man muss sich fragen, warum manch (chrackterlich) schmieriger Mistkerl nicht schon längst als solcher angesehen wird. Vielleicht hat Gott einige mit (geistiger) Blindheit geschlagen, um der bösen Weltverschwörung zu Macht zu verhelfen, um allen eine Lehre zu erteilen ... und vielleicht kommt jetzt endlich die Wende zum Guten. (alles imho)

      PS: hier gibt es auch noch ein paar andere Meinungen: http://www.juraforum.de/forum/staats-und-verfassungsrecht/da…
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      #15
      Erst der Staat sorgt durch Sicherheit, Ordnung und Arbeitsteilung für Wohlstand. Ohne Staat gäbe es keinen Strom, Smartphones und Supermärkte für alle. Klar, die Arbeiter arbeiten aber ohne Staat gäbe es keine moderne Technik. Der Staat ist gut und nützlich - gefährlich sind böse Menschen und die müssen rechtzeitig entmachtet werden. Wie könnte der demokratische Staat, bei dem alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, schlecht sein? Schlecht sind Verbrecher und schlechte Menschen in Machtpositionen.

      Zur besseren Kontrolle des Staates wünsche ich mir eine unabhängige aber staatliche Kontrollbehörde als 4. Macht im Staate, siehe u.a. http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1163459-171-180/r… und folgende - übrigens weist dieser Thread (gibt auch 'ne 500er Ansicht) auf etliche Mißstände hin. Ich bin übrigens für Verfassungsschutz, Staatsschutz, BND, MAD, usw. aber ich denke, dass diese Organisationen möglicherweise von Staatsfeinden unterwandert sind und in jedem Fall besser kontrolliert werden müssen. Staatsfeinde? Na ja, Welchen Ausdruck man auch wählen möchte - vielleicht sind darunter Verbrecher, vielleicht Mitglieder von negativen Netzwerken. Erst das Naziregime und dann die US-Besatzung - beides war nicht zum besten - wer nicht völlig verblödet und desinformiert ist, sollte erkennen können, worin einige Unruhen und Kriege ihre Ursache haben (und das ist noch sehr zurückhaltend formuliert).

      Die "Berichterstattung" zu den vom Westen unterstützten Kriegen ist ein (eigentlich unübersehbares und schallendes) Warnsignal, dass etwas ganz grob nicht stimmt. Nicht nur, dass man sich fragen muss, wie die Mehrheit der "Qualitätsmedien" es überhaupt schaffen konnte, so einhellig zu desinformieren ... sondern auch, wie viele Politiker, Juristen und Beamte dies völlig ungerührt hinnehmen, obwohl heutzutage jeder sich im Internet informieren kann (siehe z.B. zu Libyen, Syrien und Iran) und Tausende das auch erfolgreich tun.

      Wie lächerlich und absurd, Vorratsdatenspeicherung und wirksame Verbrechensbekämpfung zu schelten, wo diese doch gegen die Mißstände helfen und Deutschland retten sollen. Kommen von den Gegnern einer wirksamen Verbrechensbekämpfung etwa Vorschläge, wie man besser und harmloser als mit Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung Deutschland verbessern könnte? Nicht, das ich wüßte - es wird nur versucht, eine wirksame Verbrechensbekämpfung zu verhindern ... und das angesichts dieser himmelschreienden Mißstände, wie u.a. Unterstützung von Terroristen und Angriffskriege (ist übrigens gegen das Grundgesetz, siehe auch Ein deutscher Geheimdienst unterstützt Terroristen und illeg…) und gezielte Desinformationspolitik - okay, die KZs fehlen noch aber sollten wir darauf warten?

      Bei der Berechnung des Allgemeinwohls ist übrigens das Glück der Staatsfeinde und Verbrecher negativ zu bewerten (weil diese ungerechterweise auf Kosten der Gesellschaft und zu Lasten des Allgemeinwohls leben) oder sieht das hier jemand anders?

      Die Verbrechensbekämpfung schränkt die Bürger nicht ein, sondern befreit sie von Einschränkungen durch Verbrecher, von der Angst vor Verbrechern. Verbrechensbekämpfung setzt nur die Gesetze durch und ist daher keine besondere Einschränkung für gute Bürger. Man sollte doch meinen, dass Juristen für eine wirksame Verbrechensbekämpfung sind aber anscheinend musste erst mal ein Informatiker kommen, um ein bisschen Vernunft und Logik in den Laden zu bringen.

      Wie könnte die Vorratsdatenspeicherung die Freiheit der Bürger gefährden, wo sie doch für eine wirksame Verbrechensbekämpfung dienen soll und somit ein Unrechtsregime und die Verletzung der Menschenwürde durch Verbrecher verhindern soll? Sind Bundeswehr, Polizei und Geheimdienste nicht potentiell gefährlicher? Nun, die Vorratsdatenspeicherung kann in Verbindung mit Rasterfahndung helfen, schlechte Menschen rechtzeitig zu entmachten und somit auch Bundeswehr, Polizei und Geheimdienste sicherer machen.

      Das Grundgesetz richtet sich gegen ein Unrechtsregime und gegen das organisierte Verbrechen - nicht gegen den guten demokratischen Sozialstaat, den die große Mehrheit der Deutschen will. Wie könnte das Grundgesetz dazu dienen, Verbrecher vor der Strafverfolgung (gemäß guter deutscher Gesetze) zu schützen? Wie könnte ein guter Bürger keine wirksame Verbrechensbekämpfung wollen? Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung fordert eine wirksame Verbrechensbekämpfung zur Wahrung der Freiheit guter Bürger (sowohl mit dem Gedanken an ein Unrechtsregime, als auch mit dem Gedanken an Menschenrechtsverletzungen und beeinträchtigung der Menschenwürde durch Verbrecher).

      Whatever - unterschiedliche Meinungen sind bei so einem revolutionären Thema unvermeidlich (es ist eine Revolution, wenn nach all den Jahrzehnten und Jahrhunderten böser Netzwerke endlich das organisierte Verbrechen abgeschafft wird) und jahrzehntelange Indokrination läßt sich nicht in wenigen Tagen beseitigen. Einigkeit ist bei einer grob unterschiedlichen Interessenlage so schnell nicht zu erwarten. Zum Glück muss in einer Demokratie nur die Mehrheit überzeugt werden und im konkreten Fall müssen wir nur auf eine neue Beurteilung des Bundesverfassungsgerichtes warten (die, so denke ich, unvermeidlich kommen muss und wird, denn meine Sichtweise hat sehr wohl ihre Berechtigung). (alles imho)

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      #14
      "Ein Unrechtsregime wird verhindert, indem schlechte Menschen in Machtpositionen rechtzeitig entmachtet werden."

      Wenn du so an die Sache rangehst, dann wirst du immer dem Problem hinterherlaufen und gegen Windmühlenflügel kämpfen.
      Für jeden "schlechten Menschen in Machtposition", den du von seinem Posten entfernst, rücken drei neue nach. Das ist wie mit den Köpfen der Hydra.
      Wirksamer wäre es, den Leuten das Handwerk zu legen, die ihre wirtschaftliche Machtposition dafür nutzen, solche Posten mit ausgesucht "schlechten Menschen" besetzen.
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      #13
      #12 (43.609.479) Korrektur: "also denke" => "also ich denke"

      Die größte Gefahr für die Bürger ist nicht der Staat, der für soziale Gerechtigkeit und Wohlstand sorgt. Die größte Gefahr sind Verbrecher. Verbrecher gründen ein Unrechtsregime, sobald sie dazu fähig sind. Deswegen ist auch der Hinweis auf die derzeitigen Mißstände bedeutsam, gegen die zu wenig getan wird. Ein Unrechtsregime wird verhindert, indem schlechte Menschen in Machtpositionen rechtzeitig entmachtet werden und dazu braucht es eine wirksame Verbrechensbekämpfung, Kontrolle und Überwachung.

      Das Wohl der Allgemeinheit muss vorgehen, denn nur dann geht es auch (durchschnittlich) jedem Bürger möglichst gut. Freiheit darf nicht zum Schutz der Verbrecher und Ungerechten vor dem Gesetz mißbraucht werden. Es ist absurd, aus Gründen der Bürgerfreiheit die Bürger von Verbrechern malträtieren, unter dem organisierten Verbrechen, Korruption und schlechten Menschen in Machtpositionen leiden zu lassen.

      Na klar betrifft die Vorratsdatenspeicherung alle aber die Gesetze betreffen auch alle. Die Vorratsdatenspeicherung ist was gutes, denn sie sorgt für die Durchsetzung der Gesetze, bekämpft Verbrecher und hilft somit ein Unrechtsregime zu verhindern. Wie nahe wir an einem Unrechtsregime sind, kann man an diversen Mißständen und vor allem daran erkennen, dass einige das Unrecht und die Mißstände bewahren wollen.

      Rechtsgültig ist zuerst das Grundgesetz. Fehlurteile dürfen keinen Bestand haben.

      Wer will Gerechtigkeit und eine bessere Verbrechensbekämpfung? Wer will dies verhindern? Alles ist so offensichtlich. (alles imho)
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      #12
      Anscheinend ist die "informationelle Selbstbestimmung" nach Meinung einiger geeignet, eine Vorratsdatenspeicherung (bei falscher Interpretation des Grundgesetzes) zu verhindern. Was aber würde das bedeuten? Kann das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die "Freiheit der Person" (Artikel 2 GG) jedes die persönliche Freiheit einschränkende Gesetz aufheben? Nein, selbstverständlich nicht, das wäre völlig absurd.

      Die Freiheit des Einzelnen muss dem Wohl der Allgemeinheit untergeordnet sein - dies ist das Grundprinzip von sozialem Zusammenleben, von Staat und Gesellschaft. Wie könnte das Grundgesetz die persönliche Freiheit von Verbrechern höher bewerten, als das Allgemeinwohl, als eine gute Gesellschaft, als einen guten Staat? Freiheit ist wünschenswert aber sie darf nicht der Allgemeinheit schaden, denn das würde dem ursprünglichen Freiheitsgedanken widersprechen.

      Zu bedenken ist, dass die Vorratsdatenspeicherung die persönliche Freiheit in keinster Weise real einschränkt: jeder kann nach wie vor tun und lassen was er will - bloß, dass er sich dabei etwas mehr als vorher an die Gesetze halten muss und wird. Die Vorratsdatenspeicherung und Überwachung sind also im Sinne eines guten Staates, einer guten Gesellschaft und insbesondere auch im Sinne des Grundgesetzes.

      Wenn also so eine (wie ich finde absurde und falsche) Rechtsprechung bezüglich der "informationelle Selbstbestimmung" möglich war und von einigen immer noch verteidigt wird, eine "informationelle Selbstbestimmung", die weder direkt im Grundgesetz steht noch in ihrer derzeitigen Verwendung zur Verhinderung einer wirksamen Verbrechensbekämpfung dem Grundgedanken von Staat und Gesellschaft entspricht ... dann sollte auch meine bessere Interpretation des Grundgesetzes für einen guten Staat und eine gute Gesellschaft mit Leichtigkeit realisierbar sein - alles nur eine Frage der Menschen, welche die Macht haben (nicht nur die Richter des Bundesverfassungsgerichtes, sondern auch Lobbyorganisationen, Berühmtheiten, Politiker und Medien, die zweifelsohne eine derartige Entscheidung beeinflussen können).

      Datenerfassung und Datenhaltung sind in einem modernen Staat unverzichtbar (man sollte allerdings Mißbrauch verhindern). Eine wirksame Verbrechensbekämpfung ist für einen guten Staat unverzichtbar. Darüber hinaus gibt es derzeit zu viele Mißstände, es besteht Handlungsbedarf:

      - Einige unterstützen ganz offen die Terroristen in Syrien, die deutschen Medien desinformieren das Volk (siehe Die Wahrheit über die Unruhen in Syrien?).

      - Der atomwaffenfreie und von der IAEA kontrollierte Iran wird sanktioniert ... nicht aber die Kriege führende Atommacht USA oder der von der IAEA nicht kontrollierte Atomwaffenstaat Israel, der dem Iran mit einem Militärschlag gedroht hat.

      - Es gibt seit Jahrzehnten das organiserte Verbrechen, Hunderte Milliarden Schwrzgeld, tonnenweise Drogen (Deutschland - ein Mafia-Paradies?, Mitten in Deutschland....).

      - Derzeit gibt es ca. 6 Millionen Straftaten jährlich (möglicherweise mit einer beträchtlichen Dunkelziffer, siehe http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1166446-1-10/krim…).

      - Es gibt Millionen Schußwaffen in falschen Händen - seit Jahrzehnten und die Regierung tut nix dagegen.

      - Politiker sind unbeliebt (Politiker sind so unbeliebt wie nie zuvor), es gibt zu viel Lobbyismus (Die Hauptstadt-Flüsterer, Direkter Lobbyismus, Im Spinnennetz, Lobby-Karriere Ex-Politiker machen gute Geschäfte, Transparenz unerwünscht ) und Korruption (Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption).

      Tja Leute - also denke, dass das nicht ganz unkorreliert zu einer sehr eigenwilligen Interpretation des Grundgesetzes (zum Schutze der Mafia) ist.

      Die Entscheidung für oder gegen eine wirksame Verbrechensbekämpfung (auch mithilfe der umfassenden Vorratsdatenspeicherung) ist nicht weniger als die Entscheidung für oder gegen ein gutes Deutschland, für oder gegen Vernunft und Logik. Dieser Fall ist möglicherweise nicht weniger als eine kleine Revolution, als ein entscheidendes Ereignis in der Wende zu einem besseren Deutschland. (alles imho)
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      #11
      Das Grundgesetz fordert de facto eine wirksame Verbrechensbekämpfung

      "Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im bundesdeutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt wird. ...

      ... Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Die freie Selbstbestimmung bei der Entfaltung der Persönlichkeit werde gefährdet durch die Bedingungen der modernen Datenverarbeitung. Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, werde aus Vorsicht sein Verhalten anpassen (siehe auch Panoptismus). Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe. „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“ ..."
      http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmun…

      Ich vermute, dass einige die "informationelle Selbstbestimmung" benutzen, um eine wirksame Verbrechensbekämpfung zu verhindern, also um Ungerechtigkeit zu fördern. Eine mangelhafte Verbrechensbekämpfung gefährdet den deutschen demokratischen Rechtsstaat und verstößt eklatant gegen Artikel 1 GG (Verbrecher verletzen i.a. die Menschenwürde der Opfer) und gegen Artikel 2 GG (Verbrecher verletzen die freie Entfaltung der Persönlichkeit und gefährden die körperliche Unversehrtheit ihrer Opfer, man denke dabei auch an psychosomatische Schäden).

      Ich sehe die Abwehrfunktion des Grundgesetzes (bzw. der Grundrechte) in erster Linie gegen das Böse, gegen ein Unrechtsregime, gegen das organisierte Verbrechen. Das Ziel ist ein guter Staat als ein Freund und Helfer guter Bürger und somit kann der (gute) Staat nicht Gegner des Grundgesetzes (bzw. der Grundrechte) sein.

      Ein Unrechtsregime ist durch die Herrschaft schlechter Menschen gekennzeichnet und um ein Unrechtsregime zu verhindern, muss man schlechte Menschen rechtzeitig entmachten ... u.a. mit einer wirksamen Verbrechensbekämpfung. Deutschland ist vom organisierten Verbrechen und von Staatsfeinden gefährdet. Wenn Deutschland aufgrund einer mangelhaften Verbrechensbekämpfung zum Unrechtsregime werden würde, dann wäre Schluß mit lustig und deswegen sind das Grundgesetz und insbesondere auch Artikel 1, 2 und 20 vordergründig zum Schutz und zur Bewahrung des deutschen demokratischen Rechtsstaates und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu interpretieren.

      In Artikel 1 Absatz 1 GG steht klar, dass der Schutz der Menschenwürde die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Das steht im ersten Artikel, im ersten Absatz! Der Staat ist durch das Grundgesetz zum Kampf gegen das Böse verpflichtet. Das Grundgesetz fordert ein gutes Deutschland, einen demokratischen guten Rechtsstaat.

      Wer aber verletzt die Menschenwürde? Wer gefährdet ein gutes Deutschland? Der gute deutsche Rechtsstaat oder die Verbrecher, das organisierte Verbrechen, korrupte Kriegstreiber, Staatsfeinde im Amt? Ich sag's euch: Verbrecher verletzen die Menschenwürde. Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass die Mafia vor Strafverfolgung zu schützen ist. Die (gute, staatlich kontrollierte, die Informationssicherheit und den Datenschutzbeachtende) Vorratsdatenspeicherung ist vom Grundgesetz geradezu (de facto) gefordert. Ich behaupte, dass das Grundgesetz eine wirksame Verbrechensbekämpfung (z.B. mit umfassender Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung über alle Daten nach Verbrechern) de facto fordert.

      Was aber ist dann mit der "informationellen Selbstbestimmung"? Nun, selbstverständlich ist die Privatsphäre auch vom Staat angemessen zu schützen aber es ist absurd, mit der "informationellen Selbstbestimmung" ein sozial gerechtes und gutes Deutschland zu sabotieren, das erst die Freiheit aller (im Rahmen guter Gesetze) ermöglichen kann.

      Der allmächtige Gott Allah sieht alles. In der Öffentlichkeit kann man von anderen Menschen beobachtet werden und auch Nachbarn können so einiges mitkriegen und die kann man sich oftmals nicht frei aussuchen. Der Mensch ist ein soziales Wesen und zum Sozialleben gehören ganz selbstverständlich auch gegenseitige Beobachtung, Kontrolle und Beurteilung.

      Ja sicher fühlt sich ein Verbrecher unwohl, wenn seine Verbrechen und Kontakte zu Komplizen ansatzweise durch eine Vorratsdatenspeicherung dokumentiert werden aber bitte warum sollte das schlecht sein? Gibt es mehr Verbrecher und mehr eher gute Bürger in Deutschland? Wer sich im Rahmen der Gesetze verhält, hat von der Vorratsdatenspeicherung und einer wirksamen Verbrechensbekämpfung nichts zu befürchten, im Gegenteil: die Daten können auch Entlastungsbeweise bei einer falschen Anschuldigung sein. Eine wirksame Verbrechensbekämpfung hilft Leib, Leben und Menschenwürde der Bürger zu schützen.

      Eine Verbrechensbekämpfung ist für einen guten Rechtsstaat zwingend notwendig und die Vorratsdatenspeicherung ist im besonderen Maße unaufdringlich und objektiv (man vergleiche das mal mit der heimlichen Bespitzelung durch vielleicht sogar schlechte Menschen). Auch gegen Computerscans nach Verdächtigen ist nichts zu sagen, denn nur die Daten von relevant Verdächtigen werden anschließend von Ermittlern näher begutachtet (z.B. um Verbrechen gegen Menschenwürde und persönliche Freiheit verhindern zu können).

      Was über ihn gespeichert wird, weiß jeder Bürger, denn er weiß ja, wo und mit wem er telefoniert hat - die informationelle Selbstbestimmung ist also dahingehend gewahrt, dass die Art der Daten und deren guter Verwendungszweck exakt bekannt sind. Selbstverständlich sind Datenschutz (Prüfsummen, Verschlüsselung, sichere Server auf die nur der Staat Zugriff hat) und Informationssicherheit (nur befugte gute Beamte haben Zugriff und bei hohen Staatsbeamten muss eine extragute Spezialtruppe die Daten prüfen) zu wahren.

      Fazit: das Grundgesetz fordert eher eine wirksame Verbrechensbekämpfung als eine absolut unmögliche totale informationellen Selbstbestimmung.

      Nun bin ich kein Anwalt (sondern arbeitsloser Diplominformatiker) und halte mich nicht für geeignet, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht bestmöglich zu vertreten aber ich würde mich sehr freuen, wenn gute Rechtsexperten diesen Aspekt vor das BVerfG zur richterlichen Klärung bringen würden. Ich denke, dass das auch ein bedeutender Karriereschritt sein kann, denn im (wie ich denke sehr wahrscheinlichen) Erfolgsfall käme dieses Urteil einer Revolution gleich, würde Geschichte schreiben. Also wenn ihr mich fragt: für einen guten Rechtsexperten sollte das ein Heimspiel mit Erfolgsgarantie sein. (alles imho)
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      #10
      Das Grundgesetz dient dem Guten

      Der Staat darf die Bürger nicht durch eine mangelhafte Verbrechensbekämpfung in ihrem Recht auf Menschenwürde (Artikel 1) und Freiheit (Artikel 2) einschränken.

      In Artikel 1 Absatz 1 GG (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html) steht klar, dass der Schutz der Menschenwürde die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Das steht im ersten Artikel, im ersten Absatz! Der Staat ist durch das Grundgesetz zum Kampf gegen das Böse verpflichtet. Das Grundgesetz fordert ein gutes Deutschland, einen demokratischen guten Rechtsstaat.

      Wer aber verletzt die Menschenwürde? Wer gefährdet ein gutes Deutschland? Der gute deutsche Rechtsstaat oder die Verbrecher, das organisierte Verbrechen, korrupte Kriegstreiber? Ich sag's euch: Verbrecher verletzen die Menschenwürde. Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass die Mafia vor Strafverfolgung zu schützen ist. Die (gute, staatlich kontrollierte, die Informationssicherheit und den Datenschutzbeachtende) Vorratsdatenspeicherung ist vom Grundgesetz geradezu (de facto) gefordert.

      Ein Unrechtsregime ist durch die Herrschaft schlechter Menschen gekennzeichnet und um ein Unrechtsregime zu verhindern, muss man schlechte Menschen rechtzeitig entmachten ... u.a. mit einer wirksamen Verbrechensbekämpfung.

      Es ist geradezu infam und verbrecherisch, das Grundgesetz zum Schutz des Böses vor dem guten demokratischen deutschen Rechtsstaat zu benutzen und zuzulassen, dass die guten deutschen Bürger weiter von Verbrechern terrorisiert werden.


      Selbstverständlich gibt es in der (kürzlich geführten) Diskussion bei Heise auch noch andere Meinungen als die meinige (siehe z.B. die Beiträge von Meinungsvielfalter und Wahrheitsermillter), doch seht selbst, hier fing der Streit an: http://www.heise.de/tp/foren/S-Selbstverstaendlich-sind-die-…. (zu der Geheimdienstproblematik und einer möglichen Lösung siehe auch http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1163459-171-180/r…).

      Vielen Dank an Heise (http://www.heise.de/), dass diese längliche Diskussion möglich war. Mit ein bisschen Glück (ich rechne damit) wird der Thread allgemein bekannt und das nützt dann ja auch Heise. (alles imho)
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      #9
      Klage gegen elektronische Gesundheitskarte abgewiesen
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Klage-gegen-elektroni…

      Nachfolgende Diskussion/Beiträge passen ganz gut in diesen Thread:

      Im Grundgesetz steht nix von "informationelle Selbstbestimmung" http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Im-Grundgesetz-steht-…
      Richter müssen Recht sprechen ... http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Richter-muessen-Recht…
      Deutsches Recht steht in deutschen Gesetzen ... http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Deutsches-Recht-steht…
      Ich erwarte, dass Deutschland supergut wird. http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Ich-erwarte-dass-Deut…
      Im Grundgesetz steht nichts von "informationelle Selbstbestimmung" http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Im-Grundgesetz-steht-…
      Artikel 2 GG http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Artikel-2-GG/forum-23…

      Da wird am Beispiel der "informationelle Selbstbestimmung" deutlich, dass Richter des Bundesverfassungsgerichts sich zuerst am Gesetzestext des Grundgesetzes zu orientieren haben und nicht einfach so willkürlich gegen die Interessen des deutschen Volkes interpretieren dürfen. Zweifelsohne ist ein gutes Deutschland und die Bewahrung des deutschen demokratischen Rechtsstaates von höchstem Interesse.

      Deutschland ist vom organisierten Verbrechen und von Staatsfeinden gefährdet. Wenn Deutschland aufgrund einer mangelhaften Verbrechensbekämpfung zum Unrechtsregime werden würde, dann wäre Schluß mit lustig und deswegen sind das Grundgesetz und insbesondere auch Artikel 1 und 2 vordergründig zum Schutz und zur Bewahrung des deutschen demokratischen Rechtsstaates und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu interpretieren. (alles imho)
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      #8
      #7 (43.276.205) > Die Frage wäre auch zu klären, ob für eine Bundesrepublik, die es in Wahrheit gar nicht gibt, es auch ein Grundgesetz geben kann?

      Gute Frage aber die Antwort ist ganz einfach:

      Die Bundesrepublik Deutschland (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland) existiert (wenn sie existieren will). Keiner kann Deutschland mit irgendwelchem juristischen oder historischen Kasperkram auslöschen. Diskutiert wurde das auch schon u.a. in
      Thread: Ist Deutschland ein souveräner Staat?
      Thread: Frage an echte Juristen... haben wir eine Regierung / ein Staat?
      Thread: IST DEUTSCHLAND EIN STAAT?
      Thread: Warum werden die Nationalstaaten systematisch zerstört?
      Thread: Deutschland ist kein souveränes Land sagt Maurer (LINKE.PDS)
      Thread: Die nächste Krise steht bevor! Israel plant vermutlich Angriff auf den Iran.

      Die Grundidee ist, dass Deutschland nur möglichst gut sein und das richtige tun muss, dann kann niemand was gegen Deutschland tun. Deutschland muss wie ein souveräner Staat handeln und dann ist Deutschland auch ein souveräner Staat.

      Das Grundgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/, http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgese…) existiert und ist gültig (bis zu einer neuen und auch vom Volk in freier Entscheidung ratifizierten Verfassung, siehe Artikel 146 GG). Niemandem wird es gelingen, das Grundgesetz vorzeitig für ungültig zu erklären.

      Irgendwelche lächerlichen Versuche, die Bundesrepublik Deutschland oder das Grundgesetz für nichtexistent oder ungültig zu erklären, würden sehr schnell scheitern, weil sie für jeden vernünftigen Menschen lächerlich (oder bösartig) sind.

      Nicht ganz undenkbar ist für mich, dass irgendwelche staatsfeindlichen Organisationen versuchen, sich mit abstrusen Behauptungen (z.B. bezüglich Besatzungsrecht, Deutsches Reich, etc.) zu Macht und angeblicher Legitimität zu verhelfen. Der Verfassungsschutz soll ermitteln. (alles imho)
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      #7
      Grundgesetz hää?

      Haben, bzw. hatten wir auf Papier, oder?

      Die Frage wäre auch zu klären, ob für eine Bundesrepublik, die es in Wahrheit gar nicht gibt, es auch ein Grundgesetz geben kann?
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      #6
      Zitat von tradepunk: Obwohl, auch wenn ich Deine Ansichten und Ziele überwiegend gut finde,


      Ach du Schande :laugh:
      Avatar
      #5
      #4 (43.266.940) > Steht doch ganz deutlich drauf "Kommentar".
      Es handelt sich also um Erläuterungen zum Grundgesetz, teils aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entnommen, teils als Meinungsäußerungen von Rechtswissenschaftlern.


      So sollte man meinen und bisher traut sich ja auch noch keiner etwas anderes zu behaupten, zumindest nicht hier oder im Juraforum (http://www.juraforum.de/forum/staats-und-verfassungsrecht/wa…). Mal gucken, ob das so bleibt - vielleicht laufen auch erstmal nur Löschversuche und wenn die fehlgeschlagen sind, kommt eine argumentative Auseinandersetzung.

      Immerhin habe ich eine entscheidende Aussage in einem als sehr bedeutend angesehenen Buch angezweifelt - das sollte eigentlich einiges bewirken. Kann aber auch sein, dass meine Thesen erst langsam zu wirken beginnen, also erstmal abwarten. (alles imho)
      Avatar
      #4
      "Möglicherweise glauben einiges Menschen (siehe auch die Diskussion ab http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Kontrolle-und-Ueberwa… dass das Grundgesetz folgendes Buch ist:
      Jarass/Pieroth
      GG
      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
      Kommentar
      11.Auflage
      Verlag C.H.Beck München
      ISBN 978-3-406-60941-1"

      Das glaubt keiner.
      Steht doch ganz deutlich drauf "Kommentar".
      Es handelt sich also um Erläuterungen zum Grundgesetz, teils aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entnommen, teils als Meinungsäußerungen von Rechtswissenschaftlern.
      Avatar
      #3
      #2 (43.266.843) > kennst Du eigentlich den Peter Fitzek?

      Peter Fitzek kenn ich nicht. Ich bin auch nicht Peter Fitzek. Warum gibt es zu dem keinen Wikipedia-Eintrag?

      > Obwohl, auch wenn ich Deine Ansichten und Ziele überwiegend gut finde

      Wirklich? Kennst du eigentlich schon Thread: Schönes neues Deutschland?
      Avatar
      #2
      Moin HeWho,

      kennst Du eigentlich den Peter Fitzek? (Oder bist Du gar selbst der Fitzek? Manchmal könnt mans glauben! Obwohl, auch wenn ich Deine Ansichten und Ziele überwiegend gut finde, DAS traue ich Dir eigentlich (leider) (noch?) nicht zu!)

      Nimm Dir mal die Stunde Zeit! ;) Lohnt sich:



      Viel Spaß und neue, gute Gedanken!

      VG, tp
      Avatar
      #1
      Was beinhaltet das rechtsgültige Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland?

      Ich glaube, dass das rechtsgültige Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auf folgenden Webseiten (bzw. in der verlinkten PDF-Datei) vollständig enthalten ist:
      http://www.gesetze-im-internet.de/gg/
      http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
      http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf (PDF, 49 Seiten)
      http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgese…


      Möglicherweise glauben einiges Menschen (siehe auch die Diskussion ab http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Kontrolle-und-Ueberwa…), dass das Grundgesetz folgendes Buch ist:

      Jarass/Pieroth
      GG
      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
      Kommentar
      11.Auflage
      Verlag C.H.Beck München
      ISBN 978-3-406-60941-1


      Ist der folgende, aus dem oben genanntem Buch aus Seite 19 zitierte Text

      Prägung durch Abwehrfunktion. Die weitaus meisten Grundrechte sind Abwehrgrundrechte, die man auch als Freiheitsgrundrechte bezeichnen kann. Sie zielen primär auf ein Unterlassen des Staates, auf die Abwehr staatlicher Eingriffe. Sie dienen dazu, "die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern" (BVerfGE 7, 198/204; 50, 290/337; 68, 193/205). Sie führen zu einer negativen Verpflichtung des Grundrechtsverpflichteten. Bei ihnen dominiert die Abwehrfunktion (Jarass, AöR 1995, 354).

      direkter Bestandteil vom rechtsgültigen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland oder nicht?


      Ich glaube, dass dieser aus dem Buch zitierte Text nicht Bestandteil vom rechtsgültigen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist.

      Wer hat Recht? Was beinhaltet das rechtsgültige Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland?

      Das Bundesverfassungsgericht soll darüber urteilen. Der Fall mag trivial erscheinen doch möglicherweise ist er sehr entscheidend, denn geht es doch um die Festlegung der Rechtsgrundlage des Bundesverfassungsgerichts. Denkbar, dass das Bundesverfassungsgericht zuerst hierüber urteilen muss, bevor es wieder über andere Fälle urteilen kann.

      Damit verbunden ist u.U. auch die Frage, inwieweit alte Urteile ein neues Urteil beeinflussen dürfen, wenn das aktuell geltende Gesetz das maßgebliche Kriterium für ein Urteil sein muss. Meine These: rechtsverbidlich ist das Grundgesetz, nicht seine falsche Interpretation.

      Ein kleiner Hinweis, um dem Ganzen eine praktische Bedeutung zu verleihen: Fordert das Grundgesetz vielleicht in Artikel 1 und 2 de facto wirksame Maßnahmen zum Schutz der Menschenwürde und der Bürger vor Verbrechern, also eine wirksame Verbrechensbekämpfung (z.B. mit umfassender Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung über alle Daten nach Verbrechern)? Ist es so abwegig zu sagen, dass Verbrecher eine viel größere Gefahr für Menschenwürde und Bürger sind, als eine (selbstverständlich möglichst sicher zu sein habende) Vorratsdatenspeicherung? Man denke auch an Staatsfeinde und korrupte Politiker, Richter und Beamte, die mit einer wirksamen Verbrechensbekämpfung rechtzeitig entmachtet werden können, bevor sie ein grundgestzwidriges Unrechtsregime errichten können.

      Ich sehe die Abwehrfunktion des Grundgesetzes (bzw. der Grundrechte) in erster Linie gegen das Böse, gegen ein Unrechtsregime, gegen das organisierte Verbrechen. Das Ziel ist ein guter Staat als ein Freund und Helfer guter Bürger und somit kann der (gute) Staat nicht Gegner des Grundgesetzes (bzw. der Grundrechte) sein.


      Ich wünsche mir, dass möglichst viele Juristen dazu unverbindlich ihre Meinung sagen.

      Am liebsten eine klare Aussage in der ersten Zeile (zu der Frage: Was beinhaltet das rechtsgültige Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland?) und ggf. abgesetzt noch eine Begründung, so dass eine statistische Auswertung der Meinungen leichter möglich ist. Wäre nett, wenn Juristen wenigstens dazuschreiben könnten, dass sie Jurist sind - optional gerne mit genaueren Angaben zu Stellung, Spezialgebiet und Wissen (ich bin übrigens arbeitsloser Diplom-Informatiker und 45 Jahre alt).

      Selbstverständlich sind auch Meinungen von Nichtjuristen willkommen und besonders gerne auch Hinweise (z.B. Links) auf schriftliche Äußerungen zum Thema, am liebsten von bedeutenden Personen. (alles imho)
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