Lotto24 AG Erfolgreicher Börsenstart (Seite 247)
eröffnet am 04.07.12 12:18:34 von
neuester Beitrag 17.04.24 19:00:13 von
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Ich verstehe eine Sache aus den Q1 Bericht nicht. In der Investorenpräsentation von Lotto 24, war als eines der größten Assets von Lotto24 der Kundenzugang der alten Tipp24 Kunden angegeben worden. Nun muss man im Q1 Bericht lesen, dass dies nun nicht mehr der Fall ist und Lotto24 als Kompensation von Tipp24 eine Zahlung in Höhe von (nur)500TEuro bekommt. Kennt jemand den Grund.
Ich habe den Kursanstieg in dieser Höhe nicht erwartet. Es wird weitere Kapitalerhöhungen geben. Weil der Aufbau der Kunden länger dauern wird als erwartet. Die Werbeaktionen sind zu teuer, insbesondere die Fernsehwerbung. Der Erfolg der Fernsehwerbung ist zweifelhaft. Weiterhin bekommt Lotto24 nicht die gleichen Provisionssätze von den Landeslotterien als Tipp24 damals.
Ich habe den Kursanstieg in dieser Höhe nicht erwartet. Es wird weitere Kapitalerhöhungen geben. Weil der Aufbau der Kunden länger dauern wird als erwartet. Die Werbeaktionen sind zu teuer, insbesondere die Fernsehwerbung. Der Erfolg der Fernsehwerbung ist zweifelhaft. Weiterhin bekommt Lotto24 nicht die gleichen Provisionssätze von den Landeslotterien als Tipp24 damals.
Ich lass mich nicht nervös machen. Die Aktie wird schon noch richtig einschlagen.
Über das Risiko der Notwendigkeit einer Kapitalerhöhung sollte man sich aber wohl bewusst sein. Zwischen den Zeilen wurde ja bereits im Bericht zum 1.Q die evtl. Notwendigkeit weiterer Kapitalerhöhungen angekündigt.
Bis zur Erreichung der Gewinnschwelle dürfte es noch 2-3 Jahre dauern....
Bis zur Erreichung der Gewinnschwelle dürfte es noch 2-3 Jahre dauern....
Ich habe mal bei Lott24 nachgefragt. Fundamental liegt die Fa. voll im Plan. Die Entwicklung deckt sich mit den Erwartungen. Es gibt eine größere, unbekannte Verkaufsorder, deren Auftraggeber Lotto24 aber derzeit nicht bekannt ist.Ich hoffe mal, die Bestände des Verkäufers sind bald glatt gestellt, sodass es wieder in die andere Richtung gehen kann...
Insiderhandel, jemand braucht dringend Geld und verramscht seinen Bestand, ... kann viele Gründe haben... welche das sind wüsste ich aber auch gern ;-)
Betrifft HV am 07.08.
Vielleicht deshalb:
TAGESORDNUNG
mit Vorschlägen zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nach
HGB und des gebilligten Einzelabschlusses nach IFRS sowie der
jeweiligen Lageberichte der Lotto24 AG für das Geschäftsjahr
2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben
gemäß § 289 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss nach HGB und den Einzelabschluss nach IFRS am
14. März 2013 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung
hierzu entfällt damit entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen. Auch die weiteren unter diesem
Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer
Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, Entlastung
zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben,
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu bestellen.
5. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen
Genehmigten Kapitals 2013 mit der Möglichkeit des
Bezugsrechtsausschlusses u.a. bei Ausnutzung gegen
Sacheinlagen und entsprechende Satzungsänderungen
Der Vorstand wurde mit Feststellung der Satzung unter Punkt
2.1(c) des Beschlusses vom 27. April 2012 über den Formwechsel
der Gesellschaft, eingetragen in das Handelsregister der
Gesellschaft am 16. Mai 2012, ermächtigt, das Grundkapital bis
zum 31. März 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, ganz
oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt
EUR 3.542.544 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Von der
Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht; das
genehmigte Kapital beträgt weiterhin EUR 3.542.544. Die im
Rahmen des Formwechselbeschlusses vom 27. April 2012 erteilte
Ermächtigung gilt noch bis zum 31. März 2017.
Vor dem Hintergrund der im vergangenen Jahr erfolgten Erhöhung
des Grundkapitals der Gesellschaft im Rahmen des
Bezugsangebots an die Aktionäre der Tipp24 SE von EUR
7.985.088 auf gegenwärtig EUR 13.973.904 und um
sicherzustellen, dass die Gesellschaft jederzeit in der Lage
ist, ihre Eigenkapitalausstattung nach den sich ergebenden
Erfordernissen und Möglichkeiten flexibel und nachhaltig
anpassen zu können, soll das Genehmigte Kapital 2012/I durch
ein neu zu schaffendes genehmigtes Kapital ersetzt werden. Das
neu zu schaffende genehmigte Kapital soll den gesetzlichen
Höchstbetrag der Hälfte des derzeitigen Grundkapitals der
Gesellschaft, also EUR 6.986.952, umfassen und bis zum 6.
August 2018 ausgeübt werden können (Genehmigtes Kapital 2013).
Im Wege einer redaktionellen Änderung soll zudem der bisherige
Absatz 3 von § 4 in dessen neu gefassten Absatz 2 eingefügt
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demnach vor, zu
beschließen:
a) Das Genehmigte Kapital 2012/I sowie § 4 Absatz 2
und 3 der Satzung werden aufgehoben.
b) Es wird ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von
EUR 6.986.952 geschaffen.
Hierzu wird in § 4 der Satzung ein neuer Absatz (2) mit
folgendem Wortlaut eingefügt:
'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6.
August 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe
neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, ganz oder in
Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR
6.986.952 (in Worten: sechs Millionen
neunhundertsechsundachtzigtausendneunhundertzweiundfünfzig
Euro) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Den Aktionären
ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen
Aktien können auch von einem oder mehreren durch den
Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1
Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes
über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären
anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist
jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen
auszuschließen:
(a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
(b) für Aktien mit einem anteiligen Betrag des
Grundkapitals von bis zu EUR 3.542.544 bei
Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zweck des (auch
mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen
oder Beteiligungen an Unternehmen, zum Erwerb sonstiger
Vermögensgegenstände (einschließlich Forderungen Dritter
gegen die Gesellschaft oder mit der Gesellschaft
verbundene Unternehmen) sowie gegen Bar- oder Sacheinlagen
zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der
Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener
Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften;
(c) für die Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber
von zu begebenden Optionen, Wandelschuldverschreibungen
oder Wandelgenussrechten;
(d) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn
der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für
Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt
der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich
unterschreitet. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts
gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG aufgrund
dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt
5,7 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im
Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung nicht
überschreiten. Auf diese Höchstgrenze ist der anteilige
Betrag des Grundkapitals (endgültig) anzurechnen, der auf
neue Aktien entfällt, die nach Einberufung der
Hauptversammlung vom 7. August 2013 aufgrund der Ausübung
des Genehmigten Kapitals 2012/I unter Ausschluss des
Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG
ausgegeben werden. Die Höchstgrenze von 5,7 % des
Grundkapitals vermindert sich außerdem um den anteiligen
Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen
Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit
des Genehmigten Kapitals 2013 unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz
5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die
Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen
Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien
entfällt, die zur Bedienung von Options- oder
Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder
Wandlungsrecht oder mit Options- oder Wandlungspflicht
auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während
der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2013 unter
Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung
von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
Vielleicht deshalb:
TAGESORDNUNG
mit Vorschlägen zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nach
HGB und des gebilligten Einzelabschlusses nach IFRS sowie der
jeweiligen Lageberichte der Lotto24 AG für das Geschäftsjahr
2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben
gemäß § 289 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss nach HGB und den Einzelabschluss nach IFRS am
14. März 2013 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung
hierzu entfällt damit entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen. Auch die weiteren unter diesem
Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer
Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, Entlastung
zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben,
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu bestellen.
5. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen
Genehmigten Kapitals 2013 mit der Möglichkeit des
Bezugsrechtsausschlusses u.a. bei Ausnutzung gegen
Sacheinlagen und entsprechende Satzungsänderungen
Der Vorstand wurde mit Feststellung der Satzung unter Punkt
2.1(c) des Beschlusses vom 27. April 2012 über den Formwechsel
der Gesellschaft, eingetragen in das Handelsregister der
Gesellschaft am 16. Mai 2012, ermächtigt, das Grundkapital bis
zum 31. März 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, ganz
oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt
EUR 3.542.544 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Von der
Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht; das
genehmigte Kapital beträgt weiterhin EUR 3.542.544. Die im
Rahmen des Formwechselbeschlusses vom 27. April 2012 erteilte
Ermächtigung gilt noch bis zum 31. März 2017.
Vor dem Hintergrund der im vergangenen Jahr erfolgten Erhöhung
des Grundkapitals der Gesellschaft im Rahmen des
Bezugsangebots an die Aktionäre der Tipp24 SE von EUR
7.985.088 auf gegenwärtig EUR 13.973.904 und um
sicherzustellen, dass die Gesellschaft jederzeit in der Lage
ist, ihre Eigenkapitalausstattung nach den sich ergebenden
Erfordernissen und Möglichkeiten flexibel und nachhaltig
anpassen zu können, soll das Genehmigte Kapital 2012/I durch
ein neu zu schaffendes genehmigtes Kapital ersetzt werden. Das
neu zu schaffende genehmigte Kapital soll den gesetzlichen
Höchstbetrag der Hälfte des derzeitigen Grundkapitals der
Gesellschaft, also EUR 6.986.952, umfassen und bis zum 6.
August 2018 ausgeübt werden können (Genehmigtes Kapital 2013).
Im Wege einer redaktionellen Änderung soll zudem der bisherige
Absatz 3 von § 4 in dessen neu gefassten Absatz 2 eingefügt
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demnach vor, zu
beschließen:
a) Das Genehmigte Kapital 2012/I sowie § 4 Absatz 2
und 3 der Satzung werden aufgehoben.
b) Es wird ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von
EUR 6.986.952 geschaffen.
Hierzu wird in § 4 der Satzung ein neuer Absatz (2) mit
folgendem Wortlaut eingefügt:
'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6.
August 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe
neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, ganz oder in
Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR
6.986.952 (in Worten: sechs Millionen
neunhundertsechsundachtzigtausendneunhundertzweiundfünfzig
Euro) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Den Aktionären
ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen
Aktien können auch von einem oder mehreren durch den
Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1
Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes
über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären
anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist
jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen
auszuschließen:
(a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
(b) für Aktien mit einem anteiligen Betrag des
Grundkapitals von bis zu EUR 3.542.544 bei
Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zweck des (auch
mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen
oder Beteiligungen an Unternehmen, zum Erwerb sonstiger
Vermögensgegenstände (einschließlich Forderungen Dritter
gegen die Gesellschaft oder mit der Gesellschaft
verbundene Unternehmen) sowie gegen Bar- oder Sacheinlagen
zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der
Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener
Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften;
(c) für die Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber
von zu begebenden Optionen, Wandelschuldverschreibungen
oder Wandelgenussrechten;
(d) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn
der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für
Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt
der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich
unterschreitet. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts
gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG aufgrund
dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt
5,7 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im
Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung nicht
überschreiten. Auf diese Höchstgrenze ist der anteilige
Betrag des Grundkapitals (endgültig) anzurechnen, der auf
neue Aktien entfällt, die nach Einberufung der
Hauptversammlung vom 7. August 2013 aufgrund der Ausübung
des Genehmigten Kapitals 2012/I unter Ausschluss des
Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG
ausgegeben werden. Die Höchstgrenze von 5,7 % des
Grundkapitals vermindert sich außerdem um den anteiligen
Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen
Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit
des Genehmigten Kapitals 2013 unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz
5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die
Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen
Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien
entfällt, die zur Bedienung von Options- oder
Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder
Wandlungsrecht oder mit Options- oder Wandlungspflicht
auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während
der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2013 unter
Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung
von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
Also hier scheint niemand zu wissen, warum dieser Absturz geade passiert.
Schade....
Ich sehe keine Meldungen, die diesen Kursverlauf rechtfertigen.
Oder kann man von Kursmanipulation sprechen ?
Schade....
Ich sehe keine Meldungen, die diesen Kursverlauf rechtfertigen.
Oder kann man von Kursmanipulation sprechen ?
Könnte daran liegen, dass auf der HV das genehmigte Kapital erhöht werden soll. Kapital der Fa. bislang bei 13,97 Mio €. (1 €/Aktie) Zusätzlich genehmigtes Kapital bislang ca. 3,5 Mio €, wovon allerdings bislang kein Gebrauch gemacht wurde. Dieses soll jetzt auf knapp 7 Mio € erhöht werden. Es wollen scheinbar einige Vorher raus und nehmen die Gewinne mit. Ich hoffe, wenn der Abgabedruck sinkt, zieht der Kurs wieder an. Ich bleibe dabei. (Natürlich keine Empfehlung)
Jetzt zieht sie wieder an. Hier wurden wohl einige SL ausgelöst...
27.03.24 · EQS Group AG · Lotto24 |
27.03.24 · EQS Group AG · Lotto24 |
08.05.23 · wallstreetONLINE Redaktion · Jungheinrich |