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    Rabbiner: Schwerster Angriff seit dem Holocaust (Thema: Beschneidungen) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.07.12 12:58:36 von
    neuester Beitrag 27.07.12 22:28:31 von
    Beiträge: 133
    ID: 1.175.521
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      schrieb am 13.07.12 12:58:36
      Beitrag Nr. 1 ()


      Rabbiner wettern gegen das Beschneidungsurteil „Schwerster Angriff seit dem Holocaust“
      12.07.2012 — 18:18 Uhr

      Der Streit um das Kölner Beschneidungs-Urteil eskaliert!

      Vor allem die Juden in Deutschland sind wütend. Von der Konferenz Europäischer Rabbiner wird die Entscheidung des Gerichts als schwerster Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust betrachtet.

      „Ein Verbot der Beschneidung stellt die Existenz der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland infrage”, sagte der Präsident des Verbandes, der Moskauer Rabbiner Pinchas Goldschmidt, am Donnerstag in Berlin. „Sollte das Urteil Bestand haben, sehe ich für die Juden in Deutschland keine Zukunft.

      Er gehe jedoch davon aus, dass die Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen gesetzlich in der Bundesrepublik verankert wird.

      Die Beschneidung sei Grundlage für jüdisches Selbstverständnis, betonte Goldschmidt, die rechtliche Überlieferung des Judentums (Halacha) schreibe sie acht Tage nach der Geburt eines Jungen vor. In dieser Frage gebe es absolute Einigkeit zwischen orthodoxen und liberalen Juden.

      ZOFF-TALK BEI ANNE WILL

      In der TV-Talksendung „Anne Will“ zeichnete Rabbiner Yitshak Ehrenberg am Mittwochabend ebenfalls ein düsteres Bild: „Dieses Urteil tötet das Judentum in Deutschland!:confused:“ Und der Rabbi stellt klar: „Wir machen weiter!“

      Klare Unterstützung gab's für Ehrenberg von der Muslimin Khola Maryam Hübsch. Sie sagte in der Sendung: „Hätte ich einen Sohn, ich würde ihn beschneiden lassen!“ Das sei ein minimaler Eingriff! Die Kinder würden nicht grausam und barbarisch verstümmelt.

      Ali Dere, Präsident der türkisch-Islamischen Union DITIB in Köln, erklärte nach einem Treffen mit deutschen Politikern, das Gespräch habe den Teilnehmern „die internationale Betroffenheit und die weitreichenden Wirkungen in den Religionsgemeinschaften, die dieses Urteil ausgelöst hat, deutlich vor Augen geführt“. Nach dem „folgenreichen Urteil“ bestehe „dringender Handlungsbedarf“.

      DAS URTEIL

      Das Kölner Landgericht hatte in seiner umstrittenen Entscheidung die Auffassung vertreten, die Beschneidung von Jungen aus rein religiösen Gründen sei als Körperverletzung strafbar.

      Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die im Islam und im Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“. Das rechtskräftige Kölner Urteil ist für andere Gerichte nicht bindend.

      Rabbiner Goldschmidt bezeichnete es als erschreckend, dass nach Umfragen eine Mehrheit der Bevölkerung das Kölner Urteil begrüße. Das Kölner Urteil weise daraufhin, dass Muslime und Juden in Europa nicht mehr „salonfähig” seien. Im 19. Jahrhundert sei der Antisemitismus noch religiös definiert worden. „Die neue Sprache des Antisemitismus ist die Sprache der Menschenrechte”, sagte Goldschmidt und zitierte damit den Londoner Großrabbiner Jonathan Sachs.

      Das Urteil sei seiner Ansicht nach Teil einer Folge von Angriffen auf religiöse Minderheiten in Europa. Dazu gehörten die Einschränkungen für den Minarettbau in der Schweiz, das Burkaverbot in Frankreich sowie das Schächtverbot in den Niederlanden.

      http://www.bild.de/politik/inland/beschneidung/rabbiner-wett…


      Nun meine Frage: wie lange kann diese perverse (öffentliche !) Verharmlosung des Holocaust eigentlich noch geduldet werden? Was bilden sich diese Herrschaften eigentlich ein?:eek:
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 13:09:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wo leugnet hier jemand den Holocaust ? Wo kann ich in Deinem Posting bitte lesen ?

      Und was hat Deiner Meinung nach die Beschneidung von Jungen mit dem Holocaust zu tun ?
      1 Antwort
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      schrieb am 13.07.12 13:09:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn diese Verharmlosung von Juden kommt, dann ist es doch ok.

      Aber wehe einer von euch/uns verharmlost den Holocaust........auweia.... ;)

      Eine ABSOLUT lächerliche DISKUSSION!

      Religionsfreiheit kann hier in Deutschland nicht vor dem Gesetz stehen.


      Wenn dies so sein sollte, gründe ich eine Religion, die es mir verbiete Steuern zu bezahlen. ;)
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 13:12:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zirkumzision eines Jungen (Zentralasien, vermutlich Turkmenistan, etwa 1865–1872, restaurierter Albuminpapierabzug)

      Die Zirkumzision (von lat. circumcido, rings abschneiden[1]), auch Beschneidung (des Mannes) ist die teilweise oder vollständige Entfernung der männlichen Vorhaut. Die Zirkumzision ist der weltweit häufigste chirurgische Eingriff. Er wird meist aus religiöser und kultureller Motivation durchgeführt, selten als medizinische Behandlungsmaßnahme (vorrangig bei Verengung der Vorhaut). Als eine vorbeugende effiziente Maßnahme gegen die HIV-Ansteckung in Hochrisikogebieten empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation auch die Zirkumzision.[2] Gegenwärtig sind schätzungsweise zwischen 25 %[3][4] und 33 %[5][6] der männlichen Weltbevölkerung beschnitten. Die Beschneidung gilt im Judentum als Gebot Gottes. Im Koran wird sie nicht erwähnt (der Islam ist eine Buchreligion); gleichwohl ist sie als Sunna (‚Brauch, gewohnte Handlungsweise, überlieferte Norm‘) weit verbreitet.

      Zirkumzision ist umstritten, wenn auch nicht annähernd in einem Maße, das mit dem der universellen Ächtung der Beschneidung weiblicher Genitalien vergleichbar wäre. Im angelsächsischen Bereich gibt es schon länger eine gesellschaftliche Debatte zwischen Gruppen, die sich dagegen einsetzen ("Intaktivisten"-Bewegung),[7][8][9][10][11] und Gruppen, die Beschneidung befürworten.[12][13][14] Umstritten sind insbesondere medizinischer Nutzen und Risiken, ethische und rechtliche Aspekte sowie die Beurteilung im Hinblick auf die Menschenrechte.

      In Deutschland ist die Zirkumzision nicht explizit gesetzlich geregelt. Es galt lange als herrschende Meinung der Rechtswissenschaft, dass die religiös motivierte Zirkumzision Minderjähriger durch einen Arzt nicht den Tatbestand der Körperverletzung erfülle.[15] Die in Teilen der rechtswissenschaftlichen Literatur vertretene neuere Gegenmeinung kann hinsichtlich der Tatbestandsmäßigkeit jedoch als herrschend angesehen werden. Hinsichtlich der Wirksamkeit der elterlichen Einwilligung ist der Streitstand offen.[16] Ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012[17] folgte dieser neueren Auffassung und löste damit eine breite und teilweise international aufgenommene Debatte aus.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision

      Mal abgesehen davon, daß Sex mit einem beschnittenen Mann schöner und hygienischer ist.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 13:16:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.382.796 von Loserin am 13.07.12 13:09:19
      Und was hat Deiner Meinung nach die Beschneidung von Jungen mit dem Holocaust zu tun ?


      Gar nichts.

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      schrieb am 13.07.12 13:35:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ein neugeborenes Kind in Deutschland muß das Recht haben, ohne Verstümmelung und religiöse Bevormundung aufzuwachsen. Da eine Willenserklärung des Kindes im Säuglingsalter nicht möglich ist, hat eine Beschneidung zu unterbleiben. Das deutsche Rechtssystem sollte sich dahingehend nicht von religösen Sekten beeinflussen lassen.

      Die Eltern, gleich welchen Glaubens, haben ihrem Kind die volle Selbstbestimmung über seine eigene Religösität zu überlassen. Eine religöse Prägung hat zu unterbleiben, weil sonst das Kind in seiner Entscheidung beeinflußt würde.

      Bei mir z.B. hätte als Kind die Möglichkeit bestanden, der evangelische Kirche beizutreten. Andere Glaubensgemeinschaften waren nicht präsent. Dementsprechend wurde ich von meinen Eltern gefragt, ob ich religiös wäre und dort beitreten möchte, mit dem Hinweis, daß sich damit für mich Pflichten ergeben und ich verschiedenes auswendig zu lernen hätte, und zudem würden dadurch Kosten entstehen. Diese Vorwarnungen haben mich davon abgehalten, religiös zu werden, aber ich hatte die freie Entscheidung, und so muß es sein. Eltern haben darauf keinen Einfluss zu nehmen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 13:42:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.382.936 von Geldler am 13.07.12 13:35:11Die Bar Mitzwa erleben jüdische Jungen im Alter von 13 Jahren.
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 13:45:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Im Mai 2012 fällte das Landgericht Köln als zweite Instanz ein Urteil zur rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen (Näheres hier). Das Urteil löste eine lebhafte Diskussion aus. Es stuft die Beschneidung eines Jungen als Körperverletzung ein, welche durch eine religiöse Motivation und den Wunsch der Eltern nicht gerechtfertigt wird. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiegt konkurrierende Rechtsgüter wie das Recht der Eltern auf Religionsfreiheit und auf Erziehungsfreiheit.

      Jede Zuwiderhandlung ist somit ein Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und mE gegen die Meschenrechte. :O
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 13:48:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von Loserin: Die Bar Mitzwa erleben jüdische Jungen im Alter von 13 Jahren.


      Dann muß das Kind eine faire Chance bekommen, sich dieser zu entziehen. Die Willenserklärung des Jungen ist dabei von einem unabhängigem Gutachter einzuholen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 13:51:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.382.986 von Geldler am 13.07.12 13:45:11http://blog.zeit.de/joerglau/2012/07/13/die-beschneidung-der…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://blog.zeit.de/joerglau/2012/07/13/die-beschneidung-der…

      Jörg Lau
      Die Beschneidung der Religionsfreiheit
      Von Jörg Lau 13. Juli 2012 um 12:26 Uhr

      Wie um alles in der Welt sind wir denn bloß hierhin gekommen? Ein deutsches Landgericht urteilt, dass das Recht des Kindes auf Unversehrtheit über dem Recht der Eltern steht, aus religiösen Gründen die Beschneidung eines Sohnes vornehmen zu lassen – und innerhalb von Wochen ist von einer der “vielleicht schwersten Attacken auf jüdisches Leben in Europa in der Post-Holocaust-Welt” die Rede – so der Vorsitzende der Europäischen Rabbinerkonferenz Pinchas Goldschmidt.

      Dabei war der Fall eines muslimischen Jungen der Anlass für die Rechtssprechung gewesen. Ein Kölner Arzt hatte im November 2010 den vierjährigen Sohn eines aus dem Irak stammenden Paares beschnitten. Es war, wie Yassin Musharbash in der ZEIT dargelegt hat, zu (durchaus üblichen) Nachblutungen gekommen. Die Mutter war dadurch in Panik geraten, hatte in verwirrtem Zustand um Hilfe gerufen und war mit ihrem Sohn in die Notaufnahme gekommen, wo die kaum des deutschen mächtige Frau Angaben machte (oder so verstanden wurde), dass ihr Sohn “in einer Wohnung mit der Schere” beschnitten worden sei. Es kam zur Anklage gegen den Arzt, die in erster Instanz niedergeschlagen wurde, in zweiter Instanz aber kam es dann zu dem Urteil mit den folgenschweren Sätzen über den Vorrang der Unversehrtheit.

      Beschneidung als Körperverletzung: Aus einem Urteil in Sachen eines vierjährigen Muslims ist nun eine “Attacke auf das jüdische Leben” geworden. Juden und Muslime erklären vereint, sie sähen ihre Religionsfreiheit gefährdet und gar die Zukunft jüdischen beziehungsweise muslimischen Lebens auf Messers Schneide, wenn dieser unpassende Wortwitz hier erlaubt sei. Aus einer Verkettung von Missverständnissen ist ein Kulturkampf geworden.

      Ich glaube nicht, dass das Kölner Urteil Auswirkungen auf eine Jahrtausende alte Praxis haben wird, die konstitutiv für die beiden Religionsgemeinschaften ist. Allein die Anmaßung der treibenden Oberstaatsanwältin und des Landgerichts ist freilich atemberaubend. Das heißt eben nicht, dass es unter den Betroffenen keine Diskussion um diese Praxis gibt. Necla Kelek hat in ihrem Buch über türkische Männer eine extrem scharfe Kritik der Beschneidungsrituale in der Türkei formuliert. Ich teile nicht ihre Folgerungen, aber ihr Impuls, eine Debatte über Männlichkeitsriten anzuregen, ist berechtigt. Junge Juden, die nicht fest in der Orthodoxie verhaftet sind, machen es sich oft auch nicht leicht, wenn sie Eltern werden. Allerdings entscheiden sich die meisten doch für die Beschneidung als Zeichen für den Bund, als Zeichen dafür, dass die jüdische Geschichte weitergeht.

      Es gibt übrigens eine eigene Tradition von jüdischen Beschneidungswitzen. Einen besonders drastischen von Oliver Polak habe ich schon einmal in der ZEIT zitiert: “Warum sind jüdische Männer beschnitten? Weil eine jüdische Frau nichts anfasst, was nicht mindestens um 20 Prozent reduziert ist.” Berühmt ist auch folgende Episode aus der Comedy-Serie “Seinfeld“, in der die Bedenken gegen die Beschneidung auf geniale Weise thematisiert werden. (Allerdings wird auch hier das Kind dann eben doch beschnitten.)

      Aber eine interne Debatte um das Für und Wider ist das eine. Und eine über Gerichte und Meinungsumfragen geführte Debatte der Mehrheit über die vermeintlich rückständig-barbarische Minderheit ist etwas anderes. In der deutschen Debatte, die durch das Kölner Urteil aufgekommen ist, irritiert der bierernste Ton der Belehrung und der herablassenden Umerziehung der “archaischen Religionen”, die einfach nicht bereit sind, ihre blutigen Rituale weiter symbolisch zu sublimieren. (Manchmal glaube ich einen Nachhall von dem protestantischen Zetern über die unbelehrbaren Katholen zu hören, die an die Wandlung von Wein zu Blut und Brot zu Fleisch glauben.)

      Der aufgeklärte Vorbehalt gegen die Juden – und daraus abgeleitet auch gegen die in ihrer Ritualverhaftetheit verwandten Muslime – ist plötzlich wieder da. Wie anders ist zu erklären, dass breite Mehrheiten hierzulande das Kölner Urteil für richtig halten? Unser Recht soll also jüdische und muslimische Jungen vor einer barbarischen Praxis schützen, der sie ihre “verstockten” Eltern unterwerfen? Wir kriminalisieren einen religiösen Ritus, der konstitutiv für die Zugehörigkeit zu den beiden abrahamitischen Bruderreligionen ist?
      Abenteuerlich, und undenkbar in Gesellschaften, die nicht wie unsere derart vom Gespenst der religiös-kulturellen Homogenität heimgesucht werden. Undenkbar in den USA oder Kanada – Ländern, in denen es weit verbreitet war oder ist, Jungen auch ohne religiöse Gründe zu beschneiden. Dort wird diese Praxis zwar inzwischen in Frage gestellt, doch niemand käme auf die Idee, religiös begründete Beschneidungen zu kriminalisieren.
      Es ist eine beängstigende Verspießerung unseres öffntlichen Lebens festzustellen, eine Verspießerung im Zeichen selbstgefälliger Pseudoaufgeklärtheit, die religiöses Anderssein unter der Flagge des Kinderschutzes und der Menschenrechte (im Fall Schächten/Halal: Tierschutz) zu erdrücken droht.
      Die Rabbiner hätten nicht gleich das H-Wort bemühen müssen, aber im Kern haben sie recht: Wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzt, ist jüdisches (und muslimisches) Leben in Deutschland bedroht. Schon jetzt ist Schaden entstanden: 70 Jahre nach der Schoah wird in Deutschland traditionelles jüdisches (und muslimisches) Leben kriminalisiert, und der Bürger nickt wohlgefällig mit dem Kopf dazu. Als wäre es nicht Aufgabe des Rechts, die Minderheit vor dem Absolutismus der Mehrheit zu schützen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 13:54:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.382.813 von Loserin am 13.07.12 13:12:18Du hast verschwiegen, dass die WHO-Aussage "unter der Maßgabe, dass sie ohne Zwang und nur bei Einwilligung des Betroffenen geschieht."

      Das ist bei der religiösen Verstümmelung keinesfalls gegeben.
      Wenn du meinst, dass Sex mit Verstümmelten hygienischer ist, scheinst du ansonsten nur Genitalschweine zu kennen, auf die sich auch die WHO-Empfehlung bezieht.
      In welchen Kreisen verkehrst du? :confused: :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 13:55:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wenn ich mir vorstelle, ich wäre in dem Alter zu solchen religösen Handlungen gezwungen worden... :mad:
      Womöglich hätte ich die ganze Bibel auswendig lernen müssen, voll mit Informationen, die keinem was nützen. Die Freiheit, nicht religiös zu sein, sollte jedes Kind haben. Wie können Eltern nur so einen Druck auf ihre Kinder ausüben?
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 14:00:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von AdHick: Das ist bei der religiösen Verstümmelung keinesfalls gegeben.
      Wenn du meinst, dass Sex mit Verstümmelten hygienischer ist, scheinst du ansonsten nur Genitalschweine zu kennen, auf die sich auch die WHO-Empfehlung bezieht.
      In welchen Kreisen verkehrst du? :confused: :eek:


      Ja, da beides, Wasser und Seife bereits erfunden wurde, sollte eine Nichtbeschneidung kein hygienisches Problem sein.

      Außerdem:

      Während des ganzen Lebens hält die Vorhaut die Eichel zart und feucht und schützt sie vor Verletzungen, Reibung und Austrocknung. Reibung (auch durch Kleidung) führt zu Verringerung der Reizbarkeit.

      ... es sei denn, sie wurde aus religiösen Gründen entfernt. :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 14:05:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh:

      Men's Health Daily Dose :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 14:09:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zitat von Loserin: Beschneidung als Körperverletzung: Aus einem Urteil in Sachen eines vierjährigen Muslims ist nun eine “Attacke auf das jüdische Leben” geworden. Juden und Muslime erklären vereint, sie sähen ihre Religionsfreiheit gefährdet und gar die Zukunft jüdischen beziehungsweise muslimischen Lebens auf Messers Schneide, wenn dieser unpassende Wortwitz hier erlaubt sei. Aus einer Verkettung von Missverständnissen ist ein Kulturkampf geworden.


      Die Lösung ist doch ganz einfach: Die lassen das mit der Beschneidung im Kindesalter mal schön bleiben. Das kann jeder selbst machen lassen, wenn er die Volljährigkeit erreicht hat. Die Freiheit der Religion ist doch gegeben, aber wer sagt denn, daß wir im Gegenzug auf Religionen Rücksicht nehmen müssen? Wenn die Schulkantine am Mittwoch nur ein Gericht mit Schweinefleisch hat, dann haben die Relionsfanatiker halt Pech gehabt... :O
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 14:16:20
      !
      Dieser Beitrag wurde von ArbiMod moderiert. Grund: Anstößige Bild(er) - Boardregel 8
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 15:11:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 15:13:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 15:35:14
      Beitrag Nr. 19 ()
      Obwohl ich Religioten fast Alles zutraue, das ist kaum zu glauben:

      Manche dieser Metzger nehmen den Pimmel des Kindes in den Mund!
      Dieses Baby (und wohl auch andere) starb, weil der Schlachter Herpes hatte:



      http://tentofabraham.wordpress.com/2012/04/30/some-orthodox-…

      Da krieg ich auch auch Herpes und Augenkrebs! :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 16:02:15
      Beitrag Nr. 20 ()
      Schweden hat es richtig gemacht - und dort wurde nicht gleich die Holocaust-Keule geschwungen:

      http://www.pflegewiki.de/wiki/Zirkumzision#Schweden

      Aber typisch Deutschland, mit der Geschichte versuchen alles mögliche durchzuboxen. Sympathie bekommen die Juden so sicherlich nicht. :keks:
      Ich hoffe, dass das Urteil bestehen bleibt und Bestand hat.

      Wer sich im Erwachsenenalter von seiner Vorhaut aus religiösen / ästhethischen Gründen verabschieden will, soll das gerne tun.
      Aber es für das Kind entscheiden - ohne medizinische Indikation - ist doch beschissen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 17:08:35
      Beitrag Nr. 21 ()
      Darf man eigentlich einem Hund noch den Schwanz kupieren oder die Ohren kürzen?
      Ich finde, die Verantwortung darüber sollte man auch dem Besitzer überlassen.

      Schließlich gehört der Hund im eigentumsrechtlichem Sinne dem Besitzer.

      Gehört das Kind eigentlich im eigentumsrechtlichem Sinne den Eltern?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 17:24:55
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.383.919 von Ines43 am 13.07.12 17:08:35Kupieren von Hunden ist durch das Tierschutzgesetz explizit verboten.
      Kinder werden vor Religioten bislang nicht explizit geschützt, implizit und damit wirkungslos allerdings durch Grundgesetz, Menschenrechte, Strafrecht etc.
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 17:30:28
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.382.739 von ConnorMcLoud am 13.07.12 12:58:36#1

      Mal rein theoretisch:

      Was wäre wenn irgend eine Religionsgemeinschaft in D für sich beanspruchen würde, aus religiösen Gründen zb Jungen die linke Hand abzuhacken oder Mädchen die Ohren abzuschneiden ?

      :confused:

      Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ja, Beschneidung von Mädchen aus religiösen Gründen nein ?

      :confused:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 17:30:35
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.383.919 von Ines43 am 13.07.12 17:08:35Laut Bibel gehört die Frau übrigens ihrem Manne, ebenso wie Vieh und Sklaven.
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 17:37:31
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.384.047 von Blue Max am 13.07.12 17:30:28"Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ja, Beschneidung von Mädchen aus religiösen Gründen nein ?"

      Jahwe macht doch keinen Bund mit Frauen! :rolleyes:
      Die Abrahamitischen Religionen sind reine Männersache.
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 18:04:56
      Beitrag Nr. 26 ()
      Zitat von Ines43: Darf man eigentlich einem Hund noch den Schwanz kupieren oder die Ohren kürzen?
      Ich finde, die Verantwortung darüber sollte man auch dem Besitzer überlassen.

      Schließlich gehört der Hund im eigentumsrechtlichem Sinne dem Besitzer.

      Gehört das Kind eigentlich im eigentumsrechtlichem Sinne den Eltern?


      Obligatorisches Schwanz kupieren ist in England z.B. verboten. Es darf nur gemacht werden, wenn der Hund Probleme damit hat. In Deutschland könnte es auch verboten sein, aber da kümmert man sich glaub ich weniger um Hunde.

      Wenn man das Kind als Eigentum betrachtet, dann hätten die Eltern das Recht, dieses einfach in die Mülltonne zu schmeißen. Sie haben aber die Fürsorgepflicht.
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 18:16:11
      Beitrag Nr. 27 ()
      Zitat von Blue Max: #1

      Mal rein theoretisch:

      Was wäre wenn irgend eine Religionsgemeinschaft in D für sich beanspruchen würde, aus religiösen Gründen zb Jungen die linke Hand abzuhacken oder Mädchen die Ohren abzuschneiden ?

      :confused:

      Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ja, Beschneidung von Mädchen aus religiösen Gründen nein ?

      :confused:


      Alle religiösen Praktiken haben mit den deutschen Gesetzen konform zu sein. Die Beschneidung ist es jetzt nicht mehr, und dafür gibt es gute Gründe.
      Natürlich können die Fanatiker weiter beschneiden, denn wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wehe das Kind mag im Erwachsenenalter seine Beschneidung nicht mehr und erinnert sich, wer ihm das angetan... :O
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 18:25:28
      Beitrag Nr. 28 ()
      Vielleicht wird dann auch endlich dieser u.ä. Vorschriften der Bibel wieder zu ihrem "Recht" verholfen:

      Wenn ein Mann einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der nicht auf die Stimme seines Vaters und seiner Mutter hört, und wenn sie ihn züchtigen und er trotzdem nicht auf sie hört, dann … sollen alle Männer der Stadt ihn steinigen und er soll sterben.

      – Dtn 21,18–21 EU

      In welchem Zeitalter leben wir eigentlich?? :confused:
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 19:05:55
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.383.121 von AdHick am 13.07.12 14:16:20Das ist ja nicht zu fassen. So eine ungeheuerliche Schweinerei gehört in Deutschland verboten.:mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 19:12:37
      Beitrag Nr. 30 ()
      Zitat von AdHick: Vielleicht wird dann auch endlich dieser u.ä. Vorschriften der Bibel wieder zu ihrem "Recht" verholfen:


      Vorschriften der Biber? Wußte gar nicht, wie brutal die sind. Die sollen froh sein, daß sie nicht mehr wegen ihres Felles gejagt werden. :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 22:12:16
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.384.537 von ConnorMcLoud am 13.07.12 19:05:55Tja, die Bibel wird überwiegend von Atheisten gelesen.
      Die "Gläubigen" haben in aller Regel keine Ahnung.
      Von der üblen Vorgeschichte ihres Vereines schon mal gar nicht. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 22:24:57
      Beitrag Nr. 32 ()
      Kleine Kostprobe, was das sexualfeindliche Christentum so hervorgebracht hat:

      "In Anlehnung an Mt 19,12 EU, Mt 5,26,30 EU[1] und Lk 23,29 EU praktizierten die Skopzen eine als „Vervollkommnung“[1] und „Reinigung“[1] verstandene, rituelle Verstümmelung bestimmter Geschlechtsmerkmale, primär der Genitalien. Auf diese Weise sollte die Fleischlichkeit des Menschseins überwunden werden, wodurch die Gläubigen dem Himmel nahezukommen glaubten. Ihrer Überzeugung nach war alles Unheil und alles Böse durch den Geschlechtsverkehr zwischen Adam und Eva in die Welt gekommen (Erbsünde) und Christi wahre Lehre habe auch die Praxis der Kastration umfasst.

      Um diese Einstellung glaubhafter zu machen, behaupteten die Skopzen, Jesus sei der erste Skopze gewesen: Das Abendmahl vor seiner Verhaftung (das Waschen der Füße seiner Apostel) stellten sie als die Kastration der Jünger durch ihren Meister dar.

      Bei den männlichen Skopzen erfolgte die „Vervollkommnung“ in zwei Stufen: die Entfernung der Hoden (das „kleine heilige Siegel“) und die zusätzliche Entfernung des Penis („das große heilige Siegel“).

      Bei den Frauen entsprachen jenem die Entfernung der Klitoris und die Ablation der Brüste. Jedoch fand die Klitorisentfernung eher selten statt; Brustentfernung wurde dagegen wesentlich häufiger praktiziert.

      Dabei gingen die Skopzen davon aus, dass der Mensch durch die Erbsünde und den Abeltod vom Teufel mit den „Satansmalen“ (Genitalien) ausgestattet wurde, die sie in Anlehnung an die Apokalypse (Offenbarung des Johannes) bei der Frau als besdna „Abgrund“ und beim Mann als den „Schlüssel zum Abgrund“ bezeichneten. Die Kastration selbst wurde als das „Besteigen eines weißen Rosses“ bezeichnet. Damit wurde der Skopze zum Apokalyptischen Reiter, dem Kämpfer um das Himmelreich."




      Weibliche Skopze




      Männlicher Skopze (großes Siegel)

      http://de.wikipedia.org/wiki/Skopzen
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 23:08:29
      Beitrag Nr. 33 ()
      "Bild des Tages" beim FOCUS:



      Bildunterschrift:
      "Trau ihm, er ist von der Kirche."

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.07.12 10:07:16
      Beitrag Nr. 34 ()
      Das Urteil sei seiner Ansicht nach Teil einer Folge von Angriffen auf religiöse Minderheiten in Europa. Dazu gehörten die Einschränkungen für den Minarettbau in der Schweiz, das Burkaverbot in Frankreich sowie das Schächtverbot in den Niederlanden.

      http://www.bild.de/politik/inland/beschneidung/rabbiner-wett…


      Nun meine Frage: wie lange kann diese perverse (öffentliche !) Verharmlosung des Holocaust eigentlich noch geduldet werden? Was bilden sich diese Herrschaften eigentlich ein?


      Um zu versuchen deine frage einigermaßen zu beantworten, vermutlich wird das leugnen dieses rechts der beschneidung im religiösen wahrheitsgehalt naturgesetzen gleichgestellt und das leugnen dieser von juden und moslems aufgestellten wahrheit m.e. mit recht unter schwerer strafe gestellt werden müssen ähnlich dem paragraf 130..

      Zitat.
      Wer den Holocaust öffentlich oder in einer Versammlung leugnet, verharmlost oder billigt, stört den öffentlichen Frieden. Nach Paragraf 130 ("Volksverhetzung") des Strafgesetzbuches drohen Tätern bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.12 11:33:46
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.385.821 von Nannsen am 14.07.12 10:07:16Um zu versuchen deine frage einigermaßen zu beantworten, vermutlich wird das leugnen dieses rechts der beschneidungim religiösen wahrheitsgehalt naturgesetzen gleichgestellt und das leugnen dieser von juden und moslems aufgestellten wahrheit m.e. mit recht unter schwerer strafe gestellt werden müssen ähnlich dem paragraf 130..

      Kapier ich nicht. Das "Recht" auf Beschneidung kann überhaupt nicht geleugnet werden, weil es kein Recht auf Beschneidung gibt! Ein Recht bezieht sich immer auf die Rechtsprechung als Grundlage, ergo auf die Gesetzeswerke und die sind bindend für alle Menschen in einem Land, ohne Ausnahme, auch nicht für Minderheiten, die glauben, kraft ihrer Religion einen Sonderweg als eigenmächtige Abwandlung an der Rechtsprechung vornehmen zu können. Kinder sind Schutzbefohlene, und 8 Tage alte Neugeborene stehen deshalb als unmündige Bündel unter dem BESONDEREN Schutz des Gesetzgebers!

      Dieser Konflikt zw. Religionen und universellen Menschenrechten war lange absehbar, und nur die Frage der Konfrontation war eine offene. Es wird Zeit für diese Problemstellungen!

      Das Gleiche war mit der Kath. Kirche zu bestaunen, als die Missbrauchsfälle an Kindern aufzuklären waren und die Kirche sich als Körperschaft als Staat im Staate zeigte und die Regie der Staatsanwaltschaft blockierte ... mit Leutheuser-Schnarrenberger als Justizministerin war das aber nicht zu machen!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.07.12 12:36:06
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.385.976 von TimeTunnel am 14.07.12 11:33:46Deine ausführungen sind selbstverständlich korrekt.

      Betrachte meinen beitrag einfach als persiflage auf eine bestimmte geisteshaltung, die es für richtig findet,denkverbote auszusprechen und unter strafe zu stellen...
      Avatar
      schrieb am 14.07.12 13:07:17
      Beitrag Nr. 37 ()
      Für meinen Teil bin ich schockiert über die Art und Weise, in der die dargestellten Juden und Muslime über das friedliebende Deutschland herfallen. Die Wahl der Mittel scheind zunehmend häftiger zu werden. "Schwerster Angriff seit dem Holocaust" - eine Entschuldigung für die verbale Entgleisung wäre wünschenswert. Zumindest ist hier eine öffentliche Richtigstellung dringend angebracht.

      Ich stimme der schon in einem früheren Beitrag hier geäußerten Feststellung zu, daß solche Agitationen auch meines Erachtens nicht dazu geeignet sind, friedlich miteinander zusammenzuleben.

      Ich denke, es besteht zunehmend Grund zu der berechtigten großen Sorge, daß genau solche Verhaltensweisen die Weichenstellungen dafür sind, daß sich die Geschichte wiederholen könnte:

      http://www.deutschlanddokumente.de/jdnAsyl1938.htm

      Auch die Deutschland umgebenden Staaten werden die Geschehnisse mit Sorge begleiten und spätestens, wenn ähnliche Rechtsprechung in den angrenzenden europäischen Mitgliedsstaaten folgt, dann sollten doch der Rabbiner und Gleichgesinnte schnellstmöglich beginnen, ihr Handeln zu überdenken.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.12 22:00:45
      Beitrag Nr. 38 ()
      "Penis war „uneben“ und „zerfressen“
      Vierjähriger nach Beschneidung mehrfach in Narkose

      Samstag, 14.07.2012, 21:36

      Der Fall des beschnittenen vierjährigen Jungen, der die Debatte über die Rechtslage für religiös begründete Beschneidungen ausgelöst hat, war medizinisch offenbar brisanter als bisher bekannt. Nun wurden Details aus einem Arztbrief bekannt."

      Weiter:
      http://www.focus.de/politik/deutschland/penis-war-uneben-und…

      Die Politiker, die sich für diesen Wahnsinn einsetzen, sollten wegen Beihilfe zur Rechenschaft gezogen werden.
      Bevor vielleicht auch noch in Krankenhäusern die "medizinischen" Ratschläge dieses üblen Jahwe aus dem Märchenbuch der Märchenbücher befolgt werden.

      Kostprobe Lepraheilung:

      "Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. 5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22)
      8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.
      10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7)
      14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten 20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein.
      21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN.
      24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN 25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.
      Aussatz an Häusern
      33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3. Mose 13.3) 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen.
      43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen.
      48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3. Mose 14.7)
      54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes, 55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz."

      Wir schreiben das Jahr 2012!!!
      Wer stoppt den religiotischen Wahnsinn??? :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.07.12 22:47:47
      Beitrag Nr. 39 ()
      "München. Die meisten Menschen in Deutschland lehnen die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ab.
      In einer Umfrage bezeichneten
      56 Prozent der Menschen das Urteil des Kölner Landgerichts gegen die Beschneidung als richtig.
      35 Prozent halten die Entscheidung für falsch, wie das Magazin „Focus“ berichtete, das die Umfrage bei dem Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid in Auftrag gegeben hatte. Zehn Prozent der Befragten hatten keine Meinung zu der Gerichtsentscheidung."

      http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/m…
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 10:27:24
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.386.138 von Silberpfeil1 am 14.07.12 13:07:17Ich denke, es besteht zunehmend Grund zu der berechtigten großen Sorge, daß genau solche Verhaltensweisen die Weichenstellungen dafür sind, daß sich die Geschichte wiederholen könnte

      Die Sorge teile ich absolut nicht und schon überhaupt nicht sehe ich solche vermeintlichen Geschichtswiederholungen ausgehend von deutschen Stellen. Der ewige Verweis mit dem Geschichtsknüppel auf die deutsche Vergangenheit ist für diese aktuelle Debatte vollstens hanebüchen und neben der Spur.

      Wer sind wir heute, die Frage ist zu stellen und zu beantworten.

      Deutschland ist ein suveräner Rechtsstaat und die Betonung liegt auf Rechtsstaat. Er, dieser Rechtsstaat, ist das Maß der Dinge, der Orientierungspunkt und das oberste Gebot für das funktionale Zusammenleben der Menschen in unserem Land. Punkt! Er ist keine Verhandlungsbasis, an dem einzelne Gruppen nach Belieben Abstriche vornehmen können ... Versuche dieser Art sind absolut inakzeptabel!!

      Und, weil es als "Nebensächlichkeit" ja doch im aktuellen Kontext irgendwie ein Schwerpunkt ist, auch z.B. die Religionsfreiheit, die tatsächlich gelebte, wird als schützenswertes Gut allein von diesem Rechtsstaat garantiert und gesichert, nur in so einem Staat ist sie überhaupt praktizierbar.

      Gewalt an Kindern, unter dem Deckmantel dieser Freiheit auf Religion, ist das einseitige Verändern einer falsch verstandenen Freiheit und hier muss der Rechtsstaat zwingend eingreifen und die Grenzziehung einer Freiheit aufzeigen. Freiheiten sind nie grenzenlos und enden z.B. immer dort, wo die Freiheit eines Nächsten beschnitten wird .. und das geschieht hier, an den Kindern.

      Ich würde es als armselig ansehen, wenn jetzt der Rechtsstaat hier in der Diskussion mit jüdischen und muslimischen Gemeinden einknickt. In dem vorliegenden Rahmen über Rechtsgrundlagen überhaupt zu diskutieren, ist allein schon völlig verquer.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 11:18:07
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.387.333 von TimeTunnel am 15.07.12 10:27:24

      Würdest du nach diesem statemant von deinem glauben abfallen, wenn es dem zentralräten der beiden konfessionen u.a. mit hilfe der großen ausländischen glaubensbrüder und deren ökonomischen und politischen druck es schafft, hier ( wovon ich selbstverständlich schon jetzt ausgehe) eine ausnehmeregelung zu schaffen???

      Oder wirst du nach diesen starken worten dann zur tagesordnung übergehen und deine ideale als gesabbel von gestern sofort vergessen????? Oder was sonst????
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 12:51:29
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.387.333 von TimeTunnel am 15.07.12 10:27:24Ich würde es als armselig ansehen, wenn jetzt der Rechtsstaat hier in der Diskussion mit jüdischen und muslimischen Gemeinden einknickt. In dem vorliegenden Rahmen über Rechtsgrundlagen überhaupt zu diskutieren, ist allein schon völlig verquer.

      Sollte im vorliegenden Fall ein vorbeugendes Ermächtigungsgesetz über durchzuführende Körperverletzungen erlassen werden, so handelte es sich um den schwersten Anschlag auf unsere Verfassung seit 1949.:eek:
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 14:22:02
      Beitrag Nr. 43 ()
      o Herr, schmeiss Hirn vom Himmel...
      aber das ist wohl sinnlos beim durschnittlichen WiPol-User (pithecanthropus wipolitanensis)

      jeder normale Mensch weiss :
      es gibt verbandsautonome Regelungen, die eine straflose Einschränkung geltender Gesetze zur Folge haben. eine Binsenweisheit, sollte man meinen

      Beispiel :
      wir sehen jedes Wochenende, dass im Fussball bei einem F-Junioren-Spiel Kinder durch vorsätzliche Fouls verletzt werden, mitunter schwer.

      wie denkt der normale Mensch darüber, wie denkt der pithecanthropus wipolitanensis) ?

      der normale Mensch sagt selbstverständlich :
      da muss eine höchstrichterliche Entscheidung her, notfalls eine gesetzliche Regelung, die die Strafbarkeit solcher Körperverletzungen aufhebt
      dass da irgendein popeliger Landgerichts-Fuzzy (wahrscheinlich ein WiPol-User :D;) ) nun daherkommt und meint, Recht setzen zu dürfen, ist schlicht und einfach eine Hybris


      ja, so ist der durchschnittliche User in richterlicher Funktion : :eek:
      er schaut sich ein Fussball-F-Junioren-Spiel an
      beim ersten schweren Foul schreitet er ein :mad:
      die Eltern des foulenden Kindes werden wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufsichtspflicht angeklagt. wegen Wiederholungsgefahr wird ihnen das Sorgerecht entzogen. das foulende Kind wird wegen Verwahrlosungsgefahr in ein Kinderheim eingewiesen ;)
      und der Fussball - da muss wirklich, was gesagt werden :
      es ist ja unbestritten, dass viele Menschen durch Verletzungen beim Fussballspiel traumatisiert sind :eek:
      also :
      weg mit dem Islam und dem Judentum mit seinen Beschneidungen
      weg mit dem Fussball und den immer wieder vorkommenden Verletzungen ;)

      liebe Leutz,
      ist es denn so schwierig einzusehen, dass das Phänomen der Beschneidung wegen der weitreichenden Bedeutung und des grundsätzlichen Charakters nur höchstrichterlich oder per Gesetz geregelt werden darf ???

      das heisst :
      den Usern, die begrüssen, dass hier ein Landgerichts-Fuzzy überhaupt tätig geworden ist, empfehle ich, einen sehr guten Arzt aufzusuchen
      ach was :
      der pithecanthropus wipolitanensis ist ein hoffnungsloser Fall mit infauster Prognose
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 14:25:40
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.387.738 von Deeskalationsstrateg am 15.07.12 14:22:02o Herr, schmeiss Hirn vom Himmel...


      Tja, wer ein harmloses Fußballspiel mit der brutalen Körperverletzung einer Beschneidung vergleichen möchte, der war wohl bei obiger Aktion nicht anwesend.:(
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 15:39:37
      Beitrag Nr. 45 ()
      Wenn wir alle in Deutschland: Juden, Moslems, Christen, + alle anderen Religionen sowie die konfessionslosen ob bewusst oder um Geld zu sparen keine anderen Sorgen haben, dann ist es ja gut.....

      Fakt für mich ist: Es hat ein unabhängiges Gericht etwas entschieden und gut ist! Ich jedenfalls btrachte das sowas von emotionslos angesichts anderer Urteile die gefällt werden.....

      Und das war m.E. richtig.....
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 15:51:08
      Beitrag Nr. 46 ()
      Fakt für mich ist: Es hat ein unabhängiges Gericht etwas entschieden und gut ist!
      #
      Es hätte sicher für aufsehen gesorgt, wenn du das als überangepasster staatsbürger auch anders sehen könntest..

      Wir erleben jetzt nämlich wieder mal den anfang eines bekannten und absurden schmieren-staatstheaters, indem die ersten politclowns (siehe z.b.den verfetteten gabriel usw.)schon jetzt anfangen, sich bei den moslems und juden anbiedernt,scheiß aufs grundgesetz und so ein gedöns,auf stimmenfang der beschneidungsfans zu begeben.

      Und das ist gut, damit dem wähler immer wieder vor augen geführt wird, was die werte des grundgesetzes wert dann sind, wenn es um die wichtigere beschaffung von mehrheiten im eigenen interesse geht..
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 18:01:33
      Beitrag Nr. 47 ()
      "jeder normale Mensch weiss :
      es gibt verbandsautonome Regelungen, die eine straflose Einschränkung geltender Gesetze zur Folge haben. eine Binsenweisheit, sollte man meinen"


      Der Gesetzestext lautet:

      "Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes"
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 18:05:25
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.388.091 von AdHick am 15.07.12 18:01:33Mir ist bekannt, dass dauernd von einem angeblichen Selbstbestimmungsrecht der Religioten gefaselt wird, de facto gibt es allerdings nur ein eingeschränktes Selbstverwaltungsrecht.
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 18:10:18
      Beitrag Nr. 49 ()
      Beispiel :
      wir sehen jedes Wochenende, dass im Fussball bei einem F-Junioren-Spiel Kinder durch vorsätzliche Fouls verletzt werden, mitunter schwer.

      wie denkt der normale Mensch darüber, wie denkt der pithecanthropus wipolitanensis


      Um deine frage so gut es geht diplomatisch für dich zu beantworten.

      Der normale mensch denkt sicher nicht so wie du darüber.....

      zumal selbst 5 jährige fußballspieler freiwillig hinter dem ball herjagen und sich mit kindgerechter begeisterung die knochen freiwillig mit einverständnis ihrer erzeuger gegenseitig zertreten. (feste druff kalle)

      Bis eben war mir völlig neu, dass sich vergleichsweise zumindestens die 8 tägigen judenkinder oder die viel älteren moslemkinder freiwillig oder gegenseitig freiwillig den pimmel verunstalten....
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 18:50:34
      Beitrag Nr. 50 ()
      nun ja, Gott hat nicht den Manne geschaffen, damit der Mensch davon etwas abschneidet.
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 20:30:04
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.388.102 von Nannsen am 15.07.12 18:10:18Der normale mensch denkt sicher nicht so wie du darüber.....

      wir sind uns ja alle einig, dass Beschneidung eine Kötperverletzung ist
      sie ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit

      die Frage ist lediglich :
      wird bei rituellen Handlungen im Rahmen eines religiösen Verbandes ebenso verfahren wie bei Spielhandlungen im Rahmen eines Sportverbandes ?
      es geht also nur um die Straffreiheit

      dein Hinweis auf die zufällige Freiwilligkeit in dem von mir geschilderten Fall sticht nicht :
      ich erinnere mich an meinen Sportunterricht in der Schule. die Teilnahme war obligatorisch, nicht fakultativ !!

      ich sage : Sport ist organisierte Körperverletzung ;)
      ein kluger Mann ging sogar noch weiter, er sagte : Sport ist Mord :D;)

      sowohl dieser kluge Mann wie auch ich waren trotzdem dafür, diese "Körperverletzungen" und "Mordhandlungen" ;) straffrei zu stellen....
      .....ebenso wie die Beschneidungen :cool:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 23:54:31
      !
      Dieser Beitrag wurde von CaveModem moderiert. Grund: Unangemessene Wortwahl
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 23:58:29
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.387.333 von TimeTunnel am 15.07.12 10:27:24Deutschland ist ein suveräner Rechtsstaat und die Betonung liegt auf Rechtsstaat. Er, dieser Rechtsstaat, ist das Maß der Dinge, der Orientierungspunkt und das oberste Gebot für das funktionale Zusammenleben der Menschen in unserem Land. Punkt! Er ist keine Verhandlungsbasis, an dem einzelne Gruppen nach Belieben Abstriche vornehmen können ... Versuche dieser Art sind absolut inakzeptabel!!

      Scherzkeks.

      Solltest du darsn wirklich glauben erspare ich mir jeden weiteren Kommentar.
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 00:07:27
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.388.351 von Deeskalationsstrateg am 15.07.12 20:30:04ich sage : Sport ist organisierte Körperverletzung ;)
      ein kluger Mann ging sogar noch weiter, er sagte : Sport ist Mord


      Meint ein güner Sesselfurzer.

      Du solltest dich besser erkundigungen und hier nicht so einen Schwachsinn verbreiten.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 00:10:43
      Beitrag Nr. 55 ()
      Die Bundesregierung will rasch dafür sorgen, dass religiöser Kannibalismus nicht mehr durch falschverstandene Gerichtsurteile unter Strafe gestellt werden kann. Die uralten religiösen Bräuche dürften nicht eingeschränkt werden, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. „Wir wissen, da ist eine zügige Lösung notwendig, da kann nichts auf die lange Bank geschoben werden.“ Die Bundesregierung wolle Angehörigen der Naturreligionen Neuguineas, Sumatra und der Fidji-Inseln (Fot oben) auch weiterhin ein Leben in Deutschland ermöglichen. Kannibalismus müsse straffrei möglich sein, argumentiert auch Die Welt: "In der deutschen Empörung gegen die Kannibalismus schwingt dabei auch ein ungutes romantisches Erbe mit, das den angeblichen Naturzustand des Menschen zu verherrlichen sucht".

      Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vollzog eine Kehrtwende und zieht jetzt auch gesetzliche Maßnahmen in Betracht, um religiösen Kannibalismus – etwa das Verspeisen eigener Verwandter als Begräbnisritual - straffrei zu stellen. Entsprechende Gesetzesinitiativen würden geprüft, sagte eine Ministeriumssprecherin. Zu Wochenbeginn hatte die Ministerin noch dafür plädiert, die Frage nach Strafen für Kannibalismus vom Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich klären zu lassen. Das würde mindestens einige Monate dauern.

      Auslöser der Debatte war ein Urteil des Kölner Landgerichts, das religiösen Kannibalismus als Störung der Totenruhe bewertet hatte. Es wurde gefällt, nachdem es bei einer neuguinesischen Trauerfeier zu Komplikationen gekommen war. Zahlreiche Trauergäste hatten sich den am teuren Toten den Magen verdorben. Vor allem Priester aus dem malayischen Archipel und Angehörige der Religion der Anasazi-Indianer hatten heftig gegen das Urteil protestiert. Damit würden ihre Glaubensgemeinden in Deutschland in ihrer Existenz bedroht, erklärten sie. Auch die Spitzenverbände der Korowai-Waldnomaden haben das Urteil scharf kritisiert. Ein Verbot wäre ein „fundamentales Problem für die weitere Existenz der naturreligiösen Gemeinden“ in Deutschland, sagte der Präsident der Konferenz der Naturvölker, Ayla Arrabundi.

      Daraufhin erklärte sich die SPD bereit, die verworrene Rechtslage gesetzlich zu klären. „Religionsbedingter Kannibalismus darf in Deutschland nicht strafbar sein“, erklärten der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel und die Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion, Brigitte Zypries, in Berlin. Zu dem umstrittenen Urteil des Kölner Landgerichts erklärten sie, dies sei eine Einzelfallentscheidung und entfalte keine Bindungswirkung für andere Gerichte. Es gehe hier immerhin um "bewährte religiöse Bräuche", die ähnlichen Respekt genießen müssten wie die allgemein anerkannten Kulturgebräuche Hexenverbrennung, Voodookult und Beschneidung, stellte Regierungssprecher Steffen Seibert klar.

      Das Gericht hatte festgestellt, dass das Essen von Menschen auch dann strafbar ist, wenn diese bereits vor Beginn der Mahlzeit tot sind und ihr Einverständnis vor einem Notar erklärt haben. Gabriel und Zypries erklärten, sollte jetzt „eine größere Rechtsunsicherheit“, müsse im Sinne des Rechtsfriedens über eine gesetzliche Regelung neu nachgedacht werden.

      „Die SPD wäre in diesem Fall zu einer gesetzlichen Klarstellung bereit“, erklärten sie. Kannibalismus habe es schon lange vor der Verabschiedung des Grundgesetzes gegeben und es werde ihn weiter geben. „Es kann nicht sein, dass jahrtausendealte Traditionen von Menschen auf diese Weise in Deutschland infrage gestellt werden.“ Eine solche Regelung treibe Kannibalen nur ins Ausland.
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 00:12:00
      !
      Dieser Beitrag wurde von ArbiMod moderiert. Grund: Urheberrecht: Zitat ohne Quelle
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 00:21:59
      !
      Dieser Beitrag wurde von CaveModem moderiert. Grund: Unangemessene Useransprache
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 00:57:56
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.388.673 von Deeskalationsstrateg am 16.07.12 00:21:59Da bin ich aber froh darüber, dass so selbsternannte Demokraten wie du darüber wachen und für die demokratische Ordnung und Meinungsfreiheit sorgen.

      Die BRD ohne Demokaten wie dich, einfach undenkbar.
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 08:09:17
      Beitrag Nr. 59 ()
      Kannibalismus wird in Deutschland nicht bestraft.
      Katholische Zauberer verwandeln dröges Mehlgebäck massenweise in das Fleisch ihres Chefs und fressen es dann gemeinsam mit anderen Religioten.

      Man fragt sich nur, warum sie nicht der Bibel gehorchen (Zauberer sollst du nicht am Leben lassen), aber das kommt ja vielleicht noch.
      Der große Ausserirdische meinte ja immerhin an anderer Stelle, bei Ungehorsam müssten sie ihre eigenen Kinder fressen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 08:39:09
      Beitrag Nr. 60 ()

      ich sage : Sport ist organisierte Körperverletzung
      ein kluger Mann ging sogar noch weiter, er sagte : Sport ist Mord


      Deine einschätzung und die zitierte einschätzung des "klugen mannes" ist selbstverständlich richtig, wenn er das nachstehende heutige ideal der sportlichen ertüchtigung der innerhalb der heutigen deutschen grenzen darbenden jugendlichen meint.

      Zäh wie ein kaugummi,hart wie ein weichgekochtes ei und schnell wie ein asthmatischer uralt rentner .....
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 08:49:57
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.388.832 von AdHick am 16.07.12 08:09:17
      Kannibalismus wird in Deutschland nicht bestraft.

      Aber anscheinend bleibt die idee zumindestens unter frisch verliebten populär... vielleicht sollte das verbot noch einmal überdacht werden..

      So erinnere ich mich gerne daran, dass vor der gemischtgeschlechtlichen sexuellen vereinigung beidseitige noch strafbewehrte sprüche wie zum fressen gerne haben oder ich habe dich zum fressen gerne nicht unüblich waren..,
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 11:07:06
      Beitrag Nr. 62 ()
      Zitat von aekschonaer: Deutschland ist ein suveräner Rechtsstaat und die Betonung liegt auf Rechtsstaat. Er, dieser Rechtsstaat, ist das Maß der Dinge, der Orientierungspunkt und das oberste Gebot für das funktionale Zusammenleben der Menschen in unserem Land. Punkt! Er ist keine Verhandlungsbasis, an dem einzelne Gruppen nach Belieben Abstriche vornehmen können ... Versuche dieser Art sind absolut inakzeptabel!!

      Scherzkeks.

      Solltest du darsn wirklich glauben erspare ich mir jeden weiteren Kommentar.



      @ aekschonaer

      Was ich "glaube" ist dabei völlig belanglos. Der Glaube ist etwas für die Konfessionsangehörigen, ich persönlich war aber nie Schäfchen einer Glaubensgemeinschaft.

      Meine Sache ist die des Rechts, der Rechtsgültigkeit und des Rechtsstaates, den ich für das Funktionieren einer demokratischen Grundordnung innerhalb einer festen Zivilgesellschaft für unersetzbar halte.
      Selbstverständlich bin ich nicht naiv und wandel in Blauäugigkeit durch den Tag, um nicht zu wissen, dass ein Gesetzestext zwar ein schönes Schriftum im Lesen ist, aber die Wirklichkeit, auch und gerade in Bezug auf Religionsgemeinschaften, an vielen Stellen und Fällen, immer wieder zu einer gummiartigen Abwandlungsmasse geworden ist. Das ist bedauerlich, aber nicht mein "Verdienst"!

      Also freuen wir uns doch nun gemeinsam darüber, dass hier das Kölner Landgericht, nicht wie der @Ritter meint ein "neues Recht" setzt, sondern für ein längst vorhandenes Recht die Rechtsgültigkeit mal wieder in Erinnerung gerufen hat. Das war schön zu sehen, und ganz unspektakulär gereicht.

      Also könnte man auch sagen, was ist schon groß passiert, es wurde ja nur etwas mit Richtigstellung aus der Versenkung rückgeholt, was sich mittlerweile zum veränderten Gewohnheitsrecht der Gläubigen verpuppt hatte.

      Es ist ja trübselig, wenn man hinter dieser banalen Geschichte noch ganz andere und schwerwiegende Defizite winken sieht, z.B. die, dass die Unabhängigkeit eines ordentlichen Gerichts glattweg ignoriert wird in dem die Vertreter der Konfessionen als Reaktion darauf kundtun : wir machen einfach weiter wie bisher

      Wo leben wir hier denn?

      Und was soll diese falsche Beklemmung der politischen Rückweichung, wenn hier schon an Zugeständnissen gefeilt wird? Recht ist Recht .. und das kann nicht zur Verhandlng stehen! Es kann von A bis Z ein lückenloser und sauberer Argumentationsstrang für geltendes Recht in Bezug auf diese religiösen Uralt-Praktiken geführt werden.

      Und den sollte man führen ... keine fasche Bescheidenheit. Das hat überhaupt nichts mit unserer Geschichte zu tun. Gar nichts !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 16:41:34
      Beitrag Nr. 63 ()
      http://video.google.com/videoplay?docid=8212662920114237112

      Ich kann es mir nicht bis zum Ende ansehen. :mad:
      Eine erbarmungslose Tortur an einem gefesselten, vor Schmerz und Angst nur noch gurgelnden, hilflos seinen Schlächtern ausgelieferten Säugling. :mad:

      Und das wegen Abraham, für dessen historische Existenz keinerlei Anzeichen zu finden ist.
      Einfach unglaublich!! :mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 16:44:45
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.390.878 von AdHick am 16.07.12 16:41:34Den Befürwortern sollte man ...
      Auch die Grünen sind für mich nicht mehr wählbar! :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 16:57:28
      Beitrag Nr. 65 ()
      Zitat von Nannsen: Kannibalismus wird in Deutschland nicht bestraft.

      Aber anscheinend bleibt die idee zumindestens unter frisch verliebten populär... vielleicht sollte das verbot noch einmal überdacht werden..

      So erinnere ich mich gerne daran, dass vor der gemischtgeschlechtlichen sexuellen vereinigung beidseitige noch strafbewehrte sprüche wie zum fressen gerne haben oder ich habe dich zum fressen gerne nicht unüblich waren..,


      Wüsste ich nicht, dass du URDEUTSCHER (was immer das ist) bist, würde ich dich angesichts deines Humors glatt für einen Engländer halten;)
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 18:54:20
      Beitrag Nr. 66 ()
      Er ist dermaßen deutsch, deutscher geht es gar nicht mehr.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 20:49:20
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.389.474 von TimeTunnel am 16.07.12 11:07:06Ich würde gerne vieles von dem was du geschrieben hast unterschreiben. Doch die bundesdeutsche Wirklichkeit sieht anders aus. Fangen wir mit der Souveränität an und lesen was Schäuble dazu zu sagen hat.

      Schäuble stellte die These auf, Deutschland sei kein souveräner Staat, obwohl er offiziell seit 1955 beziehungsweise seit 1990 als solcher gilt. Schäuble sagte wörtlich: „Wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“ Als Beleg führte er unter anderem das Grundgesetz heran, in dem das Staatsziel so definiert sei: „gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa sein“.

      Dazu könnte man mehr schreiben, sprengt dann das hier vorgegebene Thema.

      Dass die Einheitspartei bereits mitgeteilt hat, die bestehenden Gesetze an die Wünsche der beschneidenden anzupassen, ging ja bereits über die Ticker. Die regierenden legen Gesetze aus oder ignorieren diese wie es denen passt. Gleiches gilt für die sogenannte Opposition. Wenn es nicht mehr anders geht wird eben mit einer sich immer findenden zweidrittel Mehrheit am GG gefuscht.
      Richterschelte, für vermeintlich unabhängige Richter, untersteht in dieser BRD GmbH ebenfalls keinem Tabu mehr. Sicherlich wirst auch du beobachtet haben wie von vielen Seiten der Bundesverfassungsgericht bezüglich der ESM Entscheidung weichgeklopft werden soll und meiner Meinung nach, dass wachsweich passende Urteil, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, liefern wird.

      Meinen Glauben an einen Rechtsstaat haben die politischen Akteure nachhaltig beerdigt.
      Avatar
      schrieb am 17.07.12 09:21:15
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.382.739 von ConnorMcLoud am 13.07.12 12:58:36Wer sich weder an das in D geltende Grundgesetz noch an die Menschenrechte halten will, der kann auch gerne aus D wieder weggehen bzw braucht erst gar nicht nach D einzuwandern...

      :eek:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.07.12 12:49:24
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.392.868 von Blue Max am 17.07.12 09:21:15Richtig, diesen Leuten weinen wir keine Träne nach.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.07.12 19:34:48
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.393.946 von ConnorMcLoud am 17.07.12 12:49:24

      Aber hallo, wen meinst du denn mit deiner so etwa vereinnehmenden art mit "wir"??? mich bitte nicht..

      Denn ich kann mir zb. deutschland ohne zentralrat nicht mehr vorstellen und möchte weiterhin und für immer, dass die dableiben......
      Avatar
      schrieb am 17.07.12 21:59:28
      !
      Dieser Beitrag wurde von ArbiMod moderiert. Grund: beleidigend, Fäkalsprache
      Avatar
      schrieb am 17.07.12 22:28:32
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.396.407 von Deeskalationsstrateg am 17.07.12 21:59:28

      Bis jetzt habe ich jedenfalls glück gehabt keine frage dahingehend beantworten zu müssen, warum ich "steuerzahlende Schniedelschnibbler" (dankbar angenommenes lehnwort des vorherigen beitrages)als (synonymie im sinne von bedeutungsgleichheit) den zentralrat für deutschland für so im­mi­nent wichtig erachte..
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.07.12 23:21:03
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.396.537 von Nannsen am 17.07.12 22:28:32ja, so einfach :
      ein Schniedelbeschnittener, der Steuern zahlt, ist eine Stütze der Gesellschaft
      der hirnbeschnittene WiPol-Dummlaller kann (oder will) nicht arbeiten, zahlt keine Steuern und fällt der Gesellschaft zur Last....:rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.07.12 11:22:07
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.396.666 von Deeskalationsstrateg am 17.07.12 23:21:03Oooooch, du fällst uns doch nicht zur Last.
      Avatar
      schrieb am 18.07.12 17:02:24
      Beitrag Nr. 75 ()
      Beschneidungsurteil

      "Schutz vor Gewalt ist wichtiger als religiöse Riten"

      Wegen eines Aufsatzes vor vier Jahren wird er nun massiv bedroht: Professor Holm Putzke von der Uni Passau spricht sich gegen Beschneidung von Buben aus. Das jüngste Urteil des Landgerichts Köln fußt auf seinen Ergebnissen. "Mir geht es allein darum, eine religiöse Handlung aufzuschieben",erklärt er im Interview mit BR.de.



      Autor: Veronika Beer / Annette Walter Stand: 29.06.2012



      BR.de: Wie bewerten Sie das Urteil des Landgerichts Köln?

      Holm Putzke: Das Urteil des Landgerichts Köln ist richtig. Das Gericht kam nach intensiver Auseinandersetzung mit dem rechtswissenschaftlichen Diskussionsstand zu dem Ergebnis, dass Religionsfreiheit dort endet, wo die körperliche Unversehrtheit von Kindern durch unnötige und riskante Operationen irreversibel verletzt wird. Dies nicht zuzulassen, sollte in einer Gesellschaft, die Wert auf den Schutz von Kindern vor Gewalt legt, eine Selbstverständlichkeit sein.

      Das Urteil

      Das Kölner Landgericht bewertete die Beschneidung eines minderjährigen Buben aus religiösen Gründen im Juni 2012 als Körperverletzung. Die Richter argumentierten, die religiöse Beschneidung sei ein dauerhafter und irreparabler Eingriff für das Kind. Jüdische und islamische Verbände kritisierten die Entscheidung als unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit.

      BR.de: Welche Tragweite hat es?

      Holm Putzke: Es ist ein mutiges Urteil, weil die Empörungswelle vorhersehbar war und die Diskussionskultur fast immer leidet, wenn es um Religionskritik geht. Trotz fehlender Bindungswirkung für andere Gerichte oder Staatsanwaltschaften könnte von dem Urteil eine Signalwirkung ausgehen und - was noch wichtiger ist - endlich zu einer längst überfälligen gesellschaftlichen Diskussion führen.

      BR.de: Ist es nicht ein sehr westlicher und damit einseitiger Blick auf die Dinge?

      Holm Putzke: Einseitig ist der Blick auf die Dinge deshalb nicht, weil das Gericht nicht einfach eine Behauptung aufstellt, sondern sein Urteil nach sorgfältiger Abwägung der verfassungsrechtlich geschützten Rechte auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit mit dem Recht der Eltern auf freie Religionsausübung fällt. Typisch westlich ist die Sicht ebenfalls nicht, weil auch in anderen Gegenden dieser Erde aufgeklärte Menschen ähnlich denken.

      BR.de: Was bedeutet das Urteil nun für Ärzte? Sollten sie Beschneidungen aus religiösen Gründen ablehnen?

      Holm Putzke: Das Risiko für Ärzte, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden oder bei Komplikationen den Versicherungsschutz zu verlieren, ist gestiegen. Als Arzt würde ich allerdings nicht deshalb religiöse Beschneidungen an Buben ablehnen, sondern weil es mit dem Arztberuf ethisch unvereinbar ist, medizinisch unnötige Operationen an Kindern vorzunehmen, die sich nicht wehren können.

      BR.de: Welche Botschaft geht von Ihren Beiträgen und dem Urteil an die Religionsgemeinschaften aus?

      Holm Putzke: Ziel meines Anfang 2008 verfassten Beitrags zur Strafbarkeit der religiösen Beschneidung an Jungen war keine Kriminalisierung von Ärzten und Eltern oder gar Religionsgemeinschaften. Vielmehr habe ich gehofft, dass eine breite gesellschaftliche Debatte darüber in Gang kommt, wie viel religiös motivierte Gewalt tolerabel ist. Weder das Urteil noch die darin favorisierte Meinung verhindern, dass jemand seine Religion ausübut. Es geht auch nicht um die Diskriminierung von Religionsgemeinschaften oder das totale Verhindern von Religionsausübung, sondern allein darum, eine religiöse Handlung aufzuschieben.

      BR.de: Ist das Ganze eine typische deutsche Debatte? Wie wird europa- und weltweit mit dem Thema umgegangen?

      Holm Putzke: In anderen Ländern, vor allem in den USA, gibt es seit Jahrzehnten eine starke Bewegung, die medizinisch nicht notwendige Beschneidungen an nicht einwilligungsfähigen Kindern als unethisch kritisiert. Selbst in Israel gibt es eine intensive Debatte darüber, ob religiöse Beschneidungen an Kindern ethisch vertretbar sind. Ich habe zahlreiche Zuschriften aus Israel erhalten, worin Eltern mir mitgeteilt haben, dass sie trotz religiöser Zugehörigkeit zum Judentum von einer Säuglingsbeschneidung Abstand genommen haben und abwarten wollen, bis ihr Kind in der Lage ist, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden. Wenn immer so getan wird, etwa vom Zentralrat der Juden, dass die religiöse Beschneidung im Judentum unverzichtbar und unumstritten sei, dann handelt es sich dabei nur um die halbe Wahrheit.

      BR.de: Seit dem Urteil werden Sie massiv beschimpft und bedroht. Wie gehen Sie damit um?

      Holm Putzke: Es wäre naiv gewesen zu glauben, dass meine und die kritischen Argumente von inzwischen der Mehrheit der Juristen und Mediziner allein rational, ruhig und gelassen diskutiert werden. Schon immer hat Religionskritik emotionale Reaktionen ausgelöst. Beschimpfungen und Drohungen lassen mich nicht kalt, nicht zuletzt weil sich dahinter oftmals Menschen verbergen, die ihren Unmut nicht anders artikulieren können. Gute Argumente sind allerdings deutlich besser geeignet, mich zu beeindrucken.

      Zur Person

      Professor Holm Putzke lehrt Strafrecht an der Universität Passau. Er vertritt die Auffassung, dass die Beschneidung eines Buben bei Juden und Muslimen eine Körperverletzung darstellt. Im Jahr 2008 veröffentlichte er den Aufsatz "Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben". In vielen weiteren Beiträgen beschäftigte er sich mit dem Thema und trug dabei zur öffentlichen Diskussion zur Strafbarkeit von Beschneidungen bei.

      http://www.br.de/themen/aktuell/inhalt/interview-beschneidun…

      --------------------------

      Fast möchte man ja annehmen, es gäbe eine vergorene Panik darüber, dass der mündige Mensch mit der Vollentwicklung seiner Bewußtseinsebene und der dann möglichen Ausübung seiner Selbstbestimmung, den Konfessionen einen nachträglichen und kapitalen Schaden zufügen könnte.:look:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.12 00:03:50
      Beitrag Nr. 76 ()
      Regierung will Beschneidung per Gesetz regeln
      "Rechtsfrieden für jüdisches und islamisches religiöses Leben": Nach SPD und Grünen spricht sich die Bundesregierung dafür aus, die rituelle Beschneidung bei Jungen straffrei zu lassen
      Zuvor hatte sich nach den Grünen auch die SPD für ein Gesetz ausgesprochen, das die religiöse Beschneidung von Jungen ausdrücklich erlaubt. "Religionsbedingte Beschneidungen bei Jungen dürfen in Deutschland nicht strafbar sein", erklärten SPD-Chef Sigmar Gabriel und die Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion, Brigitte Zypries, in Berlin.
      Damit reagierten sie auf ein Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidung zur Körperverletzung erklärt hatte. "Es kann nicht sein, dass jahrtausendealte Traditionen von Millionen von Menschen auf diese Weise in Deutschland in Frage gestellt werden", erklärten Gabriel und Zypries dazu. Die Grünen hatten zuvor erklärt, eine gesetzliche Regelung für die Zulassung von religiös begründeten Beschneidungen anzustreben.
      http://www.sueddeutsche.de/politik/reaktion-auf-urteil-regie…


      na gut,
      die Insassen aus dem WiPol und anderen Anstalten für Geisteskranke mögen weiterhin krakeelen...:rolleyes:

      liebe Leutz,
      ich habe volles Verständnis für diejenigen, die gegen eine Beschneidung plädieren und andere argumentativ überzeugen wollen
      ich habe aber kein Verständnis für diejenigen, die in blindem Fanatismus und Rechthaberei ihre Meinungsgegner kriminalisieren wollen, mit der Keule der Justiz erschlagen wollen
      Avatar
      schrieb am 20.07.12 00:36:35
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.399.627 von TimeTunnel am 18.07.12 17:02:24Weder das Urteil noch die darin favorisierte Meinung verhindern, dass jemand seine Religion ausübut. Es geht auch nicht um die Diskriminierung von Religionsgemeinschaften oder das totale Verhindern von Religionsausübung, sondern allein darum, eine religiöse Handlung aufzuschieben.


      nun, es ist allgemein bekannt, dass die Beschneidung eine conditio sine qua non für die Teilnahme am religiösen jüdischen Leben bedeutet (mehr noch als die Taufe bei den Katholen)
      jeder weiss auch, dass eine christliche Glaubensausübung ohne vorherige Taufe unmöglich ist

      Putzke lügt oder ist des logischen Denkens unfähig :
      via Verbot der Beschneidung wird die Religionsausübung jüdischer Kinder verhindert

      ich habe bloss ein Hochschul-Diplom, bin weder habilitiert noch promoviert, bin sozusagen nur "drittklassig" ;)
      wie dieser Kerl aber im Wissenschaftsbetrieb reüssieren konnte, ist mir ein völliges Rätsel :
      er ist bar jeder Fähigkeit logischen Denkens :rolleyes:
      er mag habilitiert sein, ist aber wissenschaftlich IMO nicht satisfaktionsfähig
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.12 01:29:51
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.405.637 von Deeskalationsstrateg am 20.07.12 00:36:35"jeder weiss auch, dass eine christliche Glaubensausübung ohne vorherige Taufe unmöglich ist"

      Was hätte wohl Jesus, der meines Wissens (lasse mich da gern belehren) nie getauft hat (das war Kollege Johannes, der Täufer), wohl dazu gesagt?


      Zu dem Rest vielleicht morgen, mir langt es.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.07.12 01:42:52
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.405.678 von AdHick am 20.07.12 01:29:51Johannes 4

      4:2 allerdings taufte nicht Jesus selbst
      Avatar
      schrieb am 20.07.12 01:54:18
      Beitrag Nr. 80 ()
      Von wegen "einzige KomikerNation":

      Schweiz

      Kinderspital stoppt religiöse Beschneidungen


      Donnerstag, 19. Juli 2012, 19:21 Uhr, Aktualisiert 22:04 Uhr

      Am Zürcher Kinderspital werden bis auf weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen mehr durchgeführt. Grund ist das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichtes, das die Entfernung der Vorhaut als Körperverletzung einstufte.

      Ein Arzt, der in Deutschland einen Jungen aus religiösen Gründen beschneidet, macht sich gemäss diesem Urteil strafbar. Der Gerichtsentscheid von Ende Juni sorgt auch am Zürcher Kinderspital für Diskussionen. Mit diesem Urteil sei eine neue, ethische Betrachtungsweise hinzugekommen, sagte der Medienverantwortliche Marco Stücheli.

      Man habe sich deshalb entschieden, vorläufig keine Beschneidungen mehr vorzunehmen und das Thema intern zu überprüfen. Er bestätigte damit eine entsprechende Meldung im «Beobachter» vom Donnerstag. Man wolle sich Klarheit darüber verschaffen, ob solche Eingriffe – bei denen die Jungen zu klein sind, um ihr Einverständnis geben zu können – künftig weiterhin vertretbar seien oder nicht."

      http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2012/07/19/Sc…


      Eine "ethische Betrachtungsweise" ist Gläubigen schon immer wesensfremd gewesen.
      Über tausende Jahre und durch den Inhalt der "heiligen" Bücher leicht nachzuweisen.
      Es ist höchste Zeit gewesen!
      Avatar
      schrieb am 22.07.12 21:31:36
      Beitrag Nr. 81 ()
      ich habe bloss ein Hochschul-Diplom, bin weder habilitiert noch promoviert, bin sozusagen nur "drittklassig"
      wie dieser Kerl aber im Wissenschaftsbetrieb reüssieren konnte, ist mir ein völliges Rätsel :
      er ist bar jeder Fähigkeit logischen Denkens
      er mag habilitiert sein, ist aber wissenschaftlich IMO nicht satisfaktionsfähig


      Mit der mir eigenen fähigkeit des logischen denkens sich für mich zumindestens folgende betrachtung.

      Ein gesetz, weilches die religiöse oder sonstige beschneidung bei 8 tägigen jüdischen knaben explizit erlaubt, ist zumindestens stark antisemitisch und abwertend gefärbt, wenn gleichzeitig das stutzen von ordinären hundeohren und schwänzen oder das zufügen von schmerzen an pferden durch brennen verboten wird.

      Als jude oder moslem würde ich mich z.b. vehement dagegen verwahren, hier nun dermaßen offen in meinen rechten gegenüber hunden und pferden benachteiligt zu werden..

      Somit sollte herr prof. dr. putzke logisch vielleicht mit völlig anderen augen betrachtet werden...
      15 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.12 21:34:09
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.412.120 von Nannsen am 22.07.12 21:31:36logischen denkens ergeben sich für mich zumindestens folgende betrachtung.


      Kommt wohl vom zu vielen korn einfahren heute...
      Avatar
      schrieb am 22.07.12 23:33:26
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.412.120 von Nannsen am 22.07.12 21:31:36wolltest du damit sagen,....
      ...dass die Juden niemanden anderen diskriminieren als sich selber ? :eek:;)
      ...dass die Juden eigentlich die glühendsten Antisemiten sind ? :eek:;)

      Kommt wohl vom zu vielen korn einfahren heute...
      ja, das wirds wohl sein....:D;)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.12 23:42:09
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.412.288 von Deeskalationsstrateg am 22.07.12 23:33:26Er meinte warhscheinlich daß die Juden den religiösen Wahn höher ansiedeln als die Menschenrechte und unser Grundgesetz.:rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.07.12 23:56:26
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.412.120 von Nannsen am 22.07.12 21:31:36nachfolgend ein Artikel von "Prof.""Dr." Holm Putzke :
      Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten
      von Prof. Dr. Holm Putzke

      ....Auch wenn die Kölner Kammer den angeklagten muslimischen Arzt am Ende wegen eines Verbotsirrtums freisprach, bedeutet ihre Entscheidung eine Zäsur: Zukünftig wird sich kein Mediziner mehr darauf berufen können, er habe geglaubt, Beschneidungen an nicht einwilligungsfähigen Jungen aus religiösen Gründen vornehmen zu dürfen....
      Der Freigesprochene hatte also noch einmal Glück. Zukünftige Angeklagte werden sich nicht mehr auf die Unvermeidbarkeit ihres Irrtums berufen können, wenn sie sich bei einer Beschneidung im Recht glauben. Denn die Rechtslage ist seit dem Urteil des LG klar. Das bedeutet zugleich: Wer zukünftig medizinisch nicht notwendige Beschneidungen an nicht einwilligungsfähigen Jungen durchführt, kann dafür zur Verantwortung gezogen werden und macht sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung strafbar!

      eisendes-urteil-religioese-beschneidungen-von-jungen-verbote…



      nun, der realitäts- und argumentationsresistente "Ordinarius" möge zur Kenntnis nehmen :
      die Rechtslage ist seit der Resolution des Bundestags klar :
      kein Beschneider wird je vor einem bundesdeutschen Gericht auf der Anklagebank sitzen

      seine Schriften zu diesem Komplex werden nach der gesetzlichen Regelung die Bedeutung von Altpapier haben - zu Recht
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 00:25:04
      Beitrag Nr. 86 ()
      Unüberlegter Schnellschuss?

      Vermehrt Zweifel an Beschneidungs-Resolution
      22.07.2012 20:11 Uhrvon Antje Sirleschtov

      Nach der Bundestagsresolution zum Thema Beschneidung werden jetzt immer mehr Zweifel laut, ob man tatsächlich ein Gesetz vorlegen kann. Es mehrt sich der Eindruck, der Beschluss sei ein "Schnellschuss" gewesen.

      Es ist noch keine fünf Tage her, da verabschiedete der Bundestag mehrheitlich eine Resolution, in der die Abgeordneten die Bundesregierung auffordern, möglichst rasch einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das religiös motivierte Beschneiden von kleinen Jungen in Deutschland straffrei macht. Union, SPD und auch FDP stimmten der Resolution zu, weite Teile der Grünen und der Linksfraktion enthielten sich.

      Doch schon jetzt tauchen in Regierung und Bundestag ernste Zweifel auf, ob man ein solches Gesetz überhaupt vorlegen kann. In der Resolution heißt es, die Bundesregierung möge „im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist“.

      Dieser Konflikt jedoch, sagt nun der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Christian Ahrendt, „ist nicht regelbar“. Es sei nicht möglich, gesetzlich zu regeln, dass die körperliche Unversehrtheit eines Kindes aus religiösen Gründen verletzt werden kann, sagte Ahrendt dem Tagesspiegel. Weiter gibt er zu bedenken, dass es ein Grundrecht des Kindes auf Ausübung seiner Religionsfreiheit gebe, welches ihm genommen wird, wenn es im Kleinkindalter beschnitten wird. Dass der Bundestag am vergangenen Donnerstag in einer fraktionsübergreifenden Entschließung dennoch die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Regelung aufgefordert hat, bezeichnete der Jurist Ahrendt als „unüberlegten Schnellschuss“. Er selbst hatte in der vorangegangenen Fraktionssitzung angekündigt, der Resolution nicht zustimmen zu wollen und bei der Abstimmung dann den Saal verlassen.

      Ahrendts Parteifreundin, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die jetzt den Auftrag hat, das Gesetz im Herbst vorzulegen, hält es für schwierig, ein juristisch wasserfestes Gesetz für die Beschneidung von Jungen zu erarbeiten. Die Sache sei „komplizierter, als ein einfaches Sätzchen irgendwo einzufügen“, sagte die Ministerin dem „Spiegel“. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, nach den jüngsten „emotionalen Debatten“ sei nicht auszuschließen, dass eine gesetzliche Regelung der Beschneidung am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landen werde. „Da werden die Richter zu beurteilen haben, ob sie die Grundrechtsabwägung teilen, die wir vornehmen werden“, sagte die Ministerin.

      Seite 2: Offener Brief von Medizinern und Juristen

      Auch die Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, Marlene Rupprecht, sagte, mehr als die Hälfte ihrer Fraktion sei der Auffassung, bei dem Bundestagsantrag handele es sich um einen „Schnellschuss“. Sie bewertete Beschneidung auch bei Jungen als „Form der Verstümmelung“. Man brauche kein neues Gesetz, erklärte Rupprecht. Die Gesetze seien eindeutig: „Das Wohl des Kindes ist vorrangig zu berücksichtigen.“

      Nach einer repräsentativem Emnid-Umfrage für das Magazin halten lediglich 40 Prozent der Deutschen eine gesetzliche Beschneidungserlaubnis für richtig, 48 Prozent sprechen sich dagegen aus.

      Namhafte Mediziner und Juristen appellierten am Wochenende an Regierung und Bundestag, keine vorschnellen Beschlüsse zu fassen. Das Thema sei dazu zu sensibel, heißt es in einem offenen Brief. Der Gesetzgeber müsse das Kindeswohl in den Mittelpunkt rücken. In dem Schreiben ist die Rede von einer „bemerkenswerten Verleugnungshaltung und Empathieverweigerung gegenüber den kleinen Jungen, denen durch die genitale Beschneidung erhebliches Leid zugefügt wird“.:eek: Den Vorwurf – unter assoziativem Verweis auf den Holocaust –, durch ein Verbot der rituellen Jungenbeschneidung würde jüdisches Leben in Deutschland unmöglich, wiesen die Unterzeichner zurück.

      Hintergrund des Parlamentsvotums ist ein Urteil des Landgerichts Köln, das kürzlich die Beschneidung eines vierjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte. Der Bundestag verurteilte zugleich erneut die in Deutschland verbotene weibliche Genitalverstümmelung, die häufig ebenfalls religiös begründet wird.

      Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, lobte im „Focus“ erneut den Vorstoß für eine gesetzliche Regelung zu Beschneidungen. „Demoskopie ist eine Sache, Verantwortungsbewusstsein etwas anderes“, sagte er mit Blick auf die wachsende Zahl von Gegnern eines entsprechenden Gesetzes. Auch die Organisationen Unicef, Terre de Femmes sowie die Beratungsstelle „Zartbitter“ äußerten Bedenken dagegen, Intimität und körperliche Unversehrtheit von Kindern zu verletzen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte vergangene Woche die rasche Vorlage eines Gesetzentwurfs angemahnt, weil sie um den Ruf Deutschlands im Ausland fürchtet. mit epd

      http://www.tagesspiegel.de/politik/unueberlegter-schnellschu…


      Wollen wir doch mal sehen ob Körperverletzung an Juden ein weiteres Mal straffrei bleibt. Ich persönlich glaube es nicht.
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 00:28:15
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.412.305 von Deeskalationsstrateg am 22.07.12 23:56:26nun, der realitäts- und argumentationsresistente "Ordinarius" möge zur Kenntnis nehmen :
      die Rechtslage ist seit der Resolution des Bundestags klar :
      kein Beschneider wird je vor einem bundesdeutschen Gericht auf der Anklagebank sitzen

      seine Schriften zu diesem Komplex werden nach der gesetzlichen Regelung die Bedeutung von Altpapier haben - zu Recht



      Die Realität hat der Mann wahrgenommen, nämlich die der widerrechtlichen Beschneidungen religiöser Art an Schutzbefohlenen. Und die Anklagebank war in Köln besetzt .. zu Recht!

      Und von was für einer "Resolution" redest Du denn? Die Debatte am Freitag im Bundestag war nur dem internationalen Aufheulen geschuldet, die Sommerpause wurde unterbrochen, weil der Zentralrat der Juden in Deutschland mal wieder Jüdischer als in anderen Saaten versucht hat die Politik mitzubestimmen.

      Verehrter Stratege ... wir leben in unserem Staat die Gewaltenteilung und da erklärt keine Bundesregierung den Fehl oder Tadel für die Instanz eines unabhängigen Gerichts. Das Urteil steht natürlich und es sprach Recht nach geltender Rechtsprechung .. eine andere Grundlage darf für die Urteilsfindung auch nicht gebraucht werden. Das ist der Rechtsstaat! So funktioniert er!

      Dass die Grünen, Gabriel und Zypries wie auch die Regierungsbank nun an einer neuen gesetzlichen Regelung arbeiten wollen, ist bis dato noch kein "Resolutiertes Gesetz", sondern nur die Ankündigung dazu. Und nun kann man ja gespannt sein, wie das denn gehen wird, wie der GG-Artikel verschmiert werden kann. Es wird ja ein besomderes Gummi werden müssen, denn, wie zu hören war, sollen ja die religiös verbrämten Schnittlustigen mit ihrem perversen Werk etwa an Mädchen weiterhin strafrechtlich belangt werden können.

      Für Beide, Jungen und Mädchen, gilt aber das :

      GG, Art. 2

      (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 00:30:47
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.412.294 von ConnorMcLoud am 22.07.12 23:42:09Religionsfreiheit ist eines der höchsten Menschenrechte und eines der höchsten Rechtsgüter im GG

      andererseits :
      Religionsfreiheit ist die Verbriefung religiösen Wahns

      alles nur eine Frage des Standpunkts...:cool:;)
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 15:35:59
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.412.324 von TimeTunnel am 23.07.12 00:28:15Verehrter Stratege ... wir leben in unserem Staat die Gewaltenteilung und da erklärt keine Bundesregierung den Fehl oder Tadel für die Instanz eines unabhängigen Gerichts. Das Urteil steht natürlich und es sprach Recht nach geltender Rechtsprechung .. eine andere Grundlage darf für die Urteilsfindung auch nicht gebraucht werden. Das ist der Rechtsstaat! So funktioniert er!
      Dass die Grünen, Gabriel und Zypries wie auch die Regierungsbank nun an einer neuen gesetzlichen Regelung arbeiten wollen, ist bis dato noch kein "Resolutiertes Gesetz", sondern nur die Ankündigung dazu.



      nun, deine Belehrung darüber, wie ein Rechtsstaat funktioniert, hat mich amüsiert :D

      nimm einfach zur Kenntnis :
      Staattsanwaltschaften sind weisungsgebunden
      während der "Formulierungsphase" eines neuen Gesetzes im Strafrecht (also vor der Rechtskräftigkeit eines neuen Gesetzes) wird dem Willen des Gesetzgebers insoweit Rechnung getragen, dass die Staatsanwaltschaften auf Weisung des Justizministeriums neue Fälle nicht mehr vor Gericht bringen - bis zur Rechtskraft der neuen Regelung
      Beispiel : Homosexualität unter erwachsenen Männern (§ 175)
      die anhängigen Fälle wurden damals ausgesetzt und dann nach der Neuregelung eingestellt


      du machst hier ein neues Fass auf und redest von der Beschneidung von Mädchen :rolleyes:
      das versteht niemand ! :mad:
      die Rechtslage zu diesem Thema ist eindeutig, es bestehen keine unterschiedlichen Rechtsauffassungen, ja, es herrscht darüber nicht mal Diskussionsbedarf !!
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 17:40:34
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.414.474 von Deeskalationsstrateg am 23.07.12 15:35:59Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) begrenzt das Weisungsrecht.
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 17:46:06
      Beitrag Nr. 91 ()
      Was unterscheidet die "milde :rolleyes: Sunna", die Entfernung der Vorhaut der Klitoris, von der Entfernung der Vorhaut der (noch mit ihr verbundenen!) Eichel? :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 17:50:12
      Beitrag Nr. 92 ()
      Die ganze Sache könnte gewaltig nach hinten losgehen.
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 18:08:05
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.414.474 von Deeskalationsstrateg am 23.07.12 15:35:59nun, deine Belehrung darüber, wie ein Rechtsstaat funktioniert, hat mich amüsiert

      nimm einfach zur Kenntnis :
      Staattsanwaltschaften sind weisungsgebunden
      während der "Formulierungsphase" eines neuen Gesetzes im Strafrecht (also vor der Rechtskräftigkeit eines neuen Gesetzes) wird dem Willen des Gesetzgebers insoweit Rechnung getragen, dass die Staatsanwaltschaften auf Weisung des Justizministeriums neue Fälle nicht mehr vor Gericht bringen - bis zur Rechtskraft der neuen Regelung
      Beispiel : Homosexualität unter erwachsenen Männern (§ 175)
      die anhängigen Fälle wurden damals ausgesetzt und dann nach der Neuregelung eingestellt



      Was Dich so alles amüsiert.:D

      Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden? Natürlich - an die vorherrschende Rechtsprechung!

      Die Bundesjustizministerin:

      "Ein klärendes Wort eines obersten Gerichtes, des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts, wäre hier das Allerbeste", sagte die FDP-Politikerin der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagausgabe) laut Vorabbericht.
      Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dies gelte auch für Forderungen von Verbänden nach einer gesetzlichen Regelung. "Auch ein Gesetz würde - gleich wie es ausfällt - mit Sicherheit in Karlsruhe vorgelegt werden", sagte die Ministerin. "Es geht um grundsätzliche Fragen und verschiedene Grundwerte, die Frage was Bestandteil der Religionsausübung ist, aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit."


      Das sieht mir nun nicht nach per order de mufti an örtliche Staatsanwaltschaften aus, sondern vielleicht als letzte Reste an Empfinden liberalen Denkens für die Freiheitsrechte des Individuums, was sie gerne in Karlsruhe höchstrichterlich bestätigt sehen möchte. Und - eine kluge Frau ist sie - nimmt sie hier bereits in weiser Ahnung vorweg, dass eine gesetzliche Neuregelung, wie auch immer sie gestaltet sein wird, per Automatismus in Karlsruhe landen wird, weil der GG-Artikel auf jeden Fall als Widerspruch dazu in Erscheinung tritt. Es kann kein Recht auf Körperverletzung ohne medizinische Indikation an einem Kind in die Gesetzgebung eingehen, nur weil ein Ritus alten Brauchtums sich mit Zwang in eine moderne Gesellschaft pressen will. Völlig induskutabel!


      du machst hier ein neues Fass auf und redest von der Beschneidung von Mädchen
      das versteht niemand !
      die Rechtslage zu diesem Thema ist eindeutig, es bestehen keine unterschiedlichen Rechtsauffassungen, ja, es herrscht darüber nicht mal Diskussionsbedarf !!


      Was Du so alles nicht verstehst.:D

      Natürlich - die Rechtslage zum Thema ist unzweideutig, nur wird sie eben seit Jahrzehnten nicht befolgt und deshalb ergibt sich nun nicht nur Diskussionsbedarf, sondern auch Handlungsbedarf. Das Thema mit den Mädchen sollte nur ein zarter Hinweis sein, weil der GG-Artikel nunmal mit Bedacht keine Geschlechterunterscheidung vornimmt und dem Menschen ansich den Status des Unversehrtseins zusichert und unter Schutz stellt (und schutzlosen Kindern in besonderer Weise). Wenn wir als Gesellschaft aber das religiöse Beschneiden von Mädchen strafrechtlich ahnden und aburteilen, dann kann es bei rituellen Verletzungen an Jungen keine davon abweichende Sonderauslegung geben.

      Aber, wir haben ja einen traurigen Standard entwickelt und der ist damit beschrieben, dass der halbe Kanon an politischer Ausgabe in Sachen gesetzlicher Regelungswerke mittlerweile als Ausschussware zum Korrekturlesen vor dem Bundesverfassungsgericht landet.

      Man sollte da mal über eine personelle Aufstockung nachdenken, die Talare machen ja schon die Fertigungskontrolle als Qualitätssicherung in andauernder Nachbearbeitung.:laugh:
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 21:15:09
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.415.243 von TimeTunnel am 23.07.12 18:08:05Einfacher wäre es, wenn wir die Religioten gleich die Gesetze machen lassen. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 21:24:21
      Beitrag Nr. 95 ()
      oder noch einfacher:
      mal so alten aberglauben und ihre riten abschaffen:
      da nehm ich alle religionen zusammen.

      polya
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 22:45:10
      Beitrag Nr. 96 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.414.474 von Deeskalationsstrateg am 23.07.12 15:35:59nimm einfach zur Kenntnis :
      Staattsanwaltschaften sind weisungsgebunden


      Wohl wahr. Deshalb hat der NRW-Justizminister heute bereits verlautbaren lassen, daß er entsprechende Weisungen, in Fällen von Körperverletzung nicht zu ermitteln, nicht erteilen wird.
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 23:13:54
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.415.243 von TimeTunnel am 23.07.12 18:08:05Ein klärendes Wort eines obersten Gerichtes, des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts, wäre hier das Allerbeste", sagte die FDP-Politikerin der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagausgabe) laut Vorabbericht.
      Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dies gelte auch für Forderungen von Verbänden nach einer gesetzlichen Regelung. "Auch ein Gesetz würde - gleich wie es ausfällt - mit Sicherheit in Karlsruhe vorgelegt werden", sagte die Ministerin. "Es geht um grundsätzliche Fragen und verschiedene Grundwerte, die Frage was Bestandteil der Religionsausübung ist, aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit."



      natürlich wäre die Stellungnahme des BVerG wünschenswert
      allein :
      Rechtspolitik ist kein Wunschkonzert. das BVerG wird tätig,....
      ....wenn ein Fall durch alle Instanzen ausgeklagt ist. das dauert Jahre.
      ....oder eben im Falle der Überprüfung der Verfassungsmässigkeit eines Gesetzes. auf Grund der Komplexität dieser Frage wäre auch da mit hohem Zeitaufwand zu rechnen

      die bestehende Rechtsunsicherheit in der Frage der Beschneidung macht aber eine zeitnahe Entscheidung des Gesetzgebers erforderlich !




      ach, mich persönlich interessieren formaljuristische Spielereien eher am Rande
      Gesetze kommen und gehen, wie auch Rechtsmeinungen
      zwei Juristen -> drei (gut begründete) Meinungen
      mich interessiert an diesem Problem eher der Aspekt der Rechtspolitik

      was heisst das ?
      die Beschneidung ist bekanntlich ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. diese Erkenntnis ist aber nicht neu oder gar revolutionär, sondern ist schon seit urlanger Zeit bekannt.
      nun, die Beschneidung, an nicht einwilligungsfähigen Jungen mit Zustimmung der Sorgeberechtigten vollzogen, war und ist überall auf der Welt straffrei gestellt !!
      selbst die Nazis, die für die juristische Diskriminierung der Juden sattsam bekannt sind, haben mW keinen einzigen Fall der Beschneidung als Körperverletzung vor Gericht gebracht !
      so, und dieser Putzke und seine verblendete Mischpoke wollen jüdische Eltern wegen Beschneidung vor den Kadi zerren, was nicht mal die Nazis gewagt haben - da wird mir speiübel !!!

      wir machen uns hier zum Gespött der ganzen zivilisierten Welt !
      Angela Merkel hat recht, wenn sie die auf Formaljuristerei fixierten Fundamentalisten um Putzke & co. als "Komiker" abtut !
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 23:24:56
      Beitrag Nr. 98 ()
      Zitat von ConnorMcLoud: nimm einfach zur Kenntnis :
      Staattsanwaltschaften sind weisungsgebunden


      Wohl wahr. Deshalb hat der NRW-Justizminister heute bereits verlautbaren lassen, daß er entsprechende Weisungen, in Fällen von Körperverletzung nicht zu ermitteln, nicht erteilen wird.

      versuch doch mal, deine Beiträge in gutem Deutsch zu verfassen...:rolleyes:
      es ist hier auch üblich, zu Meldungen Quellen anzugeben :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 23:35:36
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.416.198 von Deeskalationsstrateg am 23.07.12 23:24:56Zu Meldungen wurden hier noch nie Quellen angegeben. Wenn Merkel erklärt, daß man die Bürgschaft für xyz übernimmt, so wird dafür selbstverständlich keine Quelle angegeben. Wozu auch?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 23:43:02
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.416.175 von Deeskalationsstrateg am 23.07.12 23:13:54"nun, die Beschneidung, an nicht einwilligungsfähigen Jungen mit Zustimmung der Sorgeberechtigten vollzogen, war und ist überall auf der Welt straffrei gestellt !!"

      Postest du bitte mal einschlägige Gesetze, damit man mal sieht, wie sowas ohne Kollision mit Menschenrechten und Kinderrechtskonvention aussehen könnte?
      Wäre sehr verbunden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 23:48:52
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.416.222 von ConnorMcLoud am 23.07.12 23:35:36würdest du bitte diese "Meldung" zumindest in verständlichem Deutsch wiedergeben ?

      eine Frage an dich :
      ist Deutsch deine Muttersprache ? :D

      aber wahrscheinlich bist du der deutschen Sprache nicht mächtig und benutzt zu Übersetzungen ins Deutsche die Google-Toolbar :laugh:;)
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 23:53:04
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.416.239 von AdHick am 23.07.12 23:43:02nun, ich verstehe nicht, was du meinst
      bist wohl die 2.ID von Connor...:D;)
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 23:53:26
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.416.175 von Deeskalationsstrateg am 23.07.12 23:13:54"selbst die Nazis, die für die juristische Diskriminierung der Juden sattsam bekannt sind, haben mW keinen einzigen Fall der Beschneidung als Körperverletzung vor Gericht gebracht !"

      Warum, bitte, sollten Leute, die die Juden ausrotten wollten, sich für deren Kinder einsetzen? :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 23:55:07
      Beitrag Nr. 104 ()
      Jetzt zitierst Du Dich schon selbst.:confused:
      Hast Du zuviel getrunken?:confused:

      So daneben kann ein normaler Mensch doch gar nicht sein. Ob Deutsch meine Muttersprache ist geht Dich einen feuchten Dreck an.
      Jedenfalls entstamme ich nicht einem Kulturkreis, in dem man einer Körperverletzung der eigenen Kinder das Wort redet.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 23:55:12
      Beitrag Nr. 105 ()
      Zitat von Deeskalationsstrateg: nun, ich verstehe nicht, was du meinst
      bist wohl die 2.ID von Connor...:D;)


      Du scheinst mir so manches nicht zu verstehen.
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 23:59:45
      Beitrag Nr. 106 ()
      selbst die Nazis, die für die juristische Diskriminierung der Juden sattsam bekannt sind, haben mW keinen einzigen Fall der Beschneidung als Körperverletzung vor Gericht gebracht !

      Warum sollten sie??? Dafür haben sie international die wirkungsvollsten und besten,zum teil bis heute geltenden tierschutzgesetze hervorgebracht. Damit wurde u.a. auch das bis dahin sogenannte schächten verboten. Was die juden sich gegenseitig nach damaliger und so wie es nach deiner logik wohl auch nach heutiger religionsausübung aussieht, sich unter einander antun ist und soll allein deren angelegenheit sein.
      Somit sind faktisch die betroffenen kinder heute noch (nach deiner logik dank der nazis) rechtlich gesehen immer noch schutzlos und damit de facto und de jure rechtlich weit unter den gesetzlichen bestimmungen des tierschutzes gehalten.

      Wenn ich deine meinung dazu richtig interpretiere, findest du das wohl ganz toll???


      so, und dieser Putzke und seine verblendete Mischpoke wollen jüdische Eltern wegen Beschneidung vor den Kadi zerren, was nicht mal die Nazis gewagt haben - da wird mir speiübel !!!


      Dein weltbild und der rechtliche maßstab sind demnach wohl zumindestens in dieser angelegenheit damit wohl die damaligen nationalen sozialisten...?????

      Nicht, dass ich mich dadurch irritiert fühle. Ich frage lediglich präzise nach, ob ich das richtig verstanden habe.
      Wenn ja, dann akzeptiere ich nicht nur dein selbstverständliches recht auf freie meinungsäußerung, sondern zolle dir ausdrücklich beifall für deinen mut, deine ansichten (die ich im prinzip nicht bewerten will und kann) gegen den mainstrean zu vertreten...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 00:26:32
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.416.277 von Nannsen am 23.07.12 23:59:45Wenn ich deine meinung dazu richtig interpretiere, findest du das wohl ganz toll???

      nun, lieber politischer Gegner, :kiss:
      uralte religiöse Riten des Judentums, die in keinem Land der Welt unter Strafe gestellt werden, finde ich weder "ganz toll" noch ganz mies
      ich toleriere sie - so einfach ist das :cool:



      Dein weltbild und der rechtliche maßstab sind demnach wohl zumindestens in dieser angelegenheit damit wohl die damaligen nationalen sozialisten...?????

      diese Bewertung hast du allerdings für dich exklusiv :rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 00:30:44
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.416.267 von ConnorMcLoud am 23.07.12 23:55:07so, jetzt hör mal gut zu, mein lieber Soz :

      versuch nie wieder, mich in einer Diskussion anzusprechen !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 01:04:38
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.416.336 von Deeskalationsstrateg am 24.07.12 00:30:44Werter Freund,

      diese Diskussion hier habe nachweisbar ich am 13.07.12 gestartet.
      Zu Deinen wiederholten Pöbelversuchen in diesem Thread nur Folgendes: Halt Dich raus, kommste nicht rein!
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 01:12:13
      Beitrag Nr. 110 ()
      Schwaches Bild, @Eskalationsstratege, was du hier abgeliefert hast,
      sehr schwaches Bild. :(
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 09:44:23
      Beitrag Nr. 111 ()
      Eines ist doch wohl Fakt: Wenn ich einem Kind ohne Notwendigkeit Schmerzen zufüge, ist das Körperverletzung! Punkt Aus!

      Wenn sich das jemand der volljährig ist antut, ist das sein Problem. Man kann ja auch keinen davon abhalten sich zu tätowieren oder sich einen Nagel durch die Nase zu schieben.

      Bei der ganzen Sache ist es egal ob es um Juden, Moslems oder von mir aus Vegetarier geht. Die deutschen Gerichte haben sich keinen Deut um einen Religion zu scheren....

      Meine Fresse....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 12:26:52
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.416.912 von Doppelvize am 24.07.12 09:44:23Genauso ist das. Aber jetzt ist von interesssierter Seite ein Dammbruch geplant, damit religiöse Fanatiker ihre Rituale ausleben können.

      Ich verstehe gar nicht, wie man darüber überhaupt auch nur diskutieren kann. Die Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabe rumdrehen.
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 15:53:04
      Beitrag Nr. 113 ()
      Zitat von ConnorMcLoud: Genauso ist das. Aber jetzt ist von interesssierter Seite ein Dammbruch geplant, damit religiöse Fanatiker ihre Rituale ausleben können.

      Ich verstehe gar nicht, wie man darüber überhaupt auch nur diskutieren kann. Die Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabe rumdrehen.


      Der letzte Satz ist sicherlich richtig. Ich würde die Beschneidungen allerdings nicht als ausleben religiöser Fanatiker bezeichnen.... Es gab sie immer...

      Und bleibt Körperverletzung aus heutiger Sicht. Nur darum geht es...Sollen sie in einem Land beschneiden wo es legal ist. Hier gelten die Gesetze für ALLE
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 21:54:43
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.416.330 von Deeskalationsstrateg am 24.07.12 00:26:32nun, lieber politischer Gegner,
      uralte religiöse Riten des Judentums, die in keinem Land der Welt unter Strafe gestellt werden, finde ich weder "ganz toll" noch ganz mies
      ich toleriere sie - so einfach ist das



      Erlaube mir, mein lieber Deeskalationsstrateg dazu noch einen gedanken von mir, denn so einfach scheint es mir mit deiner toleranz nach deiner eigenen einschätzung nun doch nicht zu sein nicht ....

      Warum nicht?

      Weil toleranz u.a. auch bedeutet, andere sichtweisen und ideen "gleichgültig" im sinne von gleichwertig zu sehen und gelten (neben eigenenen vorstellungen) zu lassen.
      Wenn du die beschneidung von 8 tage alten kindern weder ganz toll noch ganz mies findest, sondern einfach tolerierst, dann ist diese tradition
      nach den geltenden toleranzauslegungen für dich zumindestens nicht akzeptabel(sonst hättest du dies so festgestellt), sondern gleichwertig und gleich-gültig zu den z.b. traditionen der nichtbeschneidung minderjähriger.

      Erst jetzt bekäme dein resume einen sinn, denn tatsächlich,- so einfach ist es....

      nämlich ein nach geltenden gesetzen verbrechen gegenüber kindern durch einen missbrauchten toleranzbegriff gleich-gültig und gleichwertig zu machen..
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 22:23:47
      Beitrag Nr. 115 ()
      Zitat von ConnorMcLoud: Genauso ist das. Aber jetzt ist von interesssierter Seite ein Dammbruch geplant, damit religiöse Fanatiker ihre Rituale ausleben können.

      Ich verstehe gar nicht, wie man darüber überhaupt auch nur diskutieren kann. Die Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabe rumdrehen.



      Ich bezweifle sehr stark, dass die "Väter des Grundgesetzes" nur wenige Jahre nach Auschwitz auch nur in Erwaegung gezogen haetten das juedische Beschneidungsritual in Deutschland zu verbieten.

      Nee, das kann ich mir jetzt beim besten Willen nicht vorstellen.:keks:

      Mal ganz davon abgesehen, dass sie allein schon fuer einen solchen Gedanken von der internationalen Oeffentlichkeit medial gelyncht worden waeren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 22:34:47
      Beitrag Nr. 116 ()
      Zitat von AdHick: "selbst die Nazis, die für die juristische Diskriminierung der Juden sattsam bekannt sind, haben mW keinen einzigen Fall der Beschneidung als Körperverletzung vor Gericht gebracht !"

      Warum, bitte, sollten Leute, die die Juden ausrotten wollten, sich für deren Kinder einsetzen? :confused: :confused:


      Ein Beschneidungsverbot haette sehr gut zu der sonstigen Politik der Nazis gepasst die deutschen Juden per Sondergesetz zu schikanieren und auszugrenzen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 22:41:57
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.419.796 von beachbernie am 24.07.12 22:23:47

      Zunächst muss man die relationen nicht aus dem auge verlieren, bevor man solch einen quark wie die "väter des grundgesetzes" 1949 mit heutigen beschneidungstraditionen in verbindung bringt.

      Etwa ein promille der bevölkerung in den heutigen grenzen deutschlands
      bekennt sich zum judentum. Demnach etwa 70-80000 menschen. Zu zeiten der verfasser des grundgesetzes gab es praktisch in deutschland nur noch einige hundert juden, die sich zu dieser religion bekannten. Somit damals als auch heute aus nachvollziehbaren gründen kein thema.

      Zum thema wird die beschneidung in deutschland ( sehr wohl auch in den usa und in anderen europäischen ländern) auch nicht durch das etwa ein promille der bevölkerung, die dies seit tausenden von jahren so praktiziert, sondern durch die massenhafte zuwanderung des islam mit seinen eigenen beschneidungstraditionen.

      Somit betrifft dies heute im gegensatz zu etwa 1949 etwa bereits etwa 8% der heutigen bevölkerung mit steigender tendenz und damit berechtigter öffentlichkeit.
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 22:46:13
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.419.852 von beachbernie am 24.07.12 22:34:47Zitat von AdHick"selbst die Nazis, die für die juristische Diskriminierung der Juden sattsam bekannt sind, haben mW keinen einzigen Fall der Beschneidung als Körperverletzung vor Gericht gebracht !"

      Der grund war simpel und einfach das sich anbiedern an den damaligen islam, bzw. deren damaligen mufties. Eigentlich eine binse und gleichzeitig erschreckend solch einen mist hier zu lesen.
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 23:56:13
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.419.852 von beachbernie am 24.07.12 22:34:47Eine Erlaubnis zur Beschneidung würde ganz gut zur Politik der Naionalsozialisten passen. Nämlich die deutschen Juden per Sondergesetz außerhalb des Deutschen Volkes und des Rechts zu stellen, sie zu Sonderlingen zu erklären und die Körperverletzung an jüdischen Kleinkindern staatlicherseits zu erlauben und damit zu fördern.

      Nein, eine erneute Entrechtung und Körperverletzung an Juden haben die Väter des GG nicht gewollt, weshalb die Beschneidung zu Recht verboten ist.
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 23:56:15
      Beitrag Nr. 120 ()
      Zitat von Nannsen: Zitat von AdHick"selbst die Nazis, die für die juristische Diskriminierung der Juden sattsam bekannt sind, haben mW keinen einzigen Fall der Beschneidung als Körperverletzung vor Gericht gebracht !"

      Der grund war simpel und einfach das sich anbiedern an den damaligen islam, bzw. deren damaligen mufties. Eigentlich eine binse und gleichzeitig erschreckend solch einen mist hier zu lesen.


      Dass da keine Mistverständnisse aufkommen:

      Ich habe das nicht geschrieben,
      das ist das beschnittene Zitat eines Zitates.


      "AdHick
      schrieb am 23.07.12 23:53:26
      Beitrag Nr.103
      (43.416.265)
      Antwort
      Zitat
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.416.175 von Deeskalationsstrateg am 23.07.12 23:13:54
      "selbst die Nazis, die für die juristische Diskriminierung der Juden sattsam bekannt sind, haben mW keinen einzigen Fall der Beschneidung als Körperverletzung vor Gericht gebracht !"

      Warum, bitte, sollten Leute, die die Juden ausrotten wollten, sich für deren Kinder einsetzen? "
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 00:07:30
      Beitrag Nr. 121 ()
      Eigentlich zielt diese Debatte ins leere.

      Die Deutsche Demokratische Blockpartei hat ja bereits signalisiert, dass sie die Gesetze nach den Wünschen der religiös motivierten Pimmel Verstümmler im September anzupassen gedenkt. Was ich auch gut finde. Täten wir das nicht, liefen wir doch Gefahr, dass die einen, unter intensiver Nutzung der bewährten Keule, keine geschenkten U-Boote mehr entgegen nehmen würden, und die anderen sich verweigerten die begehrten Panzer bei uns zu kaufen.

      Ein nicht auszumalendes Desaster für unsere Bilanz als Exportnation. Ich kann nicht beurteilen wie dadurch das BIP einbrechen würde, ob wir auf Platz fünf der Export Weltmeister abzurutschen drohen, doch wer will das schon riskieren, für ein paar Vorhäute?

      Sollte es so richtig mies für die BRD laufen, zieht Erdogan noch die zukünftigen Rentenzahler ab, holt diese zurück in das Land der Väter.

      Die Schnarrenberger (wird vermutlich 2013 in Rente darben) ziert sich ja noch. Andere kommen mit der Verfassung, die ja für die Blockparteien eine Blockflöte ist, die bespielt wie benötigt wird.

      Doch das Murkel hat ja bereits die Richtung vorgegeben. So wird das dann auch gemacht.
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 00:53:19
      Beitrag Nr. 122 ()
      Zitat von Nannsen: Erlaube mir, mein lieber Deeskalationsstrateg dazu noch einen gedanken von mir, denn so einfach scheint es mir mit deiner toleranz nach deiner eigenen einschätzung nun doch nicht zu sein nicht ....

      Warum nicht?

      Weil toleranz u.a. auch bedeutet, andere sichtweisen und ideen "gleichgültig" im sinne von gleichwertig zu sehen und gelten (neben eigenenen vorstellungen) zu lassen.
      Wenn du die beschneidung von 8 tage alten kindern weder ganz toll noch ganz mies findest, sondern einfach tolerierst, dann ist diese tradition
      nach den geltenden toleranzauslegungen für dich zumindestens nicht akzeptabel(sonst hättest du dies so festgestellt), sondern gleichwertig und gleich-gültig zu den z.b. traditionen der nichtbeschneidung minderjähriger.

      Erst jetzt bekäme dein resume einen sinn, denn tatsächlich,- so einfach ist es....

      nämlich ein nach geltenden gesetzen verbrechen gegenüber kindern durch einen missbrauchten toleranzbegriff gleich-gültig und gleichwertig zu machen..



      o du Teuerster meiner politischen Gegner, anerkannter Grossmeister der Haarkernspaltung, :kiss:
      ich geniesse deine Beiträge seit jeher mit grossem Vergnügen - Perlen in der säuischen WiPol-Welt der geistigen Prekarier :cool::D

      mit der dir eigenen unvergleichlichen Präzision und Unbestechlichkeit :kiss:;) legst du immer wieder deine Faust in die Gedärme der Gegner ;)

      hier stehe ich und kann nicht anders :
      ich beweine meinen minderwertigen Toleranzbegriff und streue kiloweise Asche auf mein Haupt :cry::(

      o du Grossmütigster meiner politischen Gegner, :kiss:
      kannst du mir noch einmal verzeihen ? ;)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 06:19:15
      Beitrag Nr. 123 ()
      Zu zeiten der verfasser des grundgesetzes gab es praktisch in deutschland nur noch einige hundert juden

      Echt? Kann doch gar nicht sein. Wo sind die denn alle geblieben? Sind die etwas doch umgebracht worden? Hm, da wollen einige uns immer was anderes erzählen... tsts
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 10:34:40
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.420.139 von Deeskalationsstrateg am 25.07.12 00:53:19
      ich beweine meinen minderwertigen Toleranzbegriff

      brauchst du nicht, denn dein toleranzbegriff ist schon in ordnung, nur m.e. hin und wieder nicht korrekt angewandt...
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 10:41:48
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.420.227 von Doppelvize am 25.07.12 06:19:15Wo sind die denn alle geblieben?

      Ich nehme an, die frage war als provokation gemeint?

      ansonsten schaue dir sorgfältig den weltbevölkerungs almanach zwischen 1933 und 1948 an.
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 10:56:51
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.420.139 von Deeskalationsstrateg am 25.07.12 00:53:19"Weil toleranz u.a. auch bedeutet, andere sichtweisen und ideen "gleichgültig" im sinne von gleichwertig zu sehen"

      Das lateinische "tolerare" bedeutet immer noch "erdulden", "ertragen", "aushalten".
      Das hat mit "gleichwertig" überhaupt nichts zu tun.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 10:59:27
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.421.154 von AdHick am 25.07.12 10:56:51Toleranz wird von gewissen Leuten gerne mit Akzeptanz verwechselt.
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 14:32:36
      Beitrag Nr. 128 ()
      Nach Tucholsky ist Toleranz der Vedacht, dass der andere Recht hat. In Bezug auf Beschneidungsriten geht das also schon mal gar nicht und wäre dann ein falsches Toleranzverständnis, denn gegen geltdendes Recht wird ja gerade verstoßen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 15:57:20
      Beitrag Nr. 129 ()
      und dann war da noch Broder, der als Antwort auf die aktuelle Debatte, in der christlichen Taufe ein waterboarding vermutet:laugh:

      Wie auch immer, die Taufe bleibt human unterwegs, denn die Kinder verlieren dabei keine Körperteile.
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 23:24:23
      Beitrag Nr. 130 ()
      Broder soll sich lieber mal Fotos der blutigen Verstümmelungen angucken als sinnlos mit dem Auto durch die Republik zu kurven..
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 00:20:29
      Beitrag Nr. 131 ()
      Zitat von TimeTunnel: und dann war da noch Broder, der als Antwort auf die aktuelle Debatte, in der christlichen Taufe ein waterboarding vermutet:laugh:

      Wie auch immer, die Taufe bleibt human unterwegs, denn die Kinder verlieren dabei keine Körperteile.



      Als ob den Trottel noch irgendjemand ernst nehmen wuerde. :laugh::laugh::laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.07.12 11:21:17
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.424.514 von beachbernie am 26.07.12 00:20:29Ob der seine Kinder auch verstümmeln läßt?:look:
      Avatar
      schrieb am 27.07.12 22:28:31
      Beitrag Nr. 133 ()
      Zitat von ConnorMcLoud: Ob der seine Kinder auch verstümmeln läßt?:look:


      Der hat doch gar keine Kinder. Die waeren auch zu bedauern, wobei das fehlende Geschlonz am Schnigelwutz noch das geringste Handycap fuer diese armen Menschlein waere.:D


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