Horizont Holding Aktiengesellschaft - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.07.12 11:11:01 von
neuester Beitrag 23.11.14 16:59:16 von
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ISIN: DE0006084304 · WKN: 608430 · Symbol: HZH
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Hat noch wer den Wert. Die machen ja viele Kaufangebote und sind bei Spruchstellen aktiv. Die Frage lohnt sich das noch ?
und sind bei Spruchstellen aktiv
IR Kontakt Reiner Ehlerding
Horizont Holding AG
Bremen
Öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der
Damp Holding AG, Damp
- WKN 552840 / ISIN DE0005528400 -
zum Erwerb ihrer Aktien
gegen Zahlung eines Erwerbspreises
in Höhe von € 38,00 je Aktie
Das Angebot wird um zwei Wochen bis zum 4.9.2012 verlängert.
Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.
Die vollständigen, allein maßgeblichen Bedingungen sind im Internet
unter www.horizontholding.de abrufbar.
Die Horizont Holding AG bietet den Aktionären der Damp Holding AG an, ihre Aktien mit allen Rechten gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von € 38,00 je Aktie nach Maßgabe der in diesem Angebot formulierten Bedingungen zu erwerben. Die verlängerte Frist, innerhalb derer dieses Angebot angenommen werden kann („Annahmefrist“), läuft vom 16.07.2012 bis zum 04.09.2012, 17:00 MESZ einschließlich.
Dieses öffentliche Kaufangebot erstreckt sich auf bis zu 10.000 Aktien der Damp Holding AG. Das für die Anmeldung erforderliche Formular ist bei der Abwicklungsstelle Horizont Holding AG, Finkenweg 3, 92269 Fensterbach, Tel. 07311-5979860, Fax 07311-5979861 („Abwicklungsstelle“) sowie im Internet unter www.horizontholding.de erhältlich.
Fensterbach, im August 2012
Horizont Holding AG
ebundesanzeiger vom 20.08.2012
Bremen
Öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der
Damp Holding AG, Damp
- WKN 552840 / ISIN DE0005528400 -
zum Erwerb ihrer Aktien
gegen Zahlung eines Erwerbspreises
in Höhe von € 38,00 je Aktie
Das Angebot wird um zwei Wochen bis zum 4.9.2012 verlängert.
Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.
Die vollständigen, allein maßgeblichen Bedingungen sind im Internet
unter www.horizontholding.de abrufbar.
Die Horizont Holding AG bietet den Aktionären der Damp Holding AG an, ihre Aktien mit allen Rechten gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von € 38,00 je Aktie nach Maßgabe der in diesem Angebot formulierten Bedingungen zu erwerben. Die verlängerte Frist, innerhalb derer dieses Angebot angenommen werden kann („Annahmefrist“), läuft vom 16.07.2012 bis zum 04.09.2012, 17:00 MESZ einschließlich.
Dieses öffentliche Kaufangebot erstreckt sich auf bis zu 10.000 Aktien der Damp Holding AG. Das für die Anmeldung erforderliche Formular ist bei der Abwicklungsstelle Horizont Holding AG, Finkenweg 3, 92269 Fensterbach, Tel. 07311-5979860, Fax 07311-5979861 („Abwicklungsstelle“) sowie im Internet unter www.horizontholding.de erhältlich.
Fensterbach, im August 2012
Horizont Holding AG
ebundesanzeiger vom 20.08.2012
Horizont Holding AG
Bremen
Öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der
MECH. BAUMWOLL-SPINNEREI & WEBEREI BAYREUTH AG, Bayreuth
- WKN 658509 / ISIN DE0006585094 -
zum Erwerb ihrer Aktien
gegen Zahlung eines Erwerbspreises
in Höhe von € 80,00 je Aktie
Die vollständigen, allein maßgeblichen Bedingungen sind im Internet
unter www.horizontholding.de abrufbar.
Die Horizont Holding AG bietet den Aktionären der MECH. BAUMWOLL-SPINNEREI & WEBEREI BAYREUTH AG an, ihre Aktien mit allen Rechten gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von € 80,00 je Aktie nach Maßgabe der in diesem Angebot formulierten Bedingungen zu erwerben. Die Frist, innerhalb derer dieses Angebot angenommen werden kann („Annahmefrist“), läuft vom 16.11.2012 bis zum 14.12.2012, 17:00 MEZ einschließlich. Die Horizont Holding AG behält sich das Recht vor, die Annahmefrist einmalig um bis zu zwei Wochen zu verlängern.
Dieses öffentliche Kaufangebot erstreckt sich auf bis zu 1.000 Aktien der MECH. BAUMWOLL-SPINNEREI & WEBEREI BAYREUTH AG. Das für die Anmeldung erforderliche Formular ist bei der Abwicklungsstelle Horizont Holding AG, Finkenweg 3, 92269 Fensterbach, Tel. 07311-5979860, Fax 07311-5979861 („Abwicklungsstelle“) sowie im Internet unter www.horizontholding.de erhältlich.
Fensterbach, im November 2012
Horizont Holding AG
ebundesanzeiger vom 16.11.2012
Bremen
Öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der
MECH. BAUMWOLL-SPINNEREI & WEBEREI BAYREUTH AG, Bayreuth
- WKN 658509 / ISIN DE0006585094 -
zum Erwerb ihrer Aktien
gegen Zahlung eines Erwerbspreises
in Höhe von € 80,00 je Aktie
Die vollständigen, allein maßgeblichen Bedingungen sind im Internet
unter www.horizontholding.de abrufbar.
Die Horizont Holding AG bietet den Aktionären der MECH. BAUMWOLL-SPINNEREI & WEBEREI BAYREUTH AG an, ihre Aktien mit allen Rechten gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von € 80,00 je Aktie nach Maßgabe der in diesem Angebot formulierten Bedingungen zu erwerben. Die Frist, innerhalb derer dieses Angebot angenommen werden kann („Annahmefrist“), läuft vom 16.11.2012 bis zum 14.12.2012, 17:00 MEZ einschließlich. Die Horizont Holding AG behält sich das Recht vor, die Annahmefrist einmalig um bis zu zwei Wochen zu verlängern.
Dieses öffentliche Kaufangebot erstreckt sich auf bis zu 1.000 Aktien der MECH. BAUMWOLL-SPINNEREI & WEBEREI BAYREUTH AG. Das für die Anmeldung erforderliche Formular ist bei der Abwicklungsstelle Horizont Holding AG, Finkenweg 3, 92269 Fensterbach, Tel. 07311-5979860, Fax 07311-5979861 („Abwicklungsstelle“) sowie im Internet unter www.horizontholding.de erhältlich.
Fensterbach, im November 2012
Horizont Holding AG
ebundesanzeiger vom 16.11.2012
Horizont Holding AG
Bremen
Öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der
Mindfire Real Estate AG, Frankfurt/Main
- WKN A0HNFU / ISIN DE000A0HNFU3 -
zum Erwerb ihrer Aktien
gegen Zahlung eines Erwerbspreises
in Höhe von € 0,25 je Aktie
Die vollständigen, allein maßgeblichen Bedingungen sind im Internet
unter www.horizontholding.de abrufbar.
Die Horizont Holding AG bietet den Aktionären der Mindfire Real Estate AG an, ihre Aktien mit allen Rechten gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von € 0,25 je Aktie nach Maßgabe der im Angebot formulierten Bedingungen zu erwerben. Die Frist, innerhalb derer dieses Angebot angenommen werden kann („Annahmefrist“), läuft vom 09.01.2013 bis zum 25.01.2013, 17:00 MEZ einschließlich. Die Horizont Holding AG behält sich das Recht vor, die Annahmefrist einmalig um bis zu zwei Wochen zu verlängern.
Dieses öffentliche Kaufangebot erstreckt sich auf bis zu 500.000 Aktien der Mindfire Real Estate AG. Das für die Anmeldung erforderliche Formular ist bei der Abwicklungsstelle Horizont Holding AG, Finkenweg 3, 92269 Fensterbach, Tel. 07311-5979860, Fax 07311-5979861 („Abwicklungsstelle“) sowie im Internet unter www.horizontholding.de erhältlich.
Fensterbach, im Januar 2013
Horizont Holding AG
ebundesanzeiger vom 09.01.2013
Bremen
Öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der
Mindfire Real Estate AG, Frankfurt/Main
- WKN A0HNFU / ISIN DE000A0HNFU3 -
zum Erwerb ihrer Aktien
gegen Zahlung eines Erwerbspreises
in Höhe von € 0,25 je Aktie
Die vollständigen, allein maßgeblichen Bedingungen sind im Internet
unter www.horizontholding.de abrufbar.
Die Horizont Holding AG bietet den Aktionären der Mindfire Real Estate AG an, ihre Aktien mit allen Rechten gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von € 0,25 je Aktie nach Maßgabe der im Angebot formulierten Bedingungen zu erwerben. Die Frist, innerhalb derer dieses Angebot angenommen werden kann („Annahmefrist“), läuft vom 09.01.2013 bis zum 25.01.2013, 17:00 MEZ einschließlich. Die Horizont Holding AG behält sich das Recht vor, die Annahmefrist einmalig um bis zu zwei Wochen zu verlängern.
Dieses öffentliche Kaufangebot erstreckt sich auf bis zu 500.000 Aktien der Mindfire Real Estate AG. Das für die Anmeldung erforderliche Formular ist bei der Abwicklungsstelle Horizont Holding AG, Finkenweg 3, 92269 Fensterbach, Tel. 07311-5979860, Fax 07311-5979861 („Abwicklungsstelle“) sowie im Internet unter www.horizontholding.de erhältlich.
Fensterbach, im Januar 2013
Horizont Holding AG
ebundesanzeiger vom 09.01.2013
Horizont Holding Aktiengesellschaft
Bremen
– WKN 608430 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 25.3.2013 um 16.30 Uhr in der Langenstraße 52–54, 28195 Bremen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und Gewinnverwendungsbeschluss
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
a)
Dem Vorstand wird Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr erteilt.
b)
Dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr erteilt.
3
Beschlussfassung über den Erwerb und die Einziehung eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft erwirbt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG 355.000 eigene Aktien zum Preis von EUR 1,50 je Aktie durch Angebot an alle Aktionäre zur Einziehung nach den Vorschriften über die Herabsetzung des Grundkapitals. Die Aktien werden nach Erwerb durch die Gesellschaft gemäß § 237 AktG eingezogen. Die Durchführung der Kapitalherabsetzung erfolgt durch den Erwerb der eigenen Aktien gegen Zahlung des Erwerbspreises und die anschließende Einziehung dieser Aktien. Das Rückkaufangebot wird gemäß § 3 der Satzung veröffentlicht und läuft mindestens 14 Tage. Nehmen Aktionäre für mehr als 355.000 Aktien das Rückkaufangebot an, so erfolgt eine Zuteilung pro rata im Verhältnis der angebotenen Aktienstückzahlen zueinander. Stückzahlen bis 100 Aktien können bei einer Zuteilung pro rata bevorzugt berücksichtigt werden.
Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit 500.000 EUR um 450.000 EUR auf 50.000 EUR im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 355.000 eigenen Aktien herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals in Höhe von nominal 450.000 EUR an die Aktionäre.
§ 4 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 50.000 und ist eingeteilt in 50.000 nennwertlose Stückstammaktien.“
4
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:
a)
§ 1 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"Die Firma der Gesellschaft lautet: Horizon Holding AG"
b)
§ 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Der Gegenstand des Unternehmens besteht darin, als Holdinggesellschaft Beteiligungen an einem oder mehreren anderen Unternehmen zu halten und durch Tochterunternehmen oder verbundene Unternehmen oder Beteiligungen jeweils eine Geschäftsstrategie zu verfolgen, den langfristigen Wert der Tochterunternehmen, der verbundenen Unternehmen oder der Beteiligungen zu fördern.“
c)
§ 9 Abs. 1 und 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
"1. Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden durch den Vorsitzenden mit einer Frist von 14 Tagen in Textform einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist auch abkürzen und mündlich, fernmündlich oder in Textform einberufen.
2. Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen durch in Textform übermittelte Stimmabgaben zulässig, wenn sich alle Mitglieder mit der vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Art der Abstimmung einverstanden erklären oder sich an ihr beteiligen.“
d)
§ 9 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird gestrichen.
e)
§ 12 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"1. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer deutschen Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern statt.
2. Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 1 AktG durch Kreditinstitute, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung für Aktionäre Inhaberaktien der Gesellschaft in Verwahrung haben, werden ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt.
3. Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 2 AktG an Aktionäre, die es verlangen, werden ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt."
f)
§ 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.
2. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz notwendig. Dieser muss der Gesellschaft bis zum Ablauf der Frist nach Absatz 1 unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen.
3. Die Einzelheiten der Anmeldung, des Nachweises über den Anteilsbesitz und die Ausstellung von Eintrittskarten sind in der Einberufung bekannt zu machen. Der Einberufende wird ermächtigt, für die Fristen nach Absatz 1 und 2 eine kürzere, in Tagen bemessene Frist in der Einberufung festzusetzen. Die Fristberechnung für die Fristen nach Absatz 1 und 2 erfolgt nach § 121 Abs. 7 Satz 1–3 AktG."
g)
§ 16 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"1. Der Jahresabschluss ist gemäß den gesetzlichen Regelungen aufzustellen.
2. Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die ordentliche Hauptversammlung. Die Hauptversammlung kann eine Sachausschüttung beschließen."
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich anmelden und die als Nachweis zur Teilnahme an der Versammlung ihre Aktien bei der Gesellschaft (Verwaltungsanschrift: Finkenweg 3, 92269 Fensterbach, Tel.: 07311/5979860, Fax: 07311/5979861), bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Hinterlegung hat bis spätestens 22.3.2013 zu erfolgen. Im Falle einer Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die darüber auszustellende Bescheinigung spätestens am 25.3.2013 bei der Gesellschaft einzureichen, dies gilt als Anmeldung. Die aufgrund der Hinterlegung ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts. Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.horizontholding.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG, da die Aktien lediglich im Freiverkehr gehandelt werden. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Bremen, im Februar 2013
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 18.02.2013
Bremen
– WKN 608430 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 25.3.2013 um 16.30 Uhr in der Langenstraße 52–54, 28195 Bremen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und Gewinnverwendungsbeschluss
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
a)
Dem Vorstand wird Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr erteilt.
b)
Dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr erteilt.
3
Beschlussfassung über den Erwerb und die Einziehung eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft erwirbt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG 355.000 eigene Aktien zum Preis von EUR 1,50 je Aktie durch Angebot an alle Aktionäre zur Einziehung nach den Vorschriften über die Herabsetzung des Grundkapitals. Die Aktien werden nach Erwerb durch die Gesellschaft gemäß § 237 AktG eingezogen. Die Durchführung der Kapitalherabsetzung erfolgt durch den Erwerb der eigenen Aktien gegen Zahlung des Erwerbspreises und die anschließende Einziehung dieser Aktien. Das Rückkaufangebot wird gemäß § 3 der Satzung veröffentlicht und läuft mindestens 14 Tage. Nehmen Aktionäre für mehr als 355.000 Aktien das Rückkaufangebot an, so erfolgt eine Zuteilung pro rata im Verhältnis der angebotenen Aktienstückzahlen zueinander. Stückzahlen bis 100 Aktien können bei einer Zuteilung pro rata bevorzugt berücksichtigt werden.
Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit 500.000 EUR um 450.000 EUR auf 50.000 EUR im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 355.000 eigenen Aktien herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals in Höhe von nominal 450.000 EUR an die Aktionäre.
§ 4 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 50.000 und ist eingeteilt in 50.000 nennwertlose Stückstammaktien.“
4
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:
a)
§ 1 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"Die Firma der Gesellschaft lautet: Horizon Holding AG"
b)
§ 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Der Gegenstand des Unternehmens besteht darin, als Holdinggesellschaft Beteiligungen an einem oder mehreren anderen Unternehmen zu halten und durch Tochterunternehmen oder verbundene Unternehmen oder Beteiligungen jeweils eine Geschäftsstrategie zu verfolgen, den langfristigen Wert der Tochterunternehmen, der verbundenen Unternehmen oder der Beteiligungen zu fördern.“
c)
§ 9 Abs. 1 und 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
"1. Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden durch den Vorsitzenden mit einer Frist von 14 Tagen in Textform einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist auch abkürzen und mündlich, fernmündlich oder in Textform einberufen.
2. Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen durch in Textform übermittelte Stimmabgaben zulässig, wenn sich alle Mitglieder mit der vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Art der Abstimmung einverstanden erklären oder sich an ihr beteiligen.“
d)
§ 9 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird gestrichen.
e)
§ 12 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"1. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer deutschen Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern statt.
2. Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 1 AktG durch Kreditinstitute, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung für Aktionäre Inhaberaktien der Gesellschaft in Verwahrung haben, werden ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt.
3. Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 2 AktG an Aktionäre, die es verlangen, werden ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt."
f)
§ 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.
2. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz notwendig. Dieser muss der Gesellschaft bis zum Ablauf der Frist nach Absatz 1 unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen.
3. Die Einzelheiten der Anmeldung, des Nachweises über den Anteilsbesitz und die Ausstellung von Eintrittskarten sind in der Einberufung bekannt zu machen. Der Einberufende wird ermächtigt, für die Fristen nach Absatz 1 und 2 eine kürzere, in Tagen bemessene Frist in der Einberufung festzusetzen. Die Fristberechnung für die Fristen nach Absatz 1 und 2 erfolgt nach § 121 Abs. 7 Satz 1–3 AktG."
g)
§ 16 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"1. Der Jahresabschluss ist gemäß den gesetzlichen Regelungen aufzustellen.
2. Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die ordentliche Hauptversammlung. Die Hauptversammlung kann eine Sachausschüttung beschließen."
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich anmelden und die als Nachweis zur Teilnahme an der Versammlung ihre Aktien bei der Gesellschaft (Verwaltungsanschrift: Finkenweg 3, 92269 Fensterbach, Tel.: 07311/5979860, Fax: 07311/5979861), bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Hinterlegung hat bis spätestens 22.3.2013 zu erfolgen. Im Falle einer Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die darüber auszustellende Bescheinigung spätestens am 25.3.2013 bei der Gesellschaft einzureichen, dies gilt als Anmeldung. Die aufgrund der Hinterlegung ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts. Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.horizontholding.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG, da die Aktien lediglich im Freiverkehr gehandelt werden. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Bremen, im Februar 2013
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 18.02.2013
Man hört ja nix zu der AG...
Syrakus Holding AG
Bremen
– WKN 608430 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 16.12.2014 um 12.00 Uhr in der Langenstraße 52–54, 28195 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
a)
Dem Vorstand wird Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr erteilt.
b)
Dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr erteilt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 15.12.2014 bei der Gesellschaft (Langenstraße 52–54, 28195 Bremen, Tel.: 0421/5769940, Fax: 0421/5769943, E-Mail info@syrakusholding.de) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 25.11.2014 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 15.12.2014 zugehen. Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.syrakusholding.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG, da die Aktien lediglich im Freiverkehr gehandelt werden. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Bremen, im November 2014
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 14.11.2014
Bremen
– WKN 608430 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 16.12.2014 um 12.00 Uhr in der Langenstraße 52–54, 28195 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
a)
Dem Vorstand wird Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr erteilt.
b)
Dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr erteilt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 15.12.2014 bei der Gesellschaft (Langenstraße 52–54, 28195 Bremen, Tel.: 0421/5769940, Fax: 0421/5769943, E-Mail info@syrakusholding.de) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 25.11.2014 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 15.12.2014 zugehen. Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.syrakusholding.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG, da die Aktien lediglich im Freiverkehr gehandelt werden. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Bremen, im November 2014
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 14.11.2014
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