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    Sind Gewinne bei Anleihen mit Altverlusten verrechenbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.08.12 09:38:49 von
    neuester Beitrag 17.11.12 16:39:00 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 16.08.12 09:38:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      sind Gewinne bei Anleihen,die nach dem 1.1.2009 gekauft worden sind ,mit Altverlusten,die vor dem 1.1.2009 entstanden sind verrechenbar?

      Kann man Zinserträge von solchen Anleihen mit Altverlusten verrechnen?

      Vielen Dank für sachkundige Hinweise im Voraus!

      Gruß

      bolro
      Avatar
      schrieb am 16.08.12 10:17:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Solche Themen und damit verbunden auch die Antworten findest Du sicher leicht über die Suche hier,
      in Erinnerung habe ich von vor einigen Tagen noch:

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1176112-1-10/krie…

      ;)

      Gruß Bernecker1977
      Avatar
      schrieb am 16.08.12 12:10:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo bolro,

      Kursgewinne ja, Zinsen nein (bzw. bedingt ja: wenn du vor dem Kupontermin verkaufst, sind die erhaltenen Stückzinsen mit Altverlusten verrechenbar).

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 17.11.12 10:50:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      eine Frage zum Thema:
      Was sind Altverluste genau ? Genügt es, eine Aktie vor
      dem 1.1.2009 erstanden zu haben und z.B. 2012 mit Verlust zu verkaufen ?
      Oder muß ich in der Vergangenheit innerhalb der 12-Monatsfrist
      mit Verlust verkauft haben ? Gilt die 12-Monatsfrist ?

      Vielen Dank !
      M.
      Avatar
      schrieb am 17.11.12 12:13:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Altverluste sind Verluste aus Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 verkauft wurden und die unter einem Jahr im Bestand waren.

      >>Genügt es, eine Aktie vor dem 1.1.2009 erstanden zu haben und z.B. 2012 mit Verlust zu verkaufen?<<

      Nein. Ein solcher Verlust wäre steuerlich unerheblich.

      >>Oder muß ich in der Vergangenheit innerhalb der 12-Monatsfrist mit Verlust verkauft haben ? Gilt die 12-Monatsfrist ?<<

      Genau so ist es. Wobei "Vergangenheit" bedeutet, daß der Verkauf vor dem 1.1.2009 erfolgt ist.

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      Avatar
      schrieb am 17.11.12 16:39:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      Genau so ist es. Wobei "Vergangenheit" bedeutet, daß der Verkauf vor dem 1.1.2009 erfolgt ist.
      Nein, das Verkaufsdatum selbst ist unwichtig (praktisch muss es natürlich vor dem 1.1.2010 liegen, weil ansonsten in jedem Fall die Jahresfrist vorbei wäre).

      Genügt es, eine Aktie vor dem 1.1.2009 erstanden zu haben und z.B. 2012 mit Verlust zu verkaufen?
      Das wäre schön, ich habe noch zwei Pleiteaktien im Depot (Verkaufsgebühren würden vermutlich den Wert aufzehren, daher halte ich sie einfach).

      Altverluste sind Verluste nach alter Rechtslage, und da gab es halt noch die Spekulationsfrist (und auch das Halbeinkünfteverfahren, daher ist es bei Aktien - wenn überhaupt - auch nur die Hälfte).

      MfG Stefan


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