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    Lotto24 AG Erfolgreicher Börsenstart (Seite 247)

    eröffnet am 04.07.12 12:18:34 von
    neuester Beitrag 17.04.24 19:00:13 von
    Beiträge: 2.796
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      Avatar
      schrieb am 26.07.13 10:49:06
      Beitrag Nr. 336 ()
      Ich verstehe eine Sache aus den Q1 Bericht nicht. In der Investorenpräsentation von Lotto 24, war als eines der größten Assets von Lotto24 der Kundenzugang der alten Tipp24 Kunden angegeben worden. Nun muss man im Q1 Bericht lesen, dass dies nun nicht mehr der Fall ist und Lotto24 als Kompensation von Tipp24 eine Zahlung in Höhe von (nur)500TEuro bekommt. Kennt jemand den Grund.

      Ich habe den Kursanstieg in dieser Höhe nicht erwartet. Es wird weitere Kapitalerhöhungen geben. Weil der Aufbau der Kunden länger dauern wird als erwartet. Die Werbeaktionen sind zu teuer, insbesondere die Fernsehwerbung. Der Erfolg der Fernsehwerbung ist zweifelhaft. Weiterhin bekommt Lotto24 nicht die gleichen Provisionssätze von den Landeslotterien als Tipp24 damals.
      Avatar
      schrieb am 25.07.13 20:14:21
      Beitrag Nr. 335 ()
      Ich lass mich nicht nervös machen. Die Aktie wird schon noch richtig einschlagen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.13 17:49:33
      Beitrag Nr. 334 ()
      Über das Risiko der Notwendigkeit einer Kapitalerhöhung sollte man sich aber wohl bewusst sein. Zwischen den Zeilen wurde ja bereits im Bericht zum 1.Q die evtl. Notwendigkeit weiterer Kapitalerhöhungen angekündigt.


      Bis zur Erreichung der Gewinnschwelle dürfte es noch 2-3 Jahre dauern....
      Avatar
      schrieb am 25.07.13 13:43:07
      Beitrag Nr. 333 ()
      Ich habe mal bei Lott24 nachgefragt. Fundamental liegt die Fa. voll im Plan. Die Entwicklung deckt sich mit den Erwartungen. Es gibt eine größere, unbekannte Verkaufsorder, deren Auftraggeber Lotto24 aber derzeit nicht bekannt ist.Ich hoffe mal, die Bestände des Verkäufers sind bald glatt gestellt, sodass es wieder in die andere Richtung gehen kann...
      Avatar
      schrieb am 25.07.13 13:09:01
      Beitrag Nr. 332 ()
      Insiderhandel, jemand braucht dringend Geld und verramscht seinen Bestand, ... kann viele Gründe haben... welche das sind wüsste ich aber auch gern ;-)

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      schrieb am 25.07.13 13:00:59
      Beitrag Nr. 331 ()
      Betrifft HV am 07.08.
      Vielleicht deshalb:

      TAGESORDNUNG

      mit Vorschlägen zur Beschlussfassung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nach
      HGB und des gebilligten Einzelabschlusses nach IFRS sowie der
      jeweiligen Lageberichte der Lotto24 AG für das Geschäftsjahr
      2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden
      Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben
      gemäß § 289 Abs. 4 HGB


      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
      Jahresabschluss nach HGB und den Einzelabschluss nach IFRS am
      14. März 2013 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss
      festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung
      hierzu entfällt damit entsprechend den gesetzlichen
      Bestimmungen. Auch die weiteren unter diesem
      Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der
      Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer
      Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.


      2. Beschlussfassung über die Entlastung der
      Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012


      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
      Vorstands, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, Entlastung
      zu erteilen.


      3. Beschlussfassung über die Entlastung der
      Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
      Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben,
      Entlastung zu erteilen.


      4. Beschlussfassung über die Bestellung des
      Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013


      Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das
      Geschäftsjahr 2013 die Ernst & Young GmbH
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu bestellen.


      5. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen
      Genehmigten Kapitals 2013 mit der Möglichkeit des
      Bezugsrechtsausschlusses u.a. bei Ausnutzung gegen
      Sacheinlagen und entsprechende Satzungsänderungen


      Der Vorstand wurde mit Feststellung der Satzung unter Punkt
      2.1(c) des Beschlusses vom 27. April 2012 über den Formwechsel
      der Gesellschaft, eingetragen in das Handelsregister der
      Gesellschaft am 16. Mai 2012, ermächtigt, das Grundkapital bis
      zum 31. März 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
      Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, ganz
      oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt
      EUR 3.542.544 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Von der
      Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht; das
      genehmigte Kapital beträgt weiterhin EUR 3.542.544. Die im
      Rahmen des Formwechselbeschlusses vom 27. April 2012 erteilte
      Ermächtigung gilt noch bis zum 31. März 2017.


      Vor dem Hintergrund der im vergangenen Jahr erfolgten Erhöhung
      des Grundkapitals der Gesellschaft im Rahmen des
      Bezugsangebots an die Aktionäre der Tipp24 SE von EUR
      7.985.088 auf gegenwärtig EUR 13.973.904 und um
      sicherzustellen, dass die Gesellschaft jederzeit in der Lage
      ist, ihre Eigenkapitalausstattung nach den sich ergebenden
      Erfordernissen und Möglichkeiten flexibel und nachhaltig
      anpassen zu können, soll das Genehmigte Kapital 2012/I durch
      ein neu zu schaffendes genehmigtes Kapital ersetzt werden. Das
      neu zu schaffende genehmigte Kapital soll den gesetzlichen
      Höchstbetrag der Hälfte des derzeitigen Grundkapitals der
      Gesellschaft, also EUR 6.986.952, umfassen und bis zum 6.
      August 2018 ausgeübt werden können (Genehmigtes Kapital 2013).
      Im Wege einer redaktionellen Änderung soll zudem der bisherige
      Absatz 3 von § 4 in dessen neu gefassten Absatz 2 eingefügt
      werden.


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demnach vor, zu
      beschließen:


      a) Das Genehmigte Kapital 2012/I sowie § 4 Absatz 2
      und 3 der Satzung werden aufgehoben.


      b) Es wird ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von
      EUR 6.986.952 geschaffen.


      Hierzu wird in § 4 der Satzung ein neuer Absatz (2) mit
      folgendem Wortlaut eingefügt:


      'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6.
      August 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe
      neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, ganz oder in
      Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR
      6.986.952 (in Worten: sechs Millionen
      neunhundertsechsundachtzigtausendneunhundertzweiundfünfzig
      Euro) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Den Aktionären
      ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen
      Aktien können auch von einem oder mehreren durch den
      Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1
      Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes
      über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der
      Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären
      anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist
      jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
      Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen
      auszuschließen:


      (a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;


      (b) für Aktien mit einem anteiligen Betrag des
      Grundkapitals von bis zu EUR 3.542.544 bei
      Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zweck des (auch
      mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen
      oder Beteiligungen an Unternehmen, zum Erwerb sonstiger
      Vermögensgegenstände (einschließlich Forderungen Dritter
      gegen die Gesellschaft oder mit der Gesellschaft
      verbundene Unternehmen) sowie gegen Bar- oder Sacheinlagen
      zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der
      Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener
      Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften;


      (c) für die Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber
      von zu begebenden Optionen, Wandelschuldverschreibungen
      oder Wandelgenussrechten;


      (d) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn
      der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für
      Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt
      der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich
      unterschreitet. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts
      gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG aufgrund
      dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt
      5,7 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt des
      Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im
      Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung nicht
      überschreiten. Auf diese Höchstgrenze ist der anteilige
      Betrag des Grundkapitals (endgültig) anzurechnen, der auf
      neue Aktien entfällt, die nach Einberufung der
      Hauptversammlung vom 7. August 2013 aufgrund der Ausübung
      des Genehmigten Kapitals 2012/I unter Ausschluss des
      Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG
      ausgegeben werden. Die Höchstgrenze von 5,7 % des
      Grundkapitals vermindert sich außerdem um den anteiligen
      Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen
      Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit
      des Genehmigten Kapitals 2013 unter Ausschluss des
      Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz
      5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die
      Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen
      Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien
      entfällt, die zur Bedienung von Options- oder
      Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder
      Wandlungsrecht oder mit Options- oder Wandlungspflicht
      auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während
      der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2013 unter
      Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung
      von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.



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      Avatar
      schrieb am 25.07.13 12:48:14
      Beitrag Nr. 330 ()
      Also hier scheint niemand zu wissen, warum dieser Absturz geade passiert.

      Schade....

      Ich sehe keine Meldungen, die diesen Kursverlauf rechtfertigen.

      Oder kann man von Kursmanipulation sprechen ?
      Avatar
      schrieb am 25.07.13 00:17:30
      Beitrag Nr. 329 ()
      Avatar
      schrieb am 23.07.13 13:50:10
      Beitrag Nr. 328 ()
      Könnte daran liegen, dass auf der HV das genehmigte Kapital erhöht werden soll. Kapital der Fa. bislang bei 13,97 Mio €. (1 €/Aktie) Zusätzlich genehmigtes Kapital bislang ca. 3,5 Mio €, wovon allerdings bislang kein Gebrauch gemacht wurde. Dieses soll jetzt auf knapp 7 Mio € erhöht werden. Es wollen scheinbar einige Vorher raus und nehmen die Gewinne mit. Ich hoffe, wenn der Abgabedruck sinkt, zieht der Kurs wieder an. Ich bleibe dabei. (Natürlich keine Empfehlung)
      Avatar
      schrieb am 23.07.13 12:46:58
      Beitrag Nr. 327 ()
      Jetzt zieht sie wieder an. Hier wurden wohl einige SL ausgelöst...
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