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    Distanz zu neu erbauter Wohnanlage? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.07.12 21:34:05 von
    neuester Beitrag 16.08.12 08:01:47 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.175.384
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      schrieb am 06.07.12 21:34:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Unsere kleine ETW-Gemeinschaft bewohnt ein zweistöckiges Doppelhaus.
      Die bisherigen benachbarten weiteren Einzel-, oder Doppelhäuser haben gleiche Höhen.

      Unser Grundstück ist besonders groß (schöner Garten) und alles in bester-, zentraler Lage.

      Nun wird derzeit mit ca. 3 Meter Grenzabstand (zu unserem Garten, der natürlich auch Bauland wäre) auf einer freigemachten Fläche ein ganz neues Wohnviertel mit 5 stöckigen Häusern erstellt.

      Ich habe so dichte Grenzbebaung, die sozusagen unseren Garten als Abstandshalter zu den Türen und Fenstern des neuen Wohnviertels nutzt, noch nie gesehen.

      Vor Jahren gab es mal eine Info, daß auf diesem Gelände irgendwann Reihenhäuser errichtet würden. Und nun wächst da auf engstem Raum ein 'neuer Stadtteil' mit fünfstöckigen Häusern.

      Frage:
      Gibt das Baurecht bei 3m Grenzabstand für 5 Etagenhäuser mit Haustür und Fenstern in der geschilderten Situation ohne Tricksereien Zustimmung?


      Vermutl. sind ca. 200m weiter 3 Hochhäuser beabsichtigt.
      Der Bebaungsplan enthält dort nur weitere 5-Etagenhäuser.

      Es gibt jedoch typische Fächenmakierungen für 3 Hochhäuser.

      Auf gezielte Nachfrage gab es (vermutl. von einem Bauleiter) die einsilbige Antwort, es würden derzeit noch spezielle Planungen laufen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.07.12 22:15:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi,
      baurecht ist landesrecht.
      insofern googel mal nach deiner landesbauordnung aktuelle fassung. da findest du ales zu den abstandsflächen. 3 meter sind aber nicht unüblich.
      wenn es einen bebauungsplan gibt und dort 5 etagen zugelassen sind warum wunderst du dich dann darüber ?
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 06.07.12 23:48:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      schlier,

      natürlich gehe ich bei dem Zigmillionenprojekt davon aus, daß juristisch alles rechtens ist.

      Komme mir nur übertölpelt vor, weil vor Jahren von den polit. Parteien/Ortsbeirat einvernehmlich mit den Anwohnern die Art der Bebauung vorbereitend besprochen wurde (nämlich Reihenhäuser, Supermarkt, Kleingewerbe). Die Anwohner waren ruhiggestellt.

      Die Realität kommt jetzt plötzlich wie ein Überfall. Keine Zeit für Widerspruch.
      Die Tatsachenentscheidung wurde sozusagen erzwungen.

      Daß bei der jetzigen Genehmigung eventueller Ermessensspielraum bis zur Grenze strapaziert wurde erscheint mir sicher.

      Die ehemaligen Vereinbarungen waren wohl vom Anfang an nur Beruhigungspillen.
      Avatar
      schrieb am 07.07.12 14:34:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Irgendwas muss ja bezüglich der Bauhöhe im Flächenwidmungsplan stehen. Natürlich kommt es schon mal vor, dass gewisse Politiker den Plan zugunsten von sich selbst oder ihren Freunden ändern. Da sollte aber zumindest eine Art von Besprechung stattfinden.
      Avatar
      schrieb am 07.07.12 22:24:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      minister.grasser,

      danke für Deinen Kommentar.

      Die Anlieger saßen alle noch auf den vor Jahren erstellten Nutzungsplänen. Nämlich im wesentlichen Reihenhäuser.

      Dann kamen ohne Ankündigung die in kürzester Zeit erstellten und gerade im Endstadium befindlichen Rohbauten. Bis man realisierte was da geschah, waren es vollendete Tatsachen.

      Natürlich kommt es schon mal vor, dass gewisse Politiker den Plan zugunsten von sich selbst oder ihren Freunden ändern.

      Ja, so ist das wohl gelaufen.

      Gruß

      :(

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      Avatar
      schrieb am 08.07.12 10:43:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ergänzung
      für minister.grasser

      Natürlich kommt es schon mal vor, dass gewisse Politiker den Plan zugunsten von sich selbst oder ihren Freunden ändern.

      Tatsächlich fand vor ca. einem Jahr ein Politikerwechsel statt.

      Der Geländeeigentümer wußte wohl immer genau was er bauen wollte.
      All die Jahre in denen nichts geschah, wartete der Eigentümer in Wirklichkeit nur auf diesen Politikerwechsel.

      Nun konnte er sofort loslegen.

      Ja, so wird's gelaufen sein.
      Und ich weiß einmal mehr, wen ich nicht wählen darf.

      :(
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 16:45:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mein Beileid, solche Entscheidungen sind oft mit Vetternwirtschaft und falschen Begünstigungen verbunden....tut mir leid für dich...
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 20:28:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also, ich vermute fast, dass laut Fächenwidmungsplan (Nutzungsplan??) die höhere Bebauung schon immer möglich war. Denn dass dieser Plan in einer Nacht und Nebel Aktion geändert wurde, von der man nichts mitbekommt, kann ich nicht glauben, D ist ja keine Bananenrepublik, nicht mal am Land;).

      In Wien kann man sich z.B. online gut informieren http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktue…

      Daneben braucht man natürlich auch ne Baubewilligung und da gibts von Seiten der Behörde nen, sagen wir mal, "Ermessensspielraum".
      Avatar
      schrieb am 12.07.12 22:52:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      ForlanDiego und minister.grasser,

      nehme es langsam gleichmütiger.

      So scheint's ja oft und fast überall im Leben zu gehen.
      Wenn ein Ziel vorhanden ist (hier auf beschränkter-, aber wertvoller Fläche maximalen Gewinn zu erzielen) werden alle Register für Erfolg eingesetzt.

      Ich habe jedenfalls gelernt bei einer nicht beabsichtigten-, aber doch möglichen Wohnungsänderung noch genauer auf eventuelle künftige Beeinträchtigunge zu achten.

      Außerdem weiß ich natürlich, dass sowieso alles im Fluß ist.

      Ich versuche mich nicht mehr zu ärgern und werde (bis auf weiteres) damit leben.

      Das Thema ist damit für mich erledigt.

      Gruß
      xn
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 19:20:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      http://immobilien.diepresse.com/home/oesterreich/1269916/Wie…

      Ein Beitrag zu dem an sich sehr brisanten und relevanten Thema.

      A verkauft billig, weil er das Grundstück nicht vernünftig nützen darf (Bauhöhe, Errichtung einer Zufahrt, sonstige Einschränkungen...), B kaufts billig und bekommt zufällig relativ bald die Genehmigung.:mad:
      Avatar
      schrieb am 06.08.12 09:10:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      minister.grasser,

      danke für Deinen Kommentar.

      Tja, so läuft es bei unserem betreuten Denken.

      Wenn jemand trotzdem sein Recht durchsetzen will ist das gegen die gerade Oberen unmöglich.

      Will mal halb im Spaß aber trotzdem mit etwas eigenständigem Denken im Hinterkopf kommentieren:

      Zur Zeit der Blutrache mit wachen und bewaffneten Bürgern wären solche Dinge sicher nicht so bedenkenlos durchgezogen worden.

      Gruß
      xn
      Avatar
      schrieb am 13.08.12 10:26:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.361.896 von xnickel am 06.07.12 21:34:05Ganz ehrlich und Schonungslos:

      Freue dich, dass es Reihenhäuser sind und kein Asphaltmischwerk ist.
      http://www.wz-newsline.de/lokales/wuppertal/streit-um-das-as…
      Dann hättest du noch massive Vermögenseinbußen aufgrund des Wertverlustes der veränderten Lage...

      Ärgere dich nicht so viel, sonst nimmst du dir selbst das Lebensgefühl, das dein Haus dir eigentlich bieten sollte...

      Vielleicht sollte man eine Firma gründen, die ein Haus einfach abbaut und woanders wieder aufbaut...
      Avatar
      schrieb am 14.08.12 09:16:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Tobias79,

      nun sehe ich zufällig routinemäßig nochmal in den Thread und treffe Deinen Beitrag.

      Also 1. sind es keine Reihenhäuser sondern 5 Etagenbauwerke fast auf der Grenze.

      Und 2. handelt es sich um Wohngebiet und kein Industriegelände. Schließlich ist es eine exzellente innerstädtische Lage in einer der teuersten großen deutschen Städte.

      Vielleicht sollte man eine Firma gründen, die ein Haus einfach abbaut und woanders wieder aufbaut...

      Ja, ich würde darüber nachdenken. Aber schließlich kriegt man in der Angelegenheit die Miteigentümer nie zu einer Meinung.
      Das wertvolle Grundstück würde jedenfalls die Kosten decken.

      Gruß
      ;)
      Avatar
      schrieb am 15.08.12 14:22:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      Dann wieder ein ehrlicher und direkter Rat:

      Tausche ein Teil des Sachvermögen Haus gegen Sachvermögen Gold.

      Verkaufe deine ETW in bester Lage und ziehe in den Speckgürtel. Dann verbleibt ein Rest Vermögen, den du in Gold und Silber investieren kannst.

      Da es Etagenwohnungen sind, besteht ganz ehrlich die Gefahr, dass sich bei Einzug "unerwünschter Mieter" auch dein ETW-Wert verringern wird. Zwar nicht jetzt oder in 5 Jahren - aber in 10 Jahren, wenn die Etagenwohnungen abgewohnt sind und die Renovierung durch den/die Eigentümer ausbleibt.

      Auch wenn mein Rat "unkonventionell" und "völlig abseits der Mainstream-Meinung" ist, so ist er ehrlich gemeint.
      Avatar
      schrieb am 16.08.12 08:01:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ja Tobias79,

      ein wirklich guter Rat.

      Aber schon längst kreuz und quer von mir durchdacht.
      Übrigens, auch den Mitbewohnern schon immer als (diskutiertes) Hauptproblem bekannt.

      Glaube mir einfach, das ist mit Ortskenntnis am besten zu entscheiden.

      Gruß
      xn


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