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    Sind Steuern vermeidbar bei Umzug nach Österreich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.12 16:24:10 von
    neuester Beitrag 20.08.12 14:32:15 von
    Beiträge: 11
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      schrieb am 10.08.12 16:24:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Deutscher mit Sitz in Deutschland besitzt bei deutschem Broker in Deutschland ein Depot. Vor mehreren Jahren bekommt er von seinem Vater Aktien geschenkt, also in sein Depot transferiert bekommen.

      Er hat nun ein paar Aktien verkauft, die mehr als ein Jahr seit dem Transfer in seinem Depot lagen. Zu seiner Überraschung wurde von dem Broker 25% Steuern abgezogen. Wurde der Kurs am Tage des Transfers der Aktien in sein Depot als Maßstab genommen oder der Kurs am Tag des Kaufes, als die Aktien von seinem Vater gekauft wurden?
      Wieso wurden Steuern fällig, denn die Aktien wurden transferiert, als es die Abgeltungssteuer von 25% noch nicht gab?

      Er zieht nun nach Österreich um. Sein Depot bei seinem deutschen Broker will er jedoch beibehalten. Der Broker wird über die Adressänderung informiert. In Österreich angemeldet, will er Aktien aus seinem Depot verkaufen. Es sind immer noch Aktien, die er vor Jahren geschenkt/transferiert bekommen hatte von seinem Vater. Werden Steuern in Österreich fällig?
      Oder gilt in Österreich im Gegensatz zu Deutschland, dass Aktien, die länger als ein Jahr im eigenen Depot liegen, beim Verkauf steuerfrei sind?
      3 Antworten
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      schrieb am 10.08.12 16:41:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.480.898 von OffshoreTrader am 10.08.12 16:24:10http://www.wirtschaftsblatt.at/home/oesterreich/wirtschaftsp…

      In der Schweiz sind Kursgewinne steuerfrei. Je nach Summe könnte sich ein Umzug rentieren.
      Avatar
      schrieb am 10.08.12 16:47:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 11.08.12 10:04:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.480.898 von OffshoreTrader am 10.08.12 16:24:10
      Zu den verkauften Aktien die ja vor 2009 vom Vater gekauft wurden kann man nur sagen daß die Versteuerung nicht berechtigt ist.

      Mit den Einzelbelegen könnte man sich meines Erachtens nach bei der nächsten Steuererklärung die Steuer vom Finanzamt zurückholen.

      Das Problem ist heute immer noch wenn Depotpositionen vor 2009 übertragen werden daß die Kaufdaten nicht sauber übermittelt werden.

      Wobei man dazu noch sagen muss daß eine Besteuerung von 25 % eigentlich gar nicht sein kann müste eigentlich 30 % vom Verkaufserlös sein ausser die neue Depotbank hat den Tag der Übertragung als Kaufdatum ins Depot genommen.

      Zu der zweiten Sach mit dem Umzug usw.
      Wie das genau hier behandelt wird ist wahrscheinlich ähnlich da ja auch Österreich mittlerweile eine Abgeltungssteuer ähnlich Deutschland eingeführt hat. Effektiv hängt und steht alles von den Kaufdaten der Positionen ab. Hier müsste man mit der Depotbank und den Originalkaufbelegen eine LÖsung finden. Ansonsten wird man das Steuerproblem nicht lösen auch für den Rest des Depots.

      PS: Eventuell in den verschiedenen Steuerthreads die gleiche Anfrage stellen, dort sind ein paar Experten wie Taxadvisor oder gleich eine Boardmail an ihn schicken.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.08.12 15:31:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.483.000 von 1erhart am 11.08.12 10:04:22Danke für die Blumen, aber lt. Sachverhalt sind weder 25% noch 30% richtig (30% vom Verkaufserlös gelten als BMG, so dass es dann 7,5% vom Erlös sein müssten). Wahrscheinlicher ist, dass der SV nicht ganz korrekt ist oder (evtl. für den TO nicht relevante) Fakten ausgelassen sind.

      Gruß
      Taxadvisor

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      Avatar
      schrieb am 12.08.12 06:08:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Taxadvisor das waren keine Blumen aber du hast mir schon des öfteren bei Steuerfragen geholfen mit deinen Beiträgen.

      Mit den 30 % hatte ich ja auch so gemeint aber mich anscheinend nicht sauber geschrieben.

      Natürlich meinte ich vom Erlös 30 % zu versteuern und dann die 7,5 % plus Soli usw.
      Avatar
      schrieb am 18.08.12 20:54:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Alle Fakten sind schon erwähnt worden.
      Der gute Mann hat aber nun die Faxen dicke.
      Er hat sich für die Schweiz entschieden und sobald er dort angemeldet ist, verkauft er alle seine Aktien - steuerfrei!
      Das Geld wird er in der teuren Schweiz auch dringend nötig haben...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.08.12 12:15:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von OffshoreTrader: Er zieht nun nach Österreich um. Sein Depot bei seinem deutschen Broker will er jedoch beibehalten. Der Broker wird über die Adressänderung informiert. In Österreich angemeldet, will er Aktien aus seinem Depot verkaufen. Es sind immer noch Aktien, die er vor Jahren geschenkt/transferiert bekommen hatte von seinem Vater. Werden Steuern in Österreich fällig?
      Oder gilt in Österreich im Gegensatz zu Deutschland, dass Aktien, die länger als ein Jahr im eigenen Depot liegen, beim Verkauf steuerfrei sind?


      In Österreich gilt für deinen Fall noch das alte Gesetz, wonach die Aktien nach 12monatiger Haltedauer steuerfrei sind. Dies spielt aber für deinen deutschen Broker keine Rolle. Sobald du bei ihm als Steuerausländer gemeldet bist, wird dir KEINE Abgeltungssteuer abgezogen, unabhängig davon, in welchem Land du nun wohnst.
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 14:11:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.508.844 von OffshoreTrader am 18.08.12 20:54:56Wenn du jetzt erst umziehst, bist du noch für das ganze Jahr in Deutschland steuerpflichtig. Da gibt es so eine 183 Tage Regel...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 14:16:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.511.872 von betterthantherest am 20.08.12 14:11:25Es geht hier doch ganz klar um eine fehlerhafte Depotübertragung. Die Aktien sind doch alle steuerfrei egal ob mit Gewinn oder Verlust.

      Das Problem für die neue Depotbank ist daß sie keine Einkaufsdaten haben und deshalb vom Gesetzgeber gezwungen werden 30 % vom Verkaufserlös dann zu versteuern.

      Das Ganze kann man nur mit dem zuständigen Finanzamt lösen und sich die bereits bezahlte Steuer zurückholen. Deshalb brauche ich nicht umziehen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 14:32:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.511.900 von 1erhart am 20.08.12 14:16:29Ich lebe seit 3 Jahren in der Schweiz. Mit ein Grund Deutschland zu verlassen war auch der Umgang, den die deutsche Staatsmafia mit seinen Bürgern pflegt.

      Mich zieht nichts mehr nach Deutschland.


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