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    +++ Regierung verletzt Rechte des Bundestages! +++ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.06.12 10:37:22 von
    neuester Beitrag 27.06.12 14:45:56 von
    Beiträge: 28
    ID: 1.174.984
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      Avatar
      schrieb am 19.06.12 10:37:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsg…

      Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM den Bundestag nicht ausreichend informiert. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit gaben die Richter einer Klage der Grünen recht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.06.12 11:46:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.297.241 von Doppelvize am 19.06.12 10:37:22:confused: :confused: Und nun :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 19.06.12 12:06:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von Tinkabay: :confused: :confused: Und nun :confused: :confused:


      Weiter wie bisher.....:mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.06.12 12:43:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.297.623 von Doppelvize am 19.06.12 12:06:12man könnte meinen, das BVerfG ist ebenso wie die Rechnungshöfe völlig überflüssig, da folgenlos:(
      Avatar
      schrieb am 19.06.12 14:03:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      ...alles unterliegt dem Masterplan, da kann kommen was will und sei es noch so vernünftig!!!

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      Avatar
      schrieb am 19.06.12 15:14:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Könnest du im Klartext mitteilen welchen/wessen "Masterplan" du meinst?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 19.06.12 17:09:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von Doppelvize: Könnest du im Klartext mitteilen welchen/wessen "Masterplan" du meinst?

      Danke!


      Das ist einfach...

      Deuschlan pudemacht
      oooch wollt ich nich.
      Avatar
      schrieb am 19.06.12 21:50:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die CDU schafft Deutschland ab. Dann können ihre Ami-Freunde hier endgültig schalten und walten wie sie wollen.:(
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 16:26:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE85J02E2012…

      Woher weiß der Regierungssprecher das denn????
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 17:01:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      wenn Rechte im Bundestag verrletzt werden, muß das genauso verboten sein wie Linke verletzen.
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 20:35:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.302.905 von uni9 am 20.06.12 16:26:33Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung erwartet von Bundespräsident Joachim Gauck eine rasche Unterzeichnung der Gesetze zum Fiskalpakt und dem dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM nach deren geplanter Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat am 29. Juni.

      "Ich nehme mal an, dass er zeitnah unterschreibt", sagte der ...
      http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE85J02E2012…

      "Die Bundesregierung erwartet", "Ich nehme mal an..." das sind Vermutungen und keine Behauptungen, dass Gauck schnell unterschreiben wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 21:59:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.304.147 von StellaLuna am 20.06.12 20:35:55Ob nun Vermutung oder Behauptung, das hier von Reuters :

      "Damit der ESM zum 1. Juli die Arbeit aufnehmen kann, muss der Bundespräsident zumindest das ESM-Gesetz noch Ende Juni unterzeichnen. Gauck könnte angesichts der erwarteten Klagen sowohl gegen den Fiskalpakt als auch den ESM mit seiner Unterschrift warten, bis das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit der Gesetze entschieden hat."

      bleibt trotzdem unverständlich. ESM zum 1.07. die Arbeit aufnehmen:confused:

      Soweit mir bekannt, muss der ESM die Ratifizierung als Gesetzesvorlage in ALLEN beteiligten Euro-Staaten erfolgreich durchlaufen. Gauck hätte also noch Zeit, etwaige Klagen abzuwarten.
      Avatar
      schrieb am 21.06.12 08:08:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      ...
      Nach Ansicht des CDU-Haushaltsexperten Klaus-Peter Willsch riskiert die Bundesregierung eine Verfassungskrise, sollte sie trotz des Urteils am Abstimmungsprozedere über die Euro-Rettung festhalten. Nach dem Karlsruher Urteil könne der bisherige Zeitplan zur Beschlussfassung über ESM und Fiskalpakt „unter keinen Umständen“ aufrechterhalten werden. „Sollten Bundesregierung und die Fraktionsführungen den Zeitplan trotz des Stoppsignals aus Karlsruhe durchpeitschen wollen, droht ein handfester Konflikt zwischen Verfassungsorganen“, sagte das Mitglied im Bundestagshaushaltsausschuss Handelsblatt Online. Auch der Bundesrat sei aufgefordert, im Zweifelsfalle dazwischen zu grätschen. „Die letzte Verantwortung liegt beim Bundespräsidenten, der nach diesem hochaktuellen Hinweis des Bundesverfassungsgerichtes überprüfen muss, ob die Gesetzesberatung in rechtsförmigem Verfahren erfolgt ist, bevor er seine Unterschrift darunter setzt.“
      ...
      http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/e…

      Da bin ich ja mal gespannt, wie Gauck damit umgeht! Handelt er korrekt, müsste er die Unterschrift verweigern.
      Avatar
      schrieb am 21.06.12 13:29:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      Da bin ich ja mal gespannt, wie Gauck damit umgeht! Handelt er korrekt, müsste er die Unterschrift verweigern.

      Wullf hätte ohne zögern unterschrieben! Ich fürchte Gauck wird es auch tun und dabei was von "in europäischen Interesse" murmeln...:cry:
      Avatar
      schrieb am 21.06.12 17:58:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich gehe davon aus, dass Gauck rechtzeitig unterschreiben wird.
      Avatar
      schrieb am 21.06.12 18:21:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von beachbernie: Ich gehe davon aus, dass Gauck rechtzeitig unterschreiben wird.


      Gauck hat bereits angekündigt, dass er nicht unterschreiben wird und dem Wunsch des BVerfg nachkommt, sollten Klagen eingereicht werden nach der Verabschiedung im Bundestag/Rat.
      Avatar
      schrieb am 21.06.12 19:08:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      Avatar
      schrieb am 21.06.12 19:57:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wenn das Bundesverfassungsgericht um einen Aufschub bittet, um ausreichend Zeit zur Prüfung zu haben, so das muss der Bundespräsident das berücksichtigen.

      Jetzt hat Merkel mit ihrem Politikstil wieder eine vor den Latz bekommen, das wird nicht das letzte Mal gewesen sein.

      Jetzt bleibt es abzuwarten, was die weitere Prüfung des Verfassungsgerichts ergibt.
      Avatar
      schrieb am 21.06.12 21:07:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      ...
      Auch wenn es schon vor der Entscheidung erwartet wurde, dass das Verfassungsgericht die Rechte des Parlaments erneut stärken würde, zeigte sich Finanzstaatssekretär Werner Gatzer als Vertreter der Regierung überrascht: „Mit der Klarheit hatte ich das nicht erwartet.“ Gatzer beklagte, dass das Urteil internationale Verhandlungen behindere: „Die Regierung muss handlungsfähig bleiben im internationalen Bereich. Die Geheimhaltung wird schwerer“, sagte er. Man werde gemeinsam mit dem Parlament überlegen müssen, wie beides gewährleistet werden könne. „Es erschwert einen Diskussionsprozess, wenn man auch Wasserstände darstellen muss“, kritisierte der Staatssekretär.

      Doch diesen Einwand hatte Richter Voßkuhle schon geahnt. Viele Elemente des demokratischen Systems seien auf den ersten Blick hinderlich bei der Regierungsarbeit, sagte er bei der Urteilsbegründung. „Auf längere Sicht gesehen bilden diese Elemente aber das Fundament eines leistungsfähigen, stabilen und ausgewogenen Gemeinwesens, das von den Bürgerinnen und Bürgern wirklich mitgetragen wird“, sagte Voßkuhle. „Demokratie hat ihren Preis. Bei ihr zu sparen, könnte aber sehr teuer werden.“
      ...

      http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-26223/bundestag-…

      Was muss man denn da geheim halten, wenn es um unser aller Geld geht?
      Das hört sich ja fast an wie eine Geheimregierung, was der Glatzer da von sich gibt.

      Eine Regierung, die nicht in der Lage ist zu kommunizieren, die Elementares verheimlichen will und muss um schnell reagieren zu können, ist eine Diktatur! Nun, das wäre ja nicht die erste Diktatur in Deutschland, die "demokratisch" gewählt wurde :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.06.12 22:12:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      uiuiui, das das ist keine Watschn mehr, das fällt unter Prügeln:

      Bundesverfassungsgericht Anatomie einer Hintergehung

      21.06.2012 · Das jüngste Karlsruher Urteil ist eine präzise und dichte Beschreibung des Regierungsstils von Angela Merkel in Zeiten der europäischen Staatsschuldenkrise. Wir lesen eine Warnung vor drohender Entdemokratisierun
      ...

      bitte komplett lesen http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/bundesverfass…
      Avatar
      schrieb am 21.06.12 22:18:08
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zitat von Zhara:
      Zitat von beachbernie: Ich gehe davon aus, dass Gauck rechtzeitig unterschreiben wird.


      Gauck hat bereits angekündigt, dass er nicht unterschreiben wird und dem Wunsch des BVerfg nachkommt, sollten Klagen eingereicht werden nach der Verabschiedung im Bundestag/Rat.


      Da bin ich mal gespannt.
      Avatar
      schrieb am 21.06.12 22:38:14
      Beitrag Nr. 22 ()
      Der ins Recht verliebte Prof. von Arnim hat im Juni auch noch was zum Thema getextet und er holt da etwas aus und geht über das Grundgesetz. Nur ein Auszug davon:

      Demokratische Defizite im Grundgesetz

      Das Grundgesetz enthält zwar eine Fülle von rechtsstaatlichen Sicherungen gegen den
      Missbrauch der Staatsgewalt, etwa die ausgebaute Dritte Gewalt, bis hin zum
      Bundesverfassungsgericht, gleichzeitig aber weist es große demokratische Defizite auf. Um es auf
      den Begriff zu bringen: Das Grundgesetz postuliert in paternalistischer Weise eine Regierung für
      das Volk, definitiv aber keine Regierung durch das Volk.


      Das beginnt bei der Schaffung des Grundgesetzes selbst. In seiner Präambel heißt es zwar
      vollmundig, das Deutsche Volk habe sich „kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses
      Grundgesetz gegeben.“ Nach demokratischer Tradition gilt es als vornehmstes Recht eines
      Volkes, sich seine Grundordnung selbst zu geben: durch Wahl der verfassungsgebenden
      Versammlung und durch Volksabstimmung über den Text. Dieses Recht des Volkes, selbst über
      seine Verfassung zu bestimmen, nennt man „Volkssouveränität“. Doch in Bezug auf das
      Grundgesetz ist Volkssouveränität eine reine Fiktion: Der Parlamentarische Rat war nicht vom
      Volk gewählt, und sein Entwurf, auf den auch die Besatzungsmächte großen Einfluss genommen
      und ihn schließlich genehmigt hatten, ist auch nicht vom Volk in einer Volksabstimmung
      angenommen worden.

      Um so verblüffender ist es, dass die - eigentlich gar nicht existierende – Volkssouveränität nun
      plötzlich eine zentrale Rolle in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bekommen
      hat: Falls Deutschland Kompetenzen in einem solchen Umfang an Europa abgibt, dass seine
      Identität sich ändert, dann – so das Gericht – könnten darüber nicht mehr Regierung und
      Parlament entscheiden. Dann bedarf es dafür einer neuen, nunmehr wirklich durch das Volk
      legitimierten Verfassung im Sinne des Art. 146 GG.

      Nach dieser Vorschrift verliert das Grundgesetz „seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine
      Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden
      ist.“

      Diese äußerst brisante Frage bildet den Kern des Karlsruher Verfahrens über den europäischen
      Stabilitätsmechanismus und den Stabilitätspakt, worüber der Zweiten Senats des
      Bundesverfassungsgerichts demnächst verhandeln wird. Es geht um die Frage, ob ESM und
      Stabilitätspakt die bundesdeutsche Souveränität verletzen.


      http://www.heuer-dialog.de/page.php?code=insight-2-2012-Prof…
      Avatar
      schrieb am 24.06.12 18:01:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      Grundgesetz
      Schäuble erwartet Volksabstimmung über neue Verfassung
      24.06.2012, 14:03 Uhr, aktualisiert heute, 14:24 Uhr

      Dass die Euro-Krise die Spielräume des Grundgesetzes zusehends einengt, darauf hat das Bundesverfassungsgericht erst jüngst wieder hingewiesen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble denkt bereits über Konsequenzen nach.

      BerlinDie Deutschen werden nach Erwartung von Finanzminister Wolfgang Schäuble als Konsequenz aus der Euro-Schuldenkrise eher früher als später über eine neue Verfassung abstimmen müssen. Wenn immer mehr Souveränität nach Brüssel übertragen werde, seien irgendwann die Grenzen des Grundgesetzes erreicht, sagte der CDU-Politiker am Wochenende dem „Spiegel“.

      Schäubles Überlegungen kommen nicht von ungefähr. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte erst am Dienstag entschieden, dass die Bundesregierung das Parlament bei Verhandlungen zur Euro-Rettung schneller und besser informieren muss. Damit stärkte das höchste deutsche Gericht erneut die Rechte des Bundestages. Auch in der Vergangenheit haben die Richter der Politik immer wieder in Europafragen die verfassungsrechtlichen Grenzen aufgezeigt.
      ...
      http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/grundgesetz-…

      Ich vermute mal, dass die Volksabstimmung eher später als früher kommt. Derzeit würde die Regierung vermutlich erst mal voll eine Klatsche bekommen. Dieser Regierung traue ich zu, dass sie die Volksabstimmung ins Wahlprogrogramm 2013 der Union aufnimmt, und was mit Wahlprogrammen passiert, ist bekannt, da wird dann wieder von "alternativlos" gefaselt ...!
      Avatar
      schrieb am 24.06.12 19:00:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Es wird Gauck ein innerlicher Vorbeimarsch werden, Erika mit dem ESM voll auflaufen zu lassen.
      Wer sonst könnte "Deutschlands Eiserne Lady" wirksamer demontieren als er? Nur dafür ist er schließlich ins Amt gehoben worden. Angies anfängliche Gegenwehr gegen seine Kadidatur kam nicht von ungefähr.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.06.12 19:15:38
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.315.343 von Borealis am 24.06.12 19:00:51Es entscheidet nicht Gauck, es entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Gibt dieses grünes Licht, wird Gauck unterschreiben.

      Gauck kann das Gesetz überhaupt nicht prüfen ob es verfassungsgemäß ist oder nicht, das Wissen kann er nicht haben, das kann er sich auch nicht in kürzester Zeit aneignen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.06.12 09:04:46
      Beitrag Nr. 26 ()
      Avatar
      schrieb am 27.06.12 13:22:29
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.315.368 von StellaLuna am 24.06.12 19:15:38#25

      "...Es entscheidet nicht Gauck, es entscheidet das Bundesverfassungsgericht..."

      In einer richtigen Demokratie würde das Volk entscheiden.

      Aber das Volk nach seiner Meinung zu befragen, trauen sich unsere Politiker ja nicht...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 27.06.12 14:45:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      Zitat von Blue Max: #25

      "...Es entscheidet nicht Gauck, es entscheidet das Bundesverfassungsgericht..."

      In einer richtigen Demokratie würde das Volk entscheiden.

      Aber das Volk nach seiner Meinung zu befragen, trauen sich unsere Politiker ja nicht...

      :eek:


      In einer richtigen Demokratie würde das Volk entscheiden.

      Um diese Zeit schon besoffen:confused:

      Oder nimmst du das gute alte LSD... Das soll ja auch so komische Wahnvorstellungen auslösen:laugh::laugh::laugh:


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