checkAd

    Nochmal PKV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.12 10:06:10 von
    neuester Beitrag 20.08.12 17:57:18 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.175.766
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 756
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 10:06:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      ich hatte schon einen Beitrag zu PKV. Jetzt kriegen wir Nachwuchs und wir werden das Kind auch PKVersichern (müssen).

      auf was legt ihr wert bei der Kind PKV ? keien oder kaum SB etc.

      Welche Anbieter haben am Markt noch nicht massiv erhöht ? Ich kriege hier Angebote von Verischerern wie zB Axa die noch nicht erhöht haben

      Danke
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 10:26:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.420.899 von Latinl am 25.07.12 10:06:10Wenn du dich für eine entscheidest welche noch nicht erhöht hat, wirst du die Erhöhung vermutl. in Kürze erhalten.......
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 12:31:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      ..wenn das kind gesund ist (ansonsten könnten zuschläge drauf kommen),
      kann ich eine gute und günstige empfehlung geben (wegen schleichwerbung bitte über meine mail kontaktieren : conzales571@gmail.com
      habe selber meine beiden kinder privat versichert - top beitrag und sher zufrieden.
      lg
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 14:50:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      super Danke, hast Email !

      nicht das der eindruck entsteht ich will das günstigste. es geht auch um Erfahrungswerte bei einem gesunden Kind.

      Natrülich wird ein Kleindkind öfters mal krank. Es ist nun die Frage was da für Kosten anfallen im Jahr ?

      ca. 100/200/300 ?

      Es geht um die Gestaltung der SB
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 16:46:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Da du die Krankenkassenbeiträge in voller Höhe für deine Kinder von der Steuer absetzen kannst, ist dies vermutl. bei deinem Steuersatz
      > 40 % günstiger als vom versteuerten Einkommen die Selbstbeteiligung zu bezahlen. Du würdest also 40 % vom Beitrag wiederbekommen.
      Die SB könnte man zwar bei den außergewöhnlichen Belastungen (Gesundheitsaufwendungen) unterbekommen. Doch da ist wieder dein hohes Einkommen im Wege und du wirst wohl ca. 5000 € als zumutbare Belastung tragen müssen.

      Gegen den Abzug der SB als außergewöhnliche Belastungen gab es vor kurzer Zeit ein Urteil welches diese Gestaltungsmöglichkeit nicht mehr zulässt. Ich gehe aber davon aus, dass die Finanzbeamten das nicht wissen bzw. trotzdem durchwinken.... ;)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1975EUR +7,05 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 07:24:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von sausebraus2000: Da du die Krankenkassenbeiträge in voller Höhe für deine Kinder von der Steuer absetzen kannst, ist dies vermutl. bei deinem Steuersatz
      > 40 % günstiger als vom versteuerten Einkommen die Selbstbeteiligung zu bezahlen. Du würdest also 40 % vom Beitrag wiederbekommen.
      Die SB könnte man zwar bei den außergewöhnlichen Belastungen (Gesundheitsaufwendungen) unterbekommen. Doch da ist wieder dein hohes Einkommen im Wege und du wirst wohl ca. 5000 € als zumutbare Belastung tragen müssen.

      Gegen den Abzug der SB als außergewöhnliche Belastungen gab es vor kurzer Zeit ein Urteil welches diese Gestaltungsmöglichkeit nicht mehr zulässt. Ich gehe aber davon aus, dass die Finanzbeamten das nicht wissen bzw. trotzdem durchwinken.... ;)


      du hast vollkommen recht, ich sehe es auch immer als gesamtpaket
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 08:31:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von Latinl: ich hatte schon einen Beitrag zu PKV. Jetzt kriegen wir Nachwuchs und wir werden das Kind auch PKVersichern (müssen).

      auf was legt ihr wert bei der Kind PKV ? keien oder kaum SB etc.

      Welche Anbieter haben am Markt noch nicht massiv erhöht ? Ich kriege hier Angebote von Verischerern wie zB Axa die noch nicht erhöht haben


      1. wie mehrfach geschrieben - das Kind muss nicht PKV versichert werden! Es hat auch ein Beitrittsrecht zur GKV!

      2. Wert legen sollte man bei allen Verträgen auf das, was existenziell ist und eintreten könnte!

      3. Kinder versichert man eigentlich ohne oder kleinem Selbstbehalt!

      4. PKV hat noch nicht MASSIV erhöht? Die haben gesündere Kinder?

      5. Kinder versichert man nicht irgendwo, sondern da, wo man selbst versichert ist - Kindernachversicherung! Die meisten Gesellschaften versichern Kindern gar nicht solo!
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 10:04:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn mein Vorposter schreibt, dass man die Kinder auch gesetzl. versichern kann ist dies wohl das beste Angebot!! - weil vermutl. dann kostenlos!

      Eine Bevorzugung der wenigen privaten Kinder beim Kinderarzt kann ich mir nicht vorstellen. Ist man mit der gesetzl. Leistung nicht zufrieden kann man eh die IGEL Produkte nutzen. Ob es diese privat zu zahlende Leistungen auch bei Kindern gibt weiß ich nicht. Eine IGEL Grauer Star Untersuchung und besseren Zahnersatz dürfte bei Kindern ja keine Rolle spielen....

      Ist natürlich "gut" fürs Ego wenn man der Krippenerzieherin oder dem Lehrer bei der Klassenfahrt nicht die AOK sondern die Private zeigen kann ;)
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 17:39:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von sausebraus2000: Wenn mein Vorposter schreibt, dass man die Kinder auch gesetzl. versichern kann ist dies wohl das beste Angebot!! - weil vermutl. dann kostenlos!

      Immer diese verwirrenden Beiträge von Laien! NEIN! Das war schon geklärt, dass das Kind voraussichtlich nicht beitragsfrei in die GKV kann, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind! Aber als freiwilliges Mitglied gegen Beitrag!

      Eine Bevorzugung der wenigen privaten Kinder beim Kinderarzt kann ich mir nicht vorstellen.

      Es gibt keine Privatpatienten und für den Selbstzahlerstatus muss ich nicht V-Vollversichert sein, sondern auch als GKV Mitglied über den § 13 SGB V Kostenerstattung in Anspruch nehmen! Zusatzversicherungen empffehlen sich dann!

      Ist man mit der gesetzl. Leistung nicht zufrieden kann man eh die IGEL Produkte nutzen.

      Nein, den § 13 SGB V!

      Ob es diese privat zu zahlende Leistungen auch bei Kindern gibt weiß ich nicht.

      Es gibt auch IGeL für Kinder, wobei IGeL auch nicht zwangsläufig von einer PKV Vollversicherung gezahlt wird, weil eigentlich nur Vorsorge nach gesetzlich eingeführten Programmen abgedeckt ist. Es gibt aber auch Produkte die mehr leisten bzw. Zusatzversicherungen für PKV Vollversicherte!

      Eine IGEL Grauer Star Untersuchung und besseren Zahnersatz dürfte bei Kindern ja keine Rolle spielen....

      Nein, aber J-Untersuchungen, Sportcheck und Kieferorthopädie!

      Ist natürlich "gut" fürs Ego wenn man der Krippenerzieherin oder dem Lehrer bei der Klassenfahrt nicht die AOK sondern die Private zeigen kann ;)

      Das ist quatsch!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 19:58:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.427.779 von CreInPhan am 26.07.12 17:39:16Immer wieder gut wenn es rot schreibende Klugschei..er gibt.:keks:

      Sitzt vermutl. bei der AOK :rolleyes: ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 19:59:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.428.353 von sausebraus2000 am 26.07.12 19:58:40verschenke ein "ß" :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 22:38:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von sausebraus2000: Immer wieder gut wenn es rot schreibende Klugschei..er gibt.:keks:

      Sitzt vermutl. bei der AOK :rolleyes: ?


      der rot schreibende, der nur korrekte Informationen gibt, statt mit der Stange im Nebel zu stochern und Unsinn und Unfug zu verbreiten, sitzt nicht bei der AOK, sondern ist Journalist mit dem Spezialgebiet PKV, GKV, Gesundheitswesen, SGB V, XI und biometrischen Risiken.

      Ich habe auch gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherer beraten!

      Und ich habe Tarife der PKV in Voll-, Zustaz- und Pflegegeldversicherung, sowie aktuell funktionelle Absicherungen für englische, schweizer und lichtensteiner Versicherer entwickelt!

      Sie schreiben hier ständig irgendwelche Informationen, die halbseiden erscheinen. Es gibt leider immer eine richtige Antwort. Überlassen Sie es doch einfach den Personen, die sich damit auskennen!

      Thorulf Müller
      derKVProfi
      Sellsulting Ltd.
      th.mueller@sellsulting.co.uk
      Avatar
      schrieb am 27.07.12 10:33:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Irgend wann wird WO noch eine Verkaufsportal der "Beruflichen".

      Bin ja froh das Herr Müller mir nicht in mein "Fachgebiet" Steuern reingeredet hat :kiss:
      Avatar
      schrieb am 27.07.12 12:03:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zitat von sausebraus2000: Irgend wann wird WO noch eine Verkaufsportal der "Beruflichen".

      Ich verkaufe hier nichts! Meine Kunden werde ich hier nicht finden!

      Bin ja froh das Herr Müller mir nicht in mein "Fachgebiet" Steuern reingeredet hat :kiss:


      So wie Sie es bisher tun und es zukünftig lassen?

      Zitat von sausebraus2000

      Antwort zu Nr. 1 leider falsch - und das von einem kommerziellen Profi. ;)

      Kind(er) werden nur privat versichert wenn der privat Versicherte (hier Mann/Vater) ÜBER der Beitragsbemessungsgrundlage 45.900 € verdient.

      sausebraus2000


      derKVProfi:

      Wenn ich JAEG sage, dann ist es die JAEG und nicht die BBG (weder KV noch RV)

      § 10 SGB V
      (3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.07.12 12:33:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.430.668 von CreInPhan am 27.07.12 12:03:27Falscher Thread.

      Ist mir eigentl. alles egal. Googel ist groß und mir meine Zeit hier zu schade....
      Avatar
      schrieb am 14.08.12 00:14:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      was bedeutet denn nun das JAEG für einen privat versicherten Selbständigen dessen Kinder bei der gesetzl. Versicherten Ehefrau versichert sind? Wie wirken sich Einnahmen aus V/V oder Zinsen/Speku darauf aus?

      Wann bei welchem Einkommen (mit V/V und Zinsen) muss der Private die Kinder übernehmen?
      Avatar
      schrieb am 14.08.12 16:03:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zitat von sausebraus2000: was bedeutet denn nun das JAEG für einen privat versicherten Selbständigen dessen Kinder bei der gesetzl. Versicherten Ehefrau versichert sind?

      § 10 SGB V

      (3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.


      Wenn das Bruttoeinkommen (Gewinn / Überschuß) des Selbstständigen oberhalb der jeweiligen JAEG liegt, dann können die Kinder nicht mehr beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung gemäß § 10 SGB V versichert sein! Die Kinder können aber eine freiwillige Weiterversicherung in derKV beantragen!

      Wie wirken sich Einnahmen aus V/V oder Zinsen/Speku darauf aus?

      Gesamteinkommen - d.h. alle Einkommen im Sinne des § 240 SGB V!

      http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html

      Wann bei welchem Einkommen (mit V/V und Zinsen) muss der Private die Kinder übernehmen?

      Die PKV MUSS die Kinder NICHT übernehmen. Man kann die Versicherung beantragen. Einen Kontrahierungszwang gibt es nur im Rahmen der Kindernachversicherung gemäß § 2.2. MBKK (bzw. Analogie AVB bzw. § 198 VVG n.F.). Hier wären aber die Fristen zu beachten! Wenn die Kinder bisher Familienversicherung genossen haben und diese nun endet, weil die Voraussetzungen entfallen, dann können sich die Kinder aber innerhalb bestimmter Fristen freiwillig weiter versichern!


      Eigentlich waren die Fragen zwar alle geklärt, aber da Sie mal nett Fragen ... sehr gerne!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.08.12 21:18:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.492.139 von CreInPhan am 14.08.12 16:03:14Danke! ;) :kiss:

      dann können sich die Kinder aber innerhalb bestimmter Fristen freiwillig weiter versichern!

      und was kostet dies dann?


      Wenn das Bruttoeinkommen (Gewinn / Überschuß) des Selbstständigen oberhalb der jeweiligen JAEG liegt, dann können die Kinder nicht mehr beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung gemäß § 10 SGB V versichert sein! Die Kinder können aber eine freiwillige Weiterversicherung in derKV beantragen!


      Wird zum Gewinn/Überschuss die Zinsen/Speku/Verm.+Verpachtung addiert?

      Mit einem guten Händchen Speku ist man aber da schnell einmalig drüber. Wie erfolgt Verrechnung von Verlusten Speku (wenn überhaupt) ?
      Avatar
      schrieb am 19.08.12 11:41:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zitat von sausebraus2000: Danke! ;) :kiss:

      dann können sich die Kinder aber innerhalb bestimmter Fristen freiwillig weiter versichern!

      und was kostet dies dann?

      i.d.R. ca. 150 Euro monatlich!

      Das wird aus einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße von 2.625 € (Jahr 2012, Osten: 2.240 €) berechnet.



      Wenn das Bruttoeinkommen (Gewinn / Überschuß) des Selbstständigen oberhalb der jeweiligen JAEG liegt, dann können die Kinder nicht mehr beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung gemäß § 10 SGB V versichert sein! Die Kinder können aber eine freiwillige Weiterversicherung in derKV beantragen!


      Wird zum Gewinn/Überschuss die Zinsen/Speku/Verm.+Verpachtung addiert?

      Ja, es gilt alles, was in der Einkommensteuer aufgeführt wird (aufgeführt hätte werden müssen / Haftung und Nachzahlung - Verjährung beachten)

      V+V ohne Abschreibung

      Kapitaleinkünfte

      und auch Spekulationsgewinne, wenn diese steuerpflichtig sind!

      Achtung - Familienversicherung kann auch enden, wenn die Kinder zu viel verdienen - z. B. aus diesen Einkunftsarten!

      Mit einem guten Händchen Speku ist man aber da schnell einmalig drüber. Wie erfolgt Verrechnung von Verlusten Speku (wenn überhaupt) ?

      Gar nicht!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.08.12 18:52:00
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.509.366 von CreInPhan am 19.08.12 11:41:15die 150 € Beitrag als freiwillig gesetzlich versichertes Kind (13 Jahre) wird vermutl. auch der Beitrag für die priv. Versicherung sein?

      Darf man nun 2012 - 50.850 EUR oder 2012 - 45.900 EUR Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen bevor die Kinder als privat oder freiwillig gesetzl. zugeordnet werden?
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 16:58:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zitat von sausebraus2000: die 150 € Beitrag als freiwillig gesetzlich versichertes Kind (13 Jahre) wird vermutl. auch der Beitrag für die priv. Versicherung sein?


      Nein - der PKV beitrag für Kinder ist immer unterschiedlich in Abhängigkeit von Vielem!

      Zitat von sausebraus2000: Darf man nun 2012 - 50.850 EUR oder 2012 - 45.900 EUR Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen bevor die Kinder als privat oder freiwillig gesetzl. zugeordnet werden?


      JAEG und nicht besondere JAEG! JAEG ist 50.850 in 2012!
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 16:59:40
      Beitrag Nr. 22 ()
      Zitat von sausebraus2000: bevor die Kinder als privat oder freiwillig gesetzl. zugeordnet werden?


      Die Kinder werden weder privat noch freiwillig gesetzl. zugeordnet, sondern die Familienversicherung gemäß § 10 SGB V endet oder ist ausgeschlossen und daraus ergeben sich dann Rechte oder Pflichten das Kind bei der GKV oder der PKV zu versichern! Das ist immer abhängig von einem Einzelfall!
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 17:57:18
      Beitrag Nr. 23 ()
      ICH BEDANKE MICH FÜR DIE AUSFÜHRUNGEN :kiss:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Nochmal PKV