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    Debeka kündigt Bausparvertrag nach 7 Jahren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.08.12 23:11:57 von
    neuester Beitrag 24.12.12 17:29:32 von
    Beiträge: 45
    ID: 1.176.244
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      schrieb am 18.08.12 23:11:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      ... bis gestern habe ich gute Erfahrung mit der Debeka Bausparkasse gemacht und sie gerne weiter empfohlen.
      Seit heute ist die nicht mehr so, denn ich habe ein Kündigungsschreiben erhalten.

      Ich habe einen BSV in 2005 abgeschlossen und zu ca. 99% bespart, heute erhalte ich Post, in der man mich auffordert, selbst den Vertrag zu kündigen, andernfalls kündigt man mir mit 3 Monaten Frist den BSV.

      Der Vertrag hat einen Guthabenzins von 3% sowie einen Zinsbonus von 1% bei Darlehensverzicht nach mind. 7 Jahren (+ Mindestbewertungszahl, usw.).

      Begründung für die Kündigung:
      Ein Darlehen kann unter Berücksichtung der Darlehensgebühr nicht mehr gewährt werden, somit ist der Zweck verfehlt und der Vertrag somit hinfällig. Über solche Kündigungen habe ich auch schon bei anderen Bausparkassen gelesen.

      Jetzt noch die nette Kleinigkeit, wofür ich ab heute die Debeka nach nicht mehr lieben werde:
      Da kein Darlehen mehr gewährt werden kann, kann auch nicht darauf verzichtet werden, somit entfällt der Anspruch auf den Zinsbonus in Höhe von 1% rückwirkend auf die gesamte Sparzeit.

      Über die Kündigung ärgere ich mich schon, da aus den damaligen AGB ein solches Kündigungsrecht für mich nicht hervorgeht. In den AGB's der Neuverträge ist dies explizit erwähnt, sofern der Sparbetrag die Bausparsumme erreicht.

      Dreist finde ich aber, daß mir sogar den Zinsbonus streicht, der mir inzwischen bei Darlehensverzicht zusteht, da die Mindestsparzeit von 7 Jahren erreicht ist und besonders lustig finde ich, daß das Schreiben jetzt im August kommt und nicht mit dem Kontoauszug im Frühjahr. Ich habe die letzten Jahre keine Einzahlung mehr getätigt. Die 99% Besparung stammt von den Zinsgutschriften.

      Gibt es ebenfalls Betroffene hier im Forum?

      Gruß
      bubu
      Avatar
      schrieb am 18.08.12 23:30:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      ... Kleine Korrektur. Der Zinsbonus beträgt in meinem Fall sogar 1,5% rückwirkend auf die gesamte Laufzeit, den man mir ausschlagen will.

      Gruß
      bubu
      Avatar
      schrieb am 18.08.12 23:39:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Meine Frau und ich haben zusammen 4 Bausparverträge bei der Debeka, die letzten 2 haben wir dieses Jahr abgeschlossen. Die beiden alten sind über 7 Jahre alt, zu ca 90 % bespart und erhalten bei Darlehensvericht einen rückwirkenden Bonus von 1,5 %.

      Als das Guthaben 80 % erreichte, wurde ich von der Debeka schriftlich auf die Nachteile aufmerksam gemacht, die eine weitere Besparung mit sich bringen und mir den Abschluss eines neuen BSV empfohlen. Der regionale Mitarbeiter machte mich auch nochmals darauf aufmerksam, dass es den Bonus nur gibt solange man noch auf des Darlehen verzichten kann. Wir werden die beiden BSV nächstes Jahr auszahlen lassen.

      Es tut mir wirklich leid für dich, aber ich glaube dass du da nichts mehr machen kannst. :(
      Avatar
      schrieb am 19.08.12 01:27:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Folgenden Rat habe ich noch: Auf keinen Fall selbst "kündigen" sondern eine Mitteilung ohne Bezug auf das Schreiben machen dass du dir den BSV auszahlen lassen möchtest.

      Notfalls in die Trickkiste greifen und falls noch nicht geschehen den Sparerpauschbetrag geltend machen, damit sinkt der Anteil des Zinses der für 2012 gezahlt wird und es gibt mehr Luft zu den 100 % der Bausparsumme.

      Ich habe jetzt nochmal genau bei mir nachgesehen und festgestellt, dass bei mir mit anteiligen Zinsen auch schon 94 % erreicht sind, bei meiner Frau sind es doch erst 78 %. Ich werde meinen BSV auf jeden Fall Anfang 2013 auszahlen lassen um das Fiasko mit der Kündigungsgefahr zu vermeiden. Bei meiner Frau werde ich mangels Anlagealternativen noch etwas warten, auf jeden Fall aber genau aufpassen.
      Avatar
      schrieb am 19.08.12 08:25:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      http://www.versicherungtalk.de/

      evtl kann man die da weiterhelfen

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      Avatar
      schrieb am 19.08.12 10:20:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Kollektor,

      den Schrieb habe ich bei 80% Besparung auch erhalten.
      Darin steht unter Nachteilen:

      - Ihr Bauspardarlehensanspruch reduziert sich mit jeder weiteren Einzahlung
      - Einzahlungen oder auch Zinsgutschriften über die Bausparsumme hinaus sind weder vertragsgemäß noch prämienbegünstigt.

      Insb. aus Punkt 2 schließe ich, daß es für darüberhinausgehende Zinsgutschriften eben keine Prämie mehr gibt, nicht aber, daß der Vertrag gekündigt wird bzw. man mir die Prämie komplett ausschlägt.

      Ferner habe ich auch später noch einen BSV bei der Debeka abgeschlossen (2011). Dort steht in den AGB ein Kündigungsrecht für die Debeka, wenn der BSV die Bausparsumme erreicht hat.
      Dies steht so nicht in den AGB des alten Vertrags!


      Gruß
      buub
      Avatar
      schrieb am 19.08.12 10:49:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      ich bin kein Vollprofi, es müssten eigentlich die AGB´s eurer alten Verträge sein, die Gültigkeit haben.

      WENN IHR KEINE NEUEN DOKUMENTE MIT AGB ÄNDERUNG UNTERSCHRIEBEN HABT, dann dürfte die alten AGB´s die gültigen sein.

      Es ist schon sehr merkwürdig, dass die Gesellschaft euch auffordert zu kündigen.

      Geht mal lieber schnell mit allen Unterlagen zu einem Fachanwalt. Das kostet euch u.U. ein paar Euros, aber im Falle von ungültigen Kündigungen, können die paar Euros euch noch die offenen Beträge bringen.
      Avatar
      schrieb am 19.08.12 21:37:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      bubu,
      das sind ja ganz miese Methoden. Früher wurde damit geworben, daß man einen BSV auch als Kapitalanlage verwenden kann. Genau dazu diente ja der Bonus. In den ABB wird alles mögliche geregelt - ein Mindestverzicht wahrscheinlich nicht. Bezeichnend ist, daß in der Ankündigungs-Kündigung kein Paragraph der ABB genannt wird.

      Also nicht einschüchtern lassen und die "richtige" Kündigung abwarten - wenn sie denn kommt.
      Avatar
      schrieb am 19.08.12 23:23:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von bubu: ... bis gestern habe ich gute Erfahrung mit der Debeka Bausparkasse gemacht und sie gerne weiter empfohlen.
      Seit heute ist die nicht mehr so, denn ich habe ein Kündigungsschreiben erhalten.

      Ich habe einen BSV in 2005 abgeschlossen und zu ca. 99% bespart, heute erhalte ich Post, in der man mich auffordert, selbst den Vertrag zu kündigen, andernfalls kündigt man mir mit 3 Monaten Frist den BSV.

      Der Vertrag hat einen Guthabenzins von 3% sowie einen Zinsbonus von 1% bei Darlehensverzicht nach mind. 7 Jahren (+ Mindestbewertungszahl, usw.).

      Begründung für die Kündigung:
      Ein Darlehen kann unter Berücksichtung der Darlehensgebühr nicht mehr gewährt werden, somit ist der Zweck verfehlt und der Vertrag somit hinfällig. Über solche Kündigungen habe ich auch schon bei anderen Bausparkassen gelesen.

      Jetzt noch die nette Kleinigkeit, wofür ich ab heute die Debeka nach nicht mehr lieben werde:
      Da kein Darlehen mehr gewährt werden kann, kann auch nicht darauf verzichtet werden, somit entfällt der Anspruch auf den Zinsbonus in Höhe von 1% rückwirkend auf die gesamte Sparzeit.

      Über die Kündigung ärgere ich mich schon, da aus den damaligen AGB ein solches Kündigungsrecht für mich nicht hervorgeht. In den AGB's der Neuverträge ist dies explizit erwähnt, sofern der Sparbetrag die Bausparsumme erreicht.

      Dreist finde ich aber, daß mir sogar den Zinsbonus streicht, der mir inzwischen bei Darlehensverzicht zusteht, da die Mindestsparzeit von 7 Jahren erreicht ist und besonders lustig finde ich, daß das Schreiben jetzt im August kommt und nicht mit dem Kontoauszug im Frühjahr. Ich habe die letzten Jahre keine Einzahlung mehr getätigt. Die 99% Besparung stammt von den Zinsgutschriften.

      Gibt es ebenfalls Betroffene hier im Forum?

      Gruß
      bubu
      Avatar
      schrieb am 19.08.12 23:30:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zitat von bubu: ... bis gestern habe ich gute Erfahrung mit der Debeka Bausparkasse gemacht und sie gerne weiter empfohlen.
      Seit heute ist die nicht mehr so, denn ich habe ein Kündigungsschreiben erhalten.

      Wahrscheinlich hat man Dich aber schon 3 bis 4 mal vorher angeschrieben, weil die 40% der Bausparsumme erreicht waren.

      Ich habe einen BSV in 2005 abgeschlossen und zu ca. 99% bespart, heute erhalte ich Post, in der man mich auffordert, selbst den Vertrag zu kündigen, andernfalls kündigt man mir mit 3 Monaten Frist den BSV.

      Einen Bausparvertrag kann man nicht mit mehr als 100 % der Bausparsumme ansparen. D.H. wenn Du z.B. eine Bausparsumme von 20000 Euro hast, und hast 19500 bereits eingezahlt inkl. Zinsen, würden die Zinsen oder WOB usw. die Bausparsumme überschreiten.Somit bekommst Du nie mehr als 20000 ausgezahlt.

      Der Vertrag hat einen Guthabenzins von 3% sowie einen Zinsbonus von 1% bei Darlehensverzicht nach mind. 7 Jahren (+ Mindestbewertungszahl, usw.).

      Diese Verträge gibt es auch immer noch, und man hätte den Bausparer schon Jahre vorher erhöhen können, damit die 100% nicht erreicht werden.


      Begründung für die Kündigung:
      Ein Darlehen kann unter Berücksichtung der Darlehensgebühr nicht mehr gewährt werden, somit ist der Zweck verfehlt und der Vertrag somit hinfällig. Über solche Kündigungen habe ich auch schon bei anderen Bausparkassen gelesen.

      Die Kündigung ist nicht zu Deinem Nachteil.Und ein gleicher/neuer Abschluss ist möglich zu den gleichen Konditionen.

      Jetzt noch die nette Kleinigkeit, wofür ich ab heute die Debeka nach nicht mehr lieben werde:
      Da kein Darlehen mehr gewährt werden kann, kann auch nicht darauf verzichtet werden, somit entfällt der Anspruch auf den Zinsbonus in Höhe von 1% rückwirkend auf die gesamte Sparzeit.

      weil dieser die Baubsparsumme übersteigen würde!!! ganz normal.

      Über die Kündigung ärgere ich mich schon, da aus den damaligen AGB ein solches Kündigungsrecht für mich nicht hervorgeht. In den AGB's der Neuverträge ist dies explizit erwähnt, sofern der Sparbetrag die Bausparsumme erreicht.

      Dreist finde ich aber, daß mir sogar den Zinsbonus streicht, der mir inzwischen bei Darlehensverzicht zusteht, da die Mindestsparzeit von 7 Jahren erreicht ist und besonders lustig finde ich, daß das Schreiben jetzt im August kommt und nicht mit dem Kontoauszug im Frühjahr. Ich habe die letzten Jahre keine Einzahlung mehr getätigt. Die 99% Besparung stammt von den Zinsgutschriften.

      Warum hast Du Dich nicht beraten lassen, und den Bausparvertrag erhöht?

      Gibt es ebenfalls Betroffene hier im Forum?

      Gruß
      bubu
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 00:17:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von Sangha1967: Warum hast Du Dich nicht beraten lassen, und den Bausparvertrag erhöht?


      Bei einer Erhöhung geht, zumindest bei der Debeka, der Zinsbonus verloren. Steht so in den AGB´s.

      Obwohl ich selbst von einem Debeka-Mitarbeiter auf das Problem mit der Kündigung aufmerksam gemacht wurde, finde ich das Vorgehen der Debeka bei dem Threaderöffner bubu ausgesprochen fies und hinterhältig. Ein Rechtsstreit könnte spannend werden. Ich bekräftige meinen Rat, die Auszahlung zu verlangen und nicht auf die Kündigung seitens der Debeka zu warten und auch nicht selbst kündigen. Mit dem Sparerpauschbetrag kann man die Bausparquote beeinflussen.

      Die alten Bausparverträge sind allen Bausparkassen ein Dorn im Auge. Die BHW ( jetzt Postbank ) hat mir auch schon mal einen Bausparvertrag gekündigt. Den Zinsbonus habe ich aber erhalten. Der BHW-BSV war sogar nur mit 80 % bespart.

      Ich habe mir auch die aktuellen Festgeldzinsen der Debeka angeschaut. http://www.debeka.de/produkte/geldanlage/festgeld/konditione… Die liegen maximal ( 10 J ) bei 2,5 %. Mich wundert, dass die Debeka den jetzigen BS-Tarif noch anbietet. Die Darlehenskonditionen sind überirdisch, die nimmt doch niemand mehr in Anspruch. Wie soll das Geschäftsmodell denn überhaupt noch funktionieren ? Womit verdient die Debeka-BSK noch ihr Geld ?
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 07:30:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich möchte einmal den Fokus auf die Begründung der Bausparkasse lenken:

      Ein Darlehen kann unter Berücksichtung der Darlehensgebühr nicht mehr gewährt werden, somit ist der Zweck verfehlt und der Vertrag somit hinfällig.

      Was bedeutet das denn genau? "unter Berücksichtigung der Darlehensgebühr"?

      Der Bausparvertrag sei zu 99 Prozent bespart. Also könnte noch 1 Prozent Darlehen gewährt werden. Welcher Zusammenhang besteht da mit der Darlehensgebühr?

      Vielleicht wäre es hilfreich, hier ein Zitat aus den Allgemeinen Bausparbedingungen einzustellen.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 07:33:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von Kollektor:
      Zitat von Sangha1967: Warum hast Du Dich nicht beraten lassen, und den Bausparvertrag erhöht?


      Bei einer Erhöhung geht, zumindest bei der Debeka, der Zinsbonus verloren. Steht so in den AGB´s.

      Obwohl ich selbst von einem Debeka-Mitarbeiter auf das Problem mit der Kündigung aufmerksam gemacht wurde, finde ich das Vorgehen der Debeka bei dem Threaderöffner bubu ausgesprochen fies und hinterhältig. Ein Rechtsstreit könnte spannend werden. Ich bekräftige meinen Rat, die Auszahlung zu verlangen und nicht auf die Kündigung seitens der Debeka zu warten und auch nicht selbst kündigen. Mit dem Sparerpauschbetrag kann man die Bausparquote beeinflussen.

      Die alten Bausparverträge sind allen Bausparkassen ein Dorn im Auge. Die BHW ( jetzt Postbank ) hat mir auch schon mal einen Bausparvertrag gekündigt. Den Zinsbonus habe ich aber erhalten. Der BHW-BSV war sogar nur mit 80 % bespart.

      Ich habe mir auch die aktuellen Festgeldzinsen der Debeka angeschaut. http://www.debeka.de/produkte/geldanlage/festgeld/konditione… Die liegen maximal ( 10 J ) bei 2,5 %. Mich wundert, dass die Debeka den jetzigen BS-Tarif noch anbietet. Die Darlehenskonditionen sind überirdisch, die nimmt doch niemand mehr in Anspruch. Wie soll das Geschäftsmodell denn überhaupt noch funktionieren ? Womit verdient die Debeka-BSK noch ihr Geld ?


      Hallo

      dazu muß man das große ganze sehen. Die brauchen eine günstige Refinanzierung dir mit 2,5 % gegeben ist um Darlehen zu bedienen.

      Wenn du 3,5 % rausgibst hast du immer noch 100 bp

      ist nur ein bsp. aber normalerweise ist die Spanne noch geringer
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 09:17:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nach einem Telefonat mit der Debeka muß ich meine Eingangsangaben etwas korrigieren.

      Im "Kündigungsbrief" wird zunächst mit der Keule gehauen.
      Vertragsgrundlage entfallen, Kein Darlehen, Kein Zinsbonuns.
      Später schreibt man:
      "Wir bitten um Ihre Anweisung zur Auszahlung des Bausparguthabens bis ...Sofern die Voraussetzungen nach ABB erfüllt sind, werden wir daher bei der Abrechnung des Vertrages den Zinsbonus gem. §3 Absatz 3 ABB gewähren".
      Falls ich aber selbst nicht das Geld anfordere, kündigt man mir mit einer Frist von 4 Monaten gem. BGB §488 Abs 3. Dann gibt es wohl keinen Zinsbonus mehr.

      Nach ABB (alt) kann man wohl nicht kündigen, da dieses Kündigungsrecht nicht vereinbart ist.

      Ich habe gestern noch etwas gegoogelt und dieses Vorgehen wird bei BHW kräftig diskutiert. Dort ist die Rede davon, daß der Ombudsmann diesem Vorgehen zugestimmt hat. Gerichtsurteile konnte ich keine finden.

      Neuabschlüsse halte ich unter Renditeaspekten nicht mehr für interesant. Es werden bei Debeka im ersten Jahr nur noch 20% Einmalzahlung akzeptiert und in den Folgejahren nur noch der Regelsparbeitrag. Damit kommt man in 7 Jahren auf rund 50% der Bausparsumme. Ab 80% Bausparsumme würden Neuverträge automatisch gekündigt werden.
      Für Altverträge (Stichtag 1.7.2012??) gilt eine Besparung im ersten Jahr von max. 35%.

      @Silberpfeil:
      Ein Darlehen kann bei 99% nicht mehr gewährt werden, da noch 1,5% Gebühren anfallen. Das steht aber so nicht in dem Schreiben.

      @Sangha1967:
      Erhöhung scheidet aus, da dann der Zinsbonus futsch ist, immerhin 1,5% x 7 Jahre (in meinem Fall).

      Ich werde die Auszahlung anfordern und den Vertrag selbst beenden.
      Von einem Neuabschluß sehe ich momentan ab. Es werden zwar noch 3% Habenzinsen geboten, aber rein intuitiv frisst die Abschlußgebühr den Renditevorteil auf, wenn die Einzahlungen massiv gedeckelt werden.

      Gruß
      bubu
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 10:01:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      Der zitierte Satz ist für mich weiterhin nicht nachvollziehbar:

      Ein Darlehen kann unter Berücksichtung der Darlehensgebühr nicht mehr gewährt werden, somit ist der Zweck verfehlt und der Vertrag somit hinfällig.

      Welcher Zusammenhang besteht denn zwischen einer Besparungshöhe von 99 Prozent und einer Darlehensgebühr von 1,5 Prozent bei Darlehensinanspruchnahme?

      Die Darlehensgebühr hat doch mit der Besparung und der Bausparsumme nichts zu tun. So weit mir bekannt, wird die Darlehensgebühr einfach auf die Restvaluta draufgeschlagen.

      Beispiel: Bausparvertrag 10.000 Euro. Bespart 9.900 Euro. Darlehensinanspruchnahme. => Darlehen = 101,50 Euro, ausgezahlt werden 100 Euro.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 12:21:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      @bubu

      Glückwunsch:)

      Ich hätte das am Mittwoch mit dem regionalen Mitarbeiter zur Sprache gebracht. Immerhin hat die Debeka mehrere hundert Verträge für die betriebliche Altersvorsorge bei meinem ehemaligen Arbeitgeber ( bin jetzt in Rente ) abgeschlossen, die Beratung für die ehemaligen Kollegen mache ich auf deren Nachfrage auch heute noch ehrenamtlich. Damals habe ich als Betriebsratsvorsitzender eine BAV gefordert und umgesetzt, die Wahl fiel damals auf die Debeka wegen den guten Konditionen bei gleichzeitig tadelloser, konservativer und seriösen Geschäftspolitik. Vorher wurden einige Kollegen von anderen Anbietern mit unpassenden und "provisionsstarken" Offerten wie "fondsbasierte Altersrente" über den Tisch gezogen.

      Im Gefolge haben auch viele Kollegen auf meine Empfehlung BSV abgeschlossen für die Arbeitnehmersparzulage, diese hätte ich auch vor einer möglichen Kündigung gewarnt.

      Und danke für die weiteren Infos !

      Mir war klar, dass die Debeka in der jetzigen Tiefzinsphase in die Defensive gedrängt wird und sich das irgendwann auf die Neuverträge auswirken muss.

      Immerhin habe ich mich jetzt mal wieder ausgiebig mit diesem Konstrukt beschäftigt. Normalerweise spart man automatisch und beschäftigt sich kaum noch damit.

      Wenn jetzt nur noch 20 % Startzahlung und anschließend nur der Regelsparbeitrag möglich sind, ist der Debeka-BSV für Renditesparer außerhalb der Förderung nicht mehr besonders attraktiv, das gilt auch für BSV anderer Anbieter. Attraktive Anlagealternativen bei 100 % Kapitalsicherheit kenne ich im Moment auch nicht, die kann es auch garnicht geben. Solange der Geldmarkt von der EZB geflutet wird brauchen unser Geld nur "Institutionen" denen sonst niemand einen Bankkredit zu normalen Konditionen gibt und die Banken wissen warum sie das nicht tun. Der dumme Kapitalanleger lässt sich dann von Mittelstandsanleihen, Genussscheinen und wie das Zeig alles genannt wird blenden und riskiert seine Ersparnisse. Das dürfte mit BSV kaum passieren. Kapitalsicherheit steht bei mir ala Entscheidungskriterium an erster Stelle, dann kommt die Rendite und Flexibilität der Geldanlage. Der Debeka-BSV erfüllte meine Kriterien bisher am Besten. Die Hälfte meines monatlichen Sparvolumens fließen dort hin und angehäuftes Tagesgeld diente als Startgrundlage für die neuen BSV.
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 13:09:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      bubu,
      nicht aufgrund der ABB will die Bausparkasse kündigen (würde sie bestimmt machen, wenn vorgesehen), sondern fragwürdig aufgrund von BGB § 488 Abs 3. Da könnte sie sich ja um Bonuszahlungen bei allen Verträgen drücken, indem sie einfach von sich aus kündigt.

      Wie du schreibst, sorgen die Bausparkassen durch neue ABB dafür, daß Vollansparung unmöglich wird. Die einst vereinbarten Zinssätze und ABB gelten aber für dich.
      Avatar
      schrieb am 22.08.12 00:10:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zitat von bubu: Neuabschlüsse halte ich unter Renditeaspekten nicht mehr für interesant. Es werden bei Debeka im ersten Jahr nur noch 20% Einmalzahlung akzeptiert und in den Folgejahren nur noch der Regelsparbeitrag. Damit kommt man in 7 Jahren auf rund 50% der Bausparsumme. Ab 80% Bausparsumme würden Neuverträge automatisch gekündigt werden.
      Für Altverträge (Stichtag 1.7.2012??) gilt eine Besparung im ersten Jahr von max. 35%.


      Ich habe eine Neuberechnung der maximalen Rendite des Debeka-BSV nach den neuen Bestimmungen vorgenommen.

      Prämisse:
      - Freistellungsauftrag für alle Zinsen
      - 17,7% Soforteinzahlung ( 20 % + 1 % Abschlussgeb - 11 Regelsparbeiträge )
      - Regelsparbeitrag 3 Promille/Monat

      7 Jahre 2,76 % ( vorher 2,95 % ) angespart: 50,425 %
      10 Jahre 3,10 % ( vorher 3,20 % ) angespart: 67,539 %
      12 Jahre 3,37 % ( vorher 3,44 % ) angespart: 80,956 %
      Bei kürzeren Laufzeiten wirkt sich die Abschlussgebühr naturgemäß stärker aus.

      Berechnet mit http://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php

      Algorithmus:
      1. Endkapital berechnen
      2. 1 % Zuschlag bei Anfangskapital wegen Abschlussgebühr
      3. Nach Zinsen auflösen

      Sooo schlecht sieht das jetzt doch nicht aus.
      Festzinsangebote sind unflexibler, man bestimmt selbst wie lange man spart.
      Man hat außerdem einen Anspruch auf ein Darlehen, wenngleich das aus heutiger Sicht sinnlos scheint, aber der Optionswert ist > 0.
      Avatar
      schrieb am 22.08.12 00:14:30
      Beitrag Nr. 19 ()
      Achso:

      Nach 7 Jahren gibt es 3,25 % nominal rückwirkend
      Nach 10 Jahren gibt es 3,4 % nominal rückwirkend
      Nach 12 Jahren gibt es 3,6 % nominal rückwirkend
      Avatar
      schrieb am 22.08.12 10:06:13
      Beitrag Nr. 20 ()
      Gibt es irgendwo einen Link zur aktuellen Fassung der ABB?
      Avatar
      schrieb am 22.08.12 15:05:05
      Beitrag Nr. 21 ()
      Kollektor,
      zählst du die Abschlußgebühr zum Guthaben? Bevor ich deinen Rechner-Link durchschaut habe, stelle ich mal selbst eine excel-Tabelle auf.

      ende Jahr…einzahlung…BSV…anlage zu 2,72%

      1..... 2000..... 1961,75...... 2054,40
      2..... .360...... 2391,36.......2475,18
      3..... .360...... 2834,93.......2907,40
      4..... .360...... 3292,92...... 3351,38
      5..... .360...... 3765,79...... 3807,43
      6..... .360...... 4254,03...... 4275,89
      7..... .360.......4758,14...... 4757,09

      Bausparsumme 10.000,- Tarif bsp1; 2.000,- Soforteinzahlung; in den folgenden Jahren mtl 30,- Einzahlung. Nach 7 Jahren ist mit Zuteilung zu rechnen. Rückwirkend 3,25% Zins ergibt 4.758,14 Guthaben.
      Dasselbe Geld ohne Gebühr zu 2,72% angelegt, ergibt nach 7 Jahren 4.757,09. 2,72% Dividendenrendite sind bei den meisten Aktien drin. Hier geht es aber nicht um die beste Geldanlage. Anscheinend kündigen die Bausparkassen auch erst bei Volleinzahlung. Bei fast-voll wäre ich aber bei gut verzinsten alten BSV mit der Kündigung nicht einverstanden.
      Avatar
      schrieb am 22.08.12 18:16:08
      Beitrag Nr. 22 ()
      Zitat von alzwo: Kollektor,
      zählst du die Abschlußgebühr zum Guthaben? Bevor ich deinen Rechner-Link durchschaut habe, stelle ich mal selbst eine excel-Tabelle auf.


      Hallo alzwo,
      die Debeka erlaubt 20 % Bausparguthaben + Zinsen im 1. Jahr, man darf aber 21 % einzahlen da die Abschlussgebühr mit den ersten Prozent Einzahlungen verrechnet wird. Bei der Anfangseinzahlung werden die monatlichen Beiträge mitgezählt, deshalb komme ich auf die 17,7 % im ersten Monat. Das mit den 20 % hat @bubu geschrieben. Die Formeln aus http://www.zinsen-berechnen.de/ hatte ich schonmal benutzt für die Rendite aus 35 % Soforteinzahlung zu berechnen. Ich benutze die einzelnen Formeln sehr häufig weil man sehr schnell verschiedene Berechnungen erhält, kann aber auch mit Excel umgehen und mache komplexere Berechnungen dort. U.a. auch eine Projektion für die nächsten 10 Jahre unter Berücksichtigung der Steuern ( Kleinigkeiten aus Steueränderungen muss ich patchen ).

      Nur mal so am Rande die Splittingtabelle aus 2010: =WENN(UND(B57/2>8004;B57/2<13470);GANZZAHL((912,17*(B57/2-8004)/10000+1400)*(B57/2-8004)/10000);WENN(UND(B57/2>13469;B57/2<52882);GANZZAHL((228,74*(B57/2-13469)/10000+2397)*(B57/2-13469)/10000+1038);WENN(UND(B57/2>52881;B57/2<250731);GANZZAHL(B57/2*0,42-8172);WENN(B57/2>250730;GANZZAHL(B57/2*0,45-15694);0))))*2 wenn man das zu versteuernde Einkommen in B57 einträgt.

      Im Moment zahle ich keine Steuern ( Rentner mit maximal 4.800 € Hinzuverdienst im Jahr ), ab 2014 dann wieder Steuern oberhalb der Abgeltungssteuer wenn die Sonderabschreibungen meiner Photovoltaikanlagen auslaufen und ich nicht mehr auf die Rente achten muss.

      Um zum Thema BSV zurückzukommen: Ich bekomme die Abgeltungssteuer derzeit zurück und brauche auch den Bonus der Altverträge nicht zu versteuern wenn sie 2013 ausbezahlt werden. Deswegen reize ich nicht das letzte Prozent Ansparung aus. Die Altverträge habe ich meiner Hausbank als Sicherheit für KfW-Kredite verpfändet. Die Zinsen für den 5jährigen KfW-Kredit liegen 2 % unter den Guthabenzinsen der Altverträge. Die Neuverträge nutze ich als neue Sicherheiten bei Auszahlungen der Altverträge. Die Abschlussgebühr kann ich von der Steuer absetzen und damit erspare ich mir Abschreibungen. Übrigens erlaubt mir die Debeka noch den 3-fachen Regelsparbetrag bzw. bucht ihn einfach ab.

      Ich schreibe das nur um zu zeigen wie flexibel BSV sind, in meinem Fall das ideale Produkt. Zum Beispiel weil man sie sofort beleihen kann. In meinem Fall erhalte ich monatliche Vergütungen für die Photovoltaikanlagen mit denen ich etwa zur Hälfte die BSV anspare, die andere Hälfte geht in die Bedienung der KfW-Kredite. Kreditzinsen mindern meinen gewerblichen Gewinn ( wichtig wegen der Hinzuverdienstgrenze ), die Guthabenzinsen ( zählen nicht zum Hinzuverdienst ) erhalte ich derzeit noch steuerfrei. In 4 Jahren ist der KfW-Kredit getilgt und das freie Bausparguthaben der Neuverträge erleichtert mir die Ablösung eines früheren PV-Kredits mit dem Haus als Sicherheit.

      Sorry, war viel zu lang für den Threadtitel, man sieht aber was man mit den BSV alles machen kann. Die Altverträge hatte ich in der ursprünglichen Absicht einer umfangreichen energetischen Sanierung und Modernisierung des Hauses abgeschlossen, das Projekt aber stark verkürzt weil ökonomisch unrentabel ). So kam ich aber zu der günstigen Finanzierungsvariante der neuesten PV-Anlage.
      Avatar
      schrieb am 23.08.12 19:01:53
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ich schreibe das nur um zu zeigen wie flexibel BSV sind, in meinem Fall das ideale Produkt. Zum Beispiel weil man sie sofort beleihen kann. In meinem Fall erhalte ich monatliche Vergütungen für die Photovoltaikanlagen mit denen ich etwa zur Hälfte die BSV anspare, die andere Hälfte geht in die Bedienung der KfW-Kredite. Kreditzinsen mindern meinen gewerblichen Gewinn ( wichtig wegen der Hinzuverdienstgrenze ), die Guthabenzinsen ( zählen nicht zum Hinzuverdienst ) erhalte ich derzeit noch steuerfrei. In 4 Jahren ist der KfW-Kredit getilgt und das freie Bausparguthaben der Neuverträge erleichtert mir die Ablösung eines früheren PV-Kredits mit dem Haus als Sicherheit.

      Mir ist bewußt, daß die Chancen, eine Antwort zu erhalten, so gut wie nicht gegeben ist. Dennoch hier der Versuch einer Fragestellung:

      Ist die beschriebene Handhabung wirklich steuerlich so handhabbar?
      Avatar
      schrieb am 24.08.12 01:14:37
      Beitrag Nr. 24 ()
      Zitat von Silberpfeil1: Mir ist bewußt, daß die Chancen, eine Antwort zu erhalten, so gut wie nicht gegeben ist. Dennoch hier der Versuch einer Fragestellung:

      Ist die beschriebene Handhabung wirklich steuerlich so handhabbar?


      Na klar geht das, ich mache es so.

      Die BS-Guthaben sind bei mir im Privatmögen. Guthabenzinsen müssen versteuert werden. Entweder mit der Abgeltungssteuer ( Sparerpauschbetrag ist frei ) oder mit dem persönlichen (Grenz-)Steuersatz durch Günstigerprüfung bei der ESt-Erlärung. Unterhalb des Grundfreibetrags werden alle Einnahmen steuerfrei gestellt, auch Zinsen und Boni.

      Kredite sind bei mir gewerblich. Kreditzinsen und alle Kosten im Zusammenhang mit den Krediten sind steuerlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die Abschlussgebühren von BSV wenn sie im Zusammenhang mit gewerblichen Krediten stehen oder auch wenn man vermietete Immobilien in irgendeiner Weise damit finanziert.

      Bei mir gibt es das Problem der Hinzuverdienstgrenze wegen vorzeitiger Rente. Gewerbliche Gewinne zählen zu den Einkunftsarten aus Arbeit. Zins- und Pachteinnahmen zählen beim Hinzuverdienst nicht. Ich musste daher eine Transformation vornehmen zulasten des Gewerbegewinns zugunsten Zinsgewinne.

      Besonders kurios: Wegen der gewerblichen Einnahmen aus 3 älteren PV-Anlagen ( 2004 und 2005, keine Kredite und hoch abgeschrieben ) wäre meine Rente gekürzt worden. Durch die Anschaffung weiterer PV-Anlagen konnte ich durch neue Abschreibungen und Kreditkosten meinen Gewerbegewinn unter die Hinzuverdienstgrenze senken ). Außerdem konnte ich einen Investitionsabzugsbetrag im letzten Arbeitsjahr bilden, der mich in den Eingangssteuersatz katapultierte. Der Preis ist dennoch hoch, ich trage nach dieser Phase wieder eine hohe Steuerlast. Steuern kriegt man nie geschenkt, man kann sie nur in andere Zeiträume verschieben und daraus evtl. Progressions- und Zinsgewinne erzielen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.12 01:35:36
      Beitrag Nr. 25 ()
      Achso, falls es jemanden interessiert, hier habe ich meine Rentenstory beschrieben: http://www.photovoltaikforum.com/finanzen-steuern-f9/pv-und-…
      Avatar
      schrieb am 24.08.12 16:55:21
      Beitrag Nr. 26 ()
      Bei Renditen von 2,7% auf 7 Jahre und mehr bei längerer Laufzeit wäre für mich konkret die Anlage immer noch interessant unter folgendem (privatem) Hintergrund.
      Es gibt bei mir Immobilienkredite für Mietwohnungen, die ich "nur" mit 1% tilge. Aktueller Finanzierungszins um 3% und darunter.

      Mein Hintergedanke für den BSV:
      Mit 1% Tilgung ist die kalkulierte Darlehenslaufzeit sehr lang (>40Jahre). Über den BSV spare ich ein alternatives Tilgungsinstrument an, welches komplett kostenneutral ist, geringfügig sogar einen kleinen Ertrag abwirft, da die Zinsausgaben für den Immokredit meinem persönlichen Steuersatz unterliegen, die BSV-Habenzinsen aber mit dem Zinsabschlag günstiger versteuert werden.
      Zumindest dann, wenn der Guthabenzins auf dem Niveau des Kreditzinses liegt.

      Dies gibt mir folgende Vorteile
      - Bewahrung von Liquidität, da der BSV nicht als Sicherheit verpfändet ist bzw. würde.
      - Theoretische Möglichkeit der Umschuldung in den BSV am Ende der Zinsbindung nach 10 Jahren (mein konkreter Fall).

      Auf dieser Basis hatte ich vor einigen Jahren BSV bei der Debeka abgeschlossen, dann aber im Zuge der tiefen Zinsen diese massiv bespart. Debeka war in den vergangenen Jahren hier äußerst kulant in Bezug auf Sonderzahlungen, so daß ich innerhalb weniger Jahr rund 90% ansparen konnte. Durch die Sonderzahlungen war ich dabei auch äußerst flexibel in Bezug auf die Anlage von liquiden Mitteln.

      Gruß
      bubu
      Avatar
      schrieb am 24.08.12 18:01:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      Zitat von bubu: Mein Hintergedanke für den BSV:
      Mit 1% Tilgung ist die kalkulierte Darlehenslaufzeit sehr lang (>40Jahre). Über den BSV spare ich ein alternatives Tilgungsinstrument an, welches komplett kostenneutral ist, geringfügig sogar einen kleinen Ertrag abwirft, da die Zinsausgaben für den Immokredit meinem persönlichen Steuersatz unterliegen, die BSV-Habenzinsen aber mit dem Zinsabschlag günstiger versteuert werden.
      Zumindest dann, wenn der Guthabenzins auf dem Niveau des Kreditzinses liegt.

      Dies gibt mir folgende Vorteile
      - Bewahrung von Liquidität, da der BSV nicht als Sicherheit verpfändet ist bzw. würde.
      - Theoretische Möglichkeit der Umschuldung in den BSV am Ende der Zinsbindung nach 10 Jahren (mein konkreter Fall).


      Die Vorteile sehe ich auch. Insbesondere ist bei dir die Möglichkeit der Zinsbremse ( wenn mit 5 % auch auf hohem Niveau ) gegeben bei Auslauf der Zinsbindung und einem adäquaten Darlehensanspruch ( Hedging ). Die Ansparung auf einen BSV ist gleichbedeutend mit einer höheren Tilgung.

      Du bist mit den Mietwohnungen Unternehmer und weißt was du tust, u.a. auch bei der steuerlichen Gestaltung. Bei dir ist das Risiko überschaubar wegen Diversifikation auf mehrere Objekte und weil du den Mieter austauschen kannst wenn er nicht mehr zahlen kann.

      Für grob fahrlässig halte ich 80%-Finanzierungen mit 1 % Anfangstilgung bei selbstbewohntem Eigentum ( besonders bei tiefem Zinsniveau ). Naja, so kam ich vor 25 Jahren immerhin zu meinem Haus knapp vor dem Versteigerungstermin...
      Avatar
      schrieb am 24.08.12 20:45:57
      Beitrag Nr. 28 ()
      @Kollektor

      Ich finanziere sogar zu ca. 100%, allerdings mit ausreichend Sicherheiten in der Hinterhand (Versicherungsguthaben, freie Grundschuldsicherheiten, WP-Depot....) neige dann aber dazu immer wieder sonderzutilgen.
      Allerdings muß die Miete reichen für Kapitaldienst + nichtumlagefähige Nebenkosten (Instandhaltungsrücklage, Verwalter, etc.).
      Bei der derzeitigen Marktlage ist dies für manche Objekte realisierbar und für mich unter Anderem auch ein KO-Kriterium.

      Generell will ich persönlich aber nicht, daß der Fremdkapitalanteil am Gesamtbestand über 50% steigt.

      Ich lebe da in einem Dilemma. Einerseits wünsche ich von meiner Mentalität keine hohe Gesamtverschuldung, andererseits sehe ich den Vorteil, wenn ich die Liquidität, z.B. über BSV-Guthaben vorhalte. So gibt es halt ein Mix. Bei hohen Mittelzuflüssen kommt eine Sondertilgung, sonst Sparbildung.

      Gruß
      bubu
      Avatar
      schrieb am 24.08.12 23:07:11
      Beitrag Nr. 29 ()
      @bubu

      100 % Finanzierung ist bei vermieteten Projekten kein Problem, bei selbstbewohnten Objekten muss man jederzeit die Raten aus eigener und alleiniger Kraft aufbringen. Zudem kannst du die Zinsen absetzen, der Selbstbewohner nicht. Ein Rentenproblem so wie bei mir bekommst du auch nicht, Mieteinnahmen werden nicht auf den Hinzuverdienst angerechnet.

      Der Debeka-Mitarbeiter hat mir erzählt, dass er im letzten Jahr Dutzende BSV im sechsstelligen Bereich abgeschlossen hat mit Leuten die vorher nie einen BSV hatten. Teilweise haben die ihre Ablaufleistung von Lebensversicherungen eingezahlt. Genau um das zu vermeiden hat die Debeka jetzt die Starteinzahlung vermindert. Bausparer ohne weitere Sparraten erreichen dann nicht einmal die notwendigen Bewertungszahlen für den Bonus. Selbstverständlich hat der Mitarbeiter auch dafür eine Lösung: Er schließt einen BSV und einen Depotauszahlungsplan ab, die monatlichen Auszahlungen wandern dann in den BSV. Die Rendite aus dem Konstrukt auszurechnen habe ich jetzt keine Lust, sie muss niedriger sein als bei einem optimal gemanagten BSV. Depotauszahlungsplan: http://www.debeka.de/produkte/geldanlage/depot/konditionen/i…

      Die Debeka kann auch nicht mehr verteilen als sie erwirtschaften kann.

      Ich habe derzeit auch keine Investmentidee die über dem Basiszinsniveau rentabel und gleichzeitig 100 % sicher ist. Auf dem für jedermann zugänglichen Kapitalmarkt kann es die auch nicht geben. Arbeit oder eigene Unternehmenstätigkeit lässt sich nicht ersetzen. Mein Geschäftsmodell Photovoltaik auf gepachteten Dächern hat gut funktioniert ( gesetzlich garantierte Einspeisevergütung ), geht aber nach Änderungen des EEG nicht mehr bei neuen Projekten. An Immos möchte ich nicht mehr herangehen außer die Kinder zu unterstützen eigenen Wohnraum zu schaffen. Meine einzige vermietete ETW habe ich in eine Familienlösung überführt.
      Avatar
      schrieb am 25.08.12 20:55:19
      Beitrag Nr. 30 ()
      mal abseits von der Debeka,

      gibt es noch weitere Anbieter mit lukrativer Verzinsung im Bausparbereich?
      Bei Huk habe ich 3,5% (mit Bonus) nach 7 Jahren gefunden. Details kenne ich aber nicht.

      Gruß
      bubu
      Avatar
      schrieb am 02.09.12 00:24:09
      Beitrag Nr. 31 ()
      Woanders habe ich gerade geschrieben, dass der Onlinetarif der BKM wegen pauschaler Abschlussgebühr von nur 50 Euro bis 20 TEuro Bausparsumme und 2,5% Guthabenzins nach drei Jahren etwa 2,3% Rendite ermöglicht. (Debeka hat zwar 3% Zins, aber höhere Abschlussgebühr)

      Den Vergleich mit den 7 Jahren bei kontinuierlicher Besparung findet man ja manchmal, aber auf diese Zeit gesehen ist das auch nicht so spektakulär. Aber natürlich wegen der Förderung ist diese Laufzeit relevant.
      Avatar
      schrieb am 02.09.12 00:38:46
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ich habe jetzt noch etwas zurückgelesen und gesehen, dass die Debeka die Einzahlungen deckelt, dann fällt die Abschlussgebühr noch mehr ins Gewicht. Bei BKM sollte das kein Problem sein, mehr einzuzahlen.
      Avatar
      schrieb am 06.09.12 08:54:20
      Beitrag Nr. 33 ()
      der jetzige BS Tarif der Debeka sieht aber auch eine Rückerstattung der Abschlussgebühr bei Azubis vor, macht auch sonst keiner. Des weiteren keine laufenden Verwaltungskosten. Und Kündigung ausserhalb der Frist Fallen nur 0,5% Bearbeitungsgebühr an bei LBS und CO. 3-6%. Der Zinsbonus laüft Rückwirkend, es gibt schlechtere Tarife!

      Ich habe Versicherungswesen studiert und kenne den Markt, wenn man über Versicherer herzieht, dann aber bitte nicht über die Debeka. Mein halber Jahrgang war bei XY beschäftigt, aber eins hatten sehr viele gemeinsam KV, BS und LV bei der Debeka die restlichen Sparten wurden durch Mitarbeiterrabatte bei den andren Gesellschaften angeboten und VL musste in den meisten Fällen auch intern angelegt werden.
      Einen BS zu 99% besparen und sich dann wundern das der Versicherer reagieren muss. Man muss sich den BS als Glas verstellen das zu 99% gefüllt ist, mit dem Wissen das noch ein Schluck Zinsen unterwegs ist. Vielleicht war der Biref nicht gerade taktisch klug, aber andre kündigen bei 80% ohne Brief.
      Avatar
      schrieb am 06.09.12 18:20:29
      Beitrag Nr. 34 ()
      Als Sparvertrag mag das ja ganz nett sein. Aber wenn die Debeka keinen wettbewerbsfähigen Finanzierungstarif anbietet, sollte man das auch nicht Bausparkasse nennen, sondern schlicht Sparkasse. Solche Vertragsbedingungen sind zwar geeignet, die staatliche Förderung abzugreifen, aber wer weiß wieviele Sparer denken, sie sorgen für ihre Eigenheimfianzierung vor und sind dann enttäuscht.

      Dann steht also der halbe Jahrgang der Versicherungsexperten ohne finanzierungstaugliches Bausparguthaben da? Oder finanzieren die zu 5,5% oder wollen gar nicht ins Eigenheim? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.09.12 19:18:42
      Beitrag Nr. 35 ()
      wer finanziert denn heute noch über Bs, die Versicherungsexperten nehmen nur den netten Zinssatz zur EK-Bildung und finanzieren über andre Finanzierungswege, z.B.ein Konstant 20-28, das bietet auch keine Bank. Der Bs ist nur zur Sicherheit falls die Zinsen wieder hochgehen. Oder kennen Sie Banken die 28 Jahren festschreiben?
      Avatar
      schrieb am 06.09.12 21:31:20
      Beitrag Nr. 36 ()
      Die Frage ist ja auch, ob ich 28 Jahre festschreiben will.
      Und was es kostet, denn wenn sich Besparung und Finanzierung überschneiden, sind das teure Finanzierungen.

      Die Zinsentwicklung hätte auch anders verlaufen können und dann ist der Darlehensanspruch je nach Tarif ja doch ein zusätzlicher Vorteil. BS Vollfinanzierung ist ja keineswegs üblich, typisch sind halt so zusätzliche nachrangige Renovierungskredite und die Einbindung von 30 oder 50 TEuro Bausparsumme als Nachrangdarlehen.

      Und 3% als Zinssatz zur EK Bildung ist natürlich im Umfang von VL und Förderung sinnvoll, vielleicht noch als Festgeldersatz für 2 Jahre, aber für langfristiges Sparen ist das doch zu wenig Ertrag.
      Avatar
      schrieb am 16.12.12 12:45:10
      Beitrag Nr. 37 ()
      Habe folgendes Schreiben der Debeka erhalten ( Auszug ):

      "Da Ihre zusätzliche Besparung nicht im Sinne der Bausparergemeinschaft liegt, machen wir von unserer Befugnis Gebrauch, diese künftig abzulehnen. Wir werden daher den Lastschrifteinzugsauftrag ab dem 28.02.2013 nicht mehr ausführen".

      Ich darf eine neue Lastschrifteinzugsermächtigung bis zum Regelsparbeitrag von 0,3 % pro Monat erteilen.

      Begründung liegt in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge ( ABB ), z.B. §2 Abs. 2 ABB.

      Der Vertrag ist zu 40 % angespart.

      Mir ist natürlich klar, dass reine Renditesparer zunehmend eine Belastung für die Bausparkassen darstellen und sie zu solchen Maßnahmen greifen müssen. Das tiefe Zinsniveau zwingt nicht nur die Lebensversicherungen zum Umsteuern.

      Hat noch jemand dieses Schreiben erhalten ?
      Avatar
      schrieb am 17.12.12 00:32:42
      Beitrag Nr. 38 ()
      Kollektor,
      meine Güte, da stellt sich die Debeka aber an. Wieviel hast du denn bisher gespart? Monatlich 6 Promille? Ab Februar nur noch 3 Promille senkt doch lediglich den Zufluß ein wenig. Den dicken Batzen (das Guthaben) müssen sie weiter mit dem vereinbarten Zins bedienen. Durch den verringerten Zufluß sogar länger.

      Vielleicht geht das Schreiben nach dem Motto: "Versuchen wir`s einfach mal." Stehen die genannten Klauseln wirklich in den ABB, die du bei Abschluß bekommen hast? Demnächst wird es vielleicht noch eine Klausel geben: "Nach 3 Jahren kann die Bausparkasse jederzeit kündigen, auch wenn die Zuteilung noch nicht erreicht wurde."
      Avatar
      schrieb am 17.12.12 11:31:27
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hallo alzwo,

      ja das steht so in den ABB´s. Der Vertrag ist im Juni 2012 abgeschlossen worden mit 35 % Soforteinzahlung. Monatliche Einzahlung 1000 € bei 120.000 € Bausparsumme.

      Hier ist das anonymisierte Schreiben: http://www.photovoltaikforum.com/download/file.php?id=22786
      Avatar
      schrieb am 19.12.12 20:40:56
      Beitrag Nr. 40 ()
      Für Neuabschlüsse akzeptiert die Debeka Bausparkasse keine Sonderzahlugen mehr, auch nicht zu Beginn. Ausnahme ist bis zur Höhe der Abschlussgebühr. Nur mit dem Regelsparbeitrag von 0,3 % p.m. dauert es dann mehr als 3 Jahre bis man eine positive Rendite erreicht. Nach 5 Jahren erreicht man eine Gesamtverzinsung von 1 %, nach 7 Jahren 2 % ab 11 Jahren 3 % und nähert sich dann asymptotisch gegen 3,4 % p.a. für sehr lange Laufzeiten.

      Weiterhin interessant für Kleinsparer mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. Nicht interessant für Immobilienanwärter ( wegen 5 % Darlehenszins ) und nicht mehr besonders interessant für Leute die Vermögens- und Tagesgeldumschichtungen in Richtung sichere Zinsanlagen betreiben.

      Die Debeka selbst zieht sich nach jahrzehntelangem risikoarmen und hochprofitablen Geschäft offensichtlich zurück aus diesem Segment, sie wurde mit Geld überschüttet und konnte es nicht mehr sinnvoll einsetzen. Ich gehe aber davon aus, dass Altverträge noch vertragsgemäß fortgesetzt werden.

      Allgemein: Eine weitere Folge der EZB die Märkte so mit Geld zu überfluten dass kein seriöser Anbieter mehr was für unser Geld zahlen will. Und diejenigen die 3 % oder mehr dafür versprechen, sind unseriös und können/wollen unser Kapital nicht zurückzahlen ( sonst würden sie es bei der Bank billiger erhalten ).

      Alle Renditen gehen runter, egal ob Sparangebote, A-geratete Anleihen, Lebens- und Rentenversicherungen, selbst die Aktienrenditen geben nach ( die Kurse steigen trotzdem weil es keine Alternativen dazu gibt ).

      Leute, man kann sein Kapital nach Kaufkraft nicht mehr aufrechterhalten, vermehren geht schon lange nicht mehr. Eine traurige, aber wie ich denke eine realistische Einschätzung.
      Avatar
      schrieb am 20.12.12 00:02:06
      Beitrag Nr. 41 ()
      Man muss dazu aber auch sagen, dass in einem Inflationsszenario die Anlage Bausparvertrag mit 3% Zins vermutlich längst vom Bausparer gekündigt worden wäre. Jetzt ist es wie wir wissen anders gekommen und die Bausparkassen sind durch die alten Verträge belastet und werden an den Pranger gestellt, weil sie diese beenden wollen. (Die Debeka hier und Wuestenrot diese Woche im Handelsblatt)

      Die Erhaltung des Geldwerts nach Inflation war mit Sparanlagen schon immer schwierig. Tatsächlich erfordert dies Risko, sei es ein Ausfallrisiko wie bei den Anleihen Spaniens oder Griechenlands oder ein unternehmerisches Risiko bei der Aktienanlage, oder das Risiko eines Immobilienkaufs (Wertschwankungen, Vermietungsrisiko).
      Avatar
      schrieb am 20.12.12 00:51:47
      Beitrag Nr. 42 ()
      Zitat von honigbaer: Man muss dazu aber auch sagen, dass in einem Inflationsszenario die Anlage Bausparvertrag mit 3% Zins vermutlich längst vom Bausparer gekündigt worden wäre. Jetzt ist es wie wir wissen anders gekommen und die Bausparkassen sind durch die alten Verträge belastet und werden an den Pranger gestellt, weil sie diese beenden wollen. (Die Debeka hier und Wuestenrot diese Woche im Handelsblatt)


      Das ist völlig richtig und ich mache der Debeka auch keine Vorwürfe, ich würde an denen ihrer Stelle genauso handeln. Die Debeka ist selbst Opfer der Zinsentwicklung. Ich habe mit der Debeka gute Erfahrungen gemacht mit meinen Rentenversicherungen und habe ( mit meiner Frau ) noch 2 alte Bausparverträge mit 4,5 % Guthabenzins die demnächst ausbezahlt werden bevor ich den Bonus verliere. Gut für die Debeka, aber ich habe das Problem der Wiederanlage. Bin heilfroh die beiden neuen BSV abgeschlossen zu haben, auch wenn ich sie nun nur noch gering besparen kann. Dafür halten sie umso länger ;)

      Zitat von honigbaer: Die Erhaltung des Geldwerts nach Inflation war mit Sparanlagen schon immer schwierig. Tatsächlich erfordert dies Risko, sei es ein Ausfallrisiko wie bei den Anleihen Spaniens oder Griechenlands oder ein unternehmerisches Risiko bei der Aktienanlage, oder das Risiko eines Immobilienkaufs (Wertschwankungen, Vermietungsrisiko).


      Eigentlich ist mir schon klar, dass man mit einlagengesicherten Produkten nach Steuern schon immer einen Kaufkraftverlust hinnehmen musste, aber so krass wie jetzt war es noch nie. Immerhin bietet die früher vielgescholtene gesetzliche Rente noch einen Teilinflationsschutz, meine vermietete ETW auch und ich bin ja noch unternehmerisch tätig im Bereich erneuerbarer Energien. Die vielzitierte Altersarmut wird wohl an mir vorübergehen, trotzdem ärgert es mich wenn man reale Verluste macht. Aber jammern nutzt nichts, es soll ein Ansporn sein sich zu informieren und irgendwann kommt auch wieder eine brauchbare Idee dabei heraus.
      Avatar
      schrieb am 20.12.12 10:09:08
      Beitrag Nr. 43 ()
      Kollektor,
      nun gut, die Bausparkasse handelt formal korrekt. Mitleid ist aber nicht angebracht. Die Kasse wird schon gewußt haben, warum sie diesen Tarif vor 8 Monaten angeboten hat. Ganz allgemein gibt es leider die Tendenz, früher Übliches im Kleingedruckten zu Lasten des Kunden zu ändern.
      Avatar
      schrieb am 24.12.12 15:32:19
      Beitrag Nr. 44 ()
      Für die Zinssparer habe ich gerade diesen Artikel gelesen:
      http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/sparen-ba…

      Die im Artikel genannte Wohnungsbeaugenossenschaft Einheit Erfurt und mdwohnen.de (Wohnungsbaugenossenschaft Magdeburg) bieten Prämiensparverträge mit 3 Monaten Kündigungsfrist und beispielsweise 2 oder 2,25% Zins an. Bei zusätzlich 1% Prämie auf die jährliche Einzahlung schon ab dem ersten Jahr (2% ab dem zweiten Jahr usw) werden Renditen zwischen 3% und 4% erreicht.
      Avatar
      schrieb am 24.12.12 17:29:32
      Beitrag Nr. 45 ()
      Zitat von honigbaer: Für die Zinssparer habe ich gerade diesen Artikel gelesen:
      http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/sparen-ba…

      Die im Artikel genannte Wohnungsbeaugenossenschaft Einheit Erfurt und mdwohnen.de (Wohnungsbaugenossenschaft Magdeburg) bieten Prämiensparverträge mit 3 Monaten Kündigungsfrist und beispielsweise 2 oder 2,25% Zins an. Bei zusätzlich 1% Prämie auf die jährliche Einzahlung schon ab dem ersten Jahr (2% ab dem zweiten Jahr usw) werden Renditen zwischen 3% und 4% erreicht.


      Zunächst mal der Link, damit er gleich anklickbar ist: http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/sparen-ba…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/sparen-ba…


      Und das Geld der Sparer ist sehr willkommen, denn sie müssen dafür deutlich weniger an Zinsen zahlen, als wenn sie für die gleiche Aufgabe Bankkredite in Anspruch nehmen.


      Da verstehe ich was nicht. Meine Bank hat mir kürzlich für eine Prolongation ( 100T€, grundschuldgesichert ) einen Zins von 2,2 % für 10 Jahre und 1,7 % für 5 Jahre Zinsbindung angeboten. Haben die Wohngenossenschaftsbanken eine schlechtere Bonität als ich oder nur die falschen Banken ?

      Ich könnte ja auf die Idee kommen, den Wohngenossenschaften auf Kredit ein Darlehen zu gewähren. :eek: Wobei mein Kredit gewerblich ist und die Kreditzinsen mit dem persönlichen Steuersatz abgesetzt werden können. Solche Geschichten mache ich aber aus Prinzip nicht mit nichteinlagengesicherten Geldanlagen, zumal mir hier die Plausibilität fehlt.

      Meinen Kredit werde ich wohl trotz den guten Konditionen aus Eigenmitteln ( alter Debeka-BSV der zu 95 % bespart ist ) ablösen weil ich keine lukrative und sichere Anlage für mein Geld finde. Sollte ich neue lohnende Eigeninvestitionen ( mein Geschäft besteht aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen ) realisieren können, werde ich auch einen neuen Kredit erhalten.

      Frohes Fest
      Kollektor


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      Debeka kündigt Bausparvertrag nach 7 Jahren