checkAd

    Erbschaftssteuer in USA - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.12 22:31:03 von
    neuester Beitrag 30.12.13 20:15:15 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.176.094
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.938
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.08.12 22:31:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      In der aktuellen Ausgabe des Smart Investor wird erwaehnt, dass die USA vor wenigen Jahren durch das sogenannte "Qualified intermediary Regime" den Kreis der in den USA erbschaftssteuerpflichtigen Personen dramatisch ausgeweitet hat. Demnach sind nicht nur US-Buerger, sowie Auslaender, die ihren Wohnsitz in den USA haben, dort erbschaftssteuerpflichtig, sondern darueberhinaus alle sonstigen Personen, die US-Wertpapiere, wie z.B. Aktien von US-Unternehmen oder Anteile an amerikanischen Investmentfonds erben. Dieser steuerliche Anspruch soll ueber repressive Massnahmen gegen die depotfuehrenden Banken durchgesetzt werden.

      Weiss jemand Genaueres darueber? Ist dies zutreffend?

      Dies waere naemlich fuer mich ein knallhartes Ausschlusskriterium gegen den Erwerb jeglicher Wertpapiere mit "US" als erste zwei Stellen in der ISIN.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.08.12 04:04:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.482.418 von beachbernie am 10.08.12 22:31:03Das ist tatsächlich so.Wenn Du amerikanische Wertschriften hast und stirbst,bekommen die Erben (z.B. Schweizer) von der IRS eine saftige Rechnung präsentiert. Wobei für einige Staaten gibt es Ausnahmen...evtl. für Deutschland (musst Du genau abklären). In meinem früheren Thread http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1171427-1-10/jagd… den ich leider aus zeitlichen Gründen stark vernachlässigt habe, sollte Diverses zu finden sein. Z.B. siehe FATCA....
      Avatar
      schrieb am 12.08.12 02:21:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke fuer die Antwort. Sie ist sehr aufschlussreich. Ich konnte zuerst kaum gleiben, dass der US-Fiskus so weit aus- und in die Taschen von Leuten greift, die ihn wirklich nicht das Geringste angehen.

      Ich bin Deutschkanadier und besitze beide Staatsbuergerschaften. Ich habe keine grosse Lust mich durch Steuerabkommen zu wuehlen (wobei darueberhinaus abzuklaeren waere, welches Steuerabkommen fuer mich als Doppelstaatler nun gilt) und bin ohnehin gegenueber Aktien und Anleihen aus den USA aus rein wirtschaftlichen Gruenden ueberaus skeptisch. Asien sieht mir als Anlageregion wesentlich besser aus. Ich werde wohl zunaechst einmal US-Wertpapiere meiden, d.h. keine Wertpapiere mehr kaufen, die als erste zwei Ziffern "US" in der ISIN haben. Dies schliesst auch nichtamerikanische Aktien mit ein, die als US-ADR gehandelt werden, wie z.B. viele indische, bei denen mir in den letzten Jahren verstaerkt aufgefallen ist, dass auch die ausstellenden US-Banken bei der Gebuehrenschinderei eine immer groessere Fantasie entwickeln.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.08.12 07:00:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.484.052 von beachbernie am 12.08.12 02:21:51Die kanadische Staatsbürgerschaft ist ok...viele US-Staatsbürger werden Dich dafür mit Sicherheit beneiden. Auch ich meide US-Titel. In den USA läuft zu viel in die falsche Richtung. Kanadische Titel habe ich dafür einige. Natürlich....ist alles sehr rohstofflastig. Aber trotzdem, bin nicht schlecht gefahren damit. Anlagen in Asien sind nicht wirklich mein Ding. Mit chinesischen Titeln habe ich mir vor zwei Jahren teilweise die Finger verbrannt. Asien kann aber trotzdem gut sein...kommt auf den Titel drauf an.
      Avatar
      schrieb am 30.12.13 20:15:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland geht das Doppelbesteuerungsabkommen vor:

      http://www.wf-frank.com/detail/article/erbschaftssteuer-und-…

      also alles halb so schlimm ;-)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Erbschaftssteuer in USA